Rarkgrafenstraße hinunter, bog dann in die Kochstraße ein nd nahm sodann seinen Kurs nach der Charlottenstraße. Der Schußmann wollte ihm hier den Weg abschneiden und lief us diesem Grunde die Markgrafenstraße hinunter bis zur Simmerstraße, mußte aber, als er durch diese in die Charlottenraße gelangte, die unliebsame Entdeckung machen, daß ihm er Verfolgte doch über" war, denn er war spurlos verhwunden. Wahrscheinlich hatte sich der Dieb in irgend ein jaus geflüchtet, woselbst er sicher vor seiner Festnahme georgen war.
a. Gefaßter Flederer. Die unverehelichte W., welche orgestern Abend auf dem Heimwege begriffen über den Nichaelkirchplas ging, sah auf einer Bank drei Männer figen, on denen einer schlief, während die beiden anderen sich mit hm beschäftigten und an der Hosentasche desselben sich zu chaffen machten. Bald darauf zog einer der beiden Männer in Portemonnaie aus der Tasche des Schlafenden und lief amit eilig fort. Die W. rief aber nach, daß man den Dieb jalten sollte, und an der Königinbrücke wurde der Dieb von inem Schußmann angehalten und zur Wache gebracht. Dem Siftirten, einem Arbeiter F., welcher in haft behalten worden st, wurde das Portemonate mit 24,30 M. Inhalt abgenommen, velches dem Bestohlenen, der inzwischen erwacht und zur Wache gegangen war, wieder zugestellt wurde.
Das alte Lied. Drei Bauernfänger, N., G. u. Sch. find orgestern zur Haft gebracht worden. Dieselben waren am 5. d M. n der Vorhalle des Schlesischen Bahnhofes mit den beiden Brüdern F., welche nach ihrer Heimath reisen wollten, zusammengetroffen und hatten diese überredet, gemeinschaftlich mit ihnen ein In diesem Schantlokal in der Koppenstraße zu besuchen. Lokal entrirten die Bauernfänger ein Kümmelblättchenspiel, vobei sie den Brüdern. 50 M. abnahmen. Mit dieser Beute entfernten sich zwei Bauernfänger durch eine Hinterthür des Lokals, unter dem Vorgeben bald wieder zurückzukehren. Da fie nach einigen Minuten nicht zurückgekommen waren, erhob sich der dritte Komplice mit den Worten, daß er einmal jehen müßte, wo seine Kameraden so lange blieben.
Die bei den Brüder F. aber, welche die Situation inzwischen erfaßt hatten, folgten dem dritten Bauernfänger auf dem Fuß und veranlaßten auf der Straße seine Festnahme. Die beiden entlommenen Romplicen, von denen einer die fünfzig Mark zu fich gesteckt hatte, find am folgenden Tage von der Kriminal polizei ermittelt und festgenommen worden.
N. Eine nnangenehme Ueberraschung wurde am gestrigen Sonntag Nachmittag den Bewohnern des Hauses Köpenickerstraße 6 dadurch zu Theil, daß dort plöglich von der Spree eine männliche Wasserleiche angeschwemmt und an das Ufer geworfen wurde. Die Leiche, diejenige eines ca. vierzigjährigen Mannes, muß nach der bereits sehr weit vorgeschrittenen Verwesung zu urtheilen, bereits seit längerer Zeit im Wasser geTegen haben. Auch die Kleidungsstücke, mit denen die Leiche bekleidet war, waren vom Wasser derart beschädigt, daß eine genaue Beschreibung derselben zu geben nicht möglich ist. Behufs eventueller Refognoszirung ist die Leiche auf Anordnung des Reviervorstandes nach der Morgue geschafft worden.
rf Seit Beginn dieser Saison befindet sich am hiesigen Schauspielhause Frl. v. Hausen, welche bisher Mitglied des Ruff. Hoftheaters in St. Petersburg gewesen ist. Frl. v. H., welche bisher nur in fleineren Rollen Beschäftigung gefunden, dürfte bereits in allernächster Beit mit größeren Aufgaben betraut werden. Sie fultivirt das Fach der sentimentalen Liebhaberin, wobei ihr eine anmuthige Erscheinung und ein schönes Organ sehr zu Statten tommen. Bemerkenswerth ist noch, daß Frl. v. H. eine ausgezeichnete Bitherspielerin ist. Schon mit 12 Jahren hat sie ihre Künstlerlaufbahn angetreten und auf ihren Reisen nach Norwegen und Schweden bedeutende Erfolge erzielt.
Gerichts- Zeitung.
Unter der seltenen Anklage der Bigamie stand gestern ein Arbeiter vor der ersten Ferienftraffammer des Langerichts I. Der Angeklagte, welcher sich am 3. Februar 1863 zu Wanz leben verheirathete, ist am 23. Mai 1880 eine zweite Ehe ein gegangen, ohne daß sein früheres Verhältniß gelöst wurde. Im Termine gab derselbe den Thatbestand unumwunden zu und führte zu seiner Entschuldigung an, daß er sich von seiner erften Frau nach einem taum 11 monatlichen höchst unglücklichen Busammenleben wieder getrennt und dieselbe seit jener Zeit nicht wieder gesehen habe. Hier sei er schließlich zu der jezigen Frau in ein Verhältniß getreten, welches nicht ohne Folgen geblieben, und von der Abficht geleitet, dies Vergehen nach räften wieder gut zu machen, habe er das viel größere und afbarere der Bigamie begangen. Unter den Zeichen der efften Reue bat er um eine möglichst milde Bestrafung. Der Staatsanwalt beantragte eine Buchthausstrafe von einem Jahr und zweijährigen Ehrverlust, der Gerichtshof erkannte aber unter Annahme von mildernden Umständen auf eine Gefängniß strafe von einem Jahr.
Eine bemerkenswerthe Anklagesache wegen intellektueller Urkundenfälschung gelangte heute gegen den Schloffer E. vor der zweiten Ferienftraflammer hiesigen Landgericht I zur Ver handlung. Im März d. J. kam der Angeklagte, der hier eine Dauernde Stellung gefunden hatte, mit seiner Braut und deren Kind hierher und nahm in der Chauffeestraße Wohnung. Die Trauung, die fich bisher nur verzögert hatte, sollte in fürzester Frist hier bewirkt werden und hat auch bereits im Mai cr. stattgefunden. Um feine internen Familienverhältnisse nicht wirth als Material zur Anmeldung dienenden Bettel seine
Braut als seine Ehefrau und deren Kind als sein eheliches. Demgemäß find die angemeldeten Personen auch ins polizeiliche Anmelderegister eingetragen worden. Als darauf die Abzugsattefte eingefordert wurden, stellte fich die Unrichtigkeit der Angaben des Angeklagten heraus und erhob die Staatsanwaltschaft gegen E. die obige Anklage. Der Angeklagte erklärt, daß er sich beim Niederschreiben der Notizen nichts Böses gedacht habe. Der Staatsanwalt beantragte 15 M. event. 3 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, da er in die Urkunde zwar falsche Thatsachen niedergeschrieben, da aber die polizeilichen Melderegister nicht als solche anzusehen sind, welche bestimmt sind, die Thatsachen, wie die gemeldeten Personen und in welchem Familienverhält niß fie steben, zu beurkunden.
Ein Straßenraub, der nur unter den Gesichtspunkt des Diebstahls gebracht worden ist, beschäftigte heute die zweite Ferienstraflammer hiesigen Landgerichts 1. Auf der Anklagebant nehmen Plaß der schon vielfach wegen Diebstahls vor bestrafte Schloffergeselle Hermann Ernst Braun und der Maschinenheizer Paul Conrad. In der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni cr. begegnete auf seinem Nachhausewege der Brunnenmacher Stawiski den Angeklagten Conrad im der Langenstraße, den er um Ertheilung eine Auskunft anging. Conrad suchte zunächst den Anfragenden zu verleiten, fich in Die Wohnung einer öffentlichen Dirne zu begeben und, als dies mißlang, ihn zu bewegen, mit nach der Landsberger Allee zu Tommen. Während beide ihres Weges gingen, trat Braun an fie heran; Conrad flüsterte ihm in's Dhr, daß sein Begleiter Geld und eine Uhr befize. Kaum waren alle drei einige Schritte weiter gegangen, so fühlte Stawiski , daß ihm die lederne Uhrlette durchschnitten und seine Uhr aus der Westentasche estamotirt war. Auf seinen Hilferuf tamen sogleich ein vaar Schußleute herbei, welche beide Angeklagte festnahmen. Braun hatte sich in demselben Augenblick des Besizes der Uhr, die er zu Boden fallen ließ, entäußert. Conrad sucht sich zwar als ganz unbetheiligt hinzustellen, der Gerichtshof hat aber die Ueberzeugung gewonnen, daß beide Angeklagte den Raub ge
meinschaftlich ausgeführt haben und verurtheilte den Braun zu drei Jahren Buchthaus, 3 jährigen Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht, den Conrad zu sechs Mo= naten Gefängniß und 1jähr. Ehrverlust.
Reichsgerichts- Entscheidung. Der Strafgefangene K. war im Gefängniß Kalfaktor in der Küche der Strafanstalt, und als solcher hatte er von der Gefängnißverwaltung eine Drillichjade und eine Drillichhose zum Gebrauch erhalten. Mit diesen Kleidungsstücken entwich er aus dem Gefängnißhof über eine Mauer, nachdem er die Drillichhose über seine eigene Hose gezogen und unter der Drillichjacke seinen eigenen zusammengefalteten Rock verborgen hatte, welchen letteren er, nachdem er über die Mauer entkommen war, anstatt der Drillichjade anzog. Auf der Landstraße warf er den Drillichanzug, der von ihm nur behufs Erleichterung der Flucht mitgenommen worden war, fort. K. wurde wieder eingefangen und in Hinsicht auf die Mitnahme des Drillichanzuges wegen Diebstahls angeklagt. Die Straffammer sprach ihn aber frei, indem fie annahm, daß K. den Drillichanzug nicht in der Abficht, sich ihn rechtswidrig anzueignen, sondern in der Abficht, seine Flucht zu erleichtern, mitgenommen habe. Die vom Staatsanwalt dagegen eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, IV. Straff., durch Urtheil vom 17. Juni 1884 verworfen, indem es begründend ausführte: ,, Es ist ersichtlich, daß nach Annahme des ersten Richters der Angeklagte, indem er mährend seines Aufenthaltes im Ge fängnißhofe den Drillichanzug anbehielt, um damit seinen eigenen Anzug zu verdecken, nichts Weiteres beabsichtigte, als einen auch ohne Aneignung ausführbaren vorübergehenden, wenn auch unerlaubten Gebrauch, und bei Uebersteigung der Mauer den Drillichanzug nur, um bei seiner Flucht nicht aufgehalten oder verhindert zu werden, mitnahm, nicht aber, um fich denselben anzueignen. Ein Rechtsirithum, insbesondere eine Verkennung des Begriffes der Zueignung nicht ist hierin zu finden... Zwar stellt der erste Richter auch fest, daß der Angeklagte den Drillichanzug demnächst neben dem Eisenbahnförper fortgeworfen, also derelinquirt hat. An fich steht aber die Thatsache der Dereliktion mit der Nicht- Aneignungsabficht nicht in Widerspruch. Denn der Angeklagte kann, als er die Kleider wegwarf, sehr wohl nur die Absicht gehabt haben, fich der ohne Aneignungsabficht mitgenommenen Sachen nach beendigtem Gebrauche, und als sich ihm eine passende Gelegenheit, fie abzulegen, darbot, zu entledigen. Daß er sie wegwarf zur Bethätigung seines Willens, darüber als über sein Eigenthum zu verfügen, ist nicht festgestellt."( c. R. 1435| 84.)
Vereins- Nachrichten.
Ueber den Normalarbeitstag bielt am Montag Abend bei Tütge in einer Mitgliederversammlung der Filiale Ham burg des Unterſtügungsvereins deutscher Schuhmacher Herr Ulrich aus Dffenbach( Herr Ulrich ist Arbeiterkandidat für Gießen) einen sehr interessanten Vortrag Von allen Thematen, über welche gegenwärtig als über praktische politische Fragen diskutirt würde, sei unstreitig der Normalarbeitstag das wichtigste, da die Einführung desselben den Anfang vom Ende der heutigen Produktionsweise bedinge. Redner streifte mit furzen Worten die Sozialreform der deutscheu Reichsregierung; zu der Einsicht sei man da oben schon gekommen, daß es unter feinen Umständen so mehr fortgehen fönne wie bisher. Aber wie den Uebelständen abgeholfen werden solle, dafür fehle den Herren am grünen Tische das Verständniß eben so sehr, wie dem weitaus größten Theile der deutschen Volksvertreter. Daher komme es, daß die deutschen Arbeiter fich so fühl ablehnend gegen diese Sozialreform verhalten.( Beifall.) Um etwas har monie in das Verhältniß zwischen Kapital und Arbeit zu bringen, genehmigte das englische Parlament zuerst im Jahre 1802 das Gesetz gegen die Kinderarbeit; es wollte einen Versuch machen, den Fabrikanten eines ihrer Ausbeutungsobjekte, die Jugend der Arbeiter, zu entreißen, aber daffelbe Barlament verweigerte die Mittel zur Ausführung dieses Gesezes. Die englischen Arbeiter nahmen jedoch den Kampf auf gegen das Kapital, und seßten es durch, daß am 7. Juni 1844 das Fabrikgesetz erlassen wurde. So müsse auch in Deutschland der Kampf um den Normalarbeitstag geführt werden. Einmüthig müßten die Arbeiter für diese Forderung einstehen; denn, wie jeder Tropfen den Stein höhle, werden wir auch endlich den Normalarbeitstag für Deutschland gefeßlich einführen. Die Erfindung und Einführung der Maschinen, welche einen Segen der Menschheit bilden sollten, würden, ohne die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit, zum Fluch der Mensch heit. Das Geraffel der Maschinen bedeute den Grabgesang für Millionen von Menschen.( Anhaltender Beifall.) 200,000 Arbeitslosen,( die vielfach mit dem Namen Vagabunden bezeichnet werden), welche Deutschland durchziehen, sind Durch lediglich ein Opfer der heutigen Produktionsweise. Einführung des gefeßlichen Normalarbeitstages sei mit einem Male die Bagabundenfrage gelöst: die Reservearmee der Arbeiter verschwinde von der Landstraße; die Geschäftskrisen würden gemildert werden und das Mißverhältnis zwischen Produktion und Konsumtion würde abnehmen. Die Forderung des Normalarbeitstages habe zwar das Kapital gegen fich, aber die beutige Wissenschaft auf ihrer Seite.( Beifall.) Nach der Einführung des 11stündigen Normalarbeitstages in der Schweiz hätten bald darauf die Behörden konstatirt, daß eine merkliche Besserung der Arbeiterverhältnisse eingetreten sei.( Redner vers liest eine solche Konstatirung der Kantonalregierung zu Glarus .) Eine Verminderung der Arbeitszeit hätte aber auch eine unbedingte Lohnerhöhung zur Folge, da ja die große Reservearmee von der Landstraße verschwinde und auf diese Weise sich das
Die
Angebot von Arbeitskraft bedeutend verringere. Eine Erhöhung
des Lohnes würde nun hauptsächlich zweierlei im Gefolge haben: erstens, da fich die Bedürfnisse des Arbeiters steigern würden, würde eine hebung des Mittelstandes eintreten. Der kleine Handwerker, Krämer u. s. w., furz, 90 Prozent der Menschheit, würde sich beffer stehen; zweitens würde eine Erhöhung des Lohnes das Aufhören der Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken zur Folge haben. Die Frau sei nicht dazu da, als Konkurrentin des Mannes bei der Arbeit aufzutreten, sondern fie solle für ein trauliches Heim und für gute Kindererziehung forgen. Durch die Frauen- und Kinderarbeit finde eine Demoralifirung der Menschheit statt; die sittlichen Verhältnisse würden fich bessern, die Prostitution, auch eine Konsequenz unserer heutigen Produktionsweise, würde verschwinden. Nach einer amtlichen Statistik seien in Frankreich von 40,000 Prostituirten nur 2000 zu verzeichnen, die sich aus Wollust dem Laster in die Arme geworfen hätten: aber 38,000, welche durch Noth und Elend, durch den übermächtigen Erhaltungstrieb, dazu gezwungen waren. Die Maulwurfsarbeit zur Zerstörung der Che besorge ganz allein die heutige Produktionsweise( Bravo.) Jeder humane Mensch, ob auf Seite der Arbeiter stehend oder nicht, müsse einstimmen in den Ruf: herbei mit dem Normalarbeitstage! Fort mit der heutigen Produktionsweise!"( Stürmischer Beifall.) Die Rekrutirungs- Kommission flage von Jahr zu Jahr über schlechteres Material- auch eine Folge der herrschenden Produktionsweise! Die Einführung des geseglichen Normalarbeitstages würde das Gedeihen eines gefunden, starken Menschenschlages fördern. Aber mit der einmaligen Firirung der Arbeitszeit sei die Sache nicht abgethan. Eine solche Firirung müſſe je nach Bedürfniß geschehen, denn sobald eine neuerfundene Maschine Arbeiterhände überflüssig mache, müsse dem ent sprechend eine Minderung der Arbeitszeit eintreten, sonst würde fofort wieder die Kalamität da sein: ein übermäßiges Angebot
freien Zeit anfangen soll, eben so gut werde auch der Arbeite: feine freie Zeit nüglich verbringen. Redner schließt mit den Worten: Lachende Gefilde auf der einen Seite, erschlossen durch Einführung eines gefeßlichen, je nach Bedürfniß bedingten Normalarbeitstages; auf der anderen Seite der gähnende Abgrund, welcher, wenn die heutige Produktionsweise fortgeführt wird, nach und nach Alles verschlingen wird. Lassen Sie uns mit allen geseglichen Mitteln für unsere gerechte und heilige Forderung eintreten und sie immer wieder laut und vernehmlich betonen! Lassen Sie uns Alle für Einen und Einer für Alle stehen, dann wird sich auch der Sieg an unsere Fersen heften.( Lang anhaltender, stürmischer Beifall.) Nachdem noch Herr Brüne aus Frankfurt gesprochen hatte wurde die sehr gut besuchte Versammlung geschloffen.
Vermischtes.
Künstlerbewußtsein. In einer kleinen Landstadt hatte ein reisender Mufildirektor die kühne Absicht, ein Konzert zu veranstalten. Mit Mühe und Noth brachte er ein vollständiges Drchester zusammen. In der ersten Probe vernahm der ent septe Musiker so seltsame Töne des Kontrebases, daß er nicht umbin konnte, dessen Spieler zuzurufen: Aber in des Teufels Namen, Herr, Sie spielen ja ganz andere Noten als die, welche auf dem Blatte stehen." ärre", erwiderte der ländliche Künstler im Selbstgefühl gekränkten Stolzes, Härre, der Baß is meine, daruf spiel ich, was ich will."
Zu welchen Irrthümern eine fleine dreizeilige Zei tungsnotit Anlaß bieten fann, mag Folgendes beweisen. Ein Berliner Blatt brachte dieser Tage die Nachricht: Corvettenfapitän Schering von der Leipzig ", welcher in Angra Pequena die deutsche Flagge aufhißte, sei ein Sohn des ,, bekann ten" Berliner Apothekers Schering und unter Stosch in die Marine eingetreten. Nunmehr berichtigt fich das Blatt wie folgt: Herr Schering ist nicht Corvettentapitän, sondern be reits seit April 1881, also seit länger als drei Jahren, Kapitän zur See, er führt auch nicht das Schiff„ Leipzig ", sondern ist Kommandant der Korvette„ Elisabeth", auf dem Wege nach Ostafien begriffen und am 14. August in Capstadt angekom men; er ist auch nicht der Sohn des Apothekers und Chemi fers Schering in der Chauffeestraße, sondern der Sohn des Geh. Ober- Justizraths a. D., Dr. jur. Schering; er ist auch nicht unter dem Admiral v. Stosch in die Marine eingetreten, sondern, wie aus der Rang- und Quartierliste zu ersehen ist, bereits im Jahre 1858, also vor 26 Jahren, unter dem Prin zen Adalbert." Jm Uebrigen war die Notiz ganz richtig.
Rabenstreiche. Der Förster L. in Rülzau zählte zu seinen Hausthieren einen selbst aufgezogenen stattlichen Raben. Das Thier, welches sich von dem Hahn das Krähen und von den beiden Jagdhunden, einem Windspiel und einem Teckel, das Bellen angeeignet hatte, dergestalt, daß es sogar die verschie denen Stimmen der Hunde nachahmte, war wegen seiner Diebereien und seiner verschmigten Streiche seinem Herrn schon lange läftig geworden. Kein Messer, kein Metallgegenstand war vor dem geflügelten Diebe, der ungenirt im Hause umherspazirte, ficher, und wenn man ihm zu der Stelle, wo er die Gegenstände anscheinend verscharrt hatte, folgte und zu suchen be gann, so sprang er wie schadenfroh mit den Flügeln schlagend umber, als ob er fich freue, daß die Menschen es nicht fänden. Hatte man im Garten oder auf dem benachbarten Felde am Tage etwas gepflanzt, so fonnte man ganz sicher sein, daß der Rabe, der niemals mit der Menschen Werk zufrieden schien, schon am andern Morgen in aller Frühe eine allgemeine Umpflanz ung nach den Regeln seiner Kunst vornahm. Der Bahnhofs vorsteher in M. hatte schon lange nach dem schönen„ klugen" Thiere Verlangen getragen und eines Tags erhielt er es vom Förster geschenkt. Die Klugheit des Thieres follte ihm aber einen schlimmen Streich spielen. Die erste Nacht erhielt der Rabe ein anständig möblirtes Zimmer angewiesen. Als man am andern Morgen dasselbe öffnete, hatte der Vogel mangels anderer geeigneter Beschäftigung und da er wahrscheinlich feine Müdigkeit verspürt hatte, die blanken Nägel an dem Sopha sämmtlich herausgezogen und mit seinem spigen Schnabel das Wachstuch von dem nagelneuen Tische abgeschält. Den Tag darauf, nachdem er wohl eine kleine Büchtigung erfahren, ließ man ihm die Freiheit. Aus Rache und um seinem neuen Befizer die Freude an seinem Bestze recht bald und recht gründ lich zu verleiden, hatte er sich an diesem Tage einen gans sonderen Schabernad ausgedacht, den niemand auf dem kleinen stillen Bahnhofe geahnt hatte. Als nämlich abends die Laternen angeſtedt werden sollten, fehlte in allen der Docht- das Thier war von Lampe zu Lampe gepflogen und hatte sämmtliche Dochte herausgezogen. Die Verlegenheit des Bahnpersonals war groß, es mußte erst aus einem entfernten Dorfe so viel Docht geholt werden. Sofort wurde nun der Vogel an einen Händler ges geben, der das Thier auch nicht lange behalten, sondern an cinen Prediger in Genf verkauft hat.
be
Schiffsunglück in der Trinity- Bai. Die britische Brigg Resolver" wurde jüngst in der Trinity Bai, Neufundland , ab andonirt und beschädigt gefunden. Eine Inspicirung des Schiffes hat zu der Annahme berechtigt, daß dasselbe in Collision mit einem Eisberge gewesen ist, worauf eine plögliche Panit unter der Bemannung und den Passagieren folgte, die sie in den Booten Schut suchen ließ; und ferner, daß sämmtliche Boote gegen die Eisberge geschleudert wurden und fenterten, wobei alle Insaffen ertranfen. Wie berichtet wird, schwimmen nicht weniger als 150 Eisberge zwischen Trinity Bai und der Wadhamsinsel. Sprichwörtliche Redensarten aus Hinterpommern
ist eine ganz andere Nase als Jüdsens
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Das
der hatte gar feine. Ich werde dir zeigen, was drei Erbsen für eine Suppe geben. Das ist ein Ding mit'nem Pfiff. Die Meile bat Käs und Brot ist nichts," sagt der Schuster; wenn ich's nur hätte," sagt der Schneider.
Der Fuchs gemessen.
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Er
ist so lang wie Lawrenzens Kind. So bunt fann fein Schäfer flöten. Hennen, die früh tafeln( gadern), verlieren
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auf den Tag das Ei. Er tommt alle našlang. was bleibt dir nicht zwischen den Zähnen figen. den achten Tag in der Woche.
Wenn der Pracher nichts hat
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So et Er sucht
Er ist ein Traumdeuter. - der Prahler hat gar nichts. Daß dir nur der Hund nicht mit der Wurst wegläuft. Er reitet auf dem Pferde und sucht danach. dem's schmeckt und er hat nichts.
lebt lange.
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Gemeinnütiges.
Wohl dem, Wer lange huftet,
Eine einfache Methode Trinkwasser zu untersuchen auf seine Verwendbarkeit für häusliche Swede u. f. w. besteht darin, daß man eine helle, durchsichtige Flasche zu drei Viers theilen mit dem zu untersuchenden Wasser füllt, darin ein Stüd Würfelzucker löst und diese einige Tage verforft ftchen läßt. Hat sich vor Ablauf von 48 Stunden im Wasser eine fichtbare Trübung und Nebelbildung gezeigt, so ist es zum Trinken nicht geeignet; bleibt das Wasser ziemlich flar, so fann man
es zu genanntem Zwecke verwenden.
Gypfer an einem Hause gearbeitet haben, geschieht am Leichteften Fensterscheiben vom Ralf zu reinigen, wenn Maurer oder
durch nachfolgendes Verfahren.
Man benege nämlich die
beffer), den ja jede Hausfrau zur Hand hat und wird man von Arbeitskräften. Redner erklärt es für eine Verleumdung sehen, daß alsbald die grauen, matten Stellen, die sonst gar des Arbeiters, wenn gesagt würde: Der Arbeiter verbringe nicht weichen wollen, ganz von selbst verschwinden, so daß man nur noch mit reinem Waffer nachzuspülen braucht, damit die
feine freie Beit im Wirthshause. Eben so gut wie Derjenige wife, dessen Normalarbeitstag mit Beginn des Frühstücks anfängt und mit Beendigung deffelben aufhört, was er mit der
Scheibe flar und durchsichtig erscheint.