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den kann, dadurch die Krankheitsdauer verlängert wird. Ferner ist es von großem Nugen für die freien Kassen, wenn bei leich­tem Unwohlfein nicht sofort die Arbeitsunfähigkeit eintritt, da da­Durch eine große Unterstügungssumme der Kaffe erspart bleibt. Bei den heutigen Bestimmungen der freien Hilfskaffen ist aber die Arbeitsunfähigkeit die nothwendige Voraussetzung jeder Unter­fügung. Jeber, der bei einer leichten Erkrankung die ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt und dennoch die Lust wie die Fähig teit hätte, in gewohnter Weise seine Arbeit fortzusetzen, wird geradezu gezwungen, fich für arbeitsunfähig erklären zu lassen, um so die entstandenen Kosten für Arzt und Apotheke durch die Strankenunterstüßung gedeckt zu erhalten. Dieser legte Punkt war es auch, welcher die Agitation für die freien Hilfskaffen ungemein erschwerte.

The wir zu der Erörterung schreiten, wie wohl diese Ver­hältnisse am besten geregelt werden könnten, erscheint es für die weitere Betrachtung nothwendig, unseren prinzipiellen Stand­punft zu präzisiren.

irgend einem Verfazamt vorgefunden wird. Schritte dazu find bereits eingeleitet.

a. Rohe Patrone. Ein auf dem Alexanderplat postirter Schußmann sah am Sonnabend Abend gegen 7%, Uhr in der Alexanderstraße vor dem Hause Nr. 70 vier Männer auf dem Bürgersteig die vorübergehenden Personen in grober Weise Bürgersteig die vorübergehenden Personen in grober Weise belästigen. Der Schußmann ging an die Männer heran und forderte sie auf weiter zu gehen. Da diese Aufforderung er­folglos blieb, so schritt der Beamte zur Sistirung des Haupt­schreiers, des Kutschers Sch. Die drei Komplizen griffen aber den Schußmann an, befreiten den Sch. und machten Miene auf den Beamten einzuschlagen. Dieser sab sich demzufolge genöthigt, mit der blant gezogenen Waffe die Strolche sich vom Halfe zu halten und ein Nothfignal zu geben, auf welches mehrere Schußleute herbeieilten. Mit Hilfe dieser Beamten Mit Hilfe dieser Beamten gelang es endlich die vier Erzedenten zur Wache zu fistiren. Aber auch da benahmen fich dieselben so roh und ungebehrdet, daß sie gebunden nach dem Moltenmarkt überführt werden mußten.

g. Einen schaurig- schönen Anblick hatten die zahl reichen Berliner   Ausflügler, welche gestern Abend von Saat winkel, Valentinswerder 2c. mit dem Dampfboot nach Spandau  winkel, Valentinswerder 2c. mit dem Dampfboot nach Spandau  fuhren, um von hier per Eisenbahn nach Berlin   zurückzukehren. Der ganze Himmel in der Richtung nach Seegefeld   war in einen mächtigen Feuersch ein gehüllt, der wiederum seinen Refler auf die breite Havel   warf, welche wie Blut geröthet war. Diese Erscheinung währte eine Stunde, etwas von 19 bis 10 Uhr, dann zeigte mächtiger Qualm in einer mehr als einstündigen Entfernung hinter Spandau   an, daß man des Feuers denn von einem solchen konnte der Schein nur her­rühren Herr geworden war. Wie später verlautete, sollen in der Gegend von Seegefeld   mehrere mit Erntefrüchten ge­füllt gewesene Scheunen abgebrannt sein. Bestimmtes darüber ließ sich jedoch am Sonntag Abend nicht mehr fest­stellen.

Bon vornherein muß als ausgeschloffen gelten, daß die freien" Kaffen den Marimen der 3wangs" Raffen folgend wieder den Aerztezwang einführen sollten außer den Kontrolle ( Bertrauens)-Aerzten bei ärztlichen Untersuchungen behufs Auf­nahme in die Kaffe; dem erkrankten Mitgliede muß es unter allen Umständen freistehen, sich des Arztes bedienen zu können, bem er am meisten Vertrauen entgegen bringt. Wer da weig und welches langjährige Mitglied einer Zwangskaffe sollte dies nicht wissen und das nachfolgende bestätigen tönnen?- wie diese Bwangskaffenärzte in ihrer überwiegenden Mehrzahl nachlässig den erkrankten Arbeiter behandeln, wie es nicht zu den Seltenheiten gehört, daß eine, um die Gesundheit ihres Mannes von der furchtbarsten Angst erfüllte Frau des Nachts fich auf den Weg macht um die ärztliche Hilfe zu erlangen ganz einfach auf die nächsten Sprechstunden verwiesen wird und daß wie dem Schreiber dieser Beilen von durchaus glaubwürdiger Seite mit­getheilt wurde, mitunter diese ebenso herz wie trostlose Antwort erfolgte, nachdem der Arzt durch Erkundigung erfah ten hatte, daß der Batient 4 Treppen hoch wohne, der dürfte wohl gleich uns der Meinung sein, daß die Beseitigung der Zwangsärzte eine der besten Errungenschaften der freien Hülfs­lafen find; diese Zwangsärzte bekommen eben ihr bestimmtes Gehalt, zu was also nächtliche Ruheſtörungen oder extra An­strengungen? Nichts destoweniger erwarten wir, daß die Aerzte thren moralischen Verpflichtungen gedenkend, fich bereit finden laffen werden, zu einem beide Theile befriedigenden Abschluß. Es wird also des Weiteren die Form einer solchen Vereinba­tung zu suchen sein.

Lokales.

Der Fälscher jener Kupons der Berliner   Stadtobli­gationen, die dieser Tage hierselbst angehalten wurden, ist ent­deckt und befindet sich bereits hinter Schloß und Riegel. Die schnelle Ermittelung ist wesentlich der Ümsicht des in der Rosenthalerstraße 50 wohnenden Graveurs Stachow zu danken. Das Berl. Tagbl." erfährt über die Angelegenheit folgende interessante Details, die zugleich zeigen, mit welchem Raffine­ment der Betrüger zu Werke gegangen: Am 5. Auguſt d. J. erichien bei Herrn Stachow, der als geschickter Graveur bekannt ist, ein Herr, der zwei Stempel bestellte. Der eine sollte den v. Range, der andere die Inschrift J. Maciotrai zu Berdin" tragen. Der fremde Herr erzählte, daß er den legteren Stempel im Auftrage eines Freundes machen laffe, der in der Stadt Berdin", angeblich in Pommern   belegen, wohnen sollte. Vier Tage später erschien der Herr nochmals

Ramenszug

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Sturz vom Omnibus. Ein erschrecklicher Unglücksfall ereignete fich gestern Nachmittag gegen 2 Uhr in der alten Schönhauserstraße. Daselbst wollte ein den Wagen Nr. 87 der Strecke Hallesches- Thor- Schönhauserthor benuẞt habender Musiker mit seiner Trompete unter dem Arm vom Omnibus berabsteigen, als er plöglich das Gleichgewicht verlor und von

oben herab so unglücklich auf den Straßendamm stürzte, daß er sofort ein Auge verlor. Paffanten schafften denselben in einen Hausflur und sorgten für ärztliche Hilfe.

a. Todtgefahren. Während vorgestern Nachmittag, nach 3 Uhr, Soldaten mit Militärmusit, vom Manöverfelde zurück­tommend, die Gneisenauerstraße entlang marschirten, stand eine Schaar Kinder an der Ecke der Gneisenauer- und Nostizstraße mitten auf dem Fahrdamm, ohne eine von der Seite herkommende Droschke zu bemerken, welche auf die Kinder zufuhr. Als die Droschke dicht an den Kindern war, liefen dieselben bei Seite und nur der fast 2 Jahre alte Sohn des Omnibus­futschers Teschner wurde von dem rechten Vorderrad gefaßt zu Boden geworfen und überfahren. Das Rad ging über den Hinterkopf des Kleinen, bessen Tod in Folge Schädelbruchs fofort eintrat. Da nach Angabe von Augenzeugen der Kutscher  nicht vorschriftsmäßig gefahren sein soll, so wird dieser Unfall wahrscheinlich noch ein Nachspiel vor dem Strafrichter haben.

Gerichts- Zeitung.

war mittels einer Gipsform gegossen worden. Der Angeklagte spielte ob der Entdeckung den aufs höchste Erstaunten und be hauptete, die Münze soeben erst in einem benachbarten Schant­lotale erhalten zu haben. Anscheinend aufs Bereitwilligste nahm er das Anerbieten des Cigarrenhändlers, ihn dahin zu gleiten, um als Zeuge fungiren zu können, an, und beide mach­ten fich auf den Weg. Auffallender Weise aber wollte es dem Angeklagten aber nicht gelingen, das bewußte Schanklokal wieder ausfindig zu machen und erregte er den Verdacht seines Begleiters dadurch in dem Grade, daß dieser ihn aufforderte, mit ihm nunmehr den Gang zum Polizeibureau anzutreten. in demselben Augenblic versette ihm der Angeklagte einen so gewaltigen Stoß gegen die Brust, daß er der Länge nach auf das Straßenpflaster fiel, worauf der An­greifer die Flucht ergriff. Einige Augenzeugen dieser Scene nahmen aber sofort die Verfolgung auf und es entwickelte sich ein Dauerlauf, in welchem der Verfolgte schließlich unterlag, der zunächst vom Richter Lynch eine erfleckliche Anzahl Buffe erhielt und dann nach der Wache transportirt wurde. Da die zunächst gegen ihn eingeleitete Untersuchung wegen Falsch­münzerei nicht genügendes Beweismaterial ergab, um aufrecht gehalten zu werden, so blieb nur noch die Anklage wegen obigen Vergehens übrig. Troß der erdrückenden Beweis­momente versuchte der Angeklagte im Verhandlungstermine, sich dadurch zu erfulpiren, daß er behauptete von der Unecht­heit des Thalers feine Ahnung gehabt zu haben, der Gerichts­hof fand sich aber nicht veranlaßt, der Angabe des Angeklagten eine Spur von Glauben beizumessen, sondern verurtheilte ihn dem Antrage des Staatsanwalts gemäß zu einer Gefängniß­strafe von drei Wochen.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

Unter den Versammlungen am Sonntag nahm die der Tischler nicht nur durch die außergewöhnlich starke Be­theiligung 4000 Personen sondern auch durch den Um­stand hervorragendes Jetereffe in Anspruch, daß eine Anzahl Innungsmeister eingeladen und erschienen waren. Der Führer in der Tischlerbewegung, Herr Rödel, hielt den einleitenden Vortrag über die Beschlüsse des Kongresses der deutschen Tischlermeister, welche er fast durchweg einer sehr abfälligen Kritik unterzog. Namentlich erregte, wie der Reichsb." be­richtet, die von den Meistern beabsichtigte Einführung von Entlassungsscheinen die Mißbilligung des Redners und der Buhörer. Als Korreferent fungirte Tischlermeister Rothe in Vertretung des in Familienangelegenheiten von Berlin   ab­wesenden Obermeister Brandes. Herr Rothe nimmt die Ber liner Meister bezüglich der auf dem Kongreß gefaßten in Beschlüffe Schuß. Der Kleinmeister Eisenhardt spricht sich die Meister aus gegen und meint, fte sollten ihre eigenen Angelegenheiten erst beffer ordnen. Die Versammlung nimmt schließlich folgende Resolution an: Die im Wintergarten des Centralhotels am 31. August ver­sammelten Tischlergesellen nehmen mit Bedauern davon Kennt­nis: 1. daß der Kongreß der Tischlermeister, troßdem derselbe in einer Resolution die dringende Verbesserungsbedürftigkeit der Arbeitslöhne der Gesellen anerkannt hat, weitergehende Beschlüsse in dieser Beziehung nicht faßte, als nur solche, welche eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse der Gesellen zur Folge haben müffen; 2. daß der Kongreß den Versuch ge­macht hat, das den Arbeitern durch Geseß gewährleistete Koalitionsrecht aufzuheben oder zu beschränken; 3. daß Bes schlüffe gefaßt wurden, welche, wenn durchgeführt, die Ein­führung der Arbeitsbücher überflüssig machen würden, da die in Aussicht genommenen Arbeitslegitimationen dasselbe be­deuten. Die Versammlung beschließt daher ad 1 des Protestes: selbstständig vorzugehen und die gleichgesinnten Arbeitgeber 3nr Mitwirkung an der Verbesserung des Loses der Gesellen aufzufordern; ad 2. für volle Aufrechterhaltung des§ 152 der Gewerbeordnung jederzeit einzutreten; ad 3. gegen diejenigen Arbeitgeber, welche den Versuch machen, derartiges einzuführen, Gegenmaßregeln zu ergreifen."

R. Ein besonders roher Erzeß lag einer Anklage wegen groben Unfugs gegen den Kaufmann Havemeister zu Grunde. Die Frau Havemeister, welche schon seit Jahren von ihrem

und bestellte einen großen Wappenstempel, der von Strauß- Manne getrennt lebt und mit ihm in Scheidung liegt, war febern überfrönt und mit vielen seitlichen Schnörkeln ver fehen, im eigentlichen Wappenschilde einen Bär zeigte. Herr Stachom, ein junger Anfänger, der sich erst kürzlich etablirt hat. führte alle diese Aufträge zur vollsten Zufriedenheit des Frems Den auv. Am 24. August erschien derselbe zum dritten Mat bebufs einer Reparatur. Der Zufall wollte es, daß die Aus führung derfelben sich verzögerte und bis Sonnabend noch nicht fertig gestellt war. An diesem Tage fand Herr Stachow in Den hiesigen Zeitungen eine auf die angehaltenen Falsifikate ihre Wohnung in der Schönhauserstraße; doch bevor die

mit einem jungen Mädchen am 19. Mai, Abends, in der Brauerei Pfefferberg gewesen und war bereits wieder auf dem Nachhausewege, als sie die Wahrnehmung machte, daß ste von ihrem Manne verfolgt wurde. Da fie den Charakter ihres Mannes tannte, so versuchte ste, demselben zu entkommen; dies gelang ihr indeß nicht und so mußte fie fich die gröbsten Schmähungen von Seiten ihres Mannes gefallen laffen. Einige Baffanten versuchten, die bedrohte Frau vor etwaigen weiteren

et unbewußt bei der Fälschung mitgewirkt. Er machte unver züglich der Kriminalpolizei von seiner Vermuthung Mittheilung, und diese bewirkte gestern Nachmittag in der zweiten Stunde, als der Fremde die Preffe abholen wollte, deffen Verhaftung. Nach anfänglichem Leugnen gestand derselbe, der frühere Holz­bildhauer, jezige Porzellanhändler Kaiser   zu sein, der in der That nach Vornahme fleiner Abfeilungen, die ihm als Bild­bauer feine sonderliche Mühe machten, die von Stachow gefer- laffen. Als Zeugen waren der betreffende Schußmann und die tigten Stempel zn den Fälschungen benugt hatte. Wie noch

a.

In Bezug auf den in München   am 28. v. M.

Hausthüre geöffnet werden konnte, sprang Havemeister auf seine Frau zu, packte dieselbe an der Kehle und schlug Gesicht. sie mit der Faust ins Auf den Hilferuf der Frau liefen von verschiedenen Seiten die Bassanten herbei und auch ein Schußmann erschien und fistirte den Uebel­thäter zur Wache. Wegen groben Unfugs war Havemeister nun heute vor das Schöffengericht zitirt; derselbe hatte es je­doch vorgezogen, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu Frau Havemeister vorgeladen. Leptere erklärte fich bereit, gegen ihren Mann Beugniß abzulegen. Nach ihrer Aussage hat ihr Mann fie derartig in's Geficht geschlagen, daß fie drei Wochen

verübten Betrug gegen einen Banquier hat die Münchener lang blutunterlaufene Stellen im Gesicht hatte; außerdem habe Polizeibehörde dem hiesigen Polizeipräsidium über die bisheri gen polizeilichen Ermittelungen Folgendes mitgetheilt: Der Betrüger hatte vom 17. bis zum 23. August unter dem Namen 3. Beder, Ingenieur aus Köln  , im Hotel Kappler zu München   gewohnt. Am 23. August, Abends 7 Uhr, fuhr er im Hotel- Omnibus zum Zentralbahnhofe, angeblich um nach Augsburg   zu reisen. Diese Abreise erfolgte aber nicht, und

welchem Namen er sodann den Betrug verübt hat), geboren

er fie mit solcher Gewalt auf den Fuß getreten, daß der Nagel vom Zehen abgegangen sei. Nachdem die Zeugin ihre Aus­sage beeidigt hat, beantragt der Amtsanwalt unter Hinweis auf die Rohheit des Angeklagten und in Erwägung, daß der felbe wegen Mißhandlung seiner Frau schon mit 6 Monaten Gefängniß vorbestraft sei, 4 Wochen Haft. Der Vertheidiger bittet, der Beugin feinen Glauben zu schenken, dieselbe liege in Schei nicht verdenken, wenn derselbe seiner Frau, die in später Stunde

noch am gleichen Abend bezog er als Viktor Rudorff( unter dung mit ihrem Manne und andererseits könne man es dem Mann

t Die außerordentliche Generalversammlung der Schlossergesellen- Kranken- und Sterbekasse, welche behufs Stellungnahme zu der von dem gegenwärtigen Vorstande und Ausschuffe geplanten Umwandlung der alten Kaffe in eine Ortstaffe im Königstädt. Kafino, Holzmarktstr., stattfand, er­flärte entgegen den vorerwähnten Bestrebungen eine freie Hilfs­kaffe als für den Arbeiter am zweckmäßigsten und beschlossen die Mitglieder, aus der Schloffergesellen- Kranken- und Sterbe taffe aus und zur freien Hilfskaffe der Metallarbeiter überzu­treten. Die bezüglichen Zahlstellen befinden sich bei: Ballwig Brinzen- und Morisstr.- Ecke- Braun, Teltower  - und Lant wisstr. Ede, Neumann, Fruchtstr. 52- Wrir, Neue Schön­hauserstr. 2 hauferstr. 2- Stümle, Aderstr. 123 Heidemann, Pantstr. Kretschmer, Feldstr. 17- Dreier, Rirdorf, Berlinerstr. 136 Rechnow, Tempelhof  , Dorfstr. 29.

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12. März 1851 zu Teplig, Architekt aus Prag  , eine Privat- fich auf der Straße bewegt habe, dieserhalb Vorstellungen ge- segung einer aus fieben Mitgliedern( Kaffenvorständen) be­

macht habe; er bitte seinen Klienten von Strafe und Kosten freizusprechen. Der Gerichtshof schloß sich jedoch den Ansichten des Amtsanwalts an und verurtheilte den Angeklagten zu vier

geklagten und mit der Bemerkung, daß wenn die Frau Have­meister einen Strafantrag gestellt hätte, der Angeklagte auch noch wegen Körperverlegung verurtheilt worden wäre.

h Die Versammlung von Vorständen freier einge­schriebener Hilfstaffen, an der sich am Donnerstag Abend in Gratweils Bierhallen 24 Kaffen( resp. hiesige Filialen von solchen) mit ca. 100 Vorstandsmitgliedern, unter dem Vorfize des Herrn Otto Schulz, Bevollmächtigten der Metallarbeiter Bentral- Krankenkaffe, betheiligten, beschloß behufs Regelung der ärztlichen Gebührentaren und ander weitiger Medizinalangelegenheiten die Ein­stehenden Kommission, die sich sofort mit tüchtigen Aerzten in Verbindung segen soll, um dann auf Grund des gesammelten Materials weitere Berathungen zu pflegen. Man würde alsdann entweder eine von allen Kaffen zu beschließende resp. anzuerken­nende einheitliche ärztliche Tare festzuseßen oder eine anderweitige, dem Interesse der freien eigeschriebenen Hilfskaffen förderliche Einrichtung( die Einrichtung eines besonderen Medizinalverban des für dieselben) zu treffen haben. In die Kommission wurden gewählt die Herren Dietrich( von d. Maurer- C.- K.), Dittmann ( Cig. Arb.-C.-K.), Holtmann( Böttcher- C.- K.), Hundt( Tischler­C.-K. R.), Korte( Tabatarbeiterinnen- K.- K.), Otto Schulz ( Metallarbeiter- C.- K.- K.) und Spur( Maler- K.- K.). Alle An­fragen zc, find an Herrn Otto S ch u Iz, Bevollmächtigten der Central- Krantentasse der Metallar­beiter, Berlin  , Bergmannstraße 96, Quergebäude parterre, zu richten. Auch wollen alle neu gegründeten freien Silfs- Krankenfaffen, welche sich dem in Aussicht genommenen Medizinalverbande anschließen würden, an diese Adresse hier von Mittheilung machen. Die Einladung zur nächsten Bor ständeversammlung wird wieder mittelst Postkarte ergehen.

wohnung in der Heßstraße 25 a und blieb dort bis nach der Ausführung des Betruges. Eine Stunde später hatte der Betrüger die erlangten Werthpapiere in einem anderen Bank­hause umgetauscht und für die verkauften Werthpapiere 2 Packete Wochen Gefängniß, unter Hinweis auf die Vorstrafe des An­mit je 5000 M. in bayer. Hundertmarknoten, 30 Stüd ein­zelne bayerische   Hundertmarknoten. Weiter ist noch fonstatirt worden, daß der Betrüger mit diesem Gelde eine Droschte be stieg und den Führer veranlaßte, ihn nach Schwabing zu fahren. Während der Fahrt dahin verließ er aber die Droschte und ging zu Fuß weiter. Die Gewandtheit der Durchführung des Betruges läßt sicher darauf schließen, daß man im gegebenen Fall mit feinem Neuling, sondern mit einem raffinirten Gauner zu thun hat, der wohl bei der einen oder anderen Polizeibehörde des In- oder Auslandes schon niß ablegen, daß der Droschkentutscher in ihnen leider nur zu befannt sein wird. Der Betrüger zeigte bei Begegnungen ein Deutsch, doch mit irgend einem fremdartigen Anklange. Beim Pflügen ein Silberschatz gefunden. Ende Zuni gehalten zu haben. Das Auge des Gesezes in Gestalt des wurde in der Schottländer'schen Villa in Charlottenburg   ein Einbruch verübt und bei demselben viel Silberzeug gestohlen. Am Sonnabend war ein Mann auf dem Felde hinter der Schottländerfchen Villa mit Pflügen beschäftigt, als er unter der dünnen Erdschicht etwas Glänzendes bemerkte. Eine sofor dieserhalb in das Haus getreten sei. Der Richter und der tige Nachgrabung förderte eine nicht unbeträchtliche Anzahl Silberstücke zu Tage, die sofort von Herrn Schottländer als sein

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R. Unseren Droschtentutschern fällt es außerordentlich schwer, die unzähligen Klippen der Polizeivorschriften glücklich zu umschiffen, wer öfters den Schöffengerichtsverhandlungen beiwohnt, der wird die Wahrnehmung machen, daß fast täglich einige Droschlenkutscher eines kleinen Versehens halber verurtheilt werden und die Mauern ,, Berlebergs" fönnen Beug­Heute stand der Droschten häufig Gastfreundschaft genießt. Heute stand der Droschten­futscher Gloffen vor der 96. Abthl. des Schöffengerichts unter der Anklage, außerhalb des Halteplages, in der Eichendorfstraße

Schußmanns Vieth wachte aber und so wurde der Miffethäter mit einem Strafmandat von 2 Mark bedacht. Gloffen hatte Widerspruch erhoben und berief sich vor dem Schöffenrichter Darauf, daß er ein menschliches Bedürfniß gehabt habe und

Amtsanwalt riethen dem Angeklagten, seinen Einspruch zurück­zunehmen, weil nach Lage der Sache eine Verurtheilung abso­lut erfolgen müsse. Angeklagter; Ich konnte doch nicht anders, ich mußte absolut austreten. Amtsanwalt: Das wollen wir Shnen ja glauben, allein das schüßt sie nicht vor den Buchsta ben des Gesetzes, deshalb machen Sie sich nicht noch mehr

N. Ein bestohlener Taschendieb, der allerdings das Verbrecher Album einmal nicht zieren wird, gehört gewiß zu Straße hatte ein eifriger Statspieler die Angewohnheit, seine Kosten, sondern ziehen Sie ihren Widerspruch zurück. goldene Schnupftabaksdose auf dem Tisch stehen zu laffen. Angeklagte thut das und damit ist die Sache erledigt.

tönnte, steckt Herr E. gestern die Dose in seine Rocktasche. Ein Freund des Letteren wußte aber das Kleinod zu eslamotiren. Bie erstaunt war aber der Herr, welcher sich den Scherz erlaubt batte, als er Herrn E. die Dose zurückerstatten wollte und die Wahrnehmung machte, daß er, der Pseudo- Taschendieb, in worden war. Es blieb ihm nichts anderes übrig, als fich

Der

Unter der Anklage der wissentlichen Verausgabung eines falschen Thalerftüdes stand gestern der Bimmergefelle Carl Friedrich Mathes vor der 90. Abtheilung des Schöffen gerichts. In der Dämmerstunde des 17. April d. J. erschien bei dem in der Linienstraße wohnhaften Cigarrenhändler B. der Angeklagte, machte einen leinen Einkauf und bezahlte mit einem Thaler, den der Verkäufer sofort als falsch erkannte, so­wie er ihn zwischen den Fingern hielt. Wie sich später her­

Dorläufig zum Ersatz zu erbieten, wenn die Dose nicht in ausftellte, bestard das Falfifitat aus einer Zinnlegirung und

g. In der Versammlung der hiesigen Mitglieder der Central- Kranken- und Sterbe- Kaffe der Tapezierer und verw. Berufsgenossen am Donnerstag Abend wurde der An trag des Herrn Sander angenommen, dem Delegirtentage resp. der ersten( von 21.- 23.Sept. in Hannover   stattfindenden) Generalversammlung die Annahme eines Statuten- Aenderungs­Antrages zu empfehlen, wonach die Kaffe in drei Versicherungs­tlaffen eingetheilt werden soll, von denen die erste Klaffe bei 50 Bf. wochentlichem Beitrag auf ein Krankengeld von täglich M. 3.50, die zweite Klasse bei 35 Pf. Beitrag auf eine Krantenunterstügung von M. 2.50, und die dritte bei 30 Bf. Beitrag auf eine solche von M. 2 Anspruch hat, während die Ansprüche bezüglich der Sterbegelder je M. 120, M. 90 und M. 75 betragen. In der nächsten Versammlung der hiesigen Filiale( am 5. Sept., bei Gratweil) soll die bis dahin vertagte Delegirtenwahl, sowie die Eintheilung der Bahl- und Aufnahmestellen für Berlin   vorgenommen werden.

An sämmtliche Huf  -, Schiffs-. Kupfer-, Kesselschmiede und verwandten Gewerbe! Kollegen! Mit dem 1. Dezem ber dieses Jahres müssen sämmtliche Arbeiter Deutschlands   in