Einzelbild herunterladen
 
  

Was kann steuerfrei bleiben?

Werbungskosten

Mit dem 1. Januar beginnt für die Lohn­steuerpflichtigen ein neuer Steuerabschnitt. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um die Steuerlast zu ermäßigen? Nach dem Gesez sollen solche Bezüge unversteuert bleiben, die nicht als Einkommen gelten können.( Aufwandsent­schädigungen). Außerdem bleibt von dem Ge­samteinkommen ein Teil als Existenzmini­mum steuerfrei. Schließlich sollen die Teile des Gesamteinkommens geschont werden, die der Steuerpflichtige entweder zur Erwerbung, Siche­rung und Erhaltung seiner Einkünfte ausgeben muß( Werbungskosten) oder die zu seinen Son derleistungen gehören, dem Steuerpflich= tigen also keinen unmittelbaren Nugen verschaffen.

Unter Aufwandsentschädigung ver­steht das Gesez solche Entschädigungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf den Aufwand zahlt, der dem Arbeitnehmer bei seiner Arbeit ermächst. Es handelt sich also um Entschädigun­geri für Uebernachten, Verpflegung bei aus­märtigem beruflichem Aufenthalt, Reisespesen usw. Diese Entschädigungen müssen jedoch ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ver einbart und als besondere Beträge neben dem Lohn gezahlt werden; als Verein­barung gilt auch eine entsprechende Bestimmung des Tarifvertrages. Aufwandsentschädi­gungen sind grundsäßlich steuerfrei, wenn sie in Höhe des nachgewiesenen Aufwands gewährt werden oder die tatsächlichen Aufwen­dungen offenbar nicht übersteigen.

Das steuerfreie Existenzminimum ( 720 m. jährlich, 60 M. monatlich, 14,40 m. wöchentlich) macht die Löhne oder Lohnteile steuerfrei, die nach Meinung des Gesetzgebers zur Sicherung der nackten Eristenz nötig sind. Wenn aber bei dem Steuerpflichtigen besondere wirt­schaftliche Verhältnisse vorliegen, wenn z. B. eine außergewöhnliche Belastung durch unterhalt und Erziehung( einschließlich Berufsaus­bildung) der Kinder vorliegt oder wenn durch Krankheit, Körperverlegung, Unglücksfall oder durch gesetzliche oder sittliche Berpflichtung zum Unterhalt mittellofer Angehöriger besondere Ausgaben entstehen, wird durch zwangs­läufige Ausgaben das Einkommen so start geschmälert, daß das Existenzminimum des Steuerpflichtigen nicht gesichert ist. Deshalb tann das Finanzamt eine Erhöhung vor­nehmen. Vorausjegung dafür ist, daß der Steuer­pflichtige einen Antrag einreicht, in dem er die Einzelheiten feiner besonderen Belastung nachweist, menn möglich durch Rechnungen, Quittungen oder sonstige Belege glaubhaft macht. Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, so kann der Eteuerpflichtige Einspruch einlegen. Ob das zweckmäßig ist, läßt sich nur nach dem einzelnen Fall beurteilen. Die Zubilligung eines erhöhten steuerfreien Existenzminimums ist in das Er­messen der Behörde gestellt Deshalb wird die Beschreitung des Rechtsmittelweges nur dann er­

-

Sonderleistungen- Zwangsläufige Ausgaben

folgversprechend sein, wenn die Entscheidung des Finanzamts offensichtlich unbillig ist.

Der Bauschlag für Werbungsfosten und Sonderleistungen( 40 m. monatlich, 9,60 Mark wöchentlich) stellt eine steuerliche Vergünsti gung dar: mit den Werbungskosten werden die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen steuerlich be= rücksichtigt. Der Lohn- und Gehaltsempfänger hat z. B. Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die Anschaffung und Instandhaltung von Werkzeugen sowie für die Anschaffung und Reinigung von Be= rufskleidung. Hierher gehören auch die Unterhaltungskosten für ein Fahr oder Motorrad, wenn es für den Weg zur Ar­beitsstelle verwendet wird. Werbungskosten be­rücksichtigen also nur die Ausgaben, die sich aus den besonderen Umständen des Berufs ergeben. Dazu gehören mithin nicht Ausgaben zur Er­haltung der Gesundheit und der Arbeitskraft der Steuerpflichtigen .

Zu den steuerfreien Sonderleistun gen rechnen folgende Ausgaben: 1. Beiträge zur Kranken, Unfall, Haftpflicht, Angestellten, In­validen und Erwerbslosenversicherung, Witmen, Waisen- und Pensionskassen; 2. Beiträge zur Sterbefasse; 3. Lebensversicherungsprämien; 4. Aus­gaben des Steuerpflichtigen für die berufliche Fortbildung; 5. Kirchensteuern; 6. Gewerkschafts­beiträge, Beiträge zu Arbeitskammern. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Sonderleistungen, die unter 1 bis 3 aufgezählt sind, auch solche Zahlungen umfaffen, die der Steuerpflichtige für seine Haushaltangehörigen macht. Im allge­meinen werden die Werbungskosten und Sonder­leistungen durch den steuerfreien Pausch­jaz( 40 M. monatlich, 9,60 m. wöchentlich) end­gültig berücksichtigt. In Einzelfällen fann jedoch eine Erhöhung der Pauschsäge nachgesucht mer­den. Der Steuerpflichtige muß dann nach­weisen, daß seine Werbungskosten und Sonder­leistungen zusammen den Betrag von 40 m. mo natlich übersteigen. In einzelnen Fällen werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch noch Beiträge für Sondertassen( private Bensions- und Rententassen, Unterstützungskassen, z. B. Unter­stügungsvereinigung) entrichtet oder aber diese Beiträge werden vom Arbeitgeber für den Arbeit­nehmer an solche Kassen abgeführt. Diese Beiträge erhöhen einerseits den st e uerpflichtigen Arbeitslohn, andererseits gehören sie zu den abzugsfähigen Sonderleistungen und fönnen deshalb auch auf die Liste der Sonder­leistungen gesetzt werden.

Der Antrag auf Erhöhung des steuerfreien Be trages ist an das zuständige Finanzamt zu richten:

m muß die Steuerkarte für 1933 bet­gelegt werden. Außerdem empfiehlt sich eine detaillierte Aufstellung der Werbungskosten und Sonderleistungen, wobei möglichst Quittungen und sonstige Belege als Nachweise beizubringen sind.

Je glaubwürdiger die einzelnen Angaben sind, um so schneller ist mit der Erledigung des An­irages ohne weitere Rückfragen zu rechnen. Wird die Erhöhung der steuerfreien Beträge ge= mährt, so erhält die Steuertarte einen ent­sprechenden Vermert. Erst auf Grund dieses Vermerks darf der Arbeitgeber die erhöhten steuerfreien Beträge beim Lohnabzug in Anrech­nung bringen. Den Lohnsteuerpflichtigen, die Anspruch auf Familienermäßigung haben, wird diese Ermäßigung erst nach Abzug der erhöhten steuerfreien Werbungskosten und Sonderleistungen vom Arbeitseinkommen angerechnet. Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, so fann der Steuer­pflichtige Beschwerde einlegen, über die vom Landesfinanzamt endgültig entschieden wird.

9

Anträge auf Erhöhung der steuerfreien Beträge tönnen an sich jederzeit im Laufe des Jahres gestellt werden. Werden sie berücksichtigt, so gilt die Erhöhung erst vom Tage der Geneh migung ab Eine rückwirkende Kraft hat also die Erhöhung nicht. Deshalb ist es ratsam, die Anträge möglichst zu Anfang des Jahres zu stellen.

Das Einmannsystem

Die Eisenbahnfatastrophe von Lu zern, die 14 Menschen das Leben kostete, war Gegenstand einer Interpellation im schweizerischen Barlament. Der Personalpertreter hat das Post­und Eisenbahnministerium darauf aufmerksam ge­

zum Teil länger als 20 Jahre beschäftigt waren und fast ausnahmslos Ernährer großer Familien find, entlassen worden; die von ihnen bisher verrichteten Arbeiten werden jetzt im freiwilli gen Arbeitsdienst erledigt. Diese völlig unverständlichen Maßnahmen rufen für die alten Arbeiter große soziale Härten hervor, deren schleunige Beseitigung von uns verlangt werden muß. Wir beantragen daher:

Der Landtag wolle beschließen: Der Reichs­tommissar wird ersucht, die regulären Waldarbei­ten von dem freiwilligen Arbeitsdienst auszu­nehmen und diese, wie bisher, on freien Ar­beitskräften ausführen zu lassen"

Ernüchterung

Im Ruhrbergbau haben sich die Kom munisten bei den Betriebsratswahlen sogar auf dem ,, Roten Pütt von Westfalen, d. h. auf der Zeche de Wendel, eine Nieder­lage geholt. Abgegeben wurden diesmal 1475 Stimmen gegen 2331 im Jahre 1931. Der frei­gewerkschaftliche Bergarbeiterverband erhielt 1931 819 Stimmen( 35,11 Pro3.) und diesmal 547 ( 37,3 Proz.), der christliche Verband 252( 10,8 Prozent) und jetzt 180( 12,4 Proz.), die Gelben erhielten 164( 7,1 Broz.) und jetzt 123( 8 Proz.), die Kommunisten 1096( 47 Proz. und diesmal 532( 36,4 Proz.). Die Nazis fonnten sogar zum erstenmal Stimmen mustern: sie erhielten 81 ( 5 Broz.). Der freigewerkschaftliche Verband erhielt 5 Size, die Christen 1, die Gelben 1, die Kom­munisten 4, die Nazis 0. Die Belegschaft war seit der letzten Wahl um 1100 Mann zurüd­gegangen. In den letzten Wochen wurden etwa 200 Mann meist Stahlheimer angelegt.

-

-

neu

macht, daß beide Lokomotiven von einem einzigen Lohnkürzung oder Entlaffung

Manne bedient waren und daß zurzeit auf 40 bis 45 Proz. aller elektrischen Lokomotiven das Einmannsy ft e m eingeführt ist. Das Mini­sterium wurde dringend ersucht, die Frage der einmännigen Besetzung von Lokomotiven sowie die Argumente des Personals, das sich gegen dieses Rationalisierungssystem aufs energischste wehrt, nochmals eingehend zu prüfen.

Mißbrauch mit dem FAD.

Auf Antrag der sozialdemokratischen Fraktion des Preußischen Landtags hat der Landwirtschafts­ausschuß des Preußischen Landtags einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:

"

Bei der Durchführung des freiwilligen Arbeitsdienst es mehren sich die berechtigten Klagen. In vielen Fällen werden selbst in staat­lichen Betrieben alte Familienväter, die seit vielen Jahren als freie Arbeiter tätig waren, entlassen und dafür junge, unverheiratete Arbeiter und Jugendliche, deren Eltern teilweise wirtschaftlich so gestellt sind, daß d'e erwachsenen Söhne einem Erwerb nicht nachzugehen brauchen, eingestellt. So ist zum Beispiel eine Anzahl Baldarbeiter, die in den ostfriesischen Forsten

Die Verwaltung des Gutes Seelesen in Ostpreußen hat fürzlich folgendes verkündet: ,, Die Notlage der Landwirtschaft zwingt uns, folgendes bekanntzumachen:

Vom 11. März 1933 ist die Gutsverwaltung gezwungen, alle männlichen Hofgänger der Klasse D" zu entlassen, wenn sich dieselben nicht bereit erklären, für Lohnklasse C zu arbeiten.

Die Kartoffellieferungen fallen im nächsten Jahre fort, daher erhält jeder fein tarifmäßiges Kartoffelland.

Gutsverwaltung Seelesen. gez.: Lehmann. Seelesen, den 3. November 1932. Frauen von Deputanten, die feine Hofgänger stellen, müssen auf Verlangen der Gutsverwaltung zur Arbeit erscheinen. D. O."

Die Bewegungsfreiheit", die das Industrie­tapital bei der Lohnbemessung fordert, nimmt man sich auf dem Lande einfach heraus. Dann flagt man über die machsende Unzufriedenheit der Landarbeiter.

Gewerkschaftliches siehe auch 2. Beilage Hierzu 2 Beilagen

Der Borwärts" erscheint wochentaglich zweimal, Gonntags und Montags einmal. Jlluftrierte Sonntagsbeilage Bolt und Zeit". Bezugspzetie: Wöchentlich 75 Bt., monatlich 3,25 M.( davon 87 Bt monatlich für Buſtellung ins Haus) im voraus zahlbar. Postbezug 3,97 W einschließlich 60 Pf. Postzeitung. und 72 Bf. Poftbestellgebühren. Auslandsabonnement 5,65 M. pro Monat; für Länder mit ermäßigtem Drucsachenporto 4.65 M. Bei Asfall der Lieferung wegen höherer Gewalt besteht tein Anspruch der Abonnenten auf Erfag. Anzeigenpreise: Die einipaltige Millimeterzeile 30 Bf., Reflamezeile 1,50 m.leine Anzeigen" das fettgebrudte Wort 20 Pt jedes weitere Bort 10 Bf Rabatt laut Tarif. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Arbeitsmarkt Millimeterzeile 25 Pf. Familienanzeigen Millimeterzeile 16 Bf. Anzeigenannahme im Hauptgefchat Lindenstr. 3, wochentäglich Don 8 bis 17 Uhr. Der Verlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht genehmer Anzeigen vor. Verantwortlich für Politit: Rudolf Brendemühl; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton: Serbert Lepore: Lokales und Sonstiges: Friz Karstadt : Anzeigen: Otto Sengft: fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co.. Berlin GB 68 Lindenstr. 3.

Präsent körbe

289

in grosser Auswahl

von 3.50 an!

Alleinverkauf

russischer gefrorener

GÄNSE

Pfund von

66.

Kaninchen

gestr. u. ausgeworfen. Pfd. v

0.66

Schweineschinken 0,68

mit. Bein

Rückenfett

bratfertig

Kalbskeule

Pfd.

Pfd. von

bis 9 Pfd: schwe Pfd. von

0,58

0,68

Schweinenieren 0,48 Zervelatwurst

m

Pildarm

Pfd.

1,18

H

TIETZ

Weihnachts

Obst

0,28

Hasel-, Walnüsse Ptd. von Paranüsse.............. Pid 0,45

Grotter LEBENSMITTEL Verkauf Krachmandeln

Mengenabgabe vorbehalten Frisches Fleisch Schw.- Bauch o.B.. Pfd. 0,68 Schweineschult.o.B., Pfd.0,68 Schweinekamm

od. Schuft, o. Beilg., Pfd. 0,74 Kalbshaxen... Pid. 0,36 Kalbsbrust u.-rücken Pfd. 0,48

Kassler mild, Pfd. von 0,68 Schweineköpfe mit Backe Ptd. 0,46 Suppenfleisch Pfd. v. 0,48 Hammelvorderfl.

Pfd. von 0,54 Rinderleber.. Pfd. 0,84

Wild u. Geflügel Mastgänse Oderbr., Pid.v. 0,78 Enten frisch..Pfd. von 0,82 Sup enhühnerPfd.v. 0,68 Wildragout Pfd. von 0,30 Konserven Dose Stangenspargel mitter 1,40 Brechspargel mittel. 1,25 Junge Erbsen fein... 0,88 Junge Erbsen mittelfein 0,68 Gem.Gemüsemittel ein 0,88 Leipziger Allerlei.. 0,70

Backobst.. Pfd. von 0,35 Pflaumen Pfd von 0,25

-

-

Lebensmittelzusendungen von M. 5,00 an

Verkauf soweit Vorrat Preise nur Dienstag und Mittwoch Wurstwaren Käse und Fette Fleischwurst Pfd. 0,75 Rohschmalz..... Pfd. 0,44 Damptwurst Pfd. 0,75 Bratenschmalz..Ptd. 0,46 ff. Leberwurst... Pfd. 0,96 Kokosfett...... 3 Pfd. 0,88 Teewurst ff.. Pfd. von 0,98 Margarine.... 3 Ptd. 0,74 Zervelat od.Salami, Pfd.v. 1,08 Bierwurst Pfd. 1,20 Schinkenspeck. Pfd. 1,15 Nußschinken. Pfd. 1,28 Lachsschinken.. Pfd. 2,10 Gänseleberw. Pid 0,45

**** UTO

Weizenmehl Auszugsmehl

Marken- oder Dänische Butter Pfd. 1,42 Tilsiter vollfett... Ptd. 0,68 Edamero.Holl., 40%, Pfd. 0.72 Alg. Stangen 20%, Pfd. 0,40 Steinbuscher.... Pfd. 0,68 Briekäse vollfett, Pfd. 0,64

Für die

Fische, Räucherw. Kabliau gr., o.K.i.g.Ptd 0, 14 Seelachs gr., o.K.. i.gz., Pid. 0,14 Schellfisch m.k, i.gz., Pfd. 0,14 Rotbarsgr..o.K..i.g..Pfd. 0,14 Kabliaufilet fr. Ptd. 0,24 Bratschollen.. 3 Pfd. 0,25 Lebende

..

Spieg.- KarpfenPfd.v.0,65

Bücklinge Pfd. von 0,26 Lachs in Stücken, Pfd. 1,40 Fischmarinad. 0,25, 0,38 Sardinen 3Ds.0,88, 4Ds.0,68

Hausbäckerei Fettheringe i Tom. 20.0,65

Pfd. 0,18 Pfd. 0,26, 0,24 Stadion rot 5- Ptd.- Beutel 1,25, 2- Pfd.- Beutel 0,50 Sultaninen

Pfd 0,24 Rosinen.... Pid 0,42 Korinthen.. Pfd 0,46 Mandeln süss. Pid. 1,15 bitter Zitronat Kokosraspeln

Mohn blau oder weiss Kakao stark entölt

Ptd. 1,30

Pid. 0,95

Pfd. 0,35

Ptd. 0,48

Ptd. 0,50

Heringssalat, Ital. Salat od. Mayonnaise. Pfd. 0,58 Konfitüren

Dominosteine u.Spi: zkuch.Pfd.0,85, 1,00 Nürnb.Melange Pfd. 0,70 Echte Nürnb. Lebkuchen auf Oblate Stück 0,10

Baumbehang

in bunt Stanniol Stück 0,10 Gelee- Baumbeh.Pfd. 0,90 Fondant- Ringe.Pfd. 0,80 Schokol. Baumbehang bunt bestreut...... Pfd 0,90 Rotkohl...... 3 Pfd 0,10 Grünkohl... 3 Pfd 0,10

Gek. Schinken 0,28 Weihnachislichte und Baumbehang in grosser Auswahl

Pfd 0,55

Pfd 0,66 Pfd. 0,38

Traubenrosinen Datteln lose. Kranzleigen Ananas frisch........ Essäpfel 3 Pfd von Zitronen

............ Ptd 0,20

Rote Tafeläpfel Apfelsinen Mandarinen Erdnüsse

.Pfd von

0,68

0,58

.Dtz. von

0,30

Pfd. 0,25

.3 Pid. 0,38

.3 Ptd. 0,64 .Pfd. 0,25

Molkereibutler 1.18

Schweizer

Pfd.

vollfett........ Pid. von

0.86

Kaffee....... 1.90

Pid. von

St. Emilion 1,25

vorzugi. Bordeaux Wein, F Spezial- Liköre

bekannt Geschmacks­

10 FL 12,00 ohn.Fl.

10 F1.

24,00

richtungen. Fl mit Fl.

Johannisbeerw. Qualität L. Liter, 7 Qualität II

Liter

0.58

10Ltr 5,50 ohn. Fl