wir in unseren Interessen derartig geschädigt, daß die große Mehrzahl der hiesigen Droschkenbefizer gezwungen worden ist, feit dem 1. Oktober die Fahrten einzusteuen. Es ist dies nicht freiwillig geschehen, sondern auf Anordnung der hiesigen Poli­zeibehörde, welche die Droschken, weil wir den Tarif nicht an­erfennen wollten, nach Hause schickte. Es liegt uns fern, das Publikum übervortheilen zu wollen oder eine Fahrpreiserhöhung zu beabsichtigen. Wir wollen lediglich den alten Tarif beibe halten und wünschen weder eine Erhöhung noch herabsetzung beffelben. Wir glauben, daß wir Angesichts dieser Sachlage bei unsern Mitbürgern gewiß für unsere Angelegenheit Sym­pathie finden werden und bemerken dabei, daß höhere Instan­zen bereits zur endgiltigen Entscheidung der Sache angerufen find. Potsdam  , den 2. Oftober 1884. Der Vorstand des Potsdamer Droschten- Vereins II. Klaffe." Daß im Uebrigen von den Berliner   Kollegen taum einer nach Potsdam   fahren und Vorspanndienste" leisten wird, erscheint nach autentischer Information selbstverständlich. Db aber die Potsdamer der Dittatur nicht doch erliegen werden, dürfte taum eine Frage sein und ist uns Analogie hierfür: 1873 Berlin  . Die Re­gelung" der Gewerbefreiheit bringt eben solche Bustände hervor.

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Diejenigen Familien, welche gesonnen find, an Studi rende möblirte Stuben zu vermiethen, werden darauf aufmerk sam gemacht, daß fie gut thun, solche baldigst an den im Uni­versitätsgebäude, Plaz am Opernhause  ( erster Eingang, von der Universitätsstraße aus gerechnet) wohnenden Ober- Bedell Mertins mit Angabe der Lage, des Preises und der Treppen­zahl anzuzeigen. Sobald das betreffende Logis vermiethet ist, muß dem Herrn Mertins zur Vermeidnng weiterer Nachfragen hiervon umgehend Nachricht gegeben werden.

rf. Das Eichberg'sche Musikinstitut, Naunynstraße 51, hatte vorgestern Abend im großen Saale des City Hotels eine Muftaufführung veranstaltet. Wie in früheren Jahren, war auch diesmal der Saal bis auf den letzten Plaz grfüllt. Das sehr reiche Programm wies Kompositionen von Schubert, Mozart  , Liszt  , Händel, Auber c. auf und wurden sämmtliche Biècen lobenswerth vorgetragen. Mit besonderem Beifall wur­ben vom Publikum angenommen die Arie aus Figaro's Hochzeit", ferner das Solo vorgetragene Lied von" Dessauer Lockung" und schließlich das Duett aus den Lustigen Weibern". Das sichere Spiel legte im vollem Maße Zeugniß von der Tüchtigkeit der Lehrer ab.

a. Schlechte Spielerei. Auf dem Kreuzberge, hinter dem Denkmal wurde am 1. d. M. Abends ein unbekannter, etwa 12 bis 13 Jahre alter Knabe frank aufgefunden und zur näch­ften Polizeiwache gebracht. Der Knabe hatte die Sprache ver­Loren, jammerte fortwährend und schien an schweren inneren Verlegungen zu leiden. Da auch der hinzugerufene Arzt eine fichere Diagnose nicht stellen konnte, so wurde der Kranke mittels Droschle zur Charitee gebracht. Wie später ermittelt wurde, soll fich der Knabe auf dem Kreuzberg   damit Dergnügt haben, daß er von dem steilen Abhang des Berges binab Burzelbäume schoß, bis er befinnungslos liegen blieb. Die Herkunft des Knaben ist noch nicht ermittelt.

a. Auf einen jungen Menschen wird seitens der hiesigen Kriminalpolizei gefahndet, welcher zwei hiesige Geschäftsfirmen, bei denen er fich als Laufbursche hatte engagiren laffen, durch Unterschlagung von Geldern geschädigt hat. In einem Falle bat er einen Geldbetrag, den er bei der Post einzahlen sollte, und in einem anderen Falle hat er einen Betrag, den er an Urbeiter als Arbeitslohn abliefern sollte, unterschlagen. Er bat fich bei seinen Brinzipalen durch gefälschte, anscheinend felbst gefertigte Abschiedszeugnisse eingeführt und fich einmal Otto Rahlbaum, Hausvoigteiplay 4 wohnhaft, und das andere Mal Heinrich Ella genannt. Derselbe ist ungefähr 16-17 Jahre alt, 1,60 Meter groß, hat hellblonde Haare, blaffe Gefichts­farbe und schlanke Figur. Er trägt graue Hosen, dunkles

Jacket und einen schwarzen Filzhut.

g. Eine Amazone. Der Gastwirth Dtto K. in der Langestraße gerieth in der vergangenen Nacht mit dem ihm befreundeten Kellner B. in Streit, der bald in Thätlichkeiten ausartete. Während des Ringens der beiden Personen kam die ein Teschin- Gewehr beim Lauf ergriff und dem Kellner einen so wuchtigen Hieb über den Schädel gab, daß B. eine recht bedeutende Kopfwunde erhielt und Hilfe in der Sanitätswache in der Blumenstraße suchen mußte. Frau K. wird sich wegen antworten haben, da der Verlegte den Vorgang zur Kenntniß der Behörde bringen wird.

a. Verhaftet. Der ehemalige Vorsteher der Lohnkommission der Berliner   Zimmerer, Bimmergeselle M. ist gestern zur Haft gebracht worden. Ueber die Veranlassung hierzu erfahren wir Folgendes: Im Jahre 1882 bildete die Lohnkommission der Bimmerer aus aufgelaufenen Geldbeiträgen einen Unterstügungs­

Spartaffe angelegt werden sollte. Da aber angenommen wurde, daß die Sparkasse die Annahme der Gelder für die Mitglieder des Unterstüßungsfonds der Berliner   Zimmerleute" wegen un genügender Bestimmtheit der Spareinlagen verweigern würde,

wurde. N. mußte sofort behufs Anlegung eines Nothverbandes| Schooß legen- und die Folgen kommen über Euch!" Möge nach der nächsten Sanitätswache geschafft werden. daher die Versammlung sich eines recht zahlreichen Besuches zu erfreuen haben.

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Polizei- Bericht. Am 1. d. M. Abends trank der Tischler Hallies aus Versehen Flaschenlauge und erkrankte in Folge deffen so schwer, daß er nach dem Lazarus- Krankenhause ge­bracht werden mußte. Bu derselben Zeit wurde der 3 Jahre alte Knabe Arthur Pelz in der Ruppinerstraße beim Spielen auf dem Straßendamm von einem Brauerwagen überfahren und erlitt dadurch einen Bruch des linken Oberschenkels. Das Kind wurde ebenfalls nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht. Kind wurde ebenfalls nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht. -Am 2. d. M. Nachmittags erlitt der Gürtler Rusch beim Tragen eines Korbes mit Wäsche im Hausflur Luckauerstraße 9 einen Bruch des Fußgelenks, so daß er nach Bethanien ge­bracht wurde. Um dieselbe Zeit verunglückte der 3 Jahre alte Sohn des Schneidermeisters Marquardt dadurch, daß die Wärterin in der Oranienstraße mit dem Kinderwagen dem Rinnstein zu nahe tam, so daß der Wagen umfiel und das Kind auf den Straßendamm unter eine gerade vorüberfahrende Droschte geworfen, vom Pferde auf den Kopf, getreten und dann noch überfahren wurde. Es erlitt hierbei schwere Ver­legungen und wurde nach Anlegung eines Nothverbandes nach Bethanien gebracht.

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Gerichts- Zeitung.

Der Träger einer sogenannten sozialdemokratischen Deckadresse, der Tischlergeselle Julius Vogel, stand heute vor den Schranken der dritten Strafkammer hiesigen Landgerichts I. um fich auf eine Anklage wegen Verbreitung verbotener sozial­demokratischer Druckschriften zu verantworten. Der hiesigen demokratischer Druckschriften zu verantworten. Der hiesigen politischen Polizei war im Dezember v. J. vertraulich mitge theilt worden, daß der Angeklagte, welcher sich bisher nicht als Sozialdemokrat decourirt hatte, als Decadreffe benutt würde. Infolge dessen wurde er observirt und am 28. April c. er­mittelt, daß Tags zuvor ein Packet aus Köln   an ihn abgegeben worden war, In Konsequenz hiervon nahm der Kriminalfom miffar Kiesel eine Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten vor und fand in der Schublade des Tisches eine Nr. 14 des Sozialdemokrat" in einem so gut erhaltenen Bustande, daß Dieselbe noch nicht gelesen sein konnte. Der aus der Werkstatt dieselbe noch nicht gelesen sein konnte. Der aus der Werkstatt herbeigeholte Angeklagte räumte den Kriminalbeamten gegen­herbeigeholte Angeklagte räumte den Kriminalbeamten gegen­über sofort ein, daß er am Tage vorher aus Köln   ein Packet erhalten habe. Nach Besichtigung des Umschlags habe sich ein geschnürtes und verftegeltes Packet gefunden, auf dem die Worte standen Nicht öffnen; wird abgeholt". Kurze Zeit darauf habe auch eine sich Henschke nennende Person das Packet in Empfang genommen. Auf die Frage der Beamten, woher er die neueste Nummer des ,, Sozialdemokrat" habe, gab er im ersten Augenblic an, er habe sie aus dem Packet heraus­gezogen, dann aber forrigirte er fich dahin, daß fie ihm am Abend vorher auf der Straße nach Beendigung einer Ver­sammlung zugesteckt worden sei. Der Staatsanwalt beantragte 3 Monate Gefängniß, während Rechtsanwalt Freudenthal als Vertheidiger die Rechtmäßigkeit des Verbots am heutigen Tage anzweifelt. Daffelbe sei auf Grund des mit dem 30. Sep­tember cr. abgelaufenen Sozialistengesezes erfolgt und müßte, um Wirkung zu erhalten, von Neuem ausgesprochen werden. Da nach§ 2 St.-G.-B. das mildere Gesetz anzuwenden sei, beantrage er Freisprechung seines Klienten. Das Gericht adoptirte diese Auffassung nicht und verurtheilte den Ange­flagten zu einer Woche Gefängniß.

Gegen den bekannten sozialdemokratischen Agitator, den aus Berlin   ausgewiesenen Klempnergesellen Karl Friedrich Mar Lücke wurde heute vor der 5. Straffammer hiefigen Landgerichts I eine Antlage wegen Beleidigung des Kohlenhändlers Wertens, Forsterstr. 53, verhandelt. Dem An­geklagten ist zur Wahrnehmung dieses Termins vom hiesigen Polizeipräsidium die Erlaubniß zum Besuch Berlins   gewährt worden. Nach Ausbruch des Strikes in der Holy'schen Lampen­fabrit hatte der Kohlenhändler Wertens als früherer Klempner die Ausführung von Arbeiten für diese Fabrit übernommen und dadurch das Mißfallen der Strikenden erregt. Der Ange­flagte begab sich als Vorfizender der Strikekommission zum Kohlenhändler Mertens, um denselben unter Appell an seine frühere Kollegialität zu bewegen, die Arbeit bei Holy niederzu­legen. Wertens verstand sich hierzu, sobald er die erhaltene Arbeit abgearbeitet haben würde und gab dem Angeklagten fein Ehrenwort und seine hand. Nichts desto weniger ließ sich Wertens durch Holy bestimmen, wieder neue Arbeit anzunehmen. Diese Thatsache veranlaßte den Angeklagten zur Herausgabe eines an die Arbeiter und Hausfrauen gerichtetes Flugblatt, in welchem unter Mittheilung des obigen Thatbestandes die­selben aufgefordert wurden, nicht fernerhin bei Wertens zu laufen. In dem Flugblatt hieß es: Wertens habe sein Ehrenwort gebrochen; er sei deshalb kein Ehrenmann, kein Arbeiterfreund." Infolge dieses Flugblatts hat Wertens die Arbeit bei Holy niedergelegt, und der Angeklagte hat diese Thatsache in einer großen Versammlung der Strifenden mit der Bitte mitgetheilt, dem Mertens nunmehr feinen Schaden der Bitte mitgetheilt, dem Mertens nunmehr feinen Schaden mehr zuzufügen und wie früher bei ihm den Kohlenbedarf zu beziehen. Das Schöffengericht hatte den Angeklagten wegen diefer Beleidigung zu vierzehn Tagen Gefängniß verurtheilt. Hiergegen legte der Angeklagte durch seinen Vertheidiger Rechtsanwalt Sachs Berufung ein, und dieser führte aus, daß die ganze Thätigkeit des Angeklagten gerade darauf gerichtet ge­wesen ist, Gewaltakte der erzürnten Strikenden zu verhindern. Das Flugblatt sei lediglich in Wahrnehmung der berechtigten Er beantrage da her Freisprechung seines Mandanten eventuell eine geringe Geldstrafe. Der Gerichtshof erkannte auf Bestätigung der erfterkannten Strafe mit der Maßgabe, daß der Angeflagte sondern wegen

die Namen der drei Kinder ihres Vorstehers M. bei der Spar laffe deponirt werde und daß M. einen Revers ausstelle, wo­rin er das unbeschränkte Eigenthumsrecht der Vereinsmitglieder an den auf die Nomen seiner Kinder lautenden Sparkassen­büchern und an den Spareinlagen anerkannte. Der Fond im Betrage von 1000 M. wurde sodann auf drei Sparkaffenbücher Interessen der Strikenden erlassen worden. à 400 m., 300 und 300 M., welche auf je eines der Kin der des M. lauteten, bei der städtischen Spartasse eingezahlt und M. stellte den Revers aus. Sowohl die Sparlaffenbücher als auch den Revers nahm M. sodann als Vorsteher der Lohn­

arbitrirt, weil in dem Aft des Angeklagten ein Att des

tommiffion in Verwahrung. Im Mai d. J. wurden dem M. Vergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung durch Verrufs die Funktionen eines Vorstehers entzogen und ihm die Vereins erklärung des Wertens schuldig sei. Die Gefängnißstrafe sei schriften und Gelder abgenommen, worunter sich auch die drei Sparfaffenbücher befanden, während der von M. ausgestellte Terrorismus liege. Revers fich nicht dabei befand. Als nun vor einigen Tagen der neue Vorstand der Lohnkommisfion auf die Sparlaffenbücher einen Theilbetrag erheben wollte, wurden an der Sparkasse die

Salle, 2. Oktober. Wegen groben Unfugs verhandelte am Montag das biefige Schöffengericht gegen die Maurer Dittmar und Gaffert aus Giebichenstein  . Dieselben hatten

Bücher einbehalten und eine Zahlung der Einlage verweigert, früh Morgens im Juli auf dem Telegraphendraht, der bei Spareinleger, gegen jede Sahlung an andere Personen protestirt Volts- Zeitung" meldete, eine rothe Fahne mit der Inschrift: hatte mit der Angabe, daß ihm die Svarlaffenbücher verloren

" Hoch die Sozialdemokratie!" aufgehifft. So lautete wenigstens Die Anschuldigung. Dittmar wurde überführt und zu 25 Mt.

An die Maler Berlins  ! Nach einem Beschluß der Ge neralversammlung vom 16. September d. J. des Vereins für Wahrung der Intereffen der Maler Berlins  , finden von feẞt ab jeden Dienstag nach dem 1. Vereinsversammlungen statt, und wird in jeder derselben ein Vortrag gehalten werden. Die Generalversammlungen finden wie immer, also jeden Dienstag nach dem 15. statt. Kollegen, alle die Ihr dem Verein noch nicht angehört, tretet sammt und sonders bei, seid Euch dessen bewußt, daß nur durch eine starke Betheiligung Großes er­reicht werden kann, auch die Fachschule, die wir ins Leben ge­rufen haben, wird dann noch weit mehr leisten können, fie wird dann das sein, was sie sein soll, eine große Maler- und Beichen- Schule der Malergehilfen Berlins  ; den jüngeren Kollegen möchte ich es besonders recht warm ans Herz legen, diese Schule zu besuchen. Also, Kollegen, nochmals rufe ich Euch an, kommt alle zu der nächsten und gleichzeitig ersten Vereinsversammlung, Thr seid uns alle willkommen, auch als Gäste. Mit follegialischem Gruß: Robert Bendisch, Köp­niderstraße 70 a.

hr. Die Versammlung der Schneider, welche, etwa 200 Theilnehmer zählend, am Donnerstag in der Grünstraße 28 tagte, beschäftigte sich mit der Frage: Haben die Meister und Arbeitgeber Ürsache, fich dem Fachverein und der Lohnkommission feindlich gegenüber zu stellen?" Herr Pfeiffer als Referent theilte mit, daß der Lohnkommission berichtet wor den sei, eine Versammlung von Arbeitgebern, die in voriger Woche in der Dorotheenstraße stattgefunden, habe beschlossen, solche Gesellen, welche dem Fachverein der Lohnkommission angehören oder den Bestrebungen derselben Vorschub leiste aus der Arbeit zu entlaffen, event. nicht in Arbeit zu nehmen. Von einem Kollegen sei ihm( dem Redner) erzählt worden, daß er wegen des Verdachtes, über die Werkstätte( in der Behrenstr.) in welcher er gearbeitet, der Lohnkommission Mittheilungen ge macht zu haben, aus der Arbeit entlassen sei. Ebenso sei es einem andern Kollegen ergangen, der in einem Geschäft Unter den Linden   Arbeit gehabt. Referent wies dann auf die Zwecke und die Leistungen des seit dem 13. Oktober 1882 bestehenden Fachvereins und der von diesem unterhaltenen Fachschule hin und hob hervor, daß in Bezug auf die Leistungen der Fach­schule der Zentralverein der Schneider sich sehr anerkennend ausgesprochen. Ebenso verdiene die Lohnkommission dafür, daß sie die Mißstände im Schneidergewerbe, wie z. B. die polizeiwidrige Beschaffenheit vieler Werkstätten in Bezug auf Licht und Luft in öffentlichen Versammlungen zur Sprache bringe, gegen den Schwindel der sogenannten Leihhaus- Aus­verkaufs- und Waaren- Abzahlungsgeschäfte( jüngst auch durch ein in 5000 Exemplaren herausgegebenes Flugblatt) vorgehe und die Hungerlöhne bekannt mache, welche viele Kleider- Kon­fettigns- Firmen ihren Arbeitern zahlen, Anerkennung, Dant und Unterstügung mindestens von Seiten der Arbeitgeber, welche Schneidermeister und nicht Kapitalisten find. An der Distuffton betheiligten fich auch zwei Arbeitgeber: Herr Sprenger und Herr Holzapfel. Beide erkannten die traurige Lage an, in der fich zur Zeit das Schneiderhandwerk befindet. Aber, während Herr Spr. die Bestrebungen des Fach­vereins anerkannte, pries Herr H. die Reformbestrebungen der Innung als die zweckmäßigeren. Nach einer mehrstündigen lebhaften Diskussion, in welcher die Herren Pfeifer, Täterow, Thoma u. A. energisch für den Fachperein als die allein zeitge= mäße Drganisation eintraten, wurde einstimmig eine Resolution an­genommen, in welcher die Versammelten ihr Bedauern aussprachen, daß die Meisterschaft in einer Versamlung fich feindlich gegen den Fachverein und die Lohnlommission ausgesprochen, da beide Bereinigungen nur zum Vortheil des Gewerbes in die Deffent­lichkeit getreten, um die Meister konkurrenzfähig zu erhalten und es für Pflicht eines jeden Schneiders erklären, beide Ver­einigungen zu unterſtüßen.

Bum

Der Arbeiter- Bezirks- Verein für den Osten Berlins  hielt am Dienstag in Mohrmann's Salon unter dem Vorfis des Herrn Flatom eine Versammlung ab, in welcher Herr Dr Heymann das Referat über: Die Bauernkriege" übernommen hatte. Referent führte in längerer Rede etwa Folgendes aus: Wenn ich von der Zeit der Bauernkriege bis zur Reformation, wo die Flammen der Bewegung emporschlugen und in welcher Beit der Bauernstand von Seiten der Adelspartei und Geist­lichkeit aufs schärffte unterdrückt und vollständig machtlos ge macht wurde, so erinnere ich an die damalige Organisation und deren Führer, welche lettere im Namen des Volkes ihre Forderungen in 12 Artikeln formulirten. Dieselben waren sehr gemäßigt, so daß fie auch von zahlreichen Städten an erfannt, später jedoch wieder verworfen wurden. Schluß des interessanten Vortrags führte Redner noch an, daß nur durch feste Organisation und Einigkeit der Arbeiter etwas Vortheilhaftes geschaffen werden könne. Im Fragelasten befanden sich mehrere Fragen und verdienen zwei derselben hier der Erwähnung. Die erste: Wäre es nicht angebracht, daß die verschiedenen selbstständigen Handwerker bei etwaigem Bedarf von Gegenständen wie Kleider 2c. von Seiten der Mitglieder berücksichtigt würden, sprach Herr Flatom fich dahin aus, daß diese Angelegenheit bereits ein Mitglied in die Hand genommen hätte und wurden die verschiedenen Hand­werker aufgefordert, ihre Adressen in der nächsten Versammlung abzugeben. Die zweite: Rönnte der Verein nicht dahin wirken, eine Bibliothek anzulegen? wurde dahin beantwortet, daß, da der Verein ein bestimmtes Vereinslokal noch nicht hätte, es nicht angebracht sei, fich mit dieser Frage zu beschäftigen, son­dern, daß es beffer wäre, bei etwaigem Ueberschuß eine Vor schußtaffe" zu errichten, um Mitglieder, welche fich in Geldver legenheiten befinden, unter Garantie ein Darlehen ohne Zinsen zu leihen. Zum Schluß machte der Vorfißende nochmals auf die nächste Versammlung aufmerksam und ersuchte um zahlreiches Erscheinen.

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t. Von den Tischlern, welche auf Büreaus und Herren­schreibtische arbeiten, ist folgender Minimaltarif für ihre Branche festgestellt worden: 1) Büreaus: pr. 2 Stück fleine Damen­Bureaus mit eingeleimtem Holz 56 M. dieselben mit Kehl­stößen 62 M. pr. 2 Stück fleine Herren Büreaus mit ein­geleimtem Holz 75 M. dieselben mit Kehlstößen 84 M. 2 Stück einfache Mittel- Büreaus, links Rasten, rechts Thüren, 117 M. 2) Herrenschreibtische: einfache Diplomatentische mit gefraister Liesene und vollen Thüren 54 M., gewöhnliche Frant furter Tische, unter dem Blatt einen Kasten, volle Thüren 58 M. dieselben mit geschlisten Thüren 61 M.,- einfache Bariser Tische mit gefraister Liefene, einem Kasten unter dem Blatt, Obertheil 2 Raften, 2 Thüren, unten geschlitt, oben volle Thüren 78 M.; Renaissance- Tische, Blatt 4 Fuß, 3 Boll, inwendig Kiehnholz, Thüren mit Fries, Pilaster ohne auf­h. Alle Mitglieder der( alten) Kranken- und Sterbegebende Liesene, Aufsatz 11 Boll hoch, Mitte Boden, 2 Kaften, Kaffe der Maschinenbauarbeiter ladet die Kommission

gegangen feien. Auf die von den Mitgliedern des Unter fügungsfonds an die Polizei gerichtete Anzeige ift M. feftge Geldbuße verurtheilt, Gaffert hingegen freigesprochen.

nommen und gestern zur Haft gebracht worden. M. hat ein­geräumt, daß die Sparkasseneinlagen dem Unterstügungsfonds gehören und daß der von ihm ausgestellte Revers ihm abhan

Den gekommen

sei. Kindes dürfte sich voraussichtlich ein in der Manteuffelstr. 21 Wegen einer brutalen Mißhandlung seines eigenen

wohnender Schuhmacher S. demnächst vor dem Strafrichter zu

Vereine und

Arbeiterbewegung,

Versammlungen.

verantworten haben. S., der nach Angabe von Hausbewohnern( J. A.: A. Meyer) auf Sonntag, den 5. d. Mts., Vors dem Trunke sehr ergeben sein soll, und höchftens nach Hauſe mittags 9% Uhr, zu einer außerordentlichen Versammlung im fam, um sich von seiner Frau Geld zu holen, tam gestern Louisenstädtischen Theater, Dresdenerstraße 72-73, ein. Die Abend in die in genanntem Hause bezeichnete Wohnung und fing bort sofort mit seiner 8 jährigen Tochter zu zanten an. Jm weiteren Verlaufe ergriff S. die brennende Petroleum­lampe und schlug mit derselben das Kind derartig auf den unglückliche schwer verlegte Kind mußte sofort nach der Sanitätswache in der Dranienstraße geschafft werden, wo ihm

ein Rothverband angelegt wurde.

Tagesordnung lautet: 1. Verlesung des neuen Statuts. 2. Was wird aus unserer Sterbelasse? 3. Können und wollen wir den von der Verwaltung geforderten Beitrag von 51 Pf. pro Woche( v. 1. Dez. an) zahlen, oder was soll geschehen? Davon ausgehend, daß notorisch ein großer Theil der Kaffen­mitglieder den hohen Beitrag nicht zahlen tann und daher ausscheiden wird, fordert die Kommission sämmtliche Kollegen zur Besprechung und Regelung der für sie alle so wichtigen Angelegenheit auf. Solltet Ihr aber," so fügt fie in dem von ihr erlaffenen Aufrufe eindringlich mahnend hinzu, wie bisher wie Einzelne fich im Kampfe für die allgemeinen Interessen

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Muschelauffas 90 M.

Die Tischler auf Raftenarbeit haben auch in einer dies­bezüglichen Branchenversammlung einen Minimaltarif für ein­fache Arbeiten aufgestellt, während die komplizirteren Arbeiten, Die sogenannten Arbeiten nach Beichnung", einem freien Alforde unterliegen. Die Tariflohnsäße find nach Maßgabe der Verhältnisse, daß die Arbeitslöhne in früheren Jahren burchschnittlich den dritten Theil des Verkaufspreises bildeten, jetzt hingegen nur den vierten Theil, in vielen Werkstätten so­gar nur den fünften Theil erreichen, wie folgt bemeffen worden: A. Kleiderspinden( 4 Stück 1 Lieferung): Einfache Kleider­spinden mit Kehlstöße 57 M. einfache Kleiderspinden mit spinden mit Kehlstöße 57 M. nur eingeleimtem Holz 55 M. einfache Kleiderspinden mit Vorbau und geradem Kranz 69 M. massto- thürige Kleider­

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gestrigen Tage in der Lampenfabrit von Holy, Dranienstr. 23a. N. Ein beklagenswerther Unglücksfall ereignete fich am Ein dort beschäftigter Werkmeister N. tam aus Unvorsichtigkeit in Eurem geistigen Schlafe weiter verharren und ruhig zusehen, spinden mit gewöhnlichem Bogen 67 M. dieselben mit mit der rechten Hand derart zwischen die Treibriemen, daß ihm

Der Daumen beinahe vollständig von der Hand abgetiffen vergebens abmühen, dann werden auch diese die Hände in den

Doppelbogen 75 M.( einthürige Spinden der vorbezeichneten Art werden per 4 Stück mit 6 M. weniger berechnet).