und Ganzen mit ihren Vorschlägen das Richtige ges troffen hat.

Der Abschnitt B( Waarengeschäfte) wird mit dem Antrage v. Buol gegen die Stimmen der Freifinnigen anges nommen, und hierauf auch die Befreiungen nach den Beschlüffen der zweiten Lesung genehmigt.

Bu§ 7 wird auf Antrag des Abg. v. Buol folgender Busas gemacht: Geschäfte, welche vorbehaltlich der Aufgabe Can Aufgabe") abgeschloffen werden, find abgabepflichtig. Die Bezeichnung des definitiven Gegentontrahenten( die Aufgabe) ift steuerfreu, wenn dieselbe spätestens am folgenden Werktage gemacht wird; wird dieselbe später gemacht, so gilt fie als ein neues abgaberflichtiges Geschäft.

Jm§ 27 befindet sich die Vorschrift, daß die Steuer­direktivbehörde bei einzelnen Personen, welche abgabepflichtige Geschäfte gewerbsmäßig betreiben oder vermitteln, eine Unter fuchung der Abgabenentrichtung durch höhere Beamte anord nen darf.

Auf Antrag des Abg. v. Buol, für welchen nament lich der Abg. Woermann plaidirt, wird diese Bestimmung geftrichen.

Ein weitergehender Antrag des Abg. Woermann, auch bezüglich der Atiengesellschaften 2c. die periodischen Revisionen Der Geschäftsbücher und Korrespondenzen aufzuheben, wird das gegen abgelehnt.

Der Trt des Gesezes wird im Einzelnen unverändert nach den Kommissionsbeschlüffen angenommen.

Das Gesetz im Ganzen wird in namentlicher Ab ftimmung mit 214 gegen 41 Stimmen angenommen. Für daffelbe stimmen beide Barteien der Rechten, Bentrum, Welfen und Bolen, sowie die Nationalliberalen, mit Ausnahme des Abg. Meier( Bremen  ), der keiner Fraktion angehörige liberale Abg. Bertram und von der Vollspartei aerle, Kopfer und Kröber. Gegen das Gesez stimmen die Sozialdemokraten und Freifinnigen, ferner von der Volkspartei Mayer( Württemberg); außerdem Meier( Bremen  ) und Graf ade. Der Abstimmung enthält fich Haanen ( Bentrum).

Das Geset, betreffend die Steuervergütung für Buder, wird ohne Diskussion definitio genehmigt.

Es folgt die Berathung des Berichts der Geschäfts ordnungskommission über den Antrag der Abgg. Liebknecht und Gen. betreffend die im April 1883 gegen die Abgg. v. Vollmar und Frobme in Kiel   vorgekommenen Unter suchungshandlungen. Die Kommission beantragt, 1. zu er flären, daß das am 2. April 1883 zu Riel gegen den Reichs tagsabgeordneten Frohme und das am 3. April_des­felben Jabres gegen den Reichstagsabgeordneten v. Bollmar stattgebabte Verfahren dem Art. 31 der Reichsverfaffung zu widerläuft, 2. durch den Beschluß u 1 den Antrag der Abgg. Liebknecht und v. Vollmar als erledigt zu erklären.

Regierungskommissar, Geheimer Rath Weymann wiederholt die bei den früheren Verhandlungen deffelben An trags und zulegt in der Rommiffion mehrfach bereits abge gebene Erklärung, daß die Maßnahmen der Behörden gegen Die beiden Reichstagsmitglieder mit Politik nichts zu thun ge habt habe, und daß nach der Auffaffung der Reichsregierung von einer Verfassungsverlegung und demnach von einer Verfolgung der betreffenden Polizeibeamten nicht die Rede sein tönne.

Abg. Liebknecht konstatirt, daß diese Stellungnahme der Reichsregierung schon in der Kommission als eine unbalt bare von fast allen Seiten erwiesen worden ist; seinen Antrag auf Verfolgung der betr. Beamten tönne er nicht zurückziehen, werde aber für den Kommissionsantrag sub 1 stimmen.

Die Anträge der Kommission werden angenommen. Um 5 Uhr vertagt sich das Haus auf Sonnabend 12 Uhr. ( Nachtragsetat, Anträge, Petitionen.)

Abgeordnetenyans.

liegt, unsere Buftimmung nicht vorenthalten zu können. Ich bitte Sie um Annahme des Gesezes.

Abg. v. 3edlig: Darüber wird in diesem Hause kein Zweifel sein tönnen, daß, wenn wir die Beschlüsse des Herrens hauses nicht annehmen, die Angelegenheit in dieser Session nicht zum Abschluß gebracht werden tann. Um der großen Vortheile willen, die das Gesez dem Lehrerstande bringt, wer den wir deshalb dem Gefeßentwurfe in seiner gegenwärtigen Faffung zustimmen, um die Verabschiedung noch in dieser Faffung zustimmen, um die Verabschiedung noch in dieser Session zu ermöglichen.

Abg. Richter: Herr v. Beblis übersteht, daß der Abge ordnete Rickert in seiner Behauptung, daß durch den Herren hausbeschluß der Großgrundbefis entlastet wird, in erster Reihe auf die Aeußerungen des Referenten v. Winterfeldt fich be zogen hat, der doch als Sachverständiger angesehen werden zogen hat, der doch als Sachverständiger angesehen werden tann, da er von der Kommiffion des Herrenhauses zum Refe renten bestellt worden ist. Herr von Winterfeldt fagte nach Beitungsberichten( Rufe: welche Beitung?) nach dem Olden berg'schen Bericht, der auch in der Norddeutschen Allgemeinen Beitung" steht, daß aus der Heranziehung des Stelleneinkom mens lediglich eine Begünstigung der Großgrundbefizer ent­ftebe. Herr v. Beblis hat übrigens selbst zugegeben, daß zum Theil der Großgrundbefizer dadurch erleichtert werde. Herr v. Beblit hat ja selbst die thellweise Erleichterung des Groß­grundbefizes, den auch er immer für überlastet bält, zugegeben. Es ift, felbst wenn morgen die Session geschlossen wird, bei Den leichten Formen des Verkehrs zwischen beiden Häusern, sehr wohl möglich, ein Einverständniß über unser Amendement herbeizuführen. Man sollte fich doch hüter, die Heranziehung des Stelleneinkommens, die auch Sie für falsch halten, wieder einzuführen, wenn auch nur provisorisch provisorische Ge fete werden ja oft definitiv. Es ist doch wahrhaft fläglich, daß die Lehrer nun noch nach diesem Gefeße eine Ausnahme­daß die Lehrer nun noch nach diesem Gefeße eine Ausnahme stellung in den allgemeinen Pensionsrechten haben, daß fie gewissermaßen auf den Tod ihrer Amtsvorgänger warten müffen, um ihr volles Gehalt zu bekommen. Eine Verstän digung wäre doch um so leichter, als das, was für die Regierung die Hauptsache war, Die Finanzfrage iegt gelöft ift. Der Mehrheit, die den Antrag Quene will, wäre es doch sehr leicht gewesen, mit diesem Antrage die Dedungsfrage burch organischen Anschluß an diesen Antrag in einer Weise zu regeln, die allen Wünschen entgegengetommen wäre. Man wird es nicht verstehen, daß in dem Augenblide, wo die Freunde Dieses Antrages behaupten, es tämen dadurch den Gemeinden viele Millionen zu Gute, man denselben nicht auch eine kleine Laft aufbürden will. Seit dem Jahre 1879 find im Reichs­tage 120 Millionen Mart neue Steuern bewilligt, davon find 60 Millionen Mail an Preußen herübergekommen, jest baben Sie nach Ihrer Schäßung noch 60 Millionen bewilligt; wenn nun Jemand 1879 behauptet hätte, daß man trotzdem nichf dazu kommen würde, das Stelleneinkommen von der Penfions Taft zu befreien, so würde man das für eine schwere Verdächti gung der Mehrheit angesehen haben.( Beifall links.)

68. Sigung vom 8. Mai, 11 Uhr. Am Ministertische v. Goßler und Kommiffarien. Auf der Tagesordnung steht die Berathung des vom Herrenhause zurückgekommenen Lehrerpensionsaefeges. In der Generaldistusfion erhält zunächst das Wort: Abg. Ridert: Die Stellung der Konservativen aur Schule und den Lehrern haben durch die letzten Verhandlungen eine so eigenthümliche Beleuchtung erhalten, daß man veranlaßt wäre, darauf näher einzugehen, aber die Lage der Geschäfte macht es unmöglich. und man tann es auch entbehren, daß Diese Stellung für Jedermann flar geworden ist. Wir werden trop aller Mängel für das Bustandekommen des Gesezes ein treten, weil es für die Emeritirten Verbesserungen bringt. Aber in einem einzigen Buntt möchten wir noch in legter Stunde den Versuch machen, eine Aenderung herbeizuführen. Die Kommiffion bat als einen der Hauptzwede bes Gefeßes be zeichnet, den unhaltbaren Bustand, das Stelleneinkommen des Nachfolgers heranzuziehen, zu beseitigen. Diesen Antrag hat Die Kommission einstimmig angenommen. Und doch will man jezt diesen Ausnahmezustand für die Lehrer beibehalten? Als wir eine Minimalpenfion verlangten, hieß es: man tann den Lehrer nicht anders behandeln wie die übrigen Bes amten. Jest zieht man in dieser Frage, die nach allgemeinem Bugeftändniß unerträgliche Bustände fonfervitt, ohne Grund den Rückzug an. Das ist um so bedenklicher, als dieses Pen flons. Nothgeset leider wohl lange bestehen wird, da der An­trag Quene, wie der Kultusminifter bier ausdrücklich hervorge­hoben hat, die Mittel für das Schuldotationsgefeß für lange entzogen hat. Es wird also dieser unhaltbare Bustand zum Schaden des Lehrerstandes verlängert. Das müffen wir zu hindern suchen. Gelingt es außerdem noch, die Bestimmung des § 26 I. 2 zu beseitigen, so wird das um so beffer für Schule und Lehrer sein.

Abg. Knörde: Die Aufnahme der Bestimmung, daß auch die Stelleneinkommen zur Benfion herangezogen werden sollen, von Seiten des Herrenhauses hat stattgefunden, obgleich Die Staatsregierung auf diese Bestimmung feinen Werth legt, wie sie das ausdrücklich in der Kommission des Herrenhauses erklärt hat. Es wird damit das Einkommen der Lehrer ge schmälert, die mit den wachsenden Bedürfnissen ohnehin nicht in der Lage find, für ihre Kinder und Familie in ausreichen. dem Maße zu sorgen. Es geschieht dies lediglich, um ben Gutsherren auch hier etwas zu gute kommen zu laffen. Uns ist nun aber vor Allem daran gelegen, daß die Lehrer wenigstens eine gefeßliche Grundlage für ihre Benfionen erhalten, und da wir nichts Befferes erreichen können, so werden wir dem Geset auch in dieser Faffung, obgleich uns dies schwer wird, unsere Bustimmung geben.( Beifall links.)

Abg. v. Rauchhaupt: Der Abg. v. Bedlig hat so überzeugende Gründe für die Beschlüsse des Herrenhauses vor gebracht, daß es weiterer Ausführungen nicht bedarf.

Abg. Büchtemann: Der Ton, welchen Herr v. Rauch haupt hier anschlug, war durchaus ein agitatorischer, der beffer für die Tonhalle heute Abend gepaßt hätte. Das Gefes bewegt fich durchaus in unserem Gedankengange, und wir tommen jest noch mit Amendements nur deshalb, weil wir wollen, daß der normale Bustand, der für alle Beamten gilt, auch für die Lehrer eingeführt wird.

Abg. Baruba erklärt, daß er mit Rücksicht auf den Stand, dem er früher angehört babe, weil er das Beffere nicht haben Tönne, für das Gute stimmen werde, das die Herrenhaus beschlüsse noch gäben.

Darauf wird die Generaldiskuffton geschlossen.

In der darauf folgenden Spezialdistusfion werden die §§ 1-25 in der Fassung des Herrenhauses ohne erhebliche Debatte angenommen.

Nach§ 26 soll gemäß den Beschlüffen des Herrenhauses das Stelleneinkommen zu den Penfionen der Emeriten bis zu ein Viertel herangezogen werden können; die Abgg. Ridert und Genoffen beantragen die Wiederherstellung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, wonach das Stelleneinkommen überhaupt nicht herangezogen werden darf.

Der Antrag Ridert wird abgelehnt( dagegen Benrage wo Bolen, beide Barteien der Rechten und etwa acht Nation Obneforg liberale),§ 26 nach den Beschlüssen des Herrenhauses a zeichnet

nommen.

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In der Gesammtabstimmung wird das Gefet nad Beschlüssen des Herrenhauses fa steinstimmig defini fi als g genehmigt.

Der Gefeßentwurf, betr. wegepolizeiliche Vorschriften die Provinz Schleswig Holstein  , wird in der vom Herren beschloffenen Faffung en bloc angenommen.

Es folgt die Berathung des Berichts der verstärkten getkommission über die Schiffbarmachung des oberen der Dder betreffenden Anträge der Abgg. Letocha, v. Uech Steinfirch und v. Saurma- Ruppersdorf. Die misston beantragt folgende Resolution:

Abg. Ridert: Die Behauptung des Herrn v. Bedliß, das Gesetz müsse bei Annahme unseres Antrages scheitern, ift eine ganz unerwiesene. Schon oft find Gefeße in einem Lage zwischen den beiden Häusern des Landtages hin und her geschickt, und man hat fich schließlich verständigt. Das kann hierüber beut und morgen geschehen. Daß der Abg. v. Beblis durch einfache Anführung einer Aeußerung des konservativen Herrenhausmit aliedes von Winterfeldt so in Elfer geräth, ist bezeichnend. Auch Graf Arnim Boizenburg hat fich nach dem, wie mir versichert wird, zuverlässigen Old. Bericht für heranziehung des Stelleneinkommens ausgesprochen, um die Gemeinden und die Großgrundbefizer nicht neu zu belasten.( hört, links.) Gelingt es nicht, das Herrenhaus für unsere Ansicht zu ge winnen, so können wir das Gesez morgen in jepiger Gestalt annehmen.

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Die fönigliche Staatsregierung aufzufordern: 1. un in den Etat des Jahres 1886/87 und ferner in die Eat felbe gefr folgenden Jahre diejenigen Beträge aufzunehmen, welde forderlich find, um in möglichst kurzer Zeit sowohl die zwischen Neuhaus und dem Dämerigfee in einen oronu mäßigen und den Abmessungen des Friedrich Wilhelm Ka entsprechenden Zustand zu versezen als auch die Neiffemin aufwärts bis Rosel in gleicher Weise, wie dies unterhalb Neiffemündung geschehen, au reguliren; 2. die erforde Borarbeiten baldmöglichst zum Abschluß und zur Mitte zu bringen, aus welchen die finanzielle und technische weite der umfaffenden Kanalprojekte im Dsten und im einerseits und zur Verbindung des Oftens mit Weften durch die Mitte der Monarchie andererseits sehen ift.

Abg. v. Beblis: Ich bitte das Haus dringend, diesen Versuch nicht zu unternehmen, das Herrenhaus wird dadurch in die Versuchung geführt, das ganze Gefeß in den Brunnen fallen zu laffen, wenn man ihm, wie bet dem Nothkommunal­Steuergeset, wie bei dem ersten Kompetenagese, im legten Augenblick die Pistole auf die Brust sett. Lassen Sie sich durch den Abg. Ridert nicht irre machen!

Der Kommissionsantrag wird nach kurzer Debatte stimmig angenommen. Darauf begründet Abg. Douglas seinen Antro fönigliche Staatsregierung aufzufordern, in geeigneter dafür zu sorgen, daß fortan alle Medikamente äußerlich zur Verwendung kommen, nur in folchen F dispenfirt werden, die sich in ihrer Form und Farbe pr von denen unterscheiden, in denen Arzeneten zum inner Gebrauche verabfolgt werden. Der Antragsteller bezieht sich hauptsächlich auf die reichen Vergiftungsfälle, die durch das so allgemein gew Antiseptikum Karbolsäure  , durch chlorsaures Kali, und dergleichen verursacht worden sind, und empfiehlt Antrag dem Hause zur Annahme und dem der Medizinalangelegenheiten zu wohlwollender fichtigung.

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Regierungstommiffar, Geh. Medizinalrath Reri erklärt, daß die Regierung schon vor zwei Jahren der näher getreten sei, daß man aber im Kultusminifterium zweckmäßiger gehalten habe, die Regelung von Reich anzuregen. Der Reichskanzler habe fich aud solchen Regelung nicht abgeneigt gezeigt und fei halb mit dem Reichs. Gesundheitsamt bereits ins Bennen sta getreten. Abg. Langerhans empfiehlt die Annahme de Der Antrag wird darauf fast einstimmig angenomme Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen. Die Lehrer der Bürgerschule sowie der höheren mittleren Töchterschule zu Spandau   petitioniren beim netenhause, es möchte dahin wirken, bei Benfionirun Unterfügung der Relitten die Lehrer an Mittelschulen en den Lehrern der höheren Lehranstalten gleichzustellen, w bereits bei der Kommunalbesteuerung geschehen ist, oder f Fall, daß fie in eben genannten Punkten den Lehre Boltsschulen gleichgestellt werden sollen, fie auch in der munalsteuer denselben gleichzustellen, b. b. fe von Komm fleuer zu befreien."

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Das Haus beschließt, die Petition 1., soweit fte ble lung der Benfionsverhältnisse anstrebt, der königlichen soweit fte fich auf die Kommunalbesteuerung bezieht, über regierung als Material für die Gesetzgebung zu überwell felbe zur Tagesordnung überzugehen.

Abg. v. Rauchhaupt: Wenn der Abg. Ridert so weit geht, über meine Leistungsfähigkeit hier im Hause ein Urtheil au fällen, so fann ich nur erwidern, daß ich bisher ein solches Beifahren nicht für angemessen finden konnte. Wohin ist denn aber Herr Ridert mit seiner Stellung im Barlament gekommen? Man lacht ihn einfach aus, wenn er spricht.

Der Präsident erklärt eine so weitgehende Kritik der Reben eines Abgeordneten für parlamentarisch unzulässig und ruft den Abg. von Rauchhaupt zur Ordnung.  ( Beifall ruft den Abg. von Rauchhaupt zur Ordnung.  ( Beifall lints.)

Die Petition des Kirchenvorstandes in Dchtrug um lung der Genehmigung zur Erweiterung des bortige Kirchhofs, über welche die Kommiffion mit Stimmeng Den Uebergang aur Tagesordnung empfiehlt, wird auf der Abg. Mooren und v. Schorlemer. Alft   d gierung zur nochmaligen Erwägung überwiesen.

Die Betitionen der Reitelfischer Fiedler u. Gen. in Tame und Nemonien um Freigabe der Stintfeitelif furischen Haff zur Sommerzeit werden der Regierung terial für die in Aussicht gestellte Reviston der Fischer gebung überwiesen.

Ueber die Petition des Gutsbefizers v. Ubyss aut um Ersaß des ihm durch Nothwild verursachten schlägt die Agrarfommission vor, zur Tagesordnung zugehen.

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Die Petition wird jedoch nach längerer Distuff welcher sich die Abgg. v. Risselmann, Conrad und Kantat betheiligen, auf Antrag v. Thotarski der Regierung als Material für schlägige Gefeßgebung überwiesen.

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-y. Eine myfteriöse Bersönlichkeit beschäftigte längere Zeit die dritte Straflammer des Landgericht Betruges, der Urkundenfälschung und des schweren war der Hausbiener Wilhelm Hermann Wally angellag Hehlerei seine Braut, eine mystische Person, die über th

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fonalien folgendes angiebt: Sie heiße Amanda v fei im Jahre 1866 in Wien   geboren, aber schon nac naten durch den Tod ihrer Eltern zur Waise geworden weit ihre Erinnerung zurückreiche- fie meine bis zu

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Abg. Ridert: So dankbar ich dem Präsidenten bin für zulegt als Schulreiterin die Welt durchzogen. Bor d

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Jahren h be fte der Kunstreiteret Balet   gesagt und fel fünftlerin geworden und habe als solche im vorigen

im Walhalla Theater Vorstellungen gegeben. Sie fo

wie ihr Swillingsbruder batten von den Elte

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Gulden geerbt, ihr Bruder dem Ringtheaterbrande ums

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seine Korrektur, ich bedaure es einigermaßen; ich hätte durch aus teine Veranlaffung, auf Grobheit etwas zu erwidern, das widerspricht meinen Gewohnheiten.( Lachen rechts.) Herr von Beblis hat mir vorgeworfen, daß ich allerdings unwiffentlich­auf das Biel lossteuere, das Gefeß zum Scheitern zu bringen. Daß man unwissentlich auf dies Biel lossteuern tann, ift mir neu, das war wohl nur eine Ausschmüdung, um den An­Leben gelommen fie dadurch Besitzerin von 20 000 Gulden griff zu verbecken. Der Abgeordnete irit fich, wir wollen den Dies Vermögen werde in Wien   verwaltet hat wieder einmal uns vorgeworfen, wir wollen dem Reiche ausblieben. Sie räumte ein, daß fie gar Lehrern helfen, das wissen fie genugsam. Der Abg. Beblis fte höchst verwundert darüber, daß seit Jahresfrist bie Teine feine Einnahmen geben. Er sollte doch die Vergangenheit genoffen habe und Des Schreibens fragen. Freilich das Programm haben wir nicht: ungemessene fundig Vermehrung der indiretten Steuern und Beseitigung des Ein. der Brot, Fleisch und Holzzölle nicht. Die werden wir immer verweigern( Unruhe rechts), ich weiß sehr gut, weshalb Sie so reizbar bei diesem Thema find. Sie empfinden recht gut, wie Ihre jezige Politit in wenigen Jahren verurtheilt werden wird. ( Widerspruch rechts.) Das ist eine Politik im Intereffe und zum Vortheil der Befißenden. Wir wissen, was sich bei Ihnen regt, wenn Sie so auffahren, wenn einer auch nur das Wort Großgrundbefizer" ausspricht.( Unruhe rechts.) Das ist die Wahrheit und sie wird sich Bahn brechen.( Große Unruhe rechts.)

Abg. v. Schendendorff: In den Verhandlungen des Herrenhauses ist nicht minder wie hier das ernste Be­ftreben hervorgetreten, einen Schritt vorwärts auf diesem lange angestrebten Gebiete zu thun. Auch wie das Gesez jest an uns zurückgekommen ist, ist daffelbe im Ganzen genommen durchaus zu begrüßen; es schafft gefeßliche Normen und ge ficherte Verhältnisse für den Lehrerstand; es gewährt größere Benfionen durch Anrechnung der vollen Dienstzeit der Alters­zulagen, des Werthes der Naturalien und des Ertrages der Dienstländereien. Wenn das Gefeß in zwel Puntten vom Herrenhause jedoch abgerundet ist, so bebauere ich dies mit meinen politischen Freunden lebhaft, besonders hinsichtlich des jenigen Punktes, daß ein alter, längst empfundener Uebelstand, den Nachfolger mit zur Aufbringung der Emmeritenpenfion heranzuziehen, in das Gesez aufgenommen werden soll. Da aber das Gefes nach Artikel I nur einen provisorischen Charakter hat und die Befreiung des Stelleneinkommens nicht im ursprünglichen Beblig'schen Antrage enthalten war, fo glauben wir auch aus diesen Gründen dem Gesez, wie es vor

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set. Den Angeklagten will e im Die Polizei und be nahmebewilligungsrechts des Reichstagg; auch das Programm richtshof vermuthen mit Recht, daß sich hinter diefer eine gefährliche Abenteuerin verbirgt, welche dieses Ba gebilde aufgebaut, um ihre Herkunft und Vergangenbe verschleiern, eine Unmenge Recherchen nach allen Rid fultat gefübit, daß sich die meisten der von der Angl gemachten Angaben als erlogen erwiesen haben. Der Mensch. Im Juni vorigen Jahres wurde er auß be ( Große Unruhe fängniß entlaffen und hatte das Glüd, bald darauf eine lung als Hausdiener in dem Bigarrengeschäft von Präfident v. Köller tann auch den Ausdrud Grob. Marigrafen und Simmerstraßen Ede zu erhalten. heit" für parlamentarisch zuläffig nicht erachten und ertheilt gegen seinen Chef, der ihn im Oktober entließ, folgende rechts.) bem Abgeordn. Rickert einen Ordnungsruf.( Große Heiterkeit trug in Szene gesezt haben: Er machte demselben eine Die Mittheilung, daß ein gewiffer Sattler, der in der

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