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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Politische Rebersicht.

Der Export des Konsularoiftritts Berlin en Rao Waaren nach den Vereinigten Staaten belief sich im Dart be 4. Quartal 1884 auf 867 327 Dollars gegen 1 144 725 Dollars It, bei bin dem gleichen Beitraum des Jahres 1883, ergiebt demnach klein in eine Abnahme von 277 398 Doll. Unter den Ausfuhrartikeln Das ni nehmen wollene Waaren mit 98 823 Dollars die erste Stelle wollen ein, dann kommen Albums mit 80 735 Dollars, Mäntel aus Beit fim wollenem Stoff mit 75 048 Dollars, Chemikalien mit 62 340 rjammi Dollars, Luxuspapier mit 48 908 Dollars, Wollengarn mit Rittel u 43 448 Dollars. bührend

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Bezüglich des in Mannheim ergriffenen Unbekannten wird der Frankf. 8tg." noch Folgendes mitgetheilt: Der Be treffende wurde von dem ihm begegnenden Gensdarmen nach feiner Legitimation gefragt, worauf der Angehaltene Papiere vorwies, die der Gensdarm sofort als unrichtig erkannte, und als er dies äußerte, entsprang der Fremde. Zwei in der Nähe giebt bestehende Bauern verfolgten denselben, welcher sich umwendete folgen und zwei Schüsse mit einem Revolver auf die Bauern abgab. tigny Inzwischen war der Gensdarm näher gekommen und der en und Flüchtling richtete auf diesen einen Schuß, doch verfehlten tecken fämmtliche Schüsse ihr Ziel. Der Gensdarm ergriff hierauf den sliche fich auf's Heftigste zur Wehre Segenden, dem es indeß nicht mehr gelingen fonnte. nochmals von seiner Waffe Gebrauch zu machen. Er wurde überwältigt und vorerst in das Amtsgericht nach Schwegingen verbracht und sodann hierher transportirt. Der Verhaftete hat bei den bis jetzt mit ihm vorgenommenen Verhören verschiedene Namen genannt und ebenso über sein Geschäft die midersprechendsten Angaben gemacht; doch scheint man es dem Aeußern des Fremder nach überhaupt mit feinem Handwerker zu thun haben, wenigstens hat derselbe in letter Belt fein Handwerk betrieben. Man fand bei dem Berhafteten, der anständig gekleidet ist, den noch mit 3 Batronen geladenen Revolver, mehrere Patronen und etwa 12 M. Geld. eben wird mir mitgetheilt, daß das Signalement des Vers hafteten, der photographirt wurde, auf einen von Frankfurt a. M. wegen des Mords an Polizeirath Rumpff Verfolgten Derschwa paßt und auf telegraphische Requisition Polizeibeamte von dort die be hierher unterwegs feten.

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Aus Warschau erhält die Nat. Btg." ein Telegramm, demzufolge in der großen Baumwollenfabri! Wozniesnen im

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große Erregung herrscht. Der Gouverneur hat 200 Kosaden

beiter wurden ausgewiesen.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

Donnerstag, den 22. Januar 1885.

II. Jahrgang.

Griff, daß auf diese Weise der Kreis der zu treffenden Ber fonen bezeichnet ist. Den Tarif halte ich für richtig fonstruirt. Was den vorgeschlagenen Steuersatz betrifft, so erkläre ich mich mit einem niedrigeren zufrieden, wenn mir nachgewiesen wird, daß derselbe zu hoch sei. Vorläufig glaube ich das freilich nicht. Auf die Vortheile der Arbitrage will ich nicht eingehen; fie find und so dargestellt, daß man glauben sollte, das Vaterland würde untergehen, wenn die Arbitrage beschränkt wird. So schlimm wird das nicht werden, bei der Wertheidigung der Intereffen wird immer start aufgetragen. Ich glaube nicht, daß durch die vorgeschlagene Steuer fich Jemand abhalten laffen wird, überhaupt zu arbitragiren, höchstens werden ein zelne Geschäfte unterlassen werden. Berlin ist seiner ganzen politischen Bedeutung nach der richtige Ort für das Arbitrage geschäft und wird es auch bleiben, selbst wenn ein kleiner Obolus vom Verdienst abgezogen wird. Es ist nicht zu be fürchten, daß sich das Arbitragegeschäft, wie in einzelnen Beti tionen behauptet ist, nach Weimar und Riga hinziehen würde. In Betreff des Report und Deport erkenne ich an, daß fie unter Umständen Börsenkrache und große Verlegenheiten der Börse verhindern können. Indessen würden viel weniger Differenzgeschäfte gemacht werden, wenn nicht der Report und Deport Spekulanten Deckung bis zu günstigeren Zeiten gewährten. Ich für meinen Theil halte die Differenzgeschäfte für nicht vortheilhaft und würde nicht unglüdlich sein, wenn weniger Geschäfte der Art gemacht würden. Die Strafen find dem Regierungsentwurfe entnommen. Sie find nicht niedrig, indessen, da die Regierung fie unter Buziehung der Stempelfiskale berechnet haben wird, lag für mich kein Grund vor, von denselben abzugehen. Ohne Strafen fann feine Gesetzgebung etwas nügen. Indeffen halte ich diesen Punkt, ähnlich wie die Kontrolmaßregeln, für diskutabel und bin bereit, auf andere Vorschläge einzugehen, soweit fte mir ausreichend erscheinen. Was die Befreiungen anbetrifft, so ist nur der eigentliche große Kapitalumsay in das Gesez bineinge bracht; Waarenumfäße der Landwirthschaft und Industrie aus erster Hand find, soviel als möglich, ausgelaffen. Ich hätte gern das Waarengeschäft ganz herausgelaffen, aber schon bet meinem früheren Entwurf wurde mir gesagt, daß dann die Spekulation vom Effektengeschäft in das Waaren- u. Getreide geschäft getrieben würde. Die Sache würde dann noch viel schlimmer werden, weil eine wilde Spekulation in Getreide und Waaren viel gefährlicher ist als eine Spekulation in Effekten. Der Schwerpunkt der Berathung liegt ja nicht hier im Hause. Zu einem gefunden Biele werden wir nur kommen in einer Kommisstonsberathung; ich bitte Deshalb schon jett, meinen Antrag und den des Dr. Arns­perger einer Kommission von einundzwanzig Mitgliedern zu überweisen. In der Kommission wird man ja seben, wie die­sen Uebelständen abzuhelfen ist, und auch der Entwurf des Herrn Dr. Arnsperger wird wohl verbessert werden können, sonst würde ich mich nicht für ihn entscheiden können. Ich hoffe, daß bei einem Entgegenkommen von der anderen Seite doch noch etwas Ersprießliches aus der Kommission hervorgehen wird.( Beifall rechts.)

Kommission, so soll es mir und meinen Freunden recht sein. Ich bin jett ferner in der glücklichen Lage, daß die Gegner aus ihrer Reserve heraus- und selbst mit einem Entwurf vor getreten find. Wie oft bat ich vor 2 Jahren die Herren in der Kommission, doch selbst Vorschläge zu machen; jezt habe ich die Genugtbuung, daß man den damals von der Linken lebhaft bekämpften Unterschied zwischen Zeit- und Kaffen­geschäfte wieder aufgenommen hat und meinen früheren An­trägen durchaus entsprechend die Zeitgeschäfte bedeutend höher als Kaffengeschäfte besteuern will. Sodann hat man auf liberaler Seite den damals bekämpften Schlußnoten. zwang aufgenommen. Wie man das rechtfertigen wird, das meiß ich nicht genau; die Begründung des Antrags Arns­perger wird es zeigen. Auch die Gegner unseres Antrags werden zugeben, daß das jetzt bestehende Gesez finanziell und technisch sich schlecht bewährt habe, und darin lag für mich die Veranlassung, auf eine Abänderung deffelben immer zurüdzu tommen. Auch die Finanzen des Reiches legen die Erschließung neuer Steuerquellen nabe. Die Vortheile der Kolonialpolitik fommen in erster Linie dem Großhandel und einzelnen Gruppen der Großindustrie zu Statten. Da liegt doch der Gedanke nahe, daß nun auch von Seiten des Handels mehr beigetragen werden müsse zu den Lasten des Staates, als dies bis jest geschieht. Wir werden ja mit den Erträgen der Reichsstempelsteuer, auch wenn sie noch größere Summen er­aiebt als ich hoffe, nicht auskommen. Wir werden zu anderen Steuerauflagen, namentlich zu Konsumtionssteuern, kommen müffen. Da frage ich Sie, wie fann man Konsumtions steuern, die, wenn sie überhaupt Geld bringen sollen, Die ärmeren Klaffen des Volts treffen müffen( Hört! hört! links), auflegen wollen, wenn diese ergiebige Steuer vorher richtig ausgenuzt ist? Ich glaube, hieraus er­gibt sich sogar eine Verpflichtung für den Reichstag , diese Angelegenheit in angemefiener Weise aus der Welt zu brin­gen. Nun noch ein paar Worte über die prozentuale Steuer. die ich Ihnen vorschlage. Es ist ja unleugbar, daß unter in­telligenter Benußung der Konjunktur fich durch Kapitalumfäße binnen furzer Zeit große Verdienste erwerben lassen. Wie schwer ist dagegen der Verdienst in der Landwirthschaft und In­dustrie! Handel und Börse erfreuen sich der unbeschränktesten Freiheit. Staatliche Aufsicht ist für sie nicht vorhanden, ste setzen die Kurse fest, erfreuen fich eigener Gerichte, und das Alles unter dem Schuß der Geseze. Die Umsatzsteuer, die mein Entwurf verlangt, ist weiter nichts als ein Acquivalent für den vom Staate gewährten Schuß. Von einem solchen Gefichtspunkt aus läßt sich diese Steuer durchaus rechtfer tigen. Es ist immer bestritten, daß die Steuer prozentual fein tönne, weil der Verdienst bei den größeren Geschäften nicht prozentualisch anwachse. Sollte das auch richtig sein, so ist doch immer der Gesammtverdienst ein sehr bedeutender, und die Möglichkeit, bei großen Kapitalmaffen die Transaktionen oft zu machen, eröffnet auch die Möglichkeit eines großen Verdienstes. Allerdings bestehen neben dem Ver dienst aber auch Verluste. Aber bei Stempelsteuern fann Ge­winn und Verlust nicht berücksichtigt werden. Darum muß auch eine solche Steuer in ihren Prozentsägen eine geringe sein. Ich will nun das Geschäft, nicht die Urkunde besteuern, gezeigt bat, daß die Intereffentenkreise immer gewiffe Formen sowohl im Effekten als im Waarenverkehr, weil die Erfahrung finden können, durch welche fie der Ausstellung der Urkunde über das eigentlich stempelflichtige Objekt entgehen. Verfolgt man diesen Grundsat weiter, so darf man bei den eigentlichen Börsengeschäften nicht stehen bleiben, weil außerhalb der Börse eine Menge ganz ähnlicher Geschäfte gemacht werden. Ale Geschäfte, die unter dem Namen Differenz- und Spielgeschäfte bekannt sind, stellen sich in ihrer äußeren Erscheinung als ein ganz legitimes Kaufgeschäft dar. Will man trennen, wie es in dem Dechelhäuserschen Antrag geschieht, so reicht die juristische Definition nicht aus. Es fann bann das Beit geschäft nur als börsenusancemäßiges Geschäft definirt werden. Die Regierung wird faum solche Vorschläge annehmen, nach­dem sie selbst oft ausgesprochen, daß der wirklich juristisch nicht zu finden wäre. Was nun das Subjekt der Steuern betrifft, so trifft mein Entwurf diejenige Kategorie von Pers fonen, welche getroffen werden sollen, um einen ergiebigen Erfolg des Gesetzes zu erzielen. Er will den Kaufmann, den Kommissionär, den gewöhnlichen Börsenbesucher, den Speku­lanten auf eigene Rechnung, den unvereideten Makler und den vereideten Matler treffen und, soweit er betheiligt ist, für die Abführung der Steuer verantwortlich machen. Der Begriff Börse" ist schwer zu definiren. Es ist deshalb ein glüdlicher

30. Sigung vom 21. Januar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes von Burchard, von Putt Tamer u. Andere.

Das Haus tritt in die erfte Berathung der die Börsen­steuer betreffenden Anträge; der eine, vom Abg. v. Wedell­Malchow eingebracht, wird von den Deutschkonservativen unter­flüst; der andere, von den Nationalliberalen eingebracht, trägt

Su bean den Namen des Abg. Dr. Arnsperger.

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Abg. v. Wedell, Malchow ( fons.): Ich stehe heute nach meiner Auffassung in einer sehr viel günstigeren Bofition an dieser Stelle, als vor etwa zwei Jahren, wo ich zum ersten Male einen Börsen- oder Geschäftssteuerantrag Ihrer Bes rathung unterbreitete. Die vielfachen Angriffe, sogar persön üffen bi liche, die ich damals zu erleiden hatte, haben mich nicht weiter bur berührt, und ich erscheine wieder auf dem Kampfplatz mit einem

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0] 53[ 150 blieb. Ich befenne offen, daß ich durch die Berathungen der

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neuen Entwurf, demselben, den die Reichsregierung am 21. Juni v. J. eingebracht hatte, der aber damals unerledigt Kommission vor zwei Jahren meine Ansichten etwas geändert habe, und so bringe ich denn den Ent

16[ 1500] was sich für meinen Standpunkt aus den Berathungen der

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88 857 91 wurf der Regierung wieder ein, der alles berücksichtigt, prozeßmäßige Unterschied zwischen Kaffen- und Beitgeschäften

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vorjahrigen Kommission ergab. Mein Entwurf, wie ich ihn i.pt nennen darf, weil er unter meinem Namen eingebracht ist, verläßt das Prinzip der Trennung und Unterscheidung von Kaffen und Beitgeschäften und hält im Großen und Ganzen die nothwendige Kontrole fest, ohne darum für mich ein noli me tangere zu sein. Auf die prozentuale Steuer mit aus reichender Kontrole fommt es an. Etwas Besseres zu finden als das Vorgelegte, vermochte ich nicht. Gelingt das einer

Das Werbedepot zu Harderwyk.

( Fortsetzung.)

Setzt fich der Rekrut bereits in seinem Heimathslande in den Befitz der erforderlichen Papiere, so erhält er von der holländischen Regierung alle möglichen Begünstigungen. Auch find die Behörden sehr bereitwillig, jede Auskunft über den Eintritt in die Kolonial- Armee zu ertheilen ſomeit fte es natürlich für gut befinden. Wendet man sich dieserhalb 3. B. schriftlich ant die niederländische Gesandtschft in Berlin , so fann man darauf rechnen, daß die Antwort mit wendender Post erfolgt. Hat sich also der friegs­luftige Jüngling schon von Hause aus mit den nöthigen Pa­pieren versehen, so entgeht er allen Schlingen und Uebervor theilungen in Harderwyt. Er reist dann auf eigene Kosten nur bis an die Holländische Grenze oder bis in die erfte Gar nisonstadt, wo er ebenfalls engagirt werden kann, und nach Harderwyt umsonst befördert wird. Bunächst aber werden seine Papiere dorthin geschickt, um auf ihre Echtheit untersucht zu werben. In der Bwischenzeit erhält er Verpflegung bei der Garnison und wohnt in der Raserne, oder er bezieht eine Vergütung in Geld, nämlich 60 Cents oder 1 Mark pro Tag.

Viele, wenn das Signal zum Ausgehen gegeben wird, die Kaserne schon in angefäufeltem Zustand verlassen. Am zweiten Tag, wo der Antömmling auch noch fonfignirt ist, hat er nichts zu thun, als sich noch einmal füchtig vom Arzt untersuchen zu laffen. Enolich am dritten Tage wird er wirk­halb der Kaserne gelegenen Magazin geführt, wo er alle lich Soldat. Zu diesem Zweck wird er nach dem außer zu feinem Berufe nöthigen Bekleidungs- und Ausrüstungs­Stücke, außer den Waffen, erhält. Kleidung wird ihm in reichhaltigem Maße und von sehr guter Qualität gegeben. Alle Sachen find vollständig neu. So erhält er einen Tuch anzug, der nur für den Aufenthalt in Europa bestimmt ist, und den er, sobald er in die heißen Gegenden kommt, wieder ab­liefern muß. Diese Anzüge gelangen dann später an die In validenhäuser in Holland . Ferner erhält der Soldat awet Unterbeinkleider, Strümpfe, Taschen- und Handtücher, zwei indische Anzüge von blauem Kattun, zwei Hemden, zwei Paar Baar Schuhe, einen Mantel. Alle übrigen Gegenstände, die er braucht, wie Wachs- und Fettdose, Kleider- und Stiefel bürften, Kamm, Meffer, Gabel, Löffel, Knopfgabel selbst die selbst die Tabakspfelfe, werden ihm gleichfalls unentgeltlich geliefert. Um seine Sachen aufzubewahren, erhält er außerdem eine vers schließbare Rifte von Leder. Er muß sich sofort in einem Privat- Kleider auf der Schuppen beim Magazin umziehen, und ist verpflichtet, seine Stelle an bestimmte Händler zu verkaufen. Man ist ziemlich mißtrauisch gegen den indis schen Soldaten, und fürchtet nicht ganz mit Unrecht, daß sich und davon machen mürden. Um Desertionen möglichst vorzu­die meisten von ihnen mit ihrem Handgeld gern wieder auf beugen, ist man so vorsichtig, dem Neuangeworbenen die bürger lichen Kleider zu nehmen. Auch die Uniformstüde verfolgen dieses Biel . Die indischen blauen Kattunanzüge färben gleich ab. Bei Personen, die start transspiriren, ist das Unterzeug in furger Beit blau, und diese blaue Farbe theilt sich ebenso Der Haut mit. Die Hände werden schon beim ersten Ankleiden blau, mit den blauen wänden färbt man fich das Geficht, so daß die Soldaten den Arbeitern in einer Indigo- Fabrik gleichen. Von dem Kleidermagazin geht es in die Kaserne zurück, wo bem Soldaten in seiner Muttersprache die Kriegsartikel vorge­Jesen werden. Darauf unterzeichnet er eine Art von Kontrakt, den er mit der holländischen Regierung schließt, wonach er sich

Kommt der Rekrut nach Harderwyt, so warten seiner hier arge Enttäuschungen. Die Kaserne ist ein düsteres Gebäude, deffen vergitterte und vermauerte Fenster auf ein Buchthaus schließen laffen; finster und trübselig ist der ganze Eindruck. Man nimmt dem jungen Manne die Papiere ab, es wird ihm ein schmieriger Strohfad in einer schmugigen eisernen Bettstelle mit unrein lichen wollenen Deden angewiesen, und Niemand kümmert fich weiter um ihn. Ueberall herumlungernde faulenzende Soldas ten, die vor langer Weile nicht wissen, was sie anfangen sollen, Die deshalb ihre rohen Späße oder findische Albernheiten tret ben. Ueberall Schmus und Unordnung. Der Rekrut wird in Harderant absolut nicht beschäftigt, wohl aber gelöhnt und verpflegt; bis Nachmittags 3% Uhr darf Niemand die Kaserne verlaffen, sonst mag Jeder thun und laffen, was ihm beliebt. Es befindet sich in der Kaserne nämlich eine Kantine, und man will die Leute nöthigen, hier den größten Theil ihres Geldes zu verzehren. Das geschieht denn auch in einer Welse, daß

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Abg. Siemens( disch.- freis.): Mit Rücksicht auf die Angriffe, die Herr Woermann neulich erfuhr, tonstatire ich zu nächst, daß ich an diesem Gesez insofern ein gewisses persön liches Intereffe habe, als ich Mitleiter eines der größten deut schen Justitute bin, das nächst der Reichsbant die größten Umfaßziffern aufweist. Vielleicht ist mein Intereffe nicht ge­rade ein so direttes wie das der Großgrundbesizer an den Getreidezöllen. Aber ich halte es für richtig, das im Voraus flar zu stellen, damit Sie erwägen mögen, welchen Werth Sie meinen Deduktionen beilegen wollen. Die Stel­lung der Deutsch- Freifinnigen ist wiederholt in der Richtung largestellt, daß eine prinzipielle Oppofition gegen Steuern nicht vorhanden ist, sondern daß wir einem Steuer Programm, welches seinen seinen Schwer punkt in Schutzöllen für Landwirthschaft, als Bucker­und Branntweinerportbonifikation, Getreidezöllen und in Vers theuerung der nothwendigen Lebensmittel sucht, ein anderes Programm gegenüberstellen, welches auf Reform der Zuckers und Branntweinsteuer hinzielt. Und gerade über die vorlie­gende Frage haben die Abgg. v. Stauffenberg und Richter fich 1878 und 1881 geäußert, ersterer dahin, daß man eine generelle Regulirung der Stempelgesete anstreben müsse, letzterer, daß, wenn man eine solche Steuer bewilligen fönne, fte doch nur bewilligt werden dürfe um den Preis einer Verminderung des Betroleumzolles. Insofern ist Einstimmigkeit mit Herrn von Wedell vorhanden, wenn er erst nach Erschöpfung anderer Boll­gebiete an das Gebiet der Konsumtionssteuer gehen will. Nur

für die Dauer von sechs Jahren zum Dienst in den Kolonien, und zwar nur in Ostindien, verpflichtet, und die verlesenen Kriegsartikel zu halten verspricht. Dann wird ihm in Gegenwart seines Kompagniechefs das Handgeld ausgezahlt, das ausdrücklich nur als eine ,, Gratifitation" des Staates bezeichnet wird, und der Dienstzeit rechnet jedoch erst vom Tage der Einschiffung an. Krieger ist fertig. Er erhält nunmehr Sold; die eigentliche

Nun kann der junge Soldat alle Freuden des irdischen Lebens, soweit die Stadt sie zu bieten vermag, genießen. Bors gefegte bekümmern sich nur um ihn, falls man noch Geld bei ihm vermuthet. War er in Harderwyl lange im Loge ment, so wird ihm sein Handgeld vom Feldwebel mit einer wegwerfenden Miene ausgezahlt; diese würdige Kompagnie Wutter" weiß ja sehr wohl, daß für ste wenig oder nichts mehr zu hoffen ift. Bleibt jedoch dem Neu­angeworbenen noch ein namhafter Theil des Handgeldes, worüber unter der Hand bereits Erkundigungen eingezogen find, so ist die Behandlung eine ganz andere, eine vorzügliche. Der Feldwebel, die Unteroffiziere und Korporale der Kompagnie übernehmen dann gewiffermaßen die Rolle des Logement halters. Ein Unteroffizier gewöhnlich ber Fourier, würdigt den jungen Mann der Ehre, in der Zeit, bleiben andern Soldaten die in der Kaserne müssen, ihn auf einem dienstlichen Ausgang" zu begleiten, etma um irgend eine Sache einzukaufen. Man fehrt in ein träger der Kompagnie. Wirthshaus ein, und trifft dort ,, zufällig" die übrigen Würden­Allgemeine Verwunderung, große Freude! Der junge Krieger fühlt sich geschmeichelt, so freund­lich von seinen Vorgefeßten empfangen zu werden, er läßt für Alle einschänken, trinkt mehr als er vertragen kann, und wird schließlich der Reihe nach in haarsträubender Weise ange pumpt". Was diese Anleihen zu besagen haben, wird man vers stehen, wenn man bedenkt, daß der ganze Kadre des Werbe- Des pots aus Angehörigen der Holländischen Armee besteht, welchehar derwyl nicht verlassen, während die neuangeworbenen Mann schaften alle vierzehn Tage nach ben Kolonien abgeben. Sat fich der Rekrut, wie es der Holländer nennt, royal", d. h. freigebig gezeigt, so wird ihm am nächsten Tage die Erlaubniß, Die Nacht außerhalb der Kaserne zubringen zu dürfen. Damit hat es jedoch seine eigene Bewandtnis.

( Schluß folgt.)