auch, namentlich in Bäckereien, als bequeme Abladestelle für das Feuerungsmaterial benugt werden, wird jezt von der Polizei eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es find in legter Beit mehrfach Unfälle vorgekommen, weil diese Lichtöffnungen( in ungenügender Weise bedeckt waren. Nunmehr wird streng darauf gehalten, daß entsprechend den Vorschriften der Baupolizeiordnung diese Deffnungen mit eisernen Gittern oder Platten bedeckt sein müssen, deren Entfernung von einander/ Boll nicht übersteigen darf. Hausbefizer, die sich ein polizeiliches Monitum und weitere Polizeimaßregeln ersparen wollen, werden deshalb gut thun, solche Lichtöffnungen bei Beiten entsprechend den erwähnten Vorschriften zu verdecken.
Das neueste industrielle Unternehmen, welches unserer Stadt bevorsteht, ist das einer Regenschirm- Verleih- Gesellschaft, und soll durch dasselbe allen denen, welche ihren Regenschirm zuhause vergessen haben und vom Regen überrascht werden, geholfen werden. Wir bitten unsere Leser, die Sache nicht als einen Scherz zu betrachten; das originelle Unternehmen wird in allem Ernste geplant. Zur Erreichung des erwähnten Swedes wird beabsichtigt, an den verschiedensten Punkten der Stadt, und zwar möglichst zahlreich, Personen aufzustellen, von welchen gegen Erlegung einer bestimmten Gebühr Regenschirme zum beliebig langen Gebrauch verabfolgt werden. Der zunächst zu erlegende Breis würde die Höhe des Schirmwerthes repräsen firen und als Pfand dienen, wobei dem Empfänger des Schirmes eine Quittung nebst genauer Angabe der Beit ausgehändigt wird. Nach gemachten Gebrauch fann der geliehene Schirm irgend einem der auf den Straßen aufgestellten Geschäftsbe diensteten abgegeben werden, welcher den gezahlten Betrag unter Abrechnung der auf die leicht zu ersehende Zeitdauer der Benußung entfallenden Summe sofort zurückzahit. Die als Geschäftsbedienstete auf den Straßen postirten Personen sollen ganz gleichartig uniformirt sein, um möglichst in die Augen zu fallen, ebenso sollen die zu verleihenden Schirme durchweg gleichartig und möglichst billig beschafft werden, damit die von vornherein zu erlegende Kaution feine zu hohe zu sein braucht und bei einer etwaigen Nichtzurücklieferung des Schirmes derselbe zu vortheilhaftem Preise in den Besitz dessen, der ihn fich geliehen hatte, übergeht. Die Unternehmer dieser neuesten Spekulationen auf Jupiter Pluvius sollen bereits um die ortspolizeiliche Genehmigung eingekommen sein, der das Gewerbe derjenigen Personen unterliegt, welche auf öffentlichen Straßen oder Plägen ihre Dienste anzubieten" be abfichtigen.
N. Groß und Mittelfeuer. Ein umfangreiches Schadenfeuer wüthete in der vergangenen Nacht gegen 3 Uhr früh auf dem Grundstück Elisabeth Ufer 11. Ein auf dem genannten Grundstück stationirter Privatwächter bemerkte um die angege bene Zeit plöglich einen hellen Feuerschein in den Werkstattsräumen der in der dritten Etage eines Quergebäudes befindlichen Pianofabrik von Neumann u. Franz, infolgedeffen er die Feuerwehr sofort durch den gegenüber am Kohlen- Ufer befindlichen öffentlichen Feuermelder alarmirte. Obwohl die ersten Sprigen bereits nach wenigen Minuten auf der Brandstelle eintrafen, so hatte das Feuer doch in der verhältnißmäßig furzen Zeit Beit derart um sich gegriffen, daß bereits helle Flammen zu sämmtlichen Fenstern hinausschlugen, den Dachstuhl sowohl, wie die unter der brennenden belegene zweite Etage, in der sich die Pianofabrik von Hooff befindet, im höchsten Maße gefähr dend. Auf Anordnung des Oberleitenden der Feuerwehr, der als einer der ersten auf der Brandstätte erschienen, wurden so fort außer der stets löschbereiten Extincteursprize, zwei Dampfsprigen und mehrere große Handdruckfprißen, die theils aus den Hydranten, theils aus dem vorbeifließenden Landwehrkanal mit dem nöthigen Waffervorrath versorgt wurden, in Thätigfeit gefeßt. Troß des energischen Vorgebens der Löschmannschaften, die wolkenbruchattige Wassermassen in den Brandheerd schleuderten, fonnte es nicht verhindert werden, daß, nachdem der Fußboden durchgebrannt, auch die zweite Etage in Mitlei denschaft gezogen wurde, während der Dachstuhl durch eine feuer fichere Dede gegen einen größeren Echaden geschützt war. Erst nach beinahe vierstündiger Arbeit konnten Lösch- und Aufräumungsarbeiten als beendigt betrachtet werden. Die betheiligten Versicherungsgesellschaften konnten in der allgemeinen Aufregung ebensowenig wie die Entstehungsart des Feuers er mittelt werden. Ein zweites, ebenfalls recht bedeutendes Feuer, fand am Abend in der zehnten Stunde auf dem Grundstüde Langestraße 42 statt. In den hier auf dem Hofe zu ebener Erde belegenen Fabrikräumen der Kunstdrechslerei von Gebrüder Kindt war auf bisher ebenfalls noch absolut unaufgeklärte Weise während der Abwesenheit der Fabrikbefizer ein Feuer ausgekommen, das unter den vielen dort lagernden leicht brennbaren Hölzern derartige Nahrung fand, daß beim Eintreffen der ersten Sprißen bereits sämmtliche Räume in Flammen standen. Zwei große Handdrucksprisen mußten zur Bekämpfung des entfesselten Elementes in Thätigkeit gesezt werden, denen es erst nach zweistündiger Thätigkeit, nachdem allerdings sämmtliche Räume mit ihrem werthvollen Inhalt ausgebrannt waren, gelang, des Feuers Herr zu werden. Die über der Fabrik belegenen Wohnräume konnten glücklicher Weise vor einer Mitinbrandsegung geschüßt werden. Der Schaden soll ein enormer sein, da nur die Fabrik versichert war, während die vielen fertigen, zur Ablieferung bestimmten Waaren unverfichert ein Raub der Flammen wurden.
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Sie( zorneg): Wenn ich daran denke, daß er die Unverschämtheit gehabt hat, mir eine seiner elenden Sudeleien zu widmen! Shnen, Madame, weihe ich diese respektvolle Frucht meiner Muse". Ein nettes Frauenzimmer, diese Muse! Und für diesen elenden Farbenschmierer ruiniren Sie Ihre Familie! D! wie Unrecht that ich daran, meinen bösen Borahnungen nicht sogleich Glauben zu schenken, als er zum erstenmale mit seinen tothigen Stiefeln unser Haus betrat! Damals dachte ich mir: Jezt steht er mit zwei Füßen in unserem Salon, bald wird er mit allen Vieren in unserer Kaffe sein! Und so ist es auch, Gott sei's geklagt, gekommen!!! Unsere ganze Bu funft liegt nun in den Händen dieses Ducrouday, für den Du gehaftest haft!
Er( außer sich): Ich verfichere dich, daß es nicht Ducrou bay ist. Sie: Dann ist es wohl ein anderer Taugenichts der felben Gattung, dessen Namen zu nennen Du Dich wohl hüten wirst.
Er: Beschimpfe den Mann nicht, denn du würdest es bes reuen, wenn du seinen Namen müßtest.
Sie: So!? Es kann nur ein Lump, ein Banterotteur, ein Schurke, ein Hochstapler, Industrieritter... ein Taschendieb sein.
Er( verliert die Geduld): Sapperlot! Jest ist es genug! Wenn Du es also durchaus wissen willst, für Deinen Bruder habe ich Bürgschaft geleistet, der in türkischen Salinenattien unglücklich spefuiirt hat!!!
Sie( reumüthig): Ach mein guter Duflost, verzeihe mir! ( Die beiden Gatten umarmen einander.)
Er: Und nun, da alles wieder in Ordnung ist, laß uns
endlich zu Tische gehen.
Sie: Noch nicht, liebes Männchen?
Er: So? Weshalb denn?
Sie: Die Köchin mußte tagsüber verschiedene Gänge beforgen, deshalb werden wir heute ausnahmsweise statt um 6 Uhr erst um 7 Uhr diniren.
Er( fällt in ein Fauteuil):... Erst um... 7... Uhr? Und mir machtest Du eine Szene, weil ich mich um fteben Minuten verspätet hatte.
Sie: Dies geschah nur, damit Dir die Zeit vergehe, mein
Schatz.
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Mumpikketten. Seit etwa zwei Jahren wurden hier durch Goldwaarenhändler, namentlich aber durch die sogenannten Pfandscheinschieber eine Anzahl goldener Übrkeiten in den Handel gebracht, die, auf eine Täuschung des Publikums be rechnet, als Schwindelfetten" fabrizirt wurden und eine geraume Zeit die sogenannten Schwindelbörsen" beherschten. Diese Ketten werden von den Händlern als echt goldene ver fauft, find aber nur halbgoldene, d. h. filberne, start mit Gold überzogene Ketten. Dieselben find nur durch eine sorgfältige Prüfung von rein goldenen Retten zu unterscheiden. Eine folche Schwindellette" würde, wenn fie von reinem Golde wäre, den doppelten Werth befizen, für welchen diese Schwindelwaare heute in den Handel gebracht wird. Wie forg fältig diese Ketten, die in der Gaunersprache furzweg, Mumpig tetten" oder„ halbseidene Strippen" genannt werden, ange fertigt werden, geht daraus hervor, daß sogar die Taratoren Der Königlichen Leihämter und die gewiegteſten Berliner Pfandleiher diese Ketten als Pfandstücke weit höher beliehen haben, als der Einkaufspreis derselben war. Vor etwa Jahresfrist sollen die Königlichen Leihämter und Pfandleiher derart mit solchen Schwindeltetten beglückt worden sein, daß der im Großherzogthum Baden wohnhafte Fabrikant nicht im Stande war, alle Bestellungen zu effettuiren. Eine Kette, die beispielsweise 18 M. wirklichen Werth hatte, wurde in der Regel mit 25 bis 28 Mt. beim Leihamt beliehen. Häufig wurde ein solcher Pfandschein auch noch mit 4 bis 6 Mt. weiter verkauft, und niemand wird bestreiten können, daß die Händler ohne große Mühe in furzer Zeit viel Geld mit diesen Ketten verbienten. Die Geschädigten waren schließlich diejenigen, welche fich durch den hohen Pfandschilling, welchen das Pfandhaus bufür gegeben, bestimmen ließen, solche Pfandscheine zu er werben. Den Händlern mit diesen Ketten durch die Kriminalpolizei betzukommen, gelang bisher nicht, weil Sachverständige begutachten mußten, daß es immerhin goldene Retten waren, ein Betrug aber nur dann nachzuweisen gewesen wäre, wenn dem Käufer ausdrücklich versichert worden, daß es ,, reingoldene" Ketten feien. Erst in jüngster Beit hat ein Pfandleiher aus der Friedrichsstadt, welcher ebenfalls mit solchen MumpitRetten" betrogen worden war, diesen Händlern einen Strich durch die Rechnung dadurch gemacht, indem er es durchsetzte, daß gegen den Kaufmann H., welcher einen Handel mit diesen Ketten betrieb, die strafgerichtliche Untersuchung wegen Betruges eingeleitet wurde. Die Königliche Staatsanwaltschaft erblickte den Betrug darin, daß H. durch Unterdrückung der wahren Thatsache, daß das Innere der Ketten mit Silber ausgefüllt war, einen Jrrthum erregte und somit gegen§ 263 des Strafgesetzbuchs verstoßen hatte.
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N. Ein fortgeworfener Obstrest hat am gestrigen Tage wiederum einen bedauerlichen Unglücksfall herbeigeführt. Ein 20- jähriger Arbeiter Franz Rogert hatte bei dem Paffiren der Alexanderstraße vor dem Hause 38 das Unglüd auf einer Pflaume auszugleiten und derart zur Erde zu fallen, daß er mit gebrochenem Fuße liegen blieb. Der Verunglückte mußte sofort mittelst Lüd'schen Krankenwagens nach dem Städtischen Allgemeinen Krankenhaus am Friedrichshain geschafft werden.
Gerichts- Zeitung.
Der Vizewirth eines Hauses ist, wenn er in vorge schriebener Weise von dem Eigenthümer des Hauses bevollmächtigt ist, auch ohne besonderen Auftrag des letteren berech tigt, giltige Strafanträge gegen Miether, welche heimlich rüden, zu stellen. Dies besagt folgende gerichtliche Entscheidung: Nach der Vollmacht der Hauseigenthümerin ist der darin bezeichnete Bevollmächtigte als Verwalter des der Vollmachtgeberin gehörenden Hauses eingesezt. Er ist berechtigt, das Haus betreffende Mietheverträge abzuschließen und aufzukündigen, sowie sämmtlich einem Vermiether gegen den Miether zustehenden Rechte wahrzunehmen. Er ist also in Bezug auf bas Haus und die über dasselbe abzuschließenden Miethever träge als Bevollmächtigter der Wirthin anzusehen. Derjenige, welchem als Generalbevollmächtigten die Verwaltung eines fremden Vermögens oder eines Theils desselben anvertraut worden, ist im Zweifel auch als ermächtigt anzusehen, namens des Machtgebers Anträge auf Verfolgung solcher strafrechtlichen Handlung zu stellen, welche Eingriffe in diejenigen vermögensrechtlichen Intereffen seines Machtgebers enthalten, mit deren Wahrnehmung der Generalbevollmächtigte betraut ist. Ist da her nicht aus den Umständen zu entnehmen, daß die Stellung des vorliegenden Strafantrags dem Willen der Machtgeberin nicht entspricht, so ist ihr Hausverwalter für befugt zu ers achten, Strafanträge gegen ihre strafbaren Miether zu stellen.
Nicht schlau genug. Am 22. Mai d. J. wurde in Breslau der Kommis Otto Rausch verhaftet, welcher seinem Prinzipal, dem Lederhändler Haupt, 1600 M. gestohlen hatte. Rausch wurde am 12. Juli wegen des Vergehens der Unterschlagung zu einem Jahre Gefängniß und einem Jahre Ehrverlust verurtheilt, welche Strafe er gegenwärtig verbüßt. Der Gerichtshof nahm an, daß N. nur eine Unterschlagung bis zur Höhe von 150 M. begangen habe. Der Angeklagte hatte nachgewiesen, daß er stets einen soliden Lebenswandel geführt habe. Rausch hatte in seiner Vaterstadt in Sachsen ein Spartuffenbuch von 1500 M. deponitt. In den lezten Wochen gingen nun der Breslauer Bolizeibehörde Nachrichten zu, ans denen erfichtlich war, daß R. auch noch anderwärts Gelder verborgen hatte, die ebenfalls von Unterschlagungen herrühren mußten. In dieser Annahme wurde die Polizeibehörde noch dadurch bestärkt, daß ein naher Verwandter des N. fich in den letzten Tagen bemühte, in dem Hotel Bur Stadt Leipzig" auf der Ursulinerstraße daffelbe Zimmer zu erlangen, in welchem Rausch furz vor seiner Verhaftung gewohnt hatte. Es wurde nun in jenem Bimmer eine genaue Revision vorgenommen, wobei in einem Bugloche des Dfens ein Pädchen Papier vorgefunden wurde, das bereits start angebrannt war. In dem Bäckchen waren 2 Doppelkronen und 2 Fünfzigmartscheine enthalten. Obgleich die beiden Banknoten start von der Hize angebrannt Obgleich die beiden Banknoten start von der sige angebrannt find, so find die Nummern derselben doch noch erkennt lich. Nachträglich hat die Polizeibehörde ermittelt, daß es dem verhafteten Rausch gelungen ist, aus dem Ge fängniß an feine Verwandten in Sachsen einen Brief gelangen zu laffen, in welchem er den Versteck des Geldes angegeben hat.
Der Raubmordprozeß in Stuttgart hat mit der Freisprechung des Angeklagten," Kutschers Döttling, geendet.
Vermischtes.
Vater wollte die Tochter dem Krieger nur dann zum Weibe geben, wenn dieser zuvor seinen Rivalen, den Häuptling der andern Partei, getödtet und ihm den Kopf des selben zu Füßen gelegt habe. Der Krieger willigte ein und machte sich auf den Weg. Tiefer Schnee bedeckte damals das Land und zwischen beiden Lagern dehnte sich eine Entfernung von hunderten von Meilen. Glücklich, wenn auch nach vielen Mühfalen, erreichte der tapfere Krieger das feindliche Lager, und es gelang ihm, in einer düsteren Nacht sich in den Wigs wam des Häuptlings zu schleichen. Er tödtete den Letzteren, schnitt den Kopf vom Rumpfe und machte sich mit diesem auf den Rückweg. Allein seine That war im Lager der Feinde bald ruchbar geworden und die Verfolger, welche die Fußstapfen und die Blutstropfen im Schnee auf die richtige Spur gebracht, hefteten sich an seine Fersen und hätten den Flüch tigen ficher eingeholt, wenn Letterer nicht, um sich jeder übers flüssigen Laft zu entledigen, feine Kleider und Waffen und schließlich auch noch den Kopf, nachdem er zuvor noch mit dem fupfernen Jagdmesser einen fräftigen Schnitt um die Kopf haut geführt und lettere abgeriffen hatte, weggeworfen hätte. So, von der legten Last befreit, stürmte er wieder rasch dahin, entging seinen Verfolgern und damit einem qualvollen Tode und tam glücklich im eigenen Lager an, wo er bald die Braut, da der Vater die Kopfhaut als ausreichenden Beweis für den Tod seines Widersachers angesehen, als Gattin in den eigenen Wigwam heimführte. Seitdem stalpiren die Indianer ihre getödteten Feinde.
1882
Lange gelogen. Vielleicht die allerdümmste aller: Ge schichten, die der Polizei noch vorgekommen sind, hat gestern mit der Auslieferung eines jungen Menschen an das Landgericht geendet. Der Kaufmann Eduard Herzig, 4. Bez., Weyringergaffe Nr. 19 in Wien , brachte seinen 23jährigen Sohn Richard zur Polizei, auf daß sie sich des jungen Mannes annehme. Richard Herzig hatte seinem Vater im Jahre 1881 eingeredet, er habe die Bekanntschaft eines Grafen Eugen Balffy gemacht, den er mit dem alten Grafen aussöhnte. Graf Balffy sei so gerührt von dieser Aktion gewesen, daß er ihm einen Diamantring und eine foftbare Busennadel geschenkt und ihn auch später in einem Testamente mit einem Erbtheil von 1000 Gulden und einer Jahresrente von 500 Gulden bedacht habe. In einem Kodizill zu diesem Testamente soll ferner der alte Graf den Wunsch ausgesprochen haben, daß deffen Tochter, die Komteffe, den jungen Herzig, den er wie einen Sohn liebe, heiraten möge. Damals zeigte auch der junge Herzig seinem Vater Verlobungstarten und ein diesbezügliches In ferat in einer hiesigen Beitung, welches am 2. September -die Verlobung der Komteffe Balffy mit Richard Herzig anzeigte. Herr Herzig senior glaubte nun natürlich Alles und es bedurfte deffen kaum, daß sein Sohn ihm noch Gratu lationsbriefe von den Mitgliedern der gräflichen Familie Balffy, vom Baron von Walterskirchen und der Fürstin D'Orsay vorwies. Er ließ seinen Sohn großjährig erklären und schwang fich bis zur Gewährung von Repräsentationsgeldern bis zu einem Betrage von 200 fl. auf, die er von einem Papierhändler Weiß in der Josefsstadt entlehnte. Nach Verlauf von einigen Monaten brauchte der Bräutigam der Komtesse Balffy wieder Geld und erhielt durch die Intervention seines Vaters gegen einen von Fürstin D'Orsay girirten Wechsel von Weiß weitere 330 fl. Am 1. d. M. war das Akzept fällig, wurde jedoch auf fallender Weise nicht eingelöst, weshalb es Herr Weiß zunächst protestiren ließ, gleichzeitig zog er auch Erfundigungen über die Ausstellerin des Wechsels ein. Es wurde nunmehr feftge stellt, was sich wohl ein Anderer schon früher gedacht hätte, daß die ganze Erzählung des Richard Herzig vollständig er funden war und daß der Wechsel mit der Unterschrift der Fürstin D'Orsay gefälscht war. Eduard Herzig veranlaßte bar auf seinen Sobn, selbst gegen fich die Strafanzeige zu erstatten und fich der Polizei zu stellen, zu welchem 3wede er ihn bis in das Sicherheitsbureau der Polizeidirektion geleitete. Auch die Quartierfrau Richard Herzig's ist mit einer Summe von 150 Gulden für rückständige Wiethe in Mitleidenschaft gezogen worden.
Auch ein Jubiläum. Karl Umgeher feierte gestern ein feltenes Jubiläum; er wurde, so berichtet das N. W. T." zum 25. Male gerichtlich abgestraft. Umgeher hat seit Jahren feine Beschäftigung; feine einzige Thätigkeit besteht im Ver faufen des erbettelten Geldes. Im Laufe dieses Jahres befand er fich wegen delirium tremens im Irrenhause, von wo er am 9. September entlassen wurde. Wenige Tage später gerieth er mit einem Sicherheitswachmanne in Ronflitt und stellte dem selben zur Bereitlung der Arretirung ein Bein, so daß dieser niederstürzte. Er wurde deshalb gestein wegen öffentlicher Ge waltthätigkeit zu acht Monaten schweren Reifers verurtheilt.
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Durchgebrannte Schafe. Das„ Durchbrennen" scheint nachgerade fein Privilegium des homo bipes, speziell der Raffirer, mehr zu sein, sondern auch die vierbeinigen Bewohner unseres Erdballs anstreben zu sollen. Wie wenigstens dem Münchener Fremdenbl." aus Haard bei Bad Kiffingen ge meldet wird, hat daselbst in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober die beim Wirthshause eingehegte Schafheerde des Ortes die Hürde durch brochen und ist durchgebrannt. Die Babl der Durchbrenner beläuft sich auf 108. Bei Menschen find folche Maffen- Echappements bisher noch nicht üblich,
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und
es war am anderen Tage der Verbleib derselben noch nicht eruirt worden. Db die Behörde nach Hamburg und Bremen telegraphirt hat, meldet der Korrespondent des Fremdenblatt"
leider nicht.
Gemeinnütiges.
Heilkräftige Wirkung des Delsüß. Das Delsüß, Gly cerin, wird neuerdings gegen Sodbrennen und Magensäure empfohlen und zwar 5-10 Gramm vor oder kurz nach der Mahlzeit. Es ist ein gutes Mittel gegen Katarrh und Husten; man mische halb Wasser und halb Glycerin und nehme tag lich 3-4 Löffel voll; auch bei Rachenbräune wird reines Gly cerin sehr empfohlen. Ferner wendet man es bei rothen Fleckchen und Higblätterchen auf der Haut, sowie bei Brand munden an; man bestreiche oftmals die Stellen damit. Mischt resp. reibt man 5 Gramm Glycerin mit 4 Eigelb, so enfteht ein Präparat( Glykonza), das fich namentlich zur Stillung von Blutungen lokaler Natur eignet. Es bildet einen luft- und wachsserdichten Firniß, ähnlich wie Kollodium.
Eingebildeter Werth der Fleischbrühe. Es ist bekannte Thatsache, daß Bouillon allein in Folge des Fehlens von Eiweiß oder Proteinstoffen nicht im Stande ist, ein absolutes Kraft oder Nährmittel abzugeben, daß dies vielmehr nur und Wie der rohe Kriegs- beffer erreicht wird, wenn man der Fleischbrühe andere Stoffe hinzufügt, wie z. B. Ei, Mehl, Fett u. s. w. Daher ist auch der Werth von Fleischbrühe, Fleischertratten, Fleischeffenzen
Der Ursprung des Stalpirens. Wie der rohe Kriegsbrauch der Indianer, den gefallenen Feind zu stalpiren und die erbeuteten Stalpe als Trophäen und Beweise ihrer Tapferkeit am Gürtel zu tragen, entstanden ist, hat neulich ein uralter Indianer einer Gesellschaft junger Leute aus der Stadt Helena im Territorium Montana , die fich auf einem Ausflug befanden, erzählt. Vor 1000 und mehr Jahren, als das ganze Land noch dem rothen Manne gehörte, bildeten die Indianer nur einen einzigen Stamm und über diesen herrschte ein mächtiger Häuptling. Damals gab es feinen Krieg. Als aber der Häuptling geftorben, ohne einen Sohn oder nähere Nachkommen hinter
2C.
ein sehr frügerischer, fie sind aber insofern nüßlich, als fie den Appetit anregen und die Verdauung derjenigen Stoffe er leichtern, die, mit ihnen verbunden, genoffen werden. Warm genommen, ift Fleischbrühe fast dem Kaffee und Thee gleich werthig, steht aber hinter Wein und Bier, selbst Branntwein zu
rüd und regt nur die Nerven an.
laffen zu haben, entspann sich unter den beiden angesehenſten daß man fich aus diesen beiden Geweben je einen Faden
Unterhäuptlingen und ihren Anhängern ein blutiger Kampf um die Herrschaft, der indeß zu keiner Entscheidung gelangte und bis auf den heutigen Tag von den einzelnen Stämmen, in welche die beiden großen Parteien im Laufe der Zeit zerfallen, mit Erbitterung unter einander fortgesetzt wird, bis sie sich gegenseitig aufgerieben haben, oder von den Bleichgesichtern und Der Häuptling der bem Feuerwaffer getödtet sein werden. einen Partei hatte nun eine wunderschöne Tochter, deren Gunst ein tapferer Krieger gewonnen hatte. Doch der
Ein leichtes Erkennungszeichen, um Baumwolle vor. Lei nen, ohne jedes Hilfsmittel, unterscheiden zu können, besteht darin, herauszieht, diesen langsam und vorsichtig aufdreht und fie burch einen gelinden Bug je auseinanderreißt. Man wird nun finden, daß der baumwollene Faden ungleich leichter als der leinene auseinandergeht, und an seinen Enden ein geträufeltes, zweigartig gewundenes Aussehen zeigt. Der leinene Faden reißt in der Regel furz ab, und bilden die Enden ein aud geraden, fich nicht windenden Fädchen bestehendes Büschel Jeder Hausfrau giebt dies Verfahren ein untrügliches Mittel
in die Hand, eine Beimischung zu erkennen.