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Für die Einheit der Arbeiter

Vertrauen zwischen Masse und Führern

leber 400 Betriebsräte aus dem Reich waren gestern im Berliner Gewerkschaftshaus ver fammelt, um Stellung zu nehmen zu den bevor­stehenden Betriebsrätewahlen. Im Namen des ADGB . und des AfA- Bundes begrüßte Genoffse Leipart diesen

2. Reichsbetriebsrätekongreß.

Er setzte sich in seiner Eröffnungsrede mit den Borwürfen auseinander. die in den letzten Monaten gegen die Gewerkschaftsführer, ganz befonders aber gegen den Vorstand des ADGB. erhoben worden sind Die Betriebsräte, denen diese gemeinen Verdächtigungen aus der kommu­ nistischen Presse hinlänglich bekannt sind, sollen in der Diskussion offen erklären, ob sie zur Füh rung ihrer Spizenorganisationen Bertrauen haben oder nicht

Das Hauptreferat hielt Genoffe Nörpel, der die Aufgaben der Betriebsräte

und die Bedeutung der diesjährigen Betriebsräte­wahlen flar herausstellte.

Die lleberwachung der Durchführung der Tarif­verträge, die Mitwirkung bei der Regelung der Akkordsätze, die Bereinbarung übertariflicher Zu­lagen, die Berhandlungen mit dem Unternehmer, der die Löhne abbauen, Kurzarbeit einführen oder den Betrieb stillegen will, die Sorge, daß im Falle von Kurzarbeit die Belegschaftsangehörigen rechtzeitig ihre Kurzarbeiterunterstügung erhalten, die Wahrnehmung der Interessen der Jugend­lichen, die Ueberwachung der Unfall- und Ge­fundheitsschutzmaßnahmen, die Durchführung des Entlassungsschutzes, die wirtschaftlichen Aufgaben aus dem Betriebsrätegefeß und was sich täglich im Betriebsleben ergibt, das ist das Tätigkeitsge­biet der Betriebsvertretungen. Aber gerade wegen dieser

Bielgesfaltigkeit der Aufgaben

ist es notwendig, die Betriebsräte auch in die Lage zu setzen, sie wirklich erfüllen zu lönnen. Ihre einjährige Amtsdauer ist dazu zu kurz. Der Gewerkschaftsfongreß in Frankfurt a. M. 1931 hat daher die Forderung an den Gesetzgeber ge­richtet, die Amtsdauer der Betriebsvertretungen auf zwei Jahre zu verlängern.

Der Einwand, die Gewerkschaften wollten die Betriebsräte ,, verbürokratisieren" und sie den Be­legschaften entfremden, ist vollkommen unzu­treffend. Im Gegenteil, die Gewerkschaften legen außerordentlichen Wert auf die ununter brochene Zusammenarbeit zwischen Belegschaften und Betriebsvertretungen. Durch eine zweijährige Amtsbauer wird aber eine solche Zusammenarbeit in keiner Weise gestört. Auch von dieser Kon ferenz ist an den ordentlichen Gesezgeber die Forderung zu richten, durch eine Aenderung des Betriebsrätegefeßzes die zweijährige Amts­dauer vorzuschreiben.

Wir haben in Deutschland politische Parteien, Gewerkschaften und Betriebsvertretungen, die jeder für sich besondere Aufgaben zu erfüllen haben.

Das Mitbestimmungsrecht der Arbeiterklasse in den Betrieben hat mit Parteipolitik nichts zu tun.

Die Belegschaften müssen sich daher mit aller Energie dagegen wehren, daß Kommunisten und Nationalsozialisten das Betriebsrätegesek be= nugen, um ihre parteipolitischen Ziele zu fördern. Die sogenannten Einheitslisten der Kommunisten fommen für Gewerkschafter nicht in Betracht. Kein Gewerkschaftskollege hat auf einer sogenann­ten ,, Einheitsliste" etwas zu suchen; jeder Ge= merfschaftsfollege, der anders handelt, verstößt gegen die Beschlüsse des Gewerkschaftstongreffes in Leipzig 1922. An verschiedenen Beispielen wies Genosse Nörpel die

Unfähigkeit der Kommunisten und National­fozialisten zur fachlichen Arbeit in den Be­triebsvertretungen

nach. Die früheren und auch bereits in diesem Jahr vorgenommenen Wahlen haben bewiesen, daß in entscheidenden Augenblicken die Beleg­schaften doch mehr Vertrauen zu den freigemert­fchaftlichen als zu den roten Betriebsräten haben. 1930 und 1931 waren rund 87 bzw. 84 Proz. aller Arbeiterbetriebsratsmitglieder Freigewerk­schafter. Die Kommunisten konnten ihren Anteil nur von 1,5 Proz. auf rund 3,5 Proz. steigern.

Mit dem Vertrauen allein, das ihnen bei den Betriebsrätewahlen entgegengebracht wird, fönnen die Gewerkschaften aber ihre Forderungen nicht verwirklichen. Die Wähler müssen auch aftipe Gewerkschaftsmitglieder wer­den. Die Betriebsräteneuwahlen 1933 müssen wieder unter der Parole der

Einigung der Arbeiter in den Gewerkschaften stehen. Jede parteipolitische Einflußnahme auf die Betriebsräteneuwahlen haben die Gemert­schaftsmitglieder und die Belegschaften zurückzu­weisen. Ebenso entschieden haben sie aber auch für die Forderungen der Gewerkschaften auf Ein­führung der Vierzigstundenwoche, Durchführung

eines Arbeitsbeschaffungsprogramms und Er­höhung der Kauffraft einzutreten. Unter diesem Zeichen müssen die Betriebsräteneuwahlen 1933 stehen.

In zwei weiteren instruktiven Referaten wurde von der Genoffin Gertrud Hanna die Not­wendigkeit der Mitarbeit der Arbeite rinnen in den Betriebsvertretungen aufgezeigt und vom Genossen Bührig die Recht­sprechung zum Betriebsrätegesetz.

Auf die Vertrauensfrage, die Genosse Leipart in seiner Eröffnungsansprache an die Be­triebsräte gerichtet hatte, erfolgte in der Dis kussion von sämtlichen Rednern eine flare Antwort. Alle erklärten, daß sie die Hez­kampagne, die von der kommunistischen Presse in den letzten Monaten mit besonderem Eifer gegen die Führer der freien Gewerkschaften betrieben worden sei, aufmerksam beobachtet hätten. In welcher Form aber auch die Meldungen der mostauhörigen Presse darüber erschienen sind, daß der Bundesvorstand des ADGB. insgeheim mit dem Faschismus paktiere und ihm die Mitglieder der freien Gewerkschaften ausliefern wolle, nirgends find diese Zwecklügen von den frei­gemerfschaftlichen Betriebsräten und den geschulten Gewerkschaftsmitgliedern quch mur eine Minute lang geglaubt worden.

Das Vertrauen zur Führung ist bei den Funktionären und Mitgliedern der freien Gewerkschaften fief verwurzelt.

Denn die Gewerkschaftsführer haben niemals, wie die Führer der rechts- und linksradikalen gewerk­schaftsfeindlichen Bewegungen, das Vertrauen ihrer Anhänger schamlos mißbraucht.

Von den Diskussionsrednern wurden zahlreiche Beispiele dafür angeführt, wie gewissenlos gerade die RGD. gegenüber ihren Anhängern zu

Sonderbares Gewerbe

Zwei Drittel ohne. Gehilfen

Der Vorstand des Verbandes der Maler wendet sich an alle Reichs- und Landesbehörden, Stadt­verwaltungen und Direktionen der Reichsbahn und Reichspoft mit dem dringenden Ersuchen, in Zukunft bei Vergebung von Aufträgen für das Maler, Tüncher- und Lackierergewerbe die Beschäftigung von Gehilfen zur Bedingung zu machen bzw. die Betriebe zu bevor­zugen, die Gehilfen beschäftigen. Für Arbeiten, die teilweise oder ausschließlich mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, fordert der Maler­verband das gleiche.

Zur Begründung für diese Forderung führt der Verbandsvorstand der Maler die ungeheuer starte Uebersetzung des Malergewerbes mit Lehr­lingen und Alleinmeistern an. Bei einer Erhebung seiner Verbandsinstanzen im Juli 1932 hat sich ergeben, daß 46,9 Proz. der erfaßten Betriebe weder Gehilfen noch Lehrlinge beschäf tigten, 29,8 Proz. nur Lehrlinge und nur 33,5 Proz. auch Gehilfen. Nicht zuletzt sei diese Uebersetzung mit Lehrlingen daran schuld, daß im vorigen Jahr der niedrigste Stand der Arbeits­losigkeit im Malergewerbe 76,8 Proz betrug.

Bon allen bisherigen Maßnahmen der Regie­rungen und anderen Behörden, die zur Vergebung von Aufträgen für das Malergewerbe geführt haben, hat die Gehilfenschaft nichts verspürt. Das gelte auch hinsichtlich der wiederholten Zuwen­dungen an die Hauswirte. Den Vorteil von allen diesen Maßnahmen zur Entlastung des Arbeits­marktes hatten nur die Alleinmeister. Nach über: einstimmenden Berichten aus dem gesamten Ver­bandsgebiet bewältigten die Alleinmeister die ihnen von Behörden übertragenen Arbeiten oft­mals sogar mit Lehrlingen, die sie sich von an= deren Meistern ausliehen, um Gehilfen­löhne zu sparen! Die Lehrlinge werden vielfach über die normale Arbeitszeit hinaus beschäftigt.

Der Verbandsvorstand der Maler bemerkt zum Schluß seiner Eingabe, daß ein 3mang zur Be­schäftigung von Gehilfen bei Behördenaufträgen nicht nur arbeitsmarktpolitisch, sondern auch finanz- und sozialpolitisch von Bedeutung fei, denn der in Arbeit stehende Malergehilfe leiste weit mehr an Steuern als der Alleinmeister, wozu noch die Entlastung der Sozialversicherung und die Zu­führung von Beiträgen an sie kommen.

Um die Gratifikation

Stadtbank muß zahlen

Die Angestellten der Stadtbanf der Stadt­gemeinde Berlin haben seit 1926 alljährlich eine Gratifikation erhalten, die je nach der Höhe bes Jahresgewinns und nach der Dauer der Dienstzeit abgestuft bemessen wurde. Auch im Jahre 1931 wurde ein Betrag von 70 000 Mart zu Gratis fitationen in Höhe eines Viertelmonatsgehalts bereitgestellt, jedoch nicht ausgezahlt, da der

handeln vermag. Die Betriebsräte brachten ihr wiederholt befundetes Vertrauen zu den Spizen­funktionären des Allgemeinen Deutschen Gewerk­ schaftsbundes und des AfA- Bundes auch zum Ausdruck durch die einstimmige Billi­gung eines Aufrufes zu den diesjährigen Betriebsrätewahlen, in dem alle Arbeiter, Ar­beiterinnen nud Angestellten aufgefordert werden,

die freien Gewerkschaften durch ihren Beitritt zu stärken und nur freigewerkschaftlichen Kandidaten ihre Stimme zu geben.

In dem Aufruf heißt es besonders:

,, Der Kampf der Kommunisten und National­sozialisten in den Betrieben richtet sich gegen die Gewerkschaften und damit gegen die Interessen der Arbeiterklasse. Nur starte Gewerkschaften können die Interessen der Arbeiterklasse wahr= nehmen. Nur aus dem Erfolg der Arbeit starker Gewerkschaften empfangen die Betriebsräte ihre Aufgaben und die Grundlage für deren Durch­führung. Es gilt daher die Betriebsrätewahlen 1933 durchzuführen unter der Parole

für die Einheit der Gewerkschaftsbewegung, gegen jede parteipolitische Zersplitterung. Die Gewerkschaften find ununterbrochen bemüht, durch Verkürzung der Arbeitszeit, durch wirkliche Arbeitsbeschaffung, durch die Erhöhung der Kauf­traft der Löhne die Vermehrung der Arbeitsplätze und dadurch die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und die Wiederherstellung normaler wirtschaft licher Berhältnisse zu erreichen. In entschiedenem Kampf ist es den Gewerkschaften gelungen, die Tariflohnminderungs- Verordnung vom 5. Sep­tember 1932 wieder zu beseitigen. Der Anfang zur Durchsetzung des nächsten Zieles der Gewerk­schaften, alle Arbeiter und Angestellten wieder in

Oberpräsident die Auszahlung untersagte.

Das Arbeitsgericht verurteilte die Stadtbank zur Zahlung, die daraufhin Sprungrevision einlegte, um ihre Zahlungsverpflichtung durch das Reichsarbeitsgericht flarzustellen.

Der Streit dreht sich darum, ob im Hinblick auf das jederzeit mögliche Eingreifen der Auf­fichtsbehörde ein Recht auf Zahlung der Grati­fikation, die jahrelang vorbehaltlos erfolgt war, besteht.

Die Angestellten wurden in diesem Rechts streit von dem Rechtsanwalt Genossen Dr. Fraen fel, Berlin , vertreten. Er verlangt in längerer Revisionsbegründung eine Entscheidung zugunsten der Angestellten und Zurückweisung der Revision der Berliner Stadtgemeinde.

Das Reichsarbeitsgericht wies die Revision zurüd. Die Kläger hätten einen rechtlichen Anspruch auf die Gratifitation, und die Stadtbank sei deshalb verpflichtet, den Be­flagten die Gratifikation zu zahlen.

Arbeit zu bringen, ist gemacht Das meifte bleibt noch zu tun übrig. Aber dieses nächste Ziel st nur durch die

vollkommene Geschlossenheit der Arbeiterklasse in den Gewerkschaften

zu erreichen. Ohne starke und kampfkräftige Ge­werkschaften ist die Arbeiterklasse ein wehrlojer Spielball in der Hand ihrer Gegner.'

Nach einem furzen Schlußwort des Genossen Graßmann vom Bundesvorstand des ADGB wurde die Reichskonferenz mit einem begeistert. aufgenommenen Hoch auf die freie Gemert­schaftsbewegung geschlossen.

40- Stunden- Abkommen

Die Genfer Beschlüsse

Genf , 23. Januar Die Konferenz für die Borbereitung der 40 Stunden- Woche hat am Montag ihre Arbeiten beendet.

Vorher wurden die Grundiäge für die Auf­stellung einer internationalen Kon vention festgesetzt. Sie wurden stets mit gleicher Mehrheit aus Regierungsvertre= tern und Arbeitern angenommen. während die Unternehmer, mit Ausnahme des italienischen Bertreters, sich der Stimme enthielten Zur Frage des Lohnausgleichs murde lediglich eine Empfehlung angenommen monach der Lebensstandard der Arbetter durch die Arbeitszeit­verkürzung nicht herabgedrückt werden soll. Unentschieden blieb die Frage, ob die Ange stellten in die Konvention aufgenommen wer den sollen, da hier die Unternehmer durch Stimm­enthaltung die Entscheidung unmöglich machten. Für die Kleinbetriebe sollen Sonder bestimmungen aufgenommen werden.

Unhaltbare 3ustände

Bom 3d21. wird uns geschrieben:

Die gewertschaftsfeindliche Einstellung der Firma Feurich- Kets A.-G. geht so meit, daß sie in ihren Anstellungsverträgen jeden Angestellten unterschreiben läßt, daß er gewerkschaftliche Organisationen für 3 wedlos(!) halte. Dem entsprechen auch die dort herrschenden Ar­beitsverhältnisse Die Bezahlung

liegt durchweg mit 20 bis 50 m unter Larif. Die Arbeitszeit wird nicht eingehalten, so daß bereits einmal Anzeige bei der Staatsanwalt. schaft erfolgen mußte. Eine dankbare Aufgabe für die Gewerbeaufsicht wäre die Untersuchung der gesundheitlichen Berhältnisse in den Betriebsräumen, z. B der talte Steluboden. Selbstverständlich darf in einem Betriebe mie diesem auch das Kapitel Kautionen" nicht fehlen. Wir überlassen es unseren Lesern, zu ent scheiden, ob für eine Filialleiterin eine: Raution von 2500 m. fie wird sogar von Bürodienern(!) in nahezu gleicher Höhe gea fordert- notwendig ist.

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Der Zentralverband der Angestellten wird der meiteren Entwicklung der Verhältnisse in diesem Betriebe besondere Aufmerksamkeit widmen.

Beamte und Krise

Der ,, aufgeklärte Absolutismus

Der Gehaltsabbau hat die Beamten, wie alle Kleinverdiener heute, immer weiter in ihrem Lebensniveau herabgedrückt. Dazu kommt, daß die Termine der Gehaltszahlungen nicht nur immer weiter zurüdverlegt wurden, sondern daß viele Gemeindebeamte überhaupt feinen festen Ge­Teil­haltstermin mehr fennen, sondern nur zahlungen auf ihre Gehälter bekommen mit denen die Amtsstellen seit Monaten im Rückstand sind. In einem Dreigespräch über Die deutsche Beamtenschaft in der Krife", das im Programm des Deutschlandsenders zwischen dem Borsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Wilhelm Flügel, dem Vorsitzenden des Allge= meinen Deutschen Beamtenbundes Genossen Falkenberg und Dr. Hans Roeseler, dem Sachbearbeiter ,, Stunde des Beamten" bei dem Deutschlandsender, geführt wurde, kam sehr deut­lich zum Ausdrud, welche Belastung dieser Un­ficherheitsfaktor für das Wirtschaftsleben darstellt. Natürlich gab es teinerlei Meinungsverschieden­heit darüber, daß trotzdem und trop des Gehaltss und Pensionsrüdganges der Beruf des Beamten, verglichen mit anderen Berufen, als frisenfest angesehen werden muß. Der Vertreter des Deutschen Beamtenbundes wies darauf hin, daß infolge des Abbaues von Beamtenstellen und der Abstoppung von Beförderungen die Wirtschafts­basis der Beamten außerordentlich schwer er­schüttert wurde. Genosse Faltenberg betonte, daß eine besondere Gefahr für die Blutauffrischung des Beamtenstandes vor allem darin zu sehen sei, daß heute eine Rüdwärtsentwidlung im Die Beamten­Beamtenrecht angestrebt werde. stellung der Frau wird angegriffen, Rechts­ansprüche werden abgebaut.

Dr. Roeseler erklärte, daß wir heute in einer Periode des aufgeklärten Absolutismus leben, die die demokratisch- parlamentarische Zeit abgelöst habe. Diese Staatsform habe die Tendenz, die Machtausmaße des Staates ständig zu erweitern; mit dem stärkeren Anspruch auf autoritäre Ent­scheidung könne naturgemäß das Recht des Be amten nicht mehr so wie in den ersten Jahren nach der Revolution geachtet werden.

Diese Feststellung eines Befürworters dieses Systems des aufgeklärten Absolutismus" war besonders interessant, weil sie alle Befürchtungen bestätigte, die Genoffe Faltenberg geäußert hatte.

Beamtenschuh

Die in Berlin versammelten Betriebsrats- und Beamtenausschußmitglieder des Gesamtver bandes, die an der Reichskonferenz der Be­triebsräte des ADGB . und AfA- Bundes teil­nahmen, protestierten auf das entschiedenste gegen jede weitere Verschleppung der Verabschiedung eines freiheitlichen Beamtenvertre=

tungsgefeges.

Diese Rechtsunsicherheit und Rechtlosigkeit der Beamten und Beamtenanwärter auf dem Gebiete der Betriebsvertretungen muß auf dein schnellsten Wege beseitigt werden. Die Delegierten des Ge­famtverbandes forderten daher die beschleunigte Verabschiedung eines fortschrittlichen Beamten­vertretungsgefeges. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesezes müssen die Schußbestimmungen des Betriebsrätegesetzes auf alle noch nicht auf Lebenszeit angestellten Beamten und auf die Beamtenanwärter sich erstrecken.

Der Borwärts" erscheint wochentäglich zweimal, Sonntags und Montags einmal Slustrierte Sonntagsbeilage Bolt und Bett" 1 Bezugsptetle: Böchentlich 75 Bt., monatlich 3,25 R( davon 87 Bt monatlich für Zustellung tne Haus) Bei stall der Lieferung wegen In voraus zahlbar. Bostbezug 3.97 m einschließlich 60 Bt Postzeitung und 72 Bf. Poftbestellgebühren. Auslandsabonnement 5,65 m. pro Monat; für 2änder mit ermäßigtem Drudsachenporto 465 R. jedes weitere höherer Gewalt besteht fein Anspruch der Abonnenten auf Erfag. Anzeigenpreise: Die einipattige illimeterzelle 30 Pf Retlumegeile 1,50 M Kleine Anzeigen" dus fettgedrudte Bort 20 Br Lindenstr. 3, wochentäglich Bort 10 Bf Rabatt laut Tarif Borte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte Arbeitsmarkt Millimeterzeile 25 Pf. Familienanzeigen Millimeterzeile 16 Bf Anzeigenannuhme im Hauptgeich: von 8 bis 17 Uhr. Der Berlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht genehmer Anzeigen vor. Berantwortlich für Politit: Rudolf Brenbemühl; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewertschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Herbert Sepere; Sofales und Sonstiges: Frig Razftäbt; Anzeigen: Otto Sengft; fämtlich in Berlin . 1 Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärte- Buchdruderei und Berlagsanftali Baul Ginger u. Co., Berlin SB. 68, Lindenstr.&.