nöthig Saluß der Debatte unmöglich gemacht sei, feinen Antrag zu öllnerijd begründen sowie die mißverständliche Auffassung desselben zu bervorgebefeitigen. lichung be Abg. v. Reinbaben: Herr Richter hat mir vor itte fte geworfen, mit Behaglichkeit von der oppofitionellen Stellung er Antre eines Abgeordneten gesprochen zu haben. Die Bemerkung en Antre bat ibn mobl nur darum empfindlich berührt, weil er selbst t mehr zu dieser Oppofition gehört. Wenn er aber weiter unter was wo Anspielung auf meinen Beruf von der Verantwortlichkeit g der Ge gouvernementaler Abgeordneter gesprochen hat, so erwidere ich, htung daß es nicht Sitte dieses Hauses war, auf die außerparlamen Auffaffung tarische Stellung...( Der Präfident erklärt, daß Redner den timistis Nahmen der persönlichen Bemerkung überschritten habe.) Ich Daß es atläre, daß wenn man mich durch die wiederholten Anspie antommlungen auf meine amtliche Stellung aus dem Barlament auch ein hinausgraulen könnte, so wäre ich sicherlich nicht hineinge­aubringe tommen.

Abg. Woermann: Herr v. Scholz hat gesagt, ich ter hat bi felbft habe in meinen Wahlreden die Frage der Erhöhung der fzubausche Getreidezölle erörtert. Ich frage alle Herren hier, ob Sie ge tgebenbeglaubt haben, daß alle die Dinge, die Sie in Jbren Wahl. 10 weißben besprochen haben, uns gleich in der nächsten Seffion n Male bier beschäftigen würden.( Lebbafter Widerspruch rechts.) ße Unruh habe übrigens in meiner Wahlrede bemerkt, daß ich lbg. Right nicht an die Möglichkeit einer Erhöhung der Getreidezölle von ein glaube tann i

zuordnen

Abg. Meyer( alle): Herr Minister v. Scholz hat mir blofe entgegenbalten, daß er die von mir erwähnte Verfügung nicht wieder unterschrieben habe. Wir tennen feinen Unterschied zwischen nicht dem Minister in Bertretung und dem Minister in eigener ollbehör Berson, und habe ich mich nicht für befugt gehalten, mich in das undesra arte Berhältniß zwischen dem Minister und seinen Berwal tungs- Direttoren einzumischen. Herr v. Wedell- Malchow hat n Bund allärt, er wisse nicht, wie weit er meine Ausführungen über

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die Bulaffung des Rechtsweges habe ernst nehmen sollen. Das but mir leid, aber ich glaube nicht, ihn durch meine Rede in iner Auffaffung unterstügt zu haben. Dieselbe ist also wohl ur aus den unverfteglichen Quellen gekommen, die in seinem tigeren Geifte sprudeln.( Große Heiterkeit.)

Bom Regierungstische wird erwidert, daß über die weitere Beschreitung dieses Weges im Schoße des Staatsministeriums bereits Erwägungen stattgefunden haben, deren Resultat noch nicht feststehe. od

Der Entwurf wird darauf im Ganzen unverändert ge­nehmigt, der Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüffig gemachten Bestände der in den§§ 94 und 95 ber Hinterlegungsordnung bezeichneten Fonds und Gelder pro 1884 durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Schluß 1 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 11 Uhr. ( Dritte Berathung des Etats.)

Lokales.

Schreiber mit der Aufnahme des Informations- Protokolls und da Waloner seines gebrochenen Armes wegen außer Stande war dies Protokoll zu unterschreiben, so ließ Schmidt eine alte Bekannte desselben, eine Frau Fleischer, welche ihm den neuen Klienten zugeführt hatte, an deffen Stelle die Unter­schrift vollziehen. Hierbei wies er aber die Frau Fleischer an, zwischen dem Text des Protokolls und der Unterschrift einen leeren Raum zu lassen und diesen hat er später eigenmächtig mit einem Bufaz ausgefüllt, wonach ihm Waldner feine Forderung als verfügbares Eigenthum zedirte. Später hat Schmidt bei der Prozeßvollmacht dasselbe Manöver ausgeführt. Natürlich ließ er sich von Dem armen Maurer 10 Mark Gerichtskostenvorschuß zahlen und rührte dann die Finger in dieser Angelegenheit nur, um das Geld für sich zu verausgaben. In ähnlicher Weise verfuhr der Boltsanwalt" in anderen Fällen und stets waren es arme Leute und Arbeiter, die ihm ins Garn geringen und von ihm gerupft wurden. Beide Angeklagten machten in der Verhand lung die unglaublichsten und raffinirtesten Winkelzüge, um sich aus der Schlinge zu ziehen, der Staatsanwalt hielt aber Beide durch die Beweisaufnahme überführt und beantragte gegen Schmidt 2 Jahre 2 Monate Buchthaus, gegen Vogt 6 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof verurtheilte Schmidt zu 2 Jahren, Vogt zu 9 Monaten Gefängniß, rechnete ihnen auch je 3 Monate der die Untersuchungshaft an.

er. Wanderluft steckt in dem Berliner , wie in jedem Großstädter. Nicht etwa, daß er besonderen Trieb hätte, weite und abenteuerliche Reisen zu unternehmen, im Gegentheil, der richtige Berliner befigt, troßdem seine Stadt allmählich im­ponirende Größenverhältnisse angenommen hat, immerhin noch ein gut Stüd von fleinstädtischem Sinn, der sich vor allen Dingen fin einer wirklichen Liebe zur heimathlichen Scholle Dingen fin einer wirklichen Liebe zur heimathlichen Scholle bethätigt. Aber, wenn die junge Frühlingssonne loďt, wenn Der erste laue Windzug durch die Straßen zieht, dann treibt es ihn gans mächtig hinaus in die freie Natur, dann will er auch einmal etwas mehr sehen von dem blauen Himmel, der fich gleich gütig und gleich lächelnd über uns Alle ausbreitet, dann will er mit eigenen Augen beobachten, wie das keimende Leben fnospt und mächtig hervorschießt, er will fich selbst davon überführen, daß es noch etwas anderes giebt auf der Welt, als dunlle vier und fünfftödige Hinterhäuser mit schmußigen Höfen, endlose, langweilige Laternenreiben und grau in grau gezeichnete Asphaltstraßen. Hat der Arbeiter während der ganzen Woche dem öden, geist- und nervenabspannenden Gellapper der Maschine gelauscht, die ihm nichts Neues zu erzählen weiß, wenn er den Dunst der Fahrifen eingeathmet hat, dann zieht er hinaus, um auch einmal frei aufzuathmen in der freien Luft, fich harmlos zu freuen an den Wundern, die ihn um geben und von denen er während der sechs harten Wochentage fo gut wie nichts zu sehen bekommt. Es liegt entschieden etwas Rührendes darin, wenn man draußen in Vergnügungs- und Borarten Berlins Männer steht, denen man es anmerkt, daß fie gewohnt find den schweren Schmiedehammer mit nerviger Faust zu führen, die mit Feile und Hobel umzugehen verstehen, und die draußen mit einer gewissen Art stummer Andacht den ersten knoependen Trieb an Baum und Strauch betrachten, die dem jubilirenden Gesang der Lerche, die sich hoch oben blauen Aether wiegt, ebenso wundert lauschen wie ein Börsenmann den trillernden Tönen einer berühmten Sängerin. Und weshalb sollten sie auch nicht? Für sie ist die freie Natur ja fast ein unerschlos­fenes Wunderland, fie widmen fich dem Genuß derselben in den wenigen freien Stunden, die ihnen bleiben, mit einer ganz anderen Jnnigkeit, als derjenige, dem es freisteht, fich tagtäglich draußen zu ergeben. Man tann das gerade jett sehr häufig beobachten, und namentlich der lezte Sonntag mit seiner

Abg. Richter: Es ist mir nicht eingefallen, Herrn von Reinbaben aus dem Parlament herausgraulen zu wollen. Wenn dhon einmal Konservative hier find, so wünschte ich, daß alle so wären, wie er.( Große Heiterkeit.) Herr Minister v. Bur­beschränke mich hervorzuheben, daß ich von Beitungsnachrichten

lungen der Interessenten und die mir von denselben vorgeleg unsichtbar in dem ten Driginalurkunden der Bollbehörden. Wenn einer der flet­neren Herren Minister fünftig nach hohem Vorbilde fich ge­brungen fühlen sollte, auch persönlich ausfallend gegen mich zu lemit ersuchen, mir vorher wenigstens einigermaßen aufmerksam

Juzuhören.

Schluß der Sizung 5 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr.( Anträge Adermann, Jung, green, Grillen bera er.)

Abgeordnetenhaus.

36. Sigung vom 9. März, 12 Uhr. Am Ministertische von Butttamer, Maybach, von Scholz und Kommiffarien.

Der zum Etat pro 1885/86 eingegangene Nachtrag wird von der Budgetkommission zur unveränderten Genehmigung empfohlen.

Die durch die Etatifirung der braunschweigischen und schles, wiglichen Bahnen, sowie der Münster - Enscheder und der Halle Sorau- Gubener Bahn entstehenden Veränderungen in den Ein­Diskussion vom Hause genehmigt, ebenso die Forderung von 20 970 Mt. zur Verstärkung der Lotalpolizei in Frankfurt a. M. und die extraordinäre Forderung von Donnersmard an der Steinkohlengrube Guido bei Babrze einschließlich der ihm gehörigen zwei Freifuren. Das Etatsgesetz wird darauf ebenfalls ohne Dis luffton unverändert angenommen; desgleichen das Anleihe gefet. Der Anleihebedarf beläuft sich unter Berücksichtigung Der Beschlüsse zweiter Lesung und des Nachtragsetats auf 22 369 962.

in allen ihren Stüden erledigt

Die zweite Berathung des Etats ist damit In der Generalbistuffion der dritten Berathung des Ge­fegentwurfs, betreffend wegepolizeiliche Vorschriften für Schles­ wig- Holstein , wünscht

Abg. v. Rauchhaupt, daß die Regierung auf dem

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warmen Frühlingssonne, lodie die russigen staubgeschwärzten Männer mit ihren Frauen und Kindern zu Tausenden hinaus in das Freie. Es mag sein, daß es im Thiergarten am Sonntag Nach­mittag sehr fein, sehr nobel zuging, an anderen Orten war es entschieden viel herzlicher und gemüthlicher. Im vornehmen Berlin W. zeigt man seine Kleider, seine Pferde, seinen Wagen und sein gelangweiltes Geficht, man ift froh, wenn man die Stunden, während welcher der gute Ton es erfordert, sich sehen zu laffen, abgeritten oder abgefahren an anderen Enden Berlins amüftrt man sich eben, man ist froh, einige Stunden unter Menschen sein zu dürfen, man freut sich mit den Anderen. Und find es auch nur wenige Stunden, die uns frei bleiben, so war man doch draußen, man

-

hat einmal andere Luft geathmet, man fühlt unwillkürlich Leib und Seele gestärkt und erfrischt. Die Erinnerung an ein paar schöne Stunden im Freien bleibt und gewöhnlich während der ganzen Woche, fie belebt uns zu neuer Hoffnung, und schließlich er­fcheint uns auch in schweren Wochentagen das Stückchen Himmel, welches wir durch die blinden Scheiben Fabriten erbliden, weniger trübe, weniger grau. Mögen am ersten schönen Sonntag noch recht viele folgen.

Der

N. Vergiftung auf offener Straße. Ein zirka 30 jähri ger Handlungsgehilfe M. machte gestern Mittag 2 Uhr vor dem Hause Krausnidstraße 3 a dadurch seinem Leben ein Ende, daß er aus einer Flasche eine Quantität Oleum zu fich nabm. M. stürzte sofort auf den Steinstufen zusammen und gab nach furzen Augenblicken seinen Geist auf. M., welcher bei einem Kaufmann Pflaum in der Büsching- und Barnimstraßen- Ecke angestellt und seit vorgestern von seinem Prinzipal entlassen worden war, soll die That aus Verzweiflung vollbracht haben. Polizei Bericht. Am 7. d. M. wurde auf dem Felde bekannter, 60 bis 70 Jahre alter, anscheinend dem Arbeiter ftande angehöriger Mann in erstarrtem Zustande aufgefunden und nach dem Krankenhause am Friedrichshain geschafft.-

Wege der provinziellen Gesetzgebung auf diesem Gebiete fort­fahre, vorher aber die betheiligten Provinziallandtage gutacht- zwischen der Tilfiter und der Petersburgerstraße ein un­

sipalrath, seit derselbe ultraradikal geworden, mit der Polizei geführt hat, hat dieselde mehr und mehr außer Stande gelegt, mit der erforderlichen Energie aufzutreten. Der felben steht nicht die Hälfte der Leute zur Verfügung, beren

fie bedarf.

und

Macé, der frühere Chef der geheimen Polizei, unzweifelhaft der tüchtigste, der existirt hat, enthüllt in seinem fürzlich herausgegebenen Buche: Le service de la sureté bie Schwächen der Polizei in schonungsloser

geben.

Der Vorarbeiter Wodzniac verunglückte an demselben Tage in der Seifenfabrik von Treu u. Nuglisch dadurch, daß er beim Talgschneiden mit der rechten Hand zwischen Welle und Kamm­Talgschneiden mit der rechten Hand zwischen Welle und Kamm rab der Maschine gerieth, wobei ihm das Fleisch der oberen Hind abgequetscht wurde. In der Nacht vom 7 ten zum 8 ten d. M. brannte ein Gartenhaus auf dem Grundstüd, Roon Straße Nr. 7 völlig nieder. Am 8 ten d. M. Nachmittags erschoß sich ein Mann in seiner in der Bärwaldstraße belegenen Wohnung mittelst Revolvers. Bu derselben Zeit sprang ein

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Weife. Für ganz Paris und das Seinebepartement beträgt Mann in selbstmörderischer Abficht unweit der Eisenbahnbrüde bie ganze geheime Polizei laum 200 Personen. Die Eifer­sucht anderweitiger Verwaltungsorgane und die bureau­tratische Administration verhindert außerdem eine geeignete Polizeireviers gebracht, von wo aus er nach Anlegung trodener Wirksamkeit, so daß die meisten Verbrecher straflos aus­

in den Landwehrkanal. Er wurde von hinzugekommenen Ver sonen aus dem Wasser gezogen und nach der Wache des 70 ten Kleider fich nach seiner Wohnung begab. Um dieselbe Beit fiel der Arbeiter Knack im Hause Gartenstr. Nr. 165 die zur Wohnung seines Bruders im Keller führende Treppe hinab und erlitt dabei eine derartige Verlegung an der Stirn, daß er

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Man sieht aus dieser ganzen Darstellung, daß die Unsicherheit in Paris , über die so viel lamentirt wird, nach dem Lazaruskrankenhause gebracht werden mußte. im Grunde feine andere Ursache hat, als die Unzu träglichkeit der Polizei und die Hindernisse, welche ihrer Wirksamkeit in den Weg gelegt werden. Macé selbst hat fich nur deshalb zurückgezogen, weil er einsah, baß so, wie die Dinge liegen, unmöglich etwas ausgerichtet werben fann. Deshalb muß man nothgedrungen die von den Agenturen angebotene Handreichung annehmen,

betrieb.

Gerichts- Zeitung.

Anwaltsbureau für Gerichts- und Verwaltungsfachen so lautete der hochtrabende Name eines Instituts, welches in Der Langenstraße domisiliit war und unter der Leitung des Wintelfonfulenten Friedrich Hermann Ernst Schmidt stand. Genanntes Bureau hat im Laufe einer fast dreijährigen Eri stenz unsägliches Unheil angerichtet, da es hauptsächlich von

energisch und schnell zu arbeiten, so daß die offizielle Polis sogenannten kleinen Leuten in Anspruch genommen wurde. zei fich felten an diese privaten Kollegen um Auskunft Der Inhaber Schmidt ist während der lezten Jahre wenig Bewegung gesetzt, um die gewünschte Auskunft zu ertheilen, fuchungshaft, so verbüßte er eine Gefängnißftrafe wegen Ur benn das Honorar ist groß und besteht in der Protektion fundenfälschung, Unterschlagung oder wegen Betruges. Gestern ber Obrigkeit und in der thunlichsten Straflosigkeit für ihren anderweitigen mehr oder minder bedenklichen Geschäfts­

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aus dem Gefängnisse herausgekommen, saß er nicht in Unter

hatte sich wiederum die 3. Straflammer des Landgerichts I mit ihm zu beschäftigen, indem gegen ihn eine schwere und eine einfache Urkundenfälschung, sowie ein Betrugsfall ver­bandelt wurde. Der Beihilfe zur schweren Urkundenfälschung an­getlagt hatte einer feiner ehemaligen Bureauarbeiter, der Schreiber Arthur Hermann Felix Vogt auf der Anklagebank

Deshalb kann der Rampf gegen die Agenturen nur bann Erfolg haben, wenn der Polizei die Möglichkeit ge währt wird, dieselben zu entbehren. Aber es wird schwer neben ihm Blag zu nehmen. Die Verhandlung entrollte ein halten, die Bariser davon zu überzeugen, für welche die Boli- charateristisches Bild von dem gemeingefährlichen Treiben dieser jei stets der Sündenbod ist. Deshalb müssen die Zustände Sorte von Voltsanwälten"; Schmidt erfreute sich einer sehr noch viel schlimmer werden, die nächtlichen Mordanfälle umfangreichen Prarts und durch sein gewandtes Auftreten und Morin- Affairen müssen sich noch weit mehr häufen, ist es zu erklären, daß seine bedauernswerthen Klienten ihm the man begreift, daß ein anderes Verhältniß zur Polizei rückhaliloses Vertrauen schenkten. Im Juni vorigen Jahres bes bas einzige Mittel ist, die Sicherheit in den Straßen und auftragte ihn der Maurergeselle Waldner, welcher auf einem Neubau ben Frieden in den Häusern wiederherzustellen.

welches durch ein bedeutendes Rednertalent unterstüßt wurde,

verunglückt war, eine Entschädigungsflage gegen seinen ehe­maligen Arbeitgeber anzuftrengen. Schmidt beauftragte seinen

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Die Beförderung zweier Kaffiber aus dem Unter­fuchungsgefängniß zu Moabit lag einer Antlage zu Grunde, die gestern gegen den früheren Gefangenen- Aufseher Friedrich Wilhelm Kliecke wegen Aanahme von Geschenken für eine pflichtwidrige Handlung, gegen den Fleischhändler Louis Bruno Wieland wegen Anstiftung bierzu, so vie gegen die Wittwe Marie Sadroszinska, geb. Wieland wegen Beihilfe vor der erften Straffammer hiesigen Landgerichts I. verhandelt wurde. Der Angeklagte Wieland befand sich im August v. J. unter dem Verdacht begangener Heblerei in Untersuchungshaft. Es gelang ihm, dem ersten Angeklagten, der sich in Folge einges fretener Krankheits- und Todesfälle in der Familie in großer Noth befand, zu bereden, ihm erst einen und später einen zweiten Brief an die Aoreffe seiner mitangeflagten Schwester zu besorgen. Den ersten Brief bestellte liede persönlich und erhielt dafür laut der in dem Schreiben enthaltenen Anweisung ein Geschenk von 5 M. Den zweiten Brief sandte er durch die Post an Frau Sadtoszinski, welche darauf an eine ihr aufgegebene Aoreffe einen Roupon im Werthe von 4 M. sandte. Dem ersten Briefe hatte Wieland auch seinen Siegelring beigefügt gehabt. In der gegen Wie­land schwebenden Anklagesache wegen Hehlerei fand bei deffen Schwester eine Haussuchung statt, bei welcher der gedachte Ring gefunden ward, welcher als dem Wieland gehörig retognoszirt wurde. Auf diese Weise erhielt die Behörde von der Besorgung der Kaffiber Kenntniß. Gegen Frau Sabroszinski, die sich seit dem 4. November cr in Untersuchungshaft befindet, mußte auf Freisprechung erkannt werden, weil dieser die Beamtenqualität des Kliecke nicht bekannt war; dieser wurde zu einem Jahr, Wieland zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt und Ersterem auch die Ehrenrechte auf ein Jahr abgesprochen. Den beiden Verurtheilten wurden je 3 Monate auf die erlittene Unter fuchungshaft angerechnet.

Ein Arbeiterbanquier" stand als gewerbs- und gewohn­beitsmäßiger Wucherer in der Person des Schlossers August Jablonsky am Sonnabend vor der ersten Straffammer am Landgericht II. Die Beweisaufnahme in Verbindung mit den attenmäßigen Ergänzungen des Worfizenden ergab folgenden Thatbestand: Der 33 jährige Angeklagte, der seit 7 Jahren im Feuerwerkslabocatorium zu Spandau arbeitete, hatte sich unter seinen Arbeitskollegen die Bezeichnung Banquier" erworben, well er den Acbeitern stets mit größter Bereitwilligkeit Geld lich. Was die Binsen, die der ,, Banquier " nahm, anbetraf, so gab sich derselbe mit Kleinigkeiten nicht ab, er ließ sich nur für jeden geliebenen Thaler an jedem Löhnungstage alfo vierzehntäglich

25 Pf., in Summa 200 pCt Binsen zahlen. War es in einzelnen Fällen Noth, was die Leute bewog, fich in die Krallen bes Banquier" zu wagen, so war es in vielen Fällen auch nur Leichtsinn, auf jeden Fall war der Banquier" ein viel begehrter Mann und machte ein glänzendes Geschäft. Er ,, ver­stand" aber auch das Geschäft" vorzüglich, besonders wußte er bas Wuchergefeß geschickt zu umgehen. Wenn ein neuer Kunde zu ihm tam, um einige Thaler Geld zu leihen, und wenn ihm dieser, um ihn entgegenkommender zu machen, seine Noth tlagen wollte, so verbot er dem Dabrlebenssucher den Mund und fagte: Sch will von Ihren Verhältnissen nichts wiffen!" Auf diese Weise suchte er sich vor dem belastenden Momente der Kenntnis" oder Ausbeutung der Noth Anderer" zu schüßen. Die Höhe der Binsen wurde nie zahlenmäßig festgesezt, er fagte nur: Wenn Sie mir das geben was andere geben, so sollen Sie Geld kriegen!" Sein Binsfuß war ja auch bes tannt, im übrigen aber rechnete er bei jeder Abzahlung seine 200 Prozent Binfen oder mehr von der Rate ab, und erst der Rest tam vom Kapital in Abzug. So ging das viele Jahre bis in das Jahr 1884 hinein, und das Geschäft hätte noch

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länger geblüht, hätte der geldgierige, Banquier" nicht schließlich zu noch schlechteren Mitteln geniffen, fich zu bereichern. So lieb er im Jahre 1882 dem Dreher B., dem das Kind er frantt war, 9 Mr. Als dieser bei der nächsten Löhnung 9 Mt. 75 Pf. zurückzahlen wollte, redete ihm Jablonsky zu, das Geld noch weiter zu behalten. B. behielt das Geld und zahlte lange Beit die üblichen Binsen; dann tamen noch mehr Darlehen zu, in Summa 27 Mt. Bis zum Jahre 1883 hat der Schuldner laut schriftlichen Nachweise 38 Mt. abgezahlt. Troßdem schwindelte Jablonsky B., als fich dieser eines Abends in Bier­laune befand, einen Schuldschein über 93 Mt. ab, den er alsdann sofort einflagte. Bei diesem Zivilprozeß tam der Wucher zur Sprache und die Entscheidung wurde ausgesetzt, bis die Sache strafrechtlich ausgetragen sein würde. Aehnliche und noch schlimmere Manipulationen hat der Angeklagte noch mit einer ganzen Reihe anderer Zeugen ausgeführt. Der Ge richtshof hielt die Momente der Gewerbs und Gewohnheits­mäßigkeit", der ,, Ausbeutung der Noth", wie des Leichtsfinns" für erwiesen und erkannte mit Rücksicht auf die bisherige Un­bescholtenheit auf sechs Monate Gefängniß, 500 Mt. Geld buße und ein Jahr Ehroerluft. Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr Gefängniß und 5 Jahre Ehrverlust beantragt.

Landesverraths Prozeß vor dem Reichs. Gericht. Leipzig , 7. März. Heute Mittag 12 Uhr wurde das Ür theil in dem Landesveriaths- Prozeß gegen den Kaufmann Farffens aus Lüttich und den Geschäftsmann Knipper aus Birkenfeld in öffentlicher Sigung des vereinigten zweiten und dritten Straffenats des Reichs- Gerichts verkündet. Da zu hoffen war, daß man durch die bei dieser Gelegenheit mit bes fannt zu gebenden Erkenntnißgründe den ersten richtigen Ein­blick in die dem Prozeß zu Grunde liegenden Thatsachen er halten werde, so hatte sich zur Urtheils verkündigung ein sehr zahlreiches Publikum eingefunden. Es wurde diese Erwartung auch nicht getäuscht, die öffentlich publisirten Motive des Urtheils waren ausführlicherer Art, als man in Rücksicht auf die strenge Geheimhaltung der vorausgegangenen Verhandlungen annehmen durfte. Wir wissen nun, daß es fich um ein gegen das Wohl und die Sicherheit des Deutschen Reiches unternommenes Vers brechen handelt, dessen Anstifter ein im Dienste und Solde der franzöfifchen Regierung stehender Belgier gewefen ist, dem es leider gelang, gegen schnödes Gold die Pflichttreue einiger An­gehörigen der deutschen Armee zu Falle zu bringen.

Das schon mitgetheilte Urtheil lautete dahin, daß der An­getlagte Janffens wegen in zwei Fällen begangenen Landes­verrathes mit 8 Jahren Buchthaus zu bestrafen, der Angeklagte Knipper dagegen von der Anklage der Beihilfe zu diesem Ver­brechen freizusprechen set.

Wir faffen die Erkenntnißgründe in Folgendem zusammen;