dient, ist wohl flar, und daß der Verdienst bei der Firma Buch­holz bedeutender ist, kann auch mit Fug und Recht bezweifelt werden. Die Näherinnen erhalten daselbst für ein Dußend sog. Handbrisen 15 Pf., so daß es vorgekommen ist, daß 2 Mädchen zusammen an einem Tage 3 Dußend fertig fertig gestellt haben und also pro Person täglich 221/2 Pfennig verdient haben. Ob die armen Geschöpfe dabei noch 15 Pf. wöchentlich für eine Ehren­gabe erübrigen fönnen, fann sich jeder selbst beantworten. Auf die Frage, ob die Firma bei eventl. Kenntniß das Sammeln verbieten würde, antwortete eine Näherin: Na, da kennen Sie Buchholzen schlecht."

Altenburg  , den 24. Juli. Wegen fahrlässiger Tödtung einer Wöchnerin wurde der Naturheilkundige Röhler aus Chemnitz   vom hiesigen Landgericht zu einer Gefängnißstrafe von 6 Monaten verurtheilt.

Leipzig  . Die Sittlichkeit des Generalanzeiger". Der Inseratentheil des Generalanzeiger" enthält folgende Blüthe: Drei Herren, welche eine Vergnügungsreise auf einige Tage un­ternehmen wollen, suchen einige vorurtheilsfreie junge Damen als Reisegesellschaft. Adressen unter 2c. Es verlohnt sich der Mühe, diese Musterleistung anzunageln. Wir bezweifeln nicht, daß dieses Inserat von Erfolg gewesen ist. Unsittliche Arbeiter" haben das Inserat aber jedenfalls nicht aufgegeben.

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Aus dem Vogtlande. Für Schiffchenstidmaschinen liegen wieder größere Aufträge vor; in Plauen   arbeiten einzelne Fa­briken bis Abends 10 Uhr, ohne die Aufträge pünktlich erledi­gen zu können. Hoffentlich hält dieser flotte Geschäftsgang recht lange an.

Von einer Grenze. Angeblich auf einem Morgenspazier gange durch harzig duftende Waldungen und würzig riechende Thalgründe in die lieblichen sächsischen Gefilde begriffen, eweckte jüngst eine von Roßbach in Böhmen   nach Adorf   pilgernde Dame burch ihre Dickleibigkeit das ganz besondere Wohlgefallen sächst scher Grenzaufseher. Schon länger im Hafen der Ehe glücklich eingelaufen, verbat sich die beherzte Dicke nicht nur jede Be rührung von Seiten der Herren Beamten, sondern hielt sich auch noch berechtigt, den schnauzbärtigen Wächtern des Gesetzes eine Lektion über Anstand und Benehmen auf Posten zu ertheilen. Diese kehrten sich aber nicht an die schlimme Rede, sondern ges leiteten die Dickleibige nach der Grenzoberkontrolle Adorf. Unter weiblicher Bedienung entledigte sich hier die auffällig still und fleinlaut gewordene Dame ihres Oberkleides, und siehe, vor den Männern des Gesetzes steht ein Weibsbild in funkelnagelneuer, leider aber nicht verzollter Männerkleidung. Besseres Glück hatte ein schnellfüßiger Schmuggler, der Spizen und Seiden­stoffe, die er sich auf den Leib gebunden hatte, über die Grenze nach Sachsen   zu bringen versuchte. Von zwei Grenzauffehern überrascht, gelang es ihm, unter Aufbietung aller Kräfte, den Verfolgern zu entkommen und den nahen Wald zu erreichen.

nach Sachſen   ſich a

Beit, 20. Juli.  ( 3ur Harmonie zwischen Kapital und Arbeit.) Bebauerlich ist es, wenn man sieht, wie selbst in der jezigen Zeit mit ihren kaum erschwinglichen Lebensmittelpreisen es immer noch Fabrikanten giebt, welche den Arbeitern gegen­über auch nicht die allergeringste Rücksicht üben. Die Straf gelder sind es, welche Jahr aus Jahr ein in der empfindlichsten Weise dem arbeitenden Volke den sauer erworbenen Lohn schmä­lern. So lesen wir im Wähler" wieder einen Fall, wo einer Arbeiterin ohne Weiteres 30 Pf. abgezogen wurde, weil dieselbe eines Morgens eine Stunde zu spät gekommen, da sie zu Hause zu thun gehabt, und obwohl sie sich sofort entschuldigte. Wenn man bedenkt, daß die betr. Arbeiterin 12 Pf. pro Stunde ver­dient und ihr 30 Pf. dafür abgezogen werden, so kann man wohl nicht glauben, daß derartige Maßnahmen die Harmonie fördern.

Berlin  , 24. Juli. Hervorragende Finanzkräfte haben sich zusammengethan und einen Petroleumring gebildet. Derselbe tauft alles Petroleum der Welt auf, um es dann so theuer als er will zu verkaufen. Das ist nach unserer Gesellschaftsordnung erlaubt, daß sich die Millionäre zusammenthun, um die armen Leute auszubeuten. Aber wenn sich die Arbeiter foaliren, um beffere Arbeitsbedingungen zu erwerben, so ist das verbrecherisch!

Spandau  . Zu den Wohlfahrtseinrichtungen der heutigen Gesellschaft gehören auch die Heime der Mädchen, durch welche angeblich die Sittlichkeit gefördert werden soll. Auch in Spandau  wurde ein solches Mädchenheim für die Arbeiterinnen der Muni­tionsfabrik errichtet. Es besteht aus einer Anzahl Wellblech­baracken, in welchen 400 Arbeiterinnen untergebracht sind. Da in der heutigen göttlichen Weltordnung auch Blech keine Schutz­wehr gegen die sogenannte Unfittlichfeit" bildet, so scheint auch dort, nicht alles nach der Berechnung der satten Moralisten ge­gangen zu sein denn auf der hier abgehaltenen Kreissynode rümpften die Herren Pastoren die Nasen über jenes Institut. Prof. Dr. Groß führte aus, daß das Mädchenheim, welches vor ben Thoren Spandaus gelegen ist, möglichst bald zu beseitigen sei; seine Errichtung habe sich nicht bewährt, sondern der beab­fichtigte 3wed sei ins Gegentheil umgeschlagen. Der Redner stellte den Antrag: Die Kreissynode bittet die Direktion der Munitionsfabrit, das Mädchenheim, da es sich sittlich nicht be= währt habe, abzuschaffen." Der Antrag wurde angenommen.

Dederan, 18. Juli. Welche verhängnißvolle Folgen das Berschlucken der Kirschlerne haben kann, beweist nachstehender Fall, welcher sich hier jetzt zugetragen hat. Vor einiger Zeit ein hiesiger 11 jähriger Knabe nur 2 Kirschen, von welchen er die Kerne verschluckte, und vorgestern ist derselbe an den Folgen dieses anscheinend nur geringfügigen Versehens nach geradezu entsetzlichen Schmerzen verstorben.

Wien  . Die Polizei und die Schleppe. Das Extra­blatt" berichtet über einen interessanten Erlaß, den die Wiener  Polizeidirektion an ihre Kommissariate gerichtet hat. Dieser Erlaß lautet: Es ist bei der hohen f. f. Statthalterei die Frage angeregt worden, ob das Tragen von Damenschlepp­fleidern auf öffentlichen Straßen und Plägen nicht behördlich zu verbieten sei. Der niederösterreichische Landes- Sanitätsrath hat fich dahin geäußert, daß ein Verbot bezüglich des Tragens von Damen- Schleppkleidern auf den Straßen entschieden empfehlens werth sei, da durch das Nachschleppen langer Kleider der Staub in hohem Maße aufgewirbelt werde, wodurch den Athmungs­organen Infectionskrankheiten verursachende Stoffe zugeführt werden fönnen. Die praktische Durchführung eines das Tragen von Damenschleppkleidern betreffenden Verbots scheint jedoch, wie bei allen anderen Mode- Unzukömmlichkeiten, schwer durchführbar zu sein. In Folge Erlaffes der hohen f. t. Statthalterei werden nun die Polizei- Bezirks- Kommissariate aufgefordert, sich bis zum 15. Juli d. J. über die Nothwendigkeit und Durchführbarkeit eines solchen Verbotes zu äußern." Ueber die Gutachten der Kommissariate ist bisher nichts bekannt geworden.

Berlin  . Daß die Frömmigkeit", oder Kirchlichkeit", oder Rechtgläubigkeit" oder wie sich sonst die Religiofität nennen mag, feineswegs immer geeignet ist, das Gemüth mit opferfreudiger Gesinnung gegen Arme und Bedürftige zu erfüllen, das beweist ein Vorgang, der aus dem benachbarten Steglit mitgetheilt wird. Vor einigen Tagen wurde dort in der brennenden Sonnenhize ein alter Mann auf dem Sockel eines Baunes sitzend aufgefun­den. Viele Leute waren an dem Betrunkenen" vorübergegangen, shne ihn weiter zu beachten. Der ebenfalls vorübergehende Maler N. sah sich den Mann genauer an und erkannte bald, daß dieser

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nicht betrunken, sondern schwer trant war. N. veranlaßte nun, daß der Krante zunächst außer den Bereich der sengenden Son­nenstrahlen in einen Hausflur in der Albrechtstraße getragen wurde. Ein herbeigerufener Arzt konstatirte nach längerer Un­tersuchung, daß der Kranke lediglich am Hunger leide. Es wurde Wasser und Butterbrod herbeigeholt und das Schauspiel, das der alte Mann bot, als er diese Nahrung zu sich nahm, hat bei den Zuschauern das tiefste Mitleid hervorgerufen. Die Hände des Hungernden zitterten Trampfhaft beim Erfassen ber Speise, die Augen traten weit aus den Höhlen und der Unter­fiefer bewegte sich ebenfalls wie in einem Krampfanfall und längere Zeit war der Verschmachtende nicht im Stande, etwas zu sich zu nehmen, als Wasser und ein wenig Wein, den ein mitleidiger junger Mann schnell herbeigeholt hatte. Dann aber begann der Hungernde zu essen, und zwar mit einer unheimlichen Gier und Ausdauer. R. glaubte, daß man den augenscheinlich Hülflosen nicht sich selbst überlassen könne und da R. selbst nur eine sehr kleine Wohnung inne hat, in welcher die Unterbrin gung des Kranten nicht gut möglich war, so wendete er sich an einige dort wohnende Baptisten, die bekanntlich im Geruch be­sonderer Frömmigkeit stehen und bat sie, dem Kranken Nacht­lager zu gewähren. Die hierzu aufgeforderte Frau sagte auch zu, indeß es scheint, als sei bei ihr der Geist wohl willig, aber das Fleisch schwach gewesen, denn als R. von einem Ge­schäftswege zurückam, und sich nochmals nach seinem Schüßlinge erfundigen will, findet er eine ganze Gemeinde weiblicher Bap­tiften um diesen versammelt, die ihm mit großer Zungenfertigkeit flar macht, daß es für ihn besser sei, wenn er in eine Herberge geht. Die erforderlichen 30 Pfennig für ein Nachtlager hatten bie barmherzigen Samariterinnen glücklich unter sich aufgebracht und wollten damit den Armen beglücken, der damit zugleich den Werth der baptister Frömmigkeit nach deutscher Reichs­währung bemessen konnte. R. proteftirte entschieden gegen dieses Anfinnen und so schwierig die Situation für ihn wurde, nahm er den Kranken doch in seine Wohnung auf und beherbergte ihn für die nächste Nacht. Er erfuhr, daß der Hungernde ein Stein­seger war, der sich in der Nähe von Stettin   in Arbeit befunden hatte, dort erkrankt und in einer Heilanstalt in Stettin   verpflegt und dann aus derselben mit einer Baarschaft von 60 Pfennigen entlassen worden war. Seine mündlichen Unterstügungsgesuche bei den Behörden sind nach seiner Behauptung vergeblich ge wesen und so hat er sich zu Fuß auf den Weg nach Halle zu seiner Familie gemacht. Von Stettin   bis Berlin   ist er in drei Tagen gelaufen und hat nach seiner Versicherung keine andere Nahrung gehabt als Kirschen und einige Feldfrüchte, die er am Wege fand. Eine unter den Hausbewohnern schnell gesammelte Kollette, zu der auch der Arzt, der den Kranken behandelt hatte, beitrug, ergab soviel, daß der Mann, als er sich am nächsten Tag durch Schlaf und Nahrung erquickt hatte, seine Reise fort­setzen und voraussichtlich gesund beendigen konnte. Und die Moral von der Geschichte: Man braucht nicht rechtgläubig oder gar ftrenggläubig oder fromm zu sein, nur ein Herz für die Leiden seiner Mitmenschen zu haben, und umgekehrt, man kann sich für sehr rechtgläubig und fromm halten und doch der sitt­lichen Kraft ermangeln, dem Nächsten in seiner Noth beizustehen. Uns find die Leute der ersteren Art die lieberen.

Vereine und Berlammlungen.

Berlin  . Eine öffentliche Versammlung der Mantelnäherin­nen, Bügler und Stepper fand am 22. Juli statt. Für die am Erscheinen verhinderte Frau Schumme hielt Kollege Möbius aus Hannover   einen Vortrag über die Lage der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Mantelbranche." In seinem oft von reichem Beifall unterbrochenen Referate besprach Redner unter anderem die geradezu ungeheuerlich geringen Löhne der Mäntelnäherinnen. Der Tagelohn betrage 50-125 Pf. und erreiche nur in Aus­nahmefällen die Höhe von 1,50 Mt. Die Lage der Arbeiterinnen in Exportgeschäften sei noch bedeutend schlechter, und es gehöre feineswegs zu den Seltenheiten, daß eine Näherin mit einem Wochenlohn von 3-5 Mt. nach Hause gehen müsse. In der Diskussion hob zunächst Frl. Redlich hervor, daß die Arbeiterin­nen faum soviel verdienten, daß sie den Verbandsbeitrag regel­mäßig bezahlen könnten; gleichwohl aber bestritt die Dame ent­schieden, daß die Lage so schlecht sei, wie der Redner geschildert. Rollege Pfeifer erwiderte darauf, daß es bekanntermaßen sehr viele Geschäfte gebe, die für einen ganzen Reganmantel 75 Pf. bezahlen, und es sei erwiesen, daß manche Arbeiterinnen infolge ihrer grenzenlosen Armuth nur von Kaffee und Brot lebten. Frl. Hager beftritt nicht, daß es in manchen Werkstätten noch gute Arbeitsbedingungen gebe; jedoch könne man diese nicht als Norm für die Allgemeinheit aufstellen. Wenn eine Näherin 15 Mt. wöchentlich verdient, so sei das nur dann der Fall, wenn fie vom frühesten Morgen bis zum spätesten Abend un­unterbrochen arbeite; wie ja nachgewiesenermaßen manche Frauen von 4 Uhr Morgens bis 11 oder gar 12 Uhr Nachts arbeiteten. Kollege Timm betonte, gerade die Arbeiterinnen der Mäntel­branche seien gezwungen, den ihnen von den Arbeitgebern nicht gewährten Unterhalt durch Preisgabe ihres eigenen Körpers zu erwerben, eine Thatsache, die sogar von amtlicher Seite aus ihre volle Bestätigung erhalten habe. Aber auch von den Arbeit­gebern würden die wehr- und machtlosen Arbeiterinnen zu un­fittlichen Handlungen gezwungen, so habe z. B. ein Prinzipal feinen Arbeiterinnen befohlen, bei der Ablieferung ein reines Hemd anzuziehen. Kollege Möbius konstatirte, daß die Arbeiterin­nen der Mäntelbranche in Meiningen   bei einer 13 stündigen Arbeitszeit 60 Pf. verdient hätten, also etwas mehr als 4 Pf. für die Stunde. Kollege Schulz kritisirt das Zwischenmeister­thum. Kollege Rogge bemerkte dazu, die Zwischenmeister hätten den Hauptverdienst. Ein Meister habe vom Geschäft für einen Mantel 2,30 Mt. erhalten und der Näherin nur 1,10 Mr. be­zahlt. Frau Gubela betonte, daß die Arbeiterinnen an ihrer schlechten Lage selbst Schuld tragen, sie sollten einfach bei solchen Meistern nicht arbeiten. Folgende Resolution wurde an­genommen:

Die öffentliche Versammlung der Mantelnäherinnen, Bügler und Stepper fieht als nothwendige Vorbedingung zur Besserung ihrer Lage die Errichtung von Werkstätten durch die Unternehmer an, damit das sogenannte Zwischen­meistersystem in Fortfall tommt. Um die wirthschaftliche Befferstellung erkämpfen zu können, ist die nothwendige Bedingung Zusammenschluß der Arbeiter und Arbeiterinnen in Vereinen, welche gemeinsam dieses erzwingen. Als ge= eignete Organisation sieht die Versammlung den deutschen  Schneider  - und Schneiderinnen Verband an. In Anbe

tracht, daß die Behörden, namentlich in Frankfurt am Main   die Filialen geschloffen haben, weil Frauen dabei be­theiligt waren. proteftirt die Versammlung energisch gegen ein derartiges Vorgehen."

Unterm dritten Punkt der Tagesordnung sprach Kollege Pfeifer über den neuen Arbeitsnachweis der Schneider und Schneiderin nen in der Markgrafenstr. 88. Das Bureau sei von Morgens 8 bis Mittags 1 Uhr geöffnet. Alle Kollegen und Kolleginnen wären verpflichtet, nur durch diesen Arbeitsnachweis Arbeit zu nehmen. Nach Erledigung einiger anderen Angelegenheiten wurde hierauf die Versammlung geschlossen.

Frankfurt   a/ M. Dem Ortsverein des deutschen   Schneiders und Schneiderinnenverbandes hier wurde seitens des Polizei präsidiums ein Schreiben zugestellt, wonach der Verein auf Grund des§ 8 der Verordnung vom 8. März 1850 gefchloffen, da Versammlungen des Vereins vom 13. August, 22. Oktober, 5. November, 3. und 10. Dezember 1890, 22. und 29. April und 20. Mai ds. Js. den Beweis geliefert hätten, daß der Verein bezwecke, politische Gegenstände in diesen Versammlungen zu erörtern.

Hannover  . Der Volkswille" veröffentlicht wieder eine schwarze Liste" der Herren Arbeitgeber. Wenn sich Arbeiter herausnehmen wollten, selbst dem berüchtigsten Unternehmer den Zufluß von Arbeitskräften für immer abzuschneiden, wie hart würden sie bestraft werden! Nach dem Mensing'schen Urias brief wird den bezeichneten Arbeitern die Arbeitsgelegenheit hinsichtlich derjenigen Unternehmer für immer abgeschnitten, a welche jener Wisch gesandt worden ist was geschieht nun dem Unternehmer? Man krümmt ihm kein Haar und kann ihm teins frümmen, sonst müßten die Rühnemann, Verdy du Vers nois 2c., furz sowohl Privat- wie Staatsbetriebe, auch in den Strafbereich einbezogen werden. Der Staat, mit welchent wir es zu thun haben, steht nicht über den Parteien, sondern er i selbst Partei und zwar vertritt er die Partei des Unternehmers, d. h. den Geldsad sans und avec phrase, je nachdem.

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In Preußen kann seitens der Polizei das Erheben Eintrittsgeld nicht verboten werden. Dahingehende Polize verordnungen der Regierungspräsidenten sind rechtlich ungiltig wie das Kammergericht entschieden hat. Bisher haben ähnliche Verbote dort zu Recht bestanden, trotzdem sie rechtsungiltig waren, und es fragt sich, ob in Sachsen   das Verbot der Gr hebung von Eintrittsgeldern auf sicherer gesetzlicher Grundlage steht, als dort. Wir haben dies schon oft bestritten und be streiten dies auch jetzt noch.

berichtet:

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Amsterdam  . Es wird uns von den dortigen Genossinnen Unsere Vereine haben hier beim Wahlkampf zu ersten Mal mitgearbeitet. Auch war eine Frau als Proteft kandidatin aufgestellt. Wir haben die Bewegung mit Hilfe der Genoffen so gefördert, daß bereits in jedem sozialdemokratijden Vereine Frauen im Vorstand sind. Vor zwei Jahren hatte hier an dergleichen noch nicht gedacht." Wir wünschen Genossinnen den besten Erfolg zu ihren Fortschritten. ersten Anstoß zu dem energischen Vorgehen derselben hat ihne der Parteitag in Halle gegeben, wo die Amsterdamerinnen bu Frl. Cohn vertreten waren. Es ist dies der beste Beweis, die Bewegung der Frauen aller Länder durch eng Zusammenschluß und gegenseitige Anregung nur überall

winnen fann.

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Korrespondenzen der Generalkommiffion der Gewerkschaften Deutschlands  .

Situationsbericht.

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Die Former in Aschersleben   und Bernburg   habe die Arbeit wieder aufgenommen, da die Zahl der zuziehenden

und darum auch der Streitbrecher eine zu große war.

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Der Ausstand in Barmstedt  ( Schuhmacher) noch ebenso, wie im letzten Bericht angegeben.

Aus Frankreich   erhalten wir folgenden Auftrag zug sandt:

Genossen!

Wie Euch aus der Presse wahrscheinlich bekannt sei dürfte, sind Eure Brüder, unsere bei der Eisenbahngesell schaft von Orleans angestellten Kameraden, es endlich geworden, sich fort und fort wie Parias behandeln zu lassen fich aufraffend gegen Diejenigen, welche sie viel zu lange scha unter ihr Joch gebeugt haben, sind sie seit Kurzem in einen Ausstand eingetreten.

Genossen! Im Namen der Solidarität, welche alle Arbeiter vereinigen soll, im Namen der Brüderlichkeit, dem unauflö lichen Band, welches alle Völker mit einander verbindet, richten wir jetzt den Ruf an Euch: Thut Euer Möglichstes und unter stütt mit ganzer Kraft Diejenigen in ihrem harten Kampf welche furchtlos das Banner, auf welchem die Forderungen der modernen Arbeiterbewegung verzeichnet stehen, aufgepflan haben; zeigt den Kapitalisten, daß Diejenigen, welche alle Reich thümer hervorbringen, daß die Arbeiter jeder Gattung zusammenzuschaaren verstehen und sich mit einander

fühlen!

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Mögen die organisirten Arbeiter aller Länder sich ve einigen, sich gemeinschaftlich im Rampf unterstügen und fomit endlich der Welt zeigen, daß selbst jenen stolzen Eisenbahn gesellschaften eine Grenze ihrer Macht gezogen ist. Ein großer

Schritt nach Vorwärts wäre damit gethan!

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In der Hoffnung, daß unser Hülferuf bei Euch nicht u hört verhallen wird, richten wir hiermit unsere brüderli Grüße an Euch. J. A.: Prades, Generalsekretär Aus Holland   kommt die Nachricht, daß in Culemborg Bigarrenmacher streiken. Es tamen 137 Mann, worunter 62 verheirathet sind, die 162 Kinder haben, zum Ausstand Adresse: F. W. Gebing, Potgieters- Straat 59, Amsterdam  .

In der Zeit vom 2. bis 5. Juli sind bei der General tommmission eingegangen: M. 1135.26. Für den Maifonds find bis jetzt eingegangen: M 70 809.05.

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Die Generalkommiffion.

Die zehn Breßgebote. Die zahlreichen Buschriften und Anfragen, welche täglich bei den Redaktionen einlaufen, verans

laffen verschiedene Zeitungen, den Lesern und Mitarbeitern

benkst, wird es vielleicht nach einer Stunde nicht mehr sein.

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2)

gende Rathschläge zur geneigten Beobachtung zu empfehlen: 1) Was Du auch einer Zeitung mittheilen willst, thue es raf und schicke es sofort ein, denn was neu ist, wenn Du es Sei furz, Du sparst damit die Zeit des Lesers und Deine eigene. Dein Prinzip sei Thatsachen, teine Phrafen, teine Reflexionen. 3) Sei flar, schreibe leserlich, besonders Namen und Ziffern. 4) Schreibe nicht gestern" oder" heute", sondern den Tag und das Datum. 5) Seze mehr Punkte als Kommata,

aber vergiß keine von beiden.

6) Rorrigire niemals

einen

Namen oder eine Zahl. Streiche das fehlerhafte Wort durch

und schreibe das richtige darüber oder daneben.

7) Die

Hauptsache: Beschreibe nie beide Seiten des Blattes. Hundert und an die Seger vertheilen, auf beiden Seiten beanspruchen Zeilen, auf einer Seite geschrieben, lassen sich rasch zerschneiden sie die Arbeit eines Seters für lange Zeit. Dadurch komm es oft, daß ein Beitrag heute keine Aufnahme mehr finden kan und für morgen zurückgelegt werden muß oder auch überhaupt 8) Was Du schreibst, unterzeichne stets mit Deinem Namen. Man muß stets den Muth feiner

nicht berücksichtigt wird.

Meinung haben. 9) Bezeichne Deine Adresse und sei dabei be

es

10)

ruhigt, daß der Name eines Korrespondenten, wenn er wünscht, unter allen Umständen geheim gehalten wird. durch; gefällt's Dir selbst nicht, wirf's in den Papierforb. Lies stets das Geschriebene, ehe Du es abschickst, noch einmal

Frantire alleBriefe an die Zeitungen genügend.

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