So viel unangenehme Folgen die Krisis für die
Unternehmer und Arbeiter bilden für sich je einen| 1022 Angehörigen und 94 Klagen oder 9 pCt. Die Kapitalistenklasse auch hat, ihre rauhefte Seite zeigt sie doch besonderen Wahlkörper, für jede Gruppe werden in den stärksten Gruppen der Handelsbeslissenen und Uhrmacher dem Arbeiter. In Folge der Stockung von Handel und Städten 12 Unternehmer und 12 Arbeiter, auf dem Lande hatten 95 und 13 Klageu oder 3 pet. und 1 pCt. JnsWandel müssen viele Fabriken schließen, Tausende von 6 Unternehmer und 6 Arbeiter gewählt. Spätestens gesammt waren im genannten Berichtsjahre 658 Klagen Arbeitern werden auf's Pflaster geworfen, die Kapitalien 8 Tage nach erfolgter Wahl versammeln sich die Richter eingegangen, wovon 251 an's Schiedsgericht gelangten. konzentriren sich immer mehr, die großen Etablissements zur Bestellung der einzelnen Schiedsgerichte. Wird ein 18 wurden zurückgezogen und bloß 233 Fälle beurtheilt. vergrößern sich und saugen die kleinen auf, welche die Unternehmer zum Präsidenten gewählt, so muß der Vize- Für diese Gerichte budgetirte der Staat Genf Krisis nicht überleben konnten; durch die Erweiterung der präsident ein Arbeiter sein und umgekehrt. denn mit den Genfer Schiedsgerichten haben wir es zu Fabriken werden die Produktionsinstrumente auf eine Wenn die Zahl der Schiedsrichter füe eine Gruppe thun- 12 000 Franks, aber im Berichtsjahre 1884 früher nie geahnte Weise vervollkommnet, an Arbeitskräften oder für einen Bezirk sich um ein Viertheil vermindert wurden bloß 10 000 Franks verbraucht. wird gespart, und so wird die industrielle. Reservearmee hat, sei es durch Tod, durch Entfernung oder durch Ver- Gewählt werden diese Genfer Schiedsgerichte für eine immer mehr nach jeder Krisis verstärkt und der Lohn der luft des Aktivbürgerrechts, so ist den Stadt- und Bezirks- Amtsdauer von 2-3 Jahren. Ihre Stellung ist durch beschäftigten Arbeiter durch ihre eigenen Klassengenossen räthen davon Kenntniß zu geben. Wahlfähig und wähl- die Verfassung geordnet. heruntergedrückt. bar sind die Unternehmer, Arbeiter und schweizerischen Im Volke hat sich diese Institution als eine nothAber die Medaille hat auch ihre Kehrseite! Angestellten, welche im Kanton wohnen und im Besize wendige und berechtigte Einrichtung eingelebt und man Je weiter der Zersehungsprozeß der modernen Gesellschaft ihres Aktivbürgerrechts sind. setzt in ihre Wirksamkeit das größte Vertrauen. Namentvorschreitet, um so mehr werden die Kräfte freigemacht, Das Amt eines Schiedsrichters köunen nicht bekleiden: lich bei den Arbeitern erfreut sich dieselbe der lebhaftesten denen die welthistorische Aufgabe zufällt, die Gesellschaft a) Arbeiter und Unternehmer, welche ihren Beruf Sympathien. Es ist dadurch sozusagen bei ihnen das umzuformen. Je größer und umfangreicher die Produk- aufgegeben haben oder denselben schon länger als ein Jahr Gefühl geweckt worden, daß sie einem Ganzen angehören tionsmittel werden, um so mehr wird die Arbeitermenge nicht mehr ausüben; und daß sie ihre eigenen Interessen um so besser wahrkonzentrirt. Konzentration verleiht Selbstbewußtsein und b) Unternehmer und Arbeiter, welche ihren Beruf nehmen können, wenn ihnen eine solche Organisation zur Macht. Je weiter die Organisation in der Fabrik vor- aufgegeben haben oder in Konkurs gefallen sind. schreitet, um so mehr wächst das Eigenthum des Einen Das Schiedsgericht hat drei Instanzen: über seinen Kopf und seine Macht hinaus und drängt nach a) das Sühnamt; Anerkennung seiner gesellschaftlichen Eigenschaften.
b) das eigentliche Schiedsgericht;
c) die Appellationskammer.
Seite steht. In der That führt sie zu besseren Resultaten, als die leider immer noch in den meisten anderen Ländern bestehende ausschließliche gelehrte Gerichtsbarkeit für gewerbliche Streitigkeiten. Das rechtskundige Element soll nicht mehr das alleinherrschende sein; das berufliche soll ebenso
Auf diesem Wege schreitet die Entwickelung in der Gegenwart vorwärts. Kein Gesez, kein Staatsmann fann Das Sühnamt besteht aus einem Arbeitgeber und sehr berücksichtigt werden. Man verlangt nach Richtern, diese Entwickelung aufhalten; sie seßt sich durch mit der einem Arbeiter, welche von Verhandlung zu Verhandlung die das technische Detail kennen, mit der speziellen Natur Blindheit eines Naturgesetzes. Endlich gelangt sie an einen abwechselnd den Vorsiz führen. Ueber das Sühnverfahren des Streitgegenstandes vollkommen vertraut sind. Punkt, wo sie unvereinbar ist mit der Eristenzfähigkeit der wird ein Protokoll aufgenommen, welches der Vorsißende Je tiefer der Richter in das soziale Leben hinabsteigen Gesellschaft. Die Arbeiterbewegung erringt den Sieg, ver- und die beiden Parteien zu unterzeichnen haben. Ein vor muß, desto leichter wird derselbe die Quelle entdecken, aus wandelt die großen, über die Privatleitung des Einzelnen dem Sühnamt abgeschlossener Vergleich ist vollziehbar, wie welcher die Streite hervorgehen. Desto leichter wird es hinausgewachsenen Produktionsmittel in Gesellschaftseigen- ein Urtheil. Die Verhandlungen des Sühnamtes sind ihm werden, die Mittel herauszufinden, durch welche der thum, hebt sich als proletarische Klasse auf und beseitigt nicht öffentlich. Streitigkeiten, die vom Sühnamte nicht Streit ausgeföhnt werden kann. Die Arbeiterschaft verdamit alle Klassenunterschiede und Klassengegensäße. ausgeglichen werden können, gehen an das Schiedsgericht. langt nach einem schnellen, wohlfeilen und sicheren ProzeßDasselbe besteht aus einem Präsidenten, drei Unter- verfahren. Es soll losgelöst sein von dem Formalismus nehmern und drei Arbeitern. Die Verhandlungen werden und der im Schwange gehenden Juristerei. Es soll in abwechselnd vom Präsidenten und Vizepräsidenten geleitet. der Hand der Arbeiterschaft ein Volksbildungsmittel werden, Wenn die Parteien verschiedenen Gruppen angehören, wie es beim Schweizer Volke die Initiative und das so wird der Beklagte von dem Schiedsgericht beurtheilt, Referendum schon geworden sind. welches seiner Gruppe angehört. Die Parteien haben persönlich zu erscheinen. Nur im Fall von Krankheit,
Die weltgeschichtliche That der materialistischen Geschichtsauffassung liegt darin, daß sie die Bedingungen aufzudecken bemüht ist, welche der Emanzipation der Arbeiterklasse zu Grunde liegen.
Die gewerblichen Schiedsgerichte in der
Abwesenheit oder Unfähigkeit kann sich eine Partei durch Arbeiterversicherung, Gewerkschaftliches. Schweiz . Berufsgenossen vertreten lassen. Eine Stellvertretung durch Durch einige Zeitungen ging kürzlich eine Notiz aus r. Seit einiger Zeit ist in verschiedenen schweizerischen Advokaten ist ausgeschlossen. Eine schriftliche Beweis- Krimmitschau, in welcher erzählt wurde, daß die dortiArbeitervereinigungen, namentlich im Grütliverein, eine eingabe ist nicht geſtattet. Sind Erhebungen zu machen, gen Fabrikanten in betreff des UnfallversicherungsBewegung im Gange zu Gunsten der Einführung der ſo ſteht es den Parteien frei, Zeugen vernehmen zu gesetzes Unterschriften von den Arbeitern verlangen, und gewerblichen Schiedsgerichte. Diese Forderung steht in lassen. Wenn ein amtlich zitirter Zeuge ohne genügenden wird dabei behauptet, die Arbeiter sollen mit ihrer Unterganz natürlichem Zusammenhange mit der fortschreitenden Grund wegbleibt, so kann er mit einer Buße bis auf schrift bekunden, daß sie keine Entschädigung geltend Entwickelung der Arbeiterbewegung und mit der Stärkung 30 Franks belegt werden. machen, wenn sie von den Maschinen beschädigt Müffen Sachverständige vernommen werden, so bezeichnet werden. Zwei Arbeiter wären entlassen, weil sie die des Klassenbewußtseins der Arbeiter. Sie fühlen sich befähigt, bei der Schlichtung von Streitigkeiten mit dem das Gericht die Punkte, über welche dieselben ihr Gut- Unterschriften verweigert hätten. Da muß wieder ein beUnternehmer aktiv theilzunehmen, und da fie im alltäglichen achten abzugeben haben. Kommt es in Berufsarten zum bauerlicher Uebergriff zu Grunde liegen. Nach§ 99 des Berkehr mit demselben seinen Charakter, seine Schliche Streit, die ausschließlich von Frauen betrieben werden, Unfallversicherungsgeseßes würden solche Abmachungen und kennen lernen, so sind sie der Ueberzeugung, daß sie die so können auch weibliche Experten zugezogen werden. Unterschriften vollkommen ungültig sein, es handelt berufensten Richter sind. Es wird dabei auch darauf hin- Schiedsrichter, Zeugen, Experten können abgelehnt sich wahrscheinlich nur um eine weit unschuldigere Förmgewiesen, daß die Arbeiter keineswegs für sich ein werden, wenn einer der gefeßlich feſtgeſtellten Abweisungs- lichkeit, wahrscheinlich nur um die Anerkenntniß, daß dem spezielles, günstiges Ausnahmegesez verlangen, gründe zutrifft. Die Verhandlungen find öffentlich und Arbeiter die Bestimmungen der„ Unfallverhütungsvorschriften" indem ja auch die Kaufleute und alles, was damit zu die Urtheile werden in öffentlicher Sizung gefällt. Scheint bekannt sind. Diese Unterschriften sollen nur den Untersammenhängt, ihr Handelsgericht haben, vor dem alle ein Urtheil mangelhaft gefällt zu sein, so kann es nehmer decken, haben aber auf die Entschädigung eines Streitigkeiten, die sich auf ihr Gewerbe beziehen, geschlichtet innerhalb drei Tagen nach der Ausfällung angefochten vorkommenden Unfalles gar keinen Einfluß. Daß werden. Und doch ist es noch Niemandem eingefallen, werden. Dieſelben Richter haben die Anfechtung zu er solche„ Mißverständnisse" aber vorkommen und zur Entaus dieser speziellen Behörde ein Privilegium für die ledigen. Die Kosten der Anfechtung hat der Anfechter zu lassung von Arbeitern führen können, ist äußerst kennzeichHandelswelt ableiten zu wollen. tragen. nend für den heutigen Verkehr zwischen Unternehmer und Für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Jedes Urtheil wird acht Tage nach seiner Ausfällung Arbeiter. Der Fabrikpascha legt dem Arbeiter irgend einen Arbeitern und Unternehmern werden gegenwärtig( mit Aus- rechtskräftig, wenn innerhalb dieser Zeit nicht Anfechtung Wisch vor und sagt:„ Hier unterschreib!" Er hält es nahme von zwei Kantonen) die Friedensrichterämter oder Appellation erfolgt. Das Schiedsgericht beurtheilt weit unter seiner Würde, den Arbeiter über die Tragund die Bezirksgerichtspräsidenten in Anspruch genommen. in letzter Instanz alle Streitfälle, welche 500 Franks nicht weite einer solchen Unterschrift aufzuklären. Weigert sich Wenn ein Streitwerth den Betrag von der Arbeiter, so wird er ohne Weiteres hinausgeworfen. Der Friedensrichter entscheidet alle nicht durch Spezialgeseße übersteigen.
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einer anderen Instanz zugewiesene Zivilstreitigkeiten, deren Be- 500 Franks übersteigt, so kann innerhalb acht Tagen nach Daß der Arbeiter sich aber weigert, etwas zu unterschreiben, trag 50 Franks nicht übersteigt. Er ist befugt und auf Verlangen Ausfällung des Urtheils an den Appellationshof appellirt was der Fabrikant ihm vorlegen läßt, ist bei der tauſendeiner Partei verpflichtet, zur Beweisabnahme und Urtheils- werden. fachen bösen Erfahrung, die er gemacht hat, sehr erklärlich. Die Appellationskammer besteht aus einem Präsidenten, Er ist durch Schaden flug geworden und weiß, was er zu fällung zwei Beisiger aus den Geschworenen des Wahlkreises zuzuziehen, welchem seine Gemeinde angehört. Hierbei steht sechs Unternehmern und sechs Arbeitern. Von den Richtern befürchten hat.- Eine Belehrung der Arbeiter über das der Appellationskammer tann feiner einem Streitfall bei- Unfallversicherungsgesetz wäre dringend nothwendig, aber
den Parteien ein Ablehnungsrecht zu.
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Was den Kostenpunkt anlangt, so kommt eine vom wohnen, wenn er schon in einer früheren Instanz oder bei wer soll sie geben? Den Rednern, welche das Zeug dazu Friedensrichteramt erledigte Klage im Kanton Zürich im gütlichen Verhandlungen mitgewirkt hat. Die Sigungen haben, dem Arbeiter in einer ihm verständlichen Art solche Durchschnitt auf 2,80 Franks, vor dem Bezirksgerichs- finden Abends in Lokalen statt, die vom Staate angewieſen Sachen vorzutragen, und welchen er auch( und das ist die präsidenten auf 15,90 Franks und vor den franzöſiſchen werden. Ein Richter bezieht für eine Sigung 3, cin Hauptsache) Glauben und Vertrauen schenkt, die dürfen Sekretär 2 Frants. Versäumt er eine Sigung ohne Grund, selbst über die gleichgültigsten Sachen nicht vor Arbeitern Proud'hommes auf 18 Cents( 15 Pfg.) zu stehen. Schiedsgerichte, die bis so verfällt er in eine Buße von 30 Franks. Die Rechtsprechen, denn es sind- Die Proud'hommes sozialistische Agitatoren, und da Die Urtheile werden auf ist bekanntlich die Annahme stets gerechtfertigt", daß sie jetzt auf schweizerischem Boden nur in den Kantonen Genf sprechung ist unentgeltlich. und Neuenburg Eingang gefunden, stammen aus Frant stempelfreiem Papier ausgefertigt. Für Ausfertigung und so aus Versehen oder angeborener Bosheit in einem Vorreich, wo sie durch Gesetz vom 18. März 1806 eingeführt Versendung von Urtheilen werden mäßige Gebühren be- trag über das Unfallversicherungsgeset den alten Staat wurden. Die Fabrikanten von Lyon waren es, welche rechnet, die durch ein Reglement festzustellen sind. Jedes und die etwas morsche Gesellschaft umstoßen, das muß aber diese Gerichtsinstanz verlangten und auch erhielten. Seit Schiedsgericht wählt aus seiner Mitte eine Kommission, verhütet werden. dem ist dieses Gesez in Frankreich 15 Mal revidirt worden welche über die Ausführung der Lehrverträge, über die und hat eine solche Ausdehnung erhalten, daß heute in sanitären Verhältnisse der Werkstätten zu wachen hat.
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Ein wichtiges Erkenntniß für Fachvereine hat jeder französischen Stadt, wo etwas Industrie oder Handel Mangelhafte Befunde werden einer größeren Kommission das Reichsgericht gefällt, und zwar aus Anlaß der Bevorhanden ist, ein gewerbliches Schiedsgericht besteht. einberichtet, die zur Hälfte aus Unternehmern, und zur rufung, welche der Kieler Staatsanwalt gegen die FreiFrankreich verfügt also in dieser Richtung über praktische Hälfte aus Arbeitern zusammengesetzt ist und deren Mit- sprechung des Kieler Tischlerfachvereins eingelegt Erfahrungen und ein riesiges Aftenmaterial von 82 Jahren. glieder von der Direktion des Innern aus den verschiedenen hatte. Nach dem Reichsgericht konnte der Vorſtand dieſes Die Organisation dieser Schiedsgerichte, wie sie nach Gruppen gewählt werden. Diese Kommission wird von Vereins, der allerdings selber als„ politischer Verein" französischem Muster in den erwähnten zwei Kantonen einem Mitglied des Regierungsrathes geleitet. Sie ver- anzusehen sei, trotzdem mit anderen Vereinen„, in Vereingeführt, ist eine einfache und eben darum populäre, sammeln sich von Zeit zu Zeit zur Besprechung gewerb- bindung treten", weil die anderen Vereine keine politischen gewesen seien. In der Begründung heißt es: so daß sie bei allen Betheiligten Sympathie gefunden und licher und industrieller Fragen. für die übrige Schweiz als Vorbild dienen wird. Von
Die
Eingetheilt sind sämmtliche Unternehmer und Arbeiter den Kanzleien werden in erster Linie unter Zuziehung in 10 Gruppen. Nach dem Bericht von 1884 gehörten von Unternehmern und Arbeitern zwei Listen angefertigt, denselben 11 020 Angehörige beider Theile au. in welche die Namen der angehörigen Berechtigten beider Gruppen der Handelsbeslissenen mit 2825, der NahrungsTheile Aufnahme finden. Diese Listen werden sodann dem und Genußmittel mit 1321 und der Uhrmacher mit 1277 Departement des Innern zugestellt, welches eine General- sind die stärksten. Die fast mit der geringsten Mitgliederliste anfertigt und sie im Amtsblatte veröffentlicht. Die zahl( 591) vertretene Gruppe ,, Hochbau " hatte die meisten Direktion des genannten Departements bestimmt sodann Streitigkeiten, nämlich 23 pCt. oder 140 Klagen, nach den Wahlvorstand, den Wahltag und das Wahllokal. ihr kommt die Gruppe Wohnungsausstattung" mit
In materieller Beziehung kann es feinem Zweifel unterliegen, daß, wenn§ 8b der Preußischen Verordnung vom 11. März 1850( Gefeßsammlung Seite 277) denjenigen Vereinen, welche bezwecken, politische Gegenstände in Verſammlungen zu erörtern", verbietet, sich mit anderen Vereinen gleicher Art" zu gemeinsamen Zwecken zu verbinden, dieses Verbot und der Ausdruck ,, gleicher Art" sich nur auf solche anderen Vereine bezieht, welche gleichfalls die Tendenz verfolgen, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern". Da nun der Instanzrichter thatsächlich nicht für erwiesen erachtet, daß diejenigen anderen