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hen Bedürfriffe nicht mehr befriedigen können. Bei einem Bohnsatz von 3 M. und 2,50 set bei den hiesigen Verhältnissen nb bet angestrengter Nachtarbeit selbst nur bei mäßiger Fa ilie nicht auszufommen. Sie prunten immer mit unserer Straßenreinigung, gedenken Sie auch derer, die dieselbe ver Stabtrath Me ubrink befireitet zunächst die Richtigkeit Angaben über die Lohnhöhe. 3 Mt. werden gezahlt und uc ausnahmsweise 2,50 Mt. Jm Uebrigen find die herr­haften" schon mitunter so alt, daß fie fich verheirathen onnen, wie das fürzlich erst vorgekommen ist.

Stadtv. Gördi: Die von mir angegebenen Sablen find em Etat entlehnt. Der Versuch des Herrn Stadtrath, die ben anzugreifen, ist also mißlungen. Wenn er glaubte, durch Bigeleten das zu erreichen, was er bei ernster Distuffton nicht reichen tann, so wird ein solches Benehmen in der Bürger haft schon genügende Würdigung erfahren. Herrschaften", un ja die sollen wohl wenn der Herr Stadtrath meint tiner Meinung nach nicht so viel erhalten, daß sie sich vers eirathen können, fast flingt es so aus den ironischen Bemer ungen des Herrn Vorredners heraus.

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Kapitel XV. 5. Abtheilung 1. Gemeindefriedhöfe, bird ohne Debatte angenommen. Abtheilung 2. Bivilstandse Enter: Stadtv. Gerold regt an, ob nicht die etatsmäßigen Beamten im Gehalt den Hilssarbeitern gleichzustellen wären. Bach längerer Debatte, an der sich unter Anderen Rämmerer Runge betheiligt, wird der Antrag Gerold angenommen.

Stadto. Dopp rügt, daß die Hilfsarbeiter zu abhängig on ihren vorgefegten Beamten seien. Einer fet u. A. ent­effen worden, weil er eine Betition an den Magistrat um Befferstellung mitunterschrieben habe.

Stadtrath Schreiner erwidert, der betreffende Beamte i nicht wegen Unterschrift der Betition, sondern wegen Re itenz entlaffen. Ueberhaupt soll man fich büten, die Stellung efer Hilfsarbeiter zu überschäßen.

Stadto. Dopp: Er tenne die Thatsachen nicht genau. babe nur hypothetische Thatsachen erwähnt. Im ebrigen find seine Ausführungen unverständlich.

Rämmerer Runge erwidert in kurzer Weise und wider­gt die Ansichten des Stadto. Dopp.

6. Verwaltung der Krankenhäuser und Einrichtungen für Besundheitspflege. Abtheilung 1. Siedbananftalten: A. für rauen; B. für Männer, werden ohne Debatte angenommen.

7. Vorlage zur Beschlußfaffung, betreffend die Skizze um Neubau einer Gemeinde- Doppelschule auf dem Grund ide Müllerstr. 48. Es wird die Einsegung einer Rom­miffton beantragt.

Stadtv. Grunert betont, daß namentlich der mangel­aften Stigge balber eine solche Kommiffion erforderlich fei

Baurath Blankenstein spricht gegen Einsegung einer Rommiffion.

Die Einsegung einer solchen wird abgelehnt und die Ma iftratsvorlage mit äußerst zweifelhafter Majorität ange­ommen. 8. Vorlage -zur Beschlußfaffung-, betreffend die Er erbung des von den Grundstüden Kaftanien- Allee 65/66 zur Bürgersteigregulirung erforderlichen Terrains. Wird ohne De­batte genehmigt. - zur Beschlußfaffung-, betreffend die Er

9. Borlage

werbung des von dem Grundstücke Alexandrinenstr. 118 zur Straßenregulirung erforderlichen Terrains. Stadtv. Löwel beantragt Ausschußberathung.

Es wird demgemäß beschloffen.( Rufe: Gegenprobe.)

10. Vorlage

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est!

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gedreht", ganz wie das beim Gas der Fall ist. Brivatleute, die gerne Bier trinken, tönnen fich ebenfalls eine Röhrenleitung ins Haus legen laffen. Sie brauchen dann das Bier sich nicht mehr über die Straße zu bolen, und alle Klagen über fleines Maß oder abgestandenes Bier sc. haben ein Ende. Probatum Wir leben doch wirklich in einer großartigen Beit! N. Ein räuberischer Ueberfall ist, wie uns von Augen zeugen berichtet wird, gestern Nachmittag auf den Boten eines hiefigen Bankinstituts am Spittelmarkt verübt worden. Dem Boten, der eine nambafte Summe von der Reichsbant ab geholt hatte und dieselbe in einer Geldtasche trug, wurde an Dem eingangs genannten Plage plöglich von einem reduzirt aussehenden Individuum versucht, die Geldtasche zu entreißen; dem energischen Widerstande, den der Angefallene leiftete, war es zu danken, daß der Strolch seine Absicht nicht zur Aus­führung bringen, vielmehr von anderen Bersonen festgenommen werden konnte. Behufs Feststellung seiner Bersönlichkeit wurde der freche Räuber nach dem nächsten Polizeibureau geschafft.

Eine Spur des Raubmörders, der den Angriff auf den Schauspieler Paul machte, ist nach Angabe der Pos. 3ta." ge funden. An derselben Bude, an welcher der Bug zum Stehen gebracht worden war, erkundigte fich, nachdem er wieder weiter gefahren, bei dem Bahnwärter ein plößlich auftauchender Herr, aus welchem Grund der Bug gehalten habe. Nachdem der Wärter erklärt batte, er tenne den Grund nicht, fragte der Fremde, wo er fich denn eigentlich befinde. Hierauf ging der Fremde. Bu bemerken ist, daß sich dort kein Weg befindet. E ist anzunehmen, daß der Fremde Derjenige gewesen ist, welcher muthmaßlich schon in Berlin mit eingestiegen, um Paul, den er für einen reichen Ruffen gehalten haben mag, unterwegs zu ermorden und zu berauben. Nachdem die Beraubung mißlun gen war, gelang es ihm, vom Waggon, als derselbe langsamer fuhr, herabzuspringen und nach dem Walbe au entkommen. Bald lehrte er aber zurück, vergewifferte fich durch jene Anfrage beim Wärter, ob derselbe von dem Attentate schon etwas wife und befragte ihn hierauf, als er sah, daß dem Wärter noch nichts bekannt sei, nach der Gegend.

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Polizei Bericht. In der Nacht vom 17. zum 18. b. M. vergiftete fich ein in der Grünauerstraße wohnendes Mädchen. Am Die Leiche wurde nach dem Obduktionshause geschafft. 18. b. M. früh sprang eine Kellnerin nach vorangegangenem Streit mit ihrem Liebhaber in selbstmörderischer Absicht in der Nähe der eisernen Drehbrüde in den Landwehrkanal. Der da bet anwesende Liebhaber sprang ihr nach, um fte zu retten, tam jedoch anscheinend auch in Lebensgefahr. Beide wurden, ohne Schaden genommen zu haben, von einem mit seinem Kahn in der Nähe liegenden Schiffer aus dem Waffer ge zogen. Am Vormittage deffelben Tages wurde an der Schleuse die Leiche eines etwa 45 bis 50 Jahre alten Mannes, ein Taschentuch mit dem Namen Bally" gezeichnet in der Hand haltend, im Waffer gefunden und an der Kronprinzen­brücke die Leiche eines etwa 30 Jahre alten, anscheinend dem Arbeiterstande angehörenden Mannes angeschwemmt. Beide Leichen wurden nach dem Dbduktionshause geschafft.

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Gerichts- Zeitung.

Play zu nehmen. zur Beschlußfaffung, betreffend die Er­

werbung des zur Freilegung der Bärwaldstraße zwischen der Bionierstraße und der Bergmannstraße erforderlichen Terrains. Ohne Debatte wird der Magistratsantrag genehmigt.

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11. Borlage zur Kenntnißnahme, betr. die Anfrage des Stadtverordneten Goerdi und Genoffen in Bezug auf Derwaltung geltenden Grundfäße 2c., b) die Verhandlung mit der Großen Berliner Pferde Eisenbahn Gesellschaft Degen Einlegung von Früh- Wagen und Ausgabe von Tages­Billets. Stadtv. Gördi bekundet feine Befriedigung über die Auskunft des Magistrats und wünscht größere Berücksichtigung Berliner Boltsblatt."

12. Vorlage zur Beschlußfaffung, betreffend den nlauf der Grundstücke Alexandrinenfir. 5 und 6, sowie des interlandes des Grundstüde Alexandrinenstr. 11 zum Bau er höheren Bürgerschule.

Stadtv. Richter ist gegen Einsegung einer Kommission.

Die Einwendungen gegen den Ankauf seien nicht stichhaltig. Die Scornsteine find so hoch, daß feine Beläftigungen zu er arten find. Die Kasernen sind weit und schaden im Uebrigen Nichts. Wie kann man daraus ein Argument gegen den An­

lauf der vorgeschlagenen Grundstücke machen?

Stabo. Singer will den Herrn Borrebner in seinem

Enthusiasmus für die Grundstücke nicht stören. Wenn Herr Stabiv. Richter so eingehend über diese Sachen gesprochen at, warum bat derselbe über die Preisdifferenz denn geschwie­Ben? Alles dies und der gute Gebrauch, solche Sachen ein Bebend zu prüfen, zwingt uns, den gewohnten Weg der Aus­ußberathung nicht zu verlassen.

lein

Stadtrath Schmidt: Der Preis der Grundstücke ist großer, betrachte man alles dies, so ist das in der Bor­Es giebt also fattisch kein

lage bezeichnete das billigere.

billigeres.

wegen endlich zur definitiven Abmachung zu kommen. Dies Stadtv. Swalbe: Es ist wünschenswerth, der Eltern batte Herr Richter betonen müffen. Die Grundstücke, die uns um Kauf vorgeschlagen find total ungünftig gelegen, um ben von einer Anzahl störender Fabriken. Aus diesem Grunde Scheiding: Ich habe auch zur vorberathenden

bin ich für Kommiffionsberathung. Stadtv. Rommiffion gehört und kann mich den Ausführungen des Herrn Richter durchaus nicht anschließen. Die Verhältniffe find an Dere. Aus diesen Gründen bin ich für Ausschußberathung. 13. Borlage zur Beschlußfaffung, betreffend die Ver Enderung der Seizanlage im Leibniz- Gymnasium. Stadtv. Schmeis und Netchnow beantragen eine Rommiffionsberathung. Es wird danach beschloffen. Reuter- Stiftung pro 1. April 1885/86 wird

Hierauf wird die Berathung gefchloffen.

14. Etat der

en bloc

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angenommen.

15. Vorlage

bebaltung der für den Grundstücks- Erwerbungsfonds erlassenen

-zur Beschlußfaffung-, betreffend die Bei

Beftimmungen.

Stadto. Nam 3I au beantragt, diesen Punkt dem Etat­Ausschuß zu überweisen. Es geschieht.

Schluß der Sigung.

Lokales.

Dem Berliner Biergeschäft steht eine großartige Um ilgung bevor. Der seit etwa acht Tagen aus Amerika zurück­gelehrte Sohn des biefigen wohlbegüterten und in weiten außer feinem ansehnlichen Vermögen redt praktische Kenntniffe reifen befannien Rentiers v. 8., der fich jenseits des Dzeans trworben hat, beabsichtigt seine Reichthümer für Gründung tiner Brauerei zu risfiren, deren Bierkellereien mit den Lokalen einer Runden burch eine unterirdische Röhrenleitung in Ver bindung gebracht werden sollen. Das Bier wird dann statt einem Biertel oder Achtelfaß in der entsprechenden Kneipe

Wappen au besorgen. Frau Höftmann ist einen Tag später, als thr Mann, in Untersuchungshaft genommen worden. Die Angeklagten bestreiten ihre Schuld und da zahlreiche Beugen zu vernehmen find, find zwei Tage zur Verhandlung angesezt. Die Vertheidigung führt R.-A. Dr. Friedmann. Nach Erledigung der üblichen Bräliminarien beginnt der Vor figende, Landgerichtsdirektor Biebaczet, mit dem Inquifitorium der Angeklagten. Höftmann entpuppt sich als ein äußerst ge fährlicher Mensch; außer der erwähnten achtjährigen Buchthaus ftrafe wegen Münzverbrechens hat er bereits zwei Gefängniß ftrafen wegen Diebstahls und dann noch eine vierjährige Bucht hausstrafe wegen gewerbsmäßiger Hehlerei hinter sich. Die Ehefrau Höftmann ist noch unbestraft. Beide Angeklagte bes streiten mit Entschiedenheit jegliche Schuld. Höftmann vertheidigt fich mit großer Energie und führt aus, daß er unmöglich der Verfertiger der in Rede stehenden fünftlich gearbeiteten Falfifitate fein tönne, da feine Thätigkeit als Lithograph fich auf eine zwet monatliche Lehrzeit beschränkt habe, in welcher er über das Abschleifen der Steine nicht hinausgekommen sei. Er sei auch berzeit an Unrecht verurtheilt worden, indem er dem Irrthum des Schreibsachverständigen zum Opfer gefallen. Sodann führt er den großen Unbekannten, den Herrn Macistrai aus Berdin ins Gefecht, der ihm die betreffenden Stempel in Auftrag ge­geben habe. Auch den erdrückendsten Beweismomenten versucht er einen unverfänglichen, harmlosen Anstrich zu geben, und mit geradezu verblüffendem Raffinement fucht er sucht er sich durch die unglaublichsten Ausreden aus der Schlinge zu ziehen. der Schlinge zu ziehen. Seine Frau schildert er als eine Person, die durch übertriebene Mißhandlungen seitens ihrer Stiefmutter an Gedächtnißschwäche leide und in Folge einer allzuftreng religiösen Erziehung ,, verdummt" worden sei. Das mit ihr angestellte Inquifitorium widerspricht aber diesen An gaben, auch fie vertheidigt fich mit großer Zungenfertigkeit und nicht geringerem Raffinement als ihr Mann. Bei der Haus fuchung ist eine Geldsumme von 490 M. vorgefunden worden und zwar zwischen dem Boden und der untersten Schublade einer Kommode versteckt, beide Angeklagte tönnen in diesem Aufbewahrungsort in Ermangelung eines Geldschrankes etwas Verdächtiges nicht erblicken. Wenn je eine Beweisaufnahme au Ungunsten der Angeklagten ausfiel, so war es die dieser Verhandlung, aber trotzdem die Belastungsmomente sich in ers Drückender Schwere häuften, beharrten die Angeklagten bet dem unfruchtbaren System des Leugnens. Während des jenigen jenigen Theils der Beweisaufnahme, der fich auf die muthmaßliche Art und Weise der technischen Anfertigung Der Falfifilate bezog und während welcher die Deffentlichkeit ausgeschloffen wurde, wurde auch der Stadtkämmerer Runge Staatsanwalt Heinemann hielt die Angeklagten

vernommen.

auf Grund der Beweisaufnahme in allen Punkten für über­führt und sprach am Schluffe feines Plaidoyers die Ueberzeu­gung aus, daß die Geschworenen ein schuldigsprechendes Ber Silt fällen würden. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Fried mann, legte den Schwerpunkt seines Blaidoyers in die Aus­führung, daß der Frau Höftmann eine direkte Schuld nicht nachzuweisen sei und beantragte deren Freisprechung. Die Geschworenen gaben diesem Antrage Folge und bejahten nur die Schulbfragen in Betreff des Höftmann, worauf der Staats anwalt gegen denselben eine 5 jährige Buchthausstrafe, gegen Frau Hoffmann Freisprechung beantragte. Das Urtheil gegen H. lautete auf 5 Jahre Zuchthaus und die üblichen Neben firafen.

Eine bemerkenswerthe Anklage wegen Freiheits­beraubung gelangte gestern gegen den Restaurateur Johannes Androd und den Portier Ludwig Fritscher vor der zweiten Straffammer hiesigen Landgerichts I. zur Verhandlung. Das in der Friedrichstraße 60, in der Nähe der Leipzigerstraße be­Legene Lokal des Angeklagten, in welchem die Gäste durch Kellnerinnen bedient werden, wird fittenpolizeilich auf das Strengste überwacht. Am Abend des 28. August v. J. um 11 Uhr erschienen in demselben die Sittenschußleute Krause und Weidemann, um eine Kontrole auszuüben. Unmittelbar darauf rief nach der Bekundung der Polizeibeamten der erste Ange flagte bem zweiten aus dem Fenster zu: ,, Ludwig, schließen Sie schnell die Thür ab!" Als die Beamten fich entfernten, drehte Androd sofort das Gas ab und schloß die Thür des Lokals hinter sich ab, so daß die Ersteren fich im Finstern nach der ausflur tappen mußten, die fte verschlossen fanden. Dieselben begaben sich nach dem 1 Treppe hoch belegenen Lokal zurüd, mo fie erst nach mehrfachem Klopfen eingelassen wurden. Androd erklärte, feinen Hausschlüssel zu beftßen und deshalb rist in der Lage zu sein, die Beamten herauszulassen. Höhnisch äußerte er auch, wenn fie fünftig wieder nach der Polizeistunde fämen, würde er abermals abschließen lassen. Erst nach Verlauf einer halben Stunde gelang es den Beamten, auf die Straße hinauszukommen, indem ein Bewohner des Hauses die Thür von Außen aufschloß. Unmittelbar nachher war auch Androd herunter gekommen und hat sich an der nun vor ihm geöffneten Hausthür über die abziehenden Beamten luftig ge= macht. Die Angeklagten stellen jegliche Schuld in Abrede, der Gerichtshof erachtete fte jedoch bezüglich des Androd für er wiesen und verurtheilte denselben zu drei Wochen Ge­fängniß, den Fritscher sprach er mangels Beweises seines Ein­verständnisses frei.

Die Fälschung der Berliner Stadtobligationen, welche bei ihrer Entdeckung im vorigen Sommer so bedeuten des Aufsehen erregte, beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts I . Des Münzverbrechens angeklagt, hatten der Borzellanwaarenhändler Rudolf Heinrich Höftmann und deffen Ehefrau Anna, geb. Hofmann, auf der Anklagebant Höftmann hat bereits früher eine acht fährige Buchthausstrafe wegen desselben Verbrechens erlitten fährige Buchthausstrafe wegen desselben Verbrechens erlitten und zwar hatte er damals Interimsquittungen über Eisenbahn Stammattien und Binsscheine zu Magdeburger Stadt Obli gationen gefälscht. Der Thatbestand der Anklage läßt sich in Kürze folgendermaßen zusammenfaffen: In der Mittags stunde des 27. Auguft vor. Ja. taufte eine anscheinend bem Bürgerftande angehörige Frau in dem Konfiturengeschäft Don Pezold und Aulhorn, Leipzigerstr. 90, für 3 M. Stücken­chokolade, Vanille und Chokoladenbonbons, gab einen Bins­Toupon über 20 M. der 4 prozent. Berliner Stadtanleihe vom Jabre 1882 in Bahlung und erhielt 17 Mart heraus. Als der Geschäftsleiter bald darauf den Schein zu Geficht bekam, wurde fofort der Verdacht in ihm rege, daß derselbe falsch sei, er legte ihn der Magistratstaffe vor und hier wurde die Unechtheit des felben sofort bestätigt. Die Ausgeberin dieses Falsifikats ist die Frau Höftmann gewesen, die Verkäuferin bei Pezold und Aulhorn, ein Fräulein Achilles, hat sie mit aller Bestimmt beit refognoszirt, als fte ihr vorgestellt wurde. Die Ange­flagte bestritt damals, je im Geschäfte von Begold u. Aulhorn flagte bestritt damals, je im Geschäfte von Pezold u. Aulhorn gewesen zu sein und blieb bei dieser Behauptung, troßdem bei einer Haußuchung eine Düte mit der Firma P. u. A. vor­gefunden wurde, sowie auch eine Quantität Chokolade, welche der Geschäftsführer als aus seinem Geschäfte herstammend bes zeichnete. In Folge der über diese Vorfälle veröffentlichten Beitungsnotizen meldete sich bei der Kriminal- Polizei der in Beitungsnotizen meldete sich bei der Kriminal- Polizei der in der Rosenthaler Straße wohnhafte Kupferstecher Stachow und machte folgende Angaben: Am 5. August sei in seiner Wohrung der ihm damals unbekannte Höftmann erschienen, habe einen Druckstempel auf den Namen v. Rangé bestellt und ihm den betreffenden Namenszug auf einem Theaterzettel vor­gelegt. Gleichzeitig habe derselbe einen Trockenstempel bestellt auf den Namen J. Maciftrai zu Berdin und eine betreffende Federzeichnung übergeben, welche ein Wappen zeigte, das auf Federzeichnung übergeben, welche ein Wappen zeigte, das auf bem Schilde einen Bären führte. Den bestellten Trockenstempel fertigte Stachon in drei Exemplaren und holte der Angeklagte Diese drei Trockenstempel, sowie den Druckstempel auf den Namen Rangé lautend am 9. Auguft ab. Gleichzeitig bestellte er nach Beichnung einen neuen Druckstempel, ein Bären- Wappen mit Verzierung in Laub und die Buchstaben L. E. unter dem Wappen enthaltend. Nach einigen Tagen erschien der Besteller von Neuem, erklärte, daß der Bär im Wappen wie ein Hund aussehe und bestellte deshalb eine zweite Platte zum Trockenstempel. Am 29. August, Abends, bet erichten Stachow der Dienstmann Der Dienstmann Neumann mit einem Bettel, in welchem der Besteller, der sich Kaiser ge nannt hatte, um Auslieferung des Trockenstempels ersuchte. Da der Stempel noch nicht fertig war, ließ Stachow den Auf­traggeber für zwei Tage später bestellen und als derselbe dann persönlich erschien, ihn verhaften, da sein inzwischen aufgetauch ter Verdacht durch die Beitungsnotizen bedeutend verstärkt wor den war. Bei der noch an demselben Tage erfolgten Durch suchung der Höftmann'schen Wohnung, Kanonierstr. 22, find ein Binsschein der Berliner Anleihe, sowie 2 unfertige Stempel und eine Stempelpreffe vorgefunden worden. Der Binsschein hat, wie die Anflage behauptet, als Vorlage gedient, da ce ein echter ist. Die Falfifikate find jedenfalls mit den ersten Trockenstempeln angefertigt, welche Höftmann am 9. August abgeholt. Bu ihrer Herstellung ist in dem Druckstempel v. Rangé das v. und der Atzent fortgefeilt und das a durch Fellen oben geöffnet, sowie ebenfalls bei dem gedruckten Wap­Verzierungen und die Buchstaben L. E. um Das Bären Wappen weggefeilt worden sind. Bei dem Trocken stempel ist der Bär, der einem Hunde gleicht und offenbar dem Höftmann nicht gefallen hat und weshalb er bei Stachow eine neue Platte bestellte, weggeschnitten worden. Das J. vor Macistrai ist gleichfalls entfernt und aus Berdin durch Um­änderung des d in ein 1 Berlin " hergestellt worden. Mack- sei, fie bestimmt zu bezeichnen. Unter diesen Umständen machte ftrai in Magiftrat umzuändern machte ebensowenig Schwierig feiten und somit fonnte man nach allen diesen Aerderungen Deutlich Magiftrat von Berlin" lesen. Bei seiner Berbaftung

pen die

-y. Ein edles Schwesternpaar. Zu den zahlreichen Buschauern, welche am Abende des 10. Januar d. J. den Vor­stellungen in den Reichshallen beiwohnten, gehörte auch eine hübsche und elegant gekleidete Dame, welche alleine an einem etwas abseits stehenden Tische faß. Sie schien feineswegs un­angenehm berührt, als ein, anscheinend fremder, distinguirter Herr neben ihr Blag nahm; bereitwilligft ging fie auf das von thm angelnüpfte Gespräch ein und bald war das Paar in einer lebhaften Unterhaltung begriffen. Die Vorstellung war zu Ende und dankbar nahm die Dame die Nitterdienste des Kavaliers, der sich als Versicherungsbeamter R. aus Potsdam vorgestellt und ihr ,, Arm und Geleit" angetragen hatte, an. Auf dem Nachhausemege wurde erst in einer Weintneipe eingekehrt. Als der Inspektor am nächsten Morgen mit etwas wüstem Kopfe den Inhalt seiner Brieftasche revidirte, da gewahrte er zu seinem Schrecken, daß ihm 2 Hundertmarkscheine aus der= felben gestohlen waren und wie Schuppen fiel es von seinen Augen, daß die interessante Dame vom gestrigen Abend eine Hochstaplerin war und die Scheine estamotirt haben mußte, als fte mit anscheinend großem Intereffe die Stickerei der Tasche bewunderte. Er theilte der Kriminalpolizei sein Erlebnis mit und nach seiner detaillirten Beschreibung der Dame glaubte der Kommiffar in derselben eine der Schwestern Rabenhorst, übelberüchtigte Berfonen, welche mit Vorliebe die öffentlichen Vergnügungslokale frequentiren, um ibre Opfer ins Garn zu Ioden zu erkennen. Er ließ beide Schwestern sofort nach dem Moltenmarkt bolen, un fie dem Bestohlenen vorzustellen. Das ist fie!" rief Herr K. sofort, als Fräulein Antonie Rabenhorst ins Zimmer trat. Dieser folgte aber auf dem Fuße deren Schwester Agnes und rath und fassungslos starrte der Bestohlene bald die Eine, bald die Andere an, so frappant war die Aehnlichkeit, welche noch durch gleiche Größe, Figur und gleiche Kleidung gehoben wurde, zwischen dem Schwesternpaar. Beide bestritten, den Herrn K. je gesehen zu haben, und wenn Dieser auch schließlich bei der beftimmten Behauptung stehen blieb, baß eine von ihnen seine Gesellschafterin vom vorigen Abend sein müsse, so erklärte er doch, daß er außer Stande

Dirett aus dem Lagerfaß im Keller der Brauerei verzapft. Sn behauptete Höftmann, daß er von einem, ihm sonst unbekannten horst vor und erklärte, daß fie die Begleiterin des Inspektors

ben Röhrenleitungen werden Meter angebracht, nach deren An­Baben die Bahlung erfolgt. Bablung im Rüdstande, so wird ihm das Bier ab

Beibt ein Wirth mit der

Kunden, der sich Macistrai nannte und angeblich zu Berdin bei Stargard i. P. wohnte, beauftragt worden fei, ihm einen Trockenstempel auf den Namen J. Macistrai zu Berdin" mit

der Kommiffar den Schwestern klar, daß er fte einstweilen beide in Haft behalten müffe Nach einem zwischen den letzteren geführten leisen Zwiegespräch trat nunmehr Agnes Haben gewesen sei und räumte nach längerem Leugnen auch ein, daß fie die Scheine eslamottrt, aber auch bereits vers ausgabt habe. Nunmehr wurde sie in Untersuchungshaft gea