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ober aber festgestellt werde, die Richtigkeit der behaupteten| Thatfachen zur Fefiftellung zu bringen. Wie liegt denn nun die Sache hier? Das was von Herrn Stöder erwiesen, tft unvereinbar mit der Stellung eines Geistlichen; deshalb mußte auch dieselbe in dem ersten inkriminizten Artikel beson ders hervorgehoben werden. Herr Stöcker ist als Priester in ben politischen Stampf eingetreten, beshalb muß er fich auch gefallen laffen, daß fein Standpunkt anders, als der anderer Leute, die nicht mit einem Zalar geschmückt find, beurtheilt wird. Der Herr Staatsanwalt bat nicht gerade febr geschickt operit, als er für die absolute Wahrhaftigkeit Stöders eingetreten ist. Er bat einen Fall zunächst vorweggenommen, der auch aufs Steffte bewegt hat, ich habe es nicht glauben wollen. Von der Bertheidigung ist der Beweisantrag gestellt worden, nicht um einen effetivollen Abschluß zu machen, sondern weil fie erst im legten Moment davon Kenntniß erhalten, was ftah ereignet batte. Wir bielten es taum für möglich, daß in dieser um faffenden Form der Beweis der Wahrheit erbracht werden tönnte. Am 24 Januar 1885 es ist nothwendig zu sagen, es ist nothwendig zu sagen, Der Herr Staatsar walt meint nein, weil vor einem gelehrten Rollegium plaidirt wird, es ist nothwendig diese Thatsache charf at jentuirt bervorzuheben, denn sie werden, ich hoffe, eingegraben sein in eigenen Tafeln für jeten, welcher über die politischen Vorgänge letter Beit schreiben wird am 24. Jabre 1885 leistete Herr Hofprediger Stöder einen Eid in einem Verfahren, in welchem es allerdings nur darauf an lam, zu ermitteln, ob zwischen Stöcker und Ewald Verhand lungen stattgefunden haben. Er hatte nur nothwendig, diese Thatsache abzuleugnen und zu verneinen und er hätte fte und er hätte fte vielleicht mit Recht verneinter hatte nicht nothwendig hin­er hatte nicht nothwendig hins uzufügen, daß Dritte fte vielleicht gepflogen haben. Aber, in dem er sich am Schluffe Herr di hat dies ganz so dar geftellt babin resumirt; ich habe diesen Mann überhaupt gar noch nicht gefeben", zeigt er, daß er darauf Gewicht legt, ulonftatiren, daß der Hofprediger Stöder vollständig von gend welchem Ronner mit Ewald gereinigt sein will. Er egnügt sich nicht, es abzuleugnen, sondern er fagt: ich habe diesen Mann nie gesehen. gesehen. Diese That fache ist unwahr. Das hohe Rollegium hat nicht ge glaubt, einen Beweis dahin aulaffen zu sollen, den wir führen su fönnen glaubten, daß jene Thatsache wiffentlich unwahr in lenem Verfahren beschworen worden ist. Ich fann also nur mit dem Umstande hier rechnen, daß zum Mindesten eine Fahr läffigteit vorliegt. Die Thatsache bleibt bestehen: Herr Stöde: bat geschworen, er habe den Mann nie gesehen; die andere Thatsache steht auch fest: er hat ihn aefeben. Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, er wolle die Richter sehen, welche Derrn Stöder beswegen verurtheilen möchten. Nun, ich muß fagen, ich habe die Meinung und die Hoffnung, noch den fungen preußischen Richter zu sehen, der auf Grund Dieses Thatbestandes zu Dim Ergebniß gelangen wird, daß zum Mindesten ein fahrlässiger Elb, ein fahrläffiger Falfcheib vorliegt. Ganz einfach, denn es liegt ein fahrlässiger Falscheid vor, wenn der Betreffende nach Lage der Sache einsehen fonnte und müßte, daß die Thatsache seiner beabsichtigten Aussage nicht entspricht Der Vertheidiger sitirt aus den Stöckerschen Schriften einen Ausspruch über die Beides eblen Wahrheitsmannes, des von fortgefesten Frrthümern ligkeit des Eides, es sei etwas Majestätisches, fich vor den ge­waltigen Gott hinzustellen und auf dessen Namen zu ver fichern, bei der Wahrheit zu bleiben. Mußte ein Mann, der folche Aussprüche gethan, fich vor Ablegung eines Beugnifies nicht gana piüfen? Stöder hatte alle Veranlaffung, recht vor Achtig zu sein. Aus all diesen Grünben wird man die Aus­fagen des Beugen Stöder nicht als vollständig richtig ansehen kön nen. Das Auftreten des Herrn Beugen Stöder in diesem Gerichts. ofe ift charakteristisch für die ganze Persönlichkeit und wir laben gefehen, von welcher elementaren Wildheit dieser Mann rpackt wird, sobald er einem Gegner Auge in Auge gegenüber. geftellt wird. Wie wild wird der Mann nun erft fein, wenn vor einer erreaten Boltsversammlung steht! Herr Stöcker hat fich gleich beim Eintritt in den Saal dadurch charakteriftet, daß einen Faktor der Rechtsprechung, die Bertheidigung, nicht au respektiren gewillt war, bis ihn der Präfident in seine ihm gebührenden Schranken zurüdwies; er hat sich aber auch ver hiebener unwahrheiten schuldig gemacht, namentlich gegen über feinem Amtsbruder Witte, der wohl auf alle im Saale  Den Eindruck eines Brototyps eines echten, rechten, toleranten vangelischen Geistlichen gemacht hat. Herr Stöcker bat fich aber weiter damit charakterisirt, daß er diese Gerichts helle Dazu benutt, um gegen Leute, die fich an derselben Stelle nicht verantworten fönnen, wie der Publizist wie der Publisist tang Mehring, und die theologische Fakultät seinen Borrath Don Berleumdungen und Schmähungen au entlaben. Ein solcher Mann lennzeichnet sich für fest und für alle Beit für alle diejenigen, welche jeben und hören wollen, sein durchaus unwahrhafter und nicht glaubwürdiger Mann. Rebner geht nun, indem er dem Gedankengange des Staats anwalts folgt, die einzelnen Thatsachen durch, auf Grund deren die Artikel behauptet haben, daß Herr Stöcker gefliffentlich be. wußt die unwahrheit fage. Da gelange man von den jahlreichen fleinen Irrthümern" deffelben au immer rößeren und schließlich zu riesengroßen. Bu den lleineren" rribümern gehören seine vielen falschen Behauptungen, daß eine Anzahl hervorragender Personen Juden seien. Es ift und man muß beinahe lachen- faft tomisch, was Herr Stöder in diesem Punkte geleistet hat wenn es nicht so tief traurig

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fich das Mäntelchen monarchischer Treue umbängt, damit es aber auch recht warm bält, fich aber auch ein rab tales unter futter bazu besorgt. Vollständig erwiesen feien aber auch die Behauptungen über die Verwendung der Wohlthätigkeitsgelber au Agitationsweden. Eine sehr hobe Dame habe in threr be fannten unbegrenzten Menschenfreundlichkeit eine Summe zur Unterftüßung Armer gespendet und man fönne wobl annehmen, baß es nicht im Sinne der Spenderin, welche in ftillem Wohl thun ihre Befriedigung sucht, lag, daß diese Gelder zu geräusch thun thre Befriedigung fucht, lag, daß diese Gelder zu geräusch vollen Feften verwendet wurden. Die Thatsache, daß bei diefer Gelegenheit Grüneberg den Loaft auf den Katser aus. bringen follte, damit Sr. Majeftät gefagt werden könne, ein Sozialdemokrat habe auf ihn den ersten Toaft ausgebracht", seige recht deutlich, daß es Herrn Stöder nur darauf ankam, zeige recht deutlich, daß es Herrn Stöder nur darauf antam, Dor aller Welt AU fagen: Seht, soweit find meine ergieblichen Resultate schon aediehen! Durch alle fünftlichen Debuktionen und Ausflüchte laffe fich ferner auch nicht die natte Thatsache aus der Welt schaffen, daß eine Summe, die zur Begründung eines Invalidenbauses bergegeben worden war, nicht mehr da tft und an ihrer Stelle ein Schuldschein liegt, welcher besagt, daß dieses Geld zinsfrei fortgegeben ist. Ein Zeichen der Unwahrheit des Stöcker ist ferner feine fittliche Entsüstung über die angebliche geringe Attliche Intaktheit der liberalen Beitungsredakteure und die Thatsache, daß auf der erften Seite der Lifte seiner eigenen Breß Trabanten der bestrafte Herr Löschmann und auf der zweiten der bisherige Portier Aschenbrenner steht. Redner geht dann auf die Vorgänge bezüglich der Unterschrift unter die Antisemiten petition sehr genau ein und hebt sowohl diese Bor gänge, wie auch die Behauptungen bezüglich des Lanzes um das goldene Ralb" als pièces de residence hervor, als Signatur ber unbrgrenzten unwahrbaftigkeit des Beugen, als flaffliche Beugniffe für den wahren Charakter dieses Mannes. Aeußerst fignifikant set auch das Auftreten des Herrn Stöder seinem Amtsbruder Witte gegenüber. Es ist feft. geftellt, daß Herr Stöcker Herrn Grüneberg so als eine Art Bravo   grbungen hat, um ihn gegen seinen Amtsbruder ins Feld zu führen, falls er ihn in seinen Kreisen stören würde. Wer einen solchen Mann zu solchen Sweden dingt, nicht nur gegen einen fremden Mann, sondern gegen seinen eigenen Amts5ruber, der verliert jeden Anspruch, daß man ihn noch in Bukunft für einen offenen, wahrhaftigen Mann hält. Die beiden Herren haben fich inzwischen wieder geeinigt und öffent Itch erklärt, daß fie in chriftlicher Liebe die Bereinigung gefun den haben. Das ändert aber an der Sachlage nichts. Wer fich an der Moral öffentlich verfündigt, der bleibt Angeklagter, felbst wenn er fich nachher rein waschen möchte. Für Herrn Brediger Witte ift es nur ehrenvoll, daß er tros der Bor tommniffe die chriftliche Liebe gegen Herrn Stöder walten läßt ihn erhebe diese nachträgliche Einigung, Herrn Stöder aber erniedrige file. Damit seien die Mo­mente, welche die Beweise von der absoluten unwahr baftigfelt bes Herrn Stöcker enthalten, im Allgemeinen geftreift, feineswegs aber erschöpft; die Bertheidigung begnüge fich damit, durch diese kleinen Mofailsteine ein für alle Beiten ausbauerndes Bild des königlichen Hof und Dompredigers  , gepeinigten Talarträgers Stöder festzulegen. Sm Uebrigen gepeinigten Talarträgers Stöder festzulegen. Im Uebrigen nimmt die Vertheidigung für den Angeklagten den Schuß des § 193 in Anspruch und verweist auf die unglaublich niedrigen Aus brüde, welche der Herr Hofprediger in feinem Kampfe gegen brüde, welche der Herr Hofprediger in feinem Kampfe gegen Die liberale Preffe mit einer wahren Wolluft anzuwenden pflegt. Die vom Staatsanwalt vorgeschlagene Strafe erscheint nach allebem ganz exorbitant. Erwägen Sie, hoger Gerichtshof, Die Beit, in welcher die Artikel geschrieben find, erwägen fie die Aufreizung der liberalen Preffe durch den Beugen und richten Sie Ihr Urtheil dahin ein, daß Jeber der es lieft, fagt: Der Angeklagte ist verurtheilt, herr Stöder aber ist ge richtet. Nach kurzer N- plit und Duplit nimmt R- A. Mundel bas Wort zu feinem Plaidoyer. Ich sehe den Beugen Herrn Stöder nicht mehr in diesem Saale; es thut mir sehr leid, weil möglicherweise doch noch eine Frage im Laufe des Plait Doyers an den Herrn Beugen nöthig werden möchte. Bräf.: Der Herr Staatsanwalt hat mich fragen laffen, ob ich gegen Die Entfernung des Herrn Beugen Stöder etwas einzuwenden bätte; ich habe tbm erwidert, daß von meiner Seite dem nichts entgegensteht. Rechtsanwalt Wundel: Dann nehme ich an, baß der Herr Stöder nunmehr denjenigen Respekt vor der Ver theidigung erlangt bat, den wir vorher an ihm vermissen zu müffen glaubten. Die Lage, in die wir heute alle gekommen müffen glaubten. Die Lage, in die wir heute alle gekommen find, nämlich weit weniger, von dem Angeklagten zu hören, find, nämlich weit weniger, von dem Angeklagten zu hören, als von dem Hauptzeugen, ist sehr bezeichnend, und auch der Herr Vorfigende, der doch den heutigen Berlauf nicht vorahnen fonnte, verfab fitch und nannte im Eingange die Sache eine Stödet'sche und feine Bäder'iche. Das ist fte in der That, m.., ich glaube nicht, daß fich dies damals vorausschen ließ. Es läßt fich allerdings voraussehen, es wird diese Bäcker'sche oder Stöder' sche Sache mit einer Berurtheilung des Bäder enden müssen, denn ich bin felbft der Meinung, daß wegen der Anwendung des§ 185 fich nichts witb vorbringen lafen. Ich rechne dabin nicht auch die größeften Reigungen, welche gegen die lieberale Breffe vorausgegangen sein mögen. Denn ich habe es immer so gehalten, man soll nicht auf die Kampfesweise des Gegners binabsteigen, wenn er mit un­würdigen Mittein angreift. Daß solche unwürdige Mittel an gewendet worden sind, namentlich im Wahlkampfe von 1881, und daß in der Kampfesweise namentlich des beleidigten Herrn Hofprediger Stöder solche angewendet worden find, ist nicht zu bezweifeln. Von dieser Kampfesweise möchte ich den Aus brud Unsucht der Sprache" wenigftens für hübsch er

wenn man fiebt, wie fich in einzelnen Fällen dieser Beziehung Herr Stöcker aus der Affaire zu ziehen bemüht war. Herr Stöcker sagt bei solchen Anlässen, daß in gutem Glauben gehandelt und seine Mittheilungen us Streitschriften 2c. entnommen habe: Das fet ja aber Berade das Bebauernswerthe und Berwerfl che in dem Auf. Mensch freten dieses Mannes, daß er, anstatt an der Quelle au ftudiren, apodiktisch hingeworfenen Behauptungen auf oberflächliche

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bin dem Herrn Staatsanwalt aufrichtig dankbar für die Be fanntschaft von Beugen, wie Lahr  , Masche u. s. w.- Das verträgt allerdings wohl ein startes Wort; so tief geben die meisten Agitatoren der anderen Barteien nicht hinab und es ift nicht genug anzuerkennen, daß Herr Stöder in seiner chrift lichen Barmherzigkeit in die allertiefften Stufen binabgestiegen ift und von da einige Anhänger mit heraufgebracht hat. Der Herr Staatsanwalt meinte, man muß unter Umständen berb  wigig fel, aber der Wig fehlt bei ihm, um fich gewiffen Leuten verständlich zu machen. Nun wohl, das wußte der Angeflagte auch und wenn er es nicht that, so wirfte es nicht; es sollte aber wirken. Wollte man vor einer Volksversammlung mit der juristischen Umschreibung von Diebstahl und Berleumbung Erfolg zu erzielen meinen, fo würde man dies nicht verstehen, aber die landläufigen Ausdrücke dafür wären immer noch nicht das, was das Kanalisationsdeutsch des Herrn Stöder sagt. Glauben Sie denn nicht, daß es eine große Anzahl von Leuten giebt, welche glauben, daß es nicht wünschenswerth wäre, wenn Herr Virchow im zweiten Berliner   Wabltreise von Herrn Stöder abgelöft wurde, obwohl der eine Hofprediger ist, der andere nicht? Meinen Sie denn nicht, daß es Viele giebt, welche der Hoffnung leben, daß fich die Ueberzeugung immer weiter verbreiten und einft Allgemein gut werden wird, laß es gut gewesen, wie es gekommen ist? Und wenn man dann in folcher aus ehrlicher Ueberzeugung ersprungener und darum ge rechter Ueberzeugung, einmal die ftarten Ausbrüde etwas Träftig wählt, so unterwirft man sich dem Strafgeses und muß Strafe erleiden. Aber es ist eine Strafe, bie man gern leidet, wenn nur das Biel   erreicht wird. Und ich meine, wenn Sie in die Lage lommen, wie ich vers muthe auߧ 185 eine Strafe gegen den Angeklagten auszusprechen, meiner Ueberzeugung nach täme dabei eine Gefängnißftrafe überhaupt nicht in Frage. Er wird die Strafe gern zahlen, angesichts beffen, was diese dreitägigige Berhand lung an Früchten wirklich erbracht haben. Denn wenn wir einen Beweis haben wollten, kurz gefaßt, ein Kompendium, gewiffer maken zum Gebrauch für Schulen, darüber, was Herrn Stöcker an falschen Thatsachen in seinen Angaben nachgewiesen ist, dann empfehle ich jedem zum Nachlesen das Plaidoyer des Staatsanwalts. Er tam zu einem Resultate nicht, er hatte auch eine schwierige Aufgabe zu erfüllen, um die ich ihn nicht beneide, aber überall blickte die Die Wahrheit burch, Daß der Beweis der Vertheidigung gut geführt war, so weit der§ 186 in Frage geftellt ist. Wer tönnte barüber Bebenten haben. Von meinem Vorgänger ist der Fall bezüglich Der Thüringer   Konferenz ausführlich besprochen worden, jener Bunkt, daß Herr Stöcker nicht in die Debatte eingegriffen babe. Run, wenn ich richtig gezählt babe, so bat er neun Worte ge fprochen: Wir verlangen in Jena   nichts weiter als unser Recht." Er hatte es vergeffen. Aber er hat doch eingegriffen in Die Debatte mit furzem schlagenden Wort, mit oder ohne Auf forderung, tommt nicht in Frage. Nausreden will er fich, das habe ich gesehen; aber es glückt ihm nicht immer. Er hat ge sprochen und das war entscheidend. Was spricht denn gegen den vernommenen Herrn Superintendenten  ? Er it felbft Baftor und hat es so empfunden, und er hat es wohl beffer empfunden, was in jenem Augenblicke entscheidend war. Herr Stöcker bat's vergeffen. Für manche andere Dinge hat er ein ganz gutes Gedächtniß. Ich würde es ihm ja auch hier gern glauben, wenn er nur mit dieser Entschuldigung nicht so une gebeuer oft täme. Denn, meine Herren, es folgt dann gleich chronologisch die Antisemiten Petition. Nun, ich wußte nicht, wollte der Herr Staatsanwalt auf seinen Hauptzeugen eine Satyre abgeben oder war es ernst, was er fagte. Hr. Stöder hat die Betition anscheinend zweimal unterschrieben. Er antwortete auf die erste Frage ein deutliches Nein!" Und da sagt der Herr Staatsanwalt, er hätte ja und nein fagen können. Er tonnte den Hofprediger Stöder nicht beffer charakteristren. Das ist der Mann mit der Doppelzunge, der ja und nein für beides und eine Rechtfertigung ftets auf Lager hat. Meine Herren, jeder ehrliche Mann, feder politisch anständige Mann, der doch weiß, ift in diefer Sache, die sein Wert ist, er eins mal eine Unterschrift gegeben hat, wie darf der auf eine solche Frage, wenn er unterschrieben hat, fagen: Nein, ich babe nicht unterschrieben, weil er bet fich den Vorbehalt, Mental Reservation nennen es die Jesuiten  , zu denen doch bis jest Herr Stöder nicht gehört, weil er evangelischer Hofprediger ift well er den Vorbehalt fich macht, ich habe die Unter schrift wieder weggewischt. Wenn er das, was er vor dem Abgeordnetenhause au thun die Rühnheit hatte, thäte unter Eibesawang, vielleicht brauchte der Herr Staatsanwalt die Richter, die ihn dann verurtheilen würden, soweit nicht zu suchen; ich glaube, er tönnte fte gang in der Nähe finden. So war es mit dieser Antisemiten Betition, mit dieser Gründerliste, wo er erst spricht vom Gegen tanz um das goldene Kalb", wo er alle nicht genannt hat aus Schonung. Aber er hat die Bute doch beschuldigt. Und nun. gedrängt eingequetscht zwischen swei harten Gegenpänden giebt er den Ton von fich, nicht als ob er an die Wand ge brüdt wäre: Es giebt ja auch gutartige Gründer und diese find gutartig gewefen." Bielleicht ist dies genügend. Als Aufe richtig leit tönnte ich es nicht empfehlen, als Brinsip der chriftlichen Erziehung in Familien würde ich es für äußerst verderblich halten. Die deutsche Sprache hat für folche Sachen das Wort Dop pelzüngigkeit" und der Herr Hofprediger weiß: geht es nicht glatt vorbei, so muß man auch hier und da eine kleine Schramme mit in den Kauf nehmen und ich denke, baran wird's ihm in Diesem Falle nicht gefehlt haben. Herr Stöcker ift ein ,, chriftlich milder" Mann und beshalb benutt er für fich ehemalige Bucht bäusler, um fte Aur Erziehung bes Boltes in literarischer Beziehung au verwenden oder er entdeckt in braven Portiers plöglich solche Talente, daß er ste zur Redaktion feines Leiborgans für fähig hält. Das ist doch geradezu eine Berhöhnung alles beffen, was man fonft auch im allgemeinen journalistischen Leben nicht gerade für fehr nobel hält. Den Anforderungen des politischen Anstaabes im Abgeordnetenhause zeigte er fich nicht gewachsen, aber auch die Anforderungen der redlichen, ehrlichen Geschäfts führung hat er nicht erfüllt, denn die Sache mit den durch einen Schuldschein erfesten 2000 Mart entspricht diesen An forderungen nicht ganz. Was würbe wohl der Herr Staatsan walt fagen, wenn ein Raffenverwalter, der zu bestimmtem Bwed eine Summe Geldes erhält, dieselbe einfach für sich vers wendet und der Revisor dann an Stelle des Geldes später einen Schuldschein des Raffenverwalters vorfindet. Wenn somit Der Nachweis flipp und klar erbracht ist, daß der Hof prediger   Stöder nicht blos gegen gegen die gewöhnlichen Anstandspflichten, sondern auch gegen die Anstands pflichten einer ehrlichen und redlichen Geschäftsführung fich vergangen hat, so verschwindet diese Feststellung doch ge gegen die Thatsache, daß was bei einem religiös so hoch ver anlagten Menschen doppelt schwer ins Gewicht fällt, er fich auch vergangen hat gegen die Eldespflicht, über welche er fo schöne Worte gesprochen hat, daß er diesen Eid nicht so res fpeftirt, wie es jeder einfache und harmlose Mensch sonst für ſeine Pflicht zu halten pflegt. if nachgewieſen worden, daß Herr Stöder, er mag fich dreben und wenden, wie er wolle, einen falschen Eid geleistet bat; baß er sich herausreden würde, war vorausjufeben; ba er das Herausreden versteht, ist zur Genüge bekannt. Ein Umftand tönnte für rin Stöder milderno in die Waage fallen. Der Herr Staatsanwalt batte schon die Güte, als die Affaire mit der Esther Solymoffi erörtert wurde, daß Herr Stöder einige wesentliche Unterschiede in dem, was damals Die Beltungen geschrieben und in dem, wie er dies abgefaßt bat, nicht zu begreifen scheine. In der That scheint er Manches nicht au begreifen, was für jeden verständigen Menschen leicht begreiflich erscheint. Es ist dies für mich eine recht nieber

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Betture einzelner Flu schriften baftit. Wie subjektiv Herr Stöcker Lage lommen tönnen, wie ich es als einen Vorzug der Ver Beitung" ein liberales Blatt sei. Die des Berrn Stöder gegenüber den Vorgängen auf der Eisenacher Rirchentonferens fei lipp und klar erwiesen. Herr Söder hat bebauptet, daß er sich an den Verhandlungen"( nicht an der Distusfion") mit feinem Worte betheiligt habe und es wird thm nachgewiesen, daß er in einem tritischen Augenblicke, wo ein junger Geiftlicher, der Pfarrer Bint, Gewiff nobiffe hatte, mit der ganzen Wucht seiner Persönlichkeit den Ausschlag mit Der Bemerkung gegeben hat: Wir verlangen in Jena  nur unser gutes Recht." Wer darin nicht eine Theil Don der parlamentarischen Art des Prozedirens leine techte Vorstellung. Herr Superintendent Braasch, ein Mans Der ernften, gewiffenhaften theologi chen Forschung, der den

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bigften Eindbrud gemacht, dafür aber sofort von Herin Stöder in ungezogen böhnender Welse behandelt worden ist, bat gesagt: Diese Behauptung des Beugen Stöcker habe dem Baffe den Boden ausgeschlagen. Ich glaube, jeder Unpartei. che wird dieses fittliche Berdikt unterschreiben. Eine entschie Dene Unwabrbaftigkeit tritt bei dem Experiment zu Tage, wel hes Herr Stöcker mit dem Schnetder Grüneberg anstellte, als et ihm das etwas bedenkliche und nur von genügend vorge

unfläthige Ausdrücke zu umgeben. Derartige Ausdrücke finden fich nicht nur in fener Kanalisations phrase, sondern auch da, wo von dem Eroge gefprochen wurde, aus dem die Thiere freffen hier die Menschen, eine Ausdrudsweise, welche fich darin gefällt, welche mit Behagen schmuzige Bilder auffucht, bie barf man allerdings als eine solche bezeichnen, die im Munde eines föniglichen Hofpredigers überrascht. Ich will Weiteres nicht sagen. Aber wenn man dem Angeklagten einen Vorwurf barin macht, daß er die heterogenen Begriffe Hofpediger und Bürger gegenüberftellt, so wird man gegenüber diefen Wider sprüchen, die fich in ten eigenen Auslaffungen des Herrn Hof prediger finden, so daß diese Ausdrucksweise als möglich auge geben, sagen, wie fann ein Mensch solche Ausdrüde gebrau chen, wenn er nicht muß. Man hat mir einmal in meiner Jugend gefagt, je größer und gewaltiger ein Drganismus für desto größere Gegenfäße hat er Play. Dann muß der Herr Hofprediger ein großer und gewaltiger Organismus, wenn er für Anftar d und deffen kontradiktorischen Gegensaß, wie es sich hier zeigt, Plaz bat. Man mag wohl streiten darüber, ob ganz allaes mein in der Politik jeder Angriff auf politische Gegner als durch§ 199 geschütt angefeben werden kann, hier aber handelte es sich um Die bevorstehende Wahl, hier war nicht ber Kreis der poli fächlich angerufen worden, welche den zweifelhaften Borzug ge Vertreter gewählt wird. Es handelte fich mehr darum das mit allen Kräften abzuwehren Don fich, au schüßen. Meine Herren, dazu gehört auch eine etwas berbe Sprache, de b nicht, wie Herr Stöcker rebet, der sich allerdings ganz besonders berber Reben be dient. Was ich von seiner Gesellschaft bier gefagt babe ich -

Silbeten Leuten ohne Gefahr au lesende Todt'sche Buch in die tischen Gegner überhaupt, sondern der Kreis derjenigen haupt. wußte, daß er einem bisherigen Anhänger der Sozialdemokratie noffen, die Möglichkeit zu erleben, das Herr Stöder als thr nicht mit Traftätchen tommen könne, sondern ihm ein anderes

Butter voisegen müffe, dem Grüneberg mit guter Abficht gerade Recht, welches ieder Einzelne hat, die Ehre einer solchen Ver

Das rabitale Buch in die Hand gedrückt hat und ein Mann, ber lo etwas thut, der einem Manne, welcher das ,, Mir und Mich" faft fyftematisch verwechselt, ein solches Buch als Studium in n die hand giebt, der begeht damit einen Att der größten Unwabrbaftigteit: er beweist damit, daß er zwar äußerlich gern

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