aus dem Grunde, weil wir noch mit alten, von Anfang an irrationell konstruirten Fabrikbauten zu rechnen haben, die nun einmal da sind und nicht einfach wegdekretirt werden können." Der Regierungsrath des Kantons Baselland hat sich veranlaßt gesehen, alle die gesetzlichen Vorschriften un Forderungen für die technische Konstruktion von Fabrikanlagen zusammenzustellen und sie den Bau- meistern zu übermitteln; es sind darin nicht weniger als 14 Hauptpunkte verzeichnet. Hinsichtlich der Unfälle wird fast durchwegs von einer Vermehrung derselben berichtet. Im Kanton Zürich betrug die Zahl derselben 1889 2540 und 1890 2908; in Bern 482 und 505; in Luzern 418 und 559; in Soloihurn 383 und 423; in Zug 112 und 123; in Baselland 122 und 198; in Schaffhausen 192 und 323; in Aargau 414 u. 569; in St. Gallen 667 u. 1187 u. s. w.; einzig im Kanton Unterwalden, wo 13 Fabriken mit 357 Arbeitern unter dem Fabrikgesetz stehen, kamen in der ganzen zweijährigen Periode keine Unfälle vor oder vielleicht hieße es richtiger, sind solche dem Regierungsrath nicht zur Kenntniß gelangt. Die Ursache des von Jahr zu Jahrgang bedeutenden Anwachsens der Unfallziffern ist wohl zunächst auf die Strenge zurück- zuführen, mit der die Behörden immer mehr die Unfalls- anzeigen seitens der Geschäftsinhaber urgiren. Außerdem dürfte jedoch auch eine absolute Zunahme der Unfälle anzunchmen sein. Für diese Wahrscheinlichkeit spricht denn doch wohl auch die interessante Unfallstatistik im St. Galler Bericht. Nach demselben kamen zur Anzeige: Pro 1879..... 5 Unfälle. „ 1880..... 5. . 1881..... 4. , 1882..... 20 . 1683)„ „ 1884)..... 31 „ 1885..... 96 „ 1886..... 75 . 1887..... 124 „ 1888..... 341 „ 1889..... 667 „ 1890..... 1187 Während namentlich in Deutschland aus allen Kreisen der Kapitalistenklasse fortwährend die schimpf- lichsten Vorwürfe gegen die Arbe.ter geschleudert werden, daß sie aus gemeiner Berechnung und„Begehrlichkeit", sowie„Arbeitsscheu" sich absichtlich Unfälle') zuziehen und daher das Anwachsen der Unfallziffer rühre, enthält weder der Rapport des Bundesrathes noch der Gesammt- bericht der 25 Kantonsregierungen auch nur ein Wort oder eine bloße leise Andeutung nach dieser Richtung. |; Obwohl nach den Berichten die von Unfall betroffenen Arbeiter meistens ohne Widerstand des Geschäfts- inhabers— freilich manchmal eben zu wenig— ihre gesetzliche Entschädigung enthielten, ist es doch auch in zahlreichen Fällen zu iHaftpflicht-) Prozessen gekommen, weil dem Verunfallten gar zu wenig oder gar nichts gc- geben werden wollte. Ein charakteristisches Schlaglicht auf die Ehrlich- keit der Fabrikanten und ihre väterliche Fürsorge für das Wohl des Arbeiters wirst ein im Züricher Berichte mitgetheilter Fall. Darnach hat ein Parquetterie- Fabrikant seinen Arbeitern nach und nach 209,76 Frks. vom Lohne abgezogen als Beitragsleistung zu den Prämien der Unfallversicherung, der er aber in Wirklichkeit gar nicht angehörte; ferner steckte er 17,60 Frks., welche er seinen Arbeitern vom Lohne als„Bußen" abgezogen, in seine Tasche. Wegen dieser Betrügereien wurde der brave Fabrikant vom Gericht zu 100 Frks. Geldbuße und den Prozeßkosten im Betrage von 95,55 Frks. verurtheilt. Auch die aargauische Regierung berichtet von einem Fabrikbesitzer, der sich anmaßte, Bußengelder für uner- laubtes Wegbleiben von der Arbeit oder zu spätes Er- scheinen bei derselben in seinem Nutzen zu verwenden, statt im Interesse der Arbeiter, behauptend, daß er da- durch geschädigt werde und daher ihm das Bußengeld gehöre. Die Aufsichtsbehörden theilten diese Auffassung nicht und auf erfolgte Anzeige wurde der Fabrikherr gerichtlich bestraft. Dieselbe Regierung betont, mit Recht unwillig über solche nicht ehrlichen Prozeduren, daß zur behördlichen Genehmigung eingereichte nene Fabrik- ordnungen nicht selten die kleinsten Details normiren, über die Hauptsachen aber stillschweigend hinweggehen, z. B. die Verlegung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tagesstunden, Kündigung, Verwendung der Ordnungs- büßen zc. Ferner wird mitgetheilt:„In einigen Fällen wollten die Arbeiter zur Anzeige gegen Andere ver- pflichtet werden, welche sich gegen die Fabrikordnung oder in strafbarer Weise gegen den Fabrikherrn verfehlen sollten. In Uebereinstimmung mit den Anträgen des Fabrikinspcktvrats wurden solche Polizeispitzel- vor schr if ten aus den Ve rord nungen ausgewiesen. — Bekanntlich wimmeln in Deutschland die von den Fabrikanten„selbstherrlich" aufgestellten Fabrikordnungen von solchen, die Arbeiterschaft moralisch vergiftenden und korrumpirenden„Polizeispitzelvorschriften", ohne daß jemals eine deutsche Behörde daran Anstoß genommen und deshalb die Genehmigung der famosen Fabrik- ordnung abgelehnt hätte! h Auf dem vom 21 bis 26. September er. in Bern getagten internationaicn Unfallschuhkongreß erklärte der Präsident des deutschen Reichsversicherungsamtcs, Dr. Bödicker, daß im Jahre 1887 3156 entschädigungspflichtige Unfälle, d. i. 19,76 pCt. aller beobachteten Unfälle durch die Schuld der Unternehmer herbeigeführt wurden. Gegenüber den den Arbeitern gemachten schweren Vorwürfen erklärte er andererseits:„Daß die Arbeiter zur Aufstellung frivoler Forderungen neigten, kann keineswegs behauptet werden; auch splelt die Simulation eine ganz unter- geordnete Rolle." Nach dem St. Galler Berichte liefen gegen fünf Fabrikanten Beschwerden ein wegen unregelmäßiger Lohnzahlung, deren Ursache im Mangel an Geld bei den Fabrikanten lag. In Solothurn kam es mehrfach vor, daß den Arbeitern für Beleuchtung und Reinigung der Lokale Lohnabzüge gemacht wurden. Die betreffenden Fabrikanten wurden hierfür gerichtlich bestraft. Verlängerung des llstündigen Normal- arbei ts ta ges kam, wie der Bericht der Regierung von Appenzell a. Rh. bemerkt, in„reichlichem Maße" vor. Dieser Kanton steht denn auch mit den Ueberzeit- bewilligungen in erster Linie. Er zählt 264 Eta- blissemente mit 4543 Arbeitern; an 27 Etabliffemente wurden in den beiden Berichtsjahren seitens der Regierung 93 Bewilligungen zur Ueberzeitarbeit 2 bis 8 Wochen ertheilt. Die unteren Behörden ertheilten Ueberzeit- bewilligungen bis zur Dauer von 2 Wochen in 118 Fällen. JmKanton St. Gallen dagegen, der 853 Etabliffemente mit 20 770 Arbeitern zählt, wurden von der Regierung nur 98, und van den unteren Behörden 71 Ueberzeit- bewilligungen ertheilt, also insgesammt um 42 weniger als in Appenzell , das nur den vierten Theil der Eta- blissemente und Arbeiter zählt. Trotz des behördlichen Entgegenkommens in Punkto Arbeitszeitverlängerung wird dennoch, wie der Luzerner Bericht bemerkt, in einzelnen Geschäften die gesetzliche Arbeitszeit überschritten und die aargauer Regierung berichtet von einer Baumwollspinnerei, die mit der In- betriebsetzung der Fabrik vorzeitig begann,„da es mehrere Minuten brauchte, bis alle Maschinen im Gange waren." aber Abends die Maschinen bis zur reglementarischen Arbeitszeit laufen ließ. So mußten die Arbeiter länger als 11 Stunden arbeiten, welche Mehrarbeit der Fabrikant als„Hilfsarbeit" qualifizirte, was jedoch die Gerichte nicht gelten ließen, sondern den Feind des llstündigen Normalarbeitstages und des Fabrikgesetzes bestraften." Bei dieser Gelegenheit plädirt die gleiche Regierung da- für, die sogenannte Hilfsarbeit,„die mancherlei Auslegung fähig," füglich fallen zu lassen und diese Hilfsarbeiten in die normale Arbeitszeit zu verlegen.„Es dürfte dieses um io eher geschehen, als die heutige Tendenz auf Reduktion der llstündigen Arbeitszeit ge- richtet ist." Während auch die Soloth urner Regierung ihrer Sympathie für kürzere Arbeitszeit rückhaltslos Ausdruck giebt und mit Vergnügen konstatirt, daß in mehreren großen Etablissementen die lOstündige Arbeitszeit ein- geführt wurde und daß mit dieser Neuerung gute Erfahrungen gemacht wurden, äußert sich der Re- gierungsrath von Unterwalden über die in diesem Kanton ebenfalls seitens mehrerer Etabliffemente einge- führten 10 stündigen Arbeitszeit, daß dieselbe für Fabriken, in denen keine der Gesundheit schädlichen Stoffe ver- arbeitet werden, offenbar nicht im Interesse des Angestellten(Arbeiters) liege. Die„offenbar" etwas hinter dem allgemeinen Kuliursortschritt zurückgebliebene partriarchalische Regierung sürchtet, daß die freie Zeit den Arbeiter ans Wirthshaus und damit an ein unsolides Leben zu gewöhnen geeignet sei. Praktische Bedeutung hat die Abneigung der Unterwalder Regierung gegen den Zehnstundentag nicht. Abgesehen davon, daß weder Fabrikant noch Arbeiter im Kanton sich daran kehren, zählt Unterwalden auch nur 13 Etabliffemente mit 357 Arbeitern. Von Interesse bei dieser seltsamen Stellungnahme der Unterwaldener Regierung ist einzig der Umstand, daß sie eine— ult ramon tane Re- gierung ist! Um den Fabrikanten die Freude an der Ueberzeit- bewilligung etwas zu beeinträchtigen, hat die St. Galler Regierung beschlossen, für jede von ihr ertheilte Be- willigung 5 Frks nnd für eine solche von der Unter- behörde 3 Frks. Kanzleitaxe zu erheben. Begründet wird die Maßregel damit, daß die behördliche Untersuchung der in den Fabriken vorkommenden Unfälle dem Staate große Kosten verursache; in der Berichtsperiode z. B. über 7000 Frks. Auch im Kanton U ri wird für die Bewilligung zur Nachtarbeit eine Gebühr von 40—100 Fr. erhoben. Bemerkenswerth ist noch, daß im Kanton Appenzell a. Rh. in den Jahren 1889/90 keine Bewilligung zur Ueberzeitarbeit seitens der Fabrikanten ver- langt wurde, was im flauen Geschäftsgang seine Ur- fache hatte. In Bezug auf Nacht- und Sonntagsarbeit resp. die Beobachtung der bezüglichen Gesetzesbestimmungen, scheint es im Allgemeinen nicht übel bestellt zu sein. Auch die Zahl der um Bewilligung derselben an die Behörden gelangten Gesuche ist keine große. Vereinzelte Gesetzes- Verletzungen und Ausschreitungen scheinen aber immer noch vorzukommen. Dagegen steht es wohl noch unbefriedigender mit der Jnnehaltung der Gesctzesvorschriften betreffend die Frauen- und Kinderarbeit. Nach dem Berichte des Solothurner Regierungsrathes sind in einer Fabrik in diesem Kanton während einiger Zeit w'ibliche Personen sowohl über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus als auch während der Nacht beschäftigt worden. Einzelne Ar- beiterinnen wurden 15 bis 17 Stunden während eines Tages zur Arbeit angehalten. Der ausbeutende und ge- setzesverachtende Fabrikant wurde dem Strafgerichte über wiesen, Aehnliche Vorkommnisse werden aus Appen - zell A. v. Rh. gemeldet. Tie gesetzwidrige Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren zu Fabrikarbeit wird vnlfach gemeldet.„Kin der unter 14 Jahren werden allzu häufig noch in Fabriken geduldet und vorübergehend, aber, wie die ständige Aus- rede lautet, nur an jenen Tagen und ganz zufällig, als gerade der Fabrikinspektor oder der Jnspizirende in die Fabrik trat, zur Arbeit verwendet" lesen wir im St. Galler Bericht, der dann die weitere Bemerkung der Regierung enthält, daß sie gegen solche Uebertretungen sehr strenge vorgeht. Haben wir die Verletzung der verschiedenen Artikel des Fabrikgesetzes von feiten der Fabrikanten in ihrem ganzen Umfange vorgeführt, so sei zur Beruhigung des skeptischen Lesers bemerkt, daß die Behörden durchwegs bestrebt sind, dem Gesetze überall volle Geltung zu ver- schaffen und Uebertretung desselben in jedem Falle zu ahnden. In den Straflisten figurirei. die meisten Bußen wegen Uebertretung der Artikel 12(Normalarbeitstag), Artikel 4(Unfallsanzeige), Artikel 16(Kinderarbeit), Artikel 13 und 14(Nacht- und Sonntagsarbeit), Ar- tikel 15(Frauenarbeit), und der Artikel 6, 7 und 8 (Arbeiterverzeichniß, Bußen. Lohnzahlung und Fabrik- ordnung). Die über die Fehlbaren verhängten Bußen schwanken zwischen 5 Frks. im Minimum und 100 Frks. im Maximum. In zahlreichen, weniger erheblichen Fällen werden von Seite der Behörden Verwarnungen und Ver- weise ertheilt. Trotz der vielfachen Verletzungen des Fabrikgesetzes gelangen die meisten Kantonsregierungen in ihren Be- richten doch zu dem Schlüsse, daß das Gesetz im Allgemeinen beobachtet werde und zur wirksamen Geltung gelange. ..... Wenn sich auch die diesfällige Gesetzgebung nament- (ich für kleine Gewerbe beengend und beschränkend fühl- bar macht, ist man doch allgemein von den wohlthätigen Wirkungen derselben überzeugt und stellen sich eigentliche Schwierigkeiten der Ausführung des Fabrikgesetzes nicht entgegen," bemerkt der Graubündner Bericht und der Regierungsrath von Unterwalden schließt seinen Be- richt:„Im Allgemeinen kann mit Anerkennung hervor- gehoben werden, daß mit Ausnahme einzelner Fäll?, be- treffend Haftpflicht-Entschädigung, die Fabrikbesitzer der Durchführung des Gesetzes keine Schwierigkeilen gemacht und daß dasselbe somit auch in diesem Kanton kein tvdtes bleiben werde." Aehnlich äußert sich die Luzerner Regierung und die von Uri konstatirt,„daß das Fabrikgesetz im Allgemeinen von den Arbeitern als eine Wohl- that gepriesen wird. Theilweise weniger beliebt ist dieses Gesetz bei den Fabrikinhabern, denen die öfteren Besuche des eidgen. Fabrikinspektors und seine daherigen Anordnungen und Weisungen oft etwas ungelegen zu kommen scheinen", was sehr glaublich ist. Die St. Galler Regierung theilt mit, daß sie sämmtliche Bezirksämter angewiesen, durch die betreffen den Polizeiorgane jedes dem Gesetze unterstellte Etablisse ment periodisch wenigstens 3 bis 4 Mal im Jahre de suchen zu lassen. Ueber den Vollzug des Gesetzes läß- sie sich jeweilen schriftlichen Bericht erstatten, der ihr dann für weiteres Einschreiten als Basis dient.„An- fänglich stieß dieses Vorgehen auf ziemlichen Widerstand, jetzt aber haben sich die Fabrikanten daran gewöhnt und die Sache marschirt ordentlich.— Wenn auch da und dort noch kleine Gesetzesverletzungen und Unregelmäßig- leiten vorkommen, so sind wir dennoch der Hoffnung, daß auch diese Dank der stets bereiten und thatkräftigen Unterstützung des Fabrikinspeltorats, dem guten Willen der Bezirksbehörden und der zuständigen Polizeiorgane mit der Zeit mehr oder weniger auch beseitigt werden können."— Alles in Allem genommen muß zugegeben werden, daß das schweizerische Fabrikgesetz in seinem ganzen Um- fange zur Entfaltung seiner wohlthätigen Wirkungen erlangt und daß weder ausländische Regierungen noch Kapitalisten das Recht haben, zu behaupten, das schweize- rische Fabrikgesetz stehe nur auf dem Papier. Dieses Argument der offiziellen und kapitalistischen Vertheidiger des Manchesterthums und Gegner einer ehrlichen Arbeiter- schutzgesetzgebung kann nur noch auf Ignoranten Eindruck machen._ Die stille Revolution im Austauschlyste«. Unter diesem Titel polemisirt die„New-Uorker Volkszeitung" gegen die Forderung der Farmer-Allianz, in den Geschäften statt des Kreditverkehrs den Baarrerkehr wieder einzuführen. Die absurde Idee spukt auch bei uns in kleinbürgerlichen Köpfen— unsere Leser werden sich vielleicht noch einer Polemik mit dem antisemitischen „Volk" erinnern, wo irgend ein braver Landpastor mit diesem Vorschlag die soziale Frage heilen wollte. Freilich ist ein Unterschied vorhanden. Wenn die amerikanischen Farmer nach„mehr Geld" und„Baarverkehr" schreien, so thun sie das, um das„Geld billiger' zu machen, damit ihre Produkte theurer und ihre Hypotheken kleiner werden; den Schaden hätten die Arbeiter und die Hypo- thekengläubiger zu tragen. Wenn aber ein antisemitischer Dorfpastor seine ökonomische Weisheit gegen das Kredit- system ins Treffen führt, so geschieht es, weil der Gute bei Worten wie Check, Diskonto. Bank, immer das dunkle Gefühl hat, daß er da von irgend einem Juden über's Ohr gehauen wird. Im Anschluß an ihre Polemik giebt die„Volksztg." einige interessante weitere Auseinandersetzungen, die wir im Folgenden reprodnziren: „Während unter dem Banne der in Obigem charaktc- risirten Auffaffungs-Beschränktheit die Wortführer unserer kämpfenden Farmerklasse immer noch munter fortfahren, mit Vermehrung des Quantums der in Geldform be-
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5 (14.11.1891) 46
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