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Es folgt nun die Vernehmung des Stadto. Gördi als Beugen. -Präs. Sind Sie in der Versammlung gewesen, wo Her Ewald und Herr Stöder erschienen waren und wo es fich barum handelte, ob er sich von seiner Partei getrennt und zur chriftlich- sozialen gegangen sei oder nicht? Wie war der Vorgang? Beuge Stadto. Gördi: Ja, ich war damals an wesend. Unser Kollege Ewald war von einem gewissen Eugen Richter im Parlamente angegriffen worden und, da diese Aus fagen im Barlamente unwahre waren, so wollte er fich öffentlich Schüßen und hatte zu einer Versammlung herrn Stöder und Herrn Richter eing- laden. Präs.: Was war das für ein Herr Richter? Beuge di: Der bekannte Eugen Richter . ( beiterkeit.)- Bias: Ich muß doch meine Bitte von vorhin Dringend der Zuhörerschaft gegenüber wiederholen. Fabren Sie fort. Beuge Göidt: Aljo in der Versammlung führte mein Freund Liefländer den Vorsitz, Herr Lüde war Schrift führer. Es wurde nun an die Bersammelten die Frage gerichtet, ob Herr Eugen Richter oder Herr Stöder da wären. Eugen Richter war nicht da, Stöcker war anwesend. Nachdem nun Herr Ewald fich vertheidigt hatte. Präs. Wie waren Denn die Plazements, war da ein Bobium? Bruge Gördi: Jamohl. Bräf.: Auf dieser saß Ihr Freund? Beuge: Ja wobl Praf. : Wo befand sich herr Ewald?- Buge: Auf Buge: Auf dem Bobium, und sprach.- Bräs.: Wo befand sich herr Bräs. Wo befand sich herr Stöcker? Beuge: Mitten in der Versammlung, bis er bas Wort nahm und auf die Tribüne ging. Da richtete Ewald laut und deutlich an ihn die Frage: Herr Stöder, ich richte an Sie die Fage( Beuge wendet sich hierbet direkt zurüc an Herrn Söder.)- Präs.: Herr Beuge, Sie find hier nicht in jener Versammlung, Sie baben biesher zu sprechen. Beuge: Er sagte: Ich richte an Sie die Frage, bin ich mit Ihnen in Berhandlung getreten? Auf Ehre und Gewiffen! Rein!" rief da Herr Stöcker und sprach bernach noch längere Beit, warnte bie Arbeiter, wie er es gewöhnlich thut, gegen die Jbee, die Ewald vertrat. Hernach wollte ich erwidern auf Herrn Söder, es tam aber Freund Kayser und sprach, und währenddem wurde aufgelöst.- B: äf.: Also Ewald stand auf dem Bodium und Stöder auf der Tribüne? Beuge: Bodium und Tribüne find identisch. Präf.: Sie waren also räumlich zusammen? Beuge: Ja wohl. Präs. Also eng zu fammen, und haben Auge in Auge Worte gewechselt?- Beuge: Jawohl; Ewald hat ja ar Stöder die Frage gerichtet. Präf: Sind Sie nun später darüber vernommen worden in der Sache ,, Ewald und Genoffen wider Berndt" Beuge: Ich war mit einer der Kläger und die Vertheidigung von Berndt hatte einen großen Apparat in Bewegung gefest, wie fte unseren Charatier verdächtigen tönnte. Bräs: Warum brehte es fich?- Beuge: Man wollte uns allerhand unter schieben, daß wir würden fäuflich sein u. 1. w. und deshalb hatten wir getlagt. Die Vertheidigung batte also einen großen Apparat in Bewegung gefest, gegen 25 bis 30 Beupen für ben Bew is vorgeschlagen, unter anderen auch Herrn Stöder. Der felbe follte befunden, daß Evald mit ihm in Unterband ung getreten fet. Herr Stöder wurde vereidigt und ließ sich dahin

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Thatfachen den Hofprediger Stöder wegen wolffentlichen oder fabrläffigen Meinetde bestrafen tönnte. Herr Stöcker hat nach dem Protokoll beschworen: Ich sehe den Ewald heute sum erften Mal!" während ihm nun nachgewiesen ist, daß er min deftens zwei Mal mit Ewald Auge in Auge vatehrt hat. Die Aussage des Brugen Stöder in jenem Prozeß ist ohne Zweifel falsch, es gebe aber falsche Eide, welche nicht strafbar find, und dazu gehört dieser. Der Ausdruck: I5 sehe den Ewald heute sum eren Mal!" ist höchst unglüdlich gewählt, denn fenem Prozeß handelte es sich darum, ob Herr Stöcker jemals mit Ewald in Unterhandlungen" geftanden habe und man hätte die Bedeutung seiner Aussage dem Hofprediger aus einandersetzen müssen. Derartige

Die infrimi

lichen Versammlungen prägen fich ja im allgemeinen dem Gedächtnisse ein, man müsse aber doch erwägen, daß der Herr Hofprediger seit Jahren der Leiter einer großen Bewegung set, daß er im Jahre hunderte und tausende von Reden halte, mit hunderten und tausenden von Leuten dabei in Be rührung komme und das Evald lein so berühmter Mann if, um fich seinem Gedächtnisse so feft einzuprägen. nirten Artikel enthalten einerseits zahlreiche, faft unglaubliche Beleidigungen in der Form, indem sie fast in jeder Beile be haupten, daß Hofprebiger Stöder ein Lügner im Talar fei unb daß es als eine Schmach betrachtet werden müffe, daß ein solcher Mann noch in seiner Stellung im Dienste St. Majestät bes Rörigs verbleibe. Anderseits lommen Beleidigungen vor, welche nicht erweislich wahre Thatsachen von Herrn Hofprediger Stöder behaupten. Dazu gehören in erster Steibe die Vorgänge auf der Eisenacher Kirchenkonferenz. Ich babe die Empfindung, daß die Mehrzahl der logisch denkenden Menschen barin übereinstimmen wird, daß Herr Hofprediger Stöder f in der That dafelbft an der Distuifton" nicht beibellig

Er hat zwar auf direkte Aufforderung des Letters jener Konferens feine Meinung durch die Worte au gedrückt: Wir fordern in Jena nur unser Hecht!" on einer Theilnahme an der Disku fion" lann aber nicht die Rede fein. Ebenso liegt die Sache bezüglich der Unterschrift unter bie Antisemitenpetition. Thatsache ist es, daß er diese Betition unterschrieben hat. Thatsache ist aber auch, daß er diefelbe eigentlich nicht unterschrieben hat; er hätte alles Beides fagen ödertönnin und im Drange per Interpellation bat et fich mur

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inforrekt ausgedrückt. Solche Unrichtigteiten werden woh manchem von uns pafftren, ohne daß daraus der Vorwurf der bewußten unwahrheit fich rechtfertigt. Falsch ist die Bebau tung, daß Prof. Beyschlag Herrn Stöder eine unwahrheit na gewiesen bat, falsch ist die Behauptung, daß Gelder, die zu wohlthätigen Sweden bestimmt waren, zu Agitationen pe wandi feten, falsch sei auch die bestimmte Behauptung, ba Nobiling in der Mitgliederlifte der chriftlich- sozialen Barle gestanden, aber doloser Weise nach dem Attentat aus d felben ausgemerst worden sei. Richtig ist es fa, daß Lösch mann von Herrn Stöder angestellt worden ist, obgleich die Borstrafen deffelben bekannt waren. Man darf dabei aber nicht vergessen, daß es in dem Beruf des Herrn Stöder liegt reumüthigen Sündern den Weg aur Rebabilitirung zu bahnen. Alle die Verfuche, Herrn Stöder als einen politisch nicht in talten Mann, als einen Feind der Wahrheit hinzustellen, find entschieden mißglückt. Was das Todt'sche Buch betrifft, ift daffelbe von dem Konfiftorium empfohlen; dasselbe vertritt einen gewiffen Radikalismus, erklärt fich aber fet eswegs gegen die Monarchie und wenn ein Mann, der, wie Herr Stöder feit Jahren für Religion und Monarchie eintritt, solch ein Buch dem Grüneberg zum Studium empfiehlt, so begreife ich nicht, wie man ihm daraus einen Vorwurf machen lann. Bei der Affaire mit der Notablen Erklärung und dem Tanz ums gol bene Stalb" bat fich Herr Hofprediger Stöder ficher in gutem Glazben befunden; er glaubt noch heute, daß viele ber unter zeichner den Tanz ums goldene Kalb mitgemacht haben, wobel er feineswegs durchaus an Gründer im schlimmen Sinne gedach haben will. Das Gegentheil ist ihm nicht nachgewiesen. Suzu geben ist, daß Herr Stocker fich mehrfach geirri bat, indem e einzelne Personen für Juden erklärte. Er hat diese Frrthümer theilweise zugegeben, bewußte unwahrheiten find daraus aber nicht zu deduziren. Herr Stöcker hat sich auch in Bezug auf Die Unterzeichnung des Ausweifungsbetrets durch Cremieu geirrt; er theilt mir aber mit, daß er zu diesem Srrtbum burd Arndt und namentlich durch das Konversatior Blegiton verleitet fei, denn dort fieht in der Zbat, das die Unterzeichnung bes Ausweisungsbefebla am 5. September durch Cremieur stattge funden hat.

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thr Ausbruck gebe, hat nur den Zweck der Beweisregelung und 1881 ober 1882 wet Ewalds lennen gelernt, die sich in der der Beweisführung eine gewiffe Direktion zu geben, mit ande fozialdemokratischen Bewegung in hervorragendem Maße be ren Worten, wenn es möglich ist, obne die Intereffen des Antheiligt haben. Db ber eine Ewald fegt noch in der Bewe theiligt haben. Db ber eine Ewald fegt noch in der Bewes geflagten zu schädigen, ohne unsere Ueberzeugung zu beeinfluffen gung steht, wiffe er nicht, er wife nur, daß f. 3. beide Ewalds beobachtet wurden. Rechtsanwalt Mundel: Die Thatsache, irgend Etwas abzuschneiden, was nicht erheblich ist. Meiner übrigen richterlichen Ueberzeugung, welche ich allein gar nicht welche von dem Beugen behauptet wird, daß nämlich zwei fortaldemokratische gitatoren Ewald bestehen, verdoppelt nach zum Ausdruck bringen tann, präjudistt dies in feiner Weise. Bon diesem Gefichtfpur tte aus bitte ich jede persönliche Aus meiner Auffaffung für Herrn Stöcker die Wahrscheinlichkeit laffung aufzufaffen. Ich schrette nunmehr zur Vernehmung der schon einmal mit einem biefer Ewalds persönlich verkehrt zu haben. von der Vertheidigung geladenen Beugen. Beuge Stadto. Der Staatsanwalt widerspricht nunmehr feinerseits Zuzauer sagt aus, daß er in jener Versammlung, in welcher Der Bernehmung des Beugen Ewald. Der Hofprediger Stöcker Ewald und Stöder anwesend waren und erfterer fich gegen bleibe auch heute noch dabei, daß er seiner Erinnerung nach die Voraütfe, mit letterem bezüglich einer Vereinigung mit Herrn Ewald vorher noch nie gesehen habe und dieser Be den Chriftlich Sozialen paltirt zu haben, vertheidigte nicht zu hauptung können wesentliche Momente nicht entgegegefeßt gegen gewesen fet, Daber auch nichts Näheres werden. Bräs.:( aum Beugen Schöne): Wiffen Sie, was über die Begegnung befunden tönne. In dem Ber Der ausgewiesene Ewald war?-Beuge: Ich glaube, der bandlungstermin in Sachen Ewald u. Gen. wider Berndt am eine war Vergolder und der andere war etwas ehnliches. 24. Januar D. J. ist Beuge jedoch anwesend gewesen, als Herr Rechtsanwalt Sachs: Der Beuge, welcher hier plöglich mit Stöder sagte, er habe nicht versucht, mit ihm au unterhandeln der Behauptung von der Erstens zweier Ewalds in der Be und sehe Ewald überhaupt dort zum erfien Male. Präs: wegung auftritt, weiß nicht einmal genau, was jeder, der in Db dies unrichtig war, das wiffen Sie nicht?- Beuge Beuge die Bewegung nur einmal hineingeblickt hat, wissen muß, daß Tugauer: Das kann ich nicht behaupten und nicht bestreiten. Der ausgewiesene Stadtv. Ewald Bergolder war. Ich bitte Bäs. Wurde denn nun da Herrn Stöcker vorgebalten, deshalb, ben anwesenden Stadtv. Goeidt darüber zu verneh aber Ewald ift ja in der Versammlung gewesen, wo Sie zu Beuge Goerdi: Ich stebe ſeit 1881 in der Bewegung thm fprachen!-Beuge Tußauer: Nein, in der Verhand und weiß ziemlich genau darin Bescheid. Ich erkläre, daß ich Tung nicht, aber später. Da schüttelten Viele aus dem Bu nur den ausgewiesenen Stadtv. Ewald, der fich durch seine Wieder schauerraum die Röpfe, welche Herrn Stöcker in der Versamm belebung der gewerkschaftlichen Bewegung allgemein bekannt Jung, zu der er von Herrn Ewald eingelaten war, gefeben gemacht hat, als hervorragendes Mitglied der Partei tennen baben und meinten: Herr Stöder hat fich mindestens nicht gelernt habe, daß mir aber gänzlich unbekannt ist, daß noch forrett ausgedrückt, als er fagte, er sebe ihn zum ersten Male. ein zweiter Ewald oder auch nur ein Mann mit ähnlichem Namen in der Bewegung irgend wie hervorgetreten ist. Der Namen in der Bewegung irgend wie hervorgetreten ist. Der Gerichtshof zieht sich nochmals zur Prüfung der Anträge der Bertheidigung zurüd. Der Präfident publizit den Beschluß - hat. babin: In Erwägung, daß schon durch das eidliche Beugniß der Herren Tupauer und Goedi tbatsächlich erbracht ist, daß der Beuge Stöder schon vor Ablegung seines entgegengefesten eiblichen Beugniffes mehrmals mit dem Ewald in persönliche Berührung getreten ist und daß durch die persönliche Bernehmung des Beugen Ewald an dieser that­sächlichen Feststellung nichts geändert werden tann. Rechtsanwalt Mundel: Ich glaube, daß der Beuge Stöder in der qu. Gerichtsverhandlung eine falsche eibliche Aussage gemacht hat. Ich vermiffe aber jede Andeutung darüber, ob er fich darüber ichlüfftg geworden ist, ob für den falschen Eib ber Beuge Stöder eine persönliche Berantwortlichkeit trägt Die Vertheidigung ist der Anficht, daß den Zeugen für die falsche eibliche Aussage das höchste Maß der Verantwortlich feit trifft, daß die Begegnungen des Brugen Stöder mit Ewald Huge in Auge unter Verhältniffen stattgefunden baben, welche einem gewiffenhaften Beugen, selbst wenn er nicht ein. mal Brebiger ift, unmöglich entgangen fein tann. Wenn die Bertheidigung den Nachweis erbringen will, daß der Eid des Herrn Stöder ein wiffentlich falscher ist, so wird man ihn doch nicht verschließen tönnen, fich auf die Beugen für diese Be hauptung zu berufen. Die Vernehmung dieser Beugen liegt ficherlich in dizelteftem Intereffe des Beugen Stöder selbst, denn sonst müßte die Wertheidigung heute babin platdiren:" Der Beuge Stöder ist des wiffentlichen Meineids bringend verbächtig!" Bräs. Lüty: Die Prüfung der Beweisanti äge ist seitens des Bräs. Lüty: Die Prüfung der Beweisanträge ist seitens des Berichtshofes erfolgt, Schlußfolgerungen an diese Prüfung zu Inüpfen ist nicht Sache der Publitation. Welche Schlußfolge rungen die Vertheidigung daraus ziehen will, ift ibre Sache, Der Gerichtshof würde in allen Theilen ein großes Unrecht bun, wollte er fich schon jest präjudiztren. Staatsanwalt: Ich verweise barauf, daß in den Ausführungen des Vertheidi gers doch nur ein Urtheil liegt und ich bitte, die Anträge ab­julehnen. Rechtsanwalt Sachs: Ich dehne meine Anträge dahin aus, daß die Beugen befunden sollen, daß fich die Bor gänge so abspielten, daß Stöcker und Ewald fich Auge in Auge gegenüber geftanden haben und daß dies dem Stöder gans unmöglich bat entgehen tönnen.- Der Bräftdent fragt noch den Beugen Gördi, ob er in der gedachten Versammlung vom Jahre 1881 gewesen sei. Gördi: Ich bin nicht in fener Bersammlung gewefen. Beuge: fener Bersammlung gewefen. Ewald hat mir aber erzäblt, daß er öfter mit Stöder zusammen gewefen fel.­Rechtsanwalt Mundel: Biernach muß ich den gestellten Be wetsantrag noch nach dieser Richtung ausdehnen. anwalt Weichert: Jest drängt fich mir die Frage auf, ob folche Behauptungen von der Bertheidigung obne genügende batsächliche Unterlage aufgeftellt werden dürfen?- Rechts Was die Ausdrücke des Zeugen Stöcker über anwalt Mur del: Wenn meine bloßen Behauptungen als er. Die liberale Breffe betrifft, so find diefelben vor einigen Jahren wieſen erachtet werden, benn brauche er ja leinen Beugen dafür wiesen erachtet werden, benn brauche er ja teinen Beugen dafür allerdings ziemlich starte und ehrentrantende gewesen und ber zu benennen. Es tann sich nur fragen, ob meine Behauptungen Vergleich der liberalen Breffe mit einer umgekehrten Kana frivol oder loyal aufgestellt waren? Und das Lestere ift der Illation" ift ftcher febr ebrentiäntend, to balte dieselbe abet Fall. Bräf.: Rach der Strafprozeß- Drdnung düfen Beweis. boch nur für eine lebhafte, berb- wigige Wendung, um gewiffen anträge wegen des zu späten Borbringens derselben nicht ab. Lesern das richtige Berständniß beizubringen. Ich geftebe gelehnt werden, wenn fte überhaupt erheblich find. daß die Angriffe, welche der Beuge Stöcker in früheren Wir erscheint aber die neue Borbringung für so Jahren gegen die liberale Presse geschleudert bat, in Form und wichtig, daß ich es für nothwendig erachte, einen für nothwendig erachte, einen Inhalt geeignet waren, biese gegnerische Bresse zu reizen und Beschluß bes Gerichtshofes Darüber สิน extrabizen. ich vertenne gar nicht, daß der Gerichtshof in der Lage sein Der Bäfttent publiairt den Beschluß dabin: In Erwägung, wird, bie Sachlage nach dieser Richtung hin zu prüfen. taß das, was die Bertheidigung beantragt hat, im Wefent dererseits wird die Stellung des Beugen Stöder als Gel lichen auf Deduktionen beruht und teine bestimmte thatfächliche licher und Berwalter einer hohen Vertrauensstellung zu erwägen Unterlage bat, lehnt der Gerichtshof den Antrag ab. Weitere fein und gerade die Busammenstellung des Hofpredigers m Beweisanträge werden nun nicht mehr geftellt und es beginnen dem Lügner ist nach meiner Meinung eine Ehrenträntung be die Plaidoyers. Staatsanwalt Weichert: M. H.! Die Ver allerschlimmsten Art. Ich glaube auch, der Gerichtshof mus bandlungen haben in dieser Sache an has, Verachtung und erwägen, daß die Artikel geschrieben sind, um die Kandidatur ißgunji su Tage gefördert so viel, wie manchmal in Mo Migguns zu Tage gefördert so viel, wie manchmal in Modes Beugen zu hintertreiben, denn ich glaube, der Gerichtshof naten nicht vor diesem Gerichtshofe ausgebeutet und präsentirt bat darüber zu wachen, daß derartigen Mitteln, die Wahlen wird. So traurig das ist, bin ich doch der Anficht, daß die au beeinträchtigen, entgegen getreten werden muß, damit folde günftige Wirkung dieser Verhandlung von Allen gepriesen Depravationen immer seltener werden. Wenn die Kandidaten werden muß; die Atmosphäre wird rein. Und dann der viel ge in solcher Weise besudelt werden dürften, dann würde das schmähte, der über alles Maß verfolgte und übel verleumbete Mann Bewußtsein von Ehre und Sitte im Bolle noch tiefer Hofpred ger Stöcker wird aus dem Sturzbabe von Verleumdungen Hofpred ger Stöcker wird aus dem Sturzbabe von Berleumdungen finden, als es bisher schon geschehen ist und eine Wahl ebenso in tatt bervorgehen und lauter dafteben, wie vorher. bald unmöglich werden. Aus allen diesen Gründen Gegenstand der Antlage find die drei Artikel der Freien beantrage er eine Gesammtstrafe von 5 Monaten Gefängni Beitung " Nr. 239, 242, als dritten Artikel habe ich bezeichnet Nach kurzer Bause nimmt Rechtsanwalt Sachs das Wort: es paßt der Ausorud nicht ganz bas Ertrablatt, welches Hoher Gerichtshof: Auch ich freue mich mit dem Herrn den Artikel aus Nr. 239 wörtlich wiedergiebt. Der Einwand Staatsanwalt, daß diese Verhandlung eine gewiffe Klärung des Angeschuldigten, daß er für diese besondere Vervielfältigung gebracht hat, daß der Alp, der nun feit 7 Jahren auf und nicht verantwortlich set, ift vollkommen hinfällig. Das Breß faftete, genommen ist, aber ich fürchte, daß diese Klärung nicht gefes tennt teine Bervielfältignng einer periodischen Drud im Sinne des Staatsanwaltes und zur Freude des Herrn schrift und Beilage, für welche der Redakteur nicht verant Stöder ausgefallen ist. Es war am 3. Januar 1878, als per wortlich set. Er meint, derartige Extrablätter wären in der Hofprediger Stöcker zum ersten Male in einer Berjammlung Expedition ausgegeben. Ganz gleichgiltig; wesentlich ist, ob er des Eisteller Etablissements auftrat, als er den angeblichen von dem Bestellungsakte wußte, und das präsumist das Beset, Abgrund entbidte und fich nach antifer Analogie muthig in und ebenso, ob er die Vervielfältigung zuließ. Dafür ist er verant benselben hineinstürzte. Hundert Jahre waren vergangen, felt wortlich und dieses Flugblait ist in der Redaktion der ,, Freien bem Leffing den Nathan geschrieben, es waren noch nicht viele Beitung" bergestellt und veröffentlicht. Die Artikel- fte Jahre verfloffen, fettbem Juden und Christen auf den Schlacht find ja verlesen, und dem Inhalte nach wohl bekannt feldern gemeinschaftlich für die Ehre des Vaterlandes bluteten, ftoßen gegen die§§ 185 und 186, theilweise getrennt, theil da tam dieser Träger der chriftlichen Liebe, um eine Be weise in Bereinigung, insofern die beleidigende Form gebraucht wegung zu infzentren, an deren Entwidelungsgange worden ist, um ehrenrübrige Thatsachen zu behaupten. Von wie mit Klauenzeichen die Ticza Eglar und Neustettin stehen. vornherein möchte ich den Werth des Beugnisses des Herrn Der Vater dieser Bewegung, welche die schlechtesten Boll Hofprediger Söder beleuchten. Denn allerdigns ist ein Theil instintte entfachte und statt alle Kräfte im Staate zum Woble ber Themata probanda ausschließlich durch sein Beugniß hier des Staates zu vereinigen, diefelben aufeinander heute und die erläutert worden und ich sehe ja voraus, daß die Bertheidigung Kräfte des Vaterlandes in Atome zerftücelte. Der Bater die Glaubwürdigkeit dieses Beugen wesentlich bemängeln wird. biefer Bewegung ist Herr Hofprediger Stöcker. Diesem Manne Ich habe die Auffaffung, daß teine Thatsachen zur Erörterung gegenüber hat die angeklagte Beitung in einem verbitterten acfommen find, welche die Glaubwürdigkeit irgendwie in Wahltampfe einen frivolen Lügner und Ehrabschneider ent Bweifel bringen. Und ich nehme bier gleich, um damit aufzugegengeschleudert. Das find sehr schwere Vorwürfe gegen einen Bweifel bringen. Und ich nehme bter gleich, um damit aufzu räumen, weil es die schwerste Beleidigung ist, welche ihm zu Theil wurde, die Beleidigung vorweg, welche in der Form des Einwandes gegen die Wahrheit einer behaupteten Thatsache, daß der Hofprediger Stöder am 24 Januar d. J. in Sachen Ewald und Gen. wider Berndt einen Meineid geleistet babe, wiffent lich oder fab läffg, gegen ihn geschleudert wurde. Meine Herren, Ich möchte den Richter sehen, der auf Grund der vorgebrachten Ich möchte den Richter sehen, der auf Grund der vorgebrachten

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aus: Sch lenne den Herrn nicht, ich babe nicht in Unter handlung mit ihm geftanden, ich sehe ihn hier zum ersten Male." Da war ich so perplex daß ich glaubte, zuerst etwas sagen zu müffen, was ich aber nicht that, um nicht eine unliebſame Szene zu veranlaffen, sonst hätte ich sofort darauf aufmertjam gemacht. Nachher wurde aber fehr deutlich ausgesprochen, daß fich Herr Stöder in einem großen Jrrthum befunden, als er btes fagte. Es sagte Einer zum Andern: Wie fonnte das möglich sein, daß ein solcher Vorfall aus dem Gedächtnisse Stöders entschwinden konnte.- Bräf.: Ift der Herr Ewald in feiner Persönlichkeit irgendwie be onders bemerkbar? Was ift er für eine Persönlichkeit? Beuge: Es ist ein Be ficht, wie man es nicht alle Tage zu sehen bekommt, er ist mittler, fräftiger, unter fester Statur, bat ausgeschorenen Baden bart. Staatsanwalt Weichert widerspricht der Ver nehmung des Beugen Kreuz und des Beugen Ewald; erfierer ist noch nicht von der Vertheidigung geladen, des legteren Labung, wie oben mitgetheilt, nicht ausführbar gewesen. Rechtsanwalt Sachs: Ich erkläre, daß die Bertheidigung auf Die Beugen Ewald, Kreuz und Tischler Bed nicht versichten tann. Rechtsanwalt Mundel: Ich glaube, ber bobe Gerichts. hof wird im Jntereffe des Hofpredigers Stöder selbst eine recht eingehende Untersuchung dieser Angelegenheit nicht um geben tönnen. Herrn Siöder wird unter Anführung deutlicher Thatsachen ein Bo.wurf aemacht, der doch nun barauf hinaus läuft, eine falsche eibliche Aussage gemacht, b. b. einen Meineid, mindestens eines fahrlässigen Meineid wenn nicht mehr­gemacht zu haben. Bei dieser Sachlage wird doch für den hohen Gerichte hof die Persönlichkeit des Herrn Ewald selbst von großem Werth sein. Herr Söder ist von Herin Ewald selbst zu einer Versammlung eingeladen worden, es wird be hauptet, daß er mit ihm bet Gelegenheit von Vorfällen ge sprochen, die fich als höchst auffällige dem Gebächin fe ein prägen müffen und da ist es doch wohl Pflicht, einen solchen Verdacht nicht in Der Schwebe au belaffen. Ich glaube, es wird der Beuge Ewald geladen werden nüffen und es wird der Herr Minister des Innern seinen Widerstand unter folchen Umhängen aufgeben, da eine Gefahr bei der Hierheilunft Ewalds nicht vorliegt. Staatsanwalt: Da der Bewetsantrag fich auch auf einen zweiten Vorgang in einer Versammlung in der Tonhalle erstreckt, so tann ich demselben nicht widersprechen und gebe dem Gerichtshof anheim, darüber au entscheiden. Präs.: Herr Beuge Stöder, wie fteben Sie denn zu den Vorgängen in der Zonballe.- Beuge: Die Sachen liegen 10 weit hinter mir, daß ich die R chtigkeit der behaupteten Thatsachen nicht bestätigen und auch nicht be ftretten tann. Ich erinnere mich, daß ein Mann sich in jener Versammlung in der Tonhalle unnüp betrug und hinausge leitet nurde. Daß derielbe polizeilich fiftirt worden ist, weiß ich nicht. Der Gerichte hof zieht sich hierauf zur Beschluß faffung über die Anträge der Vertheidigung zurüd.- Nach Widereintritt des Gerichshofes bi tet der Staatsanwalt um die Vernehmung bis anwesenden Kriminal Kommiffarius Schöne.- Kriminalfommiffatius Schöne: Er habe im Jahre

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Mann, der in einer der Stellung eines Briefters nicht ent wolle dieser Behörde nicht grollen, daß fie die öffentliche Klage erhoben habe. Denn es handelt sich in der That um ein sehr erbeb lich: 3 öffentliches Intereffe, wenn entweder bem angegriffenen Briefter in öffentlicher Gerichtsverhandlung Gelegenheit gege ben werde, die gegen ihn eshobenen Vorwürfe zurückzuweisen,