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buches zuwiderlaufenden Zwedes aufgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder ihn auf andere Weise unterstützt oder den organisatorischen Zu sammenhalt weiter aufrechterhält, wird mit Ge­fängnis, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann, bestraft.

Abschnitt III.

Periodische Druckschriften.

§ 6.

1. Wird durch den Inhalt einer periodischen Druckschrift die Strafbarkeit einer der in den§§ 81 bis 86, 92 Nr. 1 des Strafgesetzbuches oder in den§§ 1 bis 4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse bezeichneten Handlungen begründet, so tann die periodische Druckschrift, wenn es sich um eine Tage= zeitung handelt, bis auf die Dauer von vier Wochen, in anderen Fällen bis auf die Dauer von sechs Monaten verboten werden. Auf die Zuständigkeit und das Verfahren finden die Vorschriften des§ 3 entsprechende Anwendung.

2. Das Verbot einer Druckschrift umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Drud­schrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.

§ 7.

Das Verbot einer periodischen Druckschrift muß ohne sachliche Nachprüfung sofort aufgehoben werden, wenn die Beschwerde nicht spätestens am 5. Tage nach ihrer Einlegung dem Reichsminister des Innern zugeleitet ist.

§ 8.

Wer eine nach§ 6 verbotene periodische Druck­schrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden fann.

Abschnitt IV.

Aenderungen des Strafgesetzbuches. § 9.

Das Strafgesetzbuch ist in folgender Fassung anzuwenden:

1. Als§ 49 b wird folgende Borschrift ein­gefügt:

§ 49 b.

Wer an einer Verbindung oder Verab­redung teilnimmt, die Verbrechen wider das Leben bezweckt oder als Mittel für andere Zwecke in Aussicht nimmt, oder mer eine solche Berbindung unterstüßt, wird mit Gefängnis nich: unter 3 Monaten bestraft.

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu 5 Jahren.

Nach diesen Vorschriften wird nicht bestraft, wer der Behörde oder dem Bedrohten so recht­zeitig Nachricht gibt, daß ein in Verfolgung der Bestrebungen der Verbindung oder Verabredung beabsichtigtes Verbrechen wider das Leben ver­hindert werden kann."

2. Hinter dem ersten Abschnitt des zweiten*** Teils( des Strafgesetzbuchs) wird folgender neuer Abschnitt eingefügt:

3 weiter Abschnitt. Angriffe gegen den Reichspräsidenten. Wer gegen den Reichspräsidenten einen Angriff auf Leib oder Leben( Gewalt­tätigkeit) begeht, wird, soweit nicht andere Bor jariften eine schwerere Strafe androhen, mit Ge­fängnis nicht unter brei Monaten bestraft.

Ebenso wird bestraft, wer den Reichspräsiden­ten öffentlich beschimpft oder ver­Ieumdet. Die Tat wird nur mit der Ermächti­gung des Reichspräsidenten verfoigt. Für die Befugnis zur öffentlichen Bekanntmachung gilt § 200 entsprechend.

Sind im Falle des Abs. 2 mildernde Umstände vorhanden, so ist die Strafe Gefängnis, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann."

3. Als§ 134a wird folgende Vorschrift ein­gefügt:

,, 134 a.

Wer öffentlich das Reich oder eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht beschimpft oder böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht, wird mit Gefängnis bestraft."

Abschnitt V. Waffenmißbrauch. § 10.

Die Geltungsdauer des§ 3 des Gesetzes gegen Waffenmißbrauch vom 28. März 1931( Reichs­gefezbl. I S. 77) wird bis auf weiteres ver­längert.

Abschnitt VI,

Ueberleitungs- und Schlußvor­schriften.

§ 11.

Die zur Durchführung dieser Verordnung er forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erläßt der Reichsminister des Innern, und zwar, soweit es sich um Vorschriften über das Verfahren vor dem Senat des Reichsgerichts handelt, im Ein vernehmen mit dem Reichsminister der Justiz. Er kann, soweit er es für erforderlich hält, Richt linien für die Handhabung der Verordnung er laffen.

§ 12.

1. Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

2. Das Gesetz zum Schuße der Republik vom 2. März 1930( Reichsgefeßbl. I S. 91) tritt nicht am 31. Dezember 1932, sondern mit dem In­krafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Eingeschlafene Ausschüffe

Mit großem Geräusch hatten die National­sozialisten im April d. I., als sie mit 162 Mann in den Preußischen Landtag eingerückt waren, einen Haufen von Untersuchungsaus­schüssen gefordert. Mit ihrem üblichen Ge= schrei verkündeten sie landauf, landab, daß nun eine fürchterliche Entlarvung und Reinigung der ..preußischen Korruption" beginnen werde. Wie üblich, war es Feuerwerk für die Dummen!

Jetzt bei Jahresschluß sind die meisten dieser geräuschvoll eingesetzten Ausschüsse noch immer nicht zu sachlicher Arbeit gekommen. Da ist z. B. der sogenannte Barnow- Ausschuß", der die Behauptungen des gerichtlich schon unzählige Male gestäupten Justizpamphlets endlich beweisen soll. Als in der ersten Sigung des Ausschusses das Arbeitsgebiet abgestedt werden sollte, erklärte der Nazivorsitzende Freisler mit großem Pathos: Man werde sich nicht auf das Zarnowsche Buch beschränken, sondern die gesamte Recht­sprechung Preußens einer Nachprüfung unterziehen.

Indessen ist man aber jetzt, nach drei­viertel Jahren, noch nicht einmal bis zu Zarnow vorgedrungen. Herr Freisler hat nur ein einziges Mal den Untersuchungsausschuß, und zwar nach Beuthen einberufen wollen, um die Todesurteile gegen die Potempa- Mörder auf­zuheben! Dieser Streich, den Herr Freisler wohl in Erinnerung an seine Bergangenheit als bolschewistischer Kommissar in Ruß­

Eduard Bernstein Weitere Beileidskundgebungen

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Die Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsum­vereine schreibt zum Tode Eduard Bern= steins an den Parteivorstand:

3u dem schmerzlichen Verlust, den die Sozialdemokratische Partei durch das Hin­scheiden ihres großen Führers Eduard Bernstein erlitten hat, sprechen wir Ihnen unser herzlichstes Beileid aus. Wir werden dem Genossen Bernstein, der sich in unseren Reihen viele Freunde erworben hat, stets ein ehrendes Andenken bewahren."

Für die österreichische Sozialdemo kratie depeschieren die Genossen Seiz und Bauer:

,, Unser herzlichstes Beileid zum Tode Eduard Bernsteins , des alten Mit­fämpfers und Mitdenkers des deutschen Sozia­lismus."

Weiter liegen Rondolationstelegramme vor von der georgischen Sozialdemokratie und von der Jüdischen sozialistischen Arbeiter­partei in Amerika , die in Bernstein gleich­zeitig einen ernsten Freund des Zionismus be­trauert.

Aus Brüssel drahtet unsere Bruderpartei:

Die Sozialistische Arbeiterpartei Belgiens ver neigt sich vor der sterblichen Hülle des großen Sozialisten Bernstein. Wir sprechen unser tiefstes Beileid der deutschen Bruderpartei und der Familie Bernstein zu dem schmerzlichen Verlust aus, den sie durch den Tod dieses tapferen Kämpfers und Denkers erleiden. Vandervelde Van Roosbroed.

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Nazi- Lärm, der verebbt ist

land unternommen hat, führte natürlich nur zur Blamage seines Urhebers. Seitdem beruft Freisler den Ausschuß nicht mehr ein! Von den vier nationalsozialistischen Berichterstattern, die Bor­berichte über die einzelnen Fälle liefern sollten, hat bisher nur einer, der Rechtsanwalt Sting, einen Bericht geliefert, der ein flägliches Berlegenheitsgestammel ist und, wie der sozialdemokratische Gegenberichterstatter sofort nachwies, den wesentlichsten Teil des Aftenmaterials nicht beachtet.

Irgendeine Beweisaufnahme hat in der ganzen Zeit nicht stattgefunden. Dabei hatte Freisler im Juni erklärt: Die Sache sei so ungeheuer wichtig, daß unbedingt auch in den großen Ferien getagt werden müsse!

Nicht anders und nicht besser ist es den Nazis mit dem Chikago- Ausschuß Bernhard Weiß " er­gangen. Der Schöpfer und Namensgeber dieses Ausschusses war gleichfalls der große Korruptions­befämpfer Roland Freisler , bolfchemistischer Lebensmittelfommissar a. D. Er verfaßte gleich­zeitig auch jenen infamen Antrag gegen die Frau des Polizeivizepräsidenten, wegen dessen der Führer der Nazifraktion, Kube, zwei de und wehmütige Entschuldigungsbriefe

an Weiß schrieb und Abbitte leistete.

Der einzige ,, Erfolg" dieses Ausschusses, der nach den Worten Freislers die schlimmste Kor­ruptionsaffäre der Republik und der marristischen Bonzen" enthüllen sollte, bestand darin, daß nach

fühle und neigt sich vor der edlen Persönlichkeit, die von uns gegangen ist. Jouhaup.

Gedenkrede im Rundfunk

Im Rundfunk sprach über Eduard Bern stein Genosse Paul Kampffmeyer als ,, Stimme zum Tag". Er gab, obgleich ihm für seine Ausführungen nur zehn Minuten zur Ver­fügung standen, einen vorbildlichen klaren Ueber­blick über das geistige Wesen Bernsteins, der ein tiefschürfender Gelehrter und zugleich ein fampfes­froher, dem Proletariat lebendig verbundener So­zialist war. Sein Leben und sein Werk gingen auf im Dienst für die Klasse der Unterdrückten, im Dienst für die Sozialdemokratie.

Seine Einstellung zum Margismus gewann Eduard Bernstein aus der unmittelbaren An­schauung der Entwicklungsbedingungen von Rapi­talismus und Arbeiterklasse, wie sie sich ihm in England zeigten, wo er nach seiner Ausweisung aus der Schweiz Fuß gefaßt hatte. Hier sah er das unaufhaltsame Aufwärtssteigen der geeinten Arbeiterklasse, die, anders als in Deutschland , in England in den neunziger Jahren schon eine Macht war, die eine gewisse offizielle Anerkennung und Berücksichtigung bei Wirtschaft und bürger­licher Gesellschaft errungen hatte. Aus diesen Be­obachtungen des englischen Wirtschaftslebens ging Eduard Bernsteins Theorie vom schrittweisen Werden der sozialistischen Gesellschaft hervor, die nun seiner gesamten Arbeit die Richtung gab. Bernstein war, obgleich er sein Wirken völlig dem Sozialismus weihte, ein Gelehrter, dessen Bedeu­tung weit über die Grenzen der Sozialdemokratie hinaus Beachtung fand.

Beim Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund Zuchthaus! Buchthaus!

ist folgendes Telegramm aus Paris eingetroffen: ,, Der allgemeine französische Gewerkschaftsbund ütermittelt dem deutschen Proletariat, das durch den Tod Eduard Bernsteins schmerzlich getroffen worden ist, den Ausdruck seiner brüderlichen Ge­

ten, die auf Grund einer der gemäß§§ 1, 12 Abs. 2 aufgehobenen Vorschriften erlassen sind, treten mit dem Infrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

§ 14.

Soweit Strofvorschriften durch diese Verordnung aufgehoben oder geändert worden sind, findet§ 2 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs Anwendung.

§ 15.

1. Jst jemand wegen einer Tat verurteilt worden, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mehr strafbar ist, so darf die Strafe nicht voll­streckt werden. Dasselbe gilt für Nebenstrafen und Sicherungsmaßnahmen sowie für rückständige Geldbußen, die in die Kasse des Reichs oder der Länder fließen.

2. In den Fällen des Abs. 1 dürfen rückständige Kosten nicht mehr eingezogen werden.

§ 16.

Enthält eine Gesamtstrafe, die zur Zeit des In­krafttretens dieser Verordnung noch nicht verbüßt ist, eine Einzelstrafe wegen einer Tat, die nach dem Infrafttreten der Verordnung nicht mehr strafbar ist, oder mehrere derartige Einzelstrafen, so wird der Teil der Gesamtstrafe, der nach dem Verhältnis der verwirkten Einzelstrafe auf die ge­nannte Zuwiderhandlung entfällt, von der Gesamt­Berbote periodischer Drudschrif. strafe in Abzug gebracht.

§ 13.

Eine Anklage auf Grund der Antiterror= verordnung gegen vier Kommunisten führte in Moabit zu einem Strafantrag von 10 Jahren Zuchthaus wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher

§ 17.

1. Ist jemand wegen einer Tat rechtskräftig ver­urteilt worden, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung strafbar bleibt, die aber nicht mehr mit einer erhöhten Mindeststrafe oder die mit einer geringeren Mindeststrafe als bisher bedroht ist, und ist die Strafe ganz oder teilweise noch nicht vollstreckt, so kann die Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Verurteilten gemilbert werden. Enthält eine Gesamtstrafe eine Einzel­strafe, die hiernach gemilbert ist so ist§ 16 ent­sprechend anzuwenden

2. Die Entscheidung erfolgt nach§ 462 der Straf­prozeßordnung.

§ 18.

Bermerte über Strafen megen solcher Taten, die nach dem Inkrafttretén dieser Verord­nung nicht mehr strafbar sind, sind auf Antrag des Verurteilten im Strafregister zu tilgen.

§ 19.

1. Hat bei Infrafttreten dieser Verordnung die Staatsanwaltschaft auf Grund des§ 18 der Ver­ordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14 Juni 1932 einen Antrag nach§ 212 der Strafprozeßordnung gestellt, so kann das Verfahren nach den bisherigen Vor­schriften zu Ende geführt werden.

2. Diese Vorschrift tritt eine Woche nach Ver­fündung dieser Verordnung außer Kraft.

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der schweren Verurteilung der Angriff"-Redaf­teure im Weiß- Prozeß der Landtag den markt­schreierischen und infamierenden Namen des Ausschusses beseitigte. Bis dahin hatte der Aus­schuß noch nicht getagt, weil der Ausgang des Prozesses abgewartet werden sollte. Der Prozeß endete bekanntlich mit der völligen Nieder­lage der Naziverleumder, die zu Ge­fängnis verurteilt wurden.

Im November trat daraufhin der Ausschuß erneut zusammen. Die Gerichtsakten lagen auf dem Tisch. Ein neues Wunder: Der Nazi­berichterstatter Schmidt- Potsdam hatte ,, Mandelentzündung" bekommen, und weil er auch das Material noch nicht genügend durch­gearbeitet hatte, baten die Nazis, den Aus­schuß noch einmal zu vertagen! Am 14. De­zember rief der sozialdemokratische Vorsitzende wiederum den Chikago- Ausschuß" zusammen, da­mit endlich Preußen gesäubert werden konnte. Als erster meldete sich ein Nazivertreter zu Wort und teilte im Namen seiner Parteigenossen mit: Schmidt- Potsdam habe sein 2 mtals Bericht­erstatter niedergelegt. Der Vorsitzende fügte hinzu, daß Schmidt das Material und die Akten nicht einmal angefordert und durchgeblättert habe.

Das waren annähernd sechs Monate Kor­ruptionsbekämpfung durch die Nazis. Sie haben wieder einmal gezeigt, daß fie groß sind lediglich im Verdächtigen, aber um den Beweis sich jedesmal drücken.

Körperverlegung und Widerstandes gegen die Staatsgemalt. Das Gericht hat im letzten Augenblid ohne Begründung, anscheinend aber wegen der schwebenden Am ne stie die Verfün­dung des Urteils nach längerer Beratung aus gesetzt.

Unmittelbar vor der Aufhebung der Antiterror­notverordnung lieferte dieser Prozeß einen neuen Beweis dafür, wie unhaltbar diese soeben aufgehobene Verordnung war. Am 20. September fand vor dem SA.- Verkehrslokal, Seestraße 95, ein Zusammenstoß zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten statt. Die Angreifer sollen dabei die Kommunisten gewesen sein. Mehrere National­sozialisten wurden erheblich verletzt. Der 19jährige kommunistische Arbeiter Mierte soll auf einen Nationalsozialisten Koppel eingeschlagen haben und ist dabei betroffen worden, wie er einen am Boden liegenden Nationalsozialisten mit der Faustoo bearbeitete. Als er von dem Polizeibeamten fest­genommen werden sollte, leistete er Widerstand und griff die Beamten tätlich an. Der Angeklagte will an dem Abend leicht angetrunken gewesen sein. Er bestreitet, auf den Nationalsozialisten ein­geschlagen zu haben und will dem Beamten einen Stoß versezt haben, weil er glaubte, von Na­tionalsozialisten von hinten angegriffen worden zu sein.

Der Staatsanwalt beantragte gegen den 19jährigen Arbeiter 10% Jahre Zuchthaus. Die Mindeststrafe für schweren Landfriedensbruch bo trägt 10 Jahre Zuchthaus. Für die übrigen drei Angeklagten beantragte der Staatsanwalt Frei spruch. Der Borsigende machte den Angeklagten Mierke darauf aufmerksam, daß er unter Um­ständen bloß wegen Widerstandes gegen die Staatsgemalt verurteilt werden könnte. Das Ge­richt möchte anscheinend selbst um die unmögliche Strafe von 10% Jahre Zuchthaus herumkommen. Nach fast zweistündiger Beratung wurde die Ur­teilsverkündung vertagt.

Bom Auto getötet

An der Ecke Schönhauser Allee und Kastanien­Allee ereignete fich ein tödlicher Verkehrsunfall. Der 6 Jahre alte Gerhard Mertens aus der Schönhauser Allee 44, der für seine Mutter einen fleinen Einkauf in der Nachbarschaft erledigen sollte, wurde beim Ueberschreiten des Fahrdammes von einem Privatauto erfaßt und überfahren. Das Kind erlitt so schwere Verlegungen, daß es auf dem Transport ins Krankenhaus st arb.

Straßenbahn gegen Auto

Zwei Verletzte in Neukölln

In der Hermannstraße in Neukölln ereignete sich in der vergangenen Nacht ein schwerer Zu­sammenstoß zwifchen einem Straßenbahnwagen der Linie 8 und einem Lastauto.

Die Fahrzeuge prallten so heftig zusammen, daß die Straßenbahn schwer demoliert und zahlreiche Fensterscheiben zertrümmert wurden. Zwei Fahrgäste, ein 53 Jahre alter Hermann D. aus Briz und eine Frau F., die gleichfalls in Brig wohnt. erlitten Verlegungen durch Glas­splitter. Die schwerbeschädigte Straßenbahn mußte aus dem Verkehr gezogen werden.

Der neue Reichskommissar für Arbeits­beschaffung hat sein Büro in Berlin , Kaiserhof­Straße 2, aufgeschlagen. Die Abgrenzung feiner Befugnisse wird in der Sizung des Reichs­tabinetts beschlossen und durch eine Verordnung des Reichspräsidenten bekanntgemacht werden.