Nr. 5

15. Mai 1927

Blick in die Bücherwelt

Um die Reichseinheit.

Nach dem Falle der Monarchien, der uralten Träger der Reichs­gersplitterung, war die Zeit zur Erfüllung des alten Einheitstraums des deutschen Boltes da. Daß fie versäumt wurde, ist Ursache ununterbrochener Schwierigkeiten, namentlich seitdem der Parti fularismus freundwillige Hilfe selbst der Reichsregierung gefunden hat. Eigenartiges Schauspiel: die Reichsgewalt im Bunde mit den rheinbündisch oder bundestägisch gesinnten Feinden der Reichseinheit zum Kampf gegen die Borkämpfer der Einheit, die freilich auch auf fozialem Gebiet Bertreter der Volksgemeinschaft gegenüber der Sonderbündelet tapitalistischer Machthaber sind. So ist die Politik der bürgerlichen Regierungen eine ununterbrochene Preisgabe anver­trauter Güter an bayerische Machtgelüfte.

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Berwaltung, fchließlich zum Verschwinden der Landesstaatsgewalt, nöfigenfalls mittels eines Bolfsentscheids, führen müsse. Er schließt mit Preuß : Das Bismarcksche Reich war ein preußisches Deutschland . Das Deutschland der Zukunft muß ein deutsches Deutschland sein!" Diese Schriften verdienen Beachtung der erfreulich wachsenden Bewegung zur Schaffung des einigen Reichs mit fachgemäß geglie derten, sich selbst verwaltenden Reichsprovinzen. Simon Kagenstein.

Strafrechtsreform.

Von der Erscheinungen Flucht ist das deutsche Strafgesetzbuch faft 60 Jahre unberührt geblieben. Schon 24 Jahre währen die Vor­bereitungsarbeiten für eine Strafrechtsreform; die Masse aber steht diesen Borbereitungen unbeteiligt gegenüber, obgleich fein anderes Gesetzbuch so tief in ihre Lebensbedingungen eingreift wie das Strafgesetzbuch.

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Diese Selbstpreisgabe hat die Bertreter einer wirklichen Einheit zu entschiedenem Borgehen getrieben, klarer Zielfezung vorgearbeitet. Unermüdlich hat hier der Vater der Verfassung, Hugo Preuß , ge arbeitet. Ist auch sein Plan der eingehenden Erläuterung der Ber In den allernächsten Monaten wird sich nun der Reichstag mit fassung nur zum fleinen Teil verwirklicht, auch die jetzt veröffentlichte dem Entwurf zum neuen allgemeinen Strafgesetzbuch zu befassen geschichtliche Einleitung in seiner aus dem Nachlaß herausgegebenen haben. Die Regierung will, daß dieser Reichstag es unter Dach Schrift Berfassungspolitische Entwicklung in und Fach bringe. Daß der Entwurf in sehr vielen Bunkten, nicht Deutschland und Westeuropa "( Berlin , Carl Heymann , allein bei den Sozialisten, auf die größten Widerstände stößt, ist von 1927. XX u. 488 S.) nicht abgeschlossen, so werden doch dort die der Preffe bereits des öfteren hervorgehoben worden. Auch die Ursachen der Zerrissenheit mit tiefdringendem Scharffinn aufge. Strafrechtler sowohl die reaktionären wie auch die fortschrittlichen wiesen. Auch seine Schrift ,, Der deutsche Nationalstaat" sowohl die reaktionären wie auch die fortschrittlichen ( Frankfurt a. M., Sozietätsdruckerei, 1924, 141 S.) bietet vorwiegend Aeußerungen find aber dem Arbeiterlefer wenig zugänglich, nicht haben sich bereits verschiedentlich zu dem Entwurf geäußert. Diefe geschichtliche Betrachtungen über das Steckenbleiben des Einheits- allein wegen der fachwissenschaftlichen Behandlung der einzelnen gedanfens in Bismarcks Verfassung. Dagegen beleuchtet die der Gegenwart und Zukunft zugewendete Schrift: ll m die Reichs: Probleme, sondern auch weil sie in verschiedenen Zeitschriften ver­perfassung von Weimar "( Berlin , Verlag R. Moffe, 1924) streut find. Populäre Schriften, die fich mit den Problemen dieses Entwurfs befassen, und für die breiten Schichten der Bevölkerung die verfassungsfeindlichen Kräfte von heute, namentlich mit schneiden­der Schärfe die bayerische Sonderbündelei. Preuß' wichtigste ami bestimmt wären, gibt es leider überhaupt nicht. lichen Rundgebungen zu unserer Frage sind mit vielen anderen politischen und geschichtlichen Abhandlungen vereint in der Samm lung Staat, Recht und Freiheit"( Tübingen 1926, Berlag J. C. B. Mohr, 588 S.), wo Abschnitt IV das Wert von Weimar in Aufbau und Berteidigung, Abschnitt III Borberettendes wiedergibt. Das übrige findet man in den Berichten der Nationalversammlung ( Reichstag Bd. 326-328) und des Verfassungsausschusses( Beilagen, Bd. 336). Die volle Ausschöpfung diefer wissenschaftlich und politisch gleich wichtigen Arbeiten wird noch viel Zeit erfordern.

Da vornehmlich in der bayerischen Staatlichkeit", von je der schärfsten reichsfeindlichen Kraft, alle Feinde des Neuen Rüd halt finden, ist jedes Bekenntnis zu Einheit und Republik gerade von dorther besonders erfreulich. Es erfolgt mit erfrischender Deutlichkeit in der von Genossen Dr. Hoegner auf dem Münchener Bezirkspartel tag 1926 gehaltenen Rede( Bayern und das Reich". München . Birk u. Co., 1926. 32 S.). Da wird der Kampf gegen das Reich als gut bayerische Ueberlieferung durch anderthalb Jahrtausende auf gezeigt und geschichtlich erläutert, ebenso die tandesverräterischen Machenschaften, die dem Kriege folgten, eingehend dargestellt. Als Ergebnis ertönt die Forderung des Einheitsstaates. Wir wollen den bayerischen Reichsverrat auslöschen aus dem Buche des Ge­schehens.. Die Zeit der deutschen Zwietracht und ihrer Schür Knechte, der deutschen Fürsten , ist vorüber." Die Rede unterrichtet gut über dies unerfreuliche Stück deutscher Geschichte. In einigen anderen, im selben Verlag erschienenen Schriften wird sie in wichtigen Bunften ergänzt( Bon Kahr zu Lerchenfeld", 1922, 109 G. ,, Bayerisch- Deutsch oder Bayerisch- Französisch", 1923, 232 G. Auer Die politische Lage im Reich und in Bayern ", 1924, 20 G.), Bom allgemeinen deutschen Standpunft aus behandeln führende Sachkenner die Fragen Einheit und Gliederung von verschiedenen Seiten und mit teilweise ganz neuartigen Unterlagen in der Schrift des Republikanischen Reichsbundes Wege zum Deutschen Einheitsstaat"( Frankfurt a. M. 1926). Besonders berücksichtigt find die verworrenen Zustände im Groß Frankfurter Gebiet und an der Unterweser . Sehr wertvoll ist die Ausstattung mit Karten. Mit starter Betonung der Stellung Breußens, des Meist leibtragenden der jezigen Zustände, bespricht der preußische Minister. präsident Genosse Otto Braun die Frage in dem Vortrag Deut cher Einheitsstaat oder Föderativsystem?""( Berlag Carl Heymann , Berlin 1927, 35 S.). Er zeigt den Bruch der Reichs. verfassung in Bayern , die Bergeudung, die allgemein aus der Biel­staaterei folgt, deren Begünstigung durch die jetzige Reichsfinanzwirt schaft und die besondere Benachteiligung Preußens durch die geltende Verfassung und die Politik der Rechtsparteien. Er ist bereit, die preußische Staatlichkeit der Reichseinheit zu opfern, lehnt aber um Dieses Zieles willen zugeständnisse Breußens zugunsten der Er­haltung von Kleinstaaten ab. Ohne bestimmte Borschläge im ein­zelnen zu machen, rät er zu möglichster Ausschöpfung der dem Reiche zustehenden Befugnis zur Gesetzgebung, die zur Einheitlichkeit der

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In Verbindung mit dem Entwurf hat die deutsche Sefiion der Internationalen Kriminalistischen Bereinigung im Verlag B. de Gruyter, Berlin , ein Sammelwerk erscheinen lassen, das sich Reform des Strafrechts" betitelt und vom Landgerichts­direktor P. F. Aschrot und von Prof. Dr. Ed. Kohlrausch heraus­gegeben ist. Wenn auch die Thesen des einen oder anderen der vielen Autoren geeignet sind, Widerspruch herauszufordern, so wird hier trotzdem der Entwurf nach allen Seiten hin fritisch beleuchtet. Auch der Laie dürfte sich bei einiger Mühe in dem größten Teil dürften den Arbeiterleser in hohem Maße die Ausführungen des der Kapitel zurechtfinden. Im besonderen Teil des Entwurfes Prof. Rosenberg über verschiedene politische Delitte inter­effteren. Auch der Auffah von Prof. Radbruch über die Berbrechen Dr. E. Kroneder in einer menig befriedigenden Weise behandelt. gegen den Körper. Die Sittlichkeitsdelikte werden von Prof.

Beiträge zur Reform der Segualstrafe, herausgegeben im Im Gegensatz zu den Ausführungen diefes Autors stehen die Rahmen der Serienreihe Serus", Monographien aus dem Institut für Serualwissenschaften in Berlin. ( Verlage Ernst Bircher A.-G., Berlin und Leipzig , 186 Seiten.) Hier wird die Sexuaigesetzgebung des Entwurfs einer scharfen und gerechten Kritik unterzogen. Die Auffäße sind aus Berträgen entstanden und dem Laien vollkommen zugänglich. Alles in allem ein anregendes Buch, für die Bewertung des Entwurfs von nicht geringer Bedeutung.

zum

find nur wenige im Einzeldrud erschienen. So die 34 Seiten um Aus der großen Menge der in Zeitschriften verstreuten Auffäße fassende Broschüre von Dr. jur. Alexander Elster , Sozialbiolo: gische Bemertungen Strafgelegenfmurf" ( Berlag Balter de Grunter u. Co., Berlin ). Der Autor versucht hier dem Entwurf ein fozidibiologisches Fundament zu geben und fagt dabei manches Beachtenswerte Sein Hauptgedante ist jedenfalls richtig, mit seinen Folgerungen wird man nicht immer einverstanden sein.

Beilage des Vorwärts

in feffelnder Weise den Gesamtkompleg ber Fragen der Strafrechts pflege darstellt. Die Massen der Arbeiter müssen im Augenblic, wo es sich darum hindelt, für Jahrzehnte hinaus ein neues Strafgesetz. buch zu schaffen, imstande sein, die Arbeiten der gesetzgebenden Körperschaft zu verfolgen. Leo Rosenthal

Selbstbiographien.

W. R. von Koroffoweh: Neue Väter und neue Söhne." Verlag für Kulturpolitif, München . 358 Seiten.

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Turgenjews berühmter Roman Bäter und Söhne" wird heute vielleicht nicht mehr gelefen wir Aelteren haben aus ihm tiefe Eindrücke vom russischen Leben erhalten. Den Gegensatz der Generationen schildert dieses Werk unter dem variierten Titel weiter, nur ist es nicht Roman, fondern Selbstbiographie mit philosophischer Nuzanwendung. Des Verfaſſers Großvater war Admiral Ritolous' I. und blieb zeitlebens im Geiste jener Aera des schärfften Despotismus; der Vater Kommandeur des I. Bataillons des Preobraschenstiregiments, in dem der Thronfolger biente". und dieser felbst als Zar Nikolaus II. mar der Taufpate eines der Brüder des Verfaſſers. Die Mutter freilich war das fortschrittliche Gegenstüc, gall als Revolutionärin und nicht wenige Studenten, die unter Polizeiaufsicht und Stadtverbot standen, waren Hauslehrer auf dem utrainischen Familiengut Berefaich.

Wenn ein Mann von solcher Herkunft die Gutsbesizer, Hof­Fehlern, ja selbst als Richtswürdige darstellt, dann wird man feine Schranzen und Großen des Reiches rückhaltslos mit all ihren Fehlern, ja selbst als Nichtswürdige darstellt, dann wird man seine Schilderung bäuerlicher Unwissenheit, Roheit und Selbstfucht nicht als voreingenommen ablehnen fönnen. Stimmt doch auch das, Wunsch der Regierung zur Auflösung und Vernichtung der was er z. B. von den ukrainischen Pogromen erzählt, die auf Revolution von 1905 veranstaltet wurden, genau mit dem überein ,, was damals die russischen Sozialisten Europa zur Kenntnis ge­bracht haben. Korostowe war nach seinem Studium russischer Diplomat in Petersburg , bis in die Sowjetzeit hinein. Der bolfchemistische Terror hat ihn dieser Mutter, obgleich sie schwer frank war, und eines Bruders beraubt. Trotzdem spricht Korostomes in diesem ersten Band nicht einmal gehässig von dem jezigen Regime. Er analysiert es mit kühler Ruhe und sieht in ihm sowohl die Frucht der ungeheuren Sünden des Zarismus wie eine Frucht russischer Rassenunkultur und Passivität. Und schon ficht er ein neues, besseres Rußland aus dieser Gegenwart hervor feimen. Das Buch ist außerordentlich interessant, und wir sehen

nach diesem I. Band mit Spannung der Fortsetzung entgegen.

Richard Bernstein.

Covis Corinth : Selbstbiographie. Mit 22 schwarzen und 4 farbigen Bildnissen. Berlag: S. Hirzel, Leipzig 1926. 194 Seiten. Preis broschiert 25 M.

Corinth , der 1925 starb, hat bestimmt, daß die von ihm ver= faßte Biographie nach seinem Tode erscheinen soll, wenn jemand aus der Familie es für nötig hält. Angaben über Entstehung und Abfassung dieser Selbstbiographie gibt das Vorwort In acht zu fammenhängengen Abfäßen versucht der Maler, von seinem Leben und Denten Rechenschaft zu geben. Die ersten fünf sind mehr oder weniger geformte Erzählung; tie letzten drei überwiegend tagebuch­artige Niederschrift.

Die rein tünstlerische Bedeutung der Biographie, ihr literarischer Wert ist gering. Corinth ist tein großer Schriftsteller, so gemiß auch bie Sehnsucht nach tiefer Wahrheit und eindringlicher Einfachheit zum Ausbrud fommt. Geradezu enttäuscht wird der Historiker fein. Einiges Anekdotische über Bekanntschaften Corinths mit afterlet Größen": eine etwas ausführlichere Darstellung seines Verhält niffes zur Sezeffion, zu Cassirer und Liebermann. Die gesamte Ausbeute ist gleich null. Trogbem ist das Buch bedeutungsvoll. 34­nächst durch die 26 beigegebenen, zumeist bisher unbekannten Selbft­zuletzt erschütternde Darstellungen einer schwermütigen Seele. Weiter ist es eine Fundgrube für den Psychologen, ber den Zusammenhang erfassen wil zwischen Kindheit und Ende, der gewiß nicht ohne B megtheit lesen wird, wie dieser Bauer und Barbar, diefer Maler oft fraftstrozender Wirklichkeit bekennt: Und doch bin ich im Leben stels unglücklich gewesen. Es ging fein Tag fort, an dem ich nicht mein Leben verfluchte und beendigen wollte." Am wertvollsten aber ist bas Buch als Selbstzeugnis einer nach Wahrhaftigkeit ringenden Menschlichkeit und Künstlerschaft, als Seibstzeugnis eines ehrlichen Menschen und großen Künfilers, der, ohne es felbft zu erfassen, in Grunde Opfer einer tapitalistischen Gesellschaft ist, die ihn nid; t brauchen fann. Er fand keinen Weg zu Revolution und Proletariat, als Mensch nicht und nicht als Künstler, er fab feinen Ausweg und verzweifelte fo. Karl Schröder.

In losem Zusammenhang zum Entwurf steht das Büchlein des Rechtsanwalts Dr. E. Eyf: Die Krisis in der Rechtsbildniffe; lebendigste Charafieristiken des Entwicklungsganges und pflege"( Berlag für Kulturpolitik, Berlin , 33 Seiten), und das Büchlein ven Frih Dehnow: 3ur Erneuerung der Reds. pflege"( Fadelreiter Berlag Wester Teutoburger Wald ). Das erste Büchlein feht sich mit einer ganzen Reihe von aktuellen Fragen der Rechtspflege auseinander, wie z. B. mit den Fragen der Unter­fuchungshaft, der politischen Rechtsprechung, Antlagen gegen republi­fanische Beamte, usw. Das zweite enthält eine Anzahl von Auf­fäßen, die leicht, fließend und anregend geschrieben sind und ver fchiedene moderne Strafrechtsprobleme behandeln. Bei dem großen Mangel an populärer Literatur auf dem Gebiete der Strafrechts­pflege werden diese beiden Büchlein dantbare Leser finden.

Was aber fehlt, ist eine fritische Behandlung des Entwurfes in allgemeinverständlicher und dabei wissenschaftlicher Form aus der Feder sozialistischer Juristen sowie eine Broschüre, die

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