horche den Gesetzen, welchen der Einzelne unterthan ist, und habe die Empfindungen der Einzelnen. Weil wir im Einzelleben immer wieder und wieder, bei den allerverschiedensten Handlungen ökonomischen Ego ismus als treibendes Motiv vorfinden, darum sind wir von vorneherein geneigt, auch in der Gesellschaft und ihrem Entwicklungsgange dieses Motiv als treibende Hauplkrafl anzunehmen. Gleichzeitig werden wir aber, ebenfalls von der Betrachtung der Einzelnen ausgehend uns gefaßt machen, daß neben jener Hauptkraft eine Un- menge anderer Faktoren thätig fei, die in unvorhersch- barer Weise den Klasienkampf so oder so gestaltet, hemmt oder verlängert, ihn dem oder jenem Kompromisse zutreibt u. s. w. Welche majestätisch- übermächtigen historischen Gewalten sind z. B. Dummheit, Demüthigkeit und Träg- heit! Und sei der Klassenkampf vom Standpunkte des ökonomischen Egoismus noch so nothwendig, was vermag das gegen diese staatserhaltendende Dreiheit? Wie das Leben des Einzelnen nicht durch die ökonomischen Ver Hältnisse und den ökonomischen Egoismus allein, sondern auch gleichfalls durch die Vielheit der anderen Triebe und Leidenschaften, durch Charakter und Zufall bestimmt wird, so das Völkerleben. Die Analogie allein zwingt schon zu diesem Schlüsse. Alle Geschichtserklärung wird immer gesucht und wenig überzeugend klingen, die dieser Analogie nicht Rechnung tragen will. Wenn das Bourgeois- Philosophie sein soll, so ist sie darum nicht weniger ein- leuchtend. Doch zurück zum Elend! Es ist nach dem Verfasser „gesellschaftlich betrachtet, der Antrieb zum Fortschritt.... Sobald der Mensch Elend empfindet, ist ihm auch der Grund gegeben, weiter zu streben. Das Elend ist das revolutionirende Moment in der Geschichte... es macht die Geschichte." Was hier von der geschichtlichen Wirkung des Elends gesagt wird, gilt das aber nicht ebenso im Einzelleben? Ist nicht gerade also die sozi- alistische" Philosophie des Elends wieder ein Beleg dafür, daß dieselben Gesetze und Empfindungen, denen das Individuum gehorcht, auch in der Masse der Individuen zum Ausdruck kommen? Wem es schlecht geht, der strebt eben aufwärts, falls nicht die Kraft durch Dauer und Tiefe des Unglücks bereits gelähmt ist. Das Elend ist ein Uebel, im Privatleben wie in der Geschichte; weil es dem Menschen als solches erscheint, sucht er es hier wie dort zu überwinden, so daß es ihm ein Anreiz zur Fort- entwicklung wird. Ein Uebel bleibt es aber darum doch. Das Wort Elend, kann man sagen, bezeichnet indeß eine jammervolle, tiefgedrückte Lage, welche die Kraft des Menschen bricht und kein Emporarbeiten zuläßt. Und in diesem Sinne kann das Elend unmöglich ein Sporn zum Fortschritt für den Einzelnen sein. In der Geschichte dagegen.... Aber wie steht es denn mit der Geschichte? Hat das Elend z. B. die Sozialdemokratie geschaffen? Sicher nicht, denn das Elend existirt, so lange Klassen- Herrschaft und Ausbeutung als das einzig Feste im Wechsel der Geschichte sich behaupten. Wie viele Generationen sind in den Staub getreten, ohne daß ein Rächer sich erhob! Nicht das Elend, das moderne Elend, ich meine die besondere ökonomische Form, unter welcher heute das Elend auftritt, hat die Organisation der Massen und ihr sozialistisches Programm erzeugt.' Gelingt es heute, das Elend unter den Arbeitern zu lindern, so wird darum die revolutionäre Kraft der Bewegung nicht zurückgehen, was doch eine Folge des vom Verfasser vertretenen Grundsatzes sein müßte.— Ja, wäre es das wirkliche Elend, welches den Fortschritt schafft, wohin kämen wir da? Arbeiter- schutzgesetze, welche die Arbeiterlage heben sollen, müßten eben dieser Abkickt wegen als reakrionär bezeichnet werden. Die moderne Sozialdemotraue, die solche Gesetze verlangt, würde an ihrer eigenen Vernichtung arbeiten! Was im Privatleben, gilt auch im öffentlichen; die Empfindung des Mangels, die Begehrlichkeit, der öko- nomische Egoismus treibt zum Fortschritt an; das cigent- liche Elend mit seiner Hoffnungslosigkeit schlägt dagegen nur zu leicht aus einem Beförderungsmittel zu einer Hemmniß allen Strebens um. Man denke nur an unsere moderne Landbevölkerung mit ihrer politischen Apathie und ihre unter feudalem Joch gehorsam hinächzenden Voreltern! Und wenn die Theorie des Elends aus die sozialistisch? Bewegung auch noch halbwegs zu passen scheint, so braucht man, um das Irrtümliche derselben klar zu sehen, nur an die bürgerliche Revolution der Franzosen sich zu er- innern. War da etwa auch das Elend der Träger des Fortschrittes? Im Gegentheil. Die reiche Bourgeoisie revo- lutionirte, das Elend lieferte nur das Menschenmaterial, welches jene zu ihren Zwecken brauchte. Der ökonomische Egoismus, die psychologische Triebfeder des Klassenkampfes kann in Lumpen oder im Staatsrock austreten, und doch Revolutionen vollbringen. Was der Verfasser vom„Elend" sagt, daß es„das Bewegende des geschichtlichen Lebens sei", ist deßhalb billiger Weise auf Konto dieses Egoismus zu setzen. Der Egoismus?' Aber damit sind wir ja wieder bei dem„schlauen Bourgeoisphilosophen"� angelangt. Der Egoismus, insbesondere der ökonomische Egoismus als Träger des Fortschritts, das ist ja eine seiner Lieblings- vorstellungeil. Kamps ums Dasein, freie Konkurrenz, Sieg des Stärkeren u. s. w.! In der That, die sozi- alistische Theorie des Klassenkampfes baut sich auf der bürgerlichen Vorstellung des Egoismus aus. Hier, wie in sehr vielen andern Punkten, stehen wir nicht im Gegensätze zu den bürgerlichen Denkern, wir ziehen nur die letzten, unbequemen Konsequenzen ihres Denkens. So ist auch das Marx'sche„Kapital" die Vollendung der Smith-
Ricardoffchen Nationalökonomie. Warum das leugnen? Warum Gegensätze aufschanzen, wo keine vorhanden sind? Warum eine falsche„sozialistische Philosophie des Elends", wo wir doch mit der bürgerlichen Philosophie des Egoismus im Grunde ganz einverstanden sein können?
Zur Lage der Kgl. preußischen Eisenbahn- Arbeiter. ii. g. Gegen die Annahme, als habe man mit dem Beispiel unseres Eisenbahnwerkstättenarbeiters einen besonders un- günstigen Fall gewählt, verwahrt sich der Bearbeiter des betreffenden Budgets und beruft sich dabei auf seine Er- sahrungen als Beamter der öffentlichen Armenunterstützung. Der Fall des$. sei im Gegentheil für alle solche Arbeiter typisch, die, wie er, absolut vermögenslos seien. Jeder Kundige wisse, wie die Lebensführung der Angehörigen der unteren Klassen mit Nothwendigkeit eine gleichförmige sei, die für individuelle Abweichungen, wie sie durch Lieb- habereien, Neigungen u. s. w. bedingt seien, gar keinen Raum lasse. X. habe sich stets unmittelbar auf der Grenze bewegt, jenseits welcher die öffentliche Unterstützung zur Lebensfristung unentbehrlich sei; vermögenslose Ar- beiter, die keinen höheren Lohn als X. bezögen, müßten eben, falls sie und ihre Frauen nicht sehr tüchtig seien, und falls jeder störende Zwischenfall, Arbeitslosigkeit, Krank- heit der Familicnglicder rc. fern bleibe, wohl oder übel sich stets auf dieser Grenze bewegen, und wenn es viele vermeiden, die öffentliche Armenpflege anzurufen, so lasse gerade die Aufnahme dieses Budgets erkennen, mit welchen Opfern und Entbehrungen dies allein möglich sei. So einförmig und freudlos, fährt der Bearbeiter fort, die Verhältnisse des Eisenbahn-Werkstättenarbeiters sich aus Grund der Tabellen darstellen, so seien sie doch sogar vielleicht günstiger, als die manches andern Arbeiters, der in Privatwerkstätten u. s. w. höhern Lohn beziehe, denn er habe vor diesem den regelmäßigen, durck keinerlei Pausen unterbrochenen Verdienst und die Freiheit von Kosten für Beschaffung und Unterhaltung von Werkzeug, für Arbeits- vermittelung u. s. w. voraus. Was die Höhe des Tagelohncs betreffe, so gehöre X. sogar zu den relativ gut bezahlten Arbeitern. Es dürften nicht viele Schreiner in Frankfurt a. M. sein, die bei ab- solut fester und stetiger Arbeitsgelegenheit durch das ganze Jahr einen Tagclohn von mehr als Mk. 3 erzielen. Jedenfalls sei der Lohn weit höher, als der in Frankfurt ortsübliche gewöhnliche Tagelohn, der nur Mk. 2,40 betrage. Dabei sei noch zu erwägen, daß X. beständig ohne Unterbrechung arbeiten könne, während Andere, welche den „ortsüblichen"(anläßlich des Krankenversicherungsgcsetzes durch Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Wies baden vom 31. Februar 1884 festgesetzten) Tagelohn von Mk. 2,40 erhalten, in der Regel auch arbeitslose Tage haben, die dann aus den„Ersparnissen" bestritten werden müßten, die sie von den Mk. 2,40 zu machen im Stande seien. Von der Erscheinung ausgehend, daß der Eisenbahn- Werkstättenarbeiter unseres Budgets fast keine Ausgaben für Neuanschaffungen von Kleidern und Mobilien macht, sagt der Bearbeiter des Budgets schließlich: „Im übrigen dürsten aber gerade die hier besprochenen Aus- gabeposten bezw. Nichtausgabeposten am besten darthun, ein wie schwerer Schaden für unsere Industrie die niedrigen Arbeitslöhne sind, die unsere Arbeitgeber, der Staat als Arbeitgeber des X. voran, bezahlen. Wer einen Lohn hat wie X., und sein Lohn ist ja noch ein verhältnißmäßig guter, der konsumirl nur die nothdürftigsten Lebensmittel, ist aber, wie das vorliegende Budget, insbesondere die Adtheilungen über den Ver- brauch an Kleidern und Mobiliar zeigen, kein Abnehmer für unsere Industrie. Eine Steigerung des Einkommens unserer Arbeiter, die ihnen erlauben würde, ihre Bedürfnisse und in Folge dessen ihren Konsum an Kleidungsstoffen, Jndustrieprodukten u. s. w. zu erhöhen, wäre die größte Wohlchat, die unserer Industrie zu theil werden könnte. Die Steigerung dürfte, wie unser Budget beweist, recht hoch sein, ohne daß man von Luxuskonsum reden könnte." Wir übergehen die Besprechung des übrigen Budgets, theils weil der Raum hier zu kurz bemessen ist, theils auch, weil sie nicht so viele Gesichtspunkte bieten. Dagegen mache Siadiraih Dr. Karl Flesch im Vorwort, das er diesem„Frankfurter Arbeiterbudget" vorausschickt, noch darauf aufmerksam, wie schädlich unsere Exekutionsgesetz- gebung, die einseitig nur das Interesse des Gläubigers, nicht das der gesammten Volkswirthschaft berücksichtige, auf die Lage der Acrmeren wirke, indem er dabei auf die Er- 'cheinung Bezug nimmt, daß bei den Arbeitern des Bud- gets I und II wiederholte Retentionen, Pfändungen u. s. w. vorgekommen sind, wie aus der Geschichte des Mobiliars hervorgeht, welche man diesen Budgets beigegeben hat. Diese unsere Exekulionsgesetzgcbung„setzt die Unvermögen- den im Falle jeder Zahlungsunfähigkeit der härtesten, rück- 'ichtslosesten Zwangsvollstreckung aus, die nicht einmal vor olchen Dingen Halt macht, deren Verkaufswerth mit Nothwendigkeit und der Natur der Sache nach unendlich geringer ist, als ihr Gebrauchswerth für den Schuld- ner. Dem Gläubiger wird dadurch so gut wie nicht geholfen; der Schuldner aber wird gezwungen, wiederholt nach jedem Pfändungsansturm aufs neue Ausgaben zu machen für Dinge, die der Vermögende nur einmal und ür das ganze Leben macht, und leidet natürlich durch derartige Erfahrungen Schaden am Sinn für häusliches Behagen, wie an der Neigung, durch Entbehrungen vom Arbeitslohn Ersparnisse zu machen", um sein Mobiliar zu verooll- ständigen oder theilweise zu erneuern.) Die amerikanische Gesetzgebung, die freilich bei unS in Deutschland so gut wie nicht bekannt ist, steht in dieser Hinsicht auf ganz anderen Boden, als das deutsche„bürger- liche" Gesetzbuch. Sie erachtet es nicht als Pflicht und
Ausgabe des Staats, den Schuldner im Interesse des Gläubigers in einer Weise zu expropriiren, daß er nachher der privaten und selbst der öffentlichen Unterstützung, also wiederum dem Staat, anheimfällt. Unser Gesetzbuch ist eben ein bürgerliches Gesetzbuch, wie es sich selber nennt, und zufolge der bürgerlichen Weltordnung ist der Staat ein bürgerlicher Staat, d. h. er hat neben seiner Auf- gäbe als Nachtwächter dem Gläubiger als Büttel und Eintreiber zu dienen. Zum Schlüsse sagt der Verfasser des Vorworts, rück- sichtlich der Bedeutung und des Werthes solcher Aufnahmen von Arbeiterbudgets: „Die Nothwendigkeit einer Verständigung zwischen Unternehmer und Arbeiter, d. h. stelle man sich, wie man will, zwischen den Besitzenden und den Ntchtbesitzenden, wird jetzt von allen Seiten anerkannt. Jede solche Verftändi- gung setzt aber voraus, daß der eine Theil von der wirk- lichen Lage des andern unterrichtet ist. Unsere Vermögen- den aber wissen von den Verhältnissen der Armen(sie!) nur zu wenig. Daher kommen denn die allgemeinen Be- schwerden über die Rohheit, die Verwilderung, die Trunk- sucht zc. der unteren Klassen.„Jener Egoismus, der sich nur zu oft in das Gewand der Moral hüllt, klagt als die Ursachen des Pauperismus die Untugenden der. Arbeiter an. Ihrer angeblichen Ungenügsamkeit und Unwirthschaft- lichkeit bürdet er auf, was übermächtige Thatsachen an ihnen verbrechen."(Rodbertus, erster sozialer Brief an Kirchmann.) Daher auch die allgemeinen Deduktionen, daß„jeder Tüchtige es zu etwas bringen könne",„daß man nicht jedem helfen könne" u. s. w., die bedeutend ge- mildert und abgeschwächt würden, wenn man sich die wirk- lichen Verhältnisse, wie sie allein auf Grund der gezahlten Löhne bestehen können, genau vergegenwärtigen würde."
Die heutigen Streiks und die Organisation. (Eingesandt.) Wenn wir heut die gewerkschaftliche Bewegung über- blicken, müssen wir mit Besorgniß die wachsende Anzahl der Ausstände bemerken, und zugleich können wir uns der Thatsache nicht verschließen, daß eine unverhältniß große Anzahl von Ausständen für die Arbeiter nicht günstig verläuft. Wir sind keine grundsätzlichen Gegner der Streiks. Dagegen brauchen wir uns nicht zu verwahren. Wir wissen ganz gut, daß der Kampf um die Arbeitsbe- dingungen ein nothwendiger Begleiter des heute herrschenden Ausbeutungssystems der Lohnarbeiter ist, daß dieser Kampf, da es keinen zuständigen Richter zwischen Unternehmer und Arbeiter giebt, der ihnen nach Gerechtigkeit und Billigkeit das Recht zumessen kann, hier so unvermeidlich ist, wie überall, wo Anarchie herrscht, wo keine gesellschaftliche Ordnung besteht, die die Einzelnen bindet. Wir wissen, daß die Streiks das einzige Rechtsmittel sind, das der Arbeiter benutzen muß, wenn er sich nicht ganz der geld- gierigen Willkürlichkeit der Unternehmer hingeben will. Bei alle dem aber können wir nicht umhin, doch in An- Wendung dieses Kampfmittels zur Vorsicht zu mahnen. Wir sehen sehr gut den Grund ein, weßhalb die Streiks in letzter Zeit häufiger geworden sind. Das Unternehmerthum, durch die Behörden in allen seinen Anmaßungen und in all seinen Angriffen gegen die Arbeiter unterstützt, ja vielfach geradezu aufgestachelt und aufgereizt, tritt in der letzten Zeit den Arbeitern gegenüber mit einer Anmaßung auf, die früher nicht mit derselben Brutalität sich bemerklich machte. Es haben sich vielfach mit Hilfe und unter Begünstigung durch die Behörden Unternehmerverbände aufgethan, die offen oder nur schlecht verschleiert den Zweck haben, die Arbeiter zu vergewaltigen. Man erlaubt diesen Unternehmer-Verbänden, die Vereins- gesetze zu verleben, man erlaubt ihnen gegen den§ 153 der Reichsgewerbeoror.ung zu verstoßen, indem man zuläßt, daß der Rücktritt von ihren Verabreoungeu zur Erreichung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen durch diese Ver- bände mit Konventionalstrafen von oft reckt erheblicher Höhe getrosten, also duicy Bedrohung mit Vermögens- nacylheil verhindert wird. Das Streben dieser Unter- nehmerverbände ist in erster Linie darauf gerichtet, die Arbeiter zur Ausübung ihres Vereinigungsrechtes unfähig zu macyen, indem man von ihnen einen Verzicht auf dasselbe zu erpressen sucht. Gestützt auf die Thatsache, daß die Arbeitskraft über den Bedarf angeboten ist, sucht man die Arbeiter durch Bedrohung mit Arbeitslosigkeit zu zwingen, dem ihnen gesetzlich gewährleisteten Rechte auf Vereinigung zu ent- sagen, und die Behörden sehen diesem Unterfangen nicht nur ruhig zu, sondern sie helfen zuweilen thätig mit, die schwächeren Arbeiter von den stärkeren Unternehmern ver- gewalligen zu lassen. Arbeiter, die durch Bedrohung des Unternehmers mit Arbeitseinstellung denselben zwingen, eine Zahlung zu leisten, werden bestrast. Unernehmer, die durch Be- drohung mit Entlassung aus Arbeit die Arbeiter zwingen, ihre bürgerlichen Rechte zu opfern, werden nicht angeklagt. sondern erhalten leider noch häufig die Listen der Fach- Vereinsmitglieder zur Einsicht, um ihre Erpressung auch durchführen zu können. Man verfolgt dabei behördlicherseits, indem man die Unternehmer zu solchem Vorgehen aufstachelt, oder ihnen doch behilflich ist, sichtlich den Zweck, den Arbeitern, die von der Fessel des Sozialistengesetzes entlastet werden sollen, in andere, ebenso wirksame Fesseln zu schlagen. Es ist dies Verfahren freilich weit ab von dem, was in dem zweiten kaiserlichen Erlaß vom 4. Februar d. I. den Arbeitern in Aussicht gestellt wird, von dem