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leute das Inventar aufnehmen und fanden sich bei dieser Ge- I legenheit Waaren im Betrage von 200 Mart vor. Der Wirth weiß aber noch nicht, wann und ob überhaupt er sich zur Dedung seiner Miethsforderung an die Sachen halten, resp. feine Wohnung wieder vermiethen kann.

N. Deutsche Normalzeit. Die Frage der Einführung einer deutschen Normalzeit dürfte nicht allzu lange ihrer Er ledigung harren, nachdem sich die Ueberzeugung Bahn ge brochen hat, daß der Eisenbahnfahrdienst eine solche allgemein für ganz Deutschland gültige Normalzeit nicht mehr entbehren fann. Wie dem Berliner Verkehrs- Verein von zuständiger Seite mitgetheilt wird, ist bei dem Ertrazuge, der am 9. d. M. von Hirschberg nach Berlin im Interesse der aus den schleft­schen Gebirgsorten beim Ferienschluß der Schulen hierher zurückkehrenden Sommergäste eingelegt wird, der für den Ver­fehrsdienst bestimmte Fahrplan vollständig nach Berliner Zeit aufgestellt. Durch die Ersegung der verschiedenen Ortszeiten durch die mittlere Berliner als Normalzeit, wie es in diesem Falle geschehen ist, wird die nothwendige Einseitigkeit am besten durchgeführt werden.

gegen die Gäste feuerte und zertrümmerte. Fünf handfeste| Männer waren nicht im Stande, die Rasende zu bändigen und nach kurzer Zeit war Alles im Lokale demolirt, Stühle und Tische umgestürzt, furzum ein grauenhaftes Chaos durch die Megäre geschaffen. Der Schaden, den der Wirth dadurch er­leidet, ist beträglich. Ein Schußmann erschien erst zur Stelle, als fich die Erzedentin bereits entfernt hatte, doch dürfte fte ihrer Bestrafung nicht entgehen.

a. Eine nette Pflanze. Die Schneiderin Frau Sch. machte vor acht Wochen eine Reise nach Karlsruhe in Familien­angelegenheiten und lernte auf der Rückreise im Eisenbahn­angelegenheiten und lernte auf der Rückreise im Eisenbahn­coupé eine junge elegant gekleidete Dame tennen, welche mit der Sch. gemeinsam die Reise von Frankfurt a. M. nach Berlin machte. Die Dame nannte fich Walter und erzählte der Sch., daß fie die Abficht hätte in Berlin , woselbst fie völlig Sch., daß fie die Absicht hätte in Berlin , woselbst sie völlig unbekannt wäre, eine Stellung anzunehmen. In Berlin an gekommen nahm Frau Sch. Die Unbekannte mit nach ihrer Wohnung und gab ihr da Kaffee zu trinken, worauf die Un­bekannte sich entfernte. Bald nach der Entfernung derselben vermißte zwar die Sch. eine Tricotweste, aber sie schöpfte des­halb keinen Verdacht gegen ihre Reisebegleiterin. Vor einigen Tagen tam diese wieder zu Sch. und stellte an diese das Er­suchen, fie in der Schneiderei zu unterrichten. Frau Sch. ging auf diese Offerte ein, und die angebliche Walter blieb da und wurde bald beschäftigt. Hierauf schickte die Sch. ihre neue Schülerin mit einem Damenmantel zu einer Kundin, von welchem Gang aber diese nicht mehr zurückgekehrt ist. Die Schwindlerin hat außer dem Mantel vor ihrer Entfernung aus der Sch'schen Wohnung sich mehrere Gold- und Schmucksachen, sowie baares Geld, im Gesammtwerthe von nahe an 100 M. heimlich angeeignet. Die bisher nicht ermittelte Diebin ist 18 bis 20 Jahre alt, 165 Ctm. groß, sie hat dunkles glatt an­liegendes Haar, eine hohe Stirn, schlanke Statur und eine von einem Schnitt herrührende Narbe im Geficht. Sie war mit einem grüngeblumten Kattunkleid bekleidet.

a. Die Diamantendiebin Kiehnel, welche wegen des bei den Hofjuwelieren Friedländer verübten Diamanten­Diebstahls zu einer mehrjährigen Buchthausstrafe verurtheilt worden war und dieselbe bisher in der Strafanstalt zu Luckau perbüßt hat, ist, wie uns mitgetheilt wird, vor einigen Tagen in der genannten Strafanstalt in Folge einer Bauchfellentzün­dung geftorben. Die Leiche ist auf Ersuchen der Angehörigen Der Verstorbenen hierher zur Beerdigung auf dem hiesigen Nikolaikirchhofe gebracht worden, und befindet sich einstweilen in der Leichenhalle dieses Kirchhofes, bis seitens der Staats­anwaltschaft eine Entscheidung darüber getroffen worden, ob die Leiche behufs genauer Feststellung der Todesursache obdu­zirt werden soll oder nicht.

a. In Tobsucht verfallen. Der am Louisen- Ufer woh­nende Arbeiter F. tam gestern Abend in seine Wohnung und fing mit seiner Frau und seinen Kindern einen Streit an, wo­bei F. plöglich in Tobsucht ausartete, mit einem Beil sämmt­liche Möbelstücke zerschlug und auch auf Frau und Kinder unter der Drohung, ste tödten zu wollen, eindrang. Die Hülfe­rufe der bedrängten Familie zogen mehrere Hausbewohner her­bei, welche die von innen verschlossene Thür gewaltsam öffne­ten und den Wütherich festnahmen.., welcher anscheinend in einem Anfall von Geistesstörung die Verwüstung der Woh­nung angerichtet hatte, ist, um seine Familie vor ihm zu ichüßen, zur Haft gebracht worden, woselbst sein geistiger Zu­stand untersucht werden wird.

Ein ebenso originelles wie schlaues Verfahren wird jest häufiger bei Schnittern beobachtet, welchen besonders der nichts ahnende Städter zum Opfer" fällt. Kommt ein folcher Städter in die Umgegend und paffirt hierbei zufällig ein Getreidefeld, auf welchem Landleute mit dem Mähen der tucht beschäftigt find, so tritt einer der Schnitter fed auf den

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Spaziergänger zu und bindet ihm ein kleines Bund von Barben um den Arm, dabei einen Spruch hersagend, Ende lautet: Und' trinken wir dann ein Glas Bier!" Dieses Verfahren heißt bei den Schnittern anbinden" und der ob der Handlung verdächtige Städter, dem von dem ganzen Spruch nur der sehr verständliche Wink mit dem Baumpfahl" im Gedächtniß geblieben ist, lauft sich dann mit einem Geld­gefchent los". Bum Andenken an das fleine ,, ländlich- fittliche" Abenteuer nimmt der angebundene" Städter die junge Feld= frucht heim, um immer daran erinnert zu werden, daß er bei einem neuen Ausflug in die Umgegend ein Getreidefeld mit einem weiten Bogen zu paffiren hat, um nicht wieder ,, ange bunden zu werden.

* Das Verschwinden von jungen Mädchen in Berlin nimmt in fester Zeit geradezu überhand. In Verlauf von faum einer Woche werden uns nicht weniger als vier Frauens personen als vermißt gemeldet, und zwar seit Sonnabend Nach­mittag ein 18jähriges Mädchen, seit Sonntag Vormittag ein

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ein furzes Bögern nach erfolgter Aufforderung den Hausfriedens­bruch noch nicht immer begründe und deshalb beantrage er Freisprechung. Der Gerichtshof erkannte auf Schuldig und verurtheilte Blume zu 10 M. oder zwei Tagen Haft.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

h. Im Verein der Bauanschläger Berlins und Um­gegend, deffen General- Versammlung am Sonntag Vormittag in der Oranienstraße 51 von ca. 150 Theilnehmer besucht war, referirte, nach Erstattung des Kaffenberichts über das ver­floffene Quartal( iepiger Kaffenbestand: 938 M. 30 Pf.), Der Bauanschläger Herr Krause über die mehrmals vertagte An­gelegenheit, betreffend den Anschluß des Vereins an den Ver band der deutschen Tischler- und Schreinervereine. Der Ne­ferent empfahl, vorläufig davon Abstand zu nehmen. Sei der Anschluß an den Verband an sich zwar vortheilhaft für die energische Durchführung einer Lohnbewegung, für Kranken­und Sterbefälle, sowie für die auf der Wanderschaft begriffe nen Mitglieder, so müsse doch auch die pekuniäre Seite der Sache erwogen und berücksichtigt werden. Da seien einmal pro Kopf 20 Pf. Beitrittsgebühren, sodann monatlich pro Kopf 30 Pf. Verbandsbeitrag und 25 pro Kopf monatlicher Vereins­beitrag zu bezahlen, das mache also außer der Beitritts- oder Einschreibe- Gebühr monatlich 55 Pfennig Mehrausgabe für das einzelne Mitglied aus, was wohl Vielen zu viel wäre, so daß die Vereinskaffe eintreten und sich zulegt erschöpfen müßte(?!). Bumal feien polizeiliche Hemmnisse zu gewärtigen, wie dies schon gegenüber dem Tischler- Fachverein fich gezeigt habe, dem der Anschluß nicht bewilligt worden. Auch habe der Verein jezt hier Wichtigeres zu thun, als nach Stuttgart ( dem Verbands- Size) zu gehen. Anders Herr Baumgarten, der als Correferent für Annahme des Anschluß­Antrages plaidirte und gerade auf die bei der jezigen Lohn­bewegung der Bauanschläger erfahrenen Unzuträglichkeiten hin­wies, wenn eine junge Gewertsorganisation isolirt dastehe und ganz auf sich allein angewiesen sei. Alle Tischler- Verbands­Mitgliedschaften hätten ihn in Betreff zu erhaltender Unfer­ftügungen für die Lohnbewegung auf den Zentralvorstand in Stutt gart verwiesen, während der Verbandspräsident daselbst ihm bedeu­tete, daß über die Frage, ob ein nicht dem Verbande angehörender Unterstügung erhalten fönne, erst der geschäftsführende Aus­schuß des Verbandes entscheiden müffe. Zu den Vortheilen, welche der Verband zu bieten vermöge, fomme noch für die Folgezeit die Unterstüßung arbeitsloser Verbandsmitglieder, für welche der Verband einen Fond zu gründen im Begriff sei. Beim Fach­verein der Tischler lägen Gründe besonderer Natur vor, welche das vom ersten Referenten erwähnte Verbot veranlaßt hätten. Auch sei der fragliche Polizeibescheid schwerlich für andere Ver eine maßgebend u. s. w. Bei der Abstimmung lehnte jedoch die Versammlung den Anschluß an den Verband mit allen gegen 6 Stimmen ab. Bei der Wahl eines ersten Vorfißen­Sen wurde Herr Sonnabend wiedergewählt.

R.( Originalbericht des Berl. Voltsblatts.) Ein großes Aufsehen erregender Vorfall, der sich am 18. April dieses Jahres auf dem Standesamt 9 abspielte, am 24. April in einem längeren Artikel des Berliner Tageblatt" und dann in der gesammten Presse besprochen wurde, beschäftigte heute die 87. Abtheilung des Schöffengerichts. Als Angeklagter er­scheint der Hausdiener Blum, beschuldigt des Hausfriedens­bruchs; Balastungs- und Entlastungszeugen find in solcher Zahl zur Stelle, daß der Saal dieselben kaum auf einmal faffen kann. Die Vertheidigung führt Herr Rechtsanwalt Kaufmann. Auf Befragen des Präsidenten erklärt der Ange­flagte:" Ich tam am 18. April zwischen 9 und 10 Uhr auf flagte: Jch tam am 18. April zwischen 9 und 10 Uhr auf das Standesamt, um ein mir geborenes Kind anzumelden. Zunächst wandte ich mich an den Diener, dieser führte mich zu Herrn v. Keudell. Ich bat mir nach erfolgter Eintragung den Schein zur Taufe aus, es wurden mir aber 50 Bf. dafür ab­verlangt. Ich weigerte mich, die 50 Bf. zu bezahlen, weil Jeder einen derartigen Schein unentgeltlich bekömmt, gerieth in Wortwechsel mit dem Herrn v. Keudell und wurde, trogdem ich auf erfolgte Aufforderung langsam das Lokal verließ, von dem Herrn v. Keudell an der Gurgel gepackt und hinaus geworfen; wobei mir zum Theil die Sachen auf dem Leibe zerrissen wurden." Präsident: Wie kam denn die Geschichte in's Tageblatt?" Angeklagter: Ich bin hingegangen und habe die Sache dort erzählt und nachträglich sollen fich auch noch andere Berfonen gemeldet haben." haben." Der erste Beuge ist der Standesbeamte von Reudell, derselbe Deponirt folgendermaßen: Auf dem mir unterstellten Standes­amt befinden sich drei Räumlichkeiten, 1 Wartezimmer und zwei Amtszimmer; im ersten Amtszimmer fungirt der mir unter­stellte Beamte, Herr Riese, im zweiten ich. Am genannten Tage fam der Angell. Blum auf das Standesamt um die Eintragung eines Geburtsfalles zu bewirken; nachdem dies ge­schehen ersuchte er mich um einen Schein über die erfolgte Ein­tragung. Ich erwiederte, daß, da er mosaischer Konfession einen gewöhnlichen Schein, Gültig nur zum Zweck der Taufe" nicht gebrauche, weil das Kind doch nicht getauft werde, eine Geburtsurkunde fofte aber 50 Bfg., wenn er solche wünsche, so möge er nach einer Stunde dieselbe abholen. Darauf ging ich mit dem Angeklagten ins Nebenzimmer zu Herrn Riese und nannte diesem die Nummer der Eintragung, worauf ich mich wieder nach meinem Blage begab. Gleich darauf kam Herr Riese zu mir und beschwerte fich über das Benehmen des Angeklagten, ich ging nuu zu diesem und sagte zu ihm: Wenn Sie glauben daß Ihnen Unrecht geschieht, gehen fie aufs Rathhaus und beschweren sie sich." Blume erwiederte aufgeregt und ich forderte ihn nun auf, das Lokal zu verlaffen. Da er nicht ging, forderte ich ihn noch ein­mal auf, öffnete die Thür des Wartezimmers und sagte: Sept gehen Sie sofort!" Blume ging nun an mir vorbei ins Warte­zimmer, blieb aber in diesem stehen und raiſonnirte über ge­meine Behandlung". Ich ging hinzu, pacte ihn und schob ihn zur Thür hinaus auf den Korridor. Hierbei schrie er, Sie

20 und ein 21jähriges Mädchen und seit Sonntag Nachmittag eine Frauensperson im Alter von 27 Jahren. Jene Frauens­perion, welche fich in der Nacht zum Montag durch Ertränken in der Spree vor dem Hause an der Schleuse Nr. 9 das Leben nahm, war ca. 21 Jahre alt, trug eine schwarze Mantille, furze, neue Schuhe mit ziemlich hohen hacen, weiße Strümpfe, ein Medaillon am Band und auf der Hand einen Verlobungs­ring, gezeichnet J. oder E. K. Die Verstorbene hat blondes Haar. Sie war von der Treppe aus ins Wasser gesprungen und hatte vor der Ausführung der That Hut und Mantel ab gelegt. Es liegt die Vermuthung vor, daß die Verstorbene mit bet feit Sonntag vermißten Tochter der in der Lothringerstraße wohnenden Wittwe K. identisch ist.

fanntlich zweds Herstellung einer Sandsteinverblendung ein 8. Vor dem Hause Jerusalemerstraße 15 sollte be­Stangengerüst angebracht werden, von dem jedoch zwei etwa 80 Fuß hohe Mastbäume an einem frühen Morgen um schlugen und so das Einschreiten der Polizeibehörde erforderlich machten. Die Angelegenheit befindet sich jest beim Polizei Bräfidium zur Entscheidung darüber, ob dem Bauunternehmer Klammers( Balfen-) Gerüstes zu gestatten ist. Daß der Bau unternehmer auf die Fortsegung des unterbrochenen Aufbaues des Stangengerüftes hofft, beweist das Vorhandensein des einen noch in der Erde stehenden Mastbaumes, dessen Entfer nung erst erfolgt, wenn das Polizeipräsidium die Anbringung eines Stangengerüftes versagt. Im Ganzen sollten sechs Mast­bäume aufgeführt werden.

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der Aufbau des projektirten oder die Herstellung eines fog. würgen mich" und machte einen Standal, daß sämmtliche

nahe, daß ein Vorübergehender ein brennendes Streichholz weg­geworfen, welches den Wagen getroffen.

hr. Die Versammlung der Bauanschläger und ver­wandten Berufsgenossen, welche, ungefähr 200 Theilnehmer zählend, am Dienstag Kommandantenstraße 77-79 tagte, hat ihren Zweck, eine Verständigung mit den Arbeitgebern herbei­zuführen, nicht erfüllt, sondern hat im Gegentheil die versam melten Arbeitnehmer zu dem einmüthigen Beschluffe gebracht, den Strike bis zur vollständigen Durchfeßung ihrer Forderun gen fortzufegen. Nachdem das Bureau gewählt war( Herr Krause als Vorfigender), gab Herr Drthmann als Referent ein flares Bild von den Verhandlungen, welche feit 1882 zwischent der Lohnkommission der Bauanschläger und dem Vorstand der Schlofferinnung stattgefunden. Als die Lohnkommission den von den Bauanschlägern aufgestellten Lohntarif dem Innungs­vorstande mit dem Gesuch um Anerkennung deffelben eingereicht hatte, hat der Innungsvorstand in einem Schreiben vom 24. Oftober 1883 die Mittheilung gemacht, daß eine Generalver­

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sammlung der Innung in einer Resulotion sich mit den Forderungen theilweise einverstanden und bereit erklärt babe, den Forderungen soviel wie möglich Rechnung zu tragen, die Nebenbedin gungen aber zurückgewiesen und es jedem Arbeitgeber über­lassen, in Betreff dieser selbst zu entscheiden. Auf einen Bericht der Lohnkommission, in welchem der Beschluß der Bauanschläger mitgetheilt wird, die Arbeit bei den Arbeitgebern, welche sich weigern, das dem Lohntarif beigelegte Anerkennungs Formular mit ibrer Unters schrift zu versehen, nieder zulegen, hat der Innungsvorstand in einem Schreiben vom 2. Mai d. J. mitgetheilt: 1) daß bei der Innung eine Lohnfommission nicht vorhanden sei; 2) daß die Quartalversammlung, in welcher eine Lohnkommission hätte ein­gesezt werden können, schon am 20. April stattgefunden; 3) daß der Innungsvorstand nicht bevollmächtigt sei, im Namen aller Schloffermeister die Löhne zu bestimmen; 4) daß mithin der Verein der Bauanschläger selbstständig vor­gehen müsse. Infolge dieser Mittheilung ist über mehrere Ar­beitgeber nach einander der Strike verhängt worden, zum größten Theil mit dem gewünschten Erfolg. Auf das Schrei ben, in welchem von dieser Thatsache die Lohnkommission dem Innungsvorstande Kenntniß gegeben. hat der Jnnungsvorstand unterm 23. Juli d. J. den Bescheid ertheilt, daß in einer Gene ralversammlung der Innung beschlossen worden sei, die Un­terschrift zu verweigern und sich den Forde rungen der Lohnfommission gegenüber ab­lehnend zu verhalten. In der Berliner Morgen­Beitung" vom 26. Juli ist dann ein Bericht über die Versammlung der Bauanschläger erschienen, welche in einer Resolution ihrer Entrüftung darüber, Ausdruck gegeben, daß die Innung mit diesem Beschluß das Zuge­ständniß, welches fie am 24. Oktober v. J. gemacht, daß die Forderungen der Bauanschläger gerechtfertigt feten, wieder zu­

N. Ein brennender Heuwagen. Gestern Nachmittag Taufe ja gegen 5 Uhr gerieth auf der Prenzlauer Chauffee, nicht weit von dem Thore, ein Heuwagen von L. in Schönlante auf bisher unermittelte Weise in Brand. Passanten, welche das Aus­fte aus den benachbarten Häusern Eimer mit Waffer herbei­holten und die Flammen löschten. Der Kutscher hatte von dem Borgange teine Ahnung gehabt und liegt nun die Vermuthung zirten?" von Keudell: Ja vor dem Schiedsrichter hat er mich rückgenommen hat. In dem diesem Berichte angehängten Nach

Hausbewohner herbeikamen. Bemerken muß ich noch, daß Bemerken muß ich noch, daß ich ein festes Gehalt beziehe und die einlaufenden Gelder an den Magistrat abliefern muß. Richtig ist, daß ein Schein ,, Gültig nur zum Zweck der Taufe" jedem, der einen Ge burtsfall anmeldet, unentgeltlich ausgehändigt wird; indeß ist es nicht Sitte, daß den Bürgern mosaischer Kon­feffion ein solcher gegeben wird, Da bei diesen eine nicht stattfindet. Unannehmlichkeiten find mir in Menge aus dieser Angelegenheit erwachsen. Zunächst erschien im Berliner Tageblatt ein Artikel, dann erhielt ich anonyme Drohbriefe, und schließlich mußte ich mich meiner vorgefesten Behörde gegenüber rechtfertigen. Präsident: Hat der Angeklagte nicht eine Klage wegen Mißhandlung gegen Sie eingereicht, bevor Sie ihn wegen Hausfriedensbruch denun­zunächst verklagt, doch habe ich das Königl. Amtsgericht gebeten, die Anflage gegen mich zu vertagen bis dieser Ter­min stattgefunden hat." Präfident: Und Sie haben Blume erst im Wartezimmer angefaßt, vorher nicht?" von Keudell: Nein, erst im Wartezimmer." Zeuge Riese bestätigt die Angaben des Zeugen v. Keudell. Zeuge Bemple, Bote des Standesamts stand im Wartezimmer als v. Keudell den Blum an der Kehle packte und hinausbrachte. Präfident: ,, Waren Sie auf der Redaktion des Tageblatt? Beuge:" Nein." Bräftd.: ,, haben Sie mit Herrn von Keudell Ünannehmlichkeiten gehabt?" Beuge: Sch sollte dem Herrn v. Keudell immer die Sachen reinigen und da ist öfters Streit entstanden." v. Keudell: Der hat meinen

schneiderin Frl. W., meldete sich bei dieser als Arbeiterin eine Schwindlerin. Auf die Annonce einer Damenmäntel ältere Frauensperson, welche fich als Frau Schulz, wohnhaft Schwedterstraße 6, bezeichnete. Die W. gab dieser Frau Stoff zu einem Damen- Doublemantel mit, welche fich damit entfernte und nicht wieder zurückgekehrt ist. In dem angegebenen Hauſe wohnt die angebliche Schulz nicht. Dieselbe, welche wahrschein lich auch weitere gleiche Betrügereien versuchen wird, ist mittel­Gesicht und war bekleidet mit einem hellen lila Baregekleide groß und schlank, sie hat dunkelblonde Haare, ein gelbliches und schwarzem runden Taillenfragen.

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trage wird mitgetheilt, daß, wie der Innungsvorstand erklärt hat, der Beschluß der Innungsversammlung von den Bauan­schlägern misverstanden sei: die Ablehnung seitens der In­nungsversammlung beziehe sich nicht auf die Lohnfors derungen, sondern nur auf die Forderung, daß die Ar­beitgeber das Formylar mit ihrer Unterschrift versehen sollen. Von den wenigen Arbeitgebern, welche der an alle Schloffer­meister und Eisenhändler ergangenen Einladung Folge gegeben hatten, nahm nur Herr Reppert, der Obermeister der Schloffer­innung das Wort, um die Erffärung abzugeben, daß der Bes schluß der Innungsversammlung nur so zu verstehen sei, wie der in Rede stehende Nachtrag zum Zeitungsbericht es ange­geben habe. Bum Beweise las er die betreffende Stelle des

fel einen Rubeſtörer hinaus zu befördern, ich habe überhaupt Brotokolls der Innungsversammlung vor. Es folgte bann

Widerhalen gehalten, in dieser entsetzlichen Lage bis zu ihrem flagten ein recht gehäffiges gewesen sei. Bunächst habe er den

Marter geltend machen kann?

schon seine Verseßung beantragt." Der Angeklagte erklärt noch ganz besonders, daß er schon im zweiten Zimmer von dem Herrn v. Keudell an der Kehle gepackt wurde. Der Staatsanwalt ist der Meinung, daß das Betragen des Ange­

& Als eine grausame Thierquälerei beim Angelsport der Angel erfolgt bekanntlich dadurch, daß man fleinere lebende Fische derartig auf den anferförmigen, doppelten Angelhaken Sticht, daß die Spigen den Rücken durchbohren und fie, vom qualvollen Tode oder bis zum Biß eines Hechtes verharren müssen. Länger wie eine qualvolle Stunde halten die armen Fische die Tortur nicht aus, dann find fie ,, matt" und ein neues Opfer folgt ihm auf den haken. Ob nicht der Thiers Vertheidiger wies darauf hin, daß der Artikel im Tageblatt bescheiden sind, da fie nur die Löhne fordern, die Schugverein feinen Einfluß zur Einstellung einer derartigen gewiß nicht auf Veranlassung des Blum erschien, auch sei nicht fie vor fünfzehn Jahren schon bekommen,

fendes Weib, verursachte in der Nacht vom Sonntag zum Mon br. Ein nächtlicher Exzes, herbeigeführt durch ein ra tag an der Schmiedstraße große Menschenansammlungen. In einem dafelbft belegenen Restaurant mit Damenbedienung war in Wuth gerathen, daß fie unter wahrhaft thierischem Geheul, eine Stellnerin in Streit mit Gäften gefommen und dabei so bas ftraßen weit gehört wurde, Alles, was ihr zu Händen fam,

Artikel im Tageblatt veranlaßt, sodann könne man annehmen, daß er auch von den anonymen Drohbriefen gewußt habe, er beantrage deshalb eine Gefängnißstrafe von 14 Tagen. Der

eine fast drei Stunden ausfüllende Diskussion, an der die Herren Neumann, Ohlerich, Künzel, Gördi, Minde, Nezband u. A. fich betheiligten, und in welcher Alles, was nur irgend mit gutem Grunde angebracht werden konnte, um zu beweisen, daß das Vorgehen der Bauanschläger ein tadelloses, das der Herren Jnnungsmeister dagegen ein nicht zu rechtfertigendes sei, wirklich vorgebracht wurde. Unter Anderem wurde ausgeführt, daß die Arbeiter in ihren Forderungen höchst

bewiesen, daß der Angeklagte in irgend einer Beziehung zu den anonymen Drohbriefen geftanden habe. Den Hausfriedensbruch müsse er entschieden bestreiten, da der Angeklagte ja, wenn auch nur langsam, das Lokal verlassen hätte. Daß er nicht bei der ersten Aufforderung ging, kam daher, daß Herr v. Keudell fich noch nach der Aufforderung in eine Diskussion einließ, der Angeklagte fich daher im Rechten glaubte noch bleiben zu tönnen. Das Reichsgericht habe vor Kurzem entschieden, daßlich meinen, oder daß Hochmuth oder Eigensinn sie ab­

daß die Arbeitgeber keinen vernünftigen Grund haben, wenn fie die Forderungen als gerecht und billig anerkennen, die Namensunterschrift zu verweigern, daß die Innungsmeister mit dem Beschluß, die Namensunterschrift nicht geben zu wollen, entweder befundet haben, daß sie den als gerecht und billig anerkannten Forderungen nur so lange nachgeben wollen, als fte es müssen, also es mit ihrer Bewilligung nicht ehr­