Erwachsene.

Kindergeschichten für

Die Zölle haben den Lebensunterhalt des Arbeiters| Schulzes, Abrahams   und Isaaks oft genug in die Familien[ da dieselben bei ihrer leichten Verständlichkeit eine sehr bequeme vertheuert. Einen Ersatz dafür in höheren Löhnen hat gekommen ist. Der Junker sitzt nicht in den Stiefeln Einführung in das philosophische Studium bilden.) er fast nirgends erreichen können. Wir haben aber die und Sporen, sondern im Charakter, und er äußert sich in vier Aufzügen. Regie- und Soufflierbuch des Stadttheaters in Nr. 2766. Wilhelm Henzen  , Schiller   und Lotte. Lustspiel Verpflichtung, doch die Arbeiter unter den bestehenden auch natürlich nicht mehr wie vor hundert Jahren, er Leipzig   mit dem vollständigen Scenarium. Verhältnissen möglichst zu schützen. Eine Aufhebung der kann sich sogar sehr modern äußern. Nr. 2767. E. Henle, Entehrt. Original- Schauspiel in fünf Zölle würde die Lebenshaltung steigern; und wenn es Wenn es gelingt, die Zölle zu vernichten, so sinkt Aufzügen. Verfasserin des Preislustspiels:" Durch die Intendanz". Bühnenbearbeitung. gelingt, ein etwaiges Sinken des Lohnes zu verhüten, so der Preis der Güter wieder, der durch die Einführung Nr. 2768. A. Noël, Kleines Volt. ist das doch von der größten Wichtigkeit für Gesund  - der Zölle künstlich gesteigert war. Damit wird aber der heit und Leben der Arbeiterklasse. nicht lebensfähige Theil der Großgrundbesizer mit einem Das ist das eine Motiv zum Kampf gegen die Schlage vernichtet; die Strudelwiß und Brudelwiz müssen Lebensmittelzölle. von ihren Höfen ziehen, und an ihre Stelle treten bürger Aber der Schutz der Arbeiterklasse unter den gegen- liche Unternehmer, welche das nöthige Kapital in der wärtigen Verhältnissen ist nur der eine Theil unserer Hand haben, um einen wirklich modernen Landbau zu Aufgabe. Wir sind eine revolutionäre Partei; und unsere treiben. zweite Aufgabe ist, die Geburt der Revolution zu be­fördern.

Literarisches.

Nr. 2769. Arthur Achleitner  , Geschichten aus den Bergen. Dritter Theil. Mit dem Bildniß des Verfaſſers. einem Aufzug. Nr. 2770. Ludwig Fulda  , Die Aufrichtigen. Lustspiel in

ist soeben das 18. Heft des 9. Jahrgangs erschienen. Aus dem Von der ,, Neuen Zeit"( Stuttgart  , J. H. W. Diez Verlag) Inhalt heben wir hervor: Zur Kritik des sozialdemokratischen Parteiprogramms. Aus dem Nachlaß von Karl Marx.  - Zucker­steuer und Zuckerindustrie. I. Von Max Schippel  . Brief aus Berlin  . Von Wilh. Liebknecht. Notizen. Feuilleton:

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Wir sehen ein mächtiges Hinderniß in der Macht, welche bei uns noch eine nur erst halb modernisirte gelangten soeben folgende Bände zur Ausgabe( pro Nr. 20 Pf.): von F. v. Osta( Fortsetzung.) In der Philipp Reclam  'schen Universal- Bibliothek Töchter unserer Zeit. Roman aus dem modernen Gesellschaftsleben Aristokratie hat. Gewiß, diese Leute sind noch Junker, Nr. 2761-2765. Arthur Schopenhauer's   sämmtliche Werke Wir erhalten soeben Heft 17-20 von Dr. W. Zimmer­und wenn sie auch schon den Destillirkolben im Wappen in sechs Bänden. Herausgegeben von Eduard Grisebach  . Erster mann's Großer deutscher Bauernkrieg, illustrirte Volks­führen und auf die Landwirthschaftliche Presse" abon- Band: Die Welt als Wille und Vorstellung.( Obgleich wir keine ausgabe, herausgegeben von Wilh. Blo3( Stuttgart  , J. H. W. Diet' nirt sind. Sie sind keine Bourgeois- Grundbesizer, und doch denjenigen unserer Leser, die sich über Philosophie unterrichten Anhänger der Schoppenhauer  'schen Philosophie sind, können wir Verlag. wenn auch die Töchter und das Geld Müllers und wollen, die nunmehr billigen Werte von Schoppenhauer   empfehlen, Heft enthält an Text zwei Bogen Großoktav. Das Werk erscheint in ca. 26-28 Lieferungen à 20 Pf. Jedes

Arbeitsruhe und Arbeitszeit.

Der Leipziger Zeitung" entnehmen wir eine sehr übersichtliche Zusammenstellung der Bestimmungen über die Arbeitszeit nach dem jezigen Gesez, der neuen Regierungsvorlage, den Beschlüssen der zweiten Lesung und den sozialdemokratischen Anträgen.

Jeziges Gesetz

Neue Vorlage

Beschlüsse 2. Lesung

Sozialdtmokratische Anträge

I. Arbeitszeit Erwachsener. 1) Die Maximalarbeitszeit männlicher Arbeiter( über 14 Jahre) beträgt täglich:

2) Die Maximalarbeitszeit weiblicher Arbeiter( über 16 Jahre) beträgt: II. Sonstige Bestimmungen über die Arbeitszeit weiblicher Arbeiter. 1) Nachtarbeit ist verboten(§ 137 Abs. 1 und 2)

2) Die Arbeitspausen betragen a) im Allgemeinen(§ 137,3) b) für Arbeiterinnen, die ein Haus­wesen zu besorgen haben(§ 137,4) 3) Die Beschäftigung von Wöchnerinnen ist nach der Niederkunft ausgeschlossen auf die Dauer von

4) Gänzlich verboten oder nur bedingt gestattet kann die Beschäftigung weib­licher Arbeiter werden

5) Ausnahmen von den geseßlichen Be­schränkungen können eintreten:

a) für Arbeiterinnen über 16 Jahre wegen ungewöhnlicher Arbeits­häufung(§ 138a Abs. 7)

b) wegen Naturereignissen oder Un­glücksfällen(§ 139 Abs. 1) tönnen Ausnahmen bewilligt werden

c) Nachtarbeit fann gestattet werden.

d) für Spinnereien, Fabriken mit ununterbrochenem Feuerbetrieb 2c. können Ausnahmen gestattet werden

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3 Wochen(§ 135,5)

aus Gründen der Gesundheit oder Sitt­lichkeit vom Bundesrath für gewisse Fabrikationszweige(§ 139a Abs. 1)

auf die Dauer von 4 Wochen durch die höhere Verwaltungsbehörde, auf längere Zeit durch den Reichskanzler, auf 14 Tage in dringenden Fällen durch die Ortspolizeibehörde

11 Stunden(§ 137)

von 8 Uhr Abends bis 5% Uhr früh an Sonnabenden und Vorabenden von Feiertagen nach 51/2 Uhr Abends

mindestens 1 Stunde Mittags 1 Stunde( fie sind ½ Stunde vor der Mittapspause zu entlassen) 4 Wochen

unverändert

die untere Verwaltungsbehörde kann diesfalls

1) eine Beschäftigung von'täglich 13 Stun­den auf die Dauer von 14 Tagen, innerhalb Jahresfrist von 40 Tagen, gestatten

2) die Vornahme von Reinigungs-, Reparatur 2c. Arbeiten(§ 105 c Abs. 1 Pft. 2 u. 3) Sonnabends nach Uhr, dafern sie kein Hauswesen zu besorgen haben(§ 138a Abs. 5) unverändert

5

für gewisse Fabrikationszweige, wo sie bisher üblich war, durch den Bundes­rath(§ 139a Abs. 1 pkt. 2) durch den Bundesrath(§ 139 a Abs. 1 Btt. 3)

durch die höhere Verwaltungsbehörde (§ 139 Abs. 2)

11 Stunden; an den Vorabenden der Sonn- und Festtage nicht über 10 Stunden

wie in der Vorlage wie in der Vorlage

wie in der Vorlage fält weg

4 Wochen; während der folgenden 2 Wochen nur gegen ärztliches Zeugniß unverändert

1) wie in der Vorlage; darüber hinaus fann die höhere Berwaltungsbehörde gehen, wenn die tägliche Dauer im Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird(§ 138a, Abs. 2)

10 Stunden, vom 1. Januar 1894 ab 9 Stunden, vom 1. Januar 1898 ab 8 Stunden. Bei Arbeiten mit Tag­und Nachtschicht und unter Tag darf die Arbeitsschicht 8 Stunden ein­schließlich der Ein- und Ausfahrt nicht übersteigen(§ 136a).

10 Stunden; an den Vorabenden der Sonn- und Festtage nicht über 9 Stunden

von 8 Uhr Abends bis 6 Uhr früh nach 5 Uhr Abends

wie in der 2. Lesung

6 Wochen; im Uebrigen wie in der 2. Lesung

unverändert

1) fällt weg; event. sind statt 13 Stunden 11 zu setzen

2) wie in der Vorlage, jedoch nicht über 2) fällt weg Uhr Abends

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unverändert

fällt weg

wie nach der Vorlage. Jedoch sollen die Spinnereien wegfallen(§ 139 a, Abs. 1, Pft. 2). Auch soll die Arbeits­zeit in diesen Fällen 64 Stunden, in Biegeleien 69 Stunden nicht über­schreiten, die Nachtarbeit in zwei Wochen nicht über 60 Stunden, in 24 Stunden nicht über 10 Stunden betragen und jede Schicht durch Pausen von zusammen mindestens i Stunde unterbrochen sein(§ 139 a, Abs. 2) unverändert

unverändert

fällt weg

fällt weg

unverändert

e) die Pausen können anders geregelt werden

III. Die Beschäftigung von Kin­dern und jugendlichen Arbeitern (§ 135)

1) ist ausgeschlossen bei Kindern bis zum

Alter von

2) Im Uebrigen ist sie beschränkt

3) Zeit der Beschäftigung(§ 136)

4) Dauer der Pausen für Kinder(§ 136) für jugendliche Arbeiter(§ 136) 5) Unzulässig ist die Beschäftigung jugend­licher Arbeiter außerdem(§ 136 Abs. 3) 6) Untersagt werden fann die Beschäf­tigung jugendlicher Arbeiter

7) Ausnahmen von den gesetzlichen Be­stimmungen können eintreten

12 Jahren

a) bei Kindern von 12-14 Jahren auf bei nicht schulpflichtigen Kindern über 6 Stunden

b) bei jungen Leuten von 14-16 Jahren auf 10 Stunden

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Uhr früh bis 8 Uhr Abends

12 Stunde Mittag 1 Stunde, Vor- und Nachmittag ½ Stunde

an Sonn- und Festtagen, und während des Confirmanden- und Katechumenen= Unterrichts aus Gründen der Gesundheit und Sitt­lichkeit vom Bundesrath für gewisse Fabrikationszweige(§ 139 a Abs. 1)

a) wenn Naturereignisse oder Un- wie oben zu Nr. II. 5b.

glücksfälle dies nöthig machen

(§ 139 Abs. 1)

13 Jahren

13 Jahren unverändert

14 Jahren

13 Jahren auf 6 Stunden, mit Er­mächtigung des Bundesraths 10 Stunden.

bei Personen über 14 Jahre auf 10 Stunden

auf 10 Stunden

unverändert

unverändert

unverändert

6 Uhr früh bis 7 Uhr Abends

unverändert

unverändert

unverändert

unverändert

unverändert

unverändert

unverändert unverändert

das Verbot erstreckt sich auch auf Ar­beiter bis 18 Jahre und auf Nacht­arbeit

unverändert

nnverändert

unverändert

unverändert

unverändert

unverändert