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Berliner

Volks- Tribüne

Social- Politisches Wochenblatt.

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Die Berliner Bolts- Tribüne" erscheint jeden Sonnabend früh. Abonnements- Preis für Berlin monatlich 50 Bfg. pränumerando( frei ins Haus). Einzelne Nummer 15 fs. Durch jede Post- Anstalt des Deutschen Reiches zu beziehen.( Breis vierteljährlich 1 mt. 50 Pfg.; eingetragen unter Nr. 893 der Zeitungspreisliste für das Jahr 1890.) Redaktion und Expedition:

8.0.( 26). Oranien- Straße 23.

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Inserate werden die 4 spaltige Petit- Zeile oder deren Raum mit 20 Pfg. berechnet.- Vereins- Anzeigen: 15 Bfg. Arbeitsmarkt: 10 Pfg. Inseraten- Annahme in der Expedition: Oranien- Straße 23.

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Die Zusammensetzung des Reichstages. Die Mitglieder der sozialdemokratischen, frei­sinnigen und demokratischen Fraktion. Die heutigen Gewerbeschiedsgerichte. Zum 1. Mai 1890. Das Börsentreiben. Die inter nationale Arbeiterschutz- Konferenz. badische Fabrifinspektoratsbericht. Reichstagswahlen."

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Sonnabend, den 8. März 1890.

18. Meister( Hannover ).

14.

Hickel( Mühlhausen i. E.)

15.

Joest( Mainz ).

16.

Kunert( alle).

17. Liebknecht ( Berlin VI).

19. Megger( Hamburg III).

Der

20. Molkenbuhr( Pinneberg ).

Zu den

21. Schippel( Chemnitz ).

22.

Schmidt, Albert( Mittweida - Limbach ).

24.

Gedicht von Julius Hart . Novelle von Bruno Wille III.- Julius Hart's Homo sum. Die Frauenfrage von Carl Lübeck. Wider den Selbstmord.

Die Zusammensehung des Reichstages beurtheilt nach den nunmehr vollendeten Stichwahlen die " Freis. 3tg." folgendermaßen:

Es ergiebt sich folgende Parteistärke:

105 Centrum,

71 Freifinnige, einschließlich 3 Wildliberale, 68 Stonservative,

43 Nationalliberale,

35 Sozialdemokraten,

19 Reichspartei,

16 Bolen,

11 Elsässer,

10 Volkspartei,

10 Deutschhannoveraner,

4 Antisemiten,

1 Däne,

1 Wilder.

23. Schmidt, Wilhelm( Frankfurt a. M.).

Schulze( Königsberg ).

25. Schumacher( Solingen ).

26. Schwarz( Lübeck ).

27. Reifert( Schneeberg- Stollberg).

28. Singer( Berlin IV).

29. Stadthagen ( Niederbarnim).

30. Stolle( Zwickau ).

31. Tugauer( Breslau- Ost). 32. Ullrich( Offenbach a. M.). 33a. Vollmar( München II). 33b.

( Magdeburg . Nachwahl erforderlich). 34. Wurm( Reuß jüngere Linie ).

Die freisinnige Fraktion im neuen Reichstage.

Von den bisherigen Reichstagsabgeordneten sind wieder­gewählt worden: Bamberger , Barth, Baumbach, Berling, Brö­mel, Buddeberg, v. Fordenbeck, Goldschmidt, Hänel, Dr. Hermes, Langerhans, Lorenzen, Lüders, Meager, Münch Munckel, Banje, Richter, Rickert, Schend, Schmidt, Schmieder, Schrader. Sientens, v. Stauffenberg, Träger, Birchow, Witte.

Nicht wiedergewählt find folgende Abgeordnete, welche von Klotz, Lerche. Bei der Wahl unterlegen sind Kohli, Alexander vornherein auf eine Kandidatur verzichtet hatten: Bulle, Hoffmann, Meyer, Nickel.

Hiernach verloren gegen den Schluß der letzten Wahlperiode die drei Kartellparteien zusammen 82 von 213 Mandaten. Die Verluste vertheilen sich auf die Kon- diesmal wiedergewählt worden: Dohrn, Eberty, Gutfleisch, Hinze, Aus früheren Wahlperioden sind folgende Abgeordnete servativen mit 9, die Freikonservativen mit 20 und die Hirsch, Horwis, Krause, Pflüger, Schneider, Wöllmer. Nationalliberalen mit 53 Mandaten.

Von Landtagsabgeordneten, die bisher dem Reichstage Gewonnen haben die Freifinnigen 35 Mandate, die nicht angehörten, sind gewählt worden: Friedländer, Snörde, Seelig, Sozialdemokraten 24, die Volkspartei 9, die Polen 3 Man- Uhlendorff. date, die Deutschhannoveraner 5, die Centrumspartei 4, Funk, Hacke, Harmening, Jeschke, Jordan, Kauffmann, Koch, Leder, Neu in das parlamentarische Leben treten ein: Adler, v. Bar, die Antisemiten 3. Verloren haben die Elsässer noch Bachnide, Nacithel, Ruge, Samhammer, Schütte, Zangemeister. 3 Mandate.

Die drei Kartellparteien haben noch 24 Mandate weniger, als sie in dem 1887 aufgelöften( 1884 gewählten) Reichstag besaßen.

Was die Mehrheit im neuen Reichstage betrifft, so

Von den drei Wildliberalen gehörte Thomsen bereits dem Reichstage an, während Langerfeld und Wiffer neu in das parla­lamentarische Leben eintreten.

Da 6 Freifinnige doppelt gewählt sind, stehen noch 6 Nach­wahlen bevor.

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Ewo

Ausgabe für Spediteure: Voltsblatt" Zimmer- Straße 44.

IV. Jahrgang

Durch Orts statut können an die Stelle der gegenwärtig hierfür bestimmten Behörden Schiedsgerichte mit der Entschei­dung betraut werden. Dieselben sind durch die Gemeindebehörde unter gleichmäßiger Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitern zu bilden. 2. Das Reichsgeset betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881, welches sagt:

§ 97... Aufgabe der neuen Innungen ist

4. Sreitigkeiten der im§ 120a bezeichneten Art zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen an Stelle der Gemeindebehörde( Absatz 2 daselbst) zu entscheiden. § 97a. Die Jnnungen sind befugt

6. Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen find, Streitigkeiten der im§ 120a bezeichneten Art zwischen In­nungsmitgliedern und deren Gesellen an Stelle der sonst zu­ständigen Behörden zu entscheiden.

§ 100 d. Für die auf Grund des§ 97a zu errichtenden Schiedsgerichte find folgende Bestimmungen maßgebend:

1. Die Schiedsgerichte müssen mindestens aus einem Vorsitzenden und zwei Beisigern bestehen. Die Beisizer müssen zur Hälfte aus den Innungsmitgliedern, zur Hälfte aus deren Gesellen entnommen sein. Die ersteren sind von der Innungsversammlung oder einer anderen Ver­tretung der Innungsmitglieder, die letzteren von den Gesellen der Innung oder einer Vertretung derselben zu wählen. Der Vorsitzende wird von der Aufsichtsbehörde bestimmt.

2. Die Annahme der Wahl zum Beisitzer kann nur aus Gründen abgelehnt werden, aus welcher die Uebernahme einer Vormundschaft abgelehnt werden kann.

3. Wegen der Entscheidungen der Schiedsgerichte steht nach Maßgabe des§ 120 a Absah 2 die Berufung auf den Rechtsweg offen.

§ 100 e. Für den Bezirk der Jnnungen, deren Thätigkeit auf höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde dem Gebiete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann durch die bestimmt werden:

1. daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der in § 120 a bezeichneten Art auf Anrufung eines der streiten­den Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung vertretenes Gewerbe betreibt und selbst zur Auf­nahme in der Innung fähig sein würde, gleichwohl der Jnnung nicht angehört.

Durch Reichsgesetz vom 6. Juli 1887 ist noch eine Aenderung der Gewerbeordnung im zünstlerischen Sinne erfolgt, die u. a. folgendes enthält:

§ 100i. Ist die Bestimmung für das von der Innung er­achtete Schiedsgericht getroffen, so tritt das legtere für die in§ 120a bezeichneten Streitigkeiten an Stelle der sonst zuständigen Behörde, wenn dasselbe von einem der streitenden Theile angerufen wird.

ergiebt sich, daß das kartell auch zusammen mit dem Von den 10 Abgeordneten der Volkspartei geseges vom 15. Juni 1883 bestimmen noch, daß auch

rechten Flügel der Centrumspartei keine Mehrheit

besitzt, sondern daß sich erst eine Mehrheit ergiebt, wenn wurden schon bei der Hauptwahl definitiv gewählt: zu den 131 Kartellbrüdern noch 68, also volle zwei Drittel Prayer im 6. Wahlkreis( Reutlingen - Tübingen ) und der Centrumspartei hinzukommen. Der Schwerpunkt ist

Frhr. v. Münch im 8. württembergischen Wahlkreis( Freu­Bei den Stichwahlen siegten aldannn neben Dillinger im 9. badischen Wahlkreis( Pforzheim)

daher in diesem Falle auf die linke Seite der Centrums- denſtadt). partei gerückt.

Auf der andern Seite hat das Kartell eine Mehrheit, sobald es eine der freisinnigen Partei genehme Haltung noch folgende 7 Kandidaten in Württemberg : einnimmt.

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Ebenfalls haben die Freifinnigen zusammen mit der Centrumspartei, der Volkspartei und den kleineren Gruppen eine Mehrheit. Die freisinnige Partei und die Centrums­partei find daher von den Sozialisten zur Bildung einer Mehrheit in feiner Weise abhängig" Richter triumphirend hierzu.

bemerkt Herr

Die sozialdemokratische Fraktion im Reichstage.

In den Haupt- und Stichwahlen gelangten folgende Kandidaten der Sozialdemokratie zum Siege:

1. Auer( Glauchau - Meerane ).

2. Bebel( Hamburg I).

3. Birk( München I).

4. Blos( Braunschweig ).

5. Bruhns( Bremen ).

6. Diez( Hamburg II).

7. Dreesbach( Mannheim ).

8. Förster( Reuß ält. Linie).

9. Frohme( Altona ).

10. Geyer( Leipzig - Land).

11. Grillenberger( Nürnberg ).

12. Harm( Elberfeld ).

13. Heine( Calbe - Aschersleben ),

Vorschußvereinsdirektor Schnaidt im 2. Wahlkreis( Cannstadt­Härle im 3. Wahlkreis( Heilbronn).

Ludwigsburg ).

Schultheiß Kercher im 4. Wahlkreis( Böblingen). Rechtsanwalt Haußmann im 9. Wahlkreis( Balingen- Nottweil). Fabrikant Speiser im 10. Wahlkreis( Gmünd- Göppingen). Dr. Georg Pflüger im 12. Wahlkreis( Crailsheim ). Fabritant Hähnle im 14. Wahlkreis( Ulm ).

Die heutigen Gewerbe- Schiedsgerichte. Die gewerblichen Schiedsgerichte im deutschen Reiche haben heute folgende gefeßliche Grundlagen:

1. den§ 120a der Reichsgewerbeordnung, welcher lautet:

Die§§ 53 und 65 des Krankenversicherungs­Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und von ihnen beschäf= tigten Personen über Anrechnung und Berechnung der von ihnen zu leistenden Beiträge zu den Krantentassen nach § 120a der Reichsgewerbeordnung zu entscheiden sind. Das sind die vorhandenen Geseze, was Zusammen= segung und Zuständigkeit der gewerblichen Schieds­gerichte im deutschen Reich betrifft.

Der§ 120 a ſetzt als Regel voraus, daß für die Ent­scheidungen der Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältniß, die es im Auge hat, besondere Behörden bestehen, und daß nur im Falle solche Behörden nicht bestehen, die Ge­meindebehörde für sie eintritt.

Nun bestehen gegenwärtig solche besondere Behörden nur sehr wenige, nämlich 12 Gewerbegerichte in der Rheinprovinz , die, wie vieles andere gute aus der sran­zösischen Zeit herrühren, und die ebenfalls von Frank­ reich mit übernommenen Conseils de prud'hommes für Elsaß Lothringen , die durch Gesetz vom 1. April 1880 neu geordnet sind.

Was sonst schon früher von Gewerbegerichten hier und da errichtet war, ist wieder verschwunden.

Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbetreibenden mit ihren Nach§ 120a Abschnitt 3 durch Ortsstatut er= Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortsetzung oder Auf- richtete Schiedsgerichte bestehen in Breslau , Dort­hebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistun- mund, Elbing , Frankfurt a. M., Jena , Kempten , gen aus demselben, auf Ertheilung oder Inhalt der Arbeits- Leipzig, Offenbach , Tilfit und vielleicht noch in einigen bücher oder Zeugnisse sich beziehen, sind, soweit für diese An­

Innungsschiedsgerichte sind, der sehr untergeordneten

gelegenheiten besondere Behörden bestehen, bei diesen zur Ent- wenigen anderen Orten. scheidung zu bringen. Insoweit solche besondere Behörden nicht bestehen, erfolgt die Bedeutung der Innungen für das gewerbliche Leben ent­Entscheidung durch die Gemeindebehörde. Gegen diese Entscheidung sprechend, auch nur sehr selten und ohne Bedeutung. Daß steht die Berufung auf den Rechtsweg binnen 10 Tagen offen; die vorläufige Vollstreckung wird durch die Berufung nicht anf- fie jemals von Personen, die der Innung nicht angehören, gehalten. angerufen werden, möchte wohl gar selten geschehen sein.