Diebstahl wurde mit dem Tode bestraft
Eines der kostbarsten literarischen Besitztümer der Stadt Berlin , wenn nicht gar das kostbarste überhaupt, ist jenes uralte aus dem 15. Jahrhundert stammende Buch, das eine Sammlung wichtiger und bedeutender Rechts urkunden enthält. Besonders interessant in diesem Werk, weil es die mittelalterliche Rechtspflege in größter Lebenstreue vor uns hinstellt, ist das vierte Buch, das von den sogenannten Uebertretungen handelt. Es sind ganz kurze Niederschriften von Strafrechtsurteilen nebst Begründungen, die uns bemerkenswerte Einblicke in das öffentliche und private Leben jener Zeit vermitteln. Eine erschreckend große Anzahl dieser Urteile sind Todesurteile.
Todesstrafe für Frauen
In den lateinischen Terten kommen immer wieder diese fünf Urteilsbezeichnungen vor: decollatus ( enthauptet), suspensus( gehängt), crematus( ver= brannt), vivus sepultus( lebendig begraben) und rotatus( aufs Rad geflochten). Die Todesstrafe durch Hängen wurde im Anfang des 15. Jahrhunderts, aus dem diese aufgezeichneten Urteile stammen, am häufigsten vollzogen. Sehr selten hingegen kam die Todesstrafe durch Rädern zum Vollzug. Die schaurige Strafe des Lebendig- Begrabenwerdens wurde nahezu ausschließlich an Frauen vollzogen. Und was hatten nun diese Armen für schandbare Verbrechen verübt, die so furchtbar bestraft wurden? Die eine hatte einen Diebstahl in einer Kirche begangen, die andere hatte Kleider, eine dritte einem Bauern in Lichten berg Sped und verschiedene Gegenstände gestohlen, eine vierte hatte Hausfriedensbruch begangen. Und
wegen dieser Verbrechen" mußten die Frauen ihr Reichtum überhäufen würde. Also machten sie sich Leben lassen. eines Tages auf, um dem Johanniter das Kind zuzuführen. Am Tempelhofer Berg aber wurde das Ehepaar festgenommen und bald darauf mit einer Helfershelferin verbrannt. Zu Ehren des Johanniters wollen wir annehmen, daß er sich des auf diese Weise der Eltern beraubten Kindes in christlicher Nächstenliebe angenommen hat. Die Historie vermeldet indessen nur den Tod der Eltern.
Alle gegen das Eigentum sich richtenden Ver gehen wurden nämlich auf das grausamste bestraft. Ein Handwerksgeselle wurde gehängt, weil er ein Stück Tuch gestohlen hatte; Pferdediebstähle wurden nach der Chronik ausschließlich mit dem Tod durch Hängen bestraft. Auch der Schulze von Marienfelde mußte mit der Krawatte aus Hanf Bekanntschaft machen, weil er eines Diebstahls überführt worden war. Hätte es damals SA. ge= geben, so wäre kein einziger wegen der von ihnen begangenen Schandtaten, die heute das Entsetzen des kultivierten Volkes erregen und oft mit ein paar Monaten Gefängnis geahndet werden, mit dem Leben davongekommen. Ein Berliner Stadtfnecht z. B. wurde nur wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung enthauptet, ein anderer Mann wurde enthauptet, weil er den Rat der Stadt Ber lin beleidigt und bedroht hatte. Ein dritter wurde mit dem Rad hingerichtet, weil er mit Brandstiftung gedroht hatte. Eine Frau wurde wegen Ruppelei verbrannt und ein Junge gehängt, weil er eine Tonne Herige gestohlen hatte, ein Ehepaar wurde wegen Meineides gehängt.
Sehr merkwürdig berührt die Schilderung eines Kuppeleivergehens, in dem auch der damalige 3ohanniter Komtur von Tempelhof , also zweifellos ein sehr vornehmer und frommer Mann, eine eigentümliche Rolle gespielt hat. Ein Bürger namens Jesman und seine Ehefrau wollten dem Komtur ihre Tochter, ein Kind, vertuppeln, weil sie gehört hatten, daß er das Kind gut fleiden und wohl aufnehmen und sie selber mit
Meineid aus Liebe
Die Briefe bringen's an den Tag
Vor dem Schwurgericht II hatte sich der 50jährige Chauffeur Gustav G. wegen Anstiftung zum Meineid zu verantworten. Mit ihm angeklagt waren wegen Meineids die 30jährige Arbeiterin V. und der 23jährige Bäcker S.
Der Chauffeur hatte die Arbeiterin V. in der Reichsdruckerei, in der beide beschäftigt waren, tennengelernt und mit ihr Beziehungen angeknüpft. Gleichzeitig hatte er eine Ehescheidungsflage gegen seine Frau eingereicht. In erster Instanz war seine Ehe aus beiderseitigem Verschulden der Eheleute geschieden worden. Gegen dieses Urteil hatte jedoch die Frau Berufung eingelegt.
Vor dem Kammergericht machte sie geltend, daß ihr Mann allein schuldig sei, da er mit der Arbeiterin V. Ehebruch getrieben habe. Die Arbeiterin wurde daraufhin vom Kammergericht als Zeugin vernommen. Unter ihrem Eide bestritt sie jede Beziehung zu dem Chauffeur und behauptete sogar, mit dessen Neffen, dem Bäder S., verlobt zu sein, was dieser bei seiner eidlichen Zeugenvernehmung auch bestätigte. Dem Kammergericht erschienen die beiden Zeugen trog der übereinstimmenden Aussagen nicht glaubwür dig, und G.'s Ehe wurde wegen seines alleinigen Verschuldens geschieden.
Gleich nach der Scheidung 30g der Chauffeur mit seiner Freundin B. zusammen, verließ sie jedoch nach kurzer Zeit wieder. Aus Rache und
Gin Straßenmädchen
Und möchte doch gerne arbeiten
Ein 30jähriges Mädchen steht vor dem Schöffengericht wegen Berstoßes gegen das Gesetz zur Betämpfung von Geschlechtskrankheiten. Sie ist jetzt eine„ Dirne". Einst war sie eine ehrbare Fabrikarbeiterin; dann wurde sie erwerbslos und ging den Weg, den schon so viele Mädchen in der Großstadt gegangen find.
Ihre verheirateten Geschwister wendeten sich von ihr ab; für ihre früheren Kolleginnen eristierte sie nicht mehr. Nur ihre alte Mutter hatte für sie Verständnis. Von der Straße„ retten" konnte aber auch sie ihre Jüngste nicht. Das war im Jahre 1929. Mehr als einmal sehnte sie sich da= nach, ihrem traurigen Gewerbe den Rücken zu fehren. Mehr als einmal fuchte sie um Arbeit nach. Es gab teine. So blieb sie, was sie geworden: eine Dirne. Dann wurde sie frant, einmal, ein zweites Mal: die Berufstrantheit" Des Straßenmädchens. Im April dieses Jahres er= frankte sie zum drittenmal. Im Mai wurde sie aus dem Krankenhaus als gebessert entlassen. Im Gesundheitsamt in der Fischerstraße meldete sie
Wut bezichtigte sich nun die V. vor den Behörden des Meineids. Inzwischen war auch von G.'s Frau eine Meineidsanzeige erstattet worden. Die Angeklagte V. legte dem Schwurgericht Briefe vor, aus denen hervorging, daß der Chauffeur fie aufgefordert habe, die ihn entlastende Ausfage zu machen. Erläuternd fügte sie hinzu, daß sie a us Liebe zu dem Chauffeur auf seine Bitten eingegangen sei und daß sie daher aus diesem Grunde falsch geschworen habe. Auch der Bäcker S. gestand seine Beteiligung an dem Komplott ein. Nur der Chauffeur stritt alles ab, bis ihm seine eigenen Briefe vorgelegt wurden und bis er am Schluß der Hauptverhandlung zugab, seine Freundin und seinen Neffen einmal zum Kaffee eingeladen zu haben und mit ihnen dabei ihre Zeugenaussagen in seinem Scheidungsprozeß be= sprochen habe.
Das Schwurgericht II verurteilte den Chauffeur G. wegen Anstiftung zum Meineid zu zwei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Der Bäcker S. wurde wegen Meineids zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt, jedoch wurde ihm für die Hälfte der Strafe Bewährungsfrist zugesagt, und außerdem wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Die Angeklagte V., die bei richtiger Aussage sich selbst einer strafbaren Handlung bezichtigt hätte, wurde nach dem Strafmilderungsparagraphen 157 wegen Meineids zu 10 Monaten Gefängnis unter Zubilligung einer Bewährungsfrist verurteilt.
fich zur Nachbehandlung. Anfangs hielt sie die vorgeschriebenen Besuche ein, dann blieb sie aus. Sie erhielt feine Unterstützung und mußte doch von etwas leben. Also übte sie wieder ihr Gewerbe aus. Eines Tages war sie mit einem Kellner zusammen. Eine Woche später ließ er sie feststellen: sie habe ihn mit der Krankheit infiziert. Sie wurde untersucht, der Krankheitsprozeß war akut.
Jetzt, ein halbes Jahr später, hatte sie sich vor dem Schöffengericht zu verantworten: obgleich fie gewußt hatte, daß sie krant war, hatte sie in Ausübung ihres Gewerbes einen Mann mit ihrer Krankheit infiziert. Sie wußten doch, daß Sie frank sind, weshalb haben Sie sich nicht zu Ende behandeln lassen?" fragte der Vorsitzende.„ Ich mußte doch essen," kam es kurz und schlicht aus dem Munde des Mädchens. Der Staatsanwalt meinte, die Strafe müsse hoch sein. Es gehe nicht an, daß man in dieser Zeit zu der Not noch die Krankheit hinzugeselle. Strafmildernd mag ins Gewicht fallen, daß sich die Aneklagte in einer gewissen Notlage gefunden habe. Eine Geldstrafe tomme nicht in Betracht, denn der Staat könne doch nicht Geld nehmen, das auf diese Weise verdient werde. Das Gericht verurteilte die Ange
Man könnte vielleicht alle diese Dinge auf sich beruhen lassen, wenn sie nicht für die heutige und die kommenden Generationen eine sehr eindringliche und deshalb wohl zu beachtende Sprache sprächen Mit aller Deutlichkeit geht aus diesen Urteilen, die vor rund 500 Jahren gesprochen wurden, hervor. welchen aufwärts und vorwärts führenden Weg inzwischen Kultur und Zivilisation gegangen sind Niemand wird heute wegen eines Diebstahls ent hauptet, niemand wird wegen eines Hausfriedensbruches oder wegen eines Meineids gehängt. Auf den Gedanken, eine Frau lebendig begraben zu lassen, weil sie ein Kleid gestohlen hat, fommt nicht einmal der finsterste Reaktionär. Damals aber erfolgten derartige Urteile aus geltendem Recht, und mer gegen sie etwa mit Gründen der Menschlichteit Sturm lief, war ein schlimmer Revolutionär, dem wohl selber der Strick und das Beil blühten. Und so werden die Forderungen der sozialistischen Republikaner von heute nach Milderung und Vermenschlichung der gesamten Strafrechtspflege und Abschaffung der Todesstrafe nach einigen Jahrzehnten ebenso selbstverständlich durchgeführt sein, wie sie heute noch von den ewig nach rückwärts Gewandten als Forderungen, die aus ,, weichlicher Humanitätsdufelei" entspringen, abgelehnt werden. Der Marsch des Fortschrittes, der Kultur und der Freiheit ist durch keine Hafenkreuzdrahtverhaue aufzuhalten.
flagte zu 1 Monat Gefängnis. Eine Bewäh rungsfrist, für die auch der Staatsanwalt plädiert hatte, wurde von den noch anzustellenden Ermitt lungen abhängig gemacht. Auf dem Korridor meinte das Mädchen und als man sie tröstete, sie würde ihre Strafe doch nicht abzufitzen brauchen, erzählte sie ihre traurige Geschichte. Es war keine ,, Dirne", mit der man hier sprach. Morgen könnte sie Arbeiterin sein, wenn sie Arbeit bekäme.
24000 Mart Defizit
Die Unterschlagungen bei der
Heidekrautbahn
Wegen fortgesetter Unterschlagung wurde der frühere Eisenbahnsekretär Hoppe vom Schöffengericht Wedding zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Ein Antrag auf Strafaussehung wurde abgelehnt. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr vier Monate Gefängnis beantragt.
Der Angeklagte verwaltete die Haupttasse dem auf Bahnhof ReinidendorfRosenthal der Niederbarnimer Privatbahn, der sogenannten Heidekrautbahn". Während seines Urlaubs wurde festgestellt, daß in der Zeit von 1926 bis 1930 ein Fehlbetrag von 24 000 m. entstanden war. Wie die Sachverständigen feststellten, fehlten bereits am 1. Januar 1927 10 000 m. und im Laufe der Zeit ist dieser Fehlbetrag immer mehr angewachsen. Der Angeklagte hat nach den Gutachten von den Schecks, die verschiedene Firmen für Gütertransporte eingezahlt hatten, niedrigere Beträge verbucht, er gab jedoch zu, die Unterschlagung von 3000 m. begangen zu haben und behauptete, daß die anderen Fehlbeträge in Wirklichkeit nicht vorhanden seien, sondern daß die Summen nur versehentlich auf andere Konten eingetragen sein müßten. Das Gericht tam aber zu dem Ergebnis, daß der Angeflagte die ganze fehlende Summe unterschlagen habe.
Haussuchung bei der IAH.
Bon der Politischen Polizei wurde gestern eine Haussuchung in den Büros des Zentralfomitees ber Internationalen Arbeiterhilfe" in der Wilhelmstraße 48 vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch, wie wir erfahren, der Zeichner Bittner festgenommen, der sich zufällig im Hause befand. Bittner hatte vor einiger Zeit vom Polizeipräsidium die Mitteilung erhalten, daß er ausgewiesen werden solle, wogegen er jedoch Beschwerde erhoben hatte. Gegen Abend wurde der Festgenommene dann wieder auf freien Fuß gesezt.
Zu blutigen Auseinandersehungen fam es gestern nachmittag gegen 5 Uhr in der Neue n- dorfer Straße in Spandau, wo sich eine Schlägerei zwischen. Nationalsozialisten und fommunistischen Zettelverteilern entwidelt hatte. Die
politischen Gegner gingen mit Fäusten und Messern aufeinander los, so daß die herbeieilende Polizei fünf Berlegte ins Spandauer Krankenhaus bringen mußte, und zwar drei Nationalsozialisten und zwei Kommunisten, die alle Hieb- und Stichverlegungen davongetragen hatten. Sieben Angehörige der NSDA P., die nach Zeugenaussagen an dem Ueberfall auf die beiden Zettelverteiler der KPD . beteiligt gewesen sein sollen, wurden der Poli tischen Partei zugeführt.
In wenig Worten
Unter dem dringenden Verdacht gemeinschaftlich ausgeführter Betrügereien wurden in a m burg vier Kaufleute, die Gebrüder Siffe, fest= genommen, die eine Genossenschaft Immobilien-, Kredit und Entschuldungskasse gegründet hatten. Darlehensuchende Bersonen mußten als Genossen Sparbeiträge einzahlen. Es wurden ihnen zinslose Darlehen zugesichert. Nach den kriminalpolizeilichen Feststellungen sind aber diese angeblichen Sparbeiträge zum größten Teil als Verwaltungskosten abgeschrieben und von den Festgenommenen verbraucht worden. Dieser Verbrauch erreichte seit März 1932 einen Betrag von rund 100 000 m. Es dürften etwa 1470 Genossen ge= schädigt sein.
Am Montagabend ging füdlich des ersten Bahntunnels der Agenlinie ein durch die Witterungsverhältnisse gelöster Felssturz nieder, durchschlug die Betonschuhmauer und überschüttete die Arenstraße und Bahnlinie. Mit Hilfe des Dampfschiffsverkehrs mußte ein Umlade- und Umsteigedienst zwischen Brunnen und Flüelen eingerichtet werden.
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Das Magdeburger Schwurgericht verurteilte nach zweitägiger Verhandlung den Kätner Andreas Buß aus Klein- Germers leben, der am 8. November vorigen Jahres den Altsizer Friedrich Herbst in Klein- Germersleben erschlagen hat, wegen Totschlages entsprechend dem Antrage des Staatsanwalts zu 12 Jahren 3uchthaus und zehn Jahren Ehrverlust.
Die Bemühungen der Eisbrecher auf der Oberelbe bei Hamburg haben zu dem Erfolg geführt, daß man glaubt, die Schiffahrt im Laufe der nächsten Woche wieder voll aufnehmen zu können. Auf der Unterelbe wird am Mittwoch der fahrplanmäßige Verkehr der Blankenese- Alt länderlinie wieder aufgenommen.
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An Bord des zurzeit in Barcelona liegenden 10 000 Tonnen großen Hapag- Dampfersün e- burg" brach infolge Selbstentzündung der Jute und Kopraladung Feuer aus. Der Brand konnte gelöscht werden; der Materialschaden ist sehr beträchtlich.
Das für 7 Personen bestimmte neuerbaute sowjetruffische Baffagierflugzeug„ Chai I" erreichte bei einem Probeflug 290 Kilometer Stundengeschwindigkeit.
Winterhilfe nicht vergessen!
Sammlungen gehen weiter
Die Sammlungen ber Berliner Winter. hilfe nehmen ihren Fortgang. Für die Pfundsammlung in den einzelnen Bezirken, die sich in diesem Jahre besonders ertragreich gestaltet hat, werden immer noch ehrenamtliche Helfer von den Bezirkswinterhilfen gesucht. Dringend erwünscht sind auch weiterhin Spenden von Kleidern, Schuhen, Wäsche, wollenen Decken usw.
Betrunken am Steuer
11 Jahre Gefängnis
Zu einem ungewöhnlich strengen Urteil entschloß sich die Verkehrsstraffammer des Land gerichts I gegenüber dem Autohändler Kurt Gaikow, der in angetrunkenem Zustand mit seinem Kraftwagen vor einiger Zeit in der Trestowallee in ein anderes Auto hineingefahren war, so daß mehrere Personen bei diesem Zusammenstoß verlegt wurden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten in Anbetracht der unerhörten Tatsache, daß sich der Angeklagte in be trunkenem Zustand an das Steuer gesetzt hätte, zu der in solchen Fällen noch nicht verhängten Strafe von einem Jahr sechs Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Angeflagte wurde nach Verkündung des Urteils im Gerichtssaal verhaftet, da wegen der Höhe der Strafe Fluchtgefahr besteht.
Die Fernsprech- Vermittlungsstellen Kurfürst und Lützow in Berlin W. 35, Körnerstr. 7-10, werden am Sonntag, dem 19. Februar, um 8 Uhr vormittags auf den Selbstanschlußbetrieb umgestellt. Die neuen Vermittlungsstellen, die zum Fern Sprechamt Südwest in Berlin B. 30, Geisberg. straße 7-9, gehören, behalten ihre bisherigen Rufzeichen( Kurfürst B 1, Lützow- B 2).
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GRIPPE GEFAHRE Mund- und Rachenhöhle Danflavin'
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BAYER