Abg. Bebel( Soz.) ist für Beibehaltung der Kontrolle. Es müsse verhütet werden, daß eine große Anzahl von Arbeiten als Reinigungsarbeiten bezeichnet werden, die diesen Charakter nicht tragen. Die Kontrolle müsse aber von technisch gebildeten Beamten borgenommen werden.
67. Sihung.( Fortseßung.)
Abg. Dr. Gutfleisch( fr.): Kontrollvorschriften seien nothwendig, und ein Sparen von Papier, wie es der Antrag Hähnle wolle, sei hier ganz unangebracht. So gut der Arbeitgeber ein Konto über alle Arbeiten, über den Lohn eines jeden Arbeiters zu führen habe, könne man auch von ihm verlangen, daß er auch ein Konto vorzulegen habe für die Opfer an Sonntagsruhe, die die Arbeiter zu bringen hätten.
Abg. v. Stumm( Rp.) meint das auch.( Er kennt sich.) Abg. Bebel( Soz.) erwidert, daß Beseitigung der Kontrole die Bestimmungen über die Sonntagsruhe zum großen Theil illusorisch machen würde. Die unteren Verwaltungsbeamten würden, wenn man zu viel Ausnahmen zulasse, Ausschreitnngen gegen die Interessen der Arbeiter nicht genügend entgegentreten. Sodann geht Redner auf die Ausbeutung im Bäckereigewerbe ein, gegen die ein wirksamer Schutz vor allem nothwendig sei.
68. Sihung.
§ 105 e läßt Ausnahmen durch die oberen Verwaltungsbehörden zu, die aus Rücksicht auf das konsumirende Publikum oder durch die besondere Art der Betriebskraft( Wind oder unregelmäßige Wasserkraft) nothwendig erscheinen.
Ein Antrag Dr. Gutfleisch, Möller, Letocha, Dr. Hartmann, Frhr. v. Stumm will diese Ausnahmen auch zulassen für Betriebe mit vorwiegend" durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken. Abg. Orterer( ẞtr.) ist gegen eine Erweiterung der Ausnahmen. Bei vielen Betrieben, die theils mit Wasserkraft, theils auf andere Weise betrieben werden, werde es sehr schwer zu entscheiden sein, ob sie vorwiegend" mit Wasserkraft betrieben werden. Abg. Bebel( Soz.) spricht die Befürchtung aus, daß von dem Antrage nur die größeren Betriebe Rugen haben würden.
Abg. Dr. Gutfleisch( fr) legt Werth nicht auf eine radikale Veränderung, sondern auf eine stetige, allmähliche Fortbildung des Arbeiterschutes. Aus diesem Wunsche sei sein Antrag entsprungen. Nach weiterer unerheblicher Debatte wird§ 105e mit dem Antrage Gutfleisch angenommen.]
69. Sihung.
Vizepräsident Graf Ballestrom hält die beste Rede: sie sollen doch nicht über jeden Dreck so lange schwazen, sonst kommen fie nicht zu Ende.( Bravo ! Der Mann hat Recht!)
Nach noch weiterem Hin- und Herreden wird die Kommissionsfassung angenommen. Tant de bruit pour une omelette.
Folgt§ 105 g, diesmal feine Ausnahmen, weil das Gesez nunmehr schon so durchlöchert ist, daß es keine weiteren Löcher vertragen fann, sondern eine eventuelle Ausdehnung durch kaiserliche Verordnung auch auf andere Gewerbe. Mit possirlicher Ernsthaftigkeit werden hier die Herren Unternehmer mit einem Mal fonstitutionell und sagen, das müßten sie selbst machen.
Abg. Singer( Sog.) Die konstitutionellen Bedenken müssen hier zurückstehen gegenüber der möglichst weiten Ausdehnung der Sonntagsruhe. Seine Partei würde für den Paragraphen um so eher stimmen, als sich jetzt im Bundesrath eine größere Neigung auf Gewährung von Arbeiterschuß zeige als im Reichstag.
Abg. Dr. Hirsch( dfr.) zeigt an diesen Ausführungen, daß die Sozialdemokraten das nackteste, trasseste Klassenintereffe vertreten. ( Schändlich! Und diese schwarze Seele der Sozialdemokratie entdeckt er erst jetzt!) Abg. Singer wolle deshalb eins der wichtigsten, fundamentalsten Volksrechte preisgeben.( Abscheulich! Pfui über Die Debatte über die Sonntagsarbeit ist immer noch nicht ihn!) Ueber das soziale Programm der Sozialdemokraten seien Die zweite Berathung des Arbeiterschutzgesezes wird zu Ende. in letter Zeit sehr interessante Enthüllungen gemacht, auch ihr poEs handelt sich wieder um eine jener Ausnahmebestimmungen, litisches Programm scheine mindestens sehr durchlöchert zu sein. fortgesezt bei§ 105 d, wonach der Bundesrath für gewisse Gewerbe dauernde Ausnahmen von der obligatorischen Sonntagsruhe mit welchen man weise das Gesetz begabt hat, damit die Industrie Einem solchen Einbruch in die konstitutionellen Rechte des Reichszulassen kann, unter Berücksichtigung der im§ 105 e den Arbeitern keinen Schaden leidet und die Arbeiter nicht zu übermüthig werden. tags fönne er nicht seine Zustimmung geben, trotzdem ihm der als Entschädigung zu gewährenden freien Sonntage. Ein Antrag 8 105f erlaubt die Sonntagsarbeit, wenn sie in einem einzelnen Arbeiterschutz ebensosehr am Herzen liege, wie dem Abg. Singer. Bebel will solche dauernden Ausnahmen durch den Bundesrath Betrieb zur Verhütung eines unverhältnißmäßigen Schadens( Jetzt hat ei's uns aber mal gegeben.) auf solche Gewerbe beschränken, in denen Arbeiten vorkommen, nöthig ist. welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten.
Abg. Ulrich( Soz.) befürwortet den Antrag Bebel, welcher Ausnahmen für die Saisonarbeit, die größte Feindin des fleinen Gewerbes, ausschließen wolle. Eine besondere Begünstigung der Saisonindustrie sei nicht gerechtfertigt, da durch sie der Lohn der Arbeiter sehr heruntergedrüdt werde.
Abg. Dr. Gutfleisch( dfr.) theilt die Bedenken des Vorredners wegen der Saisonarbeit. Indessen könne man das Ausnahmerecht des Bundesraths nicht vollständig beseitigen. Daß es aber nur da, wo es wirklich nöthig sei, angewandt und sonst redressirt werde, bezwecke sein Antrag.
Abg. Stolle( Soz.) wendet sich gegen die zu weite Zulassung der Ausnahmen, wodurch die Sonntagsruhe schließlich zur Aus nahme werden würde. Die Unterbehörden würden ihre Befugniß, darüber zu entscheiden, ob ein unverhältnißmäßiger Schaden" abzuwenden sei, oft zu Gunsten der Fabrikanten mißbrauchen, deshalb müsse die Zeit, für die sie Ausnahmen zulassen dürften, fest begrenzt werden, damit nicht einfach der Sonntag zum Werktag gemacht werden würde.
Geh. Rath Dr. Wilhelmi protestirt gegen die Behauptung, daß die Bestimmungen der Vorlage die Sonntagsruhe zur Aus nahme machen würden.( Natürlich! Was war das auch für eine Verleumdung!) Es würde den Arbeitern ein so weitgehender Schuß gewährt, der tief in die Verhältnisse der Industric eingreifen werde.
Abg. Dr. Hartmann( N.) befürwortet dagegen gerade eine Berücksichtigung der Saisonindustrie. Auch der Antrag Gutfleisch fei unannehmbar, weil durch eine spätere Redreffur der Bestimmungen Abg. Hartmann( f.) meint, daß sich die Arbeiter von den des Bundesraths dieser in eine peinliche Lage versezt und die Sozialdemokraten verlocken lassen und mit dem vom hohen ReichsSicherheit der Industrie( die zarte Person!) gefährdet werden würde. tag gnädigst gewährten Schuß nicht zufrieden sind.( Schändlich! Nach unerheblicher weiterer Debatte wird unter Ablehnung So eine Unzufriedenheit! Aber das kommt blos von den gewerbeder Anträge Bebel und Dr. Gutfleisch- Hähnle§ 105 d angenommen. mäßigen Heßern!)
Große öffentliche Versammlung für Frauen und Männer
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am Sonntag, den 22. Februar, Abends 6 Uhr, in den Zentralfestsälen, Oranienstraße 180.
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Abg. v. Vollmar( Soz.) bestreitet, daß das konstitutionelle Recht des Reichstages in Frage sei. Die Sozialdemokraten seien immer sogar für eine Ausdehnung der Rechte der Volksvertretung eingetreten, sie seien aber nicht doktrinär genug, um bei jeder Kleinigkeit diese Rechte zu betonen, wo es sich um eine wirksame Sonntagsruhe handle. Die Gesinnung der kaiserlichen Erlasse fomme bei der Berathung des Reichstags nicht zum Ausdruck. Beim Bundesrath müsse man ein größeres Interesse für die Arbeiter vorausseßen. Wenn sich das einmal ändern sollte, werde der Reichstag Mittel an der Hand haben, dem Bundesrath die Befugniß wieder zu nehmen.
Die Diskussion wird geschlossen und§ 105 g gegen die Stimmen der Freijinnigen und der Volkspartei angenommen.
§ 105h wonach die Bestimmungen über die Sonntagsruhe weitergehenden landesgesetzlichen Beschränkungen der Arbeit an Sonn- und Festtagen nicht entgegenstehen dürfen, wird unter Ablehnung eines Amendements Schrader, das nur für die bereits bestehenden" weitergehenden landesgesetzlichen Bestimmungen gelten zu lassen, angenommen.
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