ERSTE BEILAGE
WMUs
FREITAG, 9. DEZ. 1932
Wer Hauszinssteuer zahlen muß
um verschiedene Verordnungen
Nach der Notoerotbnang vom Juni 1932 wird die Hauszins st euer nur noch denjenigen Mielern erlassen, deren Bedürsiigkeit nachgewiesen werden kann. Für die aussallenden Beträge sollte nun nicht mehr Preuszen, sondern die einzelnen Gemeinden aufkommen, die dafür einen beson- deren Reichszuschuh bekamen, praktisch kommt dadurch eine Niederschlagung der houszinssleuer nur für die aus Mitteln der össenllichen Fürsorge laufend bedachten Unter st ühungsempsän- ger in Betracht. Der Erlaß der hauszinssteuer muß außerdem durch einen besonderen Antrag an das Wohlfahrtsamt verlangt und von diesem bestätigt werden. Nach Erlaß der Nowerordnmrg mußte sofort eine Uebergangsregelung geschaffen wer� den, weil es praktisch unmöglich war, die allein in Verlin einlaufenden 750 000 Steuererlaß - antrüge sofort nachzuprüfen. Für die Monat« Oktober und November wurde schließlich diese Regelung verlängert. Am 1. Dezember aber mußte die Notverordnung nach den Bestimmungen in Kraft treten. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Wohlfahrtsämter trotz Einstellungen von Aushilss- krästen auch zu diesem Zeitpunkt die ungeheure Menge der Anträge nicht bewältigen konnten. Durch diesen Wirrwarr der Verordnungen ist ein Zustand entstanden, bei dem alle diejenigen, deren Anträge noch nicht beantwortet sind, nun nicht wissen, ob sie die Steuer zu zahlen haben oder nicht. Praktisch unterblieb jedoch in den meisten Fällen jede Zahlung, weil die Mieter ein- fach dazu nicht in der Lage waren. Da die Hauswirte jedoch die Cintreiber der Haus- zinssteuer sind und die Beträge an die Finanzkass« abliefern müssen, kam es zu großen Unstimmig-
keiten. Die maßgebenden Stellen haben nun die UnHaltbarkeit dieses Zustandes eingesehen und werden eine neue Verordnung heraus- bringen, die zunächst die alle Uebergangsregelung weiterhin aufrechterhält Danach haben nur diejenige» Mieler, deren Anträge tatsächlich abgelehnt sind, die Hauszins- steuer zu entrichten. Von der Zahlung der Steuer aber bleiben diejenigen vorläufig befreit, deren Anträge vom Wohlsahrtscnnt noch nicht entschieden werden konnten.
Finanzelend Berlin den Weg von Frankfurt und Köln gehen? Die katastrophale Finanzlage der Reichshauptstadt, in die Berlin wie die anderen Großstädte ohne eigenes Ber - schulde» gekommen ist. wird durch eine Vorlage schlaglichtartig beleuchtet, die der Stadtverordnetenversammlung zuge- gangen ist. Die Stadt hat in den Jahren 1928/1930 fünf- und sechsprozentige Goldschatzanweisungen in höhe von 110 Millionen Mark aus- gegeben. Von diesen Schatzanweisungen sind 25 Millionen zu 110 Proz., also mit 27,5 Millionen Mark, am I.April 1933, und 85 Millionen am 1. Ottober 1933 fällig. Die Ausgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläubiger kann
nach den bestehenden Verordnungen nur im Wege einer Stundung der Kopital- oder Zinsansprüche beschlossen werden. Diesen Weg zur Stundungsgewinnung haben die Städte Frankfurt am Main und Köln in den letzten Monaten beschritten. Ob ihn auch die Stadt Berlin wird gehen müssen oder ob sich ihr eine Möglichkeit bieten wird, durch Vereinbarung mit ihren Gläubi- gern, durch Auflegung neuer Anleihen oder durch andere Kreditgeschäfte zum Ziele zu ge- langen, läßt sich zur Zeil noch nicht mit Gewißheit sagen. Die Stadt ist vorerst bemüht, einen geeigneten Weg zu finden, um eine ordnungsmäßige Abwicklung dieser großen mittelfristigen An- leihen zu gewährleisten und dadurch eine geord- nete Kassen- und Haushaltsführung— soweit diese unter den gegenwärtigen Verhältnissen möglich ist — sicherzustellen. Der Oberbürgermeister gibt der Stadt- verordnetenversammlung in der Vorlage zur Be- schlußfassung hiervon- Kenntnis und bittet sie, ihn zu ermächtigen, im Namen der Stadt und im Be- nehmen mit dem Magistrat und der Finanz- deputation die Darlehensgeschäste abzuschließen oder die zur Durchführung einer Prolongation der Anleihen notwendigen Maß- nahmen zu treffen, die in Hinsicht auf die Fällig- keitstermine der Goldschatzanweisungen erforder- lich werden. Diese Ermächtigung ist notwendig, um die ent- sprechenden Verhandlungen, die naturgemäß mit der Abgabe von Angeboten verbunden sein wer- den. führen zu können.
Geheimsender entdeckt Auf dem Wedding hesehlagnahmt Räch monatelangen Bemühungen ist es der politischen Polizei gestern gelungen, den kam- munistischen Schwarzsender auf dem W e d d i n g in einer Wohnung in der Reinickendorfer Straße 100 ausfindig zu machen und die Sendeanlagen zu beschlagnahmen. Drei Personen, die gerade mit der Abmontage des Schwarzsenders beschäftigt waren, wurden festgenommen und ins Polizeipräsidium gebracht. Wiederholt trat der kommunistische Sender in letzter Zeit in Tätigkeit. Der Wirkungsbereich dieser illegalen Sendeanlage war aber so schwach, daß er nur in der näheren Umgebung der Sende- stelle und dort auch meist nur sehr schwach gehört wurde. Die Politische Polizei war im Verein mit der Reichsrundfunkgesell- s ch a f t usd der R e i ch s p o st unausgesetzt be- müht, diesen Schwarzsender unschädlich zu machen. Es wurde versucht durch Peilungen den Stand des Senders herauszubekommen; diese Aktionen schlugen aber seht und so wurden denn 10 0 0 Mark Belohnung ausgesetzt, um endlich aus die Spur des kommunistischen „Störenfriedes" zu kommen. Am Donnerstag um 14 Uhr soll der Schwarzsender wieder einen kommunistischen Pro- pagandavortrag zum besten gegeben haben. Von der Funküberwachungsstelle der Polizei wurde die kommunistische Sendung gehört und sofort alle Maßnahmen zu seiner Unschädlichmachung er- griffen. Das schnelle Aufsinden des Geheimsenders im Hause Reinickendorfer Straße 100 läßt darauf
schließen, daß die Polizei von irgendeiner Seite einen Wink bekommen hat, denn was bislang in mehreren Monaten durch die Rundfunksachleute nicht möglich war, geschah nun in knapp einer Stunde. Kriminalkommissar Dr. Braschwitz drang in eine Wohnung in der Reinickendorfer Straße ein und mit seinen Beamten überraschte er drei Männer, die gerade dabei waren, den Geheim- sender auseinanderzunehmen und in mehrere Koffer zu verstauen. Die Apparate wurden be- schlagnahmt. Ueber die Personalien der Fest- genommenen wird, wie die Polizei erklärt, im Interesse der weiteren Untersuchung noch SiU!- schweigen bewahrt. Reichsbanner hilfsberei! Hand in Hand mit Foliizei und Feuerwehr Die Brandversicherungskammer zu Dresden hat den Mannschaften des Arbeitslagers des Reichs- banners Schwarz-Rot-Gold in S o h l a n d an der Spree ihre ganz besondere Anerkennung für die tatkräftige h i l f e l e i st u n g bei Be- kämpsung eines Brandes in T a u b e n h e i m ausgesprochen. Es sei bei dieser Gelegenheit mit erwähnt, daß auch bei dem kürzlich in Sohland an der Spree ausgebrochenen Schadenfeuer eine hilfsmannschast desselben Arbeitslagers in kurzer Zeit zur Stelle war und sich der Feuerwehr und Polizei zur Verfügung stellte. Der Bundesführer Karl höltermann hat den Sohlander Kameraden für ihre Tat in einem Schreiben An- erkennung und Dank ausgesprochen.
stellung der Bescheinigungen besteht zwar nicht. aber um Härten zu vermeiden und den armen Leuten nach Möglichkeit entgegenzukommen, wird den kleinen Weihnachtshändlern, deren Umsatz meist nur wenige Mark beträgt, für die Zeit vom 11. bis 24. Dezember durch diese Bescheinigung eine kurze Handelserlaubnis gewährt. Es ist selbstverständlich, daß die Entscheidung darüber einzig und allein bei den Finanzämtern liegt, die jeden Fall und Antrag prüfen.
Die Nvi in Berlin 333999 Wohlfahrt5erwerhslose Die Zahl der Wohlfahrtserwerbs- losen in Berlin , d. h. der langfristigen Erwerbs- losen, die weder auf Arbeitslosenversicherung noch Krisenfürsorge Anspruch haben und ausschließlich von den Gemeinden erhalten werden, ist im No- vember 1932 wiederum gestiegen. Sie betrug Ende November 1932 335 271 gegenüber 329 957 am Ende des Vormonats. Sie hat demnach um 1.6 Proz. zugenommen. Unter den am 30. November 1932 gezählten Wohlfahrtserwerbslosen befanden sich 9181 Für- sorgearbeiter. am Ende des Vormonats waren es 9336.
Kleinsthandei Finanxarnthescheinigung muß sein In wenige» Tagen, vom 11. Dezember ab. nimmt der in Berlin herkömmliche Wechnachts- straßenmarkt seinen Ansang. Verkaufsbuden ent- stehen auf den bekannten Plätzen und Straßen und zwischen den Budenstädten werden wieder Erwerbslose ihre kleinen bescheidenen Weihnachts- artikel an den Mann zu bringen versuchen. Wie jeder ambulante Gewerbetreibende, müssen die ständigen„fliegenden Händler" eine B e- scheinigung vom Finanzamt haben, denn wer ohne sie von einem Polizeibeamten an- getroffen wird, kann bittere Erfahrungen machen. Vorher muß der ambulante Gewerbetreibende sein Gewerbe beim B e z i r k s st e u e r a m t an- melden. Er erhält dort einen Gewerbeschein. Dann muß der„Ambulante" zum zuständigen Finanzamt, wo er ein Straßensteuerheft für die Umsatzsteuer ausgehändigt bekommt und seinem mutmaßlichen Umsatz entsprechend einen kleinen Vorschuß entrichten muß. Bei dem Weg zum Finanzamt ist ein Lichtbild mitzunehmen, das in das Steuerheft eingeklebt wird. Die Erwerbslosen hingegen, die sich nur in der Zeit vom 11. Dezember bis zum 24. De- zember durch Verkauf von kleinen Weihnachts- artikeln einen bescheidenen Nebenverdienst schassen wollen, brauchen aus alle Fälle eine Verkaufs- l e g i t i m a t i o n, und diese wird ihnen auf An- trag vom zuständigen Finanzamt in Form einer Bescheinigung kostenlos ausgestellt. Eine gesetz- liche Verpflichtung der Finanzämter zur Aus-
Tumulte in Berlin w Scheiben eingeworfen Mehrere Verletzte Im Berliner Westen, in der Umgebung de? Wittenbergplatzes, kam es gestern abend zu kommunistischen Demonstrationen. Wie die Polizei mittellt, bildeten sich schlagartig kommu- nistische Trupps, die in zwei Fällen die Fenster- scheiden der Schuhwarenfilialen von Leiser und C h a s a l l a in der Tauentzienstraße durch Steinwürfe zertrümmerten. Ein Fensterstürmer wurde festgenommen und der Politischen Polizei übergeben. Bei den Tumulten wurden zwei Schupowachtmeister am Kops oerletzt. Ein Be- amter mußte zur nächsten Rettungsstelle gebracht werden, wo ihm erste Hilfe zuteil wurde. Im Ver- laufe der Zwischenfälle, die nur von kurzer Dauer waren, wurde von den Demonstranten ein Ka nonenschuh abgebrannt. Außerdem sollen mehrere Schüssl! gefallen sein. Ein bei den Tumulten Verletzter fand im Achenbachkrankenhaus Ausnähme.
Aufruf von Gammelkarten Die BVG.- S a m m e l k a r te n der Aus- gäbe B und C werden zum 31. Dezember 19 3 2 ausgerufen. Die Bezeichnung der Ausgabe ist aus jeder Sammelkarte aufgedruckt. Die Fahr- gäste werden gebeten, die in ihren Händen befind- lichen Sammelkarten auf die Bezeichnung der Ausgabe hin zu prüfen und Sammelkarten der Ausgabe B und C bis zum Ende des Monats Dezember d. I. zu benutzen. Mit Ablauf des 31. Dezember 1932 verlieren die Sammelkarten der Ausgabe B ihre Gültigkeit.
vermißt wird jeü dem 5. Dezember die nerven kranke 55jährige Jnvalidenrentnerin E l s eM i l d e, wohnhast Schönhauser Allee 74. Sie ist bekleidet mit einem schwarzgrauen Lodenmantel, schwarzem Filzhirt und trug dunkelblaue Strümpfe und schwarze Wildlederschuhe. Entsprechende Angaben erbitten wir an das zuständige Polizeirevier. N., Gaudystraße 8.
'-Zunct, eine UJortverbindung,die seit Jahrzehnten für Millionen Raucher eine Höchstleistung derCigaretten-Jndustrle bedeutet. «In dieser Marke hat der Qualitätsgedanke einen beispiellosen Erfolg gezeitigt, gerdde weil sie auf Zugaben wie Wen marken, Gutscheine und Stickereien bewußt verzichtet. Josetti-Juno ein Name von Klang!