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Um die Stadtentwässerung

Der Magistrat übergibt jetzt das in ein­zelnen Teilen schon bekannte Gutachten der Wirt­schaftsberatung Deutscher Städte A.-G. über die Berliner Stadtentwässerung der Deffent­

lichkeit.

Die Ergebnisse des Gutachtens sind in drei Hauptteilen zusammengefaßt. Im ersten Teil, der sich mit der Nachprüfung der verwaltungsmäßigen und technischen Organisation der Stadtentwässe rung befaßt, wird die Zentralisierung des Maschinenbetriebes für das ganze Stadtgebiet als richtig und zweckmäßig anerkannt, aber in ver­schiedenen Punkten werden Einsparungsmaß­nahmen empfohlen. In fast allen Abteilungen erfcheine jedoch die personelle Besetzung im all­gemeinen zu groß. Ferner werden Wege zur Bereinfachung des gesamten Rechnungswesens gezeigt.

Der zweite Teil, der wichtigste des Gutachtens, befaßt sich mit den bisherigen Investierungen,

Wieder Ladenüberfälle

Schüsse in Geflügelhandlung Troh des erheblich verschärften polizeilichen Streifendienstes sind gestern wieder mehrere Ueberfälle auf Berliner Geschäfte verübt worden. In die Butterhandlung von Thür mann in der Großbeerenstraße 37 drangen 25 bis 30 junge Burschen ein und zerschlugen die Fensterscheiben. Sie rafften dann für etwa 200 M. Lebensmittel zusammen und flüchteten. Vier an dem Raub Beteiligte wurden festgenommen. In der Reichen= berger Straße 138 war die Butter­filiale von Nordstern das Ziel einer Gruppe von sieben Burschen. Sie raubten Wurstwaren und suchten mit ihrer Beute das Weite. Zwei Täter wurden nach längerer Verfolgung von einer Polizeistreife gefaßt. In der Neuen Königstraße 6 plünderte ein 19jähriger Bursche die Ladenkasse aus, in der sich 9 M. be= fanden. Er versuchte im Bublifum unterzutauchen. Ein Polizeibeamter stellte den Dieb jedoch und als man ihn zum Revier mitnahm, wurden bei dem Kassenräuber in einem Beutel 7 Pfund Butter gefunden, die vermutlich aus einem anderen Ueberfall herrühren. Gegen 18 Uhr stürmten etwa zehn Burschen im Alter von 17 bis 18 Jahren in die Geflügelhand­nung von Scheer in der Blankenfelder Straße * sund feierten aus einer Pistole drei Schüsse ab. Die Berwirrung benugten die Eindringlinge, um mehrere Gänse zu stehlen und auf Fahr­rädern zu flüchten.

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Ein Gutachten und eine Denkschrift

deren genaue Feststellung gewisse Schwierigkeiten gemacht habe. Die bei der Stadtentwässerung ge­führten Wirtschaftskontrollbücher hätten zahlreiche Unstimmigkeiten aufgewiesen, die ihre Ab­stimmung mit den Handbüchern der Stadthaupt­fasse kaum möglich gemacht hätten. Bei einer Reihe von Bauten seien die Ausgaben nicht nur aus den dafür bestimmten Bautiteln und Positionen bestritten worden, sondern es seien darüber hinaus teils Mittel der sächlichen Betriebskosten, teils bei anderen Bauten ersparte Mittel und schließlich nicht in der Wirtschaftskontrolle verbuchte Ma­terialien in Anspruch genommen worden.

Dann kommt das Gutachten auf die Rieselfelder und Kläranlagen zu sprechen, insbesondere auf die Kläranlage Stahnsdorf . Die Kosten, die für diese Anlage mit insgesamt etwa 17 Mil­lionen Mark entstanden seien, gingen nach Ansicht der Gutachter weit über das Notwendige und lebliche hinaus. Bei sparsamster Ausführung hätte man auch mit den im ersten Kostenanschlag

der Kriminalpolizei nach den Tätern blieben ohne Erfolg. Es wurden wiederholt von den Beamten der Dienststelle II Haus­suchungen in verdächtigen Kreisen vorgenommen, die Beute aber fonnte nicht wieder herbeigeschafft werden. Die Pelze, die den Stempel der Firma Herpich tragen, sind wie vom Erdboden ver­schwunden.

Eingestellte Verfahren

Aus wirtschaftlicher Not

Parallel mit der Entlassung der unter die Amnestie fallenden Gefangenen geht in Moabit die Einstellung der Berfahren vor sich, in denen bereits die Hauptverhandlungen angejekt sind. Zwei solche eingestellte Berfahren verdienen besonders erwähnt zu werden.

Im August dieses Jahres hat der 53jährige Bergmann G. den Regierungsrat A. im Reichs= versicherungsamt mit einem in ein Tuch ein­gemidelten Beil einige Schläge auf den Kopf perfett. Die Tat hatte keine schlimmen Folgen; G. wurde vom Schöffengericht in der ersten Instanz megen Körperverlegung und unbe­fugten Waffenbefizes zu zwei Monaten und einer Woche Gefängnis. verurteilt. Er hatte damals zu seiner Rechtfertigung ange= führt, daß er bei seiner jahrelangen Arbeit als Kumpel unter Lage seine Gesundheit verloren, die Reichsknappschaft ihm aber eine Altersrente versagt habe. Als alle Instanzenwege erschöpft gewesen seien, habe er sich in seiner wirtschaft­lichen Ausweglosigkeit zu der Verzweiflungstat entschlossen, um die Aufmerksamkeit der

Einbrecher jagen Einbrecher Deffentlichkeit auf seine Lage zu

Kampf um eine Belohnung

Ein bisher einzigartiger Fall in der Berliner Kriminalistik ist gegenwärtig bei der Aufklärung des Ende November bei der Firma Herpich Söhne verübten Rieseneinbruchs zu verzeichnen.

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Die Kolonne, die in jener Nacht eine Beute an Edelpelzen im Werte von 82 000 m. machte, fann die Sore" nicht loswerden und wird jezt DON anderen Einbrechertolonnen verfolgt, deren Mitglieder sich gern die aus­gesezte Belohnung von 8200 m. verdienen wollen. Es ist daher wie festgestellt werden konnte

in der Berliner Unterwelt zu Razzien gekommen, die von Einbrechern veranstaltet wurden, um der ,, glücklichen Kolonne" auf die Spur zu kommen.

Die Kolonne, die damals den Rieseneinbruch ausführte und dabei durch Hausmauern und Geschäftswände ging, hatte bisher mit ihrer kost­baren Beute fein Glück. Die Nachforschungen

lenten. Die Kleine Strafkammer des Land­ gerichts I erkannte jezt auf den Antrag des Justizrats Dr. Wronker an, daß der Angeklagte feine Tat aus wirtschaftlicher Not begangen habe, und stellte das Verfahren gegen ihn ein.

Strittiger war ein zweiter Fall von Einstellung des Verfahrens auf Grund der Amnestie aus wirtschaftlicher Not. Angeklagt waren hier wegen Betruges eine 63jährige Frau N. und ihr dreißig jähriger Sohn. Weil sie den Fleischerladen ihrer Berwandten übernehmen mußte, verkaufte sie ihr eigenes Geschäft für 7000 Mart. Bedingung war, daß der Käufer sämtliche Kunden be= halte. In Wirklichkeit setzte Frau N. die Be­lieferung eines Krankenhauses fort und schädigte dadurch den neuen Besitzer des Geschäfts. Er konnte nicht existieren und erstattete Anzeige wegen Betruges. Der Staatsanwalt bean­tragte, das Verfahren auf Grund der Amnestie einzustellen. Die Angeklagten hätten aus wirt­schaftlicher Not ihren ersten Laden ver­

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vorgesehenen 10,5 Millionen im wesentlichen aus­tommen müssen. Die großen Ueberschreitungen seien nur zum Teil durch Stadtverordnetenbe­schlüsse gedeckt, zum erheblichen Teil jedoch aus Mitteln anderer Bauvorhaben bestritten worden. Eine Denkschrift des bekannten Abwässerfach­mannes Dr. K. Imhoff( Essen ) über die zu=

trügereien, die sie an ihren Mietern verübt hat, zu vier Monaten Gefängnis. In einem dieser Fälle hatte die Angeklagte eine Sieben­zimmerwohnung in ihrem Hause in der Fenn­straße im Jahre 1929 vermietet und von dem Mieter verlangt, daß er für die Mietrückstände des Vorbesizers in Höhe von 1000 Mark auf­tomme. Der Betrag war ihr auch gezahlt wor­den. Später stellte sich heraus, daß der Vermieter nur mit einigen hundert Mark rückständig war und die Mietfchuld auch allmählich abdeckte.

tünftige Gestaltung der Berliner Abwäfferreini In wenig Worten

gung fommt zu der Feststellung, daß die Klär­anlage Stahnsdorf , die nach dem vollkommenſten künstlichen Reinigungsverfahren für städtisches Abwasser arbeite, nach den besten Fachregeln ein­gerichtet sei. Die für die Anlage aufgewandten Baukosten seien für jeden Vergleichsmaßstab an gemessen. Dr. Imhoff betont, daß die Stahns­ dorfer Kläranlage einen großen Schritt vorwärts auf dem einzig möglichen Wege der Weiter­entwicklung der Berliner Stadtentwässerung be­deute. Die Riefelfelder müßten allmählich abgeschafft und durch künstliche Kläranlagen, und zwar Belebungsanlagen, erlegt werden.

faufen müssen; der Rahmen der wirtschaftlichen Not sei sehr weit zu fassen, alle Menschen litten heute Not. Gegen diese Einstellung des Ber­fahrens wollen die Geschädigten Beschwerde ein­legen.

Die Frage, ob das Verfahren auf Grund der Amnestie eingestellt werden könne, spielte gestern auch in einem Devisenprozeß eine Rolle. Zwei Angeklagte hatten hier für einen Ausländer Effekten in Höhe von 8000 Mark verkauft, fie beriefen sich auf ihre wirtschaftliche Not. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Reiwald beantragte, das Verfahren einzustellen. Das Gericht beschloß, die Verhandlung zu vertagen, um nachzuprüfen, ob es tatsächlich auf Grund der Amnestie ein­gestellt werden könne.

Motorschiff gerammt

Besatzung vermutlich ertrunken

Hamburg , 21. Dezember.

Auf der Unterelbe tollidierte heute früh in der Höhe Pagensand der finnische Dampfer ,, Anversoise" mit einem bisher noch unbekannten Motoremer, der kurz nach dem Zusammen­stoß gesunken ist. Das Schicksal der Besagung ist noch unbekannt, und man weiß nicht, ob es ihr

gelungen ist, nach dem Zusammenstoß rechtzeitig ins Boot zu gehen. Der finnische Dampfer, der nur geringfügige Beschädigungen erhalten hat, stellte längere Zeit Nachforschungen an, segte aber schließlich die Fahrt nach Hamburg fort.

Von dem gerammten und gesunkenen Fahrzeug, bei dem es sich um eine kleine Tjalk handeln soll, ragt nur die Mastspize aus dem Wasser. Man fennt also weder Namen noch Herkunft des Schiffes. Bergungsdampfer befinden sich an der Unfallstelle.

Gefängnis für Devisenschieber

Das Schnellschöffengericht verurteilte den Kunsthändler Broter und den Diamanten­händler Greenberg, die mit im Credit Lionais in Paris lombardierten deutschen Effekten das norwegische Waffenpatentgeschäft des General­direktors Lauf finanziert hatten, zu vier und fünf Monaten Gefängnis sowie zu 2000 bzw. 3000 M. Geldstrafe.

Betrügereien einer Hausbesitzerin

Das Schöffengericht Berlin- Wedding verurteilte Frau Antonie Schmidt, die Besitzerin von fieben Häusern in Berlin ist, wegen mehrerer Be

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Die polizeilichen Ermittlungen wegen des merkwürdigen Raubüberfalls auf den amerikanischen Journalisten Ribad in der Kur­fürstenstraße sind noch nicht abgeschlossen. Man hat festgestellt, daß R. weder beim Verein aus­ländischer Journalisten, noch dem Amerikarefe­renten im Auswärtigen Amt bekannt ist. Ebenso weiß die American Expreß Company nichts von einem auf dieses Bankinstitut gezogenen Reise­scheck in Höhe von 170 Dollars, der dem Räuber in die Hände gefallen sein soll.

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Beim Rollen ist die 60 Jahre alte Frau Emma Janisch schwer verunglückt. Frau J.. geriet in einem Geschäft in der Oberstraße 25 mit dem linken Arm so unglüdlich in die Rolle, daß die Feuerwehr alarmiert werden mußte, die fie aus ihrer qualvollen Lage befreite. Mit schweren Verletzungen wurde die Berunglückte ins Budower Krankenhaus gebracht.

In einem Lokal in der Schlegelstr. 29 feuerte der 28jährige Schlosser Hans St. auf die 22 Jahre alte Ehefrau Helene St. vier Schüsse ab, von denen einer in den Oberschenkel tras. Frau St. fand in der Klinik in der Ziegelstraße Aufnahme. Der Täter wurde festgenommen. Eifersucht ist offenbar das Motiv zur Tat.

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Bor kurzem wurde in Deventry in Eng­land der sogenannte Weltreichsrund­funt" von einem neuerbauten Kurzmellensender aus eröffnet. Der neue Sender bedient ab­wechselnd die fünf Zonen: Australien , Indien , Afrika , Westafrika und Kanada .

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In einer Londoner Straße ereigneten sich dieser Tage mehrere Explosionen in den Gas- und Kanalisationsanlagen. Die Straße wurde an vielen Stellen aufgerissen. Kanalbedel flogen mehrere Meter hoch und Stichflammen schossen empor.

77. Abt. Unser Genosse Rudolf Blumenthal,

Schwäbische Str. 24, ist plöglich verstorben. Die Beerdigung findet am Freitag, 1.30 Uhr, auf dem Friedhof an der Eythstraße( Blanke Hölle) statt. Ehre seinem Andenken. Die Parteigenossen und Genosfinnen werden um zahlreiche Beteiligung gebeten.

128. Abt. Am 18. Dez. verstarb Genosse Leopold Heidergott, Bankow , Berliner Str. 78/79. Ehre seinem Andenken! Rege Beteiligung erbeten bei der Einäscherung am Freitag, 23. Dezember, vor­mittags 9% Uhr, Krematorium Gerichtstraße.

Wie wird das Wetter?

In Berlin : Weiterhin heiter bei wenig ver­änderten Temperaturen, mäßige südliche bis füd­östliche Winde. In Deutschland : Ueberall Fort­dauer des herrschenden beständigen Witterungs­charakters.

Festtage ohne Magenbeschwerden. Das zu Weihnachten in der Regel etwas reichliche Effen hat häufig Magenver­stimmungen und Sodbrennen zur Folge, die die Feier­tagsftimmung oft nicht unerheblich beeinträchtigen. Ein Teelöffel Bullrich- Salz oder ein bis zwei Bullrich- Tabletten unmittelbar nach der Mahlzeit genommen, beugen dieser Gefahr vor, bewirten selbst bei Personen mit empfind­lichem Magen eine leichte Berdauung und verhindern die besonders von diesen gefürchteten Verdauungsstörungen.

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