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Zum Eintritt in diese Kaffe ist jeder in der Metallindustrie beschäftigte Arbeiter berechtigt, der nicht älter als 45 Jahre ist. Das Einschreibegeld beträgt intl. Mitgliedsbuch und Statut M. 1,30. Die Roften für die ärztliche Untersuchung betragen 60 Pf. Die Unterstügung wird wöchentlich gezahlt und beträgt in der ersten Klaffe bei einem Beitrage von 40 Pf. pro Woche pro Tag M. 2,20; zweite Alaffe, Beitrag 25 Pf., Unter­ftügung pro Tag 2 M.; dritte Klasse, Beitrag 15 Pf., Unters stügung 85 Bf Epro Tag. Die legte Klaffe ist nur für jugend­liche Arbeiter unter 16 Jahren. An Sterbegeld zahlt die Kaffe ohne weiteren Beitrag für die erfte und zweite Klaffe 75 D., für die dritte Klaffe 50 M. Außerdem gewährt die Kaffe eben­falls ohne weiteren Beitrag gegen Bession der Erfaßansprüche Rechtsschutz in Haftpflichtfällen. Das Statut dieser Kaffe ist am 4. September 1882 von der Aufsichtsbehörde in Hamburg genehmigt und gleichzeitig bescheinigt, daß dasselbe den An­forderungen des§ 75 des Gefeßes( die Krantenversicherung vom 15. Juni 1883 betreffend) genügt, also auf Grund dessen von der Zwangsversicherung entbindet. Der Derzeitige Bevollmächtigte ist Herr Dito Schulz, SW., Berg mannstraße 97, Quergebäude 2 Tr. Spechstunden Wochentags Mittags von 12%, bis 1 Uhr, Sonntags, Mittags von 11 bis 1 Uhr. Derselbe giebt jede erwünschte Auskunft. Aufnahmen resp. Zahlung der Beiträge finden jeden Sonn­abend Abend von 8 Uhr ab an folgenden Stellen statt: 1. Brinzen und Morigftiaßen- Ede Destillation von Ballwig, 2. Wendenstraße 5( vis- à- vis vom Görliger Bahnhof), Destilla tion von Nikolai, 3. Fruchtstraße 53, Destillation, 4. Neue Schönhauserstraße 17 bei Brr, 5. Teltower - und Lankw per­Straßen- Ede Destillation, 6. Bergstraße 36 bei Golle, Hestau­rant, 7. Bantitraße 42 bei Heinemann, Restau ant, 8. Lin­dowerstraße 23 bei Dittmann( Keller, Restaurant, 9. Moabit , Stromstraße 17 bei Marggraf, Restaurant, 10. Charlottenburg , Rosinenstraße 1 bei Müller, Restaurant, 11. Tempelhof , Dorfs straße 29 bei Fettbach, 12. Rigdorf, Berlinerstraße 136 bei Dreyer.

Die Arbeits. freigestellt, auf der Wache zu bleiben, bis er andere Sachen altung bei erhalte, oder aber fo, wie er war, im Hemd, einfacher Hose te alle Ba und Weste ohne Müge nach Hause zu reiten. Da es nicht talt Titglied de war, zog Werner seine Entfernung von der Wache vor, er felben von borgte fich von Schröder ein Jaquet und eine Ropibededung Der Strafe und titt so nach Hause. Selbstverständlich war der Unge der beide lagte über diese gegen seinen Bediensteten geübte Maßregel entgeben ungehalten und ließ sich durch einen Konzipienten eine gebar als meine nishte Beschwerde an das Polizei- Präsidium ausfolgen, die er enthaltung in der Reinschrift unterschrieb und abfandte. In derselben bl in einer au. A. gesagt, daß Werner fich Sachen borgen mußte, um des Wall in einem menschenverständigen Bustande nach Hause gelangen Rittheilung ufönnen. Hierdurch fühlten fich die Polizeibeamten in ihrer faßten B mtsehre verlegt, und auch der Gerich shof fand in dieser ter glaubt Anführung eine Beleidigung. Er verurtheilte den Angeklagten ichen, weil wegen derfelben zu 20 W ev. zwei Tagen Haft. M Gegen einen Angestellten des bekannten Waaren­Te erfahren abzahlungsgefchäns N. Schifftan u. Comp. gelangte heute eine Antlage wegen versuchter Erpressung vor der dritten Straf­lammer hiesigen Landgerichts 1. zur Verhandlung. Frau Brediger a. D. Domschle aus Tegel entnahm im April CT. aus dem gedachten Geschäft Waaren im Betrage von 28 Mr. mit einer Anzahlung von 7 Mt. und wöchentlicher Abzahlung on 3 Mt. Dieser Betrag war auch in dem der Käuferin ein­gebändigten Quittungsbuche in den gedruckten Bedingungen angegeben. Kurze Beit darauf entnahm Frau Domschle aus dem Abzahlungsgeschäft nach und nach Waaren im Gesammt werthe non 500 mt, und verlangte der Verkäufer jest, daß He fich nun zu einer Abzahlung von 10 Wit. wöchentlich ver­pflichten müffe. Hiermit will Frau Domschte zwar nicht ein­verstanden gewesen, andererseits aber zugesichert haben, daß fie Abzahlungen in diefer resp. in noch größerer höhe leisten wolle. Anfangs Juni gerieth Frau Domichte wegen des Bezuges eines Chaiselongues mit dem Angeklagten in Differenzen; fte verlangte, da der Stoff des Bezuges minderwerthiger war, als verabredet, eine Preis ermägigung; der Angeklagte hingegen suchte dieselbe durch nichtverbindliche Versprechungen hinzuhalten. In Folge defen ftellte Frau D. ihre Abzahlungen ein. Am 9. Juli cr. richtete un der Angeklagte an D. ein Schreiben, worin er sie zur Bahlung der fälligen 5 Raten in Höhe von 50 M. unter An drohung der Klage aufforderte. Außerdem stellte er ihr all­wöchentlich den Erlaß eines Bahlungsbefehls in Höhe von folg haben sollte, die Forderung des Geschäfts öffentlich, und ar in allen Blättern, feilzubieten. Der Staatsanwalt ließ die Infiage wegen Erpreffung fallen und beantragte, den Ange­lagten wegen versuchter Nöthigung, rechtswidrige Bedrohung mit einer Beleidigung, zu 14 Tagen Gefängniß zu verurtheilen. Der Gerichtshof erkannte auf 50 m. eventuell 5 Tagen Ge­

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Aufruf an alle Stucateure Berlins ,( Gießer, Former, 3'eher, Anfeger und sonstige Werkstattarbeiter). Kollegen! Berufsgen offen! Der 1. Dezember der Tag der Entschei

fundet

ist vor der Thür. Wir machen Eich hierdurch noch

außerdem im Falle der Erwerbslosigkeit ihren Mitgliedern

hr. Die Versammlung der Kürschner , welche am Sonn­tag Nachmittag in der Brauerei Friedrichshain tagte, brachte Die am vorigen Sonntage durch die polizeiliche Auflösung ab­gebrochenen Verhandlungen, deren Bord das Eintreten in eine organisirte Lohnbewegung war, zu einem befriedigenden Ab­schluß. Die Versammlung, welche fast ebenso start besucht war, wie die am vorigen Sonntag, wählte wieder Herrn Januß zum Vorsigenden. Herr G. Rödel, der Vorsitzende der Lohn­tommiffion der Tischler, gab zunächst ein Resumee von dem, was er als Referent in der vorigen Versammlung in Beant­wortung der Frage: Wie ist eine Befferstellung der Arbeiter im Kürschnergewerbe herbeizuführen?" ausgeführt hatte, und beantwortete dann in eingehender Weise die Frage, welche Auf­gaben die zur Leitung der Lohnbewegung zu wählende Lohn­fommission zu erfüllen haben werde. Er hob dabei hervor, daß im Kürschnergewerbe in noch viel böherem Maße als im Tischlergewerbe die sogenannten selbstständigen Kleinmeister auch nur von den habern großer Geschäfte abhängige A beit nehmer find, und als solche dasselbe Interesse an einer Auf­befferung der Löhne baben, wie die Gesellen. Die Lobnfoms miffion werde, um für alle Arbeitnehmer bessere Lohners hältniffe herbeizuführen, für Abschaffung der Sonntagsarbeit zu forgen, eine Mozimalarbeitszeit und einen Minimal Wochenlohn festzulegen, den Geist der Solidarität in allen Kollegen zu meden und zu pflegen, die Ansammlung eines Fonds zur Unterstügung solcher Kollegen, die wegen zu nie briger Löhne im Gesammtintereffe die Arbeit niederlegen, zu betreiben und, womöglich in Güte, die Arbeitgeber, welche zu niedrige Löhne zahlen, dahin zu bringen haben, daß sie die festgefesten Minimallöhne zahlen.

Nach einer längeren Diskussion, in welcher die Herren Lewin ( selbstständiger Meister), Birke, Wedemayer, Jahnuß, der Re­ferent u. A. sich betheiligten, wurde in den 2. Gegenstand der Tagesordnung, Wahl einer Lohnfommission, eingetreten. Die Mitgliederzahl der Lohnfommission wurde nach lebhafter Te­batte auf 11 festgesetzt. Der Antra, für eine jede der drei Branchen des Rüschnergewerbes( Müßen, Pelz- und Zu­richter Branche) eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern in die Kommission zu wählen, wurde abgelehnt. Aus der dann voll zogenen Wahl gingen als Mitglieder der Lohnfommission die Herr Lewin, Wedemeyer, Hase, Grunert, Rauh, Birke, fchließlich die Gründung eines Unterstügungsfonds der Ber liner Rürschner" aus fortlaufent en freiwilligen Beiträgen der an der Lohnbewegung fich bethelligenden Kollegen ohne Weiteres als nothwendig anerkannt und den Anwesenden sofort Die Gelegenheit gegeben, ihre Namen mit Angaben des Beis trages, den fte wöchentlich zahlen wollen, in die ausgelegten Liften einzutragen.

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mals aufmerksam, daß mit diesem Tage jeder Arbeiter, welcher nicht einer freien Hilfs oder Ortskaffe angehört, der Gemeinde­lae cinverleibt wird. Es ist daher Eure Pflicht, zu erwägen, welche dieser Kaffen die beste ift. Die Hilfslaffe der Studas teure zahlt bei einem monatlichen Beitrag von 1 M. 30 Pf. Brusbänder, Bandagen und Brillen, giebt freien Arzt und Medizin, wenn die Mitglieder noch arbeitsfähig sind, und ges hört außerdem noch einem Sanitätsverbande an, welcher seinen Mitgliedern und deren Familien bei einem wöchentlichen Bei trag von ca. 5 Pf. freien Arzt und Medizin gewährt, und den Beitrag auf 3 Monat. Alles Leztere fällt bei der Difs lafie gänzlich fort, dieselbe giebt wohl bei einem monat lichen Beitrag von 1,20 Mart 9 Mart Krankengeld und freien Rat und Medizin, aber die Mitglieder find an einen bes ftimmten Raffenarzt gebunden, welcher mit fammt der von ihm verordneten Arzenei wohl Jedem bekannt ist. Außerdem müffen Jabnuß, Riel, Diews, Stein und Jahr aus hervor. Es wurde threr Tasche bezahlen, welcher im Unvermögensfalle exekutivisch dieselben im Falle der Erwerbslofigt.it den vollen Beitrag aus fingezogen wird. Die Gemeinde- Rassen find noch schlechter; in Derselben erhalten die Mitglieder nur 13 Wochen Krankengeld und fallen alsdann ber Kommune zur Last. Auch unfere Brinzipale find ihren Arbeitern gegenüber in einer unangenehmen und abmelden und ½ des Beitrages aus ihrer Tafche bezahlen, wofür fie natürlich ein Stimmrecht in allen Kaffenangelegen heiten erhalten. Kollegen! Wir verfolgen teine Sonder Interessen, sondern vertreten nur Euer eigenes Wohl. Eile daher Jeber, der überzeugt ist, zur Hilfskaffe der Stucateure, nodmals über die vor ca. 6 Wochen stattgefundene A: beits Denn in derselben hat er wenigstens noch sein Selbst bestimmungsrecht. Die Aufnahme findet täglich von 7 Uhr Abends und von 8-11 Uhr Sonntags Vormittags statt bei Cito Heindorf, Krautsstroße 53. part., Bevollmächtigter, und Wilh. Schult. Gr. Frankfurterstraße 8b, IV., Saffirer. An die Metallarbeiter aller Branchen. Angeschts des Gerannabens des 1. Dezember, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens bes neuen Gefezes betreffend Sttantenversicherung der Arbeiter Dom 15. Juni 1883, fann nicht genug darauf aufmerksam ge acht werden, daß für alle Metallarbeiter, die einer einge triebenen Hilfskaffe angehören, ein Swang einer Drts, Ge

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rl. In der Tischlerversammlung des W. und SW. Berlins, welche am Sonntag Vormittag in Köhler's Salon, Mödernstraße 38, stattfand, sprach der Referent, Herr Rödel, einstellung bei den Herren Gaft und Bruck, wie Referent an führt um deswillen, da Herr Gast jest in der Berliner Beitung eine Erflärung erlaffen habe, in welcher die feiner Zeit vor handenen und mitgetheilten Thatiachen vollständig verdreht und auf den Kopf gestellt seien. Referent weist unter Schil­Derung der damaligen Borgänge aus der Erklärung des Herrn Gaft selbst nach, daß die seiner Zeit stattgefundene Arbeitseins stellung eine hödft gerechtfertigte war, sowie daß Herr Gast felbst in seiner Eifärung mittheilt, daß der Arbeitslohn für Diese Packhofsfenster erhöht worden set. Weiter erklärt Redner die Verhältnisse des Näheren und betont, daß vor der Arbeitss

meinde- reip. Fabril, Innungs- u. f. w. Kaffe beizutreten nicht einstellung der Unternehmer 36 M für 2 verluppelte Doppel

noch vielfach Unklarheiten. Es entspricht nicht genau dem cles, wenn man sagt, der Arbeiter sei gezwungen einer Orts,

An alle beim Wagenbau beschäftigten Personen und ihnen verwandten Berufsgenossen, als Stellmacher, Schmiede, Schlosser, Dreher, Sattler , Lacirer 2c. Der im Gefeße, betreffend Krankenversicherung der Arbeiter, feftge fette Termin des Inkrafttretens obigen Gesetzes, der 1. De­gember, von welchem an jeder geweibliche Arbeiter einer ge= fezlich anerkannten Kaffe angehören muß, rückt immer näher heran. Wer seinen Beitritt zu einer derartigen Kaffe bis zu diesem Tage nicht bewift hat, wird ohne Weiteres den Drts= resp. den Gemeindekaffen überwiesen. Die meisten Arbeiter aller Gewerbe haben fich für freie Silfskaffen entschieden, weil bei diesen das freie Selbstbestimmungsrecht noch voll zur Geltung tommt, was bei d n 3wangstaffen nicht der Fall ist. Auch unsere Berufsgenossen haben sich wiederholt für dieselben erklärt, zulept in der allgemeinen Bersammlung am 14. No vember in den Gratweil'schen Bierhallen, welche von ca. 600 Kollegen besucht war. Um den zahlreichen an uns gerichteten Anfragen behufs Aufnahme- Bedingungen, sowie Pflichten und Rechten der Mitglieder, gerecht zu werden, erlaubt sich Unter zeichneter, Dieselben nochmals bekannt zu machen. Berechtigt zum Eintritt ift jeder beim Wagenbau direkt oder indirekt beschäftigte Arbeiter, welcher im Befiz der bürgerlichen Ehren­rechte ist, seinen Gesundheitszustand durch ärztliches Attest nachweisen fann und das 40. Lebensjahr nicht überschritten hat. Das Eintrittsgeld beträgt 1 M. 20 Bf, intl. Quittungs buch und Statut, der Beitrag pro Woche 1. R. 25 BE, II. SL. 30 Bf., III. Kl. 35 Pf. Bugleich sei hierbei bemerkt, daß die erste Klaffe nur für Lehrlinge und solche jugendliche Arbeiter, welche das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten baben, bestimmt ist. Das Krankengeld beträgt I. RI. 9,55 M. II. RI. 11,55 M., III KL. 13,50 M.; das Sterbegeld I. KL. 60 M., II. l. 70 M., III. Kl. 80 M.

Ebenso giebt die Rañe an ertranfte aber arbeitsfähige Mit­glieder freien Arzt und Medikamente, wobei ich bemerke, daß Die Wahl des Arztes jedem Mitgliede freisteht. Desgleichen zahlt die Kaffe an die Angehörigen solcher Mitglieder, welche dem Krankenhause überwiesen werden und deren Unterhalt von legteren bestritten wurde, ein Unterfügungsgeld in 1. Klaffe 40 fg., 2. l. 65 Bfg., 3. L. 90 Pfg. pro Tag. Der Sis der Kaffe ist Hamburg , diefelbe hat in allen größeren Städten Deutschlands örtliche Verwaltungsstellen errichtet, und wo rb Das Krankengeld refp. Sterbegeld überall bin ausbezahlt, ob das betreffende Mitglied an einer örtlichen Verwaltungsstelle ar beitet oder nicht, sofern daffelbe nur rechtzeitig seine Beiträge einsendet, woraus hervorgeht, daß unsere Mitglieder zu feiner Dcts resp. Gemeindefaffe herangezogen werden können. An meldungen werden täglich Abends entgegen genommen vom Unterzeichneten und vom Raffirer G. Seehaus, Memelerstraße 34 v. 2 Tr., sowie in den Bablftellen SO. D. Matthees, Kott buserstraße 10a, Hof parterre, SW. H. Hoffmann , Blumenthal firaße 5 n. 4 Tr., NW . H. Jünge, Boifigstr. 24 v. 4 Tr., N. 5. Piiskom. Gerichtsstr. 63, Seitenflügel 2 Tr., sowie im Bential- Verkehr sämmtlicher Gewerke, Weberstr. 22. In Char­ lottenburg ist der Bevollmächtigte Herr Schmidt, Straße 28, Krüger'sches Haus, und der Kaffirer H. Friedrich, Spandauer faße 8. Wir machen die Kollegen auf§ 19 des oben zitirten Gerezes, unter Bestimmungen über die Ortskaffen, Absaz 4, aufmerksam, welcher wörtlich lautet: Der Austritt ist verfiche­rungspflichtigen Personen mit dem Schlufe des Rechnungs jahres zu gestatten, wenn sie denselben spätestens drei Monate zuvor bei dem Vorstande beantragen und vor dem Austritt nachweisen, daß fie Mitglieder einer der übrigen in§ 4 be zeichneten Staffen find. Wir bitten darum nochmals alle Be­der freien Hilfskaffe beizutreten. J. A. E. Drewitz, Bevoll rufsgenoffen, fich ihr Selbstbestimmungsrecht au wahren und mächtigter, Gubeneritr. 61, Seitenflügel 4 Treppen.

h. Zur jüngsten außerordentlichen Generalversamm Jung der Mitglieder der( alten) Maschinenbauarbeiter Kranten- und Sterbefasse, über die wir, wie unseren Lesern noch erinerlich sein wird, bereits Bericht erstattet, theilen wir nachträglich und auf besonderes Ersuchen aus den betreffenden Arbeitertreisen noch einiges Nähere über die leste, besonders stürmische und in unserem Bericht nur noch furz angedeutete Disfusion mit, welche die von Herrn Th. Schmidt einges brachte Interpellation hervorrief, die fich auf den fenfationellen Prozeß gegen das auf Antrag des Stadtfyndikus Eberty we gen., Aufreizung zum Ungehorsam" und Aufforderung zum Widerstand gegen Anordnungen der Obrigkeit" vor dem Strafrichter ang flagte frühere Verwaltungsraibsmitglied der Kaffe Herrn A. Mayer, reip.. auf die belastende Beugenaussage des Kaffenrendanten Spannagel gegen den Inkulpaten und endlich auf gewisse, hiermit ve knüpfte skandalöse" Vorgänge im Kaffenlokal zwischen jenem Raffentendanten und einem Ver mittelbar vor der Generalversammlung in mehreren hiesigen waltungsrathsmitgliede der Kaffe bezog, sowie auf einen un­Beitungen erschienenen, durch Mittheilungen der Protest fommission veranlaßten Artikel über jene Vorgänge. Dieser legte und stürmischste Theil jener Maßenversammlung der Maschinenbauarbeiter im Wintergarten des Zentral- Hotels verlief im Wesentlichen, wie folgt. Burädst schilderte das bei jenen Vorgängen im Kaffenlofal betheiligte Verwaltungsraths mitglied Herr Fahrenwald ausführlich den betreffenden Sach­verhalt und theilte besonders mit, daß der Kaffenrendant Span nagel, als er denselben kurz vor Beginn einer offiziellen Sigung in den Kassenräumen und in Gegenwart mehrerer Ber waltungsratboinitglieder wegen seiner( Herrn Sp.'s) im Prozes gegen Mayer vor dem Untersuchungsrichter und im Audienz fermin gemachten ,, unbegründeten und gehäffigen" Beugenaus sagen zur Rede stellte, anstatt auf die Sache selbst einzugehen, ihm( dem Redner) in den ordinärften Ausdrücken mit Dhr feigen gedroht und daß dies dann zu vergeblichen Klagen und Beschwerden habe, die er( der Redner) bei der Kaffen­aber von beiden Instanzen abgewiesen worden sei, weil es fich dabei, wie behauptet worden, um eine Privatangelegen heit handle.( Rufe: Hört, bört!) Nachdem dieser Redner geendet, sprach der Rendant Spannagel, der unter zahllosen stürmischen Mißfallensäußerungen, wie Schluß- und Pfuis Rufen, 3ischen, Pfeifen und Lärmen der Versammlung mit der Eiflärung begann, daß er seine gerichtliche Aussage, Herr A. Mayer halte seit 12 oder 13 Jahren die Gemüther der Kaffenmitglieder geffiffentlich in beständiger Auficgung gegen die Verwaltung", vol und ganz aufrechthalte.( Beichen allge meinster Aufiegung und Entrüstung.) Toßdem fuhr der Redner unter steigernder Unruhe und Erbitterung der Ver

befteht. Jedoch herrschen hinfichtlich des Beitritts zur Zwangs- fenster zahlen wollte, die Maschinenarbeit aber nicht geleistet verwaltung und Gewerbedeputation einreichte, mit denen er

im& 1 des Gesezes näher bezeichneten Geweiben als Arbeiter

Fabrils, Bau- u. f. m. Staffe beizutreten. Einen Beitritt giebt ebenfills die Maschinenbenugung zuzufichern( ca. 7, pet. Der

überhaupt nicht. Allein die Thatsache, daß Jemand in den beschäftigt ist, begründet schon einen Anspruch im Falle einer Erfrankung, da für die Anmeldung, Beitragszahlung ac der betreffende Arbeitgeber gefeßlich zu sorgen hat. Die Metall Daß fie mit dem Beitritt zu einer freien eingeschriebenen Hilfs beiter fönnen nicht genug barauf aufmerffam gemacht werden, laffe nicht so lange warten dürfen, bis sie zum Beitritt in eine

werden sollte, während sich jest derselbe genöthigt gesehen habe, den Preis auf 44 M. für obige Fenster zu stellen, den Arbeitern

Arbelt wird dadurch von der Maschine geleistet) und trozdem erst dann die Fenster fertig gestellt wurden, als den Arbeitern ein Mindestverdienst von 24 bis 27 M. pro Woche zugefichert war. Damit sei wohl zur Genüge bewiefen, wie nothwendig die Arbeitseinstellung dort war. Eine lebhafte Debatte schloß fich an diese Ausführungen, in welcher ein früher dort beschäftigter Tischler erklärte, die Erklärung des Henn Gast stroge von Unwahrheiten und 13 solle durch dieselbe nur dem Publikum Sand in die Augen genreut werden; ferner seien in der Ers entfiellt worden. Referent weist in seinem Schlußwort darauf bin, daß Herr Gaft zu der heutigen Versammlung eingeladen

teber einen Beitritt noch eine Aufforderung dazu giebt. tlärung von Herrn Gast die Thatsachen in bewußter Weise sammlung, aus welcher beständige Kufe nach Schluß!" und

Diejenigen Arbeiter, die einer Swangelaffe nicht angeboren mwollen, müffen deshalb schon mit dem 1. Dezember 1881 einer eingeschriebenen Hilielasse angehören,( alio fchon Mitglied fein) fei, durch sein Nichterscheinen aber beweise, daß er nicht in ft dann tönnen fie fich vom Zwangseintritt in eine Drts, 2 des vom Bundesrath entworfenen Normalitatuts einen biesbezüglichen Baffus enthalten müssen auf Grund der§§ 4,1 19, 63 u. f. w. des Gesetzes. Also wer mit dem 1. Dezember leinem Arbeitgeber nicht nachzuweisen vermag( durch Vorlegung Des Mitgliedsbudes), daß er ciner den Anforderungen des Der oben näherbezeichneten Bwangs- Kaffen angehören. 75 des Geieges entsprechenden Hilfolaffe angehört, muß einer Bertheile der eingeschriebenen Hilfstaffen gegenüber den Nach

Kon

der Lage fei, daß von ihm in der Erklärung Behauptete auch in der öffentlichen Versammlung aufrecht erhalten zu förnen. Referent geißelt in sharfen Worten ein derartiges Gebahren und betont, daß man gerade dadurch habe erkennen gelernt, mit welchen Mitteln Herr Gaft in dieser Sache gefämpft babe. Weiter beschäftigte fich die Versammlung mit den Verhältnissen in den Weitstätten, welche öffentlich eingeladen waren. statirt wurde durch Kollegen, daß in den Werkstätten von Siebert und Aichenbach, Gebr. Glaßer und Medlenburg( Hof Tischlermeister) stets Sonntags nach Feierabend, ja öfters auch bie halbe Nacht durchgearbeitet werde. Die Rommission wunde nehmen. Vertreter einzelner der eingeladenen Werkstätten gaben der Versammlung befriedigende Erklärungen über die Aibatszeit sowie die Betheiligung am Unterstügungsfonds ab. Mit dem Beschluß, die Tendenzen und Befir bungen der Lohns bewegung immer mehr und weiter auszubreiten und dafür ftets mit aller Kraft einzutreten, schloß die in ihrem Verlauf äußerst intereffante Versammlung.

Etellen erörtert, durch Waffeneintritt in die freie eingeschriebene beauftragt, in dieser Angelegenheit weitere Schritte zu unter Sifle tönnen die Metallarbeiter beweisen, daß fic Unab bangigteits- und Selbstständigkeitsgefühl genug besitzen, unter teinen Umständen auf ihr Selbstbestimmungsrecht verzichten zu mollen. Alo Metallarbeiter aller Branchen, auf, aum Eintrit in bie freie eingeschriebene Hilfslaffe der Metallarbeiter( Nr. 29 amburg). Dieselbe ist über ganz Deutichland verbreitet 3bft 3. 8. ca. 30 000 Witglieder mit über 300 Filialen.

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bie Rufe:' Runter mit Spannagel!" Mayer reden!" er schollen, mit großer Beharrlichkeit fort, meist unverständlich bleibende Sprech versuche anzust llen und Herrn Mayer als böswilligen Opponenten und eingefleischten perfönlichen Gege ner jeder Kaffenverwaltung darzustellen. Endlich aber, als die Situation immer kritischer, die Erregung und Indignation der Versammlung immer größer wurden und die erbitterte Menge immer bedrohlicher gegen die Estrade anstürmte, auf der fi der Redner befand, zog sich derselbe grollend zurüd, um feinen Platz dem nun zum Worte gelangenden Angeschul digten einzuräumen. Kam war aber dieser( Here Mayer) auf der Efirade nur in Sicht gelemmen, als auch ichon, mie auf Kommando der Etuim sich zu legen und lautlose Stille cinzutreten begann, um jedoch gleich darauf sich in diöhnende Beifallesalven und Jubelausbrüche zu verwandeln, mit denen Der Angegriffene begrüßt wurde. Seine Vertheidigungsrede war nur furz, aber von unbeschreiblicher Wirkung auf die Versammlung. Vor Allem theilte er die tendenziöse Haupt­fraftstelle aus der gerichtlichen Zeugenausfage des Borredners gegen ihn in ihrem ungefähren Wortlaute mit, der hiernach folgender war: Wird" so soll Herr Spannagel unter Anderem bekundet haben irgend eine Generalversammlun

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