102
lönnen bei Beginn des Unterrichts erfolgen.
beitrag zu den Kosten inkl. Lehrmittel 3 Mart.
Bränumerando
N. Umgestürzter Möbelwagen. Am Mittwoch Abend zwischen 11 und 12 Uhr gerieth ein großer, voll beladener Möbelwagen derart mit dem Vorder- und Hinterrad in den tiefen Rinnstein vor dem Hause Schönhauser Allee Nr. 5, ob durch Schuld des Kutschers, ist noch nicht festgestellt, daß er total umstürzte und die auf ihm befindlichen fostbaren Möbel und Wirthschaftssachen über den Bürgersteig zerstreut wurden. Schränke, Spiegel, Kisten und Kasten zerbrachen, foftbare Gläser und Gefäße bedeckten in Scherben weithin den Bürgersteig. Es soll ein Schaden von mehren hundert Thalern entstanden fein.
N. Ein drittes größeres Schadeufener versette im Laufe des gestrigen Tages die Bewohner unseres Nachbarortes Rirdorf in große Aufregung. Auf dem Grundstück Bergstr. 22 war aus bisher noch nicht ermittelter Veranlassung der Dachstuhl in Brand gerathen und hatte das Feuer mit einer solchen heftigkeit um sich gegriffen, daß beim Eintreffen der Feuerwehr bereits auch die obersten Etagen in größter Feuersgefahr schwebten. Dank dem energischen Einschreiten der Rirdorfer freiwilligen Feuerwehr gelang es, das Feuer nach zweiftündiger Thätigkeit auf seinen Heerd zu beschränken. Einem auf der Brandstätte zirkulirenden Gerücht zufolge soll das Feuer durch Kinder, die unvorsichtig mit Feuer gespielt haben, entstanden sein. Unsere Feuern hr wurde gestern Abend gegen 11 Uhr nach der Reichenberg rftr. 179 gerufen. Es handelte fich hier nur um einen unbedeutenden Brand, der beim Eintreffen der Feuerwehr bereits von Hausbewohnern gelöscht war.
A. W AVE
-
a. Abgefaßter Dieb. Der Arbeiter" T., welcher früher nur als Vagabond und Bettler gelebt hat, seit Kurzem aber in die Laufbahn eines Einbrechers eingelenkt zu haben scheint, ging am 30. v. Mts. Adend am Kronprinzen- Ufer entlang und fah das Fenster einer ersichtlich ohne Aufsicht befindlichen Kellerwohnung offen stehen. T. stieg in die Wohnung, nahm fämmtliche in einem Kleiderschrank befindliche Kleider, welche dem Diener einer im Hause wohnenden Herrschaft gehören, an fich und entfernte fich wieder durch das Fenster. T. begab fich mit der Beute nach der Straße, hinter den Belten und wollte da die Kleider zusammenpaden. Mehreren vorüberfah renden Kutschern fiel er dadurch auf, welche in der richtigen Annahme, daß die Kleider gestohlen seien, ihn festnahmen. T. septe fich zur Wehr und wurde demzufolge so derb durchge bauen, daß er mit blutendem Gefichte zur Revierwache fiftirt wurde. Inzwischen hatte der bestohlene Diener seinen Verlust entdeckt und fich sofort zur Revierwache begeben, um da die Diebstahlsanzeige zu machen. Dort aber fand er schon Den Dieb vor, und es wurden ihm die gestohlenen Sachen wieder eingehändigt.
g. Um die Festnahme eines flüchtigen Zwerges find Die Polizeibehörden seitens des Kgl. Amtsgerichs zu Ebers walde ersucht worden. Der Flüchtling, welcher sich des Be truges und Diebstahls schuldig gemacht haben soll, ist ca. 3 Fuß groß, 34 bis 35 Jahre alt und trägt einen Vollbart mit ausrafirtem Rinn. Er war bekleidet mit dunklem Anzug und Kleinem runden schwarzen Hut. Als besondere Kennzeichen Des Unbekannten werden angegeben: ist budlig und hat nur ein Auge. Das muß ja ein reiner Adonis sein.
N. Ein heftger Zusammenstoß zwischen einem Omnibus und einer Droschte II. Klaffe fand gestern Abend gegen 7 Uhr auf dem Köllnischen Fischmarkt statt. Wie von Augenzeugen berichtet wird, soll der Omnibus mit einer solchen Heftigkeit gegen die Droschte gefahren sein, daß ein Rad der Droschke total abgefahren wurde. Durch den plöglichen Rud stürzte auch eins der Omnibuspferde zur Erde, ohne daß sonst ein weiterer Schaden angerichtet wurde.
N. Selbstmord eines Unteroffiziers. Wie uns ges schrieben wird, hat Anfangs dieser Woche ein Unteroffizier vom Garde- Artillerie- Regiment, der sich im hiesigen Militärarrest in Untersuchung befand, dort seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht. Ueber die Veranlassung zu der unſeligen That war Bestimmtes nicht zu ermitteln.
Gerichts- Zeitung.
Reichsgerichtsentscheidung. Ift im Geltungsbereich des Breuß. Allg. Landrechts ein von einem Ehemann mit einem Dritten abgeschloffener Kaufvertrag, durch welchen an den Dritten ein zum gütergemeinschaftlichen Vermögen gehöriges Grundstück veräußert werden soll, wegen Mangels der Einwilligung der gütergemeinschaftlichen Ehefrau für ungiltig erflärt und aufgehoben werden, so haftet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Bivilsenats vom 20. Juni 1884, für die Erstattung des gegebenen Kaufgeldes an den das Kaufobjekt zurückgewährenden Käufer das gütergemeinschaftliche Vermögen der Ehefrau, selbst wenn dem Käufer zur Beit des Kaufver
auf, sentte das Lid aber gleich darauf wieder, um ihren Schlummer fortzusetzen. Jedenfalls hatte sie hierbei nicht er fannt, daß ein Fremder in ihrer Nähe war und hier das Amt bes Krankenpflegers ausübte.
So tam allmählich die Morgendämmerung_hervor und wenn nicht alle Zeichen trogen, so war in dem Befinden der Leidenden etwas Besserung eingetreten. Der Athem ging ruhiger, und auch der fahlgraue Ton im Geficht war einer gelblichen Farbe gewichen. Als fie die Augen aufschlug und zum Bewußtsein gekommen war, starrte fie eine Weile den fremden, unbekannten Mann an und wagte dann die Frage, wer denn eigentlich bei ihr sei. Besson erklärte ihr jetzt beruhigend, daß das ganze Haus verlassen sei und er hier bei ihr, der einzig Ueberlebenden und Burückgebliebenen, Krankenpflegerdienste ver richte. Bu gleicher Beit theilte er ihr auch mit, in welchem hoffnungslosen Buftande er fie getroffen, daß er aber iegt glaube, das Schlimmste sei überstanden. Mit schwacher Stimme erzählte sie ihm nun, daß ihr Mann, der praktischer Arzt ge wesen sei, ein Opfer seines Berufes, wenige Tage schon nach dem Auftreten der Krankheit, dahingestorben sei; dasselbe sei auch mit den Anderen im Hause der Fall gewesen, nur eine alte Dienerin habe bei ihr ausgehalten. Wo diese hingekommen sei, wisse sie nicht. Ohne Zweifel habe dieselbe, als sie fab, daß ihre Herrin von Ohnmacht befallen wurde, angenommen, das legte Stündlein derselben sei gekommen und war geflüchtet, um nicht auch noch den gleichen Weg gehen zu müssen.
Nachdem Besson der Kranken die nöthige Aufwartung hatte zu Theil werden lassen, ging er daran, beim Schein des Talglichtes das Haus von unten bis oben noch einmal gründ lich zu untersuchen und nachzusehen, ob nicht in irgend einem Bimmer die Leiche eines hülflos Verstorbenen fich vorfände. Befriedigt von der Ueberzeugung, daß nichts derartiges vorhan den, lehrte er wieder in die Wohnung der Kranken zurück und machte ihr hiervon Mittheilung.
trags- Abschlusses das gütergemeinschaftliche Verhältniß und trags- Abschlusses das gütergemeinschaftliche Verhältniß und die Nichtbefugniß des Ehemannes zum alleinigen Verkaufe des Grundstückes bekannt gewesen war. Diese Verpflichtung der Ehefrau wird auch nicht durch die Trennung der Ehe aufgegeben.
Examen vor Gericht. Vor einigen Wochen stand, so berichtet die Stuttgarter Neue Welt", der Hutmacher und Redakteur der indeffen auf Grund des Sozialistengefeßes verbotenen Halberstädter , Sonntags- Beitung", Heine, vor dem Schöffengericht in Halberstadt , um sich über eine ziemlich unbedeutende Beleidigung eines Polizeikommissars, begangen durch einen Bericht in seiner Beitung zu verantworten. Dec Polizei tommiffar erklärte im Termin, daß er sich durch den Artikel nicht beleidigt fühle; nicht er, sondern seine vorgesetzte Behörde bätte Strafantrag gestellt. Der sonst fungirende Amtsanwalt mußte dem Ersten Staatsanwalt Plat machen, welcher beantragte, einige nicht streng zur Sache gehörige Fragen an den Angeklagten richten zu dürfen. Der Angeklagte erklärte fich zur Antwort bereit. Der Erste Staatsanwalt richtete nun folgende Fragen an den Angeklagten: 1. Welche Vorstellung hatte Plato über die Unsterblichkeit der Seele? 2. Welche philosophischen Systeme find Ihnen bekannt? 3. Was lehrt Kant in seiner Kritik der reinen Vernunft? 4. Welchen Einfluß hat die Einführung des römischen Rechtes auf die Ents widelung der deutschen Verhältnisse gehabt? 5. Geben Sie eine furze Geschichte Preußens und der preußischen Verfassung. Zum Schluß wünschte der Erste Staatsanwalt noch die Lebensgeschichte des Angeklagten und eine Antwort auf die Frage, warum derselbe Dissident sei. Der Angeklagte beantwortete alle Diese Fragen genau und scharf. Der Lohn für dieses Eramen sollte auch nicht ausbleiben, denn der Staatsanwalt schloß seine Strafantragsrede mit folgenden Worten: Bei dem hohen Bil dungsgrade des Angeklagten, einem Bildungsgrad, wie man ihn in seinem Stande anderweitig durchaus vergebens suchen würde, beantrage ich eine empfindliche Strafe, und zwar sechs Monate Gefängniß". Das Schöffengericht erkannte jedoch nur auf 150 Mart Geldbuße. Gegen das Erkenntniß ist vom Verurtheilten und Staatsanwalt Berufung eingelegt.
Nordhausen . Ein Straßenräuber im Alter von 15 Jahren dürfte sicherlich eine seltene Erscheinung sein. Ein solcher ftand am 1. b. M. vor der Strafkammer des Landgerichts in der Person des erst 15 Jahre alten Knaben Friedrich Meißner aus Dittichenrode bei Rossla , außerdem noch des schweren Diebstahls angeklagt. Im Frühjahr d. J. hat er der Wittwe Knoth, bei der seine Eltern wohnten, aus verfchloffenem Stoffer 2 M. 50 Pf. gestohlen, und am 10. Juli d. J. lauerte er dem Kna ben Blume aus Dittichenrode auf, von dem er wußte, daß er für seinen Vater eine Uhr vom Uhrmacher aus Roßla holen sollte, gefellte sich auf dem Rückwege zu ihm, hielt ihm plößlich ein Terzerol auf die Brust und rief: Junge, gieb das Geld her, oder ich schieße Dich todt!" Troßdem Paul Blume fortwährend um Hilfe rief, nahm er ihm die Uhr aus der Hosentasche, sowie 58 Pf., welche jener vom Uhrmacher auf 3 M. herausbekommen hatte, und ließ erst von Blume ab, als Hilfe in Gestalt eines Bahnwärters herankam. In der Verhandlung suchte der jugendliche Rinaldo fich in sehr gefchidter Weise herauszulügen, wurde jedoch überführt und hatte es nur seiner Jugend und seiner bisherigen Unbescholtenheit zu danken, daß er mit 10 Monaten Gefängniß davonkam.
gleichen noch nicht geboten worden, denn weder Ihr Korres pondent, noch einer der vielen Anderen, die nach dem tühnen Berliner eifrigst ausgespäht, konnten eine Spur von demselben entdecken. Der frühere preußische Lieutenant Hans v. Un werth, welcher hier vor einigen Wochen ein Bankhaus in äußerst frecher Weise um 18000 Mark prellte, soll, wie man den Neuesten Nachrichten" berichtet, neuerdings als englischer Kapitän Eutherow in Schaffhausen einen Bankier um 1100 Mart betrogen haben.
"
Ueber eine furchtbare Ueberschwemmung in China , bei welcher ftebzigtausend Menschen umgekommen sein sollen (??), brachte der am 14. September in San Francisco_ange tommene, am 14. August von Honkong und am 30. Auguft von Yokohama abgegangene Dampfer San Pablo" nähere Nachrichten. Diesen zufolge war von King Taf, dem Haupt zentrum der Porzellanmanufaktur und einem der vier großen Märkte des himmlichen Reiches, die Meldung eingelaufen, daß das ganze Gebiet vier Tage lang 60 Fuß tief unter Waffer gestanden habe. Ganze Ortschaften seien weggerissen worden und mindestens 70 000 Menschen in den Fluten umgekommen. Man fürchtet den Ausbruch einer Epidemie.( Wir geben diese Meldung unter aller Reserve wieder. Jedenfalls ist es auffallend, daß das Kabel in keiner Weise davon Notiz ge nommen.)
Der Ertrag des Festes zum Besten der Opfer der Cholera, welches unlängst in Paris stattgefunden, ist nunmehr definitiv festgestellt. Die Einnahmen belaufen sich in Allem auf 114 721 Frcs. 70 Cent., die Ausgabe auf 73 192 Frcs. 50 Cent Demnach beträgt der Reingewinn 41 529 Frcs. 20 Cent., der ungeschmälert für den gedachten humanen Zwed zur Auszahlung gelangt.
11
Ein verwegener Diebstahl ist vor einigen Tagen auf der Zeche Scharnhorst" bei Brakel in Westfalen ausgeführt. Von dem ziemlich hohen Schachtthurme ist nämlich zur Nachtzeit der Blizableiter entwendet. Daß hierbei keiner von den Dieben das Genid gebrochen hat, muß Wunder nehmen. Ob der Hahn auf dem Kirchthurm auch wohl noch ficher vor Diebstahl ist?
Auch eine Spekulation. Oliver Vormald, ein Fresto maler in Buffalo, hat offiziell angekündigt, daß er die Abficht hat, fich in einem Gummiball über die Niagarafälle hinab treiben zu laffen wenn jemand thm 1000 Dollars für das Unternehmen bezahlen will. Der betreffende Gummiball, welchen der verrüdte" Maler zu diefem Swede anfertigen laffen will, wird 15 Fuß im Durchmesser und eine Dide von Dreiviertel Boll haben. Der Ballon wird mit komprimirter Luft gefüllt und, nachdem Vormald hineingestiegen, hermetisch verschloffen werden. Der Mann glaubt, es in dem Gummi ballon zehn Minuten aushalten zu können.
Ein gefühlvoller Scharfrichter. Aus Mes, 28. ds., wird uns geschrieben: Der Scharfrichter Schwarz aus Dehringen in Württemberg , welcher bereits am 8. März d. I die Hinrichtung des Raubmörders Kurowski hier vollzog, ent hauptete auch am legten Dienstag den Raubmörder Sonnen schein. Diese lettere Handlung hat ihn so angegriffen, daß er bis heute frant barniederliegt. S. starb bekanntlich sehr reuig Alle in ber legten Minute noch bittend, daß fic für ihn beten möchten.
H
Keine Gefahr.„ Na, August, du schwankst ja ganz be denklich, fieh dir man vor." Sd vorsehen, wovor denn?"- ,, Datt de nich umfällst."-Rann mir nich passiren, bin ja in der Umfallversicherung."- ,, Au- just!"
Einige Sonntagsjäger, so schreibt man aus Kissingen , machen unsere Nachbarschaft sehr unsicher. Eine im Walde grasende, alte Rub wurde als Hirsch zur Strede gebracht, ein harmlos weidender Hammel theilte das Schicksal der Rehböde und ein schon seit Jahren auf der Saale ein beschauliches Da fein führender, ganz zahmer Schwan, die Freude der Spazier gänger, wurde von den grausamen„ Jägern" als eine ganz feltene Wildbeute erlegt. Unter dem gesammten Hausgethier herrscht große Panit.
-
-
Mord aus Schamgefühl. In der Gemarkung der nächst Szegedin gelegenen Gemeinde Kübelhaza fand man vor einigen Tagen den Feldhüter Michael Bite ermordet. Der Leichnam war schrecklich verstümmelt, der Kopf mit Wunden bedeckt und, wie fonstatirt wurde, durch eine Sichel vom Rumpfe getrennt worden. Die vom Gendarmerieführer Kovacs geleiteten Recherchen haben ein für die Dorfbewohner verblüffendes dem Wiener Resultat ergeben. Der Mörder wurde nämlich " Frobl." zufolge in dem 18 jährigen Stiefsohne des Richters entdedt. Josef Pacsa, so heißt er, wollte, wie er geftand, Melonen stehlen, wurde jedoch vom Wächter auf frischer That ertappt. Das Schamgefühl verleitete ihn zum Morde. Er tödtete den einzigen Beugen seiner Frevelthat, da er auf diese Weise zu verhindern glaubte, daß sie zur Kenntniß der Dorf bewohner und seiner Mutter gelange. Interessant ist, daß der einzige Ausgangspunkt der Untersuchung der Ausruf des Un glüdlichen war: Josta, thu' mir nichts!" Diese Worte batte ein Mann in der Stille der Nacht gehört.
In den Tod getrieben. Es find wenige Wochen her, da wurde in Wiener Blättern unter der Chronik des Tages mitgetheilt, daß die in einem Konditoreiladen bedienstet gewesene Verläuferin Gisela T. ihrem Leben durch Byankali ein gewaltsames Ende bereitet habe. Gisela T. war ein junges, hübsches Mädchen, das fich durch pflichteifriges, bescheidenes und dezentes Benehmen die vollste Bufriedenheit seiner Dienstgeber erworben hatte. Um ihre Gunst hatten fich viele junge Leute beworben, und ganz besonders machte ihr der Buchhalter Karl B. den Hof. Allein, war die hübsche Verkäuferin ihm gegenüber auch recht freundlich, so gestattete sie ihm doch nicht die geringsten Avancen, denn ihr Herz hatte fie bereits dem Bantbeamten August Ritter v. G. geschenkt. Eines Tages erschien dieser junge Mann ganz aufgeregt in der Wohnung seiner Geliebten und hatte mit derselben eine furze Unterredung. Am Abende desselben Tages war Gisela T. eine Leiche, fie hatte sich vergiftet. In der Schreibmappe der Selbstmörderin fand sich ein Bettel vor, auf welchem die Worte von der Hand der Unglüdlichen geschrieben standen: Die üble Nachrede vermochte ich nicht zu über leben." Was das arme Mädchen damit andeuten wollte, das wurde gestern im Strafverhandlungsfaale des Bezirks gerichts Neubau bekannt gegeben. Der Privatbeamte Hans 2. hatte daselbst den Buchhalter Karl B. wegen Ehrenbeleidi gung geklagt, weil dieser von seiner( des Klägers) verstorbenen Schwester Gisela T. behauptete, fie sei nicht tugendhaft ge wesen und habe, um ihre Schande nicht laut werden zu lassen, einem Ereignisse, das ihr bevorstand, durch verbrecherische Mittel vorgebeugt. Er müffe fich, so verantwortete fich der Angeklagte, für nichtschuldig erklären. Er habe Fräulein T. seit längerer Beit gefannt und sei mit ihr auf festem Fuße gestanden. Im Vorjahre sei fie mehrere Monate vom Ronditorei geschäfte, wo fie bedienstet gewesen, abwesend geblieben. Da babe er fte zufällig auf der Wieden getroffen und sie ganz merkwürdig verändert gefunden. Einige Zeit später sei er ihr wieder begegnet, diesmal aber habe ihn das blühende Aussehen des Mädchens überrascht. Ganz besonders aber einer Aussei ihm aufgefallen, daß Gisela T. aus gabe von Schiller's Gedichten die Kindesmörderin abgeschrieben habe. Davon habe er seinem Freunde August Ritter v. G., da derselbe fich für Fräulein 2. interesfirte, Mittheilung gemacht, jedoch nur in wohlwollendster Absicht. Fräulein T. habe fich allerdings bald darauf vergiftet, allein die Ursachen des Selbstmordes seien ganz andere als der Kläger behauptet. Der als Beuge vernommene Beamte, Herr August Ritter von G. machte die Angabe, B. sei ihm Wochen hins durch mit der Geschichte" in den Dhren gelegen, die ihm unglaublich erschienen, weil er sich von der Tugend des Fräuleins für überzeugt hielt. Einige Tage vor ihrem Tode habe B. wieder Anspielungen laut werden lassen, wobei er fich des Ausdruckes ,, corriger la fortune" bedient habe. Er( G.) babe sich nun nicht mehr zu helfen gewußt, und am 6. August Mittags habe er Fräulein T. direkt zur Rede gestellt. Das Fräulein habe ihn, ohne ihm eine Antwort zu ertheilen, stehen gelaffen. Sie habe fich fofort zu ihrer Schwefter begeben und Sort gejammert, daß fie Feinde habe, welche ihren guten Ruf antasten. Am Abende habe fie den Verzweiflungsschritt gethan und in einem zurückgelaffenen Briefe erklärt, daß sie die üble Nachrede nicht zu überleben vermocht habe. Auf Grund dieser Depofition erkannte der Richter des Bezirksgerichts Neubau, Dr. Neuwirth, den Angeklagten Karl B. der Ehrenbelei digung für schuldig und verurtheilte ihn zu acht Tagen, durch einen Fasttag verschärften Arrest.
Da es für ihn nicht gerathen war, auf die Straße zu treten, und Hunger und Durst sich bei ihm meldeten, so mußte im Hause an Die Leibende beschrieb ihm, wo die Küche und das Borrathszimmer feien, und er ging und fand genug, um damit verschiedene Tage für die Kranke und sich ausreichen zu können. War er bisher nur Aufwärter und Krankenpfleger gewesen, so übernahm er jegt noch, so weit er es verstand, das Amt des Kochs. Zu seiner Freude und Genugthung sah er, daß die Kranke sich zusehends besserte und mit einem dankbaren Lächeln seinen geschäftlichen Verrichtungen als Hausmädchen" folgte. Ja, in der That, die Kranke nahm an Kräften zu fte war gerettet. ( Schluß folgt.)
Vermischtes.
Förderschale mit dieser in den Echacht, als ihm wahr
zu
Gemeinnügiges.
Wie soll man schlafen? Bunächst muß man darauf achten, daß nicht zuviel Personen in demselben Staume ihre Nachtruhe abhalten; ebenso ist das Zusammenschlafen mehrerer Personen, zumal Kinder und Erwachsener, in einem Bett durchaus gesundheitsschädlich. Die Bekleidung während der Nacht muß weit, bequem und leicht sein. Der Schlafende muß bequem Blag finden; als Unterlage eignet sich am besten eine Matraße aus Seegras oder Roßhaaren, zum Budeden benuge man im Sommer eine einfache wollene oder Stepp- Decke, im Winter ein leichtes Dberbett. Die Bettstelle ist so anzubringen, daß das Kopfende derselben nach dem Fenster steht; wäre es umgekehrt, so würde das Auge des Schlafenden von dem Morgenlichte geblendet werden.
Man
Sicheres Mittel gegen Appetitlosigkeit. Bei jeder innern Krankheit, bei jedem innern Leiden ist, wie bekannt, die erste Frage des Arztes: Haben Sie Appetit?"- fieht hieraus, wie wichtig dieser Faktor ist und in der That bafirt darauf der ganze törperliche Bustand der Menschen Durch die Appetitlosigkeit unterbleibt die genügende Buführung von Nahrung und der Körper kommt in Folge deffen mehr nach wieder auszugleichen, nehme man: Bitterklee, Wermuth fraut und Wachholderbeeren je für 10 Bfg., foche dies in 2 Liter Waffer auf 1 Liter Flüssigkeit ein und seihe durch Von diesen Mixturen nehme man 1 Stunde vor jeder Mahlzeit ein viertel Wafferglas voll und der geschwundene Appetit wird fich baldigst bestimmt wieder einstellen.
Die Seife in der Hautflege. Große Verwendung finden die Seifen in der Hautpflege und muß dabei nament lich auf die Art und Güte derselben Rücksicht genommen wer den. Die Seifen haben den Vorzug, den auf die Haut er goffenen Hauttalg aufzulösen. Wirken sie zu lange oder zu intenfio auf die Haut ein, so reizen fie diese in hohem Grade. Bei manchen Krankheiten wendet man daher z. B. Seifenum
Kattowiz. Am letzten Sonnabend früh ereignete fich Obersteiger Dittrich daselbst fuhr behufs Untersuchung der Eine gute Seife muß milde sein, das heißt, fie darf die Haut nur in geringen Grade reizen. Schmerzt die Lettere nach der -der halbe Kopf abgeriffen wurde, sodaß der Tod sofort eins Seife zu scharf. Die im Handel gewöhnlich vorkommenden trat. Der Verunglüdte, Familienvater, war ein äußerst ge Seifen genügen den Ansprüchen, denn die Seifensteder haben München , 1. Oktober. Vor einiger Zeit erregte die Mel Fabrikaten zu vermeiden, weil dies die Fabrikation vertheuert. ein Intereffe daran, alles Scharfe und Aegende in ihren dung der Lokalpresse, daß auf dem diesjährigen Oktoberfeste Bei Waschseifen sieht man überhaupt sehr darauf. Eine gute eine Berliner Bierbrauerei ihr Produkt zum Verkauf bringen Seife muß außerdem in mäßigem Grade schäumen und einen
wiffenhafter Beamter.
werde, hier ein gewiffes Aufsehen. Bis jetzt ist indeß dem biertrinlenden München diese Gelegenheit zu interesanten Versi
angenehmen( nicht talgigen Geruch) hinterlassen.
Verantwortlicher Redakteur R. Cronheim in Berlin . Drud und Verlag von Mag Bading in Berlin SW. Beuthstraße 2.
e
et
& 85
be
ge
98
قرقة هية قد
al
6:52
te
fi
Бе
51
PISSUGGES
ge
De
១ ៩៩ ៩
bu
SCHEE
HER
bi
FRE
RECAS
De
De