Die Dienstbotenfrage.

Wir hören und lesen allerwärts, wie schwer es sei, ordent­liche Dienstmädchen, ja solche überhaupt zu bekommen. Es bildet dies Thema Stoff für die meisten Thee- und Kaffeegesellschaften der Damen der oberen Zehntausend. Und natürlich ist an diesem Uebel nur allein der Arbeiterstand schuld, aus dem ja die Dienst­mädchen zum größten Theil hervorgehen; die Begehrlichkeit und Genußsucht der armen Bevölkerung wächst nach Ansicht dieser Damen von Tag zu Tag, man kann nicht begreifen, daß diese Mädchen lieber in die dumpfige Arbeitsstelle einer Fabrit gehen und sich bei geringem Verdienst schlecht nähren, anstatt solch ,, angenehme Stellung als Mädchen für Alles" anzutreten. Wer jedoch nur einigermaßen die Gesindeordnung kennt und die Handhabung derselben von Seiten ber Herrschaf­ten, wird sich nicht länger wundern, warum solche Mädchen, die fich vom vierzehnten Jahre an ihr Brot selbständig verdienen müssen, lieber das scheinbar härtere Loos vorziehen demjenigen, das sie ganz zum willenlosen Sklaven macht, der wohl tagaus, tagein seine bestimmte Arbeitspflicht im Hause hat, sonst aber tein Recht der selbständigen Meinungsäußerung befitt, oder gar das, sich zur Familie zählen zu dürfen.

Wir lassen hier eine Reihe Beweise folgen und glauben da­mit das famose Gesetz am besten zu illustriren:

Der sozialdemokratische Programmentwurf fordert in seinem legten Theile auch die Aufhebung der verschiedenen Gesinde Ordnungen, wie sie in den einzelnen deutschen Staaten noch aus dem vorigen Jahrhundert her in Kraft sind. Wie nothwendig die Aufhebung dieser hart an die Leibeigenschaft streifenden Be stimmungen ist, geht aus folgender Entscheidung der Polizeis verwaltung in Osterwieck am Harz hervor:

In der Gesinde- Streitsache des Gastwirths Adolf Müller zu Osterwiec, Klägers, wider die Dienstmagd Marie Hahn in Halberstadt , Beklagte, wird dahin entschieden, daß die Beklagte gehalten, den Dienst bei Kläger fortzusehen und deshalb sofort nach Empfang dieser Entscheidung unter Androhung einer Geld­strafe von 30 Mart, welcher im Unvermögensfalle eine Haftstrafe von einer Woche substituirt wird, in denselben zurückzukehren.

Gründe: Die Beklagte hat sich bei Kläger für die Zeit vom 2. April 1891 bis dahin 1892 gegen Geben und Nehmen eines Miethgeldes im Betrage von 3 Mart als Magd vermiethet, diesen Dienst auch rechtzeitig angetreten, denselben jedoch bereits am 14. April 1891 wieder und zwar deshalb verlassen, weil:

a) beim Vermiethen ihr nicht gesagt sei, daß sie auf der in dem Lokale des Klägers befindlichen Verpflegungsstation Arbeiten zu verrichten habe und

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b) ihre Herrschaft die Müller'schen Eheleute Schlägen bedroht habe, sowie endlich

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c) weil sie von der Ehefrau Müller in dem Familienkreise derselben für eine Diebin ausgeschimpft worden ist.

Kläger bestreitet, daß Beklagte in dem Zimmer der Ver­pflegungsstation Arbeiten zu verrichten gehabt hat, giebt aber zu, daß seine Ehefrau in Beziehung auf die Beklagte eine auf Diebereien hinzielende Aeußerung gethan hat, wozu dieselbe indeß dadurch Veranlaffung gegeben habe, daß sie mehrere ihrer eigenen Kleidungsstüde um ihren Leib herum versteckt angebunden hatte, um sich heimlich aus dem Dienst zu entfernen.

Die von der Beklagten angeführten Gründe, aus denen sie den Dienst verlassen hat, berechtigen sie feineswegs zum sofortigen Verlaffen des Dienstes, ganz abgesehen davon, daß sie von dem Kläger theilweise bestritten werden( cfr.§§ 136 bis inkl. 142 der Gefinde- Ordnung vom 8. November 1810.)

Sonach hat Beklagte ohne gesetzmäßige Ursache den Dienst verlassen und rechtfertigt sich diese Entscheidung aus§ 167 c und § 132 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883.

Dfterwieck, den 22. April 1891.

Die Polizei- Verwaltung. J. V.: Schröder." Die Rechtlosigkeit des Dienstboten" seiner Herrschaft" gegenüber wird durch die vorliegende Entscheidung deutlich ges fennzeichnet. Der Dienstbote muß nicht nur die ärgsten wört­lichen und thätlichen Beleidigungen über sich ergehen lassen, er wird von der Polizei aufgegriffen und zwangsweise der Herr­schaft wieder zugeführt, wenn er seinem unerträglichen Loose durch die Flucht zu entgehen versucht hat. Der Fall aus Osterwiec ist dabei gewiß noch nicht der schlimmste seiner Art. Der Ruf: Fort mit den Gefinde Ordnungen! wird uns bei der Land­agitation gute Dienste leisten, und er wird um so lebhafteren Widerhall finden, je mehr sich ähnliches Material darbietet, wie die Entscheidung der Osterwiecker Polizeiverwaltung.

Die Halberstädter Zeitung" veröffentlichte folgenden Fall: Ein Dienstmädchen bei einem Bauern kommt in andere Umstände.. Eines Tages sagte der Vater des Bauern: Trag einmal die Milch nach der Molkerei. Das Mädchen antwortet: Das wäre doch für sie in ihrem Zustande zu viel verlangt. Der alte Bauer:

Plauderei

von Frieda. ( Schluß.)

Alle übermenschliche Kenntniß schüßte sie nicht vor

einem Bligschlag, den sie voraussah, ohne ihn abwenden zu können, und der ihren herrlichen Baum zerschmetterte, damit auch sie vernichtend, die des Baumes Seele ge­wefen. Der tiefe Schmerz raffte auch Krok bald dahin, und das Volk oder vielmehr die Großen des Reiches beschlossen, an seiner Statt seine jüngste Tochter Libuscha zur Königin zu wählen. Die junge Herrscherin jedoch ließ sich nicht als

, Du trägst die Milch fort, sonst sollst Du mal sehen, was passirt." Das Mädchen verläßt hierauf den Dienst. Der Bauer verweigert nicht nur die Herausgabe des Lohnes für sechs Monate, sondern verklagt das Mädchen noch dazu wegen gesezwidrigen Verlassens des Dienstes. Das Mädchen wird vom Amtsvorsteher mit etwa sechs Mart Geldbuße belegt. Es erfolgt gerichtlicher Widerspruch. Das Schöffengericht in Halberstadt entscheidet: Das Dienstmädchen ist schuldig und wird bestraft. Gründe: Die Angeklagte will den Dienst verlassen haben, weil sie von dem Vater ihres Dienst­herrn schlecht behandelt sei und weil sie, da sie schwanger, den Dienst nicht mehr versehen könne. Nun aber tann in der ge= schilderten Behandlung eine ausschweifende und ungewöhnliche Härte nicht erblickt werden. Es kommt auch dazu, daß nicht der Dienstherr, sondern dessen Vater diese angeblich schlechte Behand­lung begangen haben soll. Mithin ist dieses erstere fein gesez­licher Grund. Die Schwangerschaft berechtigt die Angeflagte zum Verlassen des Dienstes nicht, da gemäß§ 142 der Gesinde­ordnung der Dienstbote nur dann den Dienst sofort verlassen kann, wenn er durch schwere Krankheit zur Fortjezung des Dienstes unvermögend wird. Schwangerschaft ist aber keine schwere Krank­heit. Der Vater des armen Mädchens, welcher beim Termin mit anwesend war und mit einzusprechen versuchte( jedenfalls nicht in der vorgeschriebenen Form- denn wo soll ein ländlicher Arbeiter die vorgeschriebenen Formen gelernt haben), wurde zwangsweise aus dem Sigungssaal entfernt und ihm bei fernerer Ruhepörung Haftstrafe angedroht. Der Bruder der Verurtheilten ging nun zu einem hiesigen Hechtsanwalt, um Berufung gegen das Urtheil einzulegen. Er erhielt folgende Antwort: Jede Berufung ist zwecklos. Das Urtheil ist genau gemäß dem bestehenden Geseze der Gesindeordnung gefällt. Die Herrschaft kann das Mädchen zwar jeden Tag fortjagen, wenn solches in andere Umstände tommt, das Mädchen darf aber nicht fort, wenn es sich in anderen Umständen befindet, selbst dann nicht, wenn ihr die ,, Was," sagte der Bruder, und wenn Arbeit zu schwer wird.

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von dem Mädchen Arbeit verlangt wird, die solche nicht leisten tann ohne das Leben ihres Kindes zu gefährden?"" Darüber schreibt das Gesez nichts vor," erwiderte der Rechtsanwalt. " Und wenn sie niederstürzt bei ihrer Arbeit, die sie nicht mehr zu leisten vermag, und wenn sie dazu noch mit Prügel bedroht wird, wie in diesem Falle?"" Nun wenn Ihr Vater vor Gericht auch in diesem Tone gesprochen hat, kann ich mich nicht wundern, daß er aus dem Sigungssaale entfernt worden", erwiderte der Rechtsanwalt. Diese Ueberforderung ist im Gesetz nicht vor­gesehen, es ist auch nicht vorgesehen, wenn Gesinde von An­gehörigen der Herrschaft bedroht oder gemißhandelt werden. Abgesehen davon, daß der zweite Fall hier nicht vorliegt und der erste Fall zweifelhaft ist, würde doch Ihre Schwester den Dienst nicht haben verlassen dürfen, selbst wenn der Vater der Herrschaft fie förperlich gemißhandelt hätte und etwas unmögliches an Arbeit von ihr gefordert hätte. Das Gesez hat eben diesen Fall nicht vorgesehen." Wie gesagt, das Gericht hat ganz nach dem für das gemeine Gesinde bestehenden Gesez das Urtheil gefällt. So und was tostet das? Sie sind mir für dieses Gutachten 3 Mt. schuldig."

Als Beitrag zur Lage des städtischen Gesindes wird aus Dresden berichtet: Ein hiesiger Fleischermeister klingelte mitten in der Nacht seinem Dienstmädchen, um ihr einen Auftrag zu geben. Das Mädchen schläft aber im Nebenhause und vergingen, bis sie fich nothdürftig angekleidet hatte, die Treppen im Neben­gebäude herunter und im Vorderhause heraufgestiegen war, 7 Minuten, bis sie sich dort einfand. Das dauerte dem ge­strengen Herrn aber viel zu lange, er nahm die Hundepeitsche von der Wand und schlug das Mädchen so, daß noch tagelang die Striemen am Leib und auf den Armen zu sehen waren. Das Mädchen war nun glücklicher Weise keine von denjenigen, die sich von der Herrschaft alles gefallen lassen, im Gegentheil, schnell gefaßt, riß sie dem Fleischermeister die Peitsche aus der Hand und schlug ihm damit übers Gesicht, so daß dieser edle Herr jedenfalls auch einige Tage mit diesen Zeichen herumlaufen mußte. Daß derartige Szenen vorkommen können, liegt wohl hauptsächlich an unserer schönen Gesindeordnung, welche die törperliche Büchtigung der Dienstboten erlaubt. Wünschen wollen wir aber, daß solche edle und menschenfreundliche Herrschaften, die ihren Bildungsgrad in einer derartigen Behandlung der Dienstboten kennzeichnen, immer solche Mädchen bekommen, die ihnen den Lohn für ihre Unverschämtheiten auf der Stelle auszahlen.

Eine Gerichtsverhandlung können wir berichten, wo endlich eine Behörde fand, daß die Strafbestimmungen veraltet sind:

das Landgericht aber nahm an, daß jene Bestimmung mit un werde. feren modernen Anschauungen schon längst nicht mehr im Ein nach fei flang stehe und unmöglich auf Züchtigung von dem Charakter hümlich der von dem Freiherrn v. Rothschild an der Kinderfrau verübten die beri Gebächt Anwendung finden könne."

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Doch wie selten kommt ein solcher Fall zur Anzeige, weil die fran die Dienstboten schon von vornherein annehmen, daß fie eben der Rev Unrecht bekommen, weil sie meist keine anderen Zeugen haben un lie als die Herrschaft" selbst. Daß auch der Strafparagraph der e Kuc Gesindeordnung noch angewandt wird, wo es den Herrschaften" beliebt, davon giebt ein uns vorliegendes Strafmandat, das eine att wer Behörde in der Umgegend von Berlin ausstellte, Zeugniß. Das wird selbe lautet: Sie haben sich in der letzten Zeit in ihrem Dienst anischer hierselbst, hartnäckigen Ungehorsam gegen die Befehle dafür e Ihrer Herrschaft zu Schulden kommen lassen und wird daher noch um auf Grund des§ 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 eine Gelb befizer ftrafe von 3 Mk. oder 1 Tag Haft festgesetzt." Merkwürdig den R In ist hierbei, daß diese Herrschaft aber den Ungehorsam erst heraus fand, als das betreffende Mädchen wegen Arbeitsüberbürdung beniger ben Dienst gekündigt hatte. Leider hatte dasselbe nicht den Rechtsheim wa weg gegen die Strafe beschritten, sondern aus Furcht vor den Jah weiteren Kosten diefelbe bezahlt. Das Mädchen war bekannt als kilogra ftandige Sozialdemokratin.

Im selben Drt ist es auch möglich, daß die Polizei einen wie die Bormund zwingen wollte, sein Mündel, das bei einer Sozial 3500 e demokratin im Dienst ist, dort fortzunehmen wegen Gefährdung iffer der Moral. Dieselbe Behörde fand aber nichts darin, daß das Kopf de Mädchen vorher in Schanklokalen bedienstet war, wo es die Nacht hindurch bis zum hellen Morgen in der Kneipe mithelfen mußte, dort war die Moral jedenfalls weniger in Gefahr.

Die angeführten Fälle beweisen wohl, wie nöthig ein gese licher Schutz für die Dienstboten ist. Wird ihnen durch solchen eine bestimmte Arbeitszeit festgesetzt, ein der Arbeit entsprechender Lohn gesichert, dann werden sich auch wieder Mädchen finden, die willig den Hausfrauen in Wahrheit zur Seite stehen. Heute wird von der maralischen Festigkeit der Dienstmädchen gegenüber ihren Dienstherren und den Söhnen des Hauses, verlangt, als bei dem beschränkten Bildungsgrad derselben ver langt werden kann. Dort, wo das unentbehrliche Mädchen Alles nicht nur Arbeitsmaschine, sondern auch als ein Glied der Familie behandelt wird, hat man über die Dienstmädchen gewi so selten zu klagen, wie diese über die Frauen.

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Wenn aus den Kreisen unserer Leserinnen zu dem B stehenden noch Material geliefert werden kann, so wird au dieses jener Sammlung beigefügt werden, welche zur Bekäm pfung ber veralteten Gefindeordnung dienen soll. Helft alle m zur Lösung der Dienstbotenfrage, welche in der verftlavten findeordnung gipfelt.

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Daß die Preise der wichtigsten Lebensmittel noch immer in die Höhe gehen, scheint der agrarischen Presse nicht bekannt zu sein; die von der Statist. Korr." foeben veröffentlichte belle der Durchschnittspreise im Monat Juni bringt aber be Beweis, daß dem wirklich so ist. Danach kofteten 1000 Rilo gramm Weizen 235 Mart( 1 Mart mehr als im Mai); Roggen 208 Mark( 7 Mark mehr); Rocherbsen 240 Mart( 2 Mt. mehr) usgie Eßkartoffeln 85.60 Mart( 8.20 Mark mehr). Das Fleisch durchweg pro Kilogramm 1 Pfennig theurer geworden; geringen Trost gewährt es unter diesen Umständen, daß Butter billiger geworden ist. Andererseits sind Eier und Kaffee im Juni theurer gewesen als im Mai.

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Wie groß der gegen wärtige Rothstand ist, geht u. A. auch daraus hervor, daß Stadt Leipzig einen Mehraufwand für Armenunterstüßung 90000 Mart zu machen gehabt hat, als im Haushaltungsplane

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Von der böhmischen Grenze. Die Brotpreiserhöhung sich in den Grenzorten dadurch bemerkbar, daß viel mehr in Mengen bis zu 3 Kilogr. aus Böhmen geholt wird als früher weil es drüben viel billiger ist. So sind z. B. im Mai 20370 Doppel- Zentner Brot in fleinen Mengen zollfrei über die Grenze Jahres 1887. Bedenkt man, daß auf einmal nur 3 Rilogr. eingebracht werden dürfen, so läßt sich berechnen, daß dazu 679000 Gänge nöthig waren. Es sind also an jedem Tage des Monats die Sonntage eingeschloffen, 22000 Menschen in Bewegung wesen, um sich billigeres Brot aus Desterreich zu holen. durch solche Zahlen nicht zur Einsicht kommt, der ist entweber böswillig oder er ist blind für das, was um ihn vorgeht gleichviel ob er Minister oder nur fartellbrüderlicher Zeitungs

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Görlig, 22. Juni. Von der hiesigen Strafkammer wurde der Majoratsbesitzer Frhr. v. Rothkirch- Panthen zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilt. Es war ihm zur Last gelegt worden, die Wärterin seiner Kinder zu Boden geworfen und mit Fastschlägen und Fußtritten mißhandelt zu haben. Das Schöffengericht hohen Brotpreise mit der Aussicht, daß die Weizenerate vorau hatte den Freiherrn auf Grund der Gesindeordnung freigesprochen,

Schatten saß ein junger Bauer bei der Mahlzeit, als Tisch diente ihm die umgestürzte Pflugschar. Die Herren mußten sich wohl dazu bequemen, den jungen

Der Reichs- Anzeiger" tröstet das deutsche Volt für

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und ehe noch der König an den Ernst der Bewegu glauben mochte, stiegen schon auf dem andern Ufer Moldau auf schroffem Abhang schräg gegenüber Landmann in die Königsburg zu geleiten. Eingedenk Hradschin, die Mauern einer Veste empor, die bald vollendet war und den Namen Dievin( Mädchenburg) führte. Hier war der Frauen Hauptquartier , von hie aus zogen Wlastas Getreue hoch zu Roß mit Schwerter klirren und Hörnerklang durch das Land.

ihres feierlichen Gelöbnisses durften sie auch nichts gegen ihn beginnen und mußten ruhig mit ansehen, daß Primislav feierlich als Gemahl Libuschas zum Rönig gekrönt wurde und auf dem Hradschin der stolzen Königsburg thronte. Am Fuß des Schloßberges grün­dete Libuscha die Stadt Prag

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,, Und wenn das Kind fie hörte, begann's - das goldene Prag , Traum zu schrei'n. Auffuhr der Mann vom Schlafe wie es in den alten Chroniken heißt. Als die Königin das Weib an seiner Seite ergriff geheimes Sehnen, nach langer und glücklicher Regierung starb, ergriff Wlastas Schaar zu streiten. Sie schlich sich aus dem Primislav die Zügel der Herrschaft und keiner der Edlen Hause, halb wachend, halb im Traum; stand Morgens von unerwarteter Seite.

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die durch sie herrschen wollten, eben so klug und gerecht dachte mehr daran, ihn anzufeinden, die Gefahr kam fie in Diewin und wußt es selber taum." So schildert als sie schön und anmuthig war, füllte sie ihren Plaß aus, daß sich kein Tabel an sie heranwagen durfte. Da beriethen die Großen untereinander, was zu thun sei, um nicht alle Macht im Lande zu verlieren. Die stattlichsten Ritter unter ihnen traten ehrfurchtsvoll vor Libuscha und baten sie im Namen des gesammten Voltes einen Gatten zu wählen, fie fügten das Ver sprechen hinzu, daß keiner der andern dem Glücklichen Zustimmung und Gehorsam verweigere.

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Libuscha fab wohl ein, daß sie diesem Verlangen willfahren müsse. So ernannte fie aus den vornehmsten Herren einige zu ihren Gesandten, ihr den Gemahl zu holen. Ihr schneeweißes Lieblingspferd diente dem

der Dichter den seltsamen Rauber, den der Kriegsruf Libuscha hatte sich stets mit einem großen Gefolge auf die böhmischen Frauen ausübte. In kleinen Schar von schönen und fröhlichen Mägdlein umgeben, die, müßeln, bei klug geplanten Ueberfällen trugen zugleich Dienerinnen und Freundinnen, ihre Befehle manchen Sieg davon und inzwischen verödeten die Heim vollzogen, ihr treu ergeben waren. Die hervorragendste stätten, in denen die Hausfrau fehlte, von Tag zu unter ihnen, die der Königin am nächsten gestanden, in wachsender Zahl. konnte den Gedanken nicht ertragen, daß sie nunmehr nicht ferner an der Regierung Antheil haben solle. Um sich diesen zu sichern, ließ sie Primislav ihre Hand antragen, die derselbe jedoch ablehnte. Es läßt sich wohl vermuthen, daß der alternde Rönig des Frauen­regiments müde war und sich nicht eine neue Herrin

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Der Nothschrei aus allen Theilen des Landes trieb endlich den König zur Anspannung seiner Kräfte. sammelte ein großes Heer, besiegte die Frauen

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Es läßt sich belagerte die Mädchenburg. Nach tapferem Widerstand und nachdem die Führerinnen den Heldentod erlitten Iwurde die Burg erstürmt und zerstört und die Fraue geben wollte. Aber Wlasta war nicht gesonnen, fich welche der Vernichtung entgangen waren, zerstreuten Zug als Führer und als Kennzeichen für die richtige dieser Zurückweisung zu fügen. Sie rief ihre Ge fich ins Land und kehrten an den häuslichen Heerd Wahl sollte dienen, daß der Erwählte an einem eisernen fährtinnen zusammen und erklärte fich zur Nachfolgerin zurüd. Sie waren zu sehr vermißt worden, um nicht

Tisch sizen werde.

Schon den nächsten Tag zu Mittag hielt das Am Rain, im weiße Roß auf einem Felde an.

der Königin, dem Kronräuber Primislav erklärte sie den Krieg.

Die Zahl ihrer Anhängerinnen mehrte fich täglich

mit Freuden aufgenommen zu werden.

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