worden ist und man mit dieser Erledigung bis zur Festwoche| pflichtet worden: 1) als Schiedsmanns Stellvertreter für den

gezögert hat. Der Feftausschuß beschloß, gegen das Verbot alle Rechtsmittel in Anwendung zu bringen, Das Feft aber abzuhalten. Der heutige Nachmittag und Abend verliefen obne den geringsten 3wischenfall seitens der Arbeiterschaft. Die Arbeiterbewegung fann als abgeschloffen betrachtet werden.

Lokales.

cr. Leider etwas verspätet erhalten wir ein Exemplar der Freien Zeitung" vom Sonnabend zugeschickt. Wir hatten bisher auf die Weisheit dieses Organs aus guten Gründen überhaupt verzichtet, es ist dies die erste Nummer dieses in legter Beit soviel genannten Blattes, welche uns zu Geficht tommt. Selbstverständlich nimmt es uns nicht Wunder, daß man in den Kreifen der Freien Zeitung" darüber unangenehm berührt war, daß wir nicht rüdhaltlos die Lärmtrompete zur Ausbreitung sogenannter, freifinniger" Ideen mitbliesen. Wir dürfen das jedenfalls halten, wie wir wollen. Dhne allen Bweifel ist der Hofprediger Stöder ein erbitterter und gefähr licher Feind der Arbeiterpartet, das weiß in feber Fabrik jeber Laufbursche, und es find auch Vertreter der Arbeiterpartei gewesen, die den ,, moralischen Defekt" des geistlichen Herrn in Der richtigen Weise gekennzeichnet haben. Hiervon aber ab­gefeben, so baben wir doch noch lange nicht nöthig, mit den den Herren vom Freifinn an einem Strange zu ziehen, da fich die Gegnerschaft dieser Herren vorzugsweise gegen Herrn Stöder als antisemitischen Agitator richtet, wäh rend wir in seiner ganzen sosialen und politischen An fchauungsweise für die Allgemeinheit Schäoliches erblicken. De erstere Eigenschaft des Herrn Stöcker kümmert uns au wenig, weil es für uns eine eigentliche Judenfrage nicht giebt und nicht geben kann. Wenn wir nunmehr der Freien Beitung" das Wort überlaffen, so beebrt fie uns zunächst mit folgenden Auslaffungen:" Das Berliner Boltsblatt" laffen die Lorbeeren der Stöckerpresse nicht ruben. Auch das Organ Der Arbeiter partet fteigt auf das Niveau des Reichsboten" und seiner Trabanten hinab und schmäht die Thätigkeit der Ver theidigung in dem Stöckerprozeß als Reflamemacherei, fteht in Der Aktion unseres Blattes gegen den chriftlich- sozialen Agitator ein Geschäftsmanöver." Wir bleiben

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46. Stadtbezirk der Direktor Herr Weiß, Potsdamerstr . 64; 2) als Schiedsmann für den 82. Stadtbezirk der Rentier Herr Winkler, Waldemarftr. 26; 3) als Schiedsmann für den 105. Stadtbezirt der Kaufmann Herr Carom, Köpniderstr. 192; 4) als Schiedemann für den 127. Stadtbezirt der Rentier Herr Schroeder, Drantenstr. 116; 5) als Schiedsmanns. Stell vertreter für den 171. Stadtbezirk der Eigenthümer Herr Grosch, Koppenstr. 70; 6) als Schiedsmann für den 190/192. Stadt bezirk der Rentier Herr Engelhardt, Landsberger Allee 130; 7) als Schiebsmann für den 221. Stadt bezit der Kaufmann Herr Liedemit, Eriftinenstr. 31; 8) als Schiedsmann für den 231. Stadibegirt der Maurermeister Herr Straffer, Griebenow. ftraße 16; 9) als Schiedsmann für den 241. Stadtbezirk der Kaufmann Herr Becker, Wörtherfir. 4; 10) als Schiedsmann für den 277. Stadtbezirk der Bezirksvorster Herr Voertelius, Gerichtsstr. 79; 11) als Schiedsmann für den 282. Stadt bezitt der Kaufmann Herr Wigaart, Chariteeftr. 5; 12) als Schiedsmann für den 296. Stadtbezirk der Eisenhändler Herr Borchardt, Thurmftr. 45; 13) als Schiedsmann für den 303. Stadtbestit der Bädermeister Herr Kranaft, Kruppstr. wohnhaft.

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Schulz, Teltowerstraße Nr. 23, der Tischler Waldt gelegentlich einer von ihm selbst herbeigeführten Rauferei mit einem Mit arbeiter zu Boden und brach ein Bein. Er wurde nach dem Elifabeth- Krankenhause gebracht. Am 23. b. M. Nachmittags geriethen auf dem Hofe Dresdenerstraße Nr. 123 die Tischler gesellen Gründler, Didow und Koffe in Streit, während dessen Roffe sein Taschenmesser zog und dem Didow eine leichte Ber wundung an der linken Hand, dem Gründler dagegen mehrere tiefe Stiche in den rechten Arm, und eine 8-10 cm lange Schnittwunde am rechten Oberschenkel beibrachte. Gründler wurde nach dem städtischen Krankenhause gebracht und der Thäter verhaftet. Um dieselbe Beit fiel ein 13 Jahre alter Anabe, als er von einer Freitreppe am Waterloo- Ufer aus nach einem Fisch greifen wollte, in's Waffer, wurde jedoch, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Waffer gezogen und später seinem Vater übergeben. später seinem Vater übergeben.- Einige Beit später flürste ein Arbeiter auf dem Neuen Packhofe aus eigener Unvorsichtig teit von dem etwa 5 Meter boben Dache eines Durchganges herab und brach den linken Oberschenkel. Er wurde nach der Charité gebracht. An demselben Tage Abends wurde der Eisenbahnschaffner Deckert beim Ueberschreiten der Bahngeleise an der Beuffelbrücke von der Maschine cines heran lommenden Güterzuges erfaßt, zur Seite geschleudert und dabei derartig an der Stirn verlegt, daß er auf der Stelle verstarb.

r. Eine hartnäckige Diftritts. Epidemie herrscht gegen wärtig im Südosten der Stadt, wo diese Krankheit zahlreiche Opfer unter den Rindern reiferen Alters fordert. Es ist nichts Seltenes, taß man in der halben Straße fünf, sechs Leichen­wagen zu gleicher Beit halten fleht, um die fleinen Leichen, die wegen der Ansteckungsgefahr nicht im Hause bleiben dürfen, nach den Leichenhallen zu befördern. Von der Bösartigteit der Krankheit haben die Aerate schlimme Dinge zu berichten. Die mörderische Bilsbildung bedeckt in türzester Beit die ganze Schleimhaut des Schlundes, der Mundhöhle bis auf die Lippin und sogar der Nase. Kinder reiferen Alters, die bei voller Befinnung und oft mit flarem Bewußtsein von der Hilfloftg feit ihrer Lage der Auflösung entgegengehen, laffen mit ihrem Leiden einen tiefen, für das ganze Leben dauernden Eindruck in der Erinnerung der Eltern zurück, und von einzelnen Fällen werden selbst ältere Aerzte erschüttert. Der achtjährige Sohn eines Polizeibeamten liegt hoffnungslos barnieder, der Arst hat ihn aufgegeben. Unter furchtbaren Fieberzudungen bebt Der lleine Körper. Mama, gieb mir schnell Deine Hand; ich fterbe; es wird finster! Gute Nacht!" Der Kleine dreht den Kopf aur Seite und schläft ein, um nicht mehr zu erwachen. Schnell muß die fleine Leiche fort, die Geschwister dürfen ihr nicht naben, wegen der Ansteckungsgefahr. Es ist eine mörde­rische, unbarmherzige Krankheit, die Diphtheritis!

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Gerichts- Zeitung.

Wie vorsichtig man in den Ausbrüchen über den Werth oder Unwerth von Beugenaussagen sein muß, lehrte eine Be handlung, die heute gegen die unverebelichte Bertha Fehldid vor der fünften Straftammer hiefigen Landgerichts I stattfand. Am 30. Januar cr. hatte fich der Arbeiter Thomalla, der Bräutigam der Angeklagten wegen Beleidigung und Sach beschädigung vor der 93. Abtheilung des bieftgen Landgerichts I zu verantworten, und die Angellaate befand sich im Buhörer raum. Da fie fich während der Verhandlung, in welche fe fortwährend eingreifen wollte, unschicklich benahm, wurde e aus dem Buhörerraum entfernt. Auf dem Korridor erwartete fte ihren Bräutigam, der zu einer Gefängnißftrafe verurtheilt worden war, und nahm dort deffen Bericht über den Verlauf und den Ausfall der Sache entgegen. Dieser v anlaßte fle zu dem Ausruf: Die haben Beide falsch geschworen!" Den vernommenen beiden Beugen gehörte der Schußmann Achterberg, der nebft dem Gerichtsdiener Rabade während des obigen Ausbruchs gerade hinzugekommen war. Auf den von ihm gestellten Straf antrag verurtheilte die 88. Ab heilung des hiesigen Schöffen gerichts die Fehldick wegen verleumderischer Beleidigung des Schußmanns zu zwei Monaten Gefängniß. In der Beru fungsinstanz führte Rechtsanwalt Th. Friedmann aus, daß für das beffere Wissen der Angeklagten nichts erwiesen fet und daß die Behauptung, der 2c. habe falsch geschworen, noch nicht den Vorwurf eines strafbaren Meineids enthalte, wie von der Staatsanwaltschaft im Brozeß Stöder wider Bäder geltend gemacht worden fet. Der Gerichtshof war in diesem Punkt aber anderer Auffaffung, nahm aber nur üble Nachrede an und bemaß daher die Strafe auf 40 M. eo. 10 Tagen Ge fängniß.

F. D. Die Ruder Regatta, welche vergangenen Sonn abend und Sonntag bei Grünau abgehalten wurde, ist von dem größten Theile der hiesigen Lokalpreffe als eine Art von Volksfest hingestellt worden. Wir lönnen dem nur insoweit beipflichten, wie es die paffive Betheiligung des zuschauenden Boites betrifft. An einem wirklichen und wahren Volksfest muß das Bolt unbedingt auch aktiv theilnehmen tönnen, sonst bleibt das Vergnügen nur ein einseitiges. Es wird uns nun berichtet, daß der Rudertag den im 19. Jahrhundert etwas feltsam flingenden Beschluß gefaßt babe, nur solche Leute zur Konkurrenz in der Ruderregatta zuzulaffen, die fich nicht Direkt von ihrer Hände Arbeit nähren. Ja, mer lebt denn möchten wir fragen heutzutage nicht von seiner Hände Ars beit? Etwa nicht die Raufleute, Architekten u. f. w., aus benen fich die hiesigen Ruderklubs zusammenseßen? Nein, lautet die Antwort des Rudertages, ber es ja beffer wiffen muß, diese Leute find geistig" beschäftigt, fte tönnen deshalb sehr wohl als Amateure" so beigt nämlich der Kunstaus brud des Rudersportes gelten. Einfache Arbeiter aber, die ,, von ihrer Hände Arbeit leben", find nach Anficht der Herren vom Rubertage zu ,, Amateuren" nicht befähigt. O sancta sim­plicitas! Auf daß unsere Leser aber den wahren Grund dieses eigenartigen Beschluffes und des daher vorläufig einseitig blet benden Volksfestes erfahren, wollen wir ihnen verrathen, daß die nicht sportsmäßig trainirten Spindlersfelder Arbeiter eine so gewaltige Fertigkeit und Geschicklichkeit im Rudern an den Tag gelegt haben, daß die Herren vom Rubertage mit Recht Tag gelegt haben, daß die Herren vom Rudertage mit Recht fürchten von diesen träftigen Arbeiterbänden in jebem Rennen geschlagen zu werden. Der Beschluß des Rudertages ist ledig lich gegen die Spindlersfelder Arbeiter auch die hiesigen Boote bauer z. B. auf der Rettig'ichen Bootsbauerei gerichtet. 3. Nun, uns soll's recht sein, die Furcht ist stets ein Belchen von Schwäche. Arme, schwache Amateure"!

bei dieser unserer Ansicht auch stehen, denn die Freie Beitung" wird es wohl faum abzuleugnen wagen, daß fle gerade in Folge des Prozesses und mit Hinweis auf denselben eine ungemein übrige und wahrscheinlich auch erfolgreiche Agitation in Szene gesezt hat. Es bleibt die Thatsache, die einfach nicht wegzudisputiren ist, bestehen, daß hier in Berlin alle möglichen Leute von der Freien Beitung" mit Briefen überschüttet werden find, in welchen mit ausdrücklicher Bezug nahme auf den Prozeß zum Abonnement auf genanntes Blatt aufa fordert wurde. Wenn das fein Geschäftsmanöver" ift, so find wir wahrscheinlich noch nicht genug in die Geheimnisse Deutsch freifinniger" Ausdrucksweise eingeweiht, und solange bas nicht der Fall ist, werden wir uns stets die Freiheit nehmen, ein Ding so zu nennen, wie es in der Tbat heißt. Im Uebrigen aber ist es uns im Traum nicht eingefallen, Die Thätigkeit der Vertheidigung als Reklamemacher ei" su bezeichnen, wir hatten nur unserer Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, wie ein hier in Berlin vollständig unbe Tannter Rechtsanwalt dazu fam, unter vollständiger Nennung feines Namens in der Bolts Beitung" feine Anfichten über den Stöcker Prozeß zu entwickeln. Diesen Herrn ging die Sache eigentlich garnichts an, wenn er aber doch der Deffent­lichkeit einen Dienst leisten wollte, weshalb that er es dann nicht anonym, wie das in solchen Fällen doch immer üblich ist? Die Umstände geboten es hier in feiner Weise, einen Artikel mit Namen und Wohnort zu unterzeichnen. Ein solches sich in die Differtlichkeit drängen ist eben eine zudringliche Reklamemacherei, und es wird uns hoffentlich Niemand ver übeln, wenn wir auch bier bas Rind beim rechten Namen genannt haben. Nun fährt die Freie Beitung" so fort, wie man es von einem deutsch freifinnigen" Blatte garnicht anders erwarten tann; nun wird einfach geschimpft. Aus der Niedrigkeit der Infinuation, meint diet. Sta.", erhellt die Gesinnung ihrer Urheber, und man fucht Niemanden hinter einem Busche, man habe denn selber schon dahinter ge feffen. Wie aetern die Herren, wenn die Konservativen ihnen nachreden, fte h: gten die Arbeiter gewerbsmäßig auf, um ge mächlich von den Arbeitergroschen" leben au fönnen! Und iegt benußen fte ähnlich schmußige Waffen gegen ihre frei finnigen Gegner." Auf einen so lächerlichen Ausfall, der doch nur recht durchfichtig die verbaltene Wuth über das durch schaute Geschäftsmanöver verhüllt, einzugehen, verlohnt sich taum Jebenfalls arbeiten wir für unser Geld, und Der Mühe. wahrscheinlich ebenso angestrengt und fleißig, wie die Herren von der Freien Beitung." Allerdings bleibt uns nicht Die Belt, neben noch unseren Berufspflichten einen ziemlich schwunghaften Handel mit Differtationen für die Dottorenwürde zu betreiben, der Ertrag einer solchen ehrenhaften Thätigkeit lann getroft den Leuten überlassen blet ben, die in wegwerfender Weise von Arbeitergroschen" sprechen. Wir begnügen uns mit dem einfachen Hinweis darauf, daß bet Der Erlangung der Doktorwürde doch auch ein Eid abgelegt werden muß, und daß derjenige, welcher eine von ihm nicht verfaßte Dottor Differtation eidlich für die feinige ausgiebt, doch wohl auch nicht ganz richtig schwört. Aber das macht nichts, nur die Bugehörigkeit zur freifinnigen Bartet verleiht die eble Eigenschaft, unter solchen Umständen über andere Leute, mögen fie fein, wie fte wollen, den Stab zu brechen. Nachdem dann die Frete Beitung" die Bumuthung, Herr Bäder wäre ein Sit.edakteur, zurückgewiesen, fährt fte fort: Wenn wir einen Sigredakteur engagiren würden, dann würden wir wenigstens so human sein, nicht Schwindsüchtige dafür zu wählen, wie dies früher in der Parteipreffe der Herren vom Boltsblatt" regelmäßig geschah." Das ist denn doch eine allzu große Bornitheit! Als ob wir für den Gesundheitszustand aller bemaligen Redakteure unserer Parteipreffe verantwortlich mären! Sootel sei den Herren von der Freien Beitung" nur mitgetheilt, daß fich die Mitglieder unserer Redaktion einer ausgezeichneten förperlichen Rütigkeit erfreuen, und daß man nur wünschen fann, daß fich überall soviel Gesundheit vorfinden möchte. An Muth", so wird dann bärbeißiger Weise fortge fahren, mist fich der Verfasser der intiiminirten Artitel mit jedem der Herren vom Boltsblatt", die stets ein Jubelgeschret anftimmen, ihren Parteigenoffen gelungen 13 in Strafrichter Dem Polizei und ift Der poli tischen Dingen ein Schnippchen AU schlagen." Bet welcher Gelegenheit hätte ein Deutsch Freifinniger " es wohl unterlaffen, seine Ruiage-- lobend in Erwähnung zu bringen? Haben sie es von ihrem großen Meister und Vorbild nicht trefflich gelernt, fich in jeder auch nur annähernd gefähr lichen Situation heldenhaft zu buden? Erst muß man Be weise von Muth geben, und dann spricht ein anständiger Mann noch lange nicht davon! Bum Schluß des Artikels erscheint auch der unvermeidliche, berühmte ,, Deutsch freisinnige" Edelmuth. Brobneid des Man böre: dessen wir halten dem Volksblattes" Vieles zu Gute, und fträubten fich nicht unsere Leser dagegen, wir würden ihm aus- Mitleid einige Abonnenten fchenten." Wie gütig, doch mir müffen beftens danten. Aber wir Wilde' find doch beffere Menschen, wir halten andere Leute nicht mit leeren Versp: echungen hin, wir haben uns, damit die Frete Beitung" wentaftens nicht ganz leer ausgeht, dazu ent fchloffen, von ist ab felbst dieses Blatt zu halten, und wer baffelbe tennt, wird in dieser Beziehung wenigstens unseren tuth anerkennen müssen.

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Eine fechsmonatliche Strafhaft unschuldig verbüßt. Bestern gelangte vor der zweiten Straflammer hteftgen Land gerichts I eine Wiederaufnahmefache aus dem Jahre 1876 gegen den in der Waßmannstraße wohnhaften Deftillateur Heinrich Karl Freund zu Verhandlung. Der Angeklagte und ber inzwischen verstorbene Arbeiter Johann Stenzel hatten fich am 22. Dezember 1876 vor der zweiten Kriminal Deputation Des vormaligen bieftgen Stadtgerichts auf eine Anklage wegen gemeinschaftlich verübten Betruges gegen den Bigarrenfabrikanten Johann Friedrich Borrath zu verantworten und wurden auf das durch die Aussage der Wittwe Nowasti unterstüßte Beug niß desselben zu je 6 Monaten Gefängnis und je 1 Jabr Ehr verluft verurtheilt. Die Behauptung des Angeklagten Freund Daß

r. Die ermäßigten Portosäge für Kreuzbandsendungen werden von der Postbehörde nach recht willkürlichen Grund. fäßen erhoben. Während man beispielsweise für Verviel fältigungen, die auf ganz unzweckmäßigen, ja vielleicht gar schwindelhaften Vervielfältigungs. Apparaten hergestellt sind, Die Bortovergünstigung gewährt, wird dieselbe für Schriftstücke, die auf andere Weise vervielfältigt find, nicht bewilligt, ob wohl eine Verschiedenheit in der ganzen Art der Verviel fältigung nicht obwaltet. Ja für die meisten solcher Schwindel fältigung nicht obwaltet. Ja für die meisten solcher Schwindel apparate ift die Portovergünstigung die beste Reflame und die einstge Ursache, weshalb fte im Publikum gekauft werden. Schnellbruder, Augenblidioruder und ähnliche Apparate, die längst den Weg alles Jrdischen gewandelt find, prahlten mit ber für ihre Drucksachen gewährten Portovergünstigung und fanden hauptsächlich aus diesem Grunde zahlreiche Käufer. Hettographische und andere mechanische Vervielfältigungen ge Her n'eßen die Portovergünstigung nicht, wenngleich ibre Her stellung auf denselben mechanischen Grundsäßen beruht, wie bet jenen Apparaten. Es wäre danach höchst interessant für alle Geschäftsleute, den Grundfaß der Postverwaltung tennen zu lernen, nach welchem die Qualifikation eines Schriftftüdes für die Borto Ermäßigung festgestellt wird. Die beute beliebte Unterscheidung ist schwer faßlich, für die thatsächlichen Ver hältniffe ungerecht und bringt vielen unsoliden Unternehmern Gewinn, was die Boftverwaltung doch in keinem Falle beabs fichtigen tann.

Raftehende Saiedsbeamte find vom Präsidium des töniglichen Landgaichis Berlin I bestätigt und am 15. resp. 27. D. M. vom föniglichen Amtsgericht I bierselbst eiblich ver

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die Nowagtt mit dem Vorrath im Kontubina lebe, leugnete diefelbe in Gegenwart des Vorrath eldli ab. Die damalige Feststellung ging dabin, daß Freund Borrath durch die falsche Vorspiegelung, sein Stiefbrud Stengel, der ihm sein in der Deffauerstraße belegenes Defti lationsgeschäfts abgelauft, babe eine Braut mit einem ficher eingetragenen Vermögen von 2400 Watt und davon scien 1200 Mart am 1. Januar 1877 fällig, zur Hergabe eines Darlehns bewogen und daß Stenzel zu dieser unwahren An gabe geschmiegen hat. gabe geschwiegen hat. Die von Freund eingelegte Apella tion wurde ohne Erhebung der beantragten neuen Beweise verworfen und ebenso die Nichtigkeitsbeschwerde vom Ober tribunal zurückgewiesen, so daß beide Verurtheilte damals bie über fte verhängten Strafen haben abbüßen müssen. Borrath und die Nowasti batten damals auch ausgefagt, daß Freund fte mit dem Stengel erft befannt gemacht hätte. Selbstver verständlich war diese Strafe für das spätere Fortkommen be Freund sehr verhängnißvoll, da die Polizeibehörde bei deffen Gesuch um die Ertheilung neuer Ronzesfionen stets Einsprud erhob. Stenzel ift bald nach Verbüßung seiner Straf verstorben. Inzwischen gelang es dem Freund, au ermitteln, bal Vorrath und die Nowogti feit einer großen Reihe von Jahren im Rontubinat gelebt haben, daß Borrath eine schwere Bor Strafe wegen Betrugs erlitten batle, als er in seiner Sache Beugniß ablegte, daß Borrath und Stenzel schon felt 1874 mit einander bekannt gewesen find, daß Stenzel allgemein damit renommitt, er babe eine Braut mit 2400 Mart Ber mögen, und das Vorrath das Geschäft des Stenzel( ba frühere Freund'sche) an fich gebracht hat. Im Auguft v. J brachte Rechtsanwalt Dr. Salomon beim biefigen Landgericht in dieser Sache einen wohlmotivirten Wiederaufnahme Antrag an, in welchem er das Verhalten des Freund als ein durchweg ebrenhaftes schilderte und nach wieß, daß dieser bezüglich des Refilaufgeldes auf sein Geschäft in Höhe von 1200 Mart ber einzige Geschädigte sei. Nichtsdestoweniger wurde dieser Antrag abgelehnt. Auf die von dem R.-A. Dr. Salomon erhobene Be schwerde ordnete aber der Straffenat des Rammergerichts die Erhebung der beantragten Beweise an, und hob, nachdem fämmtliche Behauptungen des Angellagten ihre vollste Be ftätigung gefunden, den Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache zur Anberaumung eines neuen Audien termins vor den oben gedachten Gerichtshof. Als einziger Belaftungszeuge fungirte der Bigarrenfabritant Borrath, ber natürlich Anstrengungen machte, feine früher beschworene Au fage als richtig aufrecht zu erhalten. Der Staatsanwalt erachtete diefen Beugen aber: absolut unglaubwürdig, und der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Salomon wies ihm dirett verschiedene unrichtigteiten nach. Der Gerichtshof ertannte nach furzer Berathung dem übereinstimmenden Antrage des Staatsanwalts und Bertheidigers entsprechend unter Aufhebung des früheren Urtheils auf to tenlose Freisprechung des Ange tlagten. Wer entschädigt nun den Freigesprochenen für bie erlittene langjährige schwere Bein?!

Der hiesige Verein für Feuerbestattung ist durch zabl­reiche Bort äge und Versammlungen in eine lebhafte Agitation getreten, um Freunde und Stimmen für die Petition an den Reichstag , die Einführung der fakultativen Leichenverbrennung betreffend, au gewinnen. Dem seit zehn Jahren bestehenden Berein, der die außergewöhnlich hohe Bahl von sechshundert, allen Ständen angehörigen Mitgliedern bereits überschritten hat, ist im legten Jahre allein ein Buwachs von über zwei bundert neuen Mitgliedern entstanden. Um die Roftipleligkeit der Verbrennung in Gotha zu vermindern und die Einführung der legteren au befördern, bat der Verein beschlossen, die ihm angehörigen Mitglieder nach dem Tode auf seine Kosten ver brennen zu laffen. Eine Feuerbestattung stellt sich einschließlich Der hohen Transportkosten von Berlin aus auf etwa fünf hundert Mait. Das öffentliche Drgan des Vereins, Die Flamme", erfreut sich weiter Verbreitung im In- und Aus lande, in Berlin findet man es sogar in vielen öffentlichen Lokalen. Die von der Neftdenz ausgebende Bewegung hat im garzen Reiche einen lauten und freudigen Widerball gefunden, und eine Anzahl Bweigvereine find entstanden, die sich dem Berliner Zentralverein untergeordnet haben. Der erwähnten Betition baben mehrere Abgeordnete ihre Unterstüßung im Reichstage augefichert, und der Verein hat die Hoffnung, seine eifrigen Bestrebungen bald dadurch gekrönt zu sehen, daß binnen furzer Beit in der Reichshauptstadt ein Berbrennungs, ofen erbaut wird.

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Eine wahre Verbrecher Gallerie präsentirte sich gestern der vierten Straftammer des Landgerichts I . In drei Steiben fyftematisch geordnet, faß eine aus neun Köpfen bestehende Diebes- und Heblerbande in und vor dem Antlageraum; find die gefährlichsten der Residenz und waren zu ihrer Be wachung während der Verhandlung außer den Gerichtsbienern noch drei Schuyleute zur Stelle. Angeklagt find folgende Polizei Bericht. Am 22. d. Mts. Nachmittags fiel ber Personen: 1. der Seldenwirter Karl Heinrich Schwad, 2. Stell Stallmann Fimmel auf dem Hofe des Grundstücks Pappel macher Gustav Werner , 3. Arbeiter Wilb. Schilsky, 4. Schlächter Allee Nr. 28 beim Herabwerfen eines Saces mit Heu aus der Wilb. Stein, 5. Schuhmacher Reinhold Sube, 6. Gerber Kar offenen Thür des Heubodens etwa 3 Meter tief auf den Hof Hammonat, 7. Schuhmacher Friedr. Horn,' 8. Schuhmacher binab und erlitt babet einen Bruch des rechten Schlüffelbeins, Friedr. Wendland und 9. Die verebelichte Marie Ries. Nur so daß er nach dem Krankenhause im Fiedrichsbain gebracht Die unter den Nummern 6 und 7 Angeführten find unbestraft so daß er nach dem Krankenhause im Friedrichsbain gebracht die Uebrigen sind mit -Um dieselbe Beit fiel in der Tischlerei von die Uebrigen werden mußte.

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