es

Ter

+ 8=

er=

1/2 1.

nd

On=

A.

m=

en.

er=

el=

all.

m=

6e=

I,

H.

ine

II,

cht ili­

Berliner

Volks- Tribüne

Social- Politisches Wochenblatt.

-

Abonnements- Preis für Berlin monatlich 50 Pfg. pränumerando( frei ins Haus).

Einzelne Nummer 15 Pfg.

Durch jede Post- Anstalt des Deutschen Reiches zu beziehen.( Preis viertel jährlich 1 Mt. 50 Pfg.; eingetragen unter Nr. 850 der Zeitungspreisliste für das Jahr 1888.) Inserate werden die 4 spaltige Petit- Zeile oder deren Raum mit 20 Pfg. berechnet. Vereins- Anzeigen: 15 Pfg. Arbeitsmarkt: 10 Pfg. Inseraten- Annahme in der Expedition: Oranien- Straße 23.

Redaktion und Expedition:

Sonnabend, den 14. Juli 1888.

m=

m=

am

Die Berliner Volks Tribüne" erscheint jeden Sonnabend früh.

18=

2.

ri­

ge=

M.

S.O.( 26). Oranien- Straße 23.

en,

er=

ger

. 28.

Des

m=

tg.

Inhalt:

no,

th=

N.,

al=

cht.

Cen.

Das Altersversicherungsgesch. Kritik der Grundlagen. Gegen das Quittungs­buch.- Grundrente und Altersrente.

-

-

AI­

mosen und Altersrente. Welcher Arbeiter wird 70 Jahre alt?- Frauen- und Kinder­arbeit in Frankreich . 11. Menschenhandel in Missouri . Miscellen.

-

-

-

Gedicht.- Ein Brief Lassalle's . Die wirthschaftliche Selbsthilfe. Die Unfallver= Unfallversicherung.

ng:

Cer=

am

sicherung in Oesterreich .

er=

ng

Der Meistertitel.

md

es.

ind

In­

an=

ab=

or=

Ser=

Um

er

88.

II=

nd,

es=

ind

nat

ant=

ug.

let

den

ind

Den

ten,

in

be=

itet,

Itig

Ter,

der

tür­

chen

Be­

je=

chen

nei­

ten,

eine

hn=

iſt

der

vir

äfte

wir

Bort

ac=

icht licht

und nicht Cung

zu

euz=

iter=

al&

zten

Ab=

Versammlungen.

-

-

-

Ausgabe für Spediteure: " Merkur" Zimmer- Straße 54.

II. Jahrgang.

Die Renten sind in monatlichen Theilbeträgen im Voraus zu Anzahl Arbeiter fast in keinem Jahr 47 Wochen Arbeit zahlen. Dieselben sind auf volle fünf Pfennig für den Monat nach haben. oben abzurunden.

Daß das Quittungsbuch ohne jede wirkliche Wo können die Renten eingezogen werden? Garantie, daß es nicht als Arbeitsbuch zur Schädigung Die Auszahlung der Renten wird vorschußweise durch die Post- der Arbeiter benutzt wird, geblieben ist, war zu erwarten, verwaltungen, und zwar in der Regel durch diejenige Postan­italt bewirkt, in deren Besitz der Empfangsberechtigte zur Zeit des es iſt ja der süße Kern für die Unternehmer in der rauhen Antrages auf Bewilligung der Rente seinen Wohnsiz hatte. Ver- Schale ihres geringen Wochenbeitrages. Außerdem erhalten legt der Empfangsberechtigte seinen Wohnsiz, so ist er berechtigt, sie noch das angemessene Recht, wo etwa durch Fabriks-, die Ueberweisung der Auszahlung der ihm zustehenden Rente an Knappschafts-, Seemanns- oder ähnliche Kassen den Arbeitern die Postanstalt seines neuen Wohnortes zu beantragen. eine Alters- oder Invalidenrente zusteht, diese um den Uebergangsbestimmungen und Rentengewährung Betrag der auf Grund dieses Gesetzes zu zahlenden Rente aus Billigkeitsgründen. zu ermäßigen. Auf Personen, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Ge=

setzes das 40. Lebensjahr vollendet und mindestens während Die Beiträge der Unternehmer und Arbeiter Politische Nachrichten. Gewerkschaftliches. der lezten drei Jahre vor dem Infrafttreten je 47 Wochen zusammen sind bis auf Weiteres auf wöchentlich 21 Pfennige Kleine Mittheilungen. in einer die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung geftan- für den männlichen, 14 Pfennige für den weiblichen Arbeiter Vereine und den haben, findet die Vorschrift, daß Altersrenten nach Ablauf von festgesetzt und sind vom Arbeiter und Unternehmer je zur dreißig Beitragsjahren zu gewähren sind, keine Anwendung. Aus Billigkeit kann jedoch auch vor Ablauf der Wartezeit eine Hälfte zu tragen. Rente bis zu 60 M. denjenigen Personen gewährt werden, welche So sieht das aus, was dies Gesetz vorschlägt. Wesent= die gesetzlichen Beiträge mindestens ein Beitragsjahr lich ist nur das Quittungsbuch, und das ist eine schwere geleistet haben. Schädigung der Arbeiter.

Aus dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die

Alters und Invaliden- Verücherung der Arbeiter.

Wer wird der Versicherung theilhaftig?

a) Personen, welche als Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehr­

werden;

linge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt b) Betriebsbeamte, sowie Handlungsgehülfen und Lehrlinge ( einschließlich der in Apotheken beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regel­mäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 M. nicht übersteigt, sowie

Verlust des Rentenanspruchs.

Personen, welche aus der Versicherungspflicht ausscheiden, per­lieren, wenn fünf Jahre hindurch Versicherungsbeiträge nicht gezahlt sind, die Anwartschaft auf Rentenbeträge aus den früher gezahlten Beiträgen.

träge kommen?

In der Organisation des Versicherungswesens zeigt der Gesetzentwurf freilich sehr wesentliche Abweichungen gegen die Grundzüge".

=

Die Unfallversicherungs- Berufsgenossenschaften sind ganz außer Betracht geblieben. Es werden Ber­Wie hoch werden denn ungefähr die laufenden Bei- ficherungsanstalten gegründet, die sich an die Kommunal­Der Vorstand Versicherungsanstalt für eine versicherte männliche Person einund- dieser Versicherungsanstalten" wird entweder von der Bis zur Jukraftießung eines anderen Beitrages find in jeder verbände"( Städte, Kreise) anschließen. 3wanzig Pfennig, für eine versicherte weibliche Person vier- Landesregierung ernannt oder mindestens bestätigt. Wie zehn Pfennig an wöchentlichen Beiträgen zu erheben. die Wahl desselben im letzteren Falle geschieht, ist aus dem Gefeßentwurf nicht klar ersichtlich. Ueberhaupt zeigt der Gefeßentwurf diesen Vorstand" nur in sehr unbestimmter,

Wer zahlt diese?

" 1

c) die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Hälfte des Betrages hat der Arbeitgeber dem Arbeiter am Lohn nebelhafter Form.

Schiffsbesaßung deutscher See- und Flußfahrzeuge.

Zur Hälfte der Arbeiter, zur Hälfte der Unternehmer. Die abzuziehen. Beispielsweise sind also bei männlichen Arbeitern für vom Lohn abzuziehen.

H

Fakultativ, durch Beschluß des Bundesrathes sind auch in die Woche 21 Pfg. vom Arbeitgeber zu entrichten, 10% Pfg. aber Arbeitern zusammengesetzt. Da die Arbeitervertreter aber

Die Versicherung einzubeziehen:

die scheinbar selbständigen Unternehmer der Haus- dern industrie, ferner

Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, und endlich

Persoren, welche berufsmäßig einzelne persönliche Dienstleistungen bei wechselnden Arbeitgebern übernehmen.

Auch die Regelung der Beitragsleistung, besonders der auftraggebenden eigentlichen Arbeitsherren bleibt hier dem Bundesrath vorbehalten.

-

immer ein Drittel der jährlich fälligen Renten. Das Reich zahlt überhaupt keine laufenden Beiträge, son­

Der Gesetzentwurf für die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter,

" 1

Dann folgt ein Ausschuß" aus Unternehmern und ebenso gewählt werden, wie bei der Unfallversicherung, so it er für die Arbeiter ohne Bedeutung und vertritt sie nicht.

Ein Staats- Kommissar überwacht die ganze Geschäfts= führung der Versicherungsanstalt".

"

Die Höhe der Rente wird durch die untere Ver­waltungsbehörde vorbereitet und durch den Vorstand wie er aus den Ausschüssen des Bundesrathes hervor- der Versicherungsanstalt festgestellt. Beschwerde über Ausgenommen: Beamte des Reiches, der Staaten, der gegangen ist, ist ein umfangreiches Aftenstück von die Feststellung ist bei einem Schiedsgerichte zuläfig, Gemeinden mit Pensionen oder Wartegeldern, welche dem Höchst- gegangen ist, ist ein 144 Paragraphen. das so zusammengesetzt ist, wie bei der Unfallversicherung. Bezugsberechtigte einer betrage der Invalidenrente gleichkommen Wir haben keine Hoffnungen gehabt, daß der Bundes- Aber Unfalls rente in mindestens gleichem Betrage. - das Reichsversicherungsamt ist talt Wann werden die Versicherten wirklich zu Rentnern? rath die Ansprüche der Arbeiter besser vertreten werde, als gestellt! Es darf nur die Rechtsfragen" im Fall einer Alters rente erhält jeder Versicherte, welcher das 70. Lebens- es in den im November v. J. veröffentlichten Grund- Beschwerde nachprüfen, nicht die Thatfragen. Seine zügen" der preußischen Regierung geschehen war. fahr vollendet hat. Wir Thätigkeit, die bei der Unfallversicherung eine für die Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebensalter find also auch nicht enttäuscht, wenn wir in dem Gefeß- Arbeiter immerhin segensreiche gewesen ist, ist hier auf derjenige Versicherte, welcher nachweislich dauernd erwerbs entwurfe" Alles genau so unbedeutend, so unzulänglich, eine Formsache beschränkt. Das ist sehr zu beklagen, be­unfähig ist. Alls erwerbsunfähig gilt derjenige, welcher infolge so nichtssagend für die Arbeiter finden, wie es in den sonders weil dadurch die Befürchtung entsteht, daß nun seines förperlichen oder geistigen Zustandes nicht im Stande ist, auch der Ansturm der Unternehmer gegen das Reichs­durch die gewöhnlichen Arbeiten, welche seine bisherige Berufs- Grundzügen" in die Erscheinung trat. thätigkeit mit sich bringt, oder durch andere, seinen Kräften Der Dreiunddreißig- Pfennig- Rentner ist ge- versicherungsamt bei der Unfallversicherung zum und Fähigkeiten entsprechende Arbeiten den Mindestbetrag der blieben. Er kann, wenn er ein ganz ungemeines Glück großen Schaden der Arbeiter Erfolg haben kann. Invalidenrente( d. h. also 120 Mark jährlich, 2 Mark 30 Pfennig hat, in der Invalidenversicherung bis zum Siebzig- Das Ergebniß dieser kurzen Betrachtung über den wöchentlich) zu erwerben. In diesen Hafen der Geseßentwurf" ist also für die Arbeiter kein erfreuliches. Erst muß aber immer eine gewisse Wartezeit verstreichen. Pfennig Rentner steigen. felbe beträgt: Seligkeit werden aber nur ganz wenige Arbeiter gelangen Bei ganz ungenügender, gar nicht der Nede werther Leistung der Versicherung für die Arbeiter, wird ihnen das bei der Invaliden rente: 5 Beitragsjahre. Auch die Wartezeiten sind unverändert geblieben. Quittungsbuch als Arbeitsbuch aufgedrängt. Eine wochen gezahlt find, was natürlich bei langer vielwöchentlicher Die Alters rente blüht nur dem, der sein siebenzigstes thätige Mitwirkung an der Verwaltung, ihrem Bei­Ein Beitragsjahr gilt immer als abgelaufen, wenn 47 Beitrags­Arbeitsstockung einen sehr langen Zeitraum umfassen kann. Vei Lebensjahr vollendet hat. Die Invalidenrente erhält trage entsprechend, ist ihnen versagt, und die Garantie Krankheit( von mehr als 7 Tagen) und Militärdienst gilt nur derjenige, welcher nicht mehr fähig ist, durch dafür, daß das so sehr Wenige, was ihnen das Gesch aber die Beitragszeit( auch ohne Zahlung) nicht als unterbrochen. feinen Kräften entsprechende Arbeiten( also z. B. bietet, nicht noch durch die im Sinne der Unternehmerschaft Ginbet tie Beſchäftigung nicht während einer ganzen Kalender­woche bei demselben Arbeitgeber statt, so sind mehr als 3 Tage Lumpenſammeln) den Mindestbetrag der Invaliden als volle Woche zu rechnen und zu zahlen, weniger als 3 Tage als rente( d. h. 33 Pfennige für den Tag) zu erwerben. Es kommt also nur auf die Fähigkeit an, sich diesen geringen Geldbetrag noch verdienen zu können, nicht auf die Gelegenheit dazu. Wer also überhaupt noch etwas gehen kann, wird in einer größeren Stadt sicher niemals

bei der Alters rente: 30 Beitragsjahre.

halbe Woche. Was giebt es dann, wenn man es glücklich bis zur Rentenberechtigung gebracht hat?

fünnen.

=

Die Invaliden rente für männliche Personen beträgt 120 m. jährlich und steigt vom Ablauf der Wartezeit in den nächstfolgenden 15 Kalenderjahren um 2 M. jährlich, in den dann folgenden 20 diese Rente erhalten. Kalenderjahren um 3 M. jährlich, von da ab um 4 M. jährlich bis zum Höchstbetrage von 250 M.

"

urtheilenden unteren Organe der Versicherungsanstalten verkümmert wird, ist durch Beseitigung des Reichs= versicherungsamtes sehr vermindert.

Diesen Nachtheilen gegenüber kommt die Beseitigung der Berufsgenossenschaften, wenn sie auch eine Ver­befferung gegen die ,, Grundzüge" darstellt, wenig in Betracht. Auf Einzelheiten des Gefeßentwurfes, den die Arbeiter Eine kleine unwesentliche Aenderung ist eingetreten werden über sich ergehen lassen müssen, kommen wir bei Berechnung des Wartejahres. Es soll nicht wie weiter unten zurück. Die Alters rente beträgt jährlich 120 M.; kommt aber in in den Grundzügen 300 Arbeitstage, sondern 47 Wochen Fortfall, sobald dem Empfänger Invalidenrente gewährt wird. Weibliche Personen erhalten zwei Drittel des Be- zählen. Das ist( z. B. für Bauarbeiter) ebenfalls noch trages dieser Renten! eine erhebliche Verlängerung der Wartezeit, da eine