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ber von den Gemeinden aufgewendeten Heilungskosten aufs legt. Der Verlegte hat also von dem Tage des Unfalls an Don der Gemeinde, in welcher er beschäftigt ist, die Kosten des Heilverfahrens, nämlich freie ärztliche Behandlung, Arznei, Jowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel zu beanfpruchen, aber fein Krankengeld. Ein Antrag des Abg. Ensoldt, auch dieses zu gewähren, wurde abgelehnt. Die von der Ge meinde für das heilverfahren aufgewendeten Koften find der felben von der Berufsgenossenschaft zu erseßen. Diese hat also faktisch die Heilungskosten zu tragen, die Gemeinde hat nur die Geschäftsführung für dieselbe.
-Präfident von Röller will versuchen, das Abgeord Betenbaus noch bis zum Freitag zusammenzubalten, jeden falls wird er auf den Donnerstag( am Mittwoch ist katholischer Feiertag) noch eine Sigung anberaumen.
-In den nächsten Tagen wird dem Abgeordneten hause die Vorlage wegen Unterfügung der Wasserbeschädigten in Westpreußen zugehen, mit Der fich der Ministerrath vorgestern einverstanden erklärt bat. Der Gefeßentwurf nimmt 1 Million Mark für Deich bauten und 1 Million Mark für Unterstützungen à fonds perdu in Anspruch.
Kommunales.
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Tagesordnung für die Sigung der Stadtverordneten Bersammlung am Donnerstag, den 26. März cr., Nachmittags 5 Uhr. Ein Naturalisationsgesuch.- Berichterstattung über die Vorlage, betreffend die Einräumung eines Fenster rechts an der Rochstraße für das Grundstüd Münzstr 7.Fortsegung der Berichterstattung, betreffend den Stadthausbalteetat pro 1. April 1885/86, und zwar über Kapitel V. ( Schulverwaltung), Kapitel III.( Steuerverwaltung, mit Ausnahme des Etats für die Gemeinde- Einkommensteuer), Stapitel IV. ( Rapital- und Schulden verwaltung), Kapitel VI.( für tirchliche Swede), Kapitel IX.( Part. nnd Gartenanlagen), Kapitel X. ( Bauverwaltung) und Kapitel XII.( Polizei- Verwaltung). Berichterstattung über den Etat für die Verwaltung der städtischen Wafferwerte pro 1. April 1885/86.- Berichterstattung über die Borlage, betr. den Anlauf eines zwischen der Swinemünderftr. und Der Straße Nr. 30 an der Demminerftraße belegenen Grundstücks zu Gemeindeschulzweden. Vorlage, betreffend das Projekt jum Erweiterungsbau des am Eingange des Zentral- Schlacht ofes belegenen fleinen Beamtenwohnhauses. Desgl. betr. den Entwurf eines Statuts für die Albert Menzel Stiftung. Desgl, betr. die Abänderung der für die Weinstraße wischen der Gollnow und der Mehnerstraße festgesetten BauAuchtlinie. Desgl., betr. die Stizze zum Neubau einer Ge meinde- Doppelschule auf dem Grundstück Reichenbergerstraße 131/132. Etat für die Verwaltung der Hauptkaffe der kädtischen Werke pro 1. April 1885/86.- Eine Rechnungsfache. Borlage, betr. die Erwerbung des Bürgersteig terrains vor dem Grundstück Fruchtstraße 24. Eine Unterfügungsfache.
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Stadthaushalts- Etat von Berlin . Der Etatsausschuß der Stadtverordneten Versammlung hielt am vorigen Montag unter Vorfit des Stadtverordneten - Vorstehers Dr. Straßmann feine dreizehnte Sigung ab. In dem Kanalisations Etat wurde Der Buschuß von 525 000 m. auf 625 000 m. erhöht. Die in Bezug auf die Gehälter der Beamten und in Bezug auf die Befindelöhne, auf die Kosten für bauliche Unterhaltung der Wohn- und Wirthschaftsgebäude, für Neubeschaffung und Unterbaltung der Maschinen 2c., für Unterhaltung der Wege und Gräben, Dämme, fleinen Anlagen vom Ausschuß verlangte Auskunft wurde Dom Magistrats- Kommiffar zufrieden
Stellend ertheilt und die betreffenden Pofitionen nun mehr unverändert genehmigt: ebenso war Dies bet Den Pofitionen für Antauf von Wieb und Futter für daffelbe und Forstwirthschaft der Fall. In Bezug auf die Entwäffe rung der Frankfurter Allee hat der Ausschuß den Magistrat
über den Stand der Angelegenheit befragt. Darauf theilt der Magiftrat dem Ausschusse mit, daß er beschlossen habe, die Kanalisation des Radialsystems XII in dem Umfange zur Ausführung zu bringen, welcher erforderlich ist, den jest provisorisch in das Radialsystem V aufgenommenen Theil desselben jowie die Frankfurter Allee und möglichst den nördlich deffelben belegenen Theil des städtischen Weichbildes, sowie den westlich Der Warschauerstraße gelegenen Theil des Stadtgebietes dem heuen Syftem anzuschließen. Es find hierbei aber sehr erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, welche in den Terrainberhältnissen liegen, so daß ein neues Projekt aufgestellt wer den muß. Es ist deshalb wenig Aussicht vorhanden, daß in Dem nächsten Jahre mit der Ausführung schon begonnen wer Den tann, und deshalb erscheint es nicht gerechtfertigt, in den Etat eine Bofit on dazu einzusegen. Dies tonnte der Ausschuß auch um so weniger empfehlen, als gar noch nicht abzusehen ist, wie biel Roften erforderlich sein werden. Der Magiftrat bat fich gegenüber der Vorlage der Stadtverordneten- Versammlung vom
,, Das habe ich meinem Better auch oft gesagt," be tätigte Cordelia.„ Er hat's nie glauben wollen. Ach, ich tenne ja Lucie und Herrn Brand; es giebt keine befferen, ebleren Menschen auf der ganzen Welt
Sie
.
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Better, Sie sind wirklich oll zu sehr angegriffen; erlauben Sie nahm ohne Weiteres den Arm des Alten und führte ihn auf einen Seffel, auf welchem Rodenburg nieder
fant.
Seine Kräfte waren noch nicht so weit her Seftellt, daß er eine solche Aufregung hätte lange ertragen tonnen. Es ist inzwischen Alles an's Tageslicht gekommen," erklärte Corbelia. D, biefe schändlichen Menschen!
"
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Dente Dir, liebe Lucie, die Quittungen, um welche es sich bamals handelte, hat man verstedt. Man hatte beabsichtigt, fie zu verbrennen; fie find aber nicht verbrannt, und
•
Ich habe dem Better ge
babe fie aufgefunden lagt: Sehen Sie da, was Sie gemacht haben! Wie thoricht Sie waren, ber schändlichen Beschuldigung so ohne Weiteres an glauben!.... D, ich war auf's Aeußerste empört, aber ich mußte an mich halten und durfte ihm Vorwürfe machen, denn Sie sehen ja seinen Rummer und feine Neue darüber, und so habe ich denn auch nach
leine
geben
müssen, als er sich's in den Kopf setzte, selber zu
Shnen gehen und Sie um Verzeihung zu bitten."
31. Januar d. J. betreffend die Festsetzung des Stadthaushalts31. Januar d. J. betreffend die Festsetzung des StadthaushaltsEtats pro 1885/86 vorbehalten, der Stadtverordneten- Versammlung über die Verwendung von Geldmiteln zum Anlauf neuerSchul grundstücke Vorschläge zu machen. Der Magistrat theilt nun mit, daß er für diesen Bwed die Ueberschüße des städtischen Bentral- Bieb marktes pro 1882/83 und 1883/84, soweit über dieselben noch nicht verfügt ist, in Aussicht genommen und beabsichtigt, dieselben dem Grundstücks- Erwerbungsfonds zuzuführen. Diese Ueberschüsse betragen gegenwärtig 469 791,66 M. und der Magiftrat be antragt, daß diese Summe, soweit über dieselbe noch nicht verfügt ist, zum Anlauf neuer Schulgrundstücke verwendet und zu diesem Zwede an cen Grundstüds- Erwerbungsfonds abgeführt werde. Der Ausschuß befürwortet diesen Antrag des Magistrats und beantragt mit Rücksicht darauf, daß für SchulMagistrats und beantragt mit Rücksicht darauf, daß für Schulbauten noch eine große Anzahl von Grundstücken angetauft werden müsse, auch diejenigen 241 478 M., welche in dem Etat der Wasserwerke zur Dispofition der städtischen Behörden gestellt werden sollten, Dem Grundstücks Erwerbungsfonds ebenfalls zum Antauf Don Schul grundstücken zu überweisen. Der Grundstücks Er werbungsfonds befindet sich gegenwärtig start im Vorschuß, und es ist nach Lage der Verhältnisse zwingend nöthig, daß ihm Mittel zugeführt werden, die ihn in den Stand segen, Grundstücks- Erwerbungen vorzunehmen, damit an Stelle der verlauften städtischen Grundstüde Ersas geschaffen werde. Hierauf wurde der Spezial Etat Nr. 50, betreffend verschiedene Einnahmen und Ausgaben, berathen. Das Dispofitionsquans tum zu unvorhergesehenen Ausgaben beantragt der Ausschuß von 200 000 m. auf 350 000 m. zu erhöhen, weil bei der raschen Entwickelung der Stadt zu erwarten steht, daß in dem nächsten Jahre fich die unvorhergesehenen Ausgaben erhöhen werden, die aus diesem Titel zu bestreiten sind. Hiermit hat Hiermit hat der Ausschuß seine Arbeiten in der Hauptsache beendet, er muß jedoch noch eine Sigung abhalten, um seine Schlußanträge zu formuliren.
Gerichts- Zeitung.
-y. Das Schwurgericht des Landgerichts I hatte sich gestern mit einer Anklage wegen Münzvergebens zu beschäftigen, Die fich gegen den Schuhmachergesellen Karl Adolph Richter richtete. Derfelbe war beschuldigt, fich falsches Geld verschafft und solches in Verkehr gesetzt zu haben. Nach dem glaub würdigen Geständniß des Angeklagten ist der Thatbestand folgender gewesen: Am Nachmittage des 7. Januar d. J. habe er, weil arbeits- und mittellos, in höchst deprimirter Stimmung auf einer Bant am Mariannenplag gesessen. Es habe sich ein fremder Mann zu ihm gesellt, dem er im Laufe der Unterhaltung seine traurige Lage offenbart babe, worauf dieser mit dem Vorschlage an ihn herangetreten sei, thm bei Verausgabung des falschen Geldes bebilflich zu sein. Seine anfängliche Weigerung habe der Versucher durch seine Ueberredungsfünfte zu beftegen gewußt, ibm awei falsche Thaler ftüde und ein fa fches Fünfmarkstück eingehändigt und er habe nunmehr seine gefährliche Thätigkeit begonnen. Die Verausgabung des einen Thalers und des Fünfmarkstückes gelang ohne Verdacht zu erregen, in einer Kaffeeflappe und einem Bigarrenladen, als er aber den zweiten Thaler in einem Bäder laden umseßen wollte, wurde das Falfifitat angehalten und der Beftzer zur Wache gebracht, wo er sofort ein unumwuns denes Geständniß ablegte. Die Recherchen nach dem Unbe tannten find leider ohne Erfolg geblieben, da derselbe wohl Unrath gewittert haben muß, denn er stellte sich bei dem mit seinem Helfershelfer verabredeten Rendezvous, um seinen Antheil an der Beute in Empfang zu nehmen und um weitere Fal fifitate auszuhändigen, nicht ein. Nach dem eingeholten Gutachten der fönigl. Münze find dieselben durch Guß hergestellt und bestehen aus einer Legirung von Binn und Antimon. Der Bertheidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Stern, führte aus, daß im vorliegenden Falle von einem Verschaffen" der Falfifilate nicht die Rede sein könne, da dieselben dem Angeflagten ohne jegliches Bemühen seinerseits zugestellt worden find und bat die Geschworenen, ihn nur der Beihilfe für schuldig zu erklären. Das Verdikt lautete aber auf Schuldig im Sinne der Anklage, aber unter Bubilligung mildernder Umstände, worauf der Staatsanwalt eine Gefängnißstrafe von brei Monaten beantragte, auf welche der Gerichtshof auch erfannte.
Eine höchst wichtige Entscheidung in Bezug auf die Stempelpflichtigkeit der sogenannten Reportscheine wurde gestern in einer größtren Anzahl von Reichsstempelsteuer- Prozessen vor der sechsten Strafkammer hiesigen Landgerichts I in der Berufungsinstanz gefällt. Die gedachten Scheine, durch welche eigentlich nur die Prolongation eines Beitgeschäfts auf einen Monat beurkundet wird, find mit einer Stempelmarke von 1 M. versehen. Da aber in diefen Scheinen nach Ansicht der Steuerbehörde nicht bloß ein Geschäft, sondern zwei Engages ments, ein Kauf und ein Verkaufsgeschäft zum Abschluß ge
Nur zuweilen traten ihm die Thränen in die Augen, wenn er irgendwie baran erinnert wurde, daß sein Sohn verschwunden fei- vielleicht auf immer. Man machte ihm indessen die Hoffnung, daß tros des Dunkels, in welches fich Felix hüllte, der Aufenthalt desselben doch noch ermittelt
werden würde.
Sie können fich in dieser Beziehung ganz auf Strahlenau verlassen," sagte Brand. Was irgend gethan werden kann, um ihn aufzufinden, das thut er, und wenn man ihm glauben darf, fo wartet er nur auf einen gewissen Zeitpunkt, da er ihn unfehlbar finden muß."
D, wenn ich diesen Tag des Wiedersehens erleben würde," seufzte Rodenburg. Ich wollte dankbar mein würde," seufzte Rodenburg. Ich wollte bankbar mein Geschid preisen und wollte die Leiden vieler Jahre, die Trauer, den Schmerz, die ich erduldet, vergessen."
Der Tag des Wiedersehens wird kommen, Dntel," sagte Lucie, indem sie tröstend seine welke Hand ergriff. Wir haben alle die fefte Zuversicht und schöpften diefelbe aus Strahlenau's Worten. Ich wünschte, er wäre hier; Du würdest, wenn Du seine Zuversichtlichkeit säheft, eben so feft hoffen, als wir es thun, Dntel."
Dntel Rodenburg," sagte Brand, wird in einigen Tagen Herrn Strahleau hier sehen. Ich sehe voraus, baß Sie unser Gast hier sind bis zu dem Tage der großen Feier; wenn Mylord Killmare nichts einwendet, so bitte ich Sie herzlich, so lange wie es irgend angeht, unser Gaft hier zu fein." Sie fommen mir zuvor," sagte Lord Killmare, ich tung bewahrt haben, so sei fortan fein Wort von dem wollte eben dieselbe Bitte aussprechen. Ich rechne es mir Mißverständniß gesprochen. zur Ehre und zum besonderen Vergnügen, Sie und Frau
Da bas nun geschehen ist," nahm Brand das Wort, und Herr Rodenburg die Ueberzeugung gewonnen hat,
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Sie find nun unfere
lieben Gäfte. Das erste Glas, was wir an der Tafel lein Cordelia Rodenburg zu meinen Hochzeitsgästen zu zähAufammen trinken, sei der alten Freundschaft und lieben len. Im Uebrigen aber weiß ich, daß Frau Oberamtmann Berwandtschaft gewidmet." Brand glücklich sein wird, ihren alten Onkel als Gast be wirthen zu können."
geschah, und verwandtschaftliche Traulichkeit,
Das Freundschaft und Liebe, fie kehrten in diesen Kreis ein, fie erfüllten Alle, und ihre wohlthuende Wirkung zeigte sich namentlich bei dem alten Herrn.
Die vortreffliche Kur Frizz Rodenburg's hatte in
Bu viel Güte, zu viel Liebe!" stammelte der Alte. Rinder, ich habe das um Euch nicht verdient. Ihr be schämt mich, Ihr demüthigt mich, aber da Ihr es wollt, nun, so willige ich ein, und ich fühle mich unter Euch so
bracht wird, verfügte fte die Erhebung der Anklage gegen den Inhaber des Baithauses Schlefinger, Trier u. Komp., sowie gegen die Vorstandsmitglieder des Börsenhandels- Vereins, der Matlerbant, der Effekten Maklerbank und der Berliner Matler Bant. Das hiesige Schöffengericht hatte diejenigen Angeklag ten, deren Namen auf den Scheinen verzeichnet waren, au Strafen von je 50 m. verurtheilt, die übrigen Vorstandsmitglieder der genannten Banten, die unter den Scheinen nicht verzeichnet waren freigesprochen. Gegen dieses Urtheil war sowohl von der Staateanwaltschaft als von den verurtheilten Angeklagten Be rufung eingelegt worden. Die Letteren waren im Termin durch Die Rechtsanwälte Kempner, Heinig, Ornold, Engel und Justiz rath Hirsch vertreten, welche in längeren juristischen Aus führungen für die Nichtschuld ihrer Mandanten plaidirten. Sie führten bezüglich der materiellen Seite aus, daß nur scheinbar ein zweiseitiges Geschäft vorliege, daß thatsächlich aber nur ein aus zwet Hälften bestehendes intendirt werde, die sich decken. Wollte man der Auffassung der andern Richtung beitreten, so müßte man in jedem Kaufatte ein doppelseitiges Geschäft er bliden. Was die formelle Seite der Frage anlange, so sei nur die Urkunde stempelpflichtig. Es rechtfertige fich daher der Antrag auf Freisprechung ihrer Mandanten und Auferlegung der Kosten inkl. der durch die Vertheidigung erwachsenen auf die Staatstaffe. Diesem Antrage gemäß und unter Adoptirung Dieser Ausführungen erkannte der Gerichtshof.
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Wegen Buchmachens standen gestern der Kaufmann Karl Cohn, der Kaufmann Ferdinand Lambrücker und der Schlächter Julius Krage vor den Schranken der zweiten Straf tammer hiesigen Landgerichts I. Der erste Angeklagte fungirte in den Tagen des 14., 15. und 20. April v. J. bet den Pferde rennen zu Charlottenburg als Schreiber des Kaufmanns Butofzer, der viele Wetten entrirte. Seine Aufgabe war es, die eingegangenen Engagements zu Papier zu bringen, damit Daraufhin die Abrechnungen bewirkt werden konnten. Die beiden anderen Angeklagten haben nur an dem 20. April v. J. bei demselben Rennen Wetten zu unbedeutenden Säßen und in sehr geringem Umfange entrirt. Das Landgericht II. hatte alle Drei Angeklagten freigesprochen, weil in Dem Niederschreiben der eingegangenen Wetten teine Beihilfe und in der Thätigkeit der beiden an deren Angeklagten fein gewerbsmäßiges Handeln erblickt. Auf die biergegen seitens der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hob der zweite Straffenat des Reichsgerichts das freisprechende Urtheil wegen Verlegnng materieller Rechtsnormen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung vor das Landgericht I. Das Reichsgericht hatte in dem Aufschreiben der Wetten eine Hilfeleistung erblickt und angenommen, daß die Gewerbsmäßigkeit schon in dem einmaligen Buchmachen ge funden werden kann. Bet dieser Direktive blieb dem Gerichts hof nur übrig, die Strafen zu messen, er verurtheilte Cohn zu awei, die beiden anderen Angeklagten zu je vier Tagen Ge fängniß.
Oldenburg , 19. März. Vor dem Schwurgericht kam heute das sensationelle Revolverattentat vom 27. Januar d. J. zur Verhandlung. Auf der Anklagebant erschien die unver ehelichte Corßen aus Elsfleth , zulegt wohnhaft in Oldenburg . Die Anklage gegen dief Ibe lautet auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung in zwei Fällen und Todtschlagsversuch. Die Angeklagte, die seit Jahren wenig Arbeitsluft, aber um so mehr Sucht nach gutem Leben und über ihre Verhältnisse hinausgehenden äußeren Prunk gezeigt hat, war in der legten Zeit in ziemlich bedrängte Lage gerathen und glaubte fich von ihren Verwandten, die ihr nach und nach die früher gewährten Unterstügungen entzogen, übervortheilt. Namentlich begte fte diesen Verdacht, der übrigens durch nichts begründet war, auch gegen den hier wohnhaften Haupthoflasfirer Beyersdorff, dessen Frau eine Koufine der Angeklagten ist. Der Umstand, daß Beyersdorff in einer Zwangsversteigerung einen der Corßen abge pfändeten Spiegel hatte antaufen laffen, erregte in ihr den Glauben, Beyersdorff habe sich unrechtmäßiger Weise in den Besiz des Spiegels gesezt und dieser sei noch ihr Eigenthum. Thr ganzes Bestreben ging darauf aus, fich wieder in den Befit dieses Spiegels zu seßen und sie erschien auch wieder holt in Begleitung eines Dienstmannes im Beyersdorff'schen Hause, um den Spiegel abzuholen. Bei einer solchen Gelegenheit soll sie fich auch eines Hausfriedensbruches schuldig gemacht haben. Später hat die Corßen an zwei Abenden je eine Fensterscheibe der Beyersdorff'schen Wohnung mittelst eines Steines eingeworfen und sich so einer Sachbeschädigung in zwei Fällen schuldig gemacht. Am 27. Januar d. J., Abends 7% Uhr, befand sich die Corßen abermals in der Nähe der Beyersdorff'schen Wohnung, als der Haupthoflas irer B. gerade seine Wohnung verließ. gerade seine Wohnung verließ. Derselbe bemerkte die C. und ging zunächst auf die andere Seite der Straße, um dieselbe weiter zu beobachten. Später näherte er sich ihr und fragte, ob fie ihm wieder die Fenster einwerfen wolle. Nach einigen Reden und Gegenreden fette B. seinen Weg fort, ging aber bald etwas langsamer, um die E. an fich
,, Auch meinen herzlichsten Dant," sagte auch Lord Rillmare. Vergeffen wir aber nicht, bei dieser Gelegen heit desjenigen zu gebenken, dem wir die Freude dieses Tages zu banken haben.... Unser Freund und Ihr Verwandter Frizz Rodenburg dem trinke ich dieses
Glas!"
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" Jawohl, meinem lieben, braven, ehrenwerthen Neffen laffen Sie mich meinen Dant bezeigen. Ihm danke ich ja Alles, was mir der Himmel noch an irbischen Freuden aufbewahrt hat, ja ihm danke ich den Rest meines Lebens."
Nach langem Rampfe lagerte über dem Kreis der Ver wandten wieder der sanfte Friebe; nach der Nacht bes Rummers brach der Sonnenschein des Glücks herein; der 8wietracht, dem Mißtrauen war ein Ende gemacht, und Eintracht und Freundschaft herrschten an ihrer Stelle.
Biertes Rapitel.
War schon das Hochzeitsfest Brand' s in einer herr lichen Weise gefeiert, so gestaltete sich der Hochzeitstag des Lord Killmare zu einem wahrhaft erhabenen Feste.
Die Steinberg's, bie Wrebow's und deren Verwandte und Freunde waren anwesend.
Aus England und Schottland waren die Freunde Rillmare's erschienen und kein einziger der Geladenen war ausgeblieben, mit Ausnahme des Grafen Fergus M'Donuil. Agathe hatte anstatt seiner den Absagebrief ge schrieben. ,, Er fühle sich nicht wohl," hieß es darin. Lord Killmare schwieg und schüttelte dann traurig den
Ropf.
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Es ist die Beit," sagte er. Der arme Graf! Ja, ja, wir sind am Anfange des Dezember; das ist die Beit."
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In der mit Blumen reichlich geschmückten Dorfkirche fand die Trauung des Lord Killmare statt. Nachdem der Trauatt vollzogen war, kehrte die Ges sellschaft nach dem Gute zurück.
Während sich aber Jeber der Freude und dem Ge sellschaft, beffen Stirn fich ein wenig umwölfte. Das war der alte Baron von Wredow. ( Fortsetzung folgt.)
Bochen nicht fo belebend auf seine erloschenen Lebensgeister glüdlich, wie ich mich seit vielen, vielen Jahren nicht gefühlt nusse von ganzem Herzen überließ, war Einer in der Ge fingewirkt, als eine Stunde in Gesellschaft seiner Ver- habe." Bandten und Freunde, als dieser Tag, den er als die Biebergeburt feines Lebensmuthes beging.
Herzlichen Dank für diese Busage," erwiderte Lucie mit aufrichtiger Freude in ihren sanften Augen.