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aufweisen, kann man a priori auf unerträgliche sozial­Wenn es die Ehre der Arbeiter betrifft, haben wir giebt es aber einen Streikerlaß, und der ändert sofort politische Zustände folgern. Der Proletarier glaubt der so zarte Rücksichten freilich noch nicht erlebt. das ganze Ansehen der Sache. Nun giebt es innerhalb des gefeßlich Erlaubten doch schlimmsten ökonomischen Ausnußung, der stärksten poli­Der§ 153 trifft gewöhnlich und fast ausschließlich tischen Reaktion zu entgehen, wenn er den Sack auf den nur Arbeiter. Uns ist auch noch nicht ein einziger Fall noch Handiungen, die Jemanden schädigen können?- Rücken nimmt. Aber auch in der neuen Heimath, die er bekannt, daß er jemals gegen Unternehmer angewendet Ganz recht, der§ 152 iſt dazu da, um den Gegner zu sich wählt, wartet der Kapitalist auf ihn wie die Spinne worden ist, doch mag es solche Fälle wohl geben. Zum Bolizei hat zu bestimmen, wie weit diese Schädigung im schädigen, bis er nachgiebt. Nein, mein Lieber, die im Neß, und läßt ihn nicht frei, bis er den höchst Theil ist dieses freilich aus den natürlichen Verhältnissen Rahmen des Gesezes nur gehen darf, wenn sie von den möglichen Werth aus seiner Arbeit gewonnen" hat. zu erklären. Bei einem Ausstande spielen sich die Hand­Wir wollen in Folgendem einen kurzen Blick auf lungen der Arbeiter auf der Straße, an öffentlichen Orten, Arbeitern gegen die Unternehmer versucht wird. Da muß die Lohn- und Eriſtenzbedingungen der italienischen in Versammlungen ab, die von hunderten von amtlichen Sie auf Ansuchen der Unternehmer thatkräftig einschreiten. Arbeiter werfen, der zeigen wird, warum gerade das herr- und nichtamtlichen Denunzianten beobachtet werden, während Sie muß verhindern, daß die Bahnhöfe und die Arbeits­liche Land, wo die Zitronen blühen, ein so starkes Auf die Verhandlungen der Unternehmer hinter verschlossenen stellen von den Arbeitern beobachtet werden, fie muß ver­gebot für die Auswanderung und Anlaß zu Klagen über Thüren vor sich gehen. Die rauheren Umgangsformen hüten, daß die aus dem Auslande oder der deutschen Schmußkonkurrenz giebt. unter den Arbeitern geben leicht Veranlassung zur Ueber- Polakei herbeigezogenen Streikbrecher belehrt und zu den schreitung der Grenzen der Höflichkeit und sofort ist der übrigen Arbeitern, die diese Fremden schädigen, heran­gezogen werden, selbst wenn dies in gesetzlicher Denunziant bei der Hand, die Sache weiter zu tragen. Weise geschieht. Die Polizei muß die fremden Arbeiter § 153 der Reichsgewerbeordnung. Die Unternehmer bestechen häufig genug solche Denunzianten Wenn wir in den Arbeiterkreisen eine große oder suchen Denunziationen durch allerlei Ueberredungen bewachen, damit der Herr Unternehmer feinen Schaden Ueberschäßung der Tragweite des§ 152 der Reichs- herbeizuführen. Man macht die Richter befangen durch hat. Ob die heimischen Arbeiter Schaden haben, das ist gewerbeordnung gefunden haben, weit über die Grenzen erlogene und verdrehte Schilderungen der Ursachen des gleichgültig, warum wollen sie bessere Lohn- und Arbeits­hinaus, die ihm nun einmal durch die Entscheidungen des Ausstandes, man unterhält ganze Preßbureaur Seitens bedingungen, als profitsüchtige Unternehmer ihnen geben höchsten Gerichtshofes gesteckt sind, so begegnen wir in der Unternehmer, um allerlei unwahre Geschichten in die wollen, selbst wenn den Unternehmern, wie ihre Betreff des§ 153 in denselben Kreisen häufig einer irr: Deffentlichkeit zu lanziren, die die Arbeiter in Mißkredit eigenen Organe heute von den Bauspekulenten sagen, die bringen. Der Umstand, daß die Arbeiterschriften den großen Gewinne in den Schooß fallen. thümlichen Auffassung, dahin gehend, daß man nicht Das ist das Aussehen von§ 152 und 153 der genau genug den Zweck des§ 153 ins Auge faßt, der besitzenden Klassen vollständig fremde Welten sind, daß Diese Paragraphen haben einen Kopf wie der in den fett gedruckten Säßen in der vorigen Nummer die Bürger wohl nur höchst selten ein Arbeiterblatt lesen, Reichsgewerbeordnung für die Arbeiter. Der 3 153 will also die Darstellung, die ihnen zu Gesichte kommt, immer römische Gott Janus. Sie haben zwei Gesichter, ein sehr dieses Blattes zum Ausdruck kommt. es lediglich verhindern, daß jemand gezwungen wird, einer dieselbe einseitige ist, macht es, daß solche giftigen Lügen ernstes und drohendes für die Arbeiter, ein sehr mildes Verabredung zur fich und alle tränken müssen. Da nun Polizei, Staatsanwalt und bedingungen beizutreten, oder verhindert wird, von

redungen zu veranlassen.

und freundliches für die Unternehmer. Das sind unleug­bare Thatsachen, mit ihnen müssen wir immer rechnen.

ihr zurückzutreten. Nur Zwang, Drohung, Ehr- Richter diesen Kreiſen angehören, so müssen fie nothwendig Wenn die Arbeiter dabei nicht den Muth verlieren, so ist verlegung oder Verrufserklärungen, die diesen ganz be- in den Bann dieser falschen Anschauungen fallen und stimmten Zweck haben, find hier verboten. Der 153 gegen die Arbeiter voreingenommen sein. Da findet dann das wohl ein Zeichen, daß ihnen ihr Streben sehr ernst, hat durchaus nichts zu thun mit Bestrebungen, jemanden das Gesindel der falschen Anfläger nur zu leicht Glauben, und daß es durchaus nothwendig ist. Troß aller Be­früher aufhören, bis die Lohnarbeit beseitigt sein wird. vom Beitritt zu Verabredungen auf Grund des§ 152 die, um sich an einem Feinde zu rächen, wenn er im hinderungen werden die Lohnkämpfe und Ausstände nicht abzuhalten, oder ihn zum Zurücktreten von solchen Verab- Ausstande iſt, ihn angreifen, um hinterher ihn wegen Sie werden vielmehr immer bedrohlicher, immer häufiger Verlegung des§ 153 zu denunziren. und immer schädigender werden. Daran wird die polizei­Leicht werden die rohesten Thaten der Unternehmer liche Bedrückung der Arbeiter nichts ändern. Bestreben nach dieser Richtung kommen auf beiden Seiten vor. Die Arbeiter versuchen zuweilen durch und ihrer Streikbrecher beschönigt und verschleiert. Den Sperren, die sie über einzelne Geschäfte verhängen, durch Unternehmern stehen ganz andere Zwangsmittel unter Abschneiden des Kredites, ,, Schwarzstellen", um zünftig zu sprechen, einzelne Unter- einander zur Verfügung. nehmer zu zwingen, von den Verabredungen der Unter- Boykotten in der Gesellschaft, Ausschließen aus den Ver­nehmer zurückzutreten, während die Unternehmer sich durch einigungen und viele ähnliche Mittel sind nur sehr schwer. sogenannte schwarze Listen die Namen der Streifenden unter den§ 153 zu stellen. mittheilen, um diese durch Hunger zu zwingen, sich von der Verabredung mit ihren Kameraden loszusagen.

Ein Industriekönig.

Von der gegenwärtigen Ausdehnung der Krupp­schen Fabriken kann man sich einen Begriff machen, wenn man hört, daß u. a. in derselben sich in Essen befinden: 1195 Defen, 286 Dampfkessel, 370 Dampfmaschinen, 92 Dampfhämmer, darunter einer von 50 000 Kilogramm Gewicht.

Diese verbrauchen täglich 2735 Tonnen Kohlen. 28 Lokomotiven sind erforderlich, um den Verkehr innerhalb des Etablissements zu bewältigen.

Ohne Zweifel sind die Behörden und Richter in der Jeder Streiffrage die Zugehörigen zu ciner Partei. Beides ist nicht verboten und sind wohl ebenso oft Streik- Prozeß aus§ 153 ist im Grunde ein politischer Denunziationen der gesperrten Unternehmer gegen die- Prozeß, in welchem Angeklagter und Richter zu den sich jenigen, welche die Sperren veröffentlichten, von der bekämpfenden Parteien gehören; daher kommt es eben, Staatsanwaltschaft zurückgewiesen( es ist dies z. B. gegen daß selbst da, wo man die Arbeiter ganz sicher anklagen den Schreiber dieses Auffages dreimal schon geschehen), würde, gegen Unternehmer keine Anklage erhoben wird. 11 Hochöfen mit 66 Dampfmaschinen, welche bei wie dieselbe auch die Denunziationen der Arbeiter gegen Es ist durch Erkenntniß des Obertribunals vom die Unternehmer wegen Verrufserklärung durch schwarze 3. Juni 1874 ausgesprochen, daß auch schon der Versuch, Duisburg , Neuwied und Engers liegen liefern das Roh­eifen. Listen stets zurückgewiesen hat und zurückweisen muß. einen Gewerbetreibenden zur Theilnahme oder Befolgung Das Erz wird aus 534 Gruben- und Bergwerken Beide Bestrebungen find durch§ 152 der Reichs- einer Lohnverabredung zu nöthigen, ohne Rücksicht darauf gewerbeordnung vollkommen erlaubt und§ 153 trifft sie strafbar ist, ob dabei eine schon vorhandene bestimmte erzeugt, die täglich 1200 Tonnen Erz zu Tage fördern; nicht. Der Umstand, daß die Arbeiter nur während Absicht des zu Nöthigenden ins Auge gefaßt ist, oder ob unter ihnen befinden sich die berühmten Eisensteingruben des eigentlichen Streites Sperren verhängen, und auf eine mögliche spätere Entschließung desselben einge- bei Bilbao ' in Spanien . nach Austrag der Sache, sei der Zweck der Sperre erreicht wirkt werden soll. Dennoch ist es zulässig, daß in oder nicht, gegen eben aber den betreffenden Unternehmer Innungen Konventionalstrafen und Ehrenwort verbürgt Kohle. Vier überseeische Dampfer, die der Firma gehören, nichts mehr vornehmen, sondern sie behandeln, als ob werden dürfen für die Innehaltung solcher Verabredungen, nichts dagewesen ist; da Unternehmer aber sehr häufig in die auf spätere Entschließungen, als Nöthigungen wirken überführen das Erz von Spanien nach dem Rheine . niedriger und gemeiner Rachsucht mit schleichendem, hinter- müssen, da solche Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefaßt listigem Haß und mit perfiden Maßregelungen die ver- werden, und die Minderheit sich fügen muß. Man redet 21 000 Mann, welche 52 000 Menschen ernähren, von folgen, mit denen sie soeben Frieden geschlossen haben, sich aber heraus und sagt, verabreden darf man solches denen 24 000 in Wohnungen, welche der Fabrik gehören, auch wenn sie beim Friedensschluß ganz ausdrücklich ver- wohl, aber die Verabredung darf nicht in Vollzug ge- 12 700 in eigenen und 36 800 in fremden Wohnungen sprochen haben, solche Schritte nicht zu thun, dieser Umsetzt werden, wenn jemand dagegen fehlt. Da man den wohnen. 52 000 Menschen abhängig in ihrer ganzen Existenz

Zwei Kohlenzechen fördern täglich 2100 Tonnen

Die Gesammtzahl der Arbeiter beläuft sich auf

stand unterliegt nur dem Urtheile der Sittlichkeit, nicht Innungen aber alle die Privilegien gegeben hat, so kann dem des Strafrichters. Der hat aber keine Handhabe niemand, der erst darauf sich eingerichtet, leicht aus der von einer einzigen Privatverwaltung! Hat es jemals eine zum Einschreiten, selbst dann nicht, wenn er wollte, was Innung heraus, ohne geschädigt zu werden. Er fommt furchtbarere Herrschaft Einzelner gegeben? wohl auch selten genug sein möchte. also in die Gefahr eines in Aussicht stehenden Ver­

Bei dem erlaubten Zwang, daß der andere Theil mögensnachtheiles, gegen den er nach dem Willen nachgiebt, sind nur die einschlagenden Bestimmungen der des Gefeßes geschüßt sein soll. Hierin soll aber anderen Strafgeseze maßgebend: besonders die§ 185 bis nach Erkenntniß vom 1. Juni 1875 auch eine strafbare 200 wegen Beleidigung sind sehr zu beachten.

Der§193 des Strafgefeßbnches lautet:

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Politisches und Sozialpolitisches. Für die 57 Unfallversicherungs- Berufsgenossenschaften, Drohung gefunden werden. Wir haben noch nie gehört, welche 1886 während des ganzen Jahres für Deutschland daß eine dieser Bestimmungen gegen Unternehmer ange- in Thätigkeit waren, für weitere fünf Berufsgenossen­Sie müssen wohl ganze Muster­,, Tadelnde Urtheile über wissenschaftliche, künstlerische wendet worden ist. oder gewerbliche Leistungen, ingleichen Aeußerungen, menschen sein, da sie sich nic, selbst in der Aufregung schaften ist Mangels dieser Vorausseßung ein Vergleich der Jahre 1886 und 1887 nicht gut zulässig- berechnet welche zur Ausübung oder Vertheidigung von eines Ausstandes, etwas zu schulden kommen lassen. sich der für die Zwecke der Unfallversicherung in An­Rechten, oder zur Wahrnehmung berechtigter In­Hiermit haben wir so ungefähr die Tragweite des rechnung gebrachte durchschnittliche Lohn für den teressen gemacht werden, sowie Borhaltungen und Nügen Borgesetzter gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder 153 umschrieben. Die Arbeiter wiffen aus vielfacher Kopf des versicherten Arbeiters auf nur 631 Mart in Urtheile von Seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind Erfahrung, welche Strafe während eines Ausstandes ein 1887 gegen 6522/ s Mark in 1886. Der Lohnbetrag nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Be- nicht sehr böse gemeintes grobes Wort haben kann. Die für den Kopf fiel also 1887 gegen das Vorjahr um leidigung aus der Form der Aeußerung, oder aus dem Streitbrecher haben dann alle eine Ehre, so zart wie die 21% Mark oder nahezu 3/4 pбt.! Umstande, unter welchen sie geschah, hervorgeht." eines Lieutenants oder eines renommistischen Studenten. Im Einzelnen sind die Ergebnisse für die einzelnen Hieraus folgt, daß keine Klage erhoben werden kann, Schon festes Ansehen und Begleiten auf der Straße fann Berufsgenossenschaften vielfach noch viel unerbaulicher. wenn ein Unternehmer einem anderen Unternehmer un­Zwar bei 25 derselben hat nach der Berl. günstige Urtheile über die Leistung und das Betragen der diese Ehre verleßen oder die zarten Seelen bedrohen. Damit ist der§ 152 aber lange noch nicht genug Volksztg."-gegen das Vorjahr 1886 eine Erhöhung Arbeiter mittheilt( Zeugnißertheilung oder Auskunft), die bei einem von beiden beschäftigt find, oder beschäftigt abgeschwächt im Sinne unserer kapitalistischen Kreise. des anrechnungsfähigen Durchschnittslohnes stattgefunden, waren, oder aber Beschäftigung suchen, falls dabei nicht wenn es auch nicht geglückt ist, aus der überredung doch geht diese Erhöhung nur bei vier Genossenschaften unerweisliche Thatsachen behauptet werden, die be- zur Einstellung der Arbeiten einen körperlichen 3wang über 10 pCt. hinaus, während sie bei deren 10 nicht leidigend sind. Die bloße Bezeichnung als Streifbruder" heraus zu deuteln, wie ein innungsfreundliches juristisches einmal 5 pCt. erreicht.

z. B., in solch' einer Mittheilung gebraucht, ist straflos. Mädchen für Alles es einst versuchte, so giebt es erſt­

"

Im Gegensaße dazu weisen eine Verringerung des Ebenso können erweisliche Uebelstände auf einer Arbeits- lich doch noch einen Groben- Unfug- Paragraphen", der anrechnungsfähigen Durchschnittslohnes 30 Genossenschaften stelle oder in einer Werkstelle dem Thatbestand nach ver- fich allmählich zu der Ungeheuerlichkeit auswächst, den in auf, darunter nicht weniger als 17 Genossenschaften um öffentlicht werden, doch ist dabei große Vorsicht nöthig. der Manteuffel'schen Reaktionszeit der Haß- und Ver- mehr als 10 pбt. und nur 9 um weniger als 5 pбt.! Wir kennen einen Fall, in welchem der Redakteur eines achtungs- Paragraph" besaß. Was man mit dem noch und bezeichnender Weise finden sich gerade bei verschiedenen Arbeiterblattes in allen drei Instanzen wegen Beleidigung Alles wird anstellen können, läßt sich heute durchaus nicht Ausfuhr- Industrien mit starkem Aufschwunge und starker Ausfuhr(!) im Jahre 1887 beträchtliche Einbußen am verurtheilt wurde, weil er ganz schauderhafte Zustände auf feststellen, das Ungeheuer wächst noch. dem Werkplatz eines Steinmetzenmeisters durchaus er- Ohne Zweifel verbietet aber kein Gesez, daß die Durchschnittslohn, so bei der Textil-, der Papier - und weislich wahr geschildert, aber hinzugefügt hatte: Arbeiter von einem gesperrten Ort oder von einer gesperrten Leder- Industrie und der Musikinstrumenten- Berufsgenossen= Diesem Treiben muß entschieden entgegen getreten werden." Baustelle, Werkstelle oder Fabrik den Zuzug fernhalten schaft, wogegen von sämmtlichen Ausfuhr- Industrien einzig Im Ausdrucke dieses Treiben wurde die Absicht zu be- in ihnen beliebiger Art, wenn sie das vermeiden, was und allein die Zuckerberufsgenossenschaft, deren Ausfuhr leidigen gefunden. § 153 verbietet, und sonst kein Gesez übertreten. Dal doch gerade 1887 gegenüber dem Vorjahre auffallend