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3. B. durch mangelhafte Beleuchtung von Flur und Treppe in| Bezug auf Unglüdsfälle entstehen. So dente auch kaum Jemand baran, daß er sich des Betruges schuldig mache, wenn er in Eisenbahn , Pferdebahn u. f. w. das Alter eines Kindes geringer angiebt, als die Borschriften über freie Fahrt bedingen, oft leifte die Tante oder gutmüthige Nachbarin noch Beihilfe zum Betruge, ohne nur an die Gefahr zu denken, in welche fte dadurch geräth. Auch das Mitnehmen von Streichhölzern aus der Restauration ohne ausdrückliche Erlaubniß des Eigenthümers müsse zur zweifellosen Verurtheilung des Betreffenden wegen Diebstahl führen, sobald ein Strafantrag gestellt wird. Sand, Steine, Gras oder Rasen von offener Straße zu nehmen, auch wenn dieselben ohne jeden materiellen Werth find, ist ebenso strafbar, als in einer Restauration einen fremden hund ohne Er laubniß des Wirthes von dem auf dem Tische befindlichen Brode zu füttern. In Beleidigungen ist die Bahl der unbe wußten Gesezesübertretungen Legion und bei den Hausrechts verlegungen gleichfalls, da hier nur die genauefte Gefeßes t.nntniß im Stande ist, vor Uebertretungen u behüten. In der Verlegung des Briefgeheimnisses wird gleichfalls von Eltern und Vormündern gegen erwachsene Kinder und Mündel oft ohne Bewußtsein von Schuld gefehlt. Nur unter ausdrücklicher Erlaubniß des Betheiligten ist ein Deffnen von Briefen selbst zwischen Mann und Frau straflos. Ebenso ftrafbar ist das Benußen einer Mittheilung auf einer Bofitarte für den Nichtadreffaten zu deffen eigenem persönlichen Vortheile oder zum Nachtheile dritter Personen. Selbst eine Ver weigerung von Hilfe gegen Mitglieder der bewaffneten Macht, wenn lettere fich in Gefahr befinden, ist nur dann straffrei, wenn große eigene Gefahr durch diese Hilfeleistung für den Verweigerer entstehen kann. Für Kaufleute ist es ebenso straffällig, wenn fie mündlich oder schriftlich über die Vermögenslage eines Dritten eine andere als durch bestimmte Thatsachen erweisliche Auskunft ertheilen. Ebenso wenig darf man Jemand als Lügner bezeichnen, weil man selbst von ihm belogen ist, oder als Spizbube, wenn man selbst von ihm bestohlen ist. Wie man sieht, dürfte es nicht viele Unbe strafte geben, wenn das Gesetz mit voller Strenge ausgeübt, Die Gesegesverlegung zur Anzeige gebracht würde.
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Ueber die Façaden unserer Häuser schreibt man der ,, Voff. 3tg.": In lezter Zeit hat sich das Bestreben geltend gemacht, auch die Façaden der gewöhnlicheren Berliner Wiethehäuser in soliderem Material wie bisher auszuführen. An die Stelle des üblichen Puzes ist die Verblendung mit Biegelsteinen getreten. Leider kann man nicht behaupten, daß die alten Backstein Rohbauten aus der Zeit des Mittelalters von denen besonders Brandenburg verschiedene Beispiele aufzuweisen hat, von irgend welchem fruchtbaren Cinfluffe auf den modernen Biegel- Robbau geworden sind. Die eigenthümliche Kraft und Energie der alten Backsteinbauten geht sowohl in Bezug auf Färbung, wie Profilirung und Ornamentation den modernen Bauwerten vollständig ab. Als Vorbilder dienen vielmehr die Bauten der holländischen Renaissance. Freilich fulminitt das jenige, was man von den holländischen Bauten herüber ges nommen bat, eigentlich nur in der Kombination von Sandstein und Backstein und in dem ziemlich willkürlichen Anbringen eines rein dekorativen Giebelaufbaues, der oft sogar nichts weiter als ein Blendgiebel ist. Im Westen der Stadt kann man bereits viel solcher Bauwerke finden. So lange das Material aus Sandstein und Backstein besteht, ist die Wirkung noch ziemlich ansprechend. Geradezu abscheulich ist fte indeß, wenn an Stelle des Sandsteins der Puz tritt. Sowohl in formaler wie farbiger Beziehung ist das Ensemble häßlich, und man möchte wünschen, daß eine solche Bauweise bald wieder von der Bildfläche verschwände. Mehrere Jahre steht nun eine solche Façade mit ihrem flickigen Buß und ihren knall rothen Verblendsteinen da, um dann in ein weiteres Stadium der Vollendung zu treten: der Bus wird gelbbraun gestrichen, und es entsteht eine Farbenzusammstellung, von der jedes feiner organiftrte Auge sich abwendet. Große Schönheit tann man Diesen aus Verblendsteinen und Pug hergestellten Façaden ficherlich nicht zuerkennen."
g. In drei sauber gereinigten Milchtonnen verpackt batten fich zum Einsezen in ihren Teich der Amtsvorsteher Dahlmann und der Gutsbesizer Dillges zu Lantwit 9 Schock Plößen aus dem Schönower See tommen lassen. Die Plögen waren am Donnerstag angekommen und follten am Freitag in den Teich eingesetzt werden. Als man nun an dies Wert gehen wollte, machte man die überraschende Entdeckung, daß von den 9 Schod nur einundftebenzig Stück Plögen am Leben waren; die übrigen waren wegen Mangels an genügendem Waffer und an Sauerstoff gestorben. Jest ist dem Fischzüchter Matter in Lantwis der Auftrag ertheilt worden, den Teich mit 4 Schock jungen Karpfen zu bevölkern.
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g. Die Heirathsvermittler in Berlin treten immer Dreifter auf uno es ist nur zu bedauern, daß das heiraths luftige Bublifum" fie in dem Vorgeben unterstüßt, indem es ihren Forderungen anstandslos nachtommt. Ein recht lehr retches Rapitel zur Heirathspermittelung liefert folgender Fall. Ein biefiger Kaufmann, welcher es noch nicht über sich gebracht hatte, seinem glücklichen Junggesellenstande mit einem vielleicht weniger glücklichen Eheleben zu vertauschen, wurde von Befannten gedrängt, fich einmal im wohlafsortirten Lager reicher Damen" des Agenten Th. L. in der Oranienstraße umzusehen, welcher mit großen Erfolgen tn Heirathsparthien macht." begab fich auch wirklich dorthin und nachdem er einen ,, Revers" unterschrieben hatte, deffen Inhalt er in der begreiflichen Be fangenheit nicht gründlich prüfte, von deffen Stipulationen er aber später hören sollte, wurden ihm mehrere Barthien" vorgeschlagen, welche dem Kandidaten aber durchaus nicht zu Nun wurden ihm geeignete Objekte" in einer fagten. Stadt an der äußersten Grenze Oberschleftens proponirt und Da der Kaufmann in jener Gegend einen Geschäftsfreund hatte, so dachte er diesem einen längst versprochenen Besuch zu und reifte vor mehren Wochen nach dem mit reichen Frauen ge spidten Dri" ab. Dort angelangt, wurde er von dem ,, Unteragenten" und seiner Frau auf das Liebenswürdigste empfangen, nachdem er nämlich die verlangten zwanzig Mart als Vorschuß auf die Erfolge des Unteragenten bezahlt und zugefagt hatte, alle Roften zu tragen, welche die Heirathssuche erfordern würde. Um es furz zu machen, auch hier wurde trop mehrtägigem Aufenthalt nichts erreicht. Unterm 25. b. M. wird dem Kaufmann eine Klage des Agenten Th. L. in der Dranienstraße wegen 35 M. zugestellt. In der Begründung des Klageanspruchs heißt es u. A.: Mittelst des anliegenden Reverses beauftragt Der Beklagte den Kläger , ihm gegen die im Reverse festgesette Vergütung eine Barthie nachzuweisen oder zu verschaffen. In Ausführung dieses Auftrags hat Kläger dem Beklagten mehrere Damen vorgestellt resp. durch den Agenten in Schlesien vor stellen laffen. Beklagter hat fich zu einer Barthie nicht entschloffen und verlangt Kläger , die ihm für diesen Fall ver tragsmäßig zugeficherten 40 M., worauf abschläglich 5 M. de zahlt find. Der famose Revers aber lautet: Hierdurch be auftrage ich orn. Th. L. in Berlin mir eine Heirathsparthie nachzuweisen oder zu verschaffen und verpflichte mich im Falle der Verheirathung durch denselben, eine Provifion von fünf Brozent des biäutlichen Vermögens innerhalb 8 Tagen nach der Hochzeit oder nach Empfang des Geldes zu zahlen. Heirathe ich innerhalb drei Monaten eine Dame ohne dessen Vermit telung wird dieser Auftrag zurückgenommen oder ungiltig - so vergüte ich demselben nur" vierzig Mark für etwaige nicht näher zu spezifizirende Kosten oder Bemühungen. Etwaige Dieser Differenzen entscheidet das Amtsgericht I in Berlin . Revers und Auftrag am 27. November 1884 ausgefertigt- " Da diese Reverse wird mit dem 27. Februar 1885 ungiltig." Da diese Reverse im wesentlichen Theil gedruckt find, so ist zweiellos, daß auch die übrigen Klienten des gedachten Heirathsvermittlers mit den selben oder doch ähnlichen Verhältnissen zu rechnen haben.
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Bum Schluß führen wir noch an, daß der Raufmann bereits Die eingeklagten 35 M. sowie die bisher entstandenen Gerichts Roften bezahlt hat, weil dieser Betrag nur einen kleinen Bruchtheil von dem ausmacht, was ihm die Reifen c. schon geloftetet. Vielleicht nehmen fich die Heirathsluftigen diesen Fall zur Warnung.
N. Derselbe Wechselfchwindler, welcher mit Hilfe eines werthlosen Wechsels einen biefigen Schantwirth in der Ad miralstraße beschwindelt hat, scheint nach den uns direkt zugegangenen Mittheilungen anderer Geschädigter daffelbe Ma növer hier bereits seit längerer Zeit mit Erfolg in Szene ge segt zu haben. So hat ein Mensch auf dem die gegebene Personalbeschreibung vollkommen paßt, einem am Friedrichs hain wohnenden Restaurateur D. um Hinterlegung eines auf die Namen Büttner u. Kerstens ausgestellten Wechsels über 240 Mart 9 Mark abgeschwindelt und ist dann spurlos ver schwunden. Einen anderen Restaurateur mit Namen Albrecht in der Greifswalderstraße hat er auf Grund von 2 Wechseln um 10 Mart betrugen; da der Wechselreiter seine Schwinde leien voraussichtlich auch noch an anderen Orten versuchen dürfte, so ist eine Warnung vor demselben hier wohl am Plaze.
b. Die Möbelwagen- Penfionen beginnen fich merklich au lichten. Wo sich nämlich in der Stadt ein freier Blaz findet, verschlafen diese Ungethüme dicht gedrängt den Winter. Ein großes Winterquartier derselben befindet sich z. B. auf bem militär- fistalischen Terrain hinter der Dragoner- Kaserne in der Pionierstraße. Wenn das Frühjahr naht, beginnt hier ein Firnissen und Streichen, wie auf den Bootsplägen an der ein Firniffen und Streichen, wie auf den Bootsplägen an der Oberspree. Wenn die Wagen im jungen Grün prangen, beOberspree. Wenn die Wagen im jungen Grün prangen, be ginnt ihre Jnkursseßung, und jest find fie bereits bis auf einige wenige aus ihren Winterquartieren verschwunden.
b. Auch die Ostereier nehmen an dem allgemeinen funft industriellen Aufschwunge Theil. industriellen Aufschwunge Theil. Sie haben sich zu wahrin Runstwerken ausgebildet. Unsere Konditoren modelliren auf ihnen aus freier Hand Rosen aus Marzipan, welche den natür lichen täuschend ähnlich sehen. Besonders reizend find die Sprißarbeiten; von wahrhaft virtuoser Technik und nicht min der graziös die Schleifen- Dekorationen. Bucker wie Chokola beneler werden hier gemacht, den Bezug von außerhalb aus Stuttgart 2c., hat man des großen Bruches wegen aufgegeben. Nur ganz feine gemalte, mit Atlas und sonstigen Stoffen überzogene Eier kommen aus Paris , geflochtene aus Wurzen und Formen zu Hasen und anderen Thieren aus Dresden . Die Schaufenster unserer Konditoren und Zuckerbäcker überbieten fich in Bracht und Geschmad.
Die partielle Mondfinsterniß, welche am 30. März stattfindet, ist nur in geringem Maße in Berlin fichtbar. Der Anfang der Verfinsterung ist um 3 Uhr 52 Minuten mittlerer Berliner Zeit, die Mitte 5 Uhr 58 Min. und das Ende um 7 Uhr 4 Min. Die Größe der Verfinsterung beträgt 88/1000 des Monddurchmessers. Der Mond geht aber für Berlin erst um 6 Uhr 28 Min. auf, so daß derselbe schon beim Sichtbar werden über dem Horizont verfinstert erscheint. Da bereits eine halbe Stunde nachher die Verfinsterung ein Ende hat, so wird ein besonders klarer, dunstfreier Horizont erforderlich sein, um überhaupt etwas von der Erscheinung beobachten zu Tönnen.
a. Dem Former 2. ist am 20. d. Mis. Abends auf der Eisenbahnfahrt von Potsdam nach Berlin seine Reisetasche mit feiner Garderobe und ein Packet im Gesammtwerthe von 80 Mart aus dem Koupee gestohlen worden. Auf den Zwischenstationen waren zahlreiche Personen in das Koupee ein und aus demselben ausgestiegen, unter welchen fich wahrscheinlich der Dieb befand.
Der wegen Zweikampfs mit tödtlichem Erfolge zu vier Jahren Festungshaft verurtheitte Kandidat der Philologie Dehlte ist am Freitag aus dem hiesigen Untersuchungsrefängniß nach der Festung Glag übergeführt worden, welche ihm zur Abbüßung der gegen ihn erkannten Strafe angewiesen worden ist.
g. Eine blutige Affaire spielte fich in der vergangenen Nacht gegen 2 Uhr an der Ecke der Mohren- und Charlotten straße ab, welche wiederum den Beweis liefert, wie stark die Raufluft bei manchen Menschen vorhanden ist. Ein in der Mohrenstraße wohnender Herr W. ging mit seinem in der Gitschinerstraße wohnenden Freunde die Charlottenstraße ent lang, um in die Mohrenstraße einzubiegen. An der Ede wurden die beiden ruhig ihres Weges gehenden Herren von einer aus vier bis fünf Personen bestehenden Gesellschaft raufluftiger junger Männer angerempelt und nach furzem Wort luftiger junger Männer angerempelt und nach kurzem Wort wechsel angefallen. Hierbei erhielt Herr W. mit einem offenen Meffer einen mit großer Wucht ausgeführten Stich in das Kinn, so daß eine flaffende und heftige Wunde entstand, während dem Freunde des W. anscheinend mit einem zuge flappten Meffer drei Verlegungen an dem Kopfe beigebracht wurden. Durch den entstandenen Standal waren Schußleute und Wächter hinzugeeilt, mit deren Hilfe die rohen Patrone festgenommen und zur nächsten Polizeiwache fiftirt wurden. Den Verlegten wurde die erforderliche ärztliche Hilfe in der Sanitätswache in der Markgrafenstraße zu Theil.
Opiumeffer. Der frühere Sattler und Omnibus- Kondutteur. wurde vorgestern in seiner Wohnung Ruppinerftr. 33 leblos vorgefunden. H., welcher ein leidenschaftlicher Opiumeffer war, hat zulegt eine zu große Quantität Opium verzehrt effer war, hat zulegt eine zu große Quantität Opium verzehrt und dadurch seinen Tod herbeigeführt.
a. Selbstmord. Der ehemalige hiesige Strobbutfabrikant S., welcher in recht guten Verhältnissen gelebt hatte, später aber geschäftlich sehr zurückgekommen war, begab sich im Auguft v. J., seine Ehefrau hierselbst zurücklaffend, nach Amerika , um da von Neuem sein Glüd zu versuchen. Er vermochte aber dort zu einer foliden Existenz nicht zu gelangen, und vor 14 Tagen reifte er wieder nach Europa zurüd. Gestern früh langte er in Berlin an und er begab fich sofort in die Woh nung seiner Ehefrau, bei der er den ganzen Tag über blieb, berauschende Getränke zu sich nahm und standalirte. Als am Abend die Frau dem S. seinen lüderlichen Lebenswandel vor hielt und ihn zur Arbeitsamkeit ermahnte, begab sich S. gegen 10 Uhr Abends in die Küche und schoß da ein mit Wasser gefülltes Terzerol in sein Geficht, wodurch der untere Theil des Gefichts vollständig zerschmettert wurde und der Tod des S. auf der Stelle eintrat.
Projektirtes Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 29. März bis 6. April. Jm Opernhause : Sonntag, Den 29. Die Königin von Saba; Montag, den 30: Un bine; Mittwoch, den 1. April: Der Trompeter von Säkkingen; Sonnabend, den 4.: 8. Sinfonie; Sonntag, den 5.: Der Prophet( Herr Niemann); Montag, den 6.: Der Trompeter Im Schauspielhause: Sonntag, von Sällingen.
Den 29.: Die Waise von Lowood; Montag, den 30., neu einftudirt: Magnetische Kuren; Dienstag, den 31.: Torquato Tafo; Mittwoch, den 1. April: Die Geier Wally; Sonntag, den 5. Der Kaufmann von Venedig ; Montag, den 6.: Magnetische Kuren.
Gerichts- Zeitung.
Der gegen den Stadtvoigtei- Inspektor v. Hartung am Abend des 5. Dltober pr. verübte Ueberfall beschäftigte gestern die zweite Straffammer biesigen Landgerichts I. Unter der Anklage der vorfäßlichen Körperverlegung mittels eines gefähr lichen Werkzeugs, sowie mittels eines hinterliftigen Ueberfalls erichten vor den Schranken der 20 Jahre alte Steindrucker Wilhelm Ermelin, wegen Behilfe dazu refp. wegen Anftiftung zu diesem Vergehen waren angeklagt ber Schlächter Karl Auguft Braat und der Arbeiter" Franz Joseph Loste. v. Hartung, dem die Inspektion für das Dekonomiemesen in dem Stadtvoigteigefängniß übertagen ist, kam an dem genannten Tage Abends tetgefängniß übertagen ist, tam an dem genannten Tage Abends 64 Uhr aus dem Dienst und bewegte sich am Rathhause vor
bei seiner am Georgenkirchplas belegenen Wohnung zu. In der Nähe des Rathhauses empfand er mit einem Male, daß ihm sein Hut Dom Ropfe verschwand. Un mittelbar mittelbar darauf Darauf erhielt er mit einer Biertrufe erst einen, dann einen zweiten heftigen Schlag gegen den Kopf und im weiteren Verfolg einen empfindlichen Stoß, durch den er zu Boden geworfen wurde. Als er so hilflos dalag, denn die fich ansammelnden Menschen wagten es nicht, dem wüthenden Afteur entgegenzutreten, entriß ihm derselbe seinen Stod und hieb damit unbarmherzig auf ihn ein. Dabei ward dem über fallenen Beamten der Knochen des rechten Armes durchgeschlagen. Nachdem er sich wieder erhoben hatte, trat der Angreifer auf ihn zu und überreichte ihm mit den Worten: ,, Herr Inspektor, hier haben Sie auch Ihren Stock wieder. Warum haben Sie uns auch das Wenige entzogen und uns dadurch zur Verzweiflung gebracht" seinen ihm auvor abgenommenen Stock. Auch bei diesem Att konnte der Wütbende es sich nicht versagen, seinem halb ohnmächtigen Opfer noch einen Fauftschlag ins Gesicht zu verseßen. In Folge der er littenen Verlegungen war Herr v. Hartung bis zum 18. d. M. dienstunfäbig und ist jetzt noch nicht völlig wiederhergestellt. Infolge der von dem Attentäter gethanen Aeußerungen erhielt die Kriminalpolizei einen greifbaren Anhalt und ermittelte denselben in dem ersten Angeklagten. Auf dessen Bezichtigung hin, daß er von den Mitangeklagten ermuntert worden sei, bie That auszuführen, bei der Braat als Wächter mitgewirkt habe, wurde die Antlage auch gegen diese mit er streckt. Ermelin giebt als Motiv zu dieser That an, daß der Inspektor v. Hartung den Gefangenen die Speisen zu inapp zugemessen und das Salz ganz entzogen hatte, so daß die ohne bin wenig schmachaften Gerüchte nicht au genießen waren. Da habe er denn den Entschluß gefaßt, dem v. Hartung auf zulauern, und denselben habe er tann auch nach seiner Ents laffung aus der Stadtooigtei am Abend des 5. Oktober v. J. ausgeführt. Die Besichtigung gegen die Mitangeklagten nehme er als unrichtig zurück. Auf die Frage des Präsidenten, aus welchem Grunde er denn die Mitangeklagten überhaupt bezichtigt habe erklärte Ermelin : Auf der Kriminal polizei giebt es stets eine gehörige Tracht Prügel. Um der selben zu entgehen, fagt man lieber mehr, als man verant worten fann. Die beiden Mitangeklagten befireiten jegliche Betheiligung bei diesem Ueberfall. Der Anstaltsdirektor von Falkenstein belundet, daß die Gefangenenportionen vom 1. April v. J. ab auf Anordnung des Ministers vermindert worden und daß der Inspektor v. Hartung ftets genau nach dieser Instruktion verfahren ist. Staatsanwalt Weichert erachtet eine exemplarische Strafe für einen derartigen Racheatt für geboten und beantragt gegen Ermelin die Marimalftrafe von fünf Jahren Gefängniß, gegen Braat, der ein alter Vagabund und dem die Beihilfe wohl zuzutrauen ist, sechs Monate Ge fängniß, gegen Loske Freisprechung. Der Gerichtshof verurtheilte den Ermelin zu vier Jahren, den Braaß, der vor dem Untersuchungsrichter ein Geständniß abgelegt hatte, zu einem Jahre Gefängniß.
7. Meineidsprozeß Better und Genossen. Es war fieben Uhr als sich die Geschworenen zur Berathung zurüc zogen, die volle drei Stunden in Anspruch nahm. Wie vorauszusehen war, wurden fast alle Schuldfragen bejaht, nur die Angeklagten Büdner Mahlow und die Arbeiterfrau Simon wurden für nichtschuldig erklärt. Infolge deffen beantragte der Staatsanwalt gegen diese Beiden die Freisprechung, gegen Better dagegen das höchste zulässige Strafmaß, 15 Jahre Zuchthaus und gegen die Wittwe Vetter 10 Jahre Buchthaus. Gegen bie übrigen Angeklagten beantragte er je nach ihrer Betheiligung geringere Strafen. Das Urtheil lautet wie folgt: 1. Mühlen meister Johann Robert Better 12 Jahre Buchthaus, 10 Jahre Ehrverluft; 2. dessen Mutter, verwittwete Mühlenbefizer Auguste Vetter 8 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverluft; 3. der Altfiger Wilh. Magdeburg 4 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust; 4. der Töpfermeister Emil Kalkmann 1 Jahr 6 Monate Buchthaus und 2 Jahre Ehrverlust; 5. die Dienstmagd Wilhelmine Stahn 2 Jabre Buchthaus und 2 Jahre Ehrver'uft und 6. die verehelichte Altfiger Emilie Magdeburg 6 Monate Gefängniß, welche durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden.( Bei dieser Angeklagten war nur Fahrlässigkeit bei Leistung eines Meineides angenommen worden.) Den ersten fünf Angeklagten wurde außerdem die Fähigkeit abgesprochen, je wieder als Beuge vernommen zu werden. Als Vertheidiger in diesem denkwürdigen Prozeffe fungirten außer den bereits erwähnten R... Thelen und Ref. Blau noch die Referendare Drabert, Lion, Ragow und der R. A. Burtner aus Rirdorf. Die Sigung schloß erst um die Mitternachtsstunde.
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Wien , 26. März.( Der Winkelschreiber und seine Klientin.) Eine faft zwerghaft fleine, tugelrunde Frau mit liftig blickenden Augen, deren unangenehmes Erscheinen durch ihre vernach läffigte Kleidung noch verstärkt wird, ist seit Jahren auf den Korridors der verschiedenen Gerichtsgebäude zu sehen. Therese Koller so heißt dieselbe ist seit Jahren der Schrecken der Gerichte und der Advokaten, mit welchen ste ihre Sucht, Bro zeffe zu führen, in Verbindung bringt. Sie überreicht gegen jedes Urtheil Returje, Appellationen und Beschwerden, und wenn sie ihre Brozesse in allen Instanzen verloren hat, was regelmäßig der Fall ist, dann wendet fte fich mit Anzeigen an Die Advokaten- Kammer, in denen fie fich nicht allein über die Advokaten ihrer Gegner, sondern auch über ihre eigenen Anwälte beschwert, und wenn die Advokaten- Kammer die Eingaben als unbegründet bezeichnet, dann versteht sie es ganz meisterlich, die betreffenden Advokaten in irgend einen EhrenbeleidigungsProzeß zu verwickeln. Einen ganz besonderen Groll hat fie gegen den Advokaten Dr. Robert Eisenschüß, und vor einigen Lagen trat fie gegen denselben vor dem Bezirksgerichte Alsergrund wegen Ehrenbeleidigung flagbar auf, weil er angeblich einer ihrer Prozeßgegnerinnen den Rath ertheilt haben soll, fte zur Thür hinauszuwerfen. Der Richter, Dr. Bürger, fand es diesmal für geboten, die Verhandlung gegen den von Frau Roller ge flagten Advokaten zu vertagen, um den Geisteszustand der Klägerin durch Gerichtsärzte untersuchen zu laffen, was binnen Kurzem geschehen wird. Heute erschien Frau Therese Koller als Beugin vor Gericht. Als Angeklagter hatte fich ein alter Mann, Namens Paul Greller, zu verantworten. Derselbe dient der Therese Koller seit Jahren als Privatsekretär, und er hat ganze Faszilel füllende Beschwerden in den Prozessen der Frau Koller für dieselbe verfaßt. Der Staatsanwaltschaftliche Funktionär, Rommiffär Weffelen, erhob deshalb gegen ihn die Anklage im Sinne des§ 301( Uebertretung der Aufforderung zu grundlosen Beschwerden.) Paul Greller gab auf die Frage des Richters, was er sei, die Antwort, er set Privatlehrer und Organist, und bezeichnete zwei Familien, deren Kinder er unterrichte. Nur zögernd theilte er mit, daß er Offizial der Bentral Buchhandlung gewesen, und mit Widerstreben geftand er zu, daß er wegen Verbrechens der Amtsveruntreuung mit zwei Jahren schweren Kerkers bestraft worden sei. Auch Therese Koller fonnte nur mit Mühe dahin gebracht wer den, einzugefteben, daß fie allerdings vor zweiundzwanzig Jahren wegen§ 512"( Ruppelei), setidem aber auch zweimal wegen Ehrenbeleidigung, und zwar zu drei Monaten und sechs Wochen Arrests verurtheilt worden. Der Angeklagte zeigte fich durch die gegen ihn erhobene Beschuldigung, er set Winkel fchreiber, fehr getränkt. Er liefere allerdings Arbeiten für Parteien, fordere aber nichts dafür, sondern nehme nur, wenn er etwas bekomme. Für Frau Koller habe er Eingaben ver faßt, aber nur weil sie die Verantwortung für den Inhalt übernommen, und wenn er es nicht geschrieben hätte, würde ein Anderer es gethan haben. Frau Roller, von deren Zeugenaussage das Geschick des Angeklagten ab bing, ließ denselben gründlich im Stiche; es sei wahr, fagte fte, daß fte denselben beauftragt habe, die Beschwerden