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sagte: Das Volk schreit nach Brod? Wohlan, Beschäftigungsort festgesezten ortsüblichen Tage­lohnes gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen. so gebt ihm Ruchen!" Von den Versicherungspflichtigen werden Bei­Derselbe Hohn klingt uns noch aus verträge nach verschiedenen Lohnklassen erhoben. Der schiedenen anderen Zeitungen entgegen, derselbe Lohnklassen sind vier, und zwar gehören in die Hohn auf die nur zu berechtigten Forderungen 1. Sel. Beri. mit einem Einf. bis 350 Mt. jährl. des Volkes. Aber man soll nur weiter fort­fahren in der Rechtlosmachung und Bedrückung 4. der weiblichen Arbeiter, wir haben gefunden, daß es kein besseres Mittel zur Agitation unter den Frauen giebt! Gerade diese Lebensmittelzölle sind besonders geeignet, die Hausfrauen des Ar­beiterstandes aufzuklären über das zweierlei Maß, mit dem heute das Recht dem Volke zugemessen wird. ( Fortseßung folgt.)

und" die Beiträge betragen in" der

1. Klasse für jede Person wöchentlich 14 Pf.

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4.

Arbeiter dink und Arbeiterschutzgesetze. bei allen Boſtanſtalten und bei anderen zu errichten­

II.

hat, nur nachzuweisen braucht, daß er vor teren zu Januar 1891 4 Jahre lang, also vom 1. Jng" rech 1887 an, in einem Arbeitsverhältnisse war. Reichs beiden Fällen sind die Lohnverhältnisse mit oche in scheinigen. Hierüber sich die Nachweisttelzölle" sichern, das ist vor der Hand wohl ilung, da jenige, was der Versicherungspflidoche dem zu thun nicht unterlassen sollte. Es gerechtest Arbeitgeber verziehen oder sterben, und wenn ng auf 2 derliche Nachweise auch schließlich in anderer die aug herangeschafft werden könnten, so fann rechtstehen der Bemühung viele Umstände ersparen, ein Hoh r Allem

Zum Schluß sei noch bemerkt, daß Alteramen So je nach den 4 Klassen 106,40 M., 134,60 M., 162,80 fich ei 191 MF. ht länge

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Die Hälfte dieser Beiträge fällt dem Arbeitgeber zur Last. Die Entrichtung der Beiträge geschieht betragen werden, Invalidenrenten, ebenfalls jmen zu durch Einkleben des entsprechenden Betrages von den 4 Klassen und der Länge der Zeit, in tretern e Marfen in eine Quittungsfarte. Die Marfen werden Beiträge gezahlt sein werden, zwischen 114,70 Mt. bis 415,50 Mt. den Verkaufsstätten fäuflich zu haben sein. Die betragen mögen. Quittungsfarten werden bei den Aemtern und Stadt­magistraten ausgefertigt. Für die Entrichtung der Das Alters- und Invalidenversicherungsgesetz Beiträge haftet der Arbeitgeber, welcher in die Karte ist ein weiterer Theil der Arbeiterschußgefeße und den erforderlichen Betrag an Marfen einzufleben besiglos grade jezt von besonderer Wichtigkeit, da es mit dem hat. Es kann aber die Einrichtung getroffen werden, 1. Jan. 1891 in Straft getreten ist. Die Arbeiterinnen daß für diejenigen Versicherten, welche einer Orts-, Hamburg- Altona  . Hier fand in voriger Wod Akt ein Berlins   haben bereits im Jahre 1888 sich mit dem Betriebs-, Fabrif, Bau-, Innungs- Krankenkasse an- öffentliche Versammlung der Fabrikarbeiterinner unerträ Gesezentwurf beschäftigt und denselben einer gebüh- gehören, durch die Organe der leẞteren die Beiträge Arbeiter statt, in welcher der Reichstagsabge zeichnen renden Kritik unterworfen in öffentlichen Versamm von den Arbeitgebern für Rechnung der Versicherungs- Moltenbuhr über die Arbeiterinnenfrage" referir da fer lungen; doch der damalige Entwurf ist bis jest noch anstalt eingefordert und die den eingezogenen Bei- empfahl als einzigen Schuh gegen die Ausbeut und der zweimal umgearbeitet worden und als er im Oktober trägen entsprechenden Marken in die Quittungskarten Frauenarbeit die Organisation. Wenn diese Verein Sozialr auch immer wieder an den verschiedensten Klippen nun von Neuem ans Tageslicht tam, da protestirten eingeklebt werden. sogar die ehemaligen Freunde des Entwurfs dagegen, Für die Einreihung in die vier Klassen gilt als würden, so dürfe das die Frauen und Mädchen ni daß er nun schon in Kraft treten solle, man möge Regel, daß als Jahresarbeitsverdienst für Mitglieder halten, immer wieder neue Vereine zu gründen Reichst Fraktio doch erst alle Mängel ausmerzen und dann der einer Orts-, Betriebs-, Fabrik-, Bau- oder Innungs- Diskussion wurde von Frl. Wabnik eröffnet und Deffentlichkeit übergeben. Für die Arbeiter beider Strankenkasse der 300fache Betrag des für ihre Stran- redten Worten trat dieselbe ebenfalls für die Lebensn Geschlechter fann dieser selbst erkaufte Alters- und fenkassenbeiträge maßgebenden Lagelohns, im llebri- hülfe ein. Rein Kapitalist würde den Arbeit Hambu Invalidenschuß von feiner einschneidenden Bedeutung gen der 300fache Betrag des ortsüblichen Tagelohns etwa Verbesserungen ihrer Lage entgegen bringen en Intere sein, so lange das Gefeß weit hinter den geringsten gewöhnlicher Tagearbeiter des Beschäftigungsorts sie nicht vermittelst starter Vereinigungen ihre Ford Kurzem Erwartungen derselben zurückbleibt. gerechnet wird. stellen. Es wurde eine Zahlstelle des Vereins derde von Und besonders haben die Frauen und Mädchen, Für Personen, welche in der Land- und Forst- und Fabrikarbeiterinnen gegründet und der Vorst. welche im Arbeits- oder Dienstverhältniß stehen, wohl wirthschaft beschäftigt sind, aber einer Krankenkasse wähtt. 3ur 1. Vors. Frl. Kähler- Altona, 2. Vor M. 43.5 wieder die gleiche Pflicht für das Gefeß, aber nicht nicht angehören, und für Seeleute 2c. wird der Buchholz, Kassirerin Frau Hansen, zur 1. Schriftfr die heu das gleiche Recht vor demselben, denn wählbar Durchschnittsbetrag des Jahresarbeitsverdienstes von Frl. Gitsch. Mit einem begeisterten Hoch auf die die heut bewegung wurde die Versammlung geschlossen. mangelh zu Vertretern des Gesezes sind nur männliche, der höheren Verwaltungsbehörde festgesetzt. Guben  . Hier sprach in einer öffentlichen Vecht zum großjährige Personen. Das Gesez bestimmt, daß Derjenige, welcher Was zunächst die Pflicht zur Invalidi  - eine Invalidenrente beziehen will, während 5 lung Frl. Wabnik über Naturgesetz und Menschenstehender täts- und Altersversicherung anlangt, so Jahren, und wer eine Altersrente beziehen will, Die Versammlung nahm eine Resolution an dahinalten. D find verpflichtet vom 16. Jahre ab: während 30 Jahren Beiträge gezahlt haben muß. daß alle Anwesenden verpfiichtet seien, mit den Bigar 1. alle männlichen und weiblichen Personen, die Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebens- Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln für die J, ferner als Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge alter ein Versicherter, welcher dauernd erwerbsun- der Arleiterinnen einzutreten. Da dies nur dung hin u oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt be- fähig ist. Altersrente erhält, ohne daß es des Nach- straffe Organisation möglich ist, mögen Alle dahinigung zu schäftigt werden; weises der Erwerbsunfähigkeit bedarf, derjenige Ver- daß alle Frauen und Mädchen sich dem am ein wurde 2. die männlichen und weiblichen Betriebsbeam- ficherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. stehenden Textilarbeiter- Verein anschließen. ten, Handlungsgehülfen und Lehrlinge( aus Für die Uebergangszeit enthält das Gefeß folgende zeichnungslisten ergaben, daß sich 54 Personen schließlich der in Apotheken beschäftigten Ge- Bestimmungen: Am 1. Januar 1891 dem ange- gliedschaft eingezeichnet hatten. hülfen und Lehrlinge), welche an Lohn oder nommenen Tage für das Inkrafttreten des Gesetzes Gehalt nicht mehr als 2000 Mt. jährlich be= fönnen versicherungspflichtige Bersonen den An­ziehen. spruch auf Altersrente erheben, wenn sie 70 Jahre oder darüber alt sind und nachweisen, daß sie von 1. Januar 1888 an in einem Arbeitsverhältnisse gestanden haben; es wird also nicht verlangt, daß jie 30 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Für die Invalidenrente tritt eine Abkürzung der Wartezeit dahin ein, daß Jemand, der ein Jahr lang nach dem 1. Januar 1891 Beiträge geleistet

Als eine versicherungspflichtige Beschäftigung wird diejenige nicht angesehen, für welche als Ent­gelt ausschließlich freien Unterhalt, also nur freie Wohnung, Beföftigung, Bekleidung 2c. gewährt wird.

Die Versicherungspflicht tritt für diejenigen Bersonen nicht ein, welche dauernd nicht mehr im Stande sind, mindestens ein Drittel des für ihren

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Berlin  . Die Album Arbeiter und Ar. Derse rinnen hielten eine öffentliche Beesammlung benheit al Berathung einer gemeinsamen Vereinsgründuntationston diesem Zweck wird am 20. Januar, Abends siersetzung, in Renz Salon, Naunynstr. 27, wiederbeiligung öffentliche Versammlung stattfinden mit der Tagesodorität mu " Die Nothwendigkeit der Organisation, Referent wurden g Flugblätter sind zu han und Fr verordneter Zubeil, Eine Herschel, Adalbertstraße. Alle Arbeiterinnen der werden dringend ersucht, sich an der Vertheiluß, um de

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Damen  " alles leisten, was ihr Herzchen begehrte, warten, ihr, die bisher doch gewohnt wa Jahre f ohne etwa zu sorgen, daß solch' unnüße Ausgaben sich Alle ihren Befehlen beugten. auch dot wieder Plauderei von A. Wabnik. den Eltern gar lästig werden dürften. Schrobensten Launen hatten die Untergeen sind un viel Bertha war das Kind wohlhabender Eltern Dies ging so manches Jahr und wäre immer ohne Widerspruch erfüllen müssen und als junges Mädchen nicht wenig stolz darauf; so fort gegangen, wenn nicht kritische Tage ein- Doch die Noth ist groß, fie muß enditeste Leb hen fan warum, wußte sie selbst nicht, denn ihre Fähig- getreten wären, gewöhnlich Schicksalsschläge" schweren Gang antreten, den ersten, um verdientes Geld zu holen! Es war w keiten bestanden in der gewöhnlichen Beschäftigung genannt, welche die ganze Familie hart trafen. junger Damen, weibliche Handarbeiten zu fertigen Als die Sonne des Glückes fich verdunkelte Schwerste, was sie je erlebt, in demüthig wie sie die Mode grade vorschreibt. Diese ihre war es Bertha nicht möglich, auch nur einen tung an der Thür zu stehen, um den Arbeite Erzeugnisse waren mittelmäßig, ohne jede fünft einzigen Stern zu entdecken, welcher der so plöß- rechtliche Arbeit in Empfang zu nehmen. len, wel Erleichtert athmete sie auf als sie sichte, daß lerische Vollendung, wie die meisten jener Arbeiten, lich vom Unglück Ueberraschten freundlich geleuchtet die angefertigt werden zum Zeitvertreibe. Hatte hätte. All die zahlreichen Freundinnen hatte der auf der Straße befand und die Gewißheit der 2 fie doch keine andere Aufgabe, als im eleganten Sturm, der ihr Glück zertrümmerte, mit hinweg- Hand hielt, die Miethe für den kleinen rüttelt Kleide im Hause etwa einmal nachzusehen, ob gefegt. Was ihr geblieben war, es war nur die bezahlen zu können, in dem sie und die pe frei wohnten, und noch etwas übrig zu behalte lehrt, wohl auch die Dienstboten ihre Pflicht thaten, Frucht der falschen Erziehung! Kaffee und Brod! Diesmal war fendes g Bisher Bewohnerin eines großen Hauses am resp. ihnen neue Befehle zu ertheilen. Dieser Vorzug" des kleineren Theiles der Markt, finden wir Bertha jezt in dem Dach- die Arbeit schweigend, ohne jeden Tade menschlichen Gesellschaft, über andere gebieten zu stübchen einer abgelegenen Straße, den Tag über nommen worden, man hatte auch nicht gechten T können, giebt denen, die sich dies vermöge ihres und noch die halbe Nacht emsig nähend, um den denn ihre Traurigkeit und Beklemmun Reichthums leisten können, eine Art Sonderstellung, Lebensunterhalt zu verdienen für drei Personen: Mitleid erweckt! das eingebildete Bewußtsein höherer Würde. ihre schwergeprüfte Mutter, eine kranke Schwester Doch der Kampf ums Dasein sollte den ist, innt fi Auch unserer Bertha fiel es natürlich nicht und sich selbst. Doch das arbeiten und schaffen viel schwerer werden, es famen traurige ein, über derartige Unterschiede zu grübeln, be- in der engbeschränkten Häuslichkeit wird ihr nicht in denen fie an jeglicher menschlicher Gere reitet, zahlten doch ihre Eltern die Dienstboten, was zu schwer in dem Gedanken, dadurch die Ihrigen verzweifeln zu müssen glaubte. Es tame Anhä hatten sie sonst noch von ihnen zu fordern? vor bitterster Noth, dem Hunger zu schützen. Doch wo der Hunger ein immerwährender G Sie war froh, in ihrem Wohlleben nicht als die erſte Arbeit fertig ist und sie dieselbe wenn man ihr für die geleistete Arbeit g Ein weiter gestört zu werden; die Abende bis spät fortragen soll, um sich das damit verdiente Geld Bezahlung gab! Wie gern wäre sie jezt g In in die Nacht hinein verbrachte sie mit Lesen von zu holen, da weint sie bitterlich! Es ist der letzte das wohlverdiente Geld zu holen, wen Romanen, konnte sie doch am Morgen bis in den Rest des einstigen Stolzes, der sich in ihr auf- nur erhalten hätte. Doch die Damen, a. hellen Tag hinein schlafen. Hatte sie sich dann bäumt, bei dem Gedanken, sich nun vor Jenen verhindert" zu zahlen, der Hausherr mlich ve am feinen Mittagsmahl gestärkt, dann ging es demüthigen zu müssen, denen sie bisher gleich zu Haus gewesen, oder man mußte diders.! zu irgend einer Freundin oder auch sie selbst hatte stand. Für Geld zu arbeiten empfindet sie noch erst gehörig prüfen, ob sie auch zur Zufrettenge Bitadt. Raffeegesellschaft, bei der dann ebenfalls mit nichts als etwas Herabwürdigendes! Wer weiß, welche geleistet sei und wie die famosen Ausreden ben, lie gespart wurde, durften sich doch diese jungen Kränkungen ihrer bei der Ablieferung der Arbeit Zahlerinnen sonst noch alle heißen.

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