verschiedene Mobilien pfänden lassen, die der Möbelhändler A. Schulze, Artilleriestraße 2, welchem fie eigenthümlich ge­hören, dem Fräulein N. mittels Leihvertrages vermiethet hatte. Nachdem Schulze von der Pfändung Kenntniß erhalten hatte, begab er fich zu Brauns und forderte denselben unter Vor­legung des Leibhvertrages, den Schulze, um dem Fräulein N. Kosten zu ersparen, nicht hatte stempeln lassen, auf, die Pfand­ftücke freizugeben. Brauns nahm den qu. Vertrag an fich, er­Härte auch, daß er in die Freigabe willige, forderte aber Schulze auf, mit ihm gemeinschaftlich zum Gerichtsvollzieher zu geben, angeblich, um demselben von seiner Einwilligung in die Frei gabe der Pfandstücke Kenntniß zu geben. Auf dem Wege zum Gerichtsvollzieher, und zwar vor dem 12. Polizeirevier, Linien­Straße, versuchte Brauns, Schulze zur Uebernahme der N.'schen Schuld dadurch zu bewegen, daß er ihm drohte, ihn im Weis gerungsfalle sofort bei der Polizei wegen Defraudation hin­fichtlich des nicht gestempelten Leihvertrages zu denunziren. Schulze ging auf diese, eine versuchte Erpressung involvirende Anforderung Brauns' nicht ein und legterer begab sich alsdann thatsächlich mit Schulze auf das 12. Polizeirevier und denun­airte ihn, so daß Schulze und Fräulein N. nunmehr wegen Stempeldefraudation werden zur Bestrafung gezogen werden. Ebenso sicher aber ist wohl, daß sich die Staatsanwaltschaft in Kürze mit der von Brauns versuchten Erpressung beschäftigen wird.

a. Falsches Geld. Ein vor einigen Tagen aus der Fremde hier angekommener Schuhmachergeselle R. faufte gestern in einem Bäderladen der Jerufalemerstraße zwei Schrippen für 5 Bf. und gab einen falschen Thaler in Bahlung, obwohl er noch fleine Münze bei fich führte und nicht nöthig hatte, den Thaler umzumechseln. Der Bäder erkannte noch rechtzeitig das Falsifikat und veranlaßte die Festnahme des N., welcher angab, in einem Dorfe bei Wittenberg   ein Behnmarkstück ein­gewechselt und dafür unter anderen Münzen den verausgabten Thaler empfangen zu haben. R. ist heute zur Haft gebracht

worden.d

N. Zur Eisenbahnkatastrophe in Nassenheide  . Ein erschütterndes Nachspiel zu dem bereits gestern ge meldeten Eisenbahnunglücksfall fand gestern Vormittag auf dem Stettiner Bahnhof statt. Die Frau des getödteten Bad meisters Richter, die noch keine Ahnung von dem Unglücksfalle hatte, war auf Veranlassung der Direktion nach dem Bahnhof zitirt worden, wo ihr die Nachricht von dem traurigen Vorfall In der schonendsten Weise mitgetheilt werden sollte. Von un­berufener Seite wurde der armen Frau jedoch direkt der Etandort der Leiche gezeigt und ihr so in der brutalsten Weise Die Größe ihres Unglüds flar gemacht. Mit einem gräßlichen Aufschrei sank die Aermste bewußtlos zusammen und nur schwer gelang es, die unglückliche Frau wieder zu fich zu bringen. Die Verwundung des Zugführers ift, wie wir inzwischen erfahren, eine der denkbar schwersten. Sie besteht nämlich in einer totalen Beischmetterung des Unterliefers und ist an ein Aufkommen kaum zu denken. Allem Anscheine nach dürfte der Verunglückte inzwischen schon seiner Verwundung erlegen sein. Feiner soll ein Schaffner, Beccero, ebenfalls schwer verlegt barniederliegen. Ueber die Ursache der Ent­gleisung ist auch bis jetzt noch nichts Definitives zu ermitteln gewesen. ng

Eine aufregende Szene trug sich in der Nacht zum Montag in einem Haufe beim Rolltrug in der Hafenhaide zu. In der 1. Etage deffelben wohnte ein tinderloses Ehepaar bisher ftets in vollster Einigkeit. Das Paar hatte am Abend Verwandte besucht und fich dann zur Ruhe begeben. Gegen 2 Uhr Nachts sprang plöglich der Mann, ein Weber, aus dem Bette, stürzte fich ohne jede Veranlassung auf seine Ehefrau und drohte diese zu ermorden. Die Frau rief in ihrer Todes­angst um Hilfe; bevor aber Leute in die Stube eindringen Lonnten, hatte der plöglich vom Wahnsinn befallene Mann die brennende Betroleumlampe zur Erde geworfen, fodaß die Stube in hellen Flammen stand. Während die herbeigeeilten Nach­barn fich zunächst dem Feuer zuwendeten, um dieses zu löschen, wüthete und tobte der Wahnsinnige weiter und stürzte sich endlich zum Entsegen Aller zum Fenster hinaus auf die Straße, wo er liegen blieb und erst mit fremder Hilfe wieder in seine Wohnung gebracht wurde. Bei dem Falle hatte sich der Un­glückliche die Knie und den Kopf erheblich verlegt. Noch in ber Nacht erschien der Dr. Vogt, welcher der entsetzten Frau den Troft geben konnte, daß die plöglich ausgebrochene Geistes Trankheit nicht unheilbar sei.

a. Ein frecher Dieb. Ein Mann wurde in der Nacht Dom 13. zum 14. d. Mts. in der Leipzigerstraße vor dem Hause Nr. 86 von einem Nachtwächter gesehen, als er im Begriff war, einen am Hause befestigten Schautaften zu öffnen. Als der Wächter näher herantam, ergriff der Verdächtige die Flucht und entkam. Als der Wächter eine kurze Zeit darauf mieder in die Nähe des gedachten Hauses tam, sah er denselben Mann von Neuem an dem Schaufaften arbeiten, um ihn gewaltsam zu öffnen, und es gelang dem Wächter, den Verdächtigen zu ergreifen, welcher mit einem Schraubenzieher den Kasten schon zum Theil geöffnet hatte. Der Festgenommene, ein Tapezier R., ist zur Haft gebracht worden.

Gerichts- Zeitung.

Der Naubmord in Ruhlsdorf. Als am Nachmittage Des 30. September v. J. der Sohn des Koffäthen Büttner zu Ruhlsdorf, einem Dorfe zwischen Bernau   und Dranienburg, vom Felde heimkehrte, bot sich ihm beim Betreten der väter lichen Schwelle ein gräßlicher Anblick. Durch die offenstehende Küchenthür sah er seine Mutter auf dem Fußboden liegen, ein zweiter Blick belehrte den jungen Mann, daß fte toot war, von ruchloser Hand ermordet. Das angstverzerrte Geficht der Getödteten lag in einer großen Blutlache; dem Anscheine nach war die Frau theils durch Schläge auf den Kopf mittels eines scharfen Gegenstandes, theils durch Erwürgen getödtet worden. Wie fich sofort ergab, war schnöde Habaier das Motiv der entfeglichen That gewesen, in der Wohnstube herrschte ein buntes Durcheinander; Schränke und andere verfchloffen gewefene Mobilien waren erbrochen und hatten der oder die Thäter fich in den Besitz von ca. 300 M. baarem Gelde und verschiedener Kleidungsstücke gesezt. Die Blutthat mußte in Den Nachmittagsstunden zwischen 2 und 5 Uhr begangen sein, das Gehöft des Kofsäthen Büttner liegt ganz isolut und war die Ermordete während der genannten Beit die einzige Hüterin des Hauses gewesen, da sämmtliche übrigen Hausbewohner auf einem eine halbe Stunde weit entfernten Ader mit der Raitoffelernte beschäftigt waren.

Maschunat war am 2. Auguft 1884 von dem Ehemann der Mascunat war am 2. Auguft 1884 von dem Ehemann der Getödteten als Knecht gemiethet worden, anfangs war sein Dier stherr auch mit ihm zufrieder, als aber Maschunat jede Auskunft über sein Vorleben verweigerte und Büttner von feinem zweiten Knecht erfuhr, daß M. fich bei ihm erfundigt, wo der Herr sein Geld aufbewahre, da wurde ihm der Mensch unheimlich und er benuste deffen in Folge einer argen Schlägeret zeitweise eingetretene Arbeitsunfäbigkeit, ihn aus dem Dienste zu entlassen. Maschunat war in das Spital zu Bernau   gebracht worden, woselbst er bis zum 27. September verblieb. Am 9. Oktober wurde nun in einer Destillation in der Holzmarktstraße ein Mensch verhaftet, welcher der Polizei als ein arbeitsicheues Subjekt bekannt war und welcher in lepterer Zeit sich durch auffallende Geldausgaben verdächtig gemacht hatte. Es war dies der Schmied Emil Heinrich Her gemacht hatte. Es war dies der Schmied Emil Heinrich Her mann Benne und der Verdacht, daß derselbe bei dem Büttner­schen Morde betheiligt set, steigerte fich zur Gewißheit, als man bei Durchsuchung seiner Wohnung Gegenstände und Klei dungsstücke der Büttner'schen Familie gehörig, vorfand. Benne

war

auch leicht zu einem Geständniß zu bewegen, er bezeichnete Maschunat als den eigentlichen Mörs der, seine Betheiligung an der Unthat beschränke fich darauf, daß er eine nur paffive Rolle gespielt und fich nur an der späteren Beraubung betheiligt habe. Es seien ihm daher von Maschunat auch nur von der Beute ca. 45 Mark abgegeben worden, mit dem Löwenantheil sei ersterer auf die Reise gegangen, er wife nicht wohin. Bereits zwei Tage später wurde der steckbrieflich verfolgte Raubmörder bierselbst eir geliefert, auf der Durchreise nach Rußland   hatte er in Rönigsberg Station gemacht und wurde hier ergriffen, als er im Begriffe stand, die aus dem Raubmorde herrührenden Kleidungsfüde zu versezen. Gestern hatte das Schwurgericht des Landgerichts I fich mit diesem Kapitalverbrechen zu be schäftigen und hatte diese sensationelle Verhandlung Moabit   gelockt. eine bedeutende Menschenmenge nach Um 10 Uhr eröffnete Landgerichtsrath Humbert die Sigung. Die Anklagebehörde vertritt der erste Staatsanwalt Dr. Wachler, als Vertheidiger fungiren Rechtsanwalt Engel für Maschunat und Rechtsanwalt Salinger für Benne. Die An­geklagten find beide herkulisch gebaute Leute und machen ihren Gefichtszügen nach feineswegs einen besonders abstoßenden Eindruck. Maschunat hat allerdings in seinem breiten Mund, den ein turzgehaltener Schnurrbart beschattet, einen häßlichen verbiffenen Bug und seine tiefliegenden Augen blicken düfter, aber ber ehemalige Landstreicher Benne macht in der sauberen Gefängnißkleidung sogar einen recht respektablen Ein­brud. Beide Angeklagte bekennen sich schuldig, doch will Maschunat den Mord nicht vorher überlegt haben, sondern seine ursprüngliche Absicht sei gewesen, die Frau nur zu betäuben und erst während der Ausführung dieses Planes sei er dann zum Aeußeisten geschritten. Er giebt zu seinen Personalien an, daß er 37 Jahre alt und zu Klein- Kallening im Kreise Insterburg   geboren sei. Sein Vornamen heißt Franz. Er ist bereits zwölf Mal wegen der verschiedensten Vergehen und Verbrechen, darunter zwei Mal mit Buchthaus vorbestraft. Der Mitangeklagte Emil Benne aus Potsdam   hat nicht weniger als 22 Vorftrafen und alle wegen Bettelns, Land­ftreichens und Arbeitsscheu erlitten. Aus den schaurigen Geständnissen, die beide Angeklagte ohne eine Spur von Reue ablegen, läßt sich der Sachverhalt folgender maßen zusammenfassen. Am Morgen des 30. Septbr. v. J. traf Maschunat, aus dem Hospital zu Bernau   als geheilt ent laffen, an der Berpener Schleuse mit dem Angeklagten Benne zusammen und troßdem fie früher nicht bekannt waren, fanden fich die verwandten Seelen doch bald zusammen und erzählten fte fich gegenseitig ihre Erlebnisse und derzeitige gegenseitige Nothlage. Maschunat machte schließlich den Vorschlag, in dem Gehöft des Büttner, mit deffen Lokalitäten er vertraut sei, ge= meinschaftlich einen Diebstahl auszuführen, wozu die Angelegen­heit um so günstiger sei, als alte verfügbaren Kräfte weit ab­Seits vom Gehöfte bei der Kartoffelerndte beschäftigt waren. Benne ging sofort auf den Vorschlag ein und sagte seine Bei­hilfe zu.

l

Gleich darauf begegnete ihnen Frau Büttner, welche von neben dem Hause belegenen Wiese kom, Maschunat regrüßte und fragte um Arbeit an. Frau Büttner ging nach furabl nender Antwort vorüber und begab fie ins Haus, während beiden Angeklagten thren früherenObservatione poften auf der wieder einnahmen. Jest nun trat Maschunat mit dem schlag hervor, den Diebstahl unter allen Umständen auszufüh selbst wenn die Alte im Hause wäre. Dieselbe sollte ein so lange gewürgt werden, bis sie die Befinnung verloren und machte er sich anheischig, dieses Stück Arbeit auf fi nehmen. Benne war auch hiermit einverstanden und begaben sich wieder nach dem Gehöft. Maschunat betrat Haus zuerst, er traf Frau Büttner in der Küche und moti sein nochmaliges Erscheinen durch die Frage, ob er nit seinem damaligen Auszug aus dem Hause seinen Stod geffen habe. Als Frau Büttner dies verneinte, bat er einen Trunk Waffer, worauf erftere ihm eine Taffe re Maschunat ging nun zunächst nach Dem auf Hofe befindlichen Brunnen, während Benne dem Hausflur wartete, schöpfte Wasser und trank. Dann er zurück nach der Küche und lieferte die Tafie wieder welche Frau Büttner auf das Geftms stellte. Hierbei d fie ihm den Rücken zu und diesen Moment benugte der Mi feine schaurige That ins Wert zu fegen. Mit Bligesid umspannten seine Hände den Hals des Opfers und mit tigem Rude riß er sie zu Boden. Dhne den eisernen feiner Finger einen Augenblick zu lodern, tniete er neben unglüdlichen Frau nieder, welche, wie der Unmensch fid drückte ,,, tüchtig mit Händen und Füßen zappelte". Schl wurden die frampfhaften Bewegungen seines Opfers schwächer, blutiger Schaum trat demselben vor den Mund. die nächftfolgenden Details dieser grausen Szene gehen die An der Angeklagten wesentlich auseinander, während Benne beha daß er sofort hinausgeeilt sei und die Küchenthür ver habe, sobald Maschunat seinen Angriff begonnen, legterer folgendes: Benne sei so lange ein stumme schauer gewesen bis der Ermordeten die Sinne zu sch begannen, um das Röcheln derselben zu erstiden habe er sein Taschentuch hervorgezogen und es ihr in den Mu stecken versucht, als ihm dies aber mißlang, habe er ein der Nähe in einem Futtertroge stehenden Spaten ergriffe denselben an Maschunat gereicht mit den Worten: ier ihr doch eins!" Er, Maschunat, habe dann den Spate nommen und mit der scharfen Kante zwet wuchtige Hiebe gege Kopf der nur noch leise wimmernden Frau geführt. Jegt war Büttner eine Leiche und die Mordgesellen fonnten an Raub gehen. Sie nahmen das vorgefundene baare Bel besten Kleidungsstücke der Büttner'schen Familie und Lebensmittel an fich und noch an dem Thatorte des Verbr fand die Theilung statt. Bevor sie das Haus verließen, fie noch einmal in die Küche, Maschunat überzeugte f dem Tode des Opfers und stellte faltblütig den Spaten an Drt und Stelle. Sie gingen über Biesenthal   nach B und benutten von bier die Bahn bis Berlin  , wo trennten. Bei dem Punkte, als die Geständnisse der flagten auseinander gingen, geriethen fie in eine hafte Kontroverse und beschuldigten fich Der Schwindeleien.

gegen

Unter den vorliegenden hältnissen war die Beweisaufnahme eine höchst einfa wurden nur die Angehörigen der Ermordeten, sowie Knecht vernommen, den Maschunat nach dem Aufbewahrun des Geldes im Büttner'schen Hause gefragt. Die Sa ständigen bekundeten, daß die Ermordete nicht durch Erwi sondern durch Erschlagen zu Tode gebracht sei, beide mit dem Spaten, die das Stirnbein total zertrümmerten absolut tödtlich gewesen. Durch die Beweisaufnahme Die erwähnten Widersprüche in den Angaben der Angell nicht aufgeklärt werden, doch führte ber Staatsan seinem glänzendem Plaidoyer aus, daß c

die

gestellten

in Bezug auf Schuldfragen, Betreff des Maschunat auf vorfäßlichen oro, in Benne auf wiffentliche Beihilfe durch die That lauteten

fon

meldy

1000

Sie trieben fich darauf bis zum Nachmitttage sich noch eine dritte wegen qualifizirten gemeinschaftli

-

Be

Raubes schloß ganz gleichgiltig sei, ob die eine in der Haide umber, stets das Gehöft im Auge behal tend. Um die zweite Stunde saben sie den Sohn des oder die andere adoptirt würde, die Schuld der Angell Bauern Büttner mit einer Fuhre Kartoffeln nach dem Gehöft fei außer allem Zweifel. Nachdem die Bertheidiger nod fahren, fte warteten noch bis derselbe wieder nach dem Felde schweren Aufgabe gerecht geworden, zogen fich die Gesch zurückkehrte, und dann machten sie sich auf den Weg, um den nen zur Berathung zurück und wie zu erwarten stand, beja Blan ins Weit zu feßen. Als fie fich dem Büttnerschen Hause fte sämmtliche Schuldfragen. Der Gerichtshof erkannte bis auf wenige Schritte genähert, glaubten fie darin noch Antrage des Staatsanwalts gemäß und verurtheilte Majch zum Tode und Benne zu lebenslänglichem Buchthaus.

menschliche Stimmen zu vernehmen und fie fanden sich dadurch veranlaßt, wieder umzukehren um noch eine Weile zu warten.

4. Klasse 171. Königl. Preuß. Lotterie.

Biehung vom 16. Januar 1885.

Mur   die Gewinne über 210 Mark find den betreffenden Nummern in Parenthese beigefügt. ( Ohne Gewähr.)

18 115 50 302 570 88 640 64 86 780 801 939 73 80 94[ 300] 1045 47 48 129 46 67 63 312 73 460 77 80[ 550] 514[ 300] 25 28 681 718[ 550] 33 93 862 934[ 300] 54 64 2015 26 62 64 98 125[ 300] 68 69[ 300] 85 248 84[ 300] 305 34 42 48 65 433 511 31 645 93 99 719 41 841 74[ 300] 77 82 3041 60 85 109[ 550] 20 56 88 98[ 300] 221( 3000) 24 368 402 625 99 691 712 47 69 72[ 1500] 80[ 550] 92 97[ 300] 802[ 300] 22 28 36 62 64 68 77[ 3000] 903 36 60 99 4154 272 335 77 79 417 542 91 710 16 73 852[ 300] 57 956 96

5011 89 185 211 97 344 70[ 300] 408 18 20 512 779 93 801[ 550] 87 [ 1500] 89 939 6049 76 107 224 490 565 72 612 24 1550] 66 723 24[ 300] 38 64 825 57 74[ 550] 91 7035 50 82 184[ 3000] 86[ 3000] 88 203 208 72 73 412 595 605 610 713 803 16 27 37 56 907 23[ 300] 98 8058 113 [ 550] 15[ 3000] 22 34 77 293[ 1500] 419 46 69 84 96 543 58 938 60 61 77 9126 201 91 349 73[ 550] 79 433 536 53 87 93 660 713[ 300] 31[ 300] 37[ 300] 48 87 810 28 915

45008 30 86 195 201 47[ 300] 308 41 86 426 40 528 33 386 823 81 925 54 46029[ 300] 38 54 91 98 121 29 36 91 234 70 [ 300] 48[ 300] 441 516 653 741 81 877 934 39 70 47049 233 464 91 634 41[ 3000] 720 42 79 48006 23 76 125 42 88 270 318 28 78 49092 204 57[ 1500] 306 407 38 511 36 52[ 3000] 611 60 19[ 550] 46 47 81 813 41 49 73 90 906 27 70

50020[ 300] 38 160 220 95 321 404 756 69 835 56[ 300] 51012 33 65[ 300] 99 139 277 340 415 49 70 510 98 675 701 94 90 95 52009 34[ 300] 55 63 130 66 89[ 1500] 215 19 85 474 9 613 55 56 59 737 63 82 812 33 905 28 53003 21 46 142 240 54 70 83 92 415[ 300] 51 75 520 664 85 90 719 59 79 805 7 960 63 124 40 47 50 66[ 300] 202 9 353 69[ 300] 88 96 465[ 300] 515 59 742 74 841[ 1500] 957 84[ 550] 92

29 44[ 1500] 66 682 769 834 901 56009 15 65[ 1500] 104 22 55039[ 300] 52 144 75 83 231 37[ 300] 50 55 96 331 66 435 515 232 43 303( 550] 31 42 48 73 97 403 91 504 9 42 73 636 77 70 87 93[ 550] 826 74 78 99 918 97[ 300] 57170 210 20 27 304 67 93 465 531 691 742 813 49 97 910 98 58002 65 97 171 80 362 403[ 300] 18 19( 550] 41 69 86 96 540[ 300] 48[ 300] 59 621 42 76 96 703 30[ 550] 54 95 942 99 59022 62 76[ 300] 90 101 38 42 83 303 32[ 550] 42 68 79 482 98 520 75[ 550] 97 655 73 13 924 87

10026 78 106 64 234 64 67 322 93[ 300] 494 505 66 85[ 300] 87[ 300] 97 640 93 736 45[ 550] 67[ 300] 99 813 991 93 11015[ 15000] 86 96 103 60040 78 94[ 550] 206 354 412 501 67 620[ 1500] 41 95 710 80 91 205 12 54[ 300] 363 439 49 510[ 3000] 30[ 300] 31 52 606 31[ 300] 38 43 69 84 764 826 919 79 12081 97[ 300] 115 48 98 341 438 522 603 12[ 300] 25 92 96[ 550] 756 70 805 18 23 32 56 13024 64[ 300] 67 82 [ 300] 102 12[ 3000] 29 214 66[ 550] 338 405 23[ 300] 39 53 789 809 22 933 14030 104 52 62 97 247 72 333 61 76 84 523( 550] 630 52 714 47 853 69 80( 3000) 922 1

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fofort mit allem Eifer aufgenommen und bei Feststel lung des Sachverhaltes noch ein blutgetränktes rothes Taschen­tuch mit weißer Rante neben der Leiche gefunden, sowie ferner ein Paar Stiefel, welche von dem Thäter in der Schlafkammer zurüdgelaffen worden waren. Ferner entdeckte man in der Hohlfehle eines Epatens, welcher sich im Futtertroge vorfand, Blutspuren und da die, der Ermordeten am Kopfe zugefügten Verlegungen augenscheinlich zu der scharfen Kante des Spatens paßten, so ließ sich mit Sicherheit annehmen, daß dieser dem Thäter als Werkzeug gedient. Der Verdacht lenkle fich sofort auf zwei Männer, welche an dem fraglichen Nachmittage in unmittelbarer Nähe des Thatortes gesehen worden und hatte ber eine derselben sich besonders dadurch verdächtig gemacht, daß er er fich bei anderen Personen sehr eingehend nach dem Drte erkundigt hatte, an welchem die Familie Büttner ihre Ersparnisse aufbewahrte. Es war dies Der Arleiter Franz Maschunat, ein Mensch, dem eine solche That wohl zuzutrauen war, denn es gingen dunkle Gerüchte herum, daß derselbe eine böse Bergangenheit hinter sich habe.

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Verantwortlicher Redakteur N. Cronheim in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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