des Vereinsgesetzes auszusetzen." Diese Lohnkommiſſion, werker", die Kongreßbeſchlüſſe, die sie der Aufsicht der Arbeiterversicherung, Gewerkschaftliches.
dieses Institut des Vereins", wie es genannt ist, soll sich Kontrol- oder Agitationskommission unterstellten, nie an
aber nach der Schließung des Fachvereins als selbst- erkannt haben, und daß zwischen Preßkommission und Das Amt der Beisiger im Reichsversiche ständiger Verein herausgeschult und in ihrer thatsächlichen| Agitationskommission eine Verbindung nie bestanden hat. rungsamt geht mit dem laufenden Monat zu Ende und Wirksamkeit vollständig an die Stelle desselben getreten Der politische Charakter des Berliner Fachvereins Neuwahlen müssen stattfinden. Der außerordentlich komsein." Sie soll ,, unter dem Deckmantel der Lohnbewegung konnte dahingestellt bleiben, da es nicht gelungen war, ihm plizirte, durch und durch reaktionäre Wahlapparat bringt die sozialdemokratische Agitation innerhalb der irgend welche Verbindung mit irgend einem anderen es mit sich, daß diesen Wahlen in den breiteren Schichten deutschen Maurerschaft in stetem Fluß zu erhalten und Verein nachzuweisen und der Schluß, daß eine solche be- des Volks keine regere Theilnahme entgegengebracht wird. weiter zu fördern bestrebt gewesen sein." standen habe, weil andere Vereine irgendwo wegen solcher Das letzte Mal hat die Liste der Werkmeister vereinigung Die Lohnkommission muß als ein Verein im Sinne Verbindungen geschlossen sind, doch nicht statthaft ist. Aus den Sieg davongetragen und dieses Mal wird es wohl des Gesetzes angesehen werden. Sie ist eine dauernde einem Brief, der von Essen aus an den Verleger des wieder so kommen. Als Arbeitervertreter waren bisher Vereinigung einer Mehrheit von Personen unter einem Bauhandwerker gerichtet wurde, folgt nicht eine Verbindung gewählt: Werkmeister Christ in M.- Gladbach( StellverVorsißenden zur Verfolgung eines bestimmten gemeinschaft der Preßkommission mit einem Verein. treter: Röttgen in Düsseldorf und Stark in München ) und lichen Zweckes." Hutmacher Kämpfe in Bamberg ( Stellvertreter: Hardt in Wilhelmsthal und Spörl in Augsburg ).
Der Vorsißende" ist ihr zwar nicht nachzuweisen, es wird aber gefolgert, daß sie einen gehabt hat, weil in Rathenow aufgefordert worden ist, einen Vorsitzenden und einen Kassirer für die dortige Lohnkommission zu wählen!
Kurz es gab, wie von Anfang an zu erwarten war, wenig oder gar kein thatsächliches Material zum Nußen der Anklage gegen die Berliner Organisation.
Auf einige noch weitere interessante Punkte der Beweisaufnahme kommen wir in einem folgenden Auffage.
Ein politischer Verein sei die Lohnkommission, weil sie einen Agitator ausgeschickt, der in Frankfurt a. D. einen politischen Vortrag gehalten hat. Daraus soll folgen, daß sie die Erörterung politischer Gegenstände bezweckt habe, es sei nicht erforderlich, daß wirklich poli- seien tische Gegenstände im Verein selber erörtert seien.
Die Anklageschrift sagt:
Ueber die Thätigkeit der französischen
Gewerbeschiedsgerichte
im Folgenden noch einige statistische Daten mitgetheilt. Den Gerichten wurden vorgetragen:
35 448 Streitfälle
1879. 1880 1881 1882
•
39 560
.
" 1
42 529
"
44 021
11
1886
42 016
•
•
" 1
1887.
41 917
"
„ Nach der Rechtsprechung des ehemaligen Königlichen Ober- Tribunals fann ein Verein auch als rechtlich zu Stande gekommen betrachtet werden, wo eine persönliche Thätigkeit der Mitglieder noch gar nicht begonnen oder wenigstens in der Entrichtung von Beiträgen be= standen hat, die einzige Verbindung zwischen ihnen aber In letterem Jahre haben in Frankreich 124 Gewerbein der gemeinsamen lokalen Leitung eristirte, welcher die Vertretung aller Vereinsinteressen und die Entwicklung der Schiedsgerichte funktionirt. Der Sühnausschuß hat 1887 Vereinsthätigkeit ausschließlich überlassen sein kann. Es in 17 659 Fällen einen gütlichen Ausgleich zu Stande kommt vielmehr für den Begriff eines Vereins nur auf gebracht, 8516 Streitfälle sind noch vor der Verhandlung das Bestehen einer Organisation zur Verwirklichung durch die Ausschüsse zurückgezogen worden, 86 wurden auf das folgende Jahr vertagt und in 15 656 Fällen des Vereinszweckes unter einer äußeren Leitung an." war jeder Versuch zur Ausgleichung unmöglich. 2677 Die Sammlungen zum Generalfonds werden nur als der letzteren Streitigkeiten gelangten nicht vor die allBeitragszahlungen angesehen, die Quittungskarten sollen gemeinen oder Gerichtsausschüsse, die zusammen mit 222 als Legitimationskarten gedient haben, die Gelder wurden vom Vorjahre 1886 herübergekommenen Fällen über regelmäßig verwaltet und planmäßig verwendet, folglich 13 204 Streitfragen vor sich hatten. 7019 dieser Fälle so folgert die Anklageschrift war ein Verein der wurden vor dem Urtheilsspruch zurückgezogen, 4972 in gesammten Maurer Berlins vorhanden, der auch zugleich letzter Instanz gerichtet, bei 981 war noch Berufung zuein politischer Verein war, weil die Lohnkommission lässig und 232 wurden auf 1888 vertagt. Agitatoren bezahlt hatte.
Nun war es leicht, auch eine Verbindung dieses
Ein zweiter deutscher Zimmererkongreß fand vom 14. 6. M. an in Chemniß statt. Vertreten waren die Städte: Leipzig , Magdeburg , Olvenstedt, Barleben und Umgegend, Chemniß, Krimmitschau, Dessau , Jena , RisaStauchig und Umgegend, Wolmirstedt , Gardelegen , Quedlin burg , Blankenburg und Wurzen durch Delegirte, welche für eine Zahl von zirka 5600 Zimmerer bevollmächtigt sind. Von den Resolutionen heben wir folgende hervor: 1. Ausländische Kräfte und internationale Arbeitergeseßgebung betreffend:
In Erwägung, daß das Bestreben der UnternehmerVerbände darauf gerichtet ist, ausländische Arbeitskräfte heranzuziehen, um damit das Angebot zu vergrößern und dadurch namentlich die Arbeiter des Baugewerbes noch mehr in ökonomische Abhängigkeit zu bringen, ist sich der Kongreß der Zimmerer Deutschlands der Solidarität und der Internationalität der Bestrebungen der Arbeiter voll und ganz bewußt und begrüßt mit Freuden das Ringen der Arbeiter aller Kulturländer nach einem wirksamen inter= nationalen Arbeiterschutzgeseß. Der Kongreß bedauert ferner die Engherzigkeit des englischen Parliamentary Commitee, welches durch die Zulaẞbedingungen die Abordnung deutscher Arbeitervertreter zum diesjahrigen englischen Kongreß unmöglich gemacht hat. Der Kongreß entsendet hiermit allen nach ökonomischer Unabhängigkeit strebenden Arbeitern aller Länder seine brüderlichen Grüße." Eingebracht von Ad. Schulze- Magdeburg . Ferner wurden auf Antrag A. Schulze's die modernen Innungen als überlebte, arbeiterfeindliche Organisationen auf's schärftste verurtheilt.
Eine dritte Resolution, von Bringmann eingebracht, hatte die Streits- und Schwindelbauten und ihre Verhütung durch Arbeiterorganisationen zum Gegen
Was die Natur der 41 917 Streitfälle von 1887 stand. Sie lautete:
Lehrzeit und Lehrlingswesen Entlassung aus der Arbeit. Löhne
so konstruirten Vereines nachzuweisen. Die Berliner anbetrifft, so gliedern sie sich wie folgt: Maurer haben eine von der Agitationskommission verfaßte Petition an den Reichstag unterzeichnet, auch sind Streitunterstüßungen von Berlin versendet, und während des Berliner Ausstandes hier empfangen, das genügt.
Fehlerhafte Arbeit
Lieferungsbuch der Weber. Verschiedene Angelegenheiten
824
3 875 29 269 1 481
93
6 355.
Berlin ist der Herd der Agitation", weil ein Delegirter Schulze gesagt hat, wir haben 17 bis 18 Fach- Letztere Kategorie umschließt die Streitigkeiten über vereine gegründet mit unseren großen Mitteln. Diese Expertisen, gelieferter Arbeit, Faconpreise, Entschädigung Mittel sollen angeblich der Fachvereinskasse entnommen sein! bei Arbeitseinstellung, Reisekosten, Anwendung von Tarifen, Ganz ähnlich liegt das Beweismaterial gegen die Durchführung von Kontrakten 2c. auswärtigen Fachvereine geordnet, die mit zu diesem In der Provinz Algier , die bei obigen Ziffern Prozeß zugezogen wurden. Wir müßten schon Gesagtes nicht inbegriffen ist, bestehen drei Gewerbeschiedsgerichte, wiederholen, wenn wir darauf näher eingehen wollten. denen 1887 1759 Streitigkeiten vorgelegt wurden. Der Die von den Herren Rechtsanwälten Hugo Sachs und Dr. engere oder Sühnausschuß brachte hier in 810 Fällen Meschelsohn für die Berliner Angeklagten glänzend und einen Ausgleich zu Stande, der allgemeine Ausschuß hatte scharf geführte Vertheidigung zerzauste das Anklagematerial sehr bedeutend.
über 537 und 4 Fälle von 1886 zu entscheiden. Ueber 171 Streitfragen urtheilte er in leßter Instanz, bei 52 steht Einspruch offen, die übrigen wurden vor der Urtheils fällung zurückgezogen.
Ihrer Natur nach vertheilen sich die 1759 Streitfälle
wie folgt:
Lehrzeit und Lehrlingswesen Entlassung aus der Arbeit Löhne.
Fehlerhafte Arbeit. Verschiedene Angelegenheiten
4 165
184
271
„ In Erwägung, daß die heutigen Kämpfe zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zimmergewerk nicht zum Wohl der daran Betheiligten dienen, aber nicht anders, als mit durch greifenden Reformen beseitigt werden können, erblickt der Kongreß in der Abschaffung des kapi talistischen Bauens und in der Einführung des RegieBauens, sowie in der Abschaffung der Handwerksmeister und in der Vergebung der Arbeit an Gesellenorgani= sationen das wirksamste Mittel zur Abschaffung der Streiks, sowie zur Beseitigung der Gefahr für Menschenleben( durch Häusereinstürze.)"
Der Massenprozeß gegen die Organisation der Töpfer. Vor der ersten Strafkammer des königl. Landgerichts Berlin I begann Anfangs dieser Woche ein neuer Wassenprozeß wegen Berlegung des Vereinsgesetzes.
Es handelt sich diesmal um den am 9. Juni 1886 polizeilich
geschlossenen„ Fachverein der Töpfer Berlins und Umgegend".
Die Anklagebehörde behauptet, daß dieser Fachverein, der laut Statuten die ebung der moralischen und materiellen Lage
der Töpfer, ſowie die Gründung eines Arbeits nachweiſebureaus und die Errichtung einer Unterstüßungstasse für wandernde Töpfer bezweckte, sich in hervorragender Weise mit politischen Angelegenheiten beschäftigt habe. In den Fachvereinsversammlungen sollen sozialdemokratische Agitatoren" über politische Themata Vorträge gehalten, es soll über einen gesetzlich zu regeln= den Normalarbeitstag, Verbote der Sonntagsarbeit und Stinderarbeit, sowie Beschränkung der Frauenarbeit in Fabriken, über die Koalitionsfreiheit u. s. w. in den betreffenden Fachvereins- Versammlungen diskutirt und ein Beschluß über den von der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion ausgearbeiteten Arbeiterschußgefeßentwurf gefaßt worden sein.
Daß der Maurerkongreß von den Fach verein en beschickt worden, konnte die Staatsanwaltschaft schon aus dem Grunde nicht erweisen, weil zur Zeit des ersten Berliner Kongresses nur zwei Fachvereine, zu Berlin und Hamburg , in Deutschland bestanden. Der Beweis, daß Fachvereine und öffentliche Versammlungen mindestens in Berlin nicht identisch seien, gelang der Vertheidigung glänzend. Zwei Innungsmeister, welche die hiesigen VerDieser Fachverein soll nun mit der Lohnkommission der Töpfer Berlins, die, da in den von dieser Kommission einberufenen hältnisse sehr genau kennen mußten, die mit der Lohnöffentlichen Töpferversammlungen auch politische Gegenstände erfommission und mit dem Fachverein Beziehungen gehabt Die Gewerbeschiedsgerichte von Frankreich wie Algier örtert worden sind, ebenfalls als politischer Verein angesehen wird, hatten, erklärten, daß ihnen auch nicht von ferne jemals zeigen bezüglich der Natur der ihnen vorgelegten Streit in Verbindung gestanden haben. Eine solche Verbindung soll die Vermuthung gekommen sei, die Lohnkommission sei fälle das gleiche Verhältniß derselben untereinander. Hier burg, Dresden , Hamburg , Lübeck , deren politische Tendenz zum ferner mit den Töpfer- Fachvereinen zu Potsdam , Velten , Magdeein Institut des Fachvereins, sie wären vom Gegentheil wie da liefert die Lohnfrage den bedeutendsten Bruch- Theil durch gerichtliche Urtheile„ feststeht", unterhalten worden sein. ganz fest überzeugt. Den Umstand, daß die Mitglieder theil der Streitfälle. Von„ verschiedenen Angelegenheiten" Die Delegirten zu den Töpfer- Songressen sollen in den der Lohnkommission auch größtentheils Mitglieder des abgesehen, folgt hierauf die„ Entlassung aus der Arbeit", Fachvereins gewesen, erklärten sie sehr einfach aus der auch und in Frankreich die fehlerhafte Arbeit" erst in dritter anderswo gemachten Erfahrung, daß dieselben Personen Stelle.
535.
erblickt die Behörde in den Kongressen eine GesammtvereiniFachver einsversammlungen gewählt sein. Anläßlich dessen gung der Töpfer Deutschlands .
Da außerdem der von dem aus Berlin ausgewiesenen Regierungsbaumeister a. D. Keßler redigirte„ Bauhandwerker" auf den Kongressen zum Organ aller Fachvereine gewählt wurde, so erblickt für eine versteckte sozialdemokratische Agitation. die Anklagebehörde in den Töpfer- Fachvereinen einen Deckmantel
in allen Kreisen in den verschiedensten Vereinigungen oben Diese Ziffern lassen den Schluß zu, der sich übrigens schwimmen, weil es eben nur immer eine beschränkte Zahl bestätigt, daß die meisten Streitfälle auf Schuld der von Personen giebt, die brauchbar sind und sich gebrauchen Arbeitgeber zurückzuführen sind. Die Arbeiter rufen lassen. Dies wurde von zwei in der städtischen Verwaltung das Gewerbeschiedsgericht meist wegen zu niedrigen, unpünktund dem Berliner Parteiwesen sehr angesehenen weiteren lich oder gar nicht gezahlten Lohnes oder wegen unbeZeugen bestätigt. Es wurde von mehreren Zeugen be- gründeter, vertragswidriger Entlassung aus der Ar- kommission wegen Verlegung der§§ 8 und 16 des preußischen fundet, daß sogar aus dem Fachverein ausgeschlossene beit an.
Metallindust. Textilindust.
Chemische Gemischte Produktion. Industrien. 6479 9246 10 236
Personen nicht nur in den öffentlichen Versammlungen Dem Pariser Conseil de Prud'hommes wurden erschienen, dort redeten und mitſtimmten, sondern auch in Streitfragen vorgetragen: Vertrauensposten gewählt wurden. Die wenigen Thatsachen, die die Anklagebehörde für die Gleichheit von Verein und öffentlicher Versammlung anführen konnte, wurden leicht als mißverständlich aufgefaßt hingestellt und erwiesen. Es wurde hiermit der Anklage der Schlußstein ausgerissen, sie war damit, was die Berliner Organisation anbetraf, zusammengebrochen.
1879 2367
2262
2455
1880 2561
3491
2459
1881
3085
2372
2686
1882
3057
2416
1883
?
?
1887
?
?
2697 ? 3394
11 530
11 687 ?
2.2.
Es wurde aber auch noch erwiesen, daß die Preßtommission mit Redaktion und Herausgabe des Die vier Gruppen des Pariser Conseil de Prud'Bauhandwerker" nie etwas zu thun gehabt, sondern nur hommes besigen eine gemeinschaftliche Bibliothek, die reiches das Rechnungswesen kontrollirt hatte, daß sie nicht von Material über die Geschichte und Wirksamkeit der franzöden Kongressen eingesetzt, sondern in öffentlicher sischen Gewerbeschiedsgerichte bietet.
Maurerversammlung in Berlin gewählt worden, daß die
Preßkommission, Verleger und Redakteur des„ Bauhand
Es haben sich deshalb die Vorstandsmitglieder des Fachvereins ber Töpfer Berlins und Umgegend und die Mitglieder der LohnVereinsgesetzes vom 11. März 1850( als Vorsteher, Ordner und Leiter von Vereinen, welche bezweckten, politische Gegenstände in Bersammlungen zu erörtern und es bewirkt zu haben, daß diese Vereine mit anderen Vereinen gleicher Art in Verbindung getreten find") vor Eingangs bezeichnetem Gerichtshofe zu verantworten.
Die Angeklagten sind die Töpfer August Jacobey, Ernst Marks, Johann Bauschke, Friedrich Robert Kemniz, Starl Goerlig, Karl Thieme, Robert Seydel, Otto Glas, Hermann Bormann, Julius Splitt, Ludwig Holz, Robert Teichmann, Julius Manthe und Adolf Wandel. Der Prozeß dürfte eine volle Woche in Anspruch nehmen. Wir kommen dann zusammenfassend auf ihn zurück.
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