Was kann steuerfrei bleiben?
Werbungskosten
Mit dem 1. Januar beginnt für die Lohnsteuerpflichtigen ein neuer Steuerabschnitt. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um die Steuerlast zu ermäßigen? Nach dem Gesez sollen solche Bezüge unversteuert bleiben, die nicht als Einkommen gelten können.( Aufwandsentschädigungen). Außerdem bleibt von dem Gesamteinkommen ein Teil als Existenzminimum steuerfrei. Schließlich sollen die Teile des Gesamteinkommens geschont werden, die der Steuerpflichtige entweder zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung seiner Einkünfte ausgeben muß( Werbungskosten) oder die zu seinen Son derleistungen gehören, dem Steuerpflich= tigen also keinen unmittelbaren Nugen verschaffen.
Unter Aufwandsentschädigung versteht das Gesez solche Entschädigungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf den Aufwand zahlt, der dem Arbeitnehmer bei seiner Arbeit ermächst. Es handelt sich also um Entschädigungeri für Uebernachten, Verpflegung bei ausmärtigem beruflichem Aufenthalt, Reisespesen usw. Diese Entschädigungen müssen jedoch ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ver einbart und als besondere Beträge neben dem Lohn gezahlt werden; als Vereinbarung gilt auch eine entsprechende Bestimmung des Tarifvertrages. Aufwandsentschädigungen sind grundsäßlich steuerfrei, wenn sie in Höhe des nachgewiesenen Aufwands gewährt werden oder die tatsächlichen Aufwendungen offenbar nicht übersteigen.
Das steuerfreie Existenzminimum ( 720 m. jährlich, 60 M. monatlich, 14,40 m. wöchentlich) macht die Löhne oder Lohnteile steuerfrei, die nach Meinung des Gesetzgebers zur Sicherung der nackten Eristenz nötig sind. Wenn aber bei dem Steuerpflichtigen besondere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, wenn z. B. eine außergewöhnliche Belastung durch unterhalt und Erziehung( einschließlich Berufsausbildung) der Kinder vorliegt oder wenn durch Krankheit, Körperverlegung, Unglücksfall oder durch gesetzliche oder sittliche Berpflichtung zum Unterhalt mittellofer Angehöriger besondere Ausgaben entstehen, wird durch zwangsläufige Ausgaben das Einkommen so start geschmälert, daß das Existenzminimum des Steuerpflichtigen nicht gesichert ist. Deshalb tann das Finanzamt eine Erhöhung vornehmen. Vorausjegung dafür ist, daß der Steuerpflichtige einen Antrag einreicht, in dem er die Einzelheiten feiner besonderen Belastung nachweist, menn möglich durch Rechnungen, Quittungen oder sonstige Belege glaubhaft macht. Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, so kann der Eteuerpflichtige Einspruch einlegen. Ob das zweckmäßig ist, läßt sich nur nach dem einzelnen Fall beurteilen. Die Zubilligung eines erhöhten steuerfreien Existenzminimums ist in das Ermessen der Behörde gestellt Deshalb wird die Beschreitung des Rechtsmittelweges nur dann er
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Sonderleistungen- Zwangsläufige Ausgaben
folgversprechend sein, wenn die Entscheidung des Finanzamts offensichtlich unbillig ist.
Der Bauschlag für Werbungsfosten und Sonderleistungen( 40 m. monatlich, 9,60 Mark wöchentlich) stellt eine steuerliche Vergünsti gung dar: mit den Werbungskosten werden die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen steuerlich be= rücksichtigt. Der Lohn- und Gehaltsempfänger hat z. B. Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die Anschaffung und Instandhaltung von Werkzeugen sowie für die Anschaffung und Reinigung von Be= rufskleidung. Hierher gehören auch die Unterhaltungskosten für ein Fahr oder Motorrad, wenn es für den Weg zur Arbeitsstelle verwendet wird. Werbungskosten berücksichtigen also nur die Ausgaben, die sich aus den besonderen Umständen des Berufs ergeben. Dazu gehören mithin nicht Ausgaben zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitskraft der Steuerpflichtigen .
Zu den steuerfreien Sonderleistun gen rechnen folgende Ausgaben: 1. Beiträge zur Kranken, Unfall, Haftpflicht, Angestellten, Invaliden und Erwerbslosenversicherung, Witmen, Waisen- und Pensionskassen; 2. Beiträge zur Sterbefasse; 3. Lebensversicherungsprämien; 4. Ausgaben des Steuerpflichtigen für die berufliche Fortbildung; 5. Kirchensteuern; 6. Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge zu Arbeitskammern. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Sonderleistungen, die unter 1 bis 3 aufgezählt sind, auch solche Zahlungen umfaffen, die der Steuerpflichtige für seine Haushaltangehörigen macht. Im allgemeinen werden die Werbungskosten und Sonderleistungen durch den steuerfreien Pauschjaz( 40 M. monatlich, 9,60 m. wöchentlich) endgültig berücksichtigt. In Einzelfällen fann jedoch eine Erhöhung der Pauschsäge nachgesucht merden. Der Steuerpflichtige muß dann nachweisen, daß seine Werbungskosten und Sonderleistungen zusammen den Betrag von 40 m. mo natlich übersteigen. In einzelnen Fällen werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch noch Beiträge für Sondertassen( private Bensions- und Rententassen, Unterstützungskassen, z. B. Unterstügungsvereinigung) entrichtet oder aber diese Beiträge werden vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an solche Kassen abgeführt. Diese Beiträge erhöhen einerseits den st e uerpflichtigen Arbeitslohn, andererseits gehören sie zu den abzugsfähigen Sonderleistungen und fönnen deshalb auch auf die Liste der Sonderleistungen gesetzt werden.
Der Antrag auf Erhöhung des steuerfreien Be trages ist an das zuständige Finanzamt zu richten:
m muß die Steuerkarte für 1933 betgelegt werden. Außerdem empfiehlt sich eine detaillierte Aufstellung der Werbungskosten und Sonderleistungen, wobei möglichst Quittungen und sonstige Belege als Nachweise beizubringen sind.
Je glaubwürdiger die einzelnen Angaben sind, um so schneller ist mit der Erledigung des Anirages ohne weitere Rückfragen zu rechnen. Wird die Erhöhung der steuerfreien Beträge ge= mährt, so erhält die Steuertarte einen entsprechenden Vermert. Erst auf Grund dieses Vermerks darf der Arbeitgeber die erhöhten steuerfreien Beträge beim Lohnabzug in Anrechnung bringen. Den Lohnsteuerpflichtigen, die Anspruch auf Familienermäßigung haben, wird diese Ermäßigung erst nach Abzug der erhöhten steuerfreien Werbungskosten und Sonderleistungen vom Arbeitseinkommen angerechnet. Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, so fann der Steuerpflichtige Beschwerde einlegen, über die vom Landesfinanzamt endgültig entschieden wird.
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Anträge auf Erhöhung der steuerfreien Beträge tönnen an sich jederzeit im Laufe des Jahres gestellt werden. Werden sie berücksichtigt, so gilt die Erhöhung erst vom Tage der Geneh migung ab Eine rückwirkende Kraft hat also die Erhöhung nicht. Deshalb ist es ratsam, die Anträge möglichst zu Anfang des Jahres zu stellen.
Das Einmannsystem
Die Eisenbahnfatastrophe von Lu zern, die 14 Menschen das Leben kostete, war Gegenstand einer Interpellation im schweizerischen Barlament. Der Personalpertreter hat das Postund Eisenbahnministerium darauf aufmerksam ge
zum Teil länger als 20 Jahre beschäftigt waren und fast ausnahmslos Ernährer großer Familien find, entlassen worden; die von ihnen bisher verrichteten Arbeiten werden jetzt im freiwilli gen Arbeitsdienst erledigt. Diese völlig unverständlichen Maßnahmen rufen für die alten Arbeiter große soziale Härten hervor, deren schleunige Beseitigung von uns verlangt werden muß. Wir beantragen daher:
Der Landtag wolle beschließen: Der Reichstommissar wird ersucht, die regulären Waldarbeiten von dem freiwilligen Arbeitsdienst auszunehmen und diese, wie bisher, on freien Arbeitskräften ausführen zu lassen"
Ernüchterung
Im Ruhrbergbau haben sich die Kom munisten bei den Betriebsratswahlen sogar auf dem ,, Roten Pütt von Westfalen, d. h. auf der Zeche de Wendel, eine Niederlage geholt. Abgegeben wurden diesmal 1475 Stimmen gegen 2331 im Jahre 1931. Der freigewerkschaftliche Bergarbeiterverband erhielt 1931 819 Stimmen( 35,11 Pro3.) und diesmal 547 ( 37,3 Proz.), der christliche Verband 252( 10,8 Prozent) und jetzt 180( 12,4 Proz.), die Gelben erhielten 164( 7,1 Broz.) und jetzt 123( 8 Proz.), die Kommunisten 1096( 47 Proz. und diesmal 532( 36,4 Proz.). Die Nazis fonnten sogar zum erstenmal Stimmen mustern: sie erhielten 81 ( 5 Broz.). Der freigewerkschaftliche Verband erhielt 5 Size, die Christen 1, die Gelben 1, die Kommunisten 4, die Nazis 0. Die Belegschaft war seit der letzten Wahl um 1100 Mann zurüdgegangen. In den letzten Wochen wurden etwa 200 Mann meist Stahlheimer angelegt.
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neu
macht, daß beide Lokomotiven von einem einzigen Lohnkürzung oder Entlaffung
Manne bedient waren und daß zurzeit auf 40 bis 45 Proz. aller elektrischen Lokomotiven das Einmannsy ft e m eingeführt ist. Das Ministerium wurde dringend ersucht, die Frage der einmännigen Besetzung von Lokomotiven sowie die Argumente des Personals, das sich gegen dieses Rationalisierungssystem aufs energischste wehrt, nochmals eingehend zu prüfen.
Mißbrauch mit dem FAD.
Auf Antrag der sozialdemokratischen Fraktion des Preußischen Landtags hat der Landwirtschaftsausschuß des Preußischen Landtags einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
"
Bei der Durchführung des freiwilligen Arbeitsdienst es mehren sich die berechtigten Klagen. In vielen Fällen werden selbst in staatlichen Betrieben alte Familienväter, die seit vielen Jahren als freie Arbeiter tätig waren, entlassen und dafür junge, unverheiratete Arbeiter und Jugendliche, deren Eltern teilweise wirtschaftlich so gestellt sind, daß d'e erwachsenen Söhne einem Erwerb nicht nachzugehen brauchen, eingestellt. So ist zum Beispiel eine Anzahl Baldarbeiter, die in den ostfriesischen Forsten
Die Verwaltung des Gutes Seelesen in Ostpreußen hat fürzlich folgendes verkündet: ,, Die Notlage der Landwirtschaft zwingt uns, folgendes bekanntzumachen:
Vom 11. März 1933 ist die Gutsverwaltung gezwungen, alle männlichen Hofgänger der Klasse„ D" zu entlassen, wenn sich dieselben nicht bereit erklären, für Lohnklasse„ C“ zu arbeiten.
Die Kartoffellieferungen fallen im nächsten Jahre fort, daher erhält jeder fein tarifmäßiges Kartoffelland.
Gutsverwaltung Seelesen. gez.: Lehmann. Seelesen, den 3. November 1932. Frauen von Deputanten, die feine Hofgänger stellen, müssen auf Verlangen der Gutsverwaltung zur Arbeit erscheinen. D. O."
Die Bewegungsfreiheit", die das Industrietapital bei der Lohnbemessung fordert, nimmt man sich auf dem Lande einfach heraus. Dann flagt man über die machsende Unzufriedenheit der Landarbeiter.
Gewerkschaftliches siehe auch 2. Beilage Hierzu 2 Beilagen
Der Borwärts" erscheint wochentaglich zweimal, Gonntags und Montags einmal. Jlluftrierte Sonntagsbeilage Bolt und Zeit". Bezugspzetie: Wöchentlich 75 Bt., monatlich 3,25 M.( davon 87 Bt monatlich für Buſtellung ins Haus) im voraus zahlbar. Postbezug 3,97 W einschließlich 60 Pf. Postzeitung. und 72 Bf. Poftbestellgebühren. Auslandsabonnement 5,65 M. pro Monat; für Länder mit ermäßigtem Drucsachenporto 4.65 M. Bei Asfall der Lieferung wegen höherer Gewalt besteht tein Anspruch der Abonnenten auf Erfag. Anzeigenpreise: Die einipaltige Millimeterzeile 30 Bf., Reflamezeile 1,50 m.leine Anzeigen" das fettgebrudte Wort 20 Pt jedes weitere Bort 10 Bf Rabatt laut Tarif. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Arbeitsmarkt Millimeterzeile 25 Pf. Familienanzeigen Millimeterzeile 16 Bf. Anzeigenannahme im Hauptgefchat Lindenstr. 3, wochentäglich Don 8 bis 17 Uhr. Der Verlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht genehmer Anzeigen vor. Verantwortlich für Politit: Rudolf Brendemühl; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton: Serbert Lepore: Lokales und Sonstiges: Friz Karstadt : Anzeigen: Otto Sengft: fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co.. Berlin GB 68 Lindenstr. 3.
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