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Anschaffen von Getränken aneifern, und sie trank mit, Wir appelliren hierdurch zum zweiten Mal an das Rührt der Fled von schwarzer eisenhaltiger trant an jedem Tische oft bis zur Besinnungslosigkeit. Solidaritätsgefühl der Frauen und Mädchen. Helst den her, so kann man bei weißer Wäsche, nachdem m Vor einigen Tagen war wieder eine große Nachtgesellschaft Ausgesperrten zum Siege! Alle die hier muthig ein Fleck ausgespült, mit Kleefalz einreiben, indem ma im Lokale beisammen; der Kognat floß in Strömen. treten für das Vereinigungsrecht der Arbeiter, sie kämpfen felben auf einem Zinngefäß ausbreitet. Ist das Und als der Morgen graute, lag die schöne Rosl be für die ganze Klaffe, sie kämpfen mit für Euch. Ebenso falz verrieben und der Fleck noch sichtbar, so spül finnungslos auf einen Sessel hingestreckt fie hatte Jene, die gegen neue Lohnherabsetzungen sich wehren. das Wäscheftück und wiederhole das Verfahren. dreißig Gläschen Kognak in jener Nacht durch ihre Kehle Wenn die Fabrikanten sehen, daß es den Arbeitern mög Ist der Fleck durch Anilin- Dinte entstanden gegoffen, wobei die Zwischenpausen durch Kaffee, Wein lich ist, Tausende wochenlang über Wasser zu halten, so blau oder grün), dann nehme man Spiritus un und Bier ausgefüllt worden waren. Dieses Kognat Gelage werden sie ihrem Uebermuth ein wenig Einhalt thun und o lange, bis der Fleck verschwindet. gab dem armen Geschöpfe den Reft. Sie erlitt noch an für später die Lehre daraus ziehen, daß der Besitzende demselben Morgen einen Schlaganfall, der nach zwei nicht ungestraft das Recht der Besitlosen antasten darf! Tagen ihrem jungen Leben ein Ende machte. Die schöne Gelder find zu senden an A. Dammann- Hamburg , Rosl ist todt und hat wahrscheinlich schon eine Nachfolgerin Fürstenplag 2, I. in jenem Kaffeehause gefunden; der Protest der Kafetiers gegen die Mädchenbedienung in gewissen Nachtlokalen ist aber noch immer nicht in wünschenswerthem Sinne er ledigt."
Die„ Nachtkaffeehäuser" also find Schuld an Allem und wenn sie beseitigt wären, wäre Alles gerettet. Ein so grauenhafter Fall predigt den Herrschaften keine andere Lehre, als jene, welche den Konkurrenten paßt. Daß aber die ganze Gesellschaft ein einziges solches„ Nachtkaffeehaus" ist, in dem derartige Greuel zu den gewöhnlichsten Dingen gehören, fällt der zahlungsfähigen Moral nicht im Schlafe ein. Wir haben aber eine Frage an den Herrn Staatsanwalt, der jene Notiz gewiß gelesen hat( oder liest er nur Arbeiterblätter??) und einzuschreiten verpflichtet ist, wenn ein Verbrechen vorliegt: Ist es erlaubt, Mädchen zu engagiren mit der Devise: Trinke, Liebchen, trinke schnell und viel?" Ist es erlaubt, Mädchen aus Profitgier täglich mit jenem elenden Fusel zu vergiften? Bleibt ein solches Verbrechen auch dann gesetzlich und straflos, wenn es den Tod unmittelbar nach sich gezogen hat? Und wenn nicht, ist der betreffende Kafetier und die sehr verehrten Gäste, wahrscheinlich würdige Spießer, echte Stüßen der Gesellschaft, find diese Menschen in ftrafgerichtliche Untersuchung gezogen worden?? Wir verlangen nicht, daß sie verhaftet werden. Man braucht die Gefängnisse für arbeitslose Perlmutterdrechsler, die gesetzwidrig um Unterstüßung bitten. Das begreifen wir. Auch wissen wir, daß, wenn ein vom Hunger zum Wahnfinn getriebener, Vagabund" das Mädchen auf der Straße überfallen, becaubt und getödtet hätte, unsere ausgezeichnete Polizei und Justiz gewiß rasch zur Hand gewesen wäre. Galgen oder Zuchthaus wäre dem Vagabunden sicher.-
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Aber eben fällt uns ein, das waren ja Herren mit Uhrketten und Ringen an den Fingern, die der armen Rost den Kognat gegeben; und dann hat sie ihn ja doch ,, freiwillig" getrunken, das hätten wir wirklich beinahe vergessen!
und Umgegend.
Arbeiterinnen, überall und fortwährend hört man
den Ruf:„ Arbeiter organisirt Euch, thut Euch zusammen, tretet ein in den Kampf für die Befreiung von der Knecht schaft." Aber nicht nur den Arbeitern gilt dieser Ruf, auch die Arbeiterinnen sollen sich organisiren, sollen mit in die Reihen der Kämpfer eintreten und sich ein besseres Loos erringen, ja sie sollen nicht nur, sondern es ist sogar ihre heiligste Pflicht.
Denn, Arbeiterinnen, wenn Ihr in Betracht zieht, in welcher erbärmlichen Lage Ihr Euch jetzt befindet, so müßt Ihr auch zu der Ueberzeugung kommen, daß es sehr noth thut, Eure Lage zu verbessern. Der Frau steht dasselbe Recht zu wie dem Manne, die Frau hat dieselben Ansprüche am Leben als wie der Mann, deshalb ist es auch Pflicht der Frau, Hand in Hand mit dem
Manne in den Kampf zu treten.
Arbeiterinnen! Wenn die feinen reichen Fräulein und Frauen spazieren gehen oder fahren, müßt Ihr in die Fabrik gehen und müßt Euch abrackern, damit sich diese Fräulein und Frauen vergnügt machen können. Das Gesetz fordert auch von Euch Steuern. Ihr seid gezwungen, zur Erhaltung des Staates mit beizutragen und welchen Dank habt ihr hierfür? Nur diesen Dant, daß man Euch Eure Rechte schmälert, damit Ihr immer in der Dummheit dahin leben sollt; überall we es nur möglich ist, sucht man Euch zu unterdrücken!
Die Adressen von den bestehenden Vereinen mit Angabe der Mitgliederzahl und Adresse der Vorsitzenden sind zu senden an E. Legien Hamburg, St. Georg, An der Koppel 79, I. und an die Redaktion der Arbeiterin".
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Eingesandt.
Sinitel
Das ist der Fluch vom Anbeginn Wer Schwielen trägt, der lebt und stirbt. Und glücklich der, der als Gewinn Sein täglich Brod sich noch erwirbt! Wann endlich wird der Fluch gebrochen, Der auf der Arbeit lastend ruht? Wann wird der Stlave frei gesprochen? Wann blüht auch ihm der Muth?
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Der größte Feind des Rechts ist das Vorrech M.
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Was noch zu leisten ist, das bedenke; was D
Die Prostitution hat, wie jede andere Krankheit der modernen Gesellschaft, in ihrer Gefolgschaft eine Anzahl anderer Vergehen und Verbrechen, welche, zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft gelangt, genau dem Gesetzes= paragraphen ensprechend bestraft werden. Daß die unglücklichen Opfer dieser Krankheit den Richtern von vorn- geleistet hasi, das vergiß. herein unsympathisch find, ja sein müssen, ist so natürlich, wie z. B. dem für die Schönheit einer Venus schwärmenden Kunsijünger der entstellte Körper eines Aussäßigen unsympathisch ist. Kommen nun noch Vorftrafen hinzu, so folgt, selbst wenn der Beweis der Schuld nicht so ganz unbedingt klar erbracht ist, ohne Gnade und Erbarmen Verurtheilung.
In den Jahren 1884 und 85 war die separirte Booth, geborene März, wegen Rontravention der sittenpolizeiliche Kontrole und wegen Ruppelei mit geringen Borstrafen belegt worden. Ueber 5 Jahre lang hatte sie die Gewährung von Gelegenheit zur Unzucht vermieden, jedenfalls doch nur um nicht abermals dem Strafrichter vorgeführt zu werden, und ihren eigenen Körper preisge= geben. Jetzt aber wird sie krank. Unfähig irgend welche Arbeit zu verrichten, ohne Hilfe von irgend einer Krankenkaffe, bleibt ihr zum Erwerb ihres Unterhaltes,
appelei in verbunden, wieder nur übrig zur Ruppelei zu greifen. Sie ist denn auch geständig, mehrmals in den Jahren 1889 und 90 an Prostituirte vermiethet zu haben. 4 Zeuginnen sind geladen; nach Abhörung der beiden ersten jedoch schon die Beweisaufnahme geschlossen. Was diese beiden( ebenfalls natürlich Prosti: tuirte) aussagten, giebt, so wenig es ist, ein herrliches" Bild von Berliner Sittenverhältnissen. Die Erste hat mit ihrem Zuhälter bei der Angeklagten gewohnt und pro Tag 4,50 Mt. bis 5 Mt. Miethe zahlen müssen. Rechnet man noch den Lebensunterhalt des Zuhälters hinzu, so kann man sich denken, wie diese Mädchen aus
gebeutet werden! Der zweiten ist auf der Treppe(!) 1 Mark zahlen müssen. Erst einmal als„ Vermietherin" Gelegenheit geboten worden, und hat sie für jedes Mal bekannt, konnte die Angeklagte natürlich, ohne fürchten zu müssen, angezeigt zu werden, Nichts mehr verweigern. urtheil: 6 Wochen Gefängniß und Stellung unter Polizeiaufsicht.
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Der Spott endet, wo das Verständniß begin
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Die meisten Menschen ertragen es leichter, ihnen zuwiderhandelt als daß man ihnen zuwide
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Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Un Marie Ebner- Esche
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Fr. Dr. A. Auch Ihnen, indeß auung eing Wege, herzlichen Dank für Ueberlassung des Gewiftreben
Göttingen, A. H. Die Generalkommission in aller
werkschaften kann für jene Gewerkschaften, der wenig ausreichend sind, nichts gewähren.
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Eving, E. D. Vor Ende Februar wird welche kaum möglich sein, zu kommen; in 14 Tage nicht weit Angabe. Döbeln , E. G. Anfang März denke idenschaft Wunsch erfüllen zu können. tig ist Braunschweig , R. H. Die Artikel wurden es gerad gesandt. Das 2. Exemplar an Kokosky.
Berlin , Fr. L. Hoffmann, Staligerstr. 12gen fin wort ist uns als unbestellbar wieder zugegante nicht Vereinsberichten. Wir bitten die Leserinnen um Einsend 16 Stu
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Urtheil: 6 Wochen Gefängniß und Stellung unter Bolizei Bitte um Rücksends
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Was bei diesem Fall an Charakteristik noch fehlt, wird aller unnüz lagernden durch den folgenden, an demselben Tage, 31. Jan. 1891, von derselben Strafkammer desselben Landgerichts( Berlin I) verhandelten Fall ergänzt:
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Jm Voraus Dank.
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für Alle, die es angeündigen Die Nummer 8 wird nur an diejeni Menschhei en Erist Die Erpediten nad
Anna Emilie Löbke wird beschuldigt, in der Nacht die bei uns gänzlich vergriffen. Behausung genommen, und der ihr für die Nacht" 3 M zum 7. November 1890 einen Herrn, den sie mit in ihre bezahlt haben will, noch 4,50 M. entwendet zu haben. Der Zeuge will 4 Stück harte Thaler, ein Zweimarkstück, ein Markstück und 50 Pfg. Nickelgeld bei sich gehabt sucht zu haben, auch nicht so ganz nüchtern gewesen zu haben. Er giebt zu, vorher verschiedene Bierlokale besein, meint jedoch das Geld gezählt zu haben, als er schon in der Behausung der Angeklagten gewesen sei. sein Geld nach und findet nun, daß er nur noch 8 M sandt, die bezahlt haben. Am andern Morgen zählt er, bereits auf der Straße, oder 7,80 M. gehabt habe. Der Vorsitzende hält ihm vor, in legterem Falle müsse doch die Löbke geradezu erst Arbeiterinnen, fönnt Ihr Euch noch vom letzten Streit gewechselt haben! Der Zeuge meint jedoch, um ein paar Groschen könne er sich geirrt haben! Der Zeuge holte erinnern, daß man Euch nicht erlaubte, eine Versammlung sich einen Schußmann und kehrt mit diesem zur Wohnung ist soeben erschienen: abzuhalten, man berief sich auf die Vereinsgeseze; also, der Angeklagten zurück. Die Wirthin der Löbke bekundet Geseze werden gemacht, um Euch in Eurem Recht zu unterdrücken, und doch verlangt man von Euch, pünktliches nun, daß die 2. sofort jede Schuld in Abrede gestellt bezahlen der Steuern. Arbeiterinnen an Euch ergeht der habe und nur auf ihr, der Wirthin, Zureden, dem Ruf, thut Euch zusammen, organisirt Euch, tretet gemein- Sache nicht zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft Herrn 4 Mt. 50 Pf. zurückgegeben habe, damit die schaftlich mit in den Kampf, und das könnt Ihr nur komme! Trotz alledem hält der Gerichtshof die Schuld allein dadurch, daß Ihr auf die Zeitung Die Ar- der Angeklagten für erwiesen und verurtheilt dieselbe zu beiterin" abonnirt, um Euch Aufklärung zu verschaffen. 6 Monaten Gefängniß. Das Urtheil macht einen Legt die Schundromane und Räubergeschichten bei Seite, diese sind geeignet, Euch nur in der Dummheit zu er halten. Also nochmals, Arbeiterinnen, aufgewacht, werdet Abonnements auf die Zeitung nimmt entgegen Karl Franke, Greiz , Parkgasse 83.
munter.
Im Verlag von J. H. W. Dietz in Stun ist."
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die sich unter dem heftigsten Schluchzen entfernt. Man geradezu niederschmetternden Eindruck auf die Angeklagte, konnte es ihr nachfühlen, jetzt ist für sie Alles vers foren, jekt ist jeder andere Erwerb ausgeschlossen! Neunte gänzlich umgearbeitete A nützen. Ein tüchtiger Vertheidiger, der freilich Geld kostet, hätte hier wohl doch Freisprechung erstreiten können. Preis broch. M. 2.-, gebd. M. 2.50 teftunde igung if Die früheren Auflagen dieses Buches s Beinen dem Titel: ,, Die Frau in der Verg heit, Gegenwart und Zukunft gefeßt, und zwar des Sozialistengesetzes wegen in derich mach
Nun halte man die im ersten Fall angeführte schamlose Ausbeutung dieser unglücklichen Geschöpfe durch Vermietherin," Beschüßer" u. s. w. mit dem letzten Fall zusammen, und man hat ein, allerdings nur kleines Bild von dem Leben jener Menschenklaffe!
R.
An die Arbeiter und Arbeiterinnen wendet sich nochmals die Generalkommission der Gewerkschaften mit der Aufforderung zur Unterstützung der im Ausstand Befindlichen, noch Geldbeiträge zu senden. Die Zahl der zu Unterstüßenden beträgt 3848 Personen mit 3355 Kiudern. Dieselben vertheilen sich auf folgende Städte: Bergedorf - Glasarbeiter, Chemniz- Wirker, ErfurtSchuhmacher, Hamburg : Tabakarbeiter u. Seeleute, MainzTischler, Ottensen- Glasarbeiter. Außer diesen sind noch Der größte Merger einer Hausfrau sind wohl Dinten neu angemeldet: in Braunschweig Steinmetzen und Perl- flecke in Wäschestücken und doch kommt es gar zu oft mutterdrechsler, eine Anzahl Tischler in Hannover . vor, daß man rathlos ist, wie diese zu entfernen sind.
Bauswirthschaftliches.
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Der Verfasser tritt nunmehr mit der v umgearbeiteten, von dem Verbote durch das Sei gesetz befreiten Schrift vor das deutsche
Das Buch ist durch alle Buchhandlu, bes s den Verlag ist das Porto mit 20 Pt. beizu Korporteure zu beziehen. Bei direktem Ben Tag
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Drud von Fr. Meyer, Samburg, Rosensterfen, a