sich ergehen; seit Benny's Tod befißt er nichts mehr, das lich sagt:„ Darum nun alle Dinge in Eigenschaft( Privat-| Verarmen des Adels aber und mit dem wachsenden Lurus er beschüßen, vertheidigen konnte. befiz) kommen sind, so lernen wir, daß wir Sünder sind, der Fürsten wurde die Sache jährlich schlimmer; die AbAls er von einem Gemeindebeamten dem Workhouse und ob wir von Natur nicht wüst wären, so wäre doch gabe ward fast willkürlich erhöht und dann mit Gewalt zugeführt ward, läuteten die Glocken das Weihnachtsfest die Eigenschaft" eine große Sünde genug, daß uns Gott abgedrungen. ein. Hinter den hell erleuchteten Fenstern dampften verdammte, denn daß er uns frei giebt, das machen wir Außer dem Lehns- und Schußherrn muß der Bauer einige Punschbowlen, thronten stattliche Puddings und eigen." aber auch dem Geistlichen des nächsten Klosters, oder wer
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Kuchen, nickte die grüne Stechpalme mit den rothen Beeren. Es darf uns nicht Wunder nehmen, daß auch Wiclef, sonst den Kultus übt, den Zehnten geben. Ueberall stieß er auf vergnügte Menschen, die sich ,, fröh- der Reformator Englands, die urchriftliche kommunistische Und unter dem Krummstab war schon längst nicht liches Weihnachten" zuriefen, das Froggy noch in den Anschauung theilt; selbstverständlich dann auch Huß, als mehr gut wohnen, wie ehedem das Sprichwork sagte. Ohren schwirrte, als das Thor des Workhouses" dumpf er durch seinen Schüler Johann von Prag, der England Die geistlichen Herren ließen die Aermsten zinsen, zehnten hinter ihm zufiel. besuchte, in die früher von der Hand gewiesenen Schriften und frohnden in unmenschlicher Weise; wie kaum die Wiclef's eingeführt ward. Sklavenhalter Südamerikas ihre Schwarzen, so behandelten Als faktischer Erklärungsgrund aller Erhebungen und die Diener der Religion der Liebe ihre ,, Brüder in Christo", Zur Geschichte des deutschen Bauernkrieges. Bauernkriege bleibt aber stets übrig nur der soziale das liebe Bauernvieh. Es ist schier unglaublich, was Alles vom Bauer Durch die vierhundertjährige Feier von Hutten's Ge- Druck und das wirthschaftliche Elend der benachtheiligten Volksklassen. verlangt wurde! Dreierlei Zehnten; den großen oder burtstag am 22. April 1888 ist die Aufmerksamkeit der Janssen in seinem Geschichtswerke: Geschichte des Kornzehnten, den kleinen oder Krautzehnten und den FleischLesewelt wieder einmal der Geschichte der deutschen Ne- deutschen Volkes seit der Reformation, entwirft von der oder Blutzehnten vom Vieh. Dazu erfand die Geistlichkeit formation zugelenkt worden. Man kann heutzutage Zeit kurz vor der Reformation ein liebliches, lachendes noch auf Grund 3. Moses 27, 26 ff. den Levitenzehnten, nicht umhin, einzugestehen, daß jene gewaltige Bewegung Bild; und doch war dieser Abschnitt eine Zeit des wirth- dann den sogenannten Rutscherzins an Hühnern u. 1. w. durchaus nicht lediglich ein Mönchsgezänt und eine rein s. durchaus nicht lediglich ein Mönchsgezänk und eine rein schaftlichen Verfalls! Daß Janssen ganz neue Thatsachen zu bestimmten Zeiten( Erntezeit, Fastnacht und Martinskirchliche Angelegenheit war, sondern vor allen Dingen eine aufgedeckt habe, kann auch nur Jemand behaupten, der fest u. s. w.). hochpolitische und soziale Sturm- und Drangperiode des nur den alten Rotted over Becker gelesen, von neueren nur den alten Rotteck oder Becker gelesen, von neueren Dazu kommt der Sterbefall. Stirbt der Bauer, so deutschen Volkslebens. Am schärfsten wurden damals die Geschichtsschreibern dieser Epoche, außer Janssen, keinen fällt alles oder das Beſthaupt an den Lehnsherrn; wir politischen Forderungen ausgesprochen von Hutten, sehen also eine Erbschaftssteuer, die selbst nicht bauernund noch um ein gut Theil dringlicher von der deutschen anderen, jedenfalls nicht alle, kennen gelernt hat. Bauernschaft, die durch Jahrhunderte langen Druck Durchaus unhaltbar ist alles das, was der ultra- freundliche Schriftsteller eine unzulässige Bedrengnuß" zum blutigen Aufstand, der dann freilich nach Faust und montane Geschichtsschreiber von der gar so glänzenden nennen, da sie 10, ja bis 30 p3t. des Werthes der Fürfienrecht oder Unrecht jener Tage in Koth und Blut Lage der Bauern zu rühmen weiß. Die Belege Janssen's Erbschaft betrug. unterdrückt und niedergetreten wurde. sind Aeußerungen von niedrigen Gegnern der Bauern, Neben Geld- und Naturalleistungen bestanden auch Oft genug ist der Bauernkrieg dem Auftreten Luther's und wenn nicht das, so beziehen sie sich auf seltene Aus- noch die zahllosen Frohnden: Hand-, Spann-, Jagd-, auf Rechnung geschrieben worden als eine blutige Schulb, nahmen und drittens, namentlich wenn sie von Geistlichen Fischerei und Baudienste. Selten waren nur zwölf Tage und die Gegner des gänzlich scholastisch erzogenen und herrühren, sind sie verdächtig, weil denen die allgemeine im Jahreso in Desterreich zu Herrendienst bestimmt, gebildeten deutschen Reformators wiederholen sammt und höhere Lebenshaltung des Volkes, namentlich aber die häufiger zwei Monate( April und Mai) und dann bis sonders den Vorwurf, er habe den Bauerkrieg angezettelt der Bauern ein Gräul war. Enquêten, die ihr Material Johanni jede Hälfte des Tages. Das waren sogenannte und dann den Kopf aus der Schlinge gezogen. aus Bauernmund geholt hätten, gab es nicht! Man gemessene Frohnden. Da aber der Bauer nicht die Macht In unserer agrarierbeherrschten Zeit in Deutschland fand es in der Ordnung, daß die höheren Kulturprodukte, batte, die Herren zum Einhalten derselben zu zwingen, so ist da ein recht ehrliches und wissenschaftlich gründliches fremde Gewürze, Wein, edle Gewebe, Rittern, Fürsten und wurden sie eben auch nicht eingehalten; so klagen die über ,, tägliche Buch erschienen, welches die wärmste Empfehlung verdient: städtischen Patriziern vielleicht noch zu Gute tämen, Bauern des Grafen Stadion über tägliche Dienste und Wilhelm Vogt, Die Vorgeschichte des Bauern- nimmermehr aber gönnten die Schreiber jener Notizen alles Dienstgeld." Schäden, wie Hagelschlag, Ueberschwemmung u. s. w., krieges( Nr. 20 der Schriften des Vereins für Refor- dies den Bauern! mationsgeschichte)." Die Mode im Kleiden, wie auch in Speis und Trank, gelten nicht als Grund, daß der Bauer in dem betreffenAllen jenen Erhebungen liegt die Erinnerung an die ist nach Jhering ein soziales Motiv:„ Es ist das Be- den Jahr weniger zinst, ja selbst als die Iller Wiesen alte freie Gemeinde zu Grunde und andererseits auch die streben der Abscheidung der höheren Gesellschaftsklassen von und Aecker weggerissen hatte, mußten die Bauern des altchriftlich- kommunistischen Anschauungen, die unsere feudal den niederen. Die Mode ist die unausgesezt von Neuem Klosters Ahsenheim zinsen für das gar nicht mehr vorgewordene Kirche und ihre freiheitsfeindlichen Priester nicht aufgeführte, weil stets von Neuem niedergerissene Schranke, handene Land. wegdisputiren sollen. durch welche sich die vornehme Welt abzusperren sucht. Geistliche und weltliche Herren wetteiferten im ErDie alte Gemeinfreiheit und die gemeinsame Nutz- Es ist die Heßjagd der Standeseitelkeit, bei der sich ein sinnen neuer Auflagen. Der Zins sollte ursprünglich Benießung von Grund und Boden, Wiese und Weide, Wald und dieselbe Erscheinung fortwährend wiederholt: das Be- zahlung des Schußes in Kriegsgefahr sein; aber oft werden und Haide, Strom und Teich ist bekannt genug; schon streben des einen Theiles, einen wenn auch noch so kleinen noch besondere Kriegs- und Reissteuern aufgelegt, oft viel Cäsar und Tacitus reden davon. Aber die kommunisti Vorsprung zu gewinnen, der ihn von seinen Verfolgern mehr als aufging. Legte doch der Pabst der ganzen schen Ideen der Kirche sollen ein wenig beleuchtet werden. trennt; und das des anderen, durch sofortige Annahme Christenheit den Türkenpfennig auf für Kriege gegen der Kirche Feinde, die gar nicht unternommen wurden. Die erste Urkunde altchriftlicher Gütergemeinschaft der neuen Mode denselben wiederum auszugleichen." Es ist so natürlich, daß Jeder sich drängt, die Segritterthum; findet sich in der Bibel; Apostelgeschichte 4, 34 ff., wo es Und der unbemittelte Ritterstand ward zum Raubheißt:„ Es war keiner unter ihnen, der Mangel hatte, mungen der Kultur und des Fortschritts mitzugenießen, ritterthum; da Bauernschinden ein so ehrliches Handwerk denn wie viel ihrer waren, die da Accker oder Häuser nur die Privilegirten wollten dies nicht einsehen; und zwar war, so ist nicht zu verwundern, daß es für diese Sporthatten, verkaufeten sie dasselbe und brachten das Geld des nicht nur Fürsten und Herren und Geistliche und Stadt- und Unterhaltungsquelle wurde, Bauern zu berauben. So heißt es in einem Gedicht, welches Uhland verkaufeten Gutes und legten's zu der Apostel Füßen, und patrizier, sondern auch sonst wohlmeinende Gelehrte. Der ,, Edelmannslehre" betitelt: man gab einem Jeglichen, was ihm noth war." Und, im berühmte Heinrich Bebel , sowie Sebastian Brant wüthen folgenden Kapitel, 1-11, wird von Ananias und seinem darüber, daß der Bauer auch Wein trinke, während er Weibe Sapphira berichtet, die einen Theil des aus solchem doch Jahrhunderte lang nur Wasser gehabt! Die ganze Verkauf gelösten Geldes für sich behalten und verleugnen, Beit trägt eine gründliche Verachtung des Bauernstandes dafür aber zur Strafe todt niederfallen, weil sie eins zur Schau, kein Dichter, der beste, Hans Sachs , nicht ausworden, zu versuchen den Geist des Herrn." geschlossen, weiß etwas Gutes oder nur Freundliches von Das ganze Mittelalter hindurch schweigt die kom- ihm zu melden: einem scheußlichen Unthier gleich, wird er munistische Idee nicht. Das Privateigenthum erschien als geschildert in hunderten von Werken der Schriftsteller der eine Schöpfung des Eigennußes, der in liebloser Weise Reformationszeit. Man braucht nur die erste Sammlung sich gern zur Unterdrückung des Nächsten steigert. Dem von Meistersingerliedern, Predigten, Erzählungen und FastGebot der allgemeinen Christenliebe läuft unstreitig ein nachtspielen aufzuschlagen, um dem ,, dummen, rohen solches Verhalten schnurstracks zuwider; sie fordert viel- thierischen Bauer" zu begegnen. mehr die Beseitigung menschlicher Noth und Armuth, so weit dies auf Erden möglich ist."
bildet hier sat die einzige Ausnahme, der es wagt, einen Lobspruch auf den Bauer zu Der heilige Chryfoftomus( 347-407) in seiner dichten und doch wohl auch vorzutragen. Vielleicht ging Homilie( Predigt, Betrachtung) über die Apostelgeschichte er aus dem Bauernstande hervor, hatte wenigstens bäuerbehauptet: Durch die Gütergemeinschaft wird der Himmel liche Verwandte oder rechnete mit seinen Gedichten auch auf die Erbe kommen, Arm und Reich werden in Frieden auf ein zahlendes bäuerliches Publikum. mit einander leben und der Staat selbst wird der Engel würdig werden können."
So war die gesellschaftliche Stellung der Bauern. Die rechtliche war noch schlimmer.
Willst Du Dich ernähren, Du junger Edelmann, Folg' Du meinen Lehren, Siz' auf und trab' zum Bann! Halt Dich zu dem grünen Wald, Wenn der Bauer ins Holz fährt, So renn' ihn gräßlich an. Erwisch' ihn bei dem Kragen, Erfreu' das Herze Dein, Nimm ihm, was er habe, Spann aus die Pferdlein sein. Sei frisch und dazu unverzagt. Wenn er kein Pfennig mehr hat, So reiß ihm d' Gurgel ab.
Ich weiß ein'n reichen Bauern, Auf den hab' ich's gericht, Ich will ein' Weile lauern,
Wie mir darum geschicht( geschehen mag), Er hilft mir wohl aus aller Noth! Gott grüß' Dich, schönes Jungfräulein, Und auch Dein Mündlein roth.
Bei solchen Zuständen gab es also keinen Gerichtshof,
In seinem Unterricht über die Gerechtigkeit spricht Die Rechtskonfusion in Deutschland ward durch EinLactantius( † um 330), der christliche Cicero" genannt führung des römischen Rechtes, welches jeder Zaunkönig wo der Bauer hätte sein Recht finden können! Er war degen seines fließenden Lateins, und Tertullian ( † 220) und geistliche oder weltliche Herr nach seinen Interessen thatsächlich rechtslos! Diese Dinge sind seit Zimmermanns in seiner Apologie Aehnliches aus. Ambrofius( 374-397) durch lateinische Doktoren auslegen und handhaben ließ, Buch über den Bauernkrieg allgemein bekannt, aber von erklärt, Gott habe den Menschen die Erde als gemeinen eine heillose. Die alten Volksrechte, die ehedem jeder Jahr zu Jahr mehren sich die geschichtlichen Belege für Besitz überlassen, das Naturrecht erheische Nothwendigkeit Angehörige der freien Gemeinde kannie, waren längst ver- diese traurigen Thatsachen. Auch Vogts Buch hat nach des gemeinen Besizes, das Privatrecht sei durch Gewalt weht, und der unwissendste Stand, dem die Bildungs- dieser Richtung Einiges beigebracht, was sich die Herren gekommen.- stätten und Mittel am wenigsten zugängig waren, der Janssen, Delbrück und Konsorten hinter die Ohren schreiben mögen. Die gesammte Scholastik stellt sich auf Seite dieser Bauer, zog auch hier den Kürzeren, wie überall.
altkirchlichen Anschauung. Merkwürdig vereinzelt steht der Ferner: Unter den Rechten stand auch das sogenante Man kann füglich dem Schluß des verdienstlichen so zu sagen erste Manchestermann Thomas von Aquino Fehderecht immer noch in der Blüthe; die Flachlandbe- Werkes Vogt's vollkommen zustimmen, daß die kirchliche da, der die großen Vorzüge des Sondereigenthums preift, wohner und Bauern sind dabei lediglich sachrechtliche Gegen- Reformbewegung durch Luther geradezu die Bauerngebe man diesem den Laufpaß, so würden aufmerksame stände und Faustpfänder, sie büßen für ihre Herren, den katastrophe verschoben und aufgehalten, keineswegs Pflege des Besites schwinden, der Werth der Arbeit ab- Landesfürsten, Abt, Burggraf u. s. w., in deren Schutz aber geschaffen hat. Manfred Wittich im Hamburger„ Echo". kommen, die Lust an ihr, Ordnung, Friede und Harmonie oder Leibeigenschaft fie standen. Das war auch ein für der Gesellschaft zum Teufel gehen. den Bauern nicht eben erfreulicher Rechtszustand.
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Anmerkungen zum Vereinsrecht.
Er machte wenig Schüler zunächst; selbst die Kaiser Ferner: Aus dem anfänglichen Schußverhältniß zu Deutschlands , wie Friedrich II. und Karl IV. beharren dem Schützer, dem der ehemals freie Bauer sein Land bei der Meinung, daß nach Naturrecht alle Dinge an- gab d. h. geben mußte! um es dann zu Lehn zu 1. Das Anmelden von Versammlungen. fänglich Gemeingut gewesen und nicht durch den Sünden- nehmen, hatte sich bald überall halbe und ganze Leibfall eine Theilung des Besizes herbeigeführt worden sei," eigenschaft ausgebildet, die sonst blos auf den Einwohnern Mit Ausnahme des Ländchens Lippe, das gar keine ein Saß, der sich noch bei dem Aristoteliker Gabriel Biel neu eroberten Landes und auf dem Kriegsgefangenen besonderen Bestimmungen über Versammlungen und ( Ende des 15. Jahrhunderts) wiederholt. Der eifrige lastete. Echt freie deutsche Bauern gab es fast nirgends! Vereine befißt, haben sämmtliche deutsche Bundesstaaten fromme Cäsarius v. Heisterbach hatte über Neichthum Der Gerichtsstand dieser Bauern war nur bei ihrem ein mehr oder weniger entwickeltes Vereinsrecht, welches und Privateigenthum ebenfalls die altkirchlichen Anschau- Lehnsherrn und Schüßer, der zugleich Recht spricht und öfters recht viel Spielraum für Willkürlichkeiten der Polizeiungen, aus denen heraus er erklärt:„ Jeder Reiche ist Urtheile vollstreckt; dieser Herr war also kein geeigneter behörden läßt. entweder ein Dieb oder eines Die bes Erbe." Richter bei Zwist zwischen ihm und dem Bauer! Eine Anzahl kleinerer Staaten hatten bis 1854 gar Ebenso war auch Huldrich Zwingli gesinnt, der wört- Anfangs gab der Bauer eine billige Abgabe; mit dem kein besonderes Vereinsgesetz und begnügten sich mit dem