welche als Emballage für ausgeführtes Getreide gedient haben, unter Festhaltung der Identität. Bei gebrauchten leeren Fäffern u. f. m. wird jedoch von einer Kontrole der Identität abgesehen, sobald kein Bweifel dagegen besteht, daß dieselben als Emballage zur Ausfuhr von Del u. s. gedient haben, oder als solche zur Ausfuhr von Del u. s. w. zu dienen be­stimmt find."

Abg. Frhr. v. Ow beantragt, das nicht nur die Mate rialien für den Bau von Seeschiffen, sondern auch für den Bau von Flugschtffen zollfrei eingehen sollen.

Die Anträge Benzig und v. Do werden abgelehni und dann der bisher noch nicht berathene§ 1 des Gefeßes unvers ändert angenommen. Die übrigen Paragraphen find bereits früher erledigt. Damit ist die zweite Berathung Der Bolltarifnovelle erledigt.

Darauf wird die zweite Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Ausdehnug der Unfall, und Kran tenversicherung auf die Transportgewerbe fortgesett mit§ 13. Ein zu diesem Paragraphen vorliegender Antrag Scipio, der bei einem Unfall auf der Fahrt dieselbe durch die Unterfachung seitens der Behörde nicht aufgehalten wissen will, wird zurüdgezogen, nachdem der Staatssekretär v. Boet­ticher erklärt, daß bei den Ausführungsbestimmungen auf diese Frage Rücksicht genommen werde. Die übrigen Paragraphen des Gesezes werden ohne erhebliche Debatte nach den Kom miffionsanträgen erledigt.

Es folgt die zweite Berathung des Gesezentwurfs, be treffend die Steuervergütung für Buder, dessen einiger Paragraph bestimmt, daß das Gefeß vom 7. Juli 1883 um ein Jahr bis zum 1. August 1886 verlängert wer den soll.

Abg. Graf Hace beantragt, die sechsmonatigen Kredit­fristen für die Rübensteuer um 3 Monate zu verlängern, die Buckerfabrikanten sollen aber für diese Frist eine 4 prozentige Berzinsung übernehmen. Der Antragsteller glaubt, daß diese nur für die laufende Kampagne beabsichtigte provisorische Er leichterung der Fabrikanten in dies Gesetz paffe.

Staatssekretär v. Burchard erklärt, daß die verbündeten Regierungen dem Antrage wohl feine Schwierigkeiten entgegen­Sezen werden, wenn das Haus demselben zustimme. Bedenklich set nur die Bestimmung, daß der Betriebsfonds der Reichs. haupttaffe um 50 Millionen Mark durch Ausgabe von Schap­anweisungen verstärkt werden fann; wenn die Reiche lasse in der Lage sein soll, allen Ansprüchen zu genügen, dann muß die Befugniß zur Ausgabe von Schozanweisungen nicht um 50, sondern um 100 Millionen Mait erhöht werden.

Abg. Richter: Ich würde die Annahme des Antrages bedauern, weil das nur bedeuten würde, daß die Buckerindustrie nicht mehr im Stande ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen; Denn es handelt sich lediglich um einen Jadult. Die Einbrin gung des Antrages ist schon für die Kreditverhältnisse der Buckerindustrie nicht günstig gewesen; seine Annahme würde ein schwerer Schlag sein. Der Vortheil ist doch nur ein mini­maler. Der Staat soll 4 pet. Zinsen erhalten. Beim Lom bard würden vielleicht 5 pet. Binsen zu zahlen sein, d. b. auf 3 Monat ein viertel Prozent mehr. Und deshalb soll ein Gesetz suspendirt werden. Die Verlängerung der Kreditfrist bat nur den 8wed, die Ausgaben auf die nächste Rampagne au verschieben, an deren Schluß dann wieder dieselbe Krifts eintreten würde. Können denn die Branntweinbrenner, deren Nothlage ja noch größer sein soll( Sehr richtig! rechts), nicht eine gleiche Begünstigung verlangen? Rönnen nicht an bere Industrien auch den Anspruch erheben, die Fristen für die Boukredite au verlängern. Wir müssen es deshalb ab­lehnen, auf diesen Weg zu treten, zumal die Begünstigung nur einigen wenigen großen Fabrikanten zu Theil werden kann, während ber gute Ruf der übrigen Fabrikanten dadurch ge= schädigt wird. Die Krifts ist nicht durch Naturereignisse her vo: gerufen, sondern durch eine von der Industrie selbst mit verschuldete Ueberproduktion.( Beifall links.)

Abg. Nob be will das Gefes sofort nach seiner Publi tation in Raft seßen und den Umlauf an Schaganweisungen nicht um 50, sondern um 100 Millionen Mark erhöhen.

Abg. Nobbe bemerkt dem Abg. Richter gegenüber, daß die Interessenten zugleich die alleinigen Sachverständigen find, die wohl wiffen, wo sie der Schub drückt, und die natur gemäß nach legitimen Mitteln suchen, um über die ganz besondere Ungunft der ißigen Lage hinwegzukommen. Die Nothlage der Buderindustrie ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß diese Industrie alle ihre Auslagen innerhalb eines turzen Beitraumes machen muß, da für die Bahlung der Arbeitslöhne, der Rüben, der Rübensteuer und Der Kosten aller maschinellen Einrichtungen auf die Zeit weniger Monate zusammengedrängt find, während der Absaß des Bro dukts und die Einnahmen daraus erst nach und nach im Laufe Des ganzen Jahres erfolgen. Das Bugrundegehen der Zucker

industrie würde ein nationales Unglück ſein; das Haus möge daher den Antrag des Grafen Hade annehmmen.

Abg. Heine( Soz.) hält es für ungerechtfertigt, der 3 der induftrie ein Moratorium zu gewähren. Diese Industrie set bisher verwöhnt worden, wie ein Schooßkind; und fte werde nun wie ein solches immer begehrlicher, und zulegt unge. zogen. Der Arbeiterftand habe Don Der ganzen nesen ländlichen Wirthschaftsmethode, zu der wesentlich auch Die Rübenkultur gehöre, nur Schaden gehabt; das Steigen der Aderpreise habe es dem Arbeiter unmöglich gemacht, felbft ein Stückchen Ader zu laufen und zu bewirthschaften. Im Ar beiterfreund" von 1884 hat das sogar ein frommer Geist licher nachgewiesen. Das Haus möge daher den Antrag Hade ablehnen.

Stück irgendwie des Interesse des Buschauers erwecken soll. Es tann durchaus nicht allein darauf ankommen, dak sich die betreffen Den Liebenden nach Absolvirung von fünf Akten, die theilweise von tödilicher Langeweile und lächerlicher Breite sind, endlich unter dem erleichterten Aufathmen des Publikums kriegen", sondern ein Schauspiel hat doch schließlich einen ganz anderen Bwed.

Diesen anderen 8wed hot der Verfasser allerdings voll. ftändig erkannt, und so fam es denn, daß das Schauspiel" am Schluffe des fünften Aktes einen durchschlagen den Heiter teitserfolg, wenigstens von Seiten des unabhängigen Bub'fums errang, und die beschämten Darsteller selbst auf das pro­Dozis endste Klatschen und Hervorrufen der Klaque nicht mehr vor den Lampen zu erscheinen wagten.

Asg. Windthorst führt aus, daß die Arbeiter am meisten geschädigt werden, wenn die Buderfabriken zu Grunde gehen. Gerade im Intereffe der Arbeiter werde er für den Antrag Hacke stimmen, ohne damit die bestehende Gefeßgebung billigen zu wollen; denn die Höhe der Bonifikation habe die Ueberproduktion und die Krifts berbeigeführt. Darauf wird die Debatte nach 5 Uhr abgebrochen. Nächste Sigung Montag 2 Uhr. Börsensteuer.

Abgeordnetenhaus.

63. Sigung vom 2. Mai, 11 Uhr. Am Ministertische: von Schols, von Goẞler und Kommiffarien.

Wir haben bereits bemerkt, daß wir auf die Wiedergabe der Handlung des Stückes verzichten, dieselbe entbehrt jeder eigenen Erfindung und bietet rur den Abklatsch der alleralltäglichsten Novellenliteratur. Ganz ebenso verhält es fich mit der Charakterzeichnung. Keine der vorgeführten Berionen befigt etwas Eigenartiges, man fiebt nur dieselben eintönigen oder schmachtenden Figuren wie fie uns in den belletristischen Ver uchen angehender Blauftrümpfe langweilen.

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Die zweite Berathurg des Verwendungsgeseßes( Antrag v. Quene) wird fortgefeßt.

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Ach was 15 Mark!" und die übrigen Richter lachten ob Dieser Kontroverse. Der Angeklagte war viel zu harmlos, um die für ibn günstige Situation zu begreifen und auszunuzen beirath, aber Auf die Frage des Präsidenten: Sind Sie mit der beantrag ten Strafe einverstanden und können Sie bezahlen? erwiderte m ganzen D er: Ja, ich bin zufrieden, aber auf einmal tann ich nicht be Der Rofait mi zabien!" Der Gerichtshof traute aber dem Geldbeutel des chte Tochter Angellagten weniger zu als dieser selbst und erkannte nur auf par groß und 15 M. Gelbft: afe. -y. Zentralftraßen Prozeß. Bei der Eröffnung der Mädchen we Verhandlungen befinden sich im Buhörerraume fteben Bersonen, ein sprechender Beweis dafür, daß der Prozeß im Bublifum jegliches Intereffe verloren. Der Vorftßende, Landgericht Direktor Schmidt, erklärt, daß zunächst die Puntte I. A., B. und C. ter Antlage zur Verhandlung gelangen, es betreffen ich stets mit diese die Geschäfte aus dem Jahre 1876. Auf Antrag der Bertheidiger werden die Angeklagten Jaedel, Jangen, Beer und Woldt, welche bei diesen Fällen nicht interesfirt find, bis Mittwoch beurlaubt und wird nun der Angeklagte Stemmle bak es mit einem eingebenden Inquifitorium unterworfen. Derselbe weiß iede doloſe Absicht bei den von ihm begangenen Transaktionen intig fet, u mit anscheinend aufrichtiger Entrüstung entschieden zurüd Troß seiner sichtlichen Erregung find seine Antworten Klar und präzise, und in sachlicher Weise führt er aus, daß er bei de laffen, als A in Rede stehenden Geschäften nicht aus dem Rahmen eine velaffenen reellen und erlaubten laufmännischen Wirkens hinausgegang ngetroffen Die über diese Punkte vernommenen Beugen fagen im Wesen das ganze D lichen günstig für ihn aus. lein. Da ta

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-y. Eine eigenthümliche Art, einen Beleidigten era des Nach§ 4 ter Kommissionsbeschlüsse, Alinea 1, find bis Vergebung zu zwingen, hat der Schuhmacher Auguft Gottfr Sonntagefta zum Erlasse eines die Verwendungszwecke endgiltig regelnden Andrehs an den Tag gelegt, fich aber dadurch eine Ankle Stirne getäm Gesezes die überwiesenen Summen zur Erfüllung solcher Auf wegen Mißyandlung und Freiheitsberaubung zugezogen, wel dem schönen gaben zu verwenden, für welche seitens der Land- und Stadt­freise die Mittel durch Buschläge zu den direkten Staatssteuern oder durch direkte Gemeindefteuern aufgebracht werden. Alinea 2 besagt:

Ein verlieb er Dragoner Lieutenant, wie ihn jede Badflichs­Bhantafte auhedt, ein höchft fentimental angebauchter, reicher Fabrikant, der fich nicht aus fich selbst heraustraut, ein vergo gener, junger Pariser Taugenichts und dessen Vater, ein fchwindelhafter, eitler Spekulant, das find die Männer, welche auftreten, wenn man nicht noch die vollständig ver. zeichnete Figur eines bayrischen Arbeiters mit echt preußisch­militärischen Alüren, der früher bei den Buaven gedient hat, hinzurechnen will.

Ebenso dürftig ist es mit den Frauen bestellt.

In denjenigen Landkreisen, in welchen die überwiesenen Summen nach Absatz 1 nicht Verwendung finden, können die nicht verwendeten Beträge unter Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde durch Beschluß des Kreistages verwandt

werden:

a) zur Entlastung der Schul- Teziehungsweise engeren Kommunalverbände hinsichtlich der Schullaften, insbesondere auch zur Aufhebung oder Minderung des Schulgeldes in benjenigen Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht Dienen; b) zur Gewährung von Beihilfen an die Drtsarmen Verbände, insoweit nicht die Landarmen- Verbände dazu vers pflichtet find.

Die Abgg. Ludowieg und Enneccerus beantragen folgende Einschaltung: Diese Verwendungen fönnen nur nach für den ganzen Kreis gleichmäßig aufzustellenden Regeln er folgen, welche der Genehmigung der zuständigen Auffichts­Behörde unterliegen.

Ein blondes Greichen mit langen Böpfen, ganz in dem Genre, welches die Franzosen   so lächerlich bei uns finden, eine franzöftsche Elfäfferin, die in Frankreich   niemals in besonderem Kredit ftanden, die Mutter jenes sentimentalen Fabrikanten, welche doch nur in böchft mangelhafter Weise die Vorsteherin eines großen Fabrik Etablissements repräsentirt, und ein Baar alte Damen, die überhaupt überflüssig sind das ist Alles.

Abg. v. Beblis beantragt, dem§ 4 hinzuzufügen:

Bei der Vertheilung der alsdann noch verbleibenden Kreis­bezw. Kommunalabgaben können unbeschadet des im Uebrigen bestehenden Vertheilungsmaßstabes die drei untersten Stufen der Klaffensteuer von der Heranziehung gang freigelassen, oder mit einem geringeren Prozentsage herangezogen werden als die übrigen Stufen der Klaffen und klaffifisirten Einkommensteuer.

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Aus diesem Personen- Berzeichniß geht bereits der ganze Werth und Inhalt des Stückes hervor, es ist erklärlich, Daß bei so wenig pointirten und durchdachten Charakteren von den Darstellern mit möglia, ft wenig Vertrauen gespielt wurde. Troßdem man fich allseitig in anerkennenswerther Weise Mühe gab, gelang es doch nicht, das Stück zu retten.

Endlich wollen die Abgg. v. Thiedemann( Bomft) und Genoffen für den Fall, daß Beschlüsse im Sinne des Al. 2 a und b nicht zu Stande kommen, die Vertheilung nach provin­zialftatutarischen Bestimmungen vornehmen lassen.

Ebenso wie die Anstrengungen der mitwirkenden Künstler und Rünftlerinnen lobend bervorzuheben find, so müssen auch Die Leistungen der Hauskapelle anerkannt werden, dieselbe fpielte eraft und mit bemerkenswerther Frische.

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gestern vor der zweiten Strajkammer des Landgerichte I  handelt wurde. Der Angeklagte stand zu einer Frau Leppin hm Alles in einem ziemlich innigen Freundschaftsverbältniß, und wutin Bor er deshalb im höchsten Grade verstimmt, als ihm sein Lehrline neugierig eines Tages erzählte, daß dieselbe fich über ihn in sehr wpräch der V werfender Weise geäußert. Als dieselbe nun zufällig an den förmlich war felben Tage feine Werkstatt betrat um eine Reparatur a bother, tros führen zu laffen, da sprang der Angeklagte sofort auf fie gefehen hat und beantwortete den Gruß der Ahnungslosen ftum Anliegen aber vielsagend mit einer schallenden und so faton liebe u

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tegen Ohrfeige, daß ihr Hören und Sehen verging machen laffe, Im nächsten Moment war aber auch der Born des heißblütig der Einzige Fußbekleiders verraucht und er hielt der Gemißhandelten fe biebere Rechte hin, mit dem Verlangen, daß fie als Beichen Versöhnung die ihrige hineinlege. Frau. weigerte fich u linne nichts wandte fich zum Geben, doch da trat ihr der Angeklagte habe; denn, den Weg und erklärte fte so lange als seine Gefangene, biochter, unt nachgegeben haben würde. Keiner wankte, feiner wich, undas feiner währte faft eine halbe Stunbe, bis durch das Hinzukomm batte, daß eines Dritten Frau L. von dem fte stellenden" Schufter freit wurde. Sie rähte fich aber, indem sie ihn wegen obiadaß fie eiger  Bergehen der Staatsanwaltschaft denunzirte und hatte einer Erzabl Die Genugthuung, daß derselbe vom Gerichtshofe zu einer fängnißstraße von drei Tagen verurtheilt wurde.

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-y. Ein mit großem Raffinement und beispiello Augen trate Dreiftigkeit in Szene gefester Diebstahl machte derzeit Schlächterkreisen viel von fich reden. Als die Gesellen Engros Schlächtermeisters Adolf Kersten am Morgen 18. April die zu schlachtenden Dchsen aus dem Stalle ihfein Mein Prinzipals nach dem Schlachthause überführen wollten, machten fie beim Bählen der Häupter die Entdeckung, daßballte hinter

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Robert Bettin, welcher ca. fechs Monate bei Kersten in Dien geftanden, vor etwa 14 Tagen entlassen worden war und nun beschäftigungslos auf dem Viehhofe herumtrieb. einem Kriminalbeamten ins Gebet genommen, geftand

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Ludwig Mädchen,

Nach längerer Diskussion, in der fich die Herren gegen seitig der Vaterschaft der Sozialdemokratie bezichtigen, werden Die Anträge Ludowieg und v. Tiedemann zurüdgezogen, der Antrag v. Bedlig abgelebnt.§ 4 mit großer Mehrheit ange nommen, desgleichen§§ 5 und 6 nach unerheblicher Dis­tuffton. Blum an. Dieselben hatten in folgender Weise operi thr, in Lein § 7 bestimmt, daß das Gesez gleichzeitig mit der Boll tarifnovelle in Kraft treten soll. Abg. Wagner( Ofthavel- Am 18. April, nachdem die Gesellen des K. den Viebbof land) bringt seinen schon bei§ 1 abgelehnten Antrag wieder ein, das Inkrafttreten des Gesezes bis 1888 au suspendiren. Es sei doch bedenklich, die Kreise gewissermaßen mit Staats­schulden zu dotiren; die erste Aufgabe jedes geordneten Staatswesens bestehe doch darin, zuerst ein etwa vor handenes Defizit zu zu beseitigen. Hier heiße es prin­cipiis obsta! Die ferneren Ausführungen des Redners, welche im Einzelnen nachweisen sollen, daß in den nächsten beiden Jahren die Beseitigung noch nicht zu erwarten sei, werden zu wiederholten Malen vom Vizepräsidenten v. Heere man als nicht zur Sache gehörig unterbrochen. Schließlich erklärt Redner, fich der Auffaffung des Präftdenten fügen zu müffen; er mache derselben aber auf die Latitude auf mertiam, die das Präsidium den Rednern bei§ 4 ge­währt habe.

Vizepräsident von Heereman ruft den Redner wegen dieser Kritik des Verfahrens des Präfidiums zur Drdnung.

Nachdem Abg. v. uene fich gegen den Antrag erklärt, wird derselbe gegen die Stimmen des Abg. Wagner, einiger Freikonservativen, der Hälfte der Nationalliberalen und der fämmtlichen Freifinnigen abgelehnt,§ 7 unverändert ange

nommen.

Damit ist die Spezialberathung des Gefeßentwurfs erledigt. Schluß 3 Uhr. Nächste Sigung Montag 11 Uhr. ( Dritte Berathung des Verwendungsgesetzes.)

Herrenhaus.

14. Sigung vom 2. Mai, 1 Uhr. Am Ministertische: Maybach, Dr. Friedberg und Kommiffarien.

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laffen, hatten fte sich unter dem Ochsenbestande ein Thier Werthe von 300 Mt. ausgesucht, nach dem Schlachthause führt und es dort schleunigst und funftgerecht geschlachtet. dann hatten fte das Fleisch mit Hilfe eines requirirten Wagriff fie dar aum Viehbofe hinausgeschafft und es bei den Fleischbänd abgefeßt. Den Erlös hatten fie getheilt und in leich.leb Gesellschaft schleunigst vesjubelt. Die 87. Abtheilung Schöffengerichts, dem die beiden jugendlichen Uebelthäter g zur Berurtheilung vorgeführt wurden, belegte fie für Geniestreich mit einer Gefängnißftrafe von je 2 Monaten Es war vor zwanzig Jahren in einer stürm duntlen Novembernacht. Die Wogen des wildbeweißen Haa Meeres schlugen brausend und tosend an die Sardinische Der Regen flatschte praffelnd nieder und die fahlen Blis fich fast unaufhörlich folgten, erhellten weithin die ganze schaft und zeigten felundenlang die bunt durcheinander gem ten Felsen am Ufer des Meeres und das nicht ferne Dörf Verua. Alles schten dort längst zur Ruhe gegangen u Nur unten am Strande, an einer schier unzugänglichen herrschte ein stilles, aber reges Treiben. Dunkle, Männergestalten huichten, unbekümmert und Wetter, in Der Finsterniß geschäftig hin her. Es war Die Strandwache, Die bier geduldig das Schmuggler. Boot bas erwartete, Scharfes Auge schon vor geraumer Zeit fern in der wogen See bemerkt hatte. Schon war es nur wenige Meter vom entfernt, und deutlich fonnte man vom Lande aus die breitschultrigen Männer unterscheiden, die mit kräftigen schlägen das Boot vorwärts trieben. Da

De Gefeßentwurf, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung und Vervollständigung des Eisenbahn­neges, wurde nach längerer Generaldebatte im Einzelnen und darauf im Ganzen nach den Beschlüssen des Abgeordneten­hauses angenommen.

Der Gefeßentwurf, betreffend die Ergänzung des Gesezes vom 29. Mai 1873 über das Grundbuchwesen im Begirl des Appellationsgerichts zu Raffel mit Ausschluß des Amtsgerichts von Böhl, und ebenso der Befegentwurf, betreffend Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über die Aussonderung bes steuerartigen Zueis aus den sogenannten stehenden Ge fällen in der Prooing Saleswig- Holstein werden ohne Debatte

angenommen.

Auch dem Gelegentwurf, betreffend das Spiel in außer preußischen Lotterien, stimmt das Haus in der Faffung, in der er im Abgeordnetenhause zur Annahme gelangt war, bei;

öffentlichung der Gewinniften außerpreußischer Lotterien in

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wendete sich das Boot blißschnell wieder dem M Ruder handhabten, zeigte, daß fie die drohende Ge erkannt und sich vor ihr durch die Flucht retten woll Allein es war zu spät: Schüsse knallten, zu Tode getrof emporgehoben von einer heranrollenden Woge, zerfchelle ließen die Schiffer die Ruderstangen fahren und berg anbrach, bewegte fich ein kleiner, stiller Bug vom Strande fteuerlose Barle krachend am Felsengeftade. Als der Morg  zum Häuschen der Amalia Bigni. trugen, sorgfam auf Tragbahren gelegt, die Leichen ihre Die Männer von B noffen, die Diet Schwärzer der Vigni, welche das Meer

Ufer geworfen. Schweigend traten die Männer in die le

Stube, wortlos ftellten sie ihre tanige Laft vo entsegte Fischerweib. Mit starten, thränenlosen Antlig der Leichen und dann, von

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blickte die Unglückliche in das blaffe, schmerzoerjo

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namentlich wird auch die Bestimmung, nach welcher die Ber Angst gepeinigt, entrang fich ihren farblosen Lippen Mühe nur die ahnungsvolle Frage nach ihrem Manne preußischen Beitungen mit einer Strafe von 50 M. belegt wird, mitleidige Achselzuden, die abgewandten, ernften Gefichtes Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr.( Kleine Vorlagen.) die ganze ungeheure Größe ihres Unglücs erkennen und Umftehenden, die ihr als Antwort zu Theil wurden, ließen einem gellenden Aufschrei thr taum eine Woche altes

angenommen.

Gerichts- Zeitung.

k. Humor im Gerichtssaal. Stand da vorgestern ein

Trampfhaft an fich prefiend, sant fie ohnmächtig auf den ba

Estrich nieder.

Allein Amalia Vigni war ein energisches, fräftiges

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junger Bursche vor einem bieft, en Straflammer- Berichtshofe, In wenigen Tagen hatte sie ihr schweres Leid überwunde

Des rubeftörenden Lärmens und der versuchten Beamten, beftechung angeklagt. Der arme Teufel, der noch nie etwas

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wollte arbeiten, fte zog hinüber aufs fefte Land, um mit dem Gerichte zu thun gehabt, geftand rückhaltlos ein, daß den nothdürftigften Unterhalt zu erarbeiten. Das Glüd begin versuchen, ob es ihr nicht gelingen fönne, für fich und ihr die muthige Frau; nach kurzer, mühevoller Wanderung fte endlich eine Ruhestätte im Hause des Bauers Rolan einem kleinen Dite bei Aquila, und als nach wenigen! Rosari fie bat, dem Anwesen, das fie als Wirthschafteri nun geleitet, fernerhin als seine rechtmäßige Frau vor

er des Nachts auf der Straße gelärmt und dann dem Wächter Der Nacht, der ibn arretiren wollte, drei Maik angeboten have. Der Staatsanwalt beantragte für diese beiden Kleinen Bergeben 50 Mt. Geldstrafe. A- aaach!" machte der eine Beifizer des Gerichtshofes und der B.äftdent tief im halblauten Zone:

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