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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 112.

Ein wichtiges Erkenntniß.

Das Münchener Landgericht hat sich vor Kurzem in einer Angelegenheit, bie fpeziell die Arbeiterkreise intereffiren wird, prinzipiell über die Frauenarbeit ausgesprochen.

Sonnabend, den 16. Mai 1885.

benz- Artikels zur Seite und ist somit die in demselben ent haltene Rundgebung ftraflos.

In Folge deffen patte die Freisprechung des Privat beklagten, wie geschehen, zu erfolgen, und waren ge mäß Vorschrift des§ 503 mit 505 ber R. St. P.D. Die Hägerischen Fabrikanten wohnen in Berlin , die die Roften des Vorfahrens im I. und II. Rechtsjuge, fabrit ift gleichfalls bier. Es ist speziell auch für die Berliner einschlüffig Der Dem Beklagten erwachsenen, noth Arbeiter von Intereffe, wenn wir im Nachstehenden das Erwendigen Auslagen den Privat Klägern au über lenntniß zum Abbrud bringen.

Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erfennt

das N. Landgericht München I. in der Sache der Kaufleute Friedrich Wilhelm und Frans Albert Emil Regler und des Werfführers Josef Michael Eduard Vogelmeyer, sämmtlich in Berlin , gegen den Redakteur Dr. Bruno Schönlant in München , wegen Beleidigung zu Recht, wie folgt:

Dr. Bruno Schönlant, geb. am 16. Mai 1859 au Mühlhausen , leb., proteft., Redakteur in München , wird von der gegen ihn erhobenen Anllage eines Ver gebens der Beleidigung, begangen an Friedrich Wilhelm und Franz Albert Emil Regler in Berlin , sowie eines gleichen Bergehens der Beleidi gung, begangen an Josef Michael Eduard Bogelmeier in Berlin , freigesprochen.

Die Brivatfläger F. W. und F. A. E. Keßler, sowie J. M. E. Vogelmeyer haben die Roften des Strafver fahrens in I. und II. Instanz einschlüssig der dem Privat beklagten Bruno Schönlant erwachsenen Auslagen zu tragen.

Gründe.

Der Privatbeklagte Dr. Bruno Scönlant hat gegen das Uribeil des Schöffengerichts des t. Amtsgerichts I vom 24. Jax. tigten Anwalts vom 28. Jan. d. J.. eingelaufen bei Gericht am gleichen Tage- sohin rechtzeitig und rechtsförmlich Be­rufung angemeldet.

Diese Berufung war nach dem Ergebnisse der heutigen Hauptverhandlung als begründet zu erachten.

Wie beute festgestellt worden ist, hat die früher zu Mün then erschienene, von dem Beklagten redigirte Beitung Süd Deutsche Post"- Unabhängiges demokratisches Organ und All gemeine deutsche Arbeiterzeitung"- zu Anfang des Jahres zu Anfang des Jahres 1884 eine Reihe von Artikeln gebracht, über die Frage der Beschäftigung von Frauen in Posamentierfabriken, insbesondere

Bofamentierstühlen.

weisen.

Schreiber.

.

Also geurtheilt und verkündet am 17. April 1885 in öffent licher Sigung der I. Straflammer des Königl. Landgerichts München I., an welchem theilnahmen: Die Räthe Soelti, Bor fißender, Schmid und Quante, dann Braunwart als Gerichts. gez. Soeltl. Schmid. Quante Bur Beglaubigung.

Der Sekretär am Königl. Landgerichte München 1. ( Unterschrift.)

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

102. Sigung vom 15. Mai, 10 Uhr. Am Tische des Bundesrathes: v. Boetticher, v. Buttkammer, v. Scholz, v. Burchard, von Selling u. A.

Die Ueberfichten der Ausgaben und Einnahmen des Reichs für das Etatsjahr 1883-84 werden in dritter Beraihung nach den Beschlüssen der zweiten erledigt, worauf Abg. v. Lands berg Namens der Kommiffion für die Geschäftsordnung über die Fortdauer des Mandats des Abg. Grafen von Bismard referirt, der von dem Gesandtschaftspoften im Haag abberufen und zum Unterstaatssetrtä: im Auswärtigen Amt ernannt worden ist. Die Kommiffion ist der Anficht, daß durch diese Ernennung die Fortdauer des Mandats nicht be

rührt wird.

Abg. Hasen clever: Ich glaube zwar nicht, daß die Errennung vom Gesandten zum Unterstaatssekretär eine Rang erhöhung mit fich bringt, denn im Reich haben wir keine Rangordnung und brauchen uns nach der preußischen Hof­rangordnung nicht zu Aus der Ernennung

richten.

des bisberigen Unterstaatssekretärs Busch zum Gesandten in Bukarest geht auch hervor, daß die Reichsregierung felbft zwischen dem Range eines Gesandten und eines Unterstaatssekretärs nicht unterscheidet. Entscheidend für mich ist aber die Gehaltsfrage. Ich muß den Etat so auffaffen, daß der Gesandte im Haag zwar eine höhere Gesammtbesoldnng er

Als Gefichtspunkte von besonderer Bebeutung wurden hierbei besprochen: Der Einfluß, welchen die billigere Frauenarbeit auf hält als der Unterstaatssekretär; daß aber das eigentliche Gehalt

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die Höhe des Arbeitslohnes männlicher Fabritarbeiter ausübe; Die schädliche Einwiriung, welche die anstrengende Arbeit in Bosament terstühlen auf Frauenspersonen in Bezug auf ihre naturgemäße Bestimmung in der Familie haben, endlich die Bedenken, zu welchen eine derartige Beschäftigung von Frauenspersonen in fittlicher Beziehung Anlaß gebe. 1884 richienene Korrespondenz aus Berlin Stublarbeit der Frauen in der Bosamentierbranche einige Details nachtragen zu wollen", und führte aus: Als Muster Dieser Unfitte stehe die Falrit von W. u. G. Regler obenan. Dem Werkführer Vogelmeyer müßte die Schamröthe in's Bett steigen, daß er eine hochschwangere Frauensperson be fhäftigt habe und zwar in einem Saale, in welchem sich auch Lehrlinge und Gehilfen befinden, und daß die fragliche Frauens person in Folge ihres Leibesumfangs taum in Arbeitsstuhl hineinsteigen konnte.

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borgehoben, eine Arbeitetin habe sich ein schweres Bruftleiden Durch die fragliche Arbeit zugezogen;

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- und endlich ein anfiändiges Mädchen werde

Weber hungern, als sich zu solcher Arbeit hergeben."

des Gesandten, wenn man die Repräsentationszulagen abzieht, nur 18 000 m. beträgt, während der Unterstaatssekretär ein Gehalt von 20 COO M. erhält. Wenn der lettere nicht auch Repräsentationszulage erhält, so ist das für die Entscheidung bes vorliegenden Falles gleichailtig, da der Mandatsverluft sich nach der Verfassung an die Erhöhung des Gehalts" knüpft, wir uns in dubio aber an den Wortlaut der Verfassung zu balten haben. Wenn uns über die Rechtslage nicht noch anders weite genügende Auskunft vom Regierungstisch gegeben wird und ich bedauere, daß tros des ausdrücklich erklärten Wunsches des Kommissionsvorfizenden die Regierung nicht schon in der Kommission vertreten war so werden wir gegen den Kommissionsvorschlag flimmen; denn solche Fragen soll man prüfen ohne Anfeben der Person.

Dieser Korrespondengartikel hat den batin genannten Jn babern der Firma Reßler in Berlin sowie deren Werkführer daß der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts 20,000 R. geben, und hat der beklagte Redakteur auch erkannt, die Ber Bogelmeyer Anlaß aur Klagestellung wegen Beleidigung ges antwortung für den Inhalt des angegriffenen Artikels 20, 21 bes Preßgesezes zu übernehmen.

mit Recht.

Derfelbe beruft sich den gestellten Strafanträgen gegenüber leiner Vertheidigung auf die Bestimmungen des§ 193 D. St, G.-B., und nach der Anschauung des Berufungsgerichts Die Frage der Frauenarbeit in den Fa

Staatssekretär v. Bötticher: Es ist richtig, daß der Vorfigende der Kommission mir mündlich seinen Wunsch aus brüdte, es möge ein Regierungsvertreter ihren Verhandlungen beiwonen. Ich erwartete nun eine entsprechende schriftliche Aufforderung, wie das sonst Brauch ist; eine solche ging aber nicht ein; und da nahm ich an, daß der Vorsitzende die Sache selbst für so klar ansah, daß er die Anwesenheit eines Regie­rungsvertreters nicht mehr für nöthig hielt. Sn der That liegt der Fall ganz außerordentlich flar. Es steht im Etat, und der Gesandte im Haag 48,000 M. Gebalt besteht. Es ift durchaus willkürlich, das Gehalt des Gesandten zu theilen in Repräsentationsgelder und eigentliches Gehalt. Für eine folde Theilung fehlt es im Etat an jedem Anhalt. Wo Re präsentationsgelder gezahlt werden, ift das ausdrücklich im Etat bezeichnet, a. B. beim Reichskanzler; beim Staatssekretär des Auswärtigen Amts u. s. w. Wären also in den 48,000 Mart des Gesandten im Haag auch Repräsentationsgelder enthalten, so würde es ebenfalls ausdrücklich im Etat fleben. Das ist nicht der Fall; die 48,000 t. find also das eigent liche Gehalt. Art. 21 der Verfaffung bestimmt nun, daß der amt fnüpft, mit welchem ein höheres Gehalt verbunden ist. Wenn also das Gehalt des neuen Amtes niedriger ist als das des

briten in von erheblichfter wirthschaftlicher Bedeutung, und ihre bis jest erreichte ent. Sprechende Lösung liegt im Interesse der AII- Mandatsverluft sich an den Eintritt in ein Reichs oder Staats gemeinbeit. Diesem allgemeinen Intereffe dient die Be prechung der Frauenarbeit nach allen Richtungen, und muß

biese Besprechung auch der Allgemeinheit ebenso gestattet sein, früheren, wie im vorliegenden Falle, so kann auch Art 21 nicht Anwendung finden. Daß eine Ranger böhung mit der Ernennung nicht verbunden war, hat der Abg. Hasenclever verbunden war, hat der Abg. Hasenclever

Es tann demnach auch die Berechtigung der Breffe zur fach gemäßen Besprechung des fraglichen, das Intereffe der Allgemeinheit selbst zugegeben. Rich somit auch der Privatbeklagte als Redakteur einer periodisch konstatire ich, daß an den Staatssekretär ein schriftliches Gesuch ben hier zunächst interesfirten Arbeiterkreisen sucht, unsweifel aber wohl in diesem Augenblid nicht feststellen laffen, durch erscheinenden Beitschrift, welche zudem ihre Leser notorisch in haft nicht bloß in Ausübung eines Rechtes, sondern terselbe welche Umstände dasselbe nicht in seine Hände gelangt ist. er die Frauenarbeit im Allgemeinen und die Beschäftigung

um einen Rommiffarius abgesandt worden ist; es wird fich

Abg. Hafen clever: Der Staatssekretär witft mir vor, ich hätte die 48 000 m. willkürlich in 18 000 und 30 000 Des Etats S. 10 zu Tit. 1; dort steht: das persönliche Gehalt

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II. Jahrgang.

| Rommiffarius in der Kommission darüber Auskunft geben zu laffen.

Abg. v. Benda: Thatsächlich sind nicht die Er­läuterungen" des Etats, sondern das Dispositive entscheidend. Danach entscheidet fich die vorliegende Frage sehr leicht.

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Die Distusfion wird geschloffen und das Mandat des Abg. Graf v. Bismard gegen die Stimmen der Sozial bemokraten und eines Theils der Freifinnigen für fortbestehend erklärt.

Es folgt die dritte Berathung des mit Spanien am 10. Mai abgeschloffenen Vertrages.

Abg. Hafen clever erklärt, daß die Sozialdemokraten gegen die Vorlage stimmen würden, welche nur den neuen Bolltarif, dieses volksbebrückende Wert, für die große Mehrheit des deutschen Bolkes noch drückender zu machen be stimmt sei.

Abg. Bamberger : Nur der Antrag auf namentliche Abstimmung veranlaßt mic, mein und meiner Freunde negatives Volum zu erklären. Erstens ist die Konzesston, die von Spanien erreicht worden ist, nur verlangt worden, um ein nach unserer Ansicht sehr wenig wünschenswerthes Biel , die Besteuerung des Roggens und die Erhöhung des Roggenzolles zu erreichen. Wir hätten gedacht, daß während der Frist von zwei Jahren, die der Vertrag noch läuft, es möglich sein würde, diesen Boll leichter zu ändern; und es wäre das leichter gewesen, wenn die große Bahl meistbegünstigter Staaten noch zwei Jahre lang im Stande gewesen wäre, zu den niedrigen Höllen bei uns einzuführen. Wie halten es für feinen Gewinn die Freiheit zu erorbern, die nur baju dient, die Unfreiheit der Ernährung noch zu vergrößern. Ferner, und das ist der Haupt punkt, beſtimmt uns gegen den Vertrag zu stimmen die Verwirrung, die in den Bollverhältnissen des Deles durch die einseitige Behandlung des spanischen Deles angerichtet wird, und die Brömel bei der zweiten Berathung nachge wiesen hat.

Abg. Meyer( Jena ): Ich bin im Wesentlichen auch ein Gegner des jetzt beschlossenen Tarifs namentlich der höheren Getreidezölle, werde aber mit meinen Freunden nichtsbestos weniger für die Novelle stimmen.

Abg. Frege: Die Herren von der Linken find ja sonst so sehr für Ruhe und Stabilität in den Handelsbeziehungen und Berkehrsverhältnissen eingenommen; wenn Sie jest bie Novelle ablehnen, so sprechen Sie damit doch aus, daß Sie bie Ungewißheit und Unruhe auf diesem Gebiete, namentlich bezüglich der differentiellen Behandlung des Roggens bet der Berzollung fortbestehen lassen wollen.

Abg. Richter: Diese Rede des Herrn Abg. Frege würde vielleicht einen Eindruck auf mich gemacht haben, wenn er fie bei der ersten Lesung des Bolltarifs gehalten und sich da gegen Die Beunruhigung verwahrt hätte, die aus den immerwähren den Veränderungen deffelben eutstehe. Daß die Herren, nachs bem fie vollständig in ihren Wünschen gesättigt find, nunmehr der Ruhe pflegen möchten, finde ich erklärlich. Wenn Sie aber denken, daß wir dasselbe Ruhebedürfniß empfinden, bann kann das Interesse an der Stabilität durchschlagend sein; die find Sie sehr getäuscht. Gegenüber einem unwesentlichen Boll Frage des Getreidezolls aber, der die unentbehrlichsten Lebens mittel betrifft und so nachtheilig in die Arbeiterverhältnisse ein greift, wird nicht cher zur Ruhe kommen, als bis der ganze Handelsvertrag, obwohl wir im Allgemeinen gegen Differential Getreidezoll beseitigt sein wird. Wir stimmen gegen den tarife find, weil wir der Meinung find, daß ein Differential tarif auf diesem Gebiet leichter eine Brüde fein würde, um auch gegen Rußland den erhöhten Getreidezoll aufzuheben, und weil bei einem Artikel, wie Getreide, dessen Preise, durch Deutschlands verschiedene find, ein niedriger Bollfat an ein bie Transportverhältnisse bedingt, in den verschiedenen Theilen zelnen Grenzen wenigstens weniger nachtheilig ist, als ein hoher Bollfaz an allen Grenzen.

Abg. Bamberger : Jh möchte dem Abg. Frege am legten Tage über diesen Gegenstand nicht das legte Wort laffen. Ein Absolutist in einem anderen Staat fagte einmal einem Liberalen: Wenn wir daran find, handeln wir nach unsern absolutistis ben Grundsägen; menn Ihr aber herankommt Dann verlangen wir von Euch nach Eueren beras len Grundsäßen bebant elt zu werden. Nach dieser Marime verlangt iegt auch Herr Frege für sich die Freiheit, alle Bölle stets zu erhöhen und zu verändern; von uns aber perlangt er, daß wir alle Böle als unabänderliche rochers de bronce betrachten. Wenn Sie uns versprechen wollten, in den nächsten Jahren nicht wieder mit neuen Böllen au tommen und wir nicht nächstens von Herrn Frege einen Kohlen, Wollen oder Erzzoll zu erwarten gätten, bann ließe sich die Sache hören. Wollen Sie das Beispiel der Ruhe und Sichers heit des Verkehrs geben, dann fangen Sie gefälligft mit diesem Beispiel an, wie jener zu dem Mörder sagte, der die Todes­strafe abgeschafft habe wollte: que messieurs les assassins commencent!( Heiterkeit.)

Nach einer furzen Erwiderung des Abg. Frege wird die Diskussion geschlossen und die Vorlage zunächst im Einzelnen und darauf in namentlicher Abstimmung im Ganzen mit 225 gegen 50 Stimmen definitiv genehmigt. Das gegen stimmen die Deutschfreisinnigen und die Sozials Demokraten .

Die Tagesordnung ist hiermit erledigt.

von Frauenspersonen im Posamentier- Stuble insbesondere zum geschieden. Dem gegenüber verweise ich auf die Bemerkung Reichstag je gehabt hat. Nur die von 1882/83 hat die gleiche Beitungablatie machte und hierbei in der Deffentlichkeit für beträgt 18 000 m. Hierüber ist der Staatssekretär die Auf- auf einen Beitraum von 14 Monaten.

noch befteben.

und wohl bei der derzeitigen Sachlage auch

bierbei unzweifelhaft

ficht und

Der Präsident giebt hierauf die übliche Geschäfts­übersicht über die Thätigkeit des Reichstages in der gegen

Beseitigung von Misständen au wirken versuchte, tlärung schuldig geblieben. welche, wie durch die erhobenen Beweise fest. gestellt wurde, thatsächlich vorgekommen sind 1885/86 befindet sich die Bemerkung auf S. 12 und richt auf Anerkennung und den wärmsten Dank für die umfitige, auß

bezeichneten,

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Staatssekretär v. Boetticher: In dem Etat für S. 10. Mangel an Uebersicht ist mir deshalb nicht vorzu­weifen. Bur Sache fann ich nur wiederholen, daß von Res die Rede ist, weil fein bestimmter Betrag dafür ausgeworfen der ernstlich gemeinten Ab. in der Ueberzeugung handelte, für Im Etat steht nicht, daß das Gehalt 18 000 Mart bas sondern penfionsberechtigte thätig beträgt, Bwed persönliche erachtenden Gehalt. Bei den Gesandten find die Repräsentationstosten auch

Es läßt fich ferner nicht verkennen, daß der Privaibeklagte präsentationsgeldern bel feinen Botschaftern und Gesandten

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zu sein, und daß er durch die Nennung von Namen

überschritten hat.

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bak nach Form und Inhalt dis angegriffenen Korrespondenz

Artikels oder nach den Umständen, unter welchen er veröffent

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ligtes Gehalt giebt; aus derselben einen Unterschied herzuleiten

Bahl von Plenar fizungen( 102) erreicht, fte erstreckte sich aber Abg. v. Bernuth: Ich glaube in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich dem vereb.ten Herrn Präsidenten die vollste

bauernde und unparteische Leitung der Geschäfte des Hauses während dieser langdauernden und anstrengenden Session im Namen des Hauses ausspreche.( Alseitiger Betfall.) Ich bitte Sie, fich zum Zeichen Thres Einverständnisses von den Sizen zu erheben.( Geschieht.)

Präsident v. Wedell. Piesdorf: Ich spreche dem Abg. v. Bernuth für die freundlichen Worte, welche er die

Thatsachen die Grenzen der fachlichen Erörterungen feineswegs flargestellt, daß es penstonsberechtigtes und nichtpenstonsberech. Dant aus, fann indeffen das Lob, welches er mir gespendet Das Gericht fonnte fich schließlich auch nicht überzeugen, zwischen persönlichem Gehalt und anderen Bezügen ist nach ist, einigermaßen befriedigend die Geschäfte fortzuführen,

werben tönne.

innerhalb einer Reihe dergleichen

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bem Staatsrecht und unserm Etat nicht zuläiäfftg. Abg. v. Malzahn Gülg: Der Abg. Hasenclever macht einen Unterschied zwischen Besoldung und pensions,

Fragen zugewendeter Artikel ber nämlichen Beitung auf fähigem Gehalt. Jm Etat, wie er jegt liegt, wird aber Besol eine, über die Wahrung eines berechtigten Intereffes hinaus bung und Gehalt promiscue gebraucht. gebende Abficht die genannten Personen zu beleidigen geschloffen

Dem Beklagten steht nach Allebem der§ 193 d. R.St.-G.-B. bel Beröffentlichung des zur Klage Anlaß gebenden Korespon flar gewesen.

Abg. Hafenelever: Hätte der Herr Staatssekretär gleich den Schwerpunkt auf pensionsberechtigtes Ge balt gelegt, so wäre die Sache von vorn herein ganz Am besten wäre es eben gewesen, einen

bat, nur zum geringsten Theile annehmen. Wenn es gelungens

so habe ich dies in der Hauptsache dem ungetheilten Wohlwollen zu danken, welches ich auf allen Seiten des Hauses gefunden habe. Ich sage dafür Ihnen Allen meinen Auch unterlasse ich nicht, meinen und des herzlichen Dank. Hauses Dant den Vizep.äsidenten, Schriftführern und Quäftoren, welche ftets berettwillig und umfichtig ihre Dienste geleistet haben, hiermit auszusprechen.( Lebhafte Zustimmung.)

Während dieser Rede des Präsidenten verlaffen die sozial demokratischen Abgeordneten den Saal.