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Hamburg , den 25. April 1891.

1. Jahrg.

Arbeiterin

für die Interessen der Frauen und Mädchen des arbeitenden Volkes.

morgan aller auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Vereinigungen der Arbeiterinnen.

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Erscheint wöchentlich einmal und zwar am

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Eintracht macht Bark Bildung macht frei!-

Redaktion: Emma Ihrer , Velten ( Mark).- Expedition, Druck und Verlag: Fr. Meyer, Hamburg , Rosenstr. 35. Annoncen pro Zeile 20 Pfennig. Vereine erhalten Abonnement pro Vierteljahr 1 Mart, Einzelnummer Rabatt. 10 Pf. Direkt per Kreuzband Mt. 1,40.

Sonnabend.

freunde und Freundinnen! Sorgt für die Verbreitung der Arbeiterin!

Aktenflücke zur Gewissensfreiheit in Preußen.

So

elcher eine Geistesarbeiterin, eine Lehrerin|

mir das Lehrerinnenprüfungszeugniß ohne Wei­teres verabfolgt werde.

Düsseldorf , 28. September 1890. Ew. Exzellenz wollen die Gewogenheit haben, nachstehende Schil­derung meiner Angelegenheit gütig entgegen zu Durch vorgreifliches Verfahren eines katho= Bevor ich auf Ihr Eesuch vom 28. Sep­

Nach mehr als sechs Wochen kam statt eines Bescheides nachstehende Verfügung des Ministers: Berlin , den 15. November 1890.

nennt die Volkszeitung" einen Vorgang, nehmen. trifft, und da wir bereits in Nr. 15 in einer lischen Anverwandten habe ich, wie mir glaub-| tember d. J. um Ausfertigung eines Lehrerinnen­zer: Notiz auf solche Zustände hinwiesen, so würdig versichert wird, als Kind die Nothtaufe Prüfungs- Zeugnisses weiter eingehe, veranlasse geben wir hier den Artikel wieder, da wir uns erhalten und befize damit nach kirchlichen Begriffen ich Sie, mir zunächst das Zeugniß über ihre Verpflichtet halten, für die Interessen aller Ar- das unauslöschliche Merkmal", also überhaupt Nothtaufe einzureichen.

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die Qualität eines Christenmenschen".

( gez.) von Goßler. Das geschah und man hätte danach erwarten

Im Juli vorigen Jahres fand an einer Meine Eltern haben mich von meinem achten sollen, daß der Minister nach Empfang dieses heren Töchterschule Düsseldorfs eine Lehrerinnen- bis zu meinem vollendeten neunzehnten Lebens- Taufzeugnisses die Ausfertigung des Prüfungs­fung statt, an der auch Fräulein Marie Char- jahre( davon 32 Jahre in Selekta) an dem zeugnisses sofort anordnen würde. Denn andern­mante Braun, Tochter des Herrn Phil. Braun evangelischen Religionsunterrichte der hiesigen falls hatte die Einsendung des Taufscheines keinen abit, theilnahm. Ihre Eltern, die die Wahl städtischen Luisenschule theilnehmen lassen. der Ronfession der zukünftigen Entscheidung der

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Zu Hause wurde ich auch mit anderen Welt

um das Kind der Verdammniß zu entreißen, Glaubensbekenntnissen, religiösen Lehrmeinungen

Sinn. Aber weit gefehlt. Es vergeht Monat auf Monat, ohne daß überhaupt ein Bescheid eintrifft. Inzwischen wendet sich Fräulein Braun

Lobter vorbehalten wollten, hatten sie nicht anschauungen und allgemeiner Religionsgeschichte an die Schuldeputation in Düsseldorf und sucht nfabrien laffen. Nur eine katholische Tante hatte, bekannt gemacht und erblicke ich in den zahlreichen die Erlaubniß zur Ertheilung von Privatunter­Belegentlich einmal an ihm die Nothtaufe voll- und kirchlichen Bestrebungen unter anderen die richt nach. Darauf geht ihr vom Oberbürger­

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Die Eltern gingen über diesen Akt als

men für sie nicht verbindlichen hinweg und er- zu fördern sowie eine gewisse Ordnung auf Erden farten die Tochter bei ihrem Eintritt in die zu unterstüßen.

Edule für konfeffionslos. Auf ihren Wunsch genießen bei mir die nämliche Achtung.) nahm fie jedoch während ihrer ganzen Schulzeit

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meister Lindemann folgendes Schreiben zu: löbliche Absicht: die Glückseligkeit der Menschen Düsseldorf , 8. Februar 1891. ( Alle Offenbarungsreligionen erwidere ich Euer Wohlgeboren im Anschluß an Auf die Eingabe vom 30. November v. J. mein Schreiben vom 19. Dezember v. J. ergebenst, Dennoch fühle ich mich außer Stande, über daß die königliche Regierung auf meine in befür­evangelischen Religionsunterricht theil. Als dogmatische Gegenstände, wie sie zwischen vier wortendem Sinne gestellte Anfrage bezüglich der Fräulein Braun zum Eramen meldete, be- vom Staate bevorzugten Ronfessionen streitig sind, Ertheilung eines Erlaubnißscheines zum Privat­nete fie fich in ihrer Eingabe an das Pro- zu befinden, zumal fich die Theologen selber nie unterricht für Ihre Tochter Lotte entschieden hat, inzial- Schulfollegium als konfessionslos. covinzial Schulkollegium zu Koblenz ließ sie Ebenso fehlt es mir an Neigung, für eine der zember 1839 den Nachweis der wissenschaftlichen Das mals über ihre Doktorfragen einigen konnten. daß§ 11 der Ministerial Instruktion vom 31. De rodem zum Eramen zu, indem es nur den vier sich gegenseitig verdammenden Kirchen Partei Befähigung als Privatlehrer von der Beibringung burchaus berechtigten Vorbehalt machte, daß eine zu ergreifen. Nun will das königl. Provinzial- eines Zeugnisses der betreffenden Prüfungsbehörde Brüfung in der Religion unterbleiben müsse, Schulkollegium in Koblenz , welches mich zur abhängig macht; ein solches Zeugniß habe Ihr Graminandin eine vom Staate anerkannte Lehrerinnenprüfung an genunnter Schule zuge Fräulein Tochter aber nicht vorgelegt, es könne angenommen habe. nachdem ich diese Prüfung gemäß ihr daher auch der verlangte Erlaubnißschein

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Das Eramen ging vor sich, die Kandidatin brieflicher Anzeige des Herrn Direktors Dr. Uell- nicht ausgefertigt werden. gute Leistungen auf und erregte die Sym- ner gut bestanden, erst dann meine nachträgliche

Fathie des anwesenden Schulraths, der ihr be- Prüfung in der evangelischen Religionslehre statt­Merkbar machte, daß, wenn sie fich unverzüglich finden lassen, wenn ich durch eine Art Wieder­

Der Laufe unterziehen wolle

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ein Superinten- taufe ein Bekenntniß ablege, welches alle ab=

Der Ober- Bürgermeister. ( gez.) Lindemann.

( Schluß folgt.)

Religion ein Eramen ablegen könne. Frl. Braun und auf der anderen Seite von den drei übrigen| zur Stelle- sie auch in der evangelischen weichenden Anschauungen als irrgläubig bezeichnet Die Frau und der Sozialismus von Bebel. erwiderte, daß es ihr fester Entschluß sei, den sich staatlicher Anerkennung erfreuenden Religions­

wichtigen Schritt Glaubensbekenntnisses

Damit

-

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Wahl eines bestimmten gesellschaften als kezerisch" titulirt wird. In­nicht vor dem zurück- zwischen läßt das tgl. Provinzial- Schulkollegium

Von Clara Zetkin . ( Fortsetzung.)

gelegten zwanzigsten Lebensjahre thun zu wollen. sogar das Zeugniß über die von mir bestandene sie müssen Gelegenheit zu ihrer Ausbildung und Ent­

When Fächern gut bestanden. Zu ihrer Ueber-|

Ich bitte daher Ew. Exzellenz ganz ergebenst,

Genies, so führt Bebel aus, fallen nicht vom Himmel,

heit zu ihrer geistigen Entwickelung und Bethätigung fast völlig gemangelt. Trotzdem haben sich Frauen als Re­gentinnen, Schriftstellerinnen, Künstlerinnen, Gelehrte

Eramen wurde von Frl. Braun in allen welt- zurückhalten. war der Zwischenfall erledigt. Das Prüfung in den profanen Unterrichtsgegenständen wickelung haben. Der Frau hat aber bisher die Gelegen Taichung erhielt sie aber kein Zeugniß darüber, mir um meiner religiösen Ueberzeugung willen, ganz bedeutend über das Durchschnittsniveau ihrer Ge lollegiums, die die Ausfertigung des Zeugnisses auch keine Inquisition bestehen zu müssen glaube, welche Bedeutung Frauen als Mütter großer Männer zu­ondern eine Verfügung des Provinzial- Schul die ich Niemandem aufdränge, worüber ich aber schlechtsgenossinnen erhoben und haben sich den Männern Don der vorherigen Ablegung eines Examens in nicht eine Zurückseßung hinter meine mitegami- kommt. Alles in Allem hat die Frau geistig geleistet, Der Religion, und zugleich Wiederholung der nirten Genoffinnen widerfahren zu lassen und was sie unter den äußerst ungünstigen Umständen ihrer Taufe abhängig machte. Darauf richtete Fräu- geneigteft verfügen zu wollen, daß ich in der Entwickelung und ihres Lebens nur leisten konnte. Únd lein Braun folgende Eingabe an den Kultus- evangelischen Religionslehre ohne die mein Ge- als dem weiblichen Geschlecht eine große Anpassungsfähig

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ebenbürtig an die Seite gestellt. Allgemein anerkannt ist,

dies berechtigt um so mehr zu Hoffnungen für die Zukunft,

wissen bedrängende Bedingung geprüft, oder aber teit eigenthümlich ist, kraft deren es beffere Entwickelungs­