er damals schweren Herzens aufgeben, weil er von einem bedenklichen Augenleiden befallen wurde. Er widmete fich nunmehr dem Kaufmannsstande und erlernte seit seinem Abgang aus der Schule bis legten Dienstag in einem hiesigen Hause die Handlung, feine Chefs waren allezeit mit seinem Fleiß und feinem Eifer zufrieden. Die kaufmännische Thätigkeit befriebigte ihn aber nicht, und da fich inzwischen auch der Zustand seiner Augen wesentlich gebeffert hatte, beschloß der streb same junge Mann, seinen alten Lieblingswunsch zur Ausführung zu bringen, und von dem Komtoir zur Schule zurückzufehren. Er, der seinen Vater bereits in frühester Jugend vers loren hatte, wandte sich behufs Eclangung der nothwendigen, überaus bescheidenen Geldmittel voll Vertrauen an einen hies figen, mit Glücksgütern reich gesegneten Verwandten. In einer am vorlegten Sonntag stattgehabten Unterredung gab ihm jener Herr auch das Versprechen, ihm die nöthige petuniäre Beihilfe zu gewähren. Voller Freude that Walther B. bereits am nächstfolgenden Montag die nöthigen Schritte zu seiner Wie Wiederaufnahme in das Gymnasium zu Fürstenwalde . tief schmerzlich mußte es ihn nun berühren, am dritten Tage ein Schreiben seines Verwandten zu erhalten, worin dieser sein ihm gegebenes Versprechen in schroffer Weise und ohne Angabe eines triftigen Grundes zurückzieht. Der arme Junge war grausam aus allen seinen Illufionen gerissen, troßdem blieb er am Dienstag bis zum Schluß des Komtoirs in seinem Geschäft, besorgte aufs Promptefte die ihm übergebenen Geldbriefe zur Post, irrte dann die halbe Nacht durch die Straßen und machte beim Morgengrauen in einem Gasthofe der Köpniderstraße seinem Dasein durch Gift ein Ende.
1. Auf eine eben so flug berechnete wie populäre Art wukte ein Fleischermeister am Dienstag Nachmittag das In der verlegte Rechtsgefühl der Menge zu besänftigen. In der Dranienstraße, zwischen Moriß- und Oranienplas kam der Fleischermeister mit einem Break in der bekannten, diesen Herren nun einmal eigenen Geschwindigkeit daher gefahren. Bei dem Versuche zwischen einem Pferdebahnwagen und einem, von einem jungen Menschen geschobenen Handwagen noch schnell hindurchzukommen, farambolirte er mit dem lepteren, so daß berselbe umschlug und mehrere Kiften und Pappfartons auf ben Straßendamm tollten. Sofort ergriffen einige Vorüber gehende das Pferd des Fleischers beim Bügel und machten ihrer Entrüstung über das tolle Fahren Luft. Der Kutscher schob verlegen seine Müße von der einen Seite des Kopfes zur andern, bis ihm bei dieser Manipulation plößlich ein Gedanke zu kommen schien. Plöglich sprang er vom Wagen und sprach zu den Leutkens, wenn mir der Umftehenden etwa folgendes: Blaue ufschreibt, denn loft't det Vergnügen 15 Mark; davon bat Keener wat: Nu gebt Acht! Jest bezable idk dem armen Deibel( auf den Führer des verunglüdten Handwagens deutend) 10 Matk und 5 Mark verkneipen wir beim nächsten Budiker. Widerspruch gegen diesen Vorschlag erhob sich nicht. In einigen Augenblicken war der umgeworfene Hand wagen aufgerichtet und der Führer desselben betrachtete ganz verbugt das blanke Behnmarkstück, das ihm der Fleischer mit den Worten gegeben hatte: Da mein Sohn! Kauf Tir Pfefferkuchen! Mit den übrigen unmittelbaren Beugen des Vorfalls verschwand der Fleischer in einem benachbarten Res ftaurations teller, wo er fünf Mark für seine Begleiter depo nirte, dann vergnügt zu seinem Fuhrweit zurückkehrte und eiligft davonfuhr. Der Restaurationswirth aber und seine Frei Gäste fanden diese Art, ein begangenes Unrecht zu fühnen, von verschiedenen Gefichtspunkten aus sehr lobenswerth.
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a. Der wegen Diebstahls in Untersuchungsbaft befinde liche vielfach bestrafte Böttcher Waedow hat am 26. September cr. eine filberne Zylinderuhr mit Goidrand und Sekunbenzeiger, auf der Rückseite ein Blumenbouquet, sowie am 11. November einen braunen Damenregenmantel mit Bellerine, Aufhänker von gelber Seide und einen fast neuen schwarzen Banella- Regenschirm mit dunkelbrauner gebogener, am Ende mit einem Metallbeschlag versehenen Rüde, verpfändet. Die Eigenthümer dieser vermuthlich gestohlenen Sachen können sich auf dem Kriminal- Kommissariat wegen Wiedererlangung der Sachen melden.
N. Ein schwerer Unglücksfall trug sich vorgestern Abend gegen 5 Uhr auf dem Grundstück Simmerstraße 79 zu. Wäh rend die Tochter eines dort wohnenden Instrumentenmachers Rese auf dem Hofe mit Holzhacen beschäftigt war, stürzte plößlich von einem auf dem Nebengrundstück unternommenen Neu bau ein schwerer Balfen berab und dem Mädchen so unglück lid auf den Kopf, daß die Getroffene bewußtlos zusammenbrach. Ein hinzugerufener Arat konstatirte neben einer schweren Stopfverlegung einen Rippenbruch und ordnete die Ueberführung nach dem St. Hedwigs- Krankenhause an.
N. Sturz aus dem Fenster. Mit einem markdurchdringenden Schrei stürzte gestern früh gegen 7 Uhr die in dem Bause Rheinsbergerstraße 2 wohnende unverehelichte Minna Ruckert aus dem Fenster ihrer in der vierten Etage belegenen Wohnung auf den Hof. Herbeieilende Hausbewohner fanden die Armste noch lebend, aber mit anscheinend zerbrochenen GliedEin sofort hinzumaßen regungslos auf der Erde liegen. gerufener Arzt ordnete die sofortige Ueberführung der BewußtLosen nach dem Lazarus- Krankenhaus an, wo dieselbe inzwischen Die Minna den erlittenen Verlegungen erlegen sein dürfte. R. soll seit längerer Zeit an Krämpfen leiden und scheint in einem Krampfanfalle aus dem Fenster gestürzt zu sein.
Gerichts- Zeitung.
Ein Bandendiebstahls- Prozeß. Einer der gefährlichsten Einbrecher aus der Umgegend Berlins , welcher einer großen Diebeskompagnie angehörte und nur durch eine gelungene Lift zweier Berliner Kriminalbeamten endlich dingfest gemacht wor den ist, stond im Verein mit einem Genoffen am Dienstag vor der Etraffammer des biefigen Landgerichts II, deffen Sigung bei dem Umfange der Verhandlung in den fleinen Schnur gerichtssaal verlegt worden war. Die Angeklagten find der Drechslermeister Friedrich Wilhelm Jork und der Dachdecker August Friedrich Trebus, beide Trebbiner Kinder und beide bereits vorbesti aft. In der Umgegend von Trebbin find in letter Beit vielfach schwere Diebstähle mit der denkbar böchsten Frechheit aufgeführt worden, ohne daß es gelang, die Spuren Der Thäter zu ermitteln.
Gewiffe Umstände lentien aber den Verdacht immer mehr auf den Angeklagten Joik hin, welder ebenso wie Trebus früher der berüchtigten Diebesbande des im Jahre 1877 zu 15 Jahren Buchthaus verurtheilten und in der Strafanstalt zu Sonnenburg verstorbenen Arbeiters Lichtenihäfer angehörte. Es gelang aber nicht, Jort zu überführen, und so wurde denn am 11. Juni d. J. Ter Kriminalfommiffar Braun nach Trebbin ente fandt Derselbe en deckte denn auch bald, daß sämmtliche Einbrüche, die in den letzten Jahren in der Umgegend von Trebbin vorgekommen, auf die Thätigkeit der beiden Angeklagten zurückzuführen find. Kriminal- Kommissar Braun machte,
nicht scharf genug" seien. In seiner Freude über die neite Bekanntschaft war er auch unvorsichtig genug, den beiden Barforce- Einbrechern" baartlein sein ganzes Leben und die von ihm in Gemeinschaft mit Trebus ausgeführten Diebesfahrten zu erzählen. Er merkte erst zu spät, daß er in die Falle gegangen und von vortrefflichen Komödianten genasführt worden war.
Bur Anklage stehen sechs gemeinschaftlich ausgeführte und fünf Jork allein zurlastfallende Diebstähle. Einzelne der ersten Kategorie reichen bis zu den Jahren 1876 und 1877 zurück, die Angeklagten waren seinerseits schon einmal wegen dieser Strafthaten angeflogt- gewesen, es war ihnen aber gelungen, fich mit Hilfe gekaufter Beugen loszuschwindeln, und erft, nachdem inzwischen die letteren wegen Meineids verurtheilt worden sind, ist es möglich, fie jetzt wegen dieser alten Sünden zur Rechenschaft zu ziehen.
Unter den Diebesfahrten, die den Angeklagten zur Last fallen, ist der Besuch, den sie in der Nacht zum 6. Juli der Kämmereikaffe zu Trebbin zugedacht hatten, der interessantefte, denn er entbebit nicht eines romantischen Hintergrundes. Der obengenannte Kriminalschußmann Winkelmann hatte am 30. Juni d. J. den Angeklagten Jork persönlich zum ersten Male gesehen, und zwar hier in Berlin in einer Gerichtsverhandlung gegen Trebus. Jort hatte sich neben Winkelmann und den Vigilanten, den er schon seit einiger Zeit fannte, gesezt und in der Ueberzeugung, Komplizen vor sich zu haben, mit ihnen ein Gespräch angeknüpft. Außerhalb des Gerichtssaales animirte er sie zu einem gemeinsamen Einbruch in die Kämmereikasse zu Trebbin . Er selbst wollte die Abdrücke von den Thürschlößern besorgen, das Feilen der Schlüssel sollten Winkelmann und sein Genofie hier ausführen. Das Rendezvous sollte am 3. Juli in Trebbin sein. Als die beiden Kriminalbeamten sich an diefem Tage bei Jork in Trebbin einfanden, theilte ihnen dieser mit, daß er die Schloßabdrücke nicht habe nehmen können, meil vor der Kämmereitaffe ein Posten stehe, doch habe er in Erfahrung gebracht, daß sich die Thür zur Kämmereilasse leicht aus den Angeln heben laffe. Da des Militär am 5. Juli weggebe, so sollten sich die Beiden bereit halten, mit ihm zu gehen.
Am 5. Juli stand hier Joik auf der Anklagebank, der be treffende Termin wurde aber vertagt. Nach dem Termin ging Jort mit seinen zahlreichen Zeugen und Winkelmann in ein Abends 11 Weißbierlokal, wo er fämmtliche Herren freihielt.
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Uhr, nachdem er vorher noch sein Alibi gesichert" hatte, fuhr Sort mit den beiden Kriminalisten nach Trebbin ; doch führte er seine Gehilfen" außerhalb um die Stadt herum nach der Kämmereifaffe und gebot ihnen, Schmiere zu stehen", während er selbst mit einem Brecheisen das Thor des Hofes bearbeitete. Auf dem Hofe des Gebäudes hatte aber die Trebbiner Polizei verwaltung fürfichtiglich den Gensdarmen Böttcher und den Volizeisergeanten off aufgestellt, und als die Thür krachte und Joik, vorsichtig umberspähend, den Hof betrat, entdeckte er die Beamten und suchte zu entflieben; er wurde aber ergriffen und schlug den Sergeanten Hoff noch mit dem Brecheisen vor die Stirn.
Außer diesem verunglückten Koup wird beiden Ange flagten noch ein Einbruch bei dem Gastwirth Winkelmann in Mittenwalde im Jahre 1876, ferner ein solcher zu Mertensmühle im Jahre 1876, fodann ein Einbruch zu Damm bei Jüterbock im Dezember 1876, ein solcher zu Siethen im Februar 1877 und zu Alexanderhof in der Nacht zum 15. Februar zur Laft gelegt, während auf Jorks Sündenregister noch ein Diebstabl beim Kaufmann Mebnert in Trebbin , ein Einbruch beim Cberprediger Läske daselbst. ein Einbruch zu Glienic verzeichnet stehen. Die Wucht des Belastungss materials, welches durch vierzig und einige Zeugen zufammens getragen worden, war eine sehr große; die Aussagen des Kris minaltommiffarius Braun und die verlesene Aussage des im Krankenhause befindlichen Kriminalichugmanns Winkelmann waren von ganz besonderem Interesse.
Troß der gravirendsten Beweismomente und der Indisfretionen, durch welche beide Angeklagte fich gegenseitig binein gelegt haben, hatten sich dieselben strittes Leugnen als Vertheidigungssystem ausgewählt und befolgten dasselbe umſomehr, als fie fahen, daß das Beweismaterial für die aus den fieben ziger Jahren restirenden Einbrüche theilweise doch nicht auf ganz festen Füßen stand. Rechtsanwalt Dr. Friedmann, welcher die Vertheidigung Jork's führte, hatte die undankbare und schwierige Aufgabe übernommen, diese Mohren, wenn auch nicht weiß zu waschen, so doch um einige Nuanzen heller zu färben, während für Trebus ein Offizial- Vertheidiger geftellt war.
Die bis um 4 Uhr Nachmittags fich hinziehende Vers bandlung endete damit, daß der Gerichtshof ben Angeklagten Jork in sects Fällen tes vollenteten, in einem Falle des verfuchten schweren Diebstahls für schuldig erklärt und zu 10 Jahren Ruchthaus, Ghrverlust auf gleiche Dauer und Bulässigkeit von Polizeiaufficht verurtheilt. Trebus wurde wegen unzureichender Beweise freigesprochen.
mente.
Die Offizier und Nachtwächter- Affaire in Hannover , die ihrer Beit viel Aufregung hervorgerufen, hat mit der vor einigen Tagen stattgehabten Gerichtsverhandlung in Hannover thren Schluß gehabt, in welcher über den Nachtwächter Friebrich Müller in Hannover wegen Amtsüberschreitung und Die übrigen dabei Körperverlegung abgeurtheilt worden ist. Die übrigen dabei betheiligten Nachtwächter find außer Verfolg gefeßt. Wer den Anlaß zu den traurigen Vorkommnissen gegeben, fommt in der Verhandlung nicht in Frage, sondern nur, ob Müller der ihm zur Last gelegten Vergehen schuldig ist oder nicht. Kurz refapituliit, ist in der Nacht vom 29. zum 30. März d. J. an der Georgstraße, in der Nähe des Wiener Kafee, ein Menschenauflauf entstanden durch ein Renkontre zwischen dem stud. chem. Block und dem Lieutenant Siegener vom 73. Infanterie- RegiBlock hat Siegener's Karte fich ausgebeten und auf deffen Weigerung ihn einen Lump geheißen, worauf S. den Degen gezogen und den zurückweichenden Block auf den vorgehaltenen Arm geschlagen hat. Nach der Vernehmung Müller's ift er darauf zugekommen, hat dem Lieutenant gesagt, der Degen set nicht nöthig und er möge ihn einstecken. Als dieser der Aufforderung nicht nachgekommen, habe er ihn für arretist erklärt, Siegener habe sich widerfest und mit dem Degen auf ihn eingehauen, was ihn, den Müller, veranlagt, mit einer Hand den Siegener in den Kragen, mit der anderen seinen Degen zu faffen und ihn so zur Schloßwache zu fübien. Weil der Lieutenant seinen Mantel angehabt, habe er die Regimentsnummer nicht sehen können, seinen Namen babe S. nicht genannt. Unterwegs habe nun S. wiederholte Versuche gemacht, fich zu befreien, worauf Müller ihn fefter erfaßt und ihm den Degen mit Hilfe eines anderen Wächters entwunden. In der Kramerstraße seien unter dem Rufe ,, Bahn frei, Kameraden frei" noch andere Offiziere hinzugekommen, darunter Lieutenant v. Wüllenweber und hätten mit blanker Waffe auf fie eingehauen, wobei er, Müller, einen Hieb durch die dickwattitte Müge in den Kopf erhalten. Müller beruft fich auf die an ihn gestellten Fragen auf den§ 22 seiner Instruktion, mit welchem er die vorgenommene Arrestation rechtfertigt. Die Mißhandlung und Körperverlegung stellt er durchaus in Adrede, Gewalt hätte er den Widersetzlichkeiten des Lieutenants entgegensegen müssen. In der Kramerstraße ist zwischen den Wächtern und Offizieren ein förmliches Gefecht ent
um zum Ziel zu gelangen, einen großartigen Theater koup. Er schickte zunächst einen Vigilanten zu dem in Untersuchungshaft befindlichen Zimmermann Seidenstricker, welcher mit Jort in Beziehungen stand, und ließ dann im Berfolg der angeknüpften Beziehungen sowohl diesen Vigilanten, wie auch den Kriminalschutmann Winkelmann die Be fanntschaft des Angeklagten Joit machen. Beide Kriminal beamte metamorphefirten fich nun in thatenluftige Diebsgestanden, in welchem er, wie er eingesteht, von seinem noffen, und fie spielten ihre Rolle mit solchem Geschick, daß Sort Stein und Bein darauf schwor, amei gewiegte Verbrecher und sehr verwendbare Kumpane vor sich zu haben. Er drückte Den Belden seine unverhohlere Freude über diese neue Bundesbrüterschaft aus und verschwieg garnicht, daß er mit den alten Genossen und besonders mit dem inhaftirten Seidenstricker n cht Fehr zufrieden sei, da dieselben theilweise zu ungeschickt, theils
Stocke Gebrauch gemacht. Lieutenant Siegener entgegnet dem, indem er auglebt, auf den Block eingeschlagen und ihn verfolgt zu haben, er habe Müller erst gesehen, als er von ihm am Kragen gefaßt sei; die Aufforderung, den Degen einzustecken, babe er nicht gehört, will aber nicht bestreiten, daß fie gemacht ist. Gegen die gewaltsame Abnahme des Degens habe er sich gewehrt, ein feindseliges Betragen des Müller gegen ihn habe
Berantwortlicher Redakteur R. Grenheim in Berlin . Drud und Bering ven ex Bebing in
dieser nicht gezeigt, auch habe er weiter feine Mißhandlung er fabren, als die, daß Müller ihn am Kragen bis zur Bewußt lofigkeit gewürgt. Daß Müller die Worte gesprochen: Die haben einmal einen der Unfrigen verbauen, heut wollen wir fie verbauen", tann Beuge nicht behaupten, gesprochen seien fte, auch stellt er nicht in Abrede, den M mit dem Degen ge schlagen zu haben. Lieutenant v. Wüllenweber weiß von den in Frage kommenden Thatsachen keine anzugeben, er ist nur am Wiener Café und in der Kramerstraße Augenzeuge des dort mit Block Vorgefallenen gewesen und dann selbst in Konflikt mit dem Menschenfnäuel gerathen. Die Vorkommnisse beim Wiener Café bis zur Kramerstraße bestätigt der Zeuge, Kauf mann Stamme, wie fie Müller angegeben. In demselben Sinne äußern fich die vorläufig unbeeidigt vernommenen Nachtwachtmei fter Reiter, Nachtwächter Richter, der auch einen Säbelhieb von den Offizieren erhalten, und Nachtwächter Wiechmann. Die Zeugen werden nachträglich bee digt und haben an ihren Aussagen nichts zu ändern. Auf Antrag der Vertheidigung wird vers zichtet auf die noch ferner von ihr geladenen Schußzeugen. Der Staatsanwalt bestreitet dem Nachtwächter das Recht, einen Offizier in Uniform arretiren zu dürfen, und bezieht sich auf das Recht der Studenten, die durch Vorzeigung der Legitima tionsfarte ebenfalls vor Arrestation geschüßt seien. Er erachtet den Angeklagten schuldig der Amtsüberschreitung und auch der Körperverlegung, weil er den Lieutenant Siegener bis zur Be finnungslosigkeit gewürgt. Er beantragt für diese Gesetzwidrigs feit eine Gesammitstrafe von 5 Monaten Gefängniß. Der Vers theidiger macht geltend, daß sein Klient sich wohl nach den erhaltenen Hieben nicht anders babe helfen fönnen, als durch Arrestation des Thäters, deffen Widerseßlichkeiten er Gewalt habe entgegensegen müssen. Lieutenant Siegener hätte sich davor schüßen fönnen durch Nennung seines Namens, aber dieses einzige Mittel habe er verschmäht. Eine Körperverlegung fei durch feinen der Beugen nachgewiesen, er bittet wegen dieses ihm zur Laft gelegten Vergebens um Freisprechung, falle der Gerichtshof auf eine Amtsüberschreitung erkennen sollte, so halte er eine Geldstrafe oder eine kleine Haftstrafe für ausreichend. Das Urtheil des Gerichtshofes lautet: Der Angeklagte ist der Amtsüberschreitung und der Körperverlegung nicht schuldig und wird freigesprochen.
Gemeinnügiges.
Glaubersalz und sein medizinischer Nußen. Glauber fals( schwefelsaures Nation) ist eines der gebräuchlichsten Abführmittel. In fleiner Gabe regt es die Thätigkeit der Schleimhaut des Verdaungskanals an, in größerer Gabe bewirkt es wäfferige Stuhlentleerungen. Es unterscheidet sich zu seinem Vortheil von den heftig wirkenden Abführmitteln dadurch, daß es nicht erhigend wirft, somit die herzthätigkeit nicht vermehrt. Es eignet sich daher in Entzündungskrankheiten, die nicht ben Magen und Darmkanal direkt betreffen und in denen eine Ableitung durch den Darmkanal angezeigt erscheint, ferner bei Vollblütigen, bei Krankheiten der Leber, Gicht u. s. m. Wenn das Glauberfalz abführend wirken soll, so giebt man es in Bulverform zu 10-20 Gr. Doppelt so groß muß die Gabe fein, wenn man es in Auflösung giebt. Den Geschmad einer solchen Lösung zu verbessern, kann man derselben Bucker zu fegen.
Gntes Mittel gegen hohle Zähne. Hohle Zähne vers ursachen vielen Menschen überaus große Schmerzen, benen man einen Riegel vorschiebt, wenn man 3-4 Rörnchen Chloral hydrat in Watte widelt und in die Höhlung des Bahnes bringt, bis es aufgelöst ist.
Eingesandt.
Geehrter Herr Redakteur!
In Nr. 219 Thres geschäßten Blattes bringen Sie unter der Aufschrift Freireligiöses" einen Artikel, der sich gegen die bestehenden freireligiösen Gemeinden richtet. Meiner Auffaffung nach aber bedarf dieser Artikel doch im Wesentlichen der Rich tigstellellung, und kann ich daher nicht umbin, als Mitglied der freireligiösen Gemeinde Berlin , Sie um Veröffentlichung des Nachstehenden im Namen mehrerer Abonnenten höflichst zu ezsuchen: Die Gegnerschaft einer guten Sache entspringt ges möhnlich aus Unkenntniß, und so auch wohl in diesem Falle. Daß Sie von den Herren Freifinnigen und ihren Baftören" nicht viel halten, ist wahrlich nicht unsere Schuld; wir aber find großmüthiger, wir halten soviel von den Berliner Arbeitern, daß sie sich durch jenen Artikel nicht zurückschrecken lassen wer den, ferner an unserer wahrhaft großen Sache theilzunehmen. Ob nun gerade nur die evangelischen und katholischen Piester ( selbstverständlich auch. Red. d. Volksbl.), will ich nicht hochmüthig und unduldsam sind und nicht auch die mosaischen näher erwägen,
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Dies ist ja aur Genüge bekannt; aber feinesfalls fann ich das von unserem Sprecher, Herrn G. S. Schäfer( Ausnahmen giebt es überall. Sted. b. V.) gelten laffen, und ist es auch nur Kleingeifterei zu nennen, fich gegen Personen zu wenden. Und diese nicht allzu lobenswerthe Kampfesweise wenden Sie gegen uns an, indem Sie schaftl uns für den Fall Balzer verantwortlich machen wollen. Verlegent hält sich die Sache wirklich so, wie sie in Ihrem Blatte mit aetheilt ist, so ist darin immer noch nichts zu finden, was die Nichtigkeit der freireligiösen Gemeinden darlegen könnte. But Sache selbst aber muß ich den Beweis, den Sie für das Absterben der freireligiösen Bewegung anführen, als verfehlt hin stellen. Wenn Sie zur Begründung deffen angeben, daß nur ein 100 pCt. von allen Schülern der höheren Schulen Dist denten find, so mag dieses selbst auf Wahrheit beruhen, allein unsere bestehenden Gemeinden feßen sich zum großen Theile aus Personen zusammen, die dem Arbeiterstande(???. D. Volfsbl.) angehören. Ueberdies muß ich noch den Ausdruck religiöse Sekte" in dem Sinne wenigftens, in welchem Sie ihn gebrauchen, sehr in Abrede stellen und nehme ich infolge deffen an, daß Sie nicht genügend unterrichtet sind. Unsere so w Gemeinde ist eine religiöse; doch verstehen wir unter Religion baren nicht irgend eine Beziehung zu einem außerordentlichen, über natürlichem Wesen( Boit oder Teufel) und Leben( Dimmel oder Hölle), sondern das mehr oder weniger bewußte ewig der uns umgebenden Welt auf Grund unserer eigenen inneren menschliche Streben nach einem harmonischen Verhältniß zu Harmonie, b. b. unferer Wahrhaftigkeit und Gewissenhaftigkeit Bewe und find uns die Quellen dieser Religion Natur und Ver nunft.( Sehr mystisch und religiös! Red. d. V.) Vollstän Alles das milde big anerfenren aber muß ich Ihren Schlußfat, nämlich, ein vernünftiger Mann dem Absterben der Bewegung feine Thräne nachweinen wird, denn dahin wird es sicherlich niemals fommen. Nun: Alles begreifen, heißt Alles verzeihen." Berlin , den 19. Dezember 1884. In aller Hochachtung zeichne Ich im Namen Vieler: Gustav Mitraß, Bildhauer, Georgen tirchstraße 1a.
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Bemerkung: Ich zweifle nicht im Geringsten daran, warm daß Sie meinen Wunsch, dieses unter Eingesandt" zur öffent beute, lichen Kenntnis zu bringen, Folge geben werden, und erwarte ich dies in einer der nächsten Nummern, widrigenfalls bei einem andern, von Arbeitern ges lesenen Blatte um Drud nachsuchen muß. ( So! R. d. V.) ( Anmerkung der Redaktion. Wir bringen die vorstehende Buschrift zum völligen Abdruck. Durch dieselbe find wir nu noch mehr überzeugt worden, daß die freireligiösen Bestrebungen nicht besonders flärend wirken, sondern sich in allele Mystifikationen bewegen. Uebrigens wiederholen wir, daß ,, religionslos," fonfessionslos" ganz etwas anderes ift, als " freireligiös". Wir haben noch einen Brief in derselben Sache erhalten, ber aber durch Abdruck des vorstehenden„ Eingesandt seine Eiledigung gefunden hat.) Berlin SW., Beuthstraße 2.
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Hierzu eine Beilage bewöl
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