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Donnerstag, 7. August 1884.
I. Jahrg.
Berliner Volksblatt.
Organ für die Interessen der Arbeiter.
scheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus vierteljährlich 3 Mart, monatlich 1 Mart, wöchentlich 25 Pf. Einzelne Nummern 5 Pf. Poftabonnement pro Duartal 3 Mart.( Eingetragen im VIII. Nach trage der Postzeitungspreislifte unter Nr. 719a.)
Jnsertionsgebühr
beträgt für die 3 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf. Arbeitsmarkt 10 f. Bei größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinfunft. Inferate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Simmerstraße 44, sowie von allen Annoncen Bureaur, ohne Erhöhung des Preises, angenommen.
Redaktion und Expedifion Berlin SW., Bimmerftraße 44.
Ein Heimstätten- Gesek.
In der Schweiz hat die Verschuldung des Grundeigenthums auch schon stark um sich gegriffen, trotzdem die bäuerlichen Gemeinden der Alpenrepublik noch ziemlich viel Gemeindebesit( Allmende) aufweisen können. lange hat man über die Mittel diskutirt, mit denen man der wachsenden Belastung namentlich des fleinen Grundbesizes entgegentreten könne. Man schien indessen einzusehen, daß auch in der Schweiz , deren historische Entwicklung sich im
meinde beaufsichtigt werden, damit er nicht Mißwirthschaft oder Raubbau treibe.
Man sieht dem Projekt seine Schwächen auf den ersten Blick an. Es ist auf alle Fälle gut gemeint, gehört aber auch zu den vergeblichen Versuchen, den naturgemäßen Prozeß
aufzuhalten, der das in minimale Barzellen zersplitterte Grundeigenthum wieder zu größeren Komplexen vereinigt. Der große Besitz saugt auch hier den kleinen auf.
Die Einrichtung von sogenannten Heimstätten hat auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika die Wunder
Allgemeinen so sehr auf fleinbäuerliche Verhältnisse gründet, nicht gethan, die von derselben erwartet worden sind. Und der Berfall des Parzellensystems nicht aufzuhalten ist.
Nun ist im Großen Rath des Kantons Luzern ein
für die Schweiz neu ist, nämlich der Gedanke der Errichtung von Familienheimstätten. Man lehnt sich damit an das Heimstättengesetz der nordamerikanischen Union an, welches den Grundbesih bis zur Höhe eines gewissen Werthes
dabei ist der im allgemeinen noch wohlhabende nordamerikanische Farmer denn doch eine ganz andere wirthschaftliche
besserlicher Prinzipienreiter meiner Wahl in 2. entgegentratst, so muß ich mit Dir kurz, wie mit Deinem verstorbenen Bruder und dem nun ganz begrabenen F. G. abrechnen. Sonst verrechnet man sich leicht, wenn man lange rechnet. Daß mein Bruder mit der Züricher Arbeiterfasse durch=
ging, ist mir gleichgiltig. Was kann es Großes ge wesen sein? Ein paar hundert Thaler, wie ich jest wöchentlich netto einnehme. Ja, das Geschäft war gut: 500 pCt. Reingewinn. Meine Wahl ist übrigens, wenn nicht bei Euch, doch hier gefichert. Du hast also nichts großes geschadet und bleibst dunkler Schuldirektor. Ich bin bald ein ganz anderer Direktor".
Gebante aufgetaucht, der zwar nicht an und für sich, aber Erscheinung, als der schweizerische Kleinbauer. Die Ansied- schreiben. Genüge Ihnen die Erklärung, daß ich die Wahl
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ler fanden in Nordamerika ein freies Grundeigenthum vor; fie arbeiteten es aus dem Rohen heraus und brauchten es nicht mit Hypotheken zu beschweren. Auch ist der Boden in Nordamerika im Allgemeinen weit ertragsfähiger, denn im alten Europa . In Nordamerika , wo es noch
Ich acceptire die Wahl der Provinz. Mehr fann ich nicht annehme. Hierin liegt alles Weitere. Sie verstehen mich... Hoffentlich find wir bald auch Direktorats wie Provinziallandtags- Kollegen. Hievon können Sie Aft nehmen. freilich als ich eintrat, anders da, und ich bedauere jezt meinen Eifer; allein sofort auszuscheiden und ohne Uebergang mich zum Fortschritt zu bekennen, wäre für meine Wiederwahl zu besitz erklärlicher Weise noch nicht die weitgehende Zersplitte- Land- wie Reichs- und Provinziallandtag trop der Verschie rung erfahren je denheit gleich
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( 1881) Die nationalliberale Partei stand
befizer gegen die in Europa so beliebte Güterausschlach- Terrain genug für neue Ansiedelungen gibt, hat der Grundtung" schüßen und ihm seine Existenz hat garantiren wollen. Dieser rettende Gedanke" ist in Luzern von einem Mitgierig aufgefaßt und an eine Kommission verwiesen worden, find die Staatslasten, die auf dem Grundbesig resp. auf die nun nach Monaten mit dem Resultat ihrer Untersuchun- dem Bauer ruhen, in Nordamerika nicht so groß wie bei tirung
benn auch noch feinen förmlichen Gesezentwurf eingebracht,
sondern 15 Thefen aufgestellt, die den Rahmen eines noch
von diesen 15 Thesen die wichtigsten:
besto weniger Chain are on, lieber C. R., muß Grund haben
von Feudallaften behaftet ist.
zum Farbenwechsel. Wir stiften eine Mittelschat
beſity, der auch noch mit, wenn auch nicht bebeutenden Stoften gethan und fann, gehn. Der Vorwurf, bag, to ble
auszuarbeitenden Gefeßentwurfs bilden sollen. Wir geben selbst. Ohne die ganze herrschende Rechtsform zu durch
Die schwierige Situation ergiebt sich also ganz von brechen kann die Errichtung einer Heimstätte nicht bewilligt
Intereffen der Gesammtproving aus Prinzipienreiterei hinten angefeßt, vergleichen Sie mit der Infinuation parteiwechselnder Farbenschillerei und Sie müssen einsehen, daß meine Gegner von rechts und links mich anfeinden, weil ich mir selber treu
befindet, tann, wenn dieselbe nicht über drei Viertheile sind. Und da ist der verschuldete Bauer genau so daran, lichkeitsatt. Daß ich seine sozialistischen Velleitäten zu leicht ihrer Grundschätzung hypothekarisch verschrieben ist, von ihrem wie zuvor. Denn wenn er seine Schulden bezahlen könnte, 2. Der Errichter einer Heimstätte muß handlungsfähig der Pfändung zu bringen.
oder gesetzlich vertreten sein. Berordnung auch zu Gunsten eines Andern errichtet werden.
so brauchte er sich, resp. seine Parzelle nicht in die Gefahr Die radikale Presse der Schweiz hat denn auch diese und ist von der ganzen Sache überhaupt nicht sonderlich er
durch Vertrag oder lettwillige Schwäche des heimstätten- Projetis fofort herausgefunden Spotten Sie unseres Barteiſtrebens? Ich bin jogar tabl gegen
thümer der Heimstätte, c) für eine Familie.
zeit: a) für eine einzelne Person, b) für mehrere Miteigen zuwenden, daß man den Raubbau in weit größerem Maße Bo st" anlangt, bleibe ich meiner Marime getreu: Je mehr
beim großen als beim kleinen Grundbesitz finden kann und
5. Eine Familienheimstätte kann auch für künftige Ge- daß dort eine staatliche Kontrole eher Noth thut als da.
werden, darf dann aber nicht mehr als bis zur Hälfte der Heimstätten zu errichten Grundschaßung verschrieben werden.
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Aber selbst wenn es gelänge, eine größere Anzahl von glaubt man damit dem kleinbäuerlichen Betrieb eine dauernde Grundlage gegeben zu
6. Wer eine Heimstätte errichten will, hat beim Ge haben? Wie groß wird die Scholle sein, die dem Bauer als meinderath derjenigen Gemeinde, in welchem die zu grün Heimstätte" bleibt? Die Verschuldung wird dadurch nicht
herige Erklärung abzugeben.
genommen und in der Arbeiterversammlung zu sehr den Arbeiterfreund gespielt, vergleiche E. R. mit seinem in der H.- Affaire gezeigten Rechnungtragen und sehe ein, wie fich alles tompenfirt. Leis zeitgemäß hangirt ist staatsmännisch, B. that's uns vor. den Hohn persönlichen Strebens! Meine glänzende Laufbahn betritteln bloße Neider. Was die Süddeutsche Gerede, deftr mehr Gerühm; je mehr Geraune, desto mehr Geräusch. Um oben zuschwimmen muß man tüchtig nach unten stampfen Eflat bedeutet Glanz .. Da haben Sie mein Lebensprogramm!
Politische Uebersicht.
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bende Heimstätte ganz oder das dazu gehörige Wohnhaus aufgehalten, wenn sie auch eine andere Form annehmen gen bisher noch nichts gefruchtet, die Mehrzahl der Einwohner liegt, unter Vorlegung der nöthigen Erwerbstitel seine da- müßte.
Die Entwicklung der ländlichen Zustände drängt mit
7. Diese Erklärung auf Errichtung einer Heimstätte Naturnothwendigkeit auf den Großbetrieb hin, nament hat der Gemeinderath im Amtsblatte zu publiziren. Innert lich im dicht bevölkerten Europa . Mit künstlichen Mitteln das
und Bezahlung oder Sicherung seiner Forderung zu ver
Ansprecher im Fahrenden berechtigt, beim Gemeinderathe ist ein vergebliches Beginnen. Nur ein Beispiel. Glaubt Landwehrleuten eine gewiffe Renitenz beobachten zu können und gegen die Errichtung der Heimstätte Einsprache zu erheben man, der wuchernde Viehhändler werde sich unter einem
ftatt.
Die Eintragung der Heimstätte darf erst ge
liegende Masse und umgekehrt findet ihm gegenüber nicht
Heimstättengesetz am Bauern nicht schadlos halten können? oder sollte der Bauer dann weniger Vieh brauchen? Da die Gesetzgebung im Kanton Luzern vorläufig
der Reichslande möchte lieber zu Frankreich als zu Deutsch land gehören. Dieser Wunsch kann nur aus manchen Gründen nicht erfüllt werden und so wenig, wie wir die Annerion seiner Beit billigen konnten, ebensowenig aber könnten wir uns jegt für eine Rückgabe der Reichslande erklären. Besonders hatte man fürzlich Gelegenheit, bei den eingezogenen Reserven und und auch am Tage des französischen Nationalfeftes trat mehr fach der Gedanke einer Wiedervereiniguung mit Frankreich zu Tage. Nun meinen die strammen preußischen Bureaukraten und Militärs, daß das Erziehungssystem seither ein zu mildes gewesen sei, daß die äußerste Strenge regieren müsse u. f. w. Eine derartige Schwenkung wäre sehr zu bedauern. Unserer herrscht in den Reichslanden die Diktatur, und das preußische Militärsystem fann überhaupt keinen Anspruch darauf machen, als Erziehungsmittel zu dienen. Wir sind also der Meinung, daß da die Strenge sich bei einem gebildeten Volke niemals als Erziehungsmittel bewährt, man größere Milde in den Reichslanden herrschen lassen und in erster Linie den Diktaturparagraphen aufheben soll.
9. Die Heimstätte haftet nur für die liegenden Schul- schwerlich die Mittel finden wird, die Schulden der Bauern ben laut Rontursgefeß. Der Befißer derselben fann wegen zu tilgen, so werden die Bauern ,, soweit sie Schulden haben, Meinung nach hat schon die äußerste Strenge gewaltet; noch fahrender Schulden nur im Fahrenden an den Konkurs auch keine Heimstätten errichten können. getrieben werden. Ein Uebergreifen der fahrenden auf die scheitert das ganze Projekt.
Schulben belastet werden.
ihres Mages arrondirt werden.
Interessante Briefauszüge,
Schon
10 Die Heimstätte darf mit feinen neuen Hypothefar welche in dem Nachlasse des verstorbenen Dr. med. Findteisen 11. Die Heimstätte darf weder verkauft noch Ridert zum Verfasser haben sollen, veröffentlicht nach der getheilt, wohl aber ohne wesentliche Beeinträchtigung Pol. Wochenschrift" die Thüringer Waldpost".- Wir geben
aufgefunden worden sind und den Reichstags- Abgeordneten
einen Theil derselben hier wieder: 1861. An Herrn F. P.
Ihr Krankfein ist geschäftlich Nebensache. Ob Sie Ihre Schöpfung, das Erbtheil Ihrer Kinder, mehr als Ihre Dampf
12. Die Heimstätte muß von dem Heimstätteberechtigten Gegen eine Miß- und Raubwirthschaft des schifffahrts - Gründung lieben und festhalten wollen, tangirt doch Heimstättebesigers fann der Gemeinderath seines Amtswegen die nöthigen Maßregeln( Sequester) verfügen. Wohnorts auf Verlangen der zunächst Betheiligten oder von 13. Jebe auf Lebenszeit errichtete Heimstätte tann in Uebereinstimmung sämmtlicher Berechtigten und mit Zustim mung des Errichters wieder aufgehoben werden. 14. Eine solche Heimstätte erlischt mit dem Tode des Berechtigten, bei mehreren, des zuletzt Berechtigten, und bei einer Familie nach dem Tode der Eltern, sobald das jüngste Kind das Alter, der Volljährigkeit erreicht hat." Stück Grund und Boden, das als Heimstätte" einge Soweit die Resultate der Kommissionsberathungen das mit neuen Hypotheken belastet, noch wegen Hypotheken- oder anderer Schulden zwangsweise versteigert werden.
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Dabei das
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perlorenen
mich nicht. Daß Sie mir gutes Gehalt gaben, als ich mittellos war, ist kein Grund, Ihnen jezt über den Marktpreis zu geben. Gewiß habe ich von Ihnen pünktlich Bahlung erhalten, aber auch pünktlich meine Pflicht gethan. Mit Senti mentalitäten fann man im Geschäft nichts anfangen. Leistung, Gegenleistung! Mein Goldschmid fordert raschen Entschluß. Er und mein Vize präsident geben mit offenen Kredit bis 5000 Thlr. Wollen Sie dafür die Zeitung mir überlassen? Sonst gründe ich eine neue, und daß ich jetzt als Stadtrath anders dastehe, wie vor 3 Jahren bei meiner Her- und mühseligen Unterkunft an Ihrem Blatte, wissen Sie. Also
fchrieben ist, fann also weder verkauft noch getheilt, noch bührend berücksichtigt. Er hat fie freilich gegründet, hätte
( 1863) Deines Bruders Tod habe ich in der Zeitung gefie aber zu Grunde gerichtet, wenn ich sie nicht ihm abgenommen. Meine reiche Heirath ist Beweis für meine Fähigkeit; meine Arbeitstraft ist meines eigenen Reichthums Quelle. Uebrigens haben alle Jugend
Der von der Mainzer Arbeiterpartei gegen die am 24. v. M. vorgenommene Wahlmännerwahl erhobene Protest, welcher wegen einer Unklarheit im Gesetz der Bürgermeisterei, den Wahlkommissär und der Kammer selbst zugestellt wurde, gründet sich auf Art. 7 des die Busammensetzung der beiden Kammern betreffenden Gesetzes vom 8. November 1872, welcher als stimmberechtigt bei der Wahl der Wahlmänner diejenigen Staatsbürger bezeichnet, welche seit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, an dem Orte, an welchem sie wohnen, Einkommensteuer bezahlen. Nach dem Protest hätten sich bei obiger Wahl 17 näher bezeichnete Personen be theiligt, welche ungeachtet des Mangels der hessischen Staatsbürger- Qualität in die Liste der Stimmberechtigten und Wahlmänner eingetragen gewesen, welche Thatsache die Ungiltigkeit des ganzen Wahlaktes im vorliegenden Fall um deßwillen zur Folge haben müffe, weil die Mehrheit der Stimmen, um welche der die höchste Stimmenzahl aufweisende Stimmzettel den in dem Abstimmungsergebniß zunächst kommenden Stimmzettel überragt, nur 6 betrage, mithin schon die Abstimmung von 6 Wählern, welche nicht hessische Staatsbürger find, genügt haben, die Wahl als eine ungiltige erscheinen zu laſſen. Außerdem stüßt sich der Protest auch auf Rechtssprechungen für die Richtigkeit seiner Ansicht und zwar auf die bekannte Entschei dung in Sachen der Offenbacher Wahl, durch welche auf nach= träglich erhobene Reklamation die Wahl wegen Unregelmäßig
bauer ein unveräußerliches Heim schaffen und ihn vor den freundschaften nur durch ihre etwaigen Vor- feifen in der Wahlliste kassirt wurde. Vorausgesetzt, daß es Wucherern schüten. Auch foll er staatlich oder von der Ge- theile reellen Werth und da Du als unver- erweislich richtig ist, daß 17 Personen, die nicht hefftsche Staats