in Betracht. Die Hauptsache ist, daß diejenigen, welche| früher geplanten Berner Konferenz fertig formulirt über-| Berner Konferenz aufgeftellt worden find, umfassen und fie nicht für gut und zweckmäßig halten, von Anfang an geben konnte. demnach eine zweite Konferenz möglicherweise unnöthig

dazu geschwiegen und der Sache ruhig ihren Lauf gelassen Das Programm der Schweiz zerfällt in sechs Haupt- sein wird. haben, bis diese Dimensionen angenommen, bei denen abschnitte, deren jeder eine Reihe von Fragen enthält,

schränken?

es unter allen Umständen die Sache, um die es sich han- welche die verschiedenen Seiten des Hauptpunktes betreffen. Gefehlicher Schuh für kaufmännische Hilfs­delt, in erster Linie, aber die Arbeiterbewegung im allge­1. Verbot der Sonntagsarbeit. meinen schädigen muß, wenn jetzt, abzuwiegeln" ge­Inwiefern ist Grund vorhanden, die Sonntagsarbeit zu be= arbeiter in England. sucht wird. Welche sind die Industrien und Betriebe, die ihrem Wesen Wie die ,, Times" meldet, hat der Rechtsanwalt Mr. Sollen alle die Gewerkschaften, Vereine und Arbeiter, nach die Arbeit nicht am Sonntag unterbrechen können und denen T. Sutherst- Urheber des Gesetzes zur Regelung der welche bereits den Beschluß gefaßt, am 1. Mai zu feiern, deshalb die Sonntagsarbeit erlaubt werden muß? Kann man in Geschäftsstunden für jugendliche Personen, Präsident der diesen Beschluß wieder umstoßen? In welcher ungeheuren diesen Industrieen Maßregeln ergreifen, um dem einzelnen Arbeiter Weise müßte dadurch die künftige Aktionsfähigkeit der Ar- Sonntagsruhe zu sichern? 2. Minimalalter von Kindern für die Zulassung zur beiterbewegung gelähmt werden! Es würde sich dann in Fabrikarbeit. Zukunft um Dinge handeln können, um welche es wolle, Ist Grund vorhanden, ein Minimalalter von Kindern für die dieser umgestoßene oder durch Todtschweigen nicht zur Aus- Zulassung zur Fabritarbeit festzustellen? führung gebrachte Beschluß würde allen Indifferenten, Soll das Minimalalter in allen Staaten gleich sein oder Schwankenden und Trägen den schönsten Vorwand geben, Bänder und die dadurch bedingte mehr oder minder frühzeitige körper­fich mit einem gewissen Anschein von Recht von jeder liche Entwickelung der Kinder festgestellt werden? Aktion der Arbeiterbewegung fernzuhalten. Sie würden sagen: Was soll ich mithelfen? Es kommt ja doch

nichts nach."

Oder will man die Bewegung in die Bahn leiten, daß am 1. Mai jeder thun kann, was ihm beliebt? Dann wird nichts ganzes und nichts halbes daraus, dann ist vielmehr der ganzen Kundgebung ein Fiasko ficher, und ein solches Fiasko muß die allgemeine Arbeiterbewegung doch zweifellos auch ganz bedeutend schädigen, weil es die weniger energischen und zielbewußten Naturen noch zag­hafter und unschlüssiger macht.

Aus den gleichen Gründen ist unser schweizerisches Bruderorgan ,,, Der Holzarbeiter", ebenfalls unzufrieden darüber, daß der Bewegung jetzt Hindernisse im eigenen Lager gemacht werden.

Es schreibt:

-

Weltes Minimalalter soll in beiden Fällen bestimmt werden? minimalalter Ausnahmen gestattet werden, wenn die Zahl oder die Dürfen bei einer einmal getroffenen Bestimmung über das

Länge der Arbeitstage verringert wird?

3. Der Magimalarbeitstag für jugendliche Arbeiter. Stann man einen Marimalarbeitstag für jugendliche Arbeiter festsegen? Sollen die Stunden des zwangsweisen Schulbesuchs in einen solchen Arbeitstag eingerechnet werden?

Hat der Marimalarbeitstag sich dem Alter anzupassen? Wie viel Stunden mit oder ohne Unterbrechungen soll der Marimalarbeitstag in jedem Falle umfassen?

Geschäftsstunden- Liga- auf deren Veranlassung ein Ge= sez zur Beschränkung der Arbeitsstunden für er­wachsene kaufmännische Hilfsarbeiter entworfen, welches in der nächsten Session eingebracht werden soll. Versammlungen sollen in allen Theilen Englands zu Gunsten des Entwurfs abgehalten werden, und die Unter­stüßung desselben durch Parlamentsmitglieder aus allen

Parteien sowie durch die Trade Unions( Gewerkvereine) und die Arbeiter im allgemeinen ist gesichert. Nachdem vieler Bersonen in den Läden ihrer Gesundheit schadet, flar gestellt ist, daß die übermäßig lange Beschäftigung verlangt der Entwurf bei sonstiger Strafe von 20 bis 40 s( 1 Schilling gleich 1 Mart), daß kein kaufmännischer Hilfsarbeiter, außer den Familienmitgliedern des Geschäfts­inhabers, länger als 14(!) Stunden, zwischen 8 Uhr frith und 10 Uhr abends, an einem Tage, 12 Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends an vier Tagen, und 6 Stunden von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags an einem Tage in jeder Woche im oder in Verbindung mit dem Geschäfte arbeiten soll.

Zwischen welche Tagesstunden soll die Arbeitszeit bestimmt werben? und Frauen in besonders gesundheitsschädlichen oder in 4. Verbot der Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern gefährlichen Betrieben. Ist es nothwendig, die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern Arbeiterschutz für Fabriken in Belgien .

und Frauen in besonders gesundheitsschädlichen oder in gefährlichen Der Moniteur Belge" veröffentlicht das vom Ne Betrieben zu verbieten? ,, Bei einer allgemeinen Feier des 1. Mai können wir Heer­schau halten und diejenigen zählen, welche sich frei und offen als dig von solcher Beschäftigung ausgeschlossen werden Sollen die zu diesen Klaffen gehörigen Personen vollstän- präsentationshaus am 9. August, vom Senate am 20. und, wenn November v. J. angenommene Gefeß über die Arbeit von organisirte Arbeiter bekennen und fühlen. Und sollte dennoch die Betheiligung eine minime sein was fo, bis zu welchem Alter? oder mur theilweised. h. bis zu Frauen, jugendlichen Hilfsarbeitern und Kindern jezt, nachdem von maßgebender Stelle so energisch mit dem Baun- einem gewissen Alter für junge Leute und zu gewiffen Zeiten für in industriellen Etablissements. Frauen oder soll die Länge des Arbeitstages für jugend­Welche sind die geringsten Anforderungen, die in den beiden letzten liche Arbeiter und Frauen in solchen Betrieben eingeschränkt werden? Fällen zu stellen sind? Welche sind die ungefunden oder gefährlichen Betriebe, auf welche das obige Verbot auzuwenden ist? 5. Beschränkung der Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter

pfahl abgewunken wurde, allerdings nicht Wunder nehmen dürfte so haben wir doch dann wieder die Ueberzeugung gewonnen, daß wir noch ungemein viel mehr agitiren und organisiren müssen, wie bisher.

Wir empfehlen hiermit unseren Kollegen auf's Dringendste, mehr dafür zu sorgen, daß der 1. Mai überall durch allge: meines Ruhenlassen der Arbeit begangen werde, als internationaler Arbeiterfeiertag, als der Tag, an welchem fich alle Arbeiter eins wissen in ihrem Denken und Fühlen, in ihrem Sinnen und Trachten, als ein Tag, an welchem sie ihren Ausbeutern zeigen, daß sie nicht gewillt find, ewig die Ausgebeuteten zu fein. Wie fingt doch Herwegh :

Frisch auf mein Volt mit Trommelschlag, Jm Zorneswetterſchein!

O, wag es doch nur einen Tag,

Nur einen frei zu sein!"

Die Schweiz und der internationale

Arbeiterschuh.

Wiederum ist die Schweiz dem deutschen Reiche in

der

-

und Frauen.

Sollen jugendliche Arbeiter gänzlich oder nur theilweise von Nachtarbeit ausgeschlossen werden?

Unter welchen Bedingungen können sie theilweise zur Nacht­arbeit zugelassen werden?

Sollen Frauen ohne Unterschied des Alters von der Nacht­arbeit ausgefchloffen werden? Wenn ihnen die Nachtarbeit gestattet wird, muß man dann bestimmte Beschränkungen feststellen?

Welche Stunden eines Arbeitstages sind in den Begriff Nacht arbeit eingeschlossen, oder mit anderen Worten, wann beginnt urd endigt die Nachtarbeit.

-

6. Die Ausführung der angenommenen Bestimmungen. Auf welche Arten von Betrieben Bergwerke, Fabriken, Werkstätten find die Bestimmungen anzuwenden? Soll ein Zeitpunkt für die Ausführung der angenommenen Bestimmungen festgesetzt werden?

-

Welche Maßregeln sind zu treffen, um die Ausführung zu

sichern?

zuzuweisen?

Dieses Gesetz bezieht sich auf die Arbeit:

1. in Bergwerken, beim Tagbau, in Steinbrüchen und auf Zimmerpläßen;

2. in Werkstätten, Fabriken und Hüttenwerken; 3. in allen gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder be schwerlichen Etablissements, sowie in jenen, in welchen die Arbeit mit Hilfe von Dampfteffeln und mechanischen Mo­toren vorgenommen wird;

4. in Häfen, Landungspläßen und Stationen; 5. bei Transporten zu Wasser und zu Lande. Die Bestimmungen des Gesetzes betreffen sowohl öffentliche als private Etablissements, auch wenn sie wohl­blos jene Werkstätten, in welchen nur Familienglieder thätigen oder Unterrichtszwecken dienen; ausgenommen find unter Leitung des Vaters, der Mutter oder des Vor­mundes arbeiten, wenn sie nicht als gefährlich, gesund­heitsschädlich oder beschwerlich bezeichnet werden, oder die Arbeit mittelst Dampfkeffels oder mechanischer Motoren vorgenommen wird.

Das Gesetz tritt ein Jahr nach der Publikation in Kraft; nur der Artikel, welcher bestimmt, daß Kinder und Sachen der internationalen Arbeiterschußkonferenz ein gutes Soll für eine periodisch zusammentretende Konferenz von Ver­Stück vorausgekommen. Während der preußische Staats- tretern der Staaten, welche an der gegenwärtigen Konferenz theil- iugendliche Hilfsarbeiter unter 16 Jahren, sowie Arbeite­rath, mit bureaukratischer Geheimnißthuerei umgeben, die nehmen, vorgesorgt werden? Welche Aufgaben sind diesen Konferenzen rinnen von 16-21 Jahren nicht vor 5 Uhr Morgens und nicht nach 9 Uhr Abends verwendet werden dürfen, Gegenstände noch feststellt, auf welche sich die deutsche Aktion Wie nunmehr bestimmt ist, unterbleibt die Berner und die Ausnahmen bezeichnet, welche der König von dieser vermuthlich nicht blos in nationaler, sondern auch in inter - Konferenz, da Deutschland die internationale Arbeiter- Regel zugestehen darf, wird erst am 1. Januar 1892 Gel­nationaler Hinsicht erstrecken soll, wird bereits der Frage schußkonferenz auf Mitte März einberufen hat und da tung erhalten. bogen bekannt, den die Schweiz mit ihrer Einladung zur dieselbe alle Punkte, welche in dem Programm für die

Große öffentliche Metallarbeiter- Versamm­fung.

Donnerstag, den 6. März 1890, in Joel's Salou( früher Keller) An­dreasstraße 21, Abends 8 Uhr. Tagesordnung:

1. Streit der Arbeiter der Firma Siemens und Komp., Referent Wilhelm Bredow.

2. Diskussion. 3. Verschiedenes.

Der Wichtigkeit der Tagesordnung wegen ist. zahlreiches Erscheinen nothwendig.

Der Einberufer.

Gresse öffentliche

Versammlung

der in Buchbindereien und verw. Be­trieben beschäftigten Arbeiter und Ar­

beiterinnen.

Achtung Maurer!

Es finden am Mittwoch, den 5. d. Mts., Abends 81/2 Uhr, 3 öffentliche Ver­sammlungen für sämmtliche im Maurergewerbe arbeitende Kollegen, wo das Erscheinen unbedingt nöthig ist, statt.

1. Rennefahrt's Salon, Dennewitzstraße 13.

2. Böhmisches Brauhaus, Landsberger Allee 11-13. 3. Eisfeller, Chauffeestraße.

Tagesordnung:

1. Die Agitation im Baugewerbe im Jahre 1890. die Einigung der Berliner Maurer. - 3. Verschiedenes.

-

Gesellschaft für Verbreitung

von Volksbildung.

Sonntag, den 2. März cr., Abends 6½½ Uhr im Lokale Oranienstraße 180.

Vortrag

des Herrn Bölsche über:" Gehirn und Geist". Nach dem Vortrage geselliges Beisammensein. Gäste, Damen und Herren willkommen. Die Mitglieder können ihre Mitgliedsbücher in Em­Der Vorstand.

2. Beschlußfassung über pfang nehmen.

Die Einberufer.

Berliner Arbeiterbibliothek.

Herausgegeben von Max Schippel - Berlin .

Eine Sammlung allgemein verständlicher Agitationsschriften in bester Ausstattung und zu niedrig­

Bei Bedarf

an Herren und Damenschirmen, von den einfachsten bis zu den elegantesten, halte ich mich den Genossen bestens empfohlen.

Frau David, Berlin , Lübbenerstr. 25.

ſtem Breise, die wir allen Zefern der Bolts- Tribüne", sowie allen Witgliedern von Arbeitervereinen 13ug- ängelampe zu verkaufer

Heft 1.

Heft 2. Montag, den 3. März cr., Abends 8 Uhr, in Heft 3. Sanssouci , Cottbuserstr. 4 a. Tagesordnung:

aller Art bestens empfehlen.

Ein sozialistischer Roman. Nach dem Amerikanischen. Von Edward Bellamy . 32 Seiten. Preis 15 Pfg.

Die Gewerkschaften, ihr Nußen und ihre Bedeutung für die Arbeiterbe Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart. Von Clara Zetkin­wegung. Von Mar Schippel- Berlin . 32 Seiten. Preis 15 Pfg. Paris . 40 Seiten. Preis 20 Pfg.

Die französische Arbeiter bewegung seit der Pariser Kommune . Von Ossip Bettin- Paris.+ 48 Seiten. Preis 20 Pfg.

Heft 4.

1. Bericht der 15er Kommission, betreffend die bisherige Stellungnahme der Berliner Kollegen

Heft 5.

zur 9- Stundenbewegung.

Charakterköpfe aus der französischen Arbeiterbewegung. Von Ossip Zetkin­Paris t. 48 Seiten. Preis 20 Big.

2. Diskussion und Verschiedenes.

Um rege Betheiligung bittet

die 15er Kommission.

Fachverein der Tischler

Montag, den 3. März, Abends 82 Uhr, in Jor­dan's Salon, Neue Grünstraße 28.

Mitglieder- Versammlung.

Tagesordnung:

Vortrag. Diskussion. Verschiedenes. Beschluß­fassung über eine demnächst stattfindende außer­ordentliche Generalversammlung.

Der Vorstand.

Heft 6. Heft 7. Junker und Bauer. Von Paul Kampffmeyer- Genf. 32 Seiten. Preis 15 Pfg. Heft 8. Die wirthschaftlichen Umwälzungen unserer Zeit und die Entwicklung der Sozialdemokratie. Von Mar Schippel- Berlin . 32 Seiten. Preis 15 Big. Heft 9. Die Marg'iche Werththeorie. Zur Einführung in das Studium von Marg. Bon Paul Fischer- London . 52 Seiten. Preis 20 Pfg.

Die Hans- Judustrie in Deutschland . Von Paul Kampffmeyer- Genf. 32 Seiten. Preis 15 Pfg.

Heft 10. Die Sozialdemokratie und der Deutsche Reichstag. Materialien zum Gebrauch für sozialdemokratische Reichstagswähler. 36 Seiten. Preis 15 Pfg.

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