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Mr. 42.

Hamburg, den 17. Oktober 1891.

abol Ink1. Jahrg.

STUT

Die Arbeiterin

Zeitschrift

für die Interessen der Frauen und Mädchen des arbeitenden Volkes.

Organ aller auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Vereinigungen der Arbeiterinnen.

Cintradit macht fark

Redaktion: Emma Jhrer, Velten ( Mark).

Erscheint wöchentlich einmal und zwar am

Sonnabend.

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Bildung macht frei!-

Expedition und Verlag: Fr. Meyer, Hamburg , Rosenstr. 35.

Annoncen pro Zeile 20 Pfennig. Vereine erhalten Abonnement pro Vierteljahr 1 Mart, Einzelnummer Rabatt. 10 Pr. Direkt per Kreuzband Mk. 1.40.

Freunde und Freundinnen! Sorgt für die Verbreitung der Arbeiterin"!

Das Dereinsrecht der Frauen im gelobten

Deutschland .

Im Monat August wurde der Verein der Frauen und Mädchen für Halle und Umgegend polizeilich geschlossen dürften uf Grund des§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes vom Jahre Anh 850, welcher besagt: Für Vereine, welche bezwecken, poli­berche Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten orstehende Bestimmungen u. s. w. a) sie dürfen keine Frauens­personen u. s. w. aufnehmen, auch dürfen Frauenspersonen Nadel an den Versammlungen und Sigungen solcher politischer Bereine nicht theilnehmen." Die gegen die Schließung beim Regierungspräsidenten eingereichte Beschwerde wurde zurück­gewiesen, da in den Vereinssihungen wiederholt politische Gegenstände erörtert sein sollten. Aus gleichem Grunde er­90b überdies noch die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Vorstandsmitglieder: Frau Tischlermeister Jda Grothe, Frau Bigarrenhändler Alwine Sanow, Frau Restaurateur Anna Streicher, Frau Hutmacher Auguste Voigt, Frau Töpfer Anna Plorin und Frau Restaurateur Sophie Mack. Erstere bier genannten Personen bildeten den Vorstand, letztere zwei gehörten zu den Revisoren. Die Verhandlung fand am Dienstag vor dem Schöffengericht in Halle statt. Die Ge­febesübertretungen sollten durch drei Beamte, welche die Bersammlungen des Vereins überwacht hatten, bezeugt wer­Den. Der Zeuge Wachtmeister Meinhardt bekundete, daß in einer Vereinsversammlung am 11. Mai das Mitglied Frau Swarg aufgefordert habe, die Reichstagsdebatten recht fleißig u lesen; auf diese Aufforderung habe Herr Mittag zuge­tufen: Das gehört hier nicht her, das ist Politik, die darf hier im Verein nicht getrieben werden." Der Aufforderung Mittags wurde seitens der Vorsitzenden sofort Folge geleistet, indem sie der Frau Zwarg das Wort entzog. Als haupt­belastend für die Angeklagten waren die Angaben des Zeugen Rommissar Henze, welcher äußerte, der sozialdemokratische gitator Krüger habe in einer Versammlung des Vereins Don seiner Parteibewegung und den großen Verbesserungen Seit dem Auftreten Lassalles gesprochen, auch von der freien Meinungsäußerung und der erschwerenden Wirkung der Ge­treidezölle auf das Leben der Proletarier. Unter anderem betonte er, man sollte den Frauen das gesetzliche Recht ein­räumen, mie den Männern, damit sich die Frauen an den Arbeiten in den gesetzgebenden Körperschaften betheiligen

tönnen. Die Staatsanwaltschaft erachtet daraufhin die lebertretung des Vereinsgesetzes für erwiesen. Ohne Zweifel sei ein solcher Verein, wie der in Frage kommende, als po­litischer anzusehen. Der Verein habe nur bezweckt, sozial­demokratische Lehren unter den Angehörigen der Mitglieder verbreiten. Herr Mittag hat ja selbst im Schuldbewußt­ein des Vereins erklärt,' Frau Zwarg solle keine Politik treiben. Auch die Krüger'sche Agitationsrede zeuge für die Politische Tendenz. Gine Geldstrafe kann die Angeklagten nicht treffen, da diese von der Sozialdemokratie bezahlt Toürde, fie beantrage deshalb gegen jede der Angeklagten eine von drei Wochen und Schließung des Vereins. Der Vertheidiger Herr Schulze meint, von einer Bestrafung der Angeklagten Mack und Voigt könne erstens gar keine Rede sein, da diese als Revisoren mit dem Vorstand absolut nichts zu thun hätten. Auch ein Zweck, politische Gegen­stände zu erörtern, liege nicht vor. Die Staatsanwaltschaft

Daftstrafe

legt Gewicht auf die Aeußerung der Frau Zwarg. Gerade die Vorsitzende hat doch auf den Zuruf Mittags bewiesen, indem sie der Frau Zwarg fofort das Wort entzog, daß der Berein politische Gegenstände. zu erörtern nicht dulde. Auf

bie

Worte Krügers kann kein Gewicht gelegt werden. Man fann doch nicht annehmen, daß der Verein für die Aeuße­ung Krügers verantwortlich gemacht werden soll. Es wäre dies gerade so, als wenn ein Mitglied der konservativen Bartei in einer sozialdemokratischen Versammlung von seiner Bartei spräche und man wollte dem sagen, er sei Sozial­Demokrat. Die Staatsanwaltschaft hat auch den Fehler be­Sangen, daß sie gleich auf die erste Versammlung am 22. Juli, In welcher politische Gegenstände erörtert, aber nicht bezweckt

sind, eingeschritten ist. Die Staatsanwaltschaft konnte erst, wenn wieder eine politische Vereinsversammlung stattgefunden hätte, berechtigterweise einschreiten. Er beantragt deshalb die Freisprechung der Angeklagten. Nach längerer Berathung verkündete der Gerichtshof das Urtheil, welches für die Frauen Mack und Voigt auf Freisprechung lautete, die an­deren vier Angeklagten wurden zu je 50 Mark Geldstrafe, eventuell zehn Tagen Haft verurtheilt. Auch wurde auf die Schließung des Vereins erkannt!

Wenn durch solche Handhabung des Vereinsgesetzes die Frauen und Mädchen nicht der Arbeiterbewegung und der Sozialdemokratie zugeführt werden sollten, wäre es ein Wunder. Wahrhaftig, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden thun in Deutschland ihr Möglichstes in der Auslegung und Anwendung der Geſetze; der Erfolg davon ist das Gegen­theil von dem, was die Ordnungsparteiler wünschen.

Der erste Prozeß in Berlin im Jahre 1885, wie alle übrigen, haben rege für die Ausbreitung der Arbeiterinnen­bewegung agitirt und wir dürfen wohl hoffen, daß auch der neueste gerichtliche Aft in Halle seine Schuldigkeit in der Hinsicht thun wird, den säumigen Frauen und Mädchen des arbeitenden Volfes zu zeigen, wie nothwendig es ist, daß auch fie energisch mitkämpfen zur Befreiung desselben, und derselbe sie ferner erkennen lehrt, daß man ihre gesetzmäßigen Rechte in so besonderem Maße deshalb beschränkt, weil es für die Reaktion( den Rückschritt) und für das Kapital hoch wichtig ist, das weibliche Geschlecht möglichst lange zu ver­hindern, am Fortschritt der Menschheit theilzunehmen.

Freies Versammlungsrecht haben die Frauen und Mädchen bekanntlich nur da, wo sie es sich gegenüber den Behörden und oft genug auch gegenüber den eigenen Genossen erkämpft haben.

In Bayern herrschen über das Vereinsgesetz noch sehr verschiedene Anschauungen. In- Nürnberg und Fürth haben Frauen unbeanstandet Zutritt zu öffentlichen Versammlungen Frauen unbeanstandet Zutritt zu öffentlichen Versammlungen und können solche auch einbernfen, da das bayerische Ver­einsgesetz ebenfalls nur verbietet, daß Frauenspersonen Mit­glieder politischer Vereine werden. In München dagegen werden öffentliche Versammlungen von und für Frauen verboten.

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Die Fränkische Tagespost" schreibt: Wie die Polizei in der tgl. Haupt- und Residenzstadt wirthschaftet, das hat wieder einmal das Verbot der Arbeiterinnenversammlung, in der Frau Ihrer sprechen sollte, bewiesen. Aber das Ver­bot an sich ist noch nicht einmal das Schlimmste, sondern die Art und Weise, wie der Herr Polizeidirektor das voll­ständig ungesetzliche Verbot zu motiviren" für gut findet. Frau Ihrer begab sich nämlich, als sie erfahren hatte, daß die Versammlung verboten sei zuerst hatte es blos ge­heißen, die Polizei habe das Lokal abgetrieben auf die Polizeidirektion, um sich nach dem Stand der Sache zu er­kundigen und eventuell Beschwerde gegen das Verbot zu führen. Da hörte sie denn, daß es sich nicht um das sonst führen. Da hörte sie denn, daß es sich nicht um das sonst in München nicht ganz außer Gebrauch befindliche behörd­liche Veranlassen des Lokalzurückziehens" handelte, sondern um ein direktes Machtwort, um ein Verbot der Versammlung auf Grund des Vereinsgesetzes." Als Frau Ihrer dem Herrn Polizeiobersten vorhielt, daß von einem solchen Ver­bot gar nicht die Rede sein könne, da das Gesetz den Be hörden mit keinem Wort das Recht dazu gebe, entgegnete der Herr Direktor, er wisse sehr wohl, daß im Gesetz nichts davon stehe, aber es sei eben seine persönliche Anschauung(!!), daß solche Versammlungen verboten werden müßten"! Als vor 21/2 Jahren unter dem Vorsitz der Gräfin Buttler in der Alten Akademie" eine öffentliche Frauenversammlung stattfand, in welcher Frau Dr. Naue über die Mißstände im Erwerbsleben 2c. der Arbeiterinnen referirte, da war die hohe Polizei der tgl. Residenzstadt nicht der persönlichen Anschauung", daß diese Versammlung von Frauenspersonen" zu verbieten sei. Natürlich, da standen ja Gräfinnen, Doktor­frauen und sonstige Angehörige der distinguirten" Gesell­schaft an der Spize, in Folge dessen konnte auch das Gesetz nicht durch eine solche persönliche Anschauung" forrigirt

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werden, wie jetzt, wo es sich um einen Vortrag der sozial­demokratischen Agitatorin" handelte! Aus jener Versamm­lung ging auch als Resultat die Gründung eines sogenannten Arbeiterinnenheims" hervor, welches vielleicht auch nicht den ursprünglichen Erfolg hat, daß den Herren Bour­geois Arbeiterinnen, die bereits auf der tiefsten Stufe der Lebenshaltung angekommen sind, zugewiesen werden können, wodurch die Herren in die angenehme Lage versetzt werden, nach wie vor die Löhne so niedrig, als ihnen erwünscht ist, halten zu können. Die Vorgesetzten der Münchener Poli­zeidirektion, Regierungspräsident und Minister des Innern, früher selbst im gleichen Amt, werden nach der ganzen seit­herigen Praris der bayerischen Bureaukratie an der persön­lichen Anschauung" des Herrn Direktors wohl kaum etwas zu forrigiren finden; wie aber, fragen wir, stellt sich der bayerische Landtag zu dieser Vergewaltigung des Versamm­lungsrechts? Wird sich irgend ein Freisinniger" oder einer von der Fraktion mit dem Aushängeschild:" Für Wahrheit, Freiheit und Recht" finden, der so viel Gerechtigkeitssinn besitzt, um die gleichen Rechte des gesammten Volfes energisch zu wahren? Um Antwort wird nicht gebeten!

München . Am Tage, an dem die Arbeiterinnenversamm­lung stattfinden sollte, wurde die Münchener Post" konfis zirt, weil sie das Inserat mit der Bekanntmachung der Ver­fammlung noch enthielt. Sämmtliche anderen Zeitungen brachten ebenfalls nach ergangenem Verbot eine hinweisende Notiz eventl. wurden nicht beanstandet. Das ist das gleiche Recht für alle Staatsbürger.

Bur Rothstandsfrage.

Rußland. Ueber die Hungersnoth in vielen Theilen des Landes bringen die englischen Blätter fortlaufend schreckliche Berichte. In den Gouvernements Kasan , Samara , Nischni soll furchtbares Elend herrschen. Im Gouvernement Samara, so wird gemeldet, starben so viele Leute, daß viele ohne religiöse Form begraben wurden. Die Gerichte haben Ab­urtheilungen der Plünderung der Scheunen aufgehoben. Bei Dufoe lagern Tausende von Bauern im Felde. Sie hatten ihre Dörfer verlassen in der Hoffnung, anderwärts Arbeit zu finden. 25 Millionen Personen werden keine Steuern zahlen können. Dadurch wird im diesjährigen Budget ein Defizit von 100 Millionen Rubeln entstehen. Aehnlich liegen die Ver­hältnisse in andern Gouvernements. Vielfach drohen ernst­liche Bauernaufstände. Der Standard" meldet soeben aus Odessa , daß in der Umgebung von Battu Tau= sende von Bauern Hungers starben. Petersburger Blätter melden, daß in dieser Saison auf Befehl des Zaren feine Hofbälle mehr stattfinden sollen; die Offiziere der Garderegimenter wollen bei ihren Festmählern keinen Cham­pagner mehr trinken; das ersparte Geld soll den Noth= leidenden zugewendet werden. So giebt man mit der Miene des nächstenliebenden Christen den Unglücklichen einen million­sten Theil von dem zurück, was man zuvor von ihnen aus­gepreßt hat.

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Es ist interessant, zu beobachten, wie die bürgerlichen Blätter eifrig den Nothstand in Rußland besprechen und den im eigenen Lande leugnen, obgleich er täglich mehr zu Tage tritt. Oder ist es noch kein Nothstand, wenn die Menschen auf den Straßen umfallen, weil sie gänzlich entkräftet und ausgehungert sind, da sie keine Arbeit finden konnten. wollte lieber sterben als arbeiten" schreiben sie, wenn so ein Arbeitsloser auf der Straße stirbt; von Verkommenheit" schreiben sie, wenn eine Mutter für ihre hungernden Kinder ein Brod von einem Brodwagen auf der Straße nimmt.

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Von einem Abschaffen des Zolles aber ist keine Rede und wenn derselbe einer Stadt unerschwingliche Summen kostet, wie Nachstehendes beweist:

" Plauen . In unserer Stadt haben im Auftrage der Re­gierung Erhebungen über den Verbrauch an Brod in einzelnen Haushaltungen stattgefunden. Im Durchschnitt rechnet man für die Person 1 Pfund Getreide und das ist niedrig ge­griffen. Die Stadt Plauen zahlt infolge des Zolles für dieses Pfund Getreide jährlich 430,000 Mt. Das genügt doch wahrlich!"

Und Plauen ist jener Bezirk, welcher Allen bekonnt ist als der berüchtigste wegen seiner schlechtesten Löhne für Lurus­arbeiten, z. B. Gardinen- Fabrikation. Weib und Mann und Kind arbeiten unaufhörlich und führen ob der schlechten Löhne ein elendes Dasein. In Plauen und in den schlesischen Weber­bezirken ist der Hunger chronisch; es werden jene Bezirke wohl im Winter den Hungertyphus zuerst als Gast am leeren Tisch im öden Hause sehen.

Infolge einer durch einen Unfall an der Maschine eingetretenen Betriebsstörung konnte die Zeitung nicht zur rechten Zeit fertig eftellt werden. Wir bitten unsere Leser in Rücksicht hierauf das verspätete Erscheinen gütigst entschuldigen zu wollen.