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Stenzel Berufung ein und behauptete behauptete im Audienz termin, daß er von dem Engroshändler Eduard Schulz die Büdlinge Tags zuvor gelauft und nach seiner Anficht frisch zu Mattte gebracht, also bona fide gehandelt habe. Diesen legteren Einwand obwohl dadurch an der Feststellung, daß die Büd linge verdorben, nichts geändert erachtete der Gerichtshof erachtete der Gerichtshof als einen Milderungsgrund und erkannte unter Aufhebung des esten Urtheils auf 30 Mt. event. 6 Tagen Gefängniß.

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steller den Wechsel, mit der Drobung einer Denunziation im Falle der Nichtrückgabe. Der Wechselinhaber beantwortete biese Drohung mit einer Denunziation gegen R. wegen Er preffung. R. wurde aber von der Straflammer freigesprochen, weil er ein Recht auf Rückgabe des Wechsels gehabt habe. Auf die Revifion des Staatsanwalts bob das Reichsgericht das Borurtheil auf, indem es begründend ausführte: Der Instanz richter stellt fest, daß der Angeklagte fich aus dem Wechsel zur Bahlung der Wechselsummen für verpflichtet gehalten habe, Bahlung der Wechselsummen für verpflichtet gehalten habe, und man wird annehmen müssen, wenngleich es die Urtheils giünde nicht direkt aussprechen, daß der Instanzrichter davon ausgegangen ist, der Angeklagte habe, eben weil er sich aus dem Wechsel für verpflichtet hielt, auch geglaubt, daß sein Ver langen an R., den Wechsel herauszugeben, ein unberechtigtes, mithin der von ihm, dem Angeflaaten, erstrebte Vermögens vortheil der Wiedererlangung des Wechsels ohne Bablung ein rechtswidriger im Sinne des§ 253 St. G.-B. fei. Bur Freis sprechung gelangt der Instanzrichter, indem er bebenten trägt, Die Auffaffung des Reichsgerichts hinsichtlich der Strafbarkeit des Versuchs am untauglichen Objette auch auf den Fall zu bestehen, wo der Mangel im objektiven Thatbestande, nicht in dem förperlichen Gegenstande des Delikts, sondern, wie bier, in einem anderweitigen begrifflich zum objektiven Thatbestande gehörigen Momente liege. Damit scheint ein Gegenfas ge­gehörigen Momente liege. Damit scheint ein Gegensatz ge­macht werden zu sollen zwischen dem Mangel eines objektiven Thatbestandmetimals, welcher aus der äußern Natur entspringt, 3. B. Nichteristens eines lebendigen Menschen beim Delikt der Töotung, und demjenigen, welcher aus einem Rechtssage hervor gebt, hier dem Rechtssaße, daß der Wechsel in Folge des Aus falls der erwähnten Bebingung fid jux causa in den Händen des K. befand. Bu einer solchen Unterscheidung mit der Wir tung, das tarrach die Strafbarkeit des Versuchs beurtheilt werden müßte, liegt aber fein Grund vor; genügt die bloße vom Thäter gehegte Vorstellung, daß er seine Töötungsband­lung gegen einen lebendigen Menschen richte, um ftrafbaren Töötungsversuch herzustellen, so ist nicht ersichtlich, warum nicht auch schon deffen Vorstellung, daß er einen rechtswidrigen Vermögensvortheil erfirebe, zur Herstellung eines strafbaren Expreffungsverfuchs genügen sollte. Dieselbe Frage hat das Reichsgericht beim Betrugsversuche auch schon im bejahenden Sinne entschieden.

P. Behufs Erhöhung des Agitationsfonds durch die Eträge aus der Verausaabung von Mitgliedskarten des fret finnigen Vereins des Nieder Barnim'schen Kreises hatte der Gemeindekassenrendant Julius Emil Plöna Mitglieder zu ver traulichen Besprechungen eingeladen. Die Besprechungen fanden am 5. Oftober v. J. im Reftaurationslokal der Wittwe Arnold in Friedrichslerg und am 8. Oktober v. J. daselbst Blumen­thalftraße 1 im Schubert'schen Lokale ftatt. Hieraus waren nun Blonz sowohl, als die Befiger der qu. Lokale, Wwe. Arnold geb. Küger und Restaurateur Karl Schubert wegen Ueber tretung des Vereinsgesetzes vom Jahre 1850 vom Schöffen gericht verurtheilt werden und zwar Blönz, weil er die An meldung einer Bersammlung unterlaffen, zu 30 Mart event. 2 Tagen Haft, Schubert und die Wittwe Arnold wegen Dul Dung in ihrem Lokale zu je 15 Matt event. 1 Tag Haft. In Folge der seitens der Verurtheilten eingelegten Berufung gelangte die Sache zur Entscheidung vor das Forum der Straflammer Landgerichts II. Rechtsanwalt Kaffel, als Ver theidiger, erhob hier den Einwand, daß Besprechungen öffent Richer Angelegenheiten zwar stattgefunden, nicht aber öffentliche Versammlungen; u. A. seien im vertraulichen Kreise über eine au wählende Beison Berathungen gepflogen. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete auf Verwerfung der Berufung, soweit Diefelbe den Angeklagten Blön betrifft, und Bestätigung des 1. Urtheils gegen denselben. Dagegen erlannte der Gerichts bof auf Freisprechung des Schubert und der Restaurateur Wittwe Arnold, da aus den vorhandenen Umständen ange nommen wurde, daß die Legtgenannten den politischen Charakter der in ihren Lokalen konstituirten Versammlungen nicht ge Tannt. Im Einklang mit der Vorentscheidung erachtete der Gerichtshof bie vertraulichen Besprechungen, bei welchen ein Borsigender fungirt batte, als öffentliche Bersammlungen im Sinne des Vereinsgefeßes.

Vereine und Versammlungen.

Ein Aufruf der Lohn- und Streit- Kommission der Berliner Maurer an alle Arbeiter Berlins und ganz Deutschlands , den wir schon einmal( S. Nr. 144 des Berl. Volksbl.") mitgetheilt und der uns von derselben mit dem an alle arbeiterfreundlichen Blätter ge richteten Ersuchen um geneigte Notiznahme zugegangen ist, wendet sich an die gesammte deutsche Arbeiterwelt mit der Bitte um bestmögliche Unter­flügung der durch den Berliner Maurerstreit zu erreichenden Gefellen Lohnforderung. Wir entnehmen dem längeren Auf rufe folgendes. Ueber die Entstehung des Streits fagt ber felbe im Wesentlichen: Durch die sur unerträglichkeit ge wordenen Verhältnisse saben wir, die Berliner Maurer, uns genöthigt, mit einer ganz bescheidenen Lohnforderung von 10 pt. an unfere Meisterschaft heranzutreten, welche jedoch rundweg jebe Unterhandlung mit unserer Um uns Gehör Lobntommiffion ablehnte.

Eine für die Hauseigenthümer wichtige Entscheidung fällte vor einigen Tagen die 95. Abtheilung des hiesigen Land geritis I. Der Rentier Große, Eigenthümer des Grundstückes Schiffbauetdamm 17, in welchem seine Nachfolger unter der alten Firma F. W. Große Söhne" auf dem bort belegenen Holiplas einen ausgedehnten Holzbandel betreiben. ist beschul digt, den auf dem Hofe des Holzplatzes befindlichen Brunnen ver fallen laffen und einen nicht Jedem zugänglichen Wafferständer auf demselben angebracht zu haben. Nach§ 25 der Feuer Nach§ 25 der Feuer polize Ordnung vom 19. März 1864 muß fich auf jedem Hofe eines Grundstüds entweder ein Waffer gebender Brunnen oder wenn die städtische Wafferleitung benutzt wird, ein Jedem zugäng licher Wafferständer angebracht sein. Auf dem Holzplatz des Ange tiagten befindet sich sowohl ein Brunnen, der aber etwas verfallen ift, als auch ein Wafferfländer der städtischen Wafferleitung. Die Pächter des Holzhofes aber haben diefen Ständer, aus ben namentlich die Schiffer und andere Personen das Waffer au entnehmen pflegten, zur Verhütung dieses Mißbrauchs mit einer Umhüllung versehen lassen, die verschließbar ist und ver ichlossen gehalten wird. Wegen dieses Verschließens wurde Große in eine Polizeiftrafe genommen, gegen welche er auf richterliche Entscheidung antrug. Sein Vertheidiger Dr. Hans Hoffmann führte aus, daß die Polizeiverordnung doch nur den 3wed habe, daß im Falle des Ausbruchs eines Feuers die Feuerwehr jeden Augenblick das Waffer aus dem Ständer er Langen lönne. Der Feuerwehr gegenüber ist aber der leicht zu bebende Verschluß nicht bewirtt worden, sondern dieselbe würde fofort in den Bests des Schlüffels gefegt werden, event. bie Umbüllung niederreißen lönnen. Er beantrage biernach die Fretsprechung feines Mandanten. Der Gerichtshof schloß fich unter Adoption dieser Ausführungen dem gestellten An. trege an.

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hfs. Die Mittwochs.Generalversammlung der ftret fenden Berliner Maurer auf ,, Tivoli"( am Kreuzberg ) hatte fich wieder einer Maffenbetheiligung von ca. 8000 Personen au erfreuen, die theils im Riesenlotal selbst, theils im Garten der Brauerei Aufnahme fanden. Die Tagesordnung brehte fich natürlich wieder nur um den Streit und was damit zusam menhängt. Die von Herrn Behrend geleitete, wieder von feinem Wigton berührte, in gewohnter Ruhe verbandelnde Ber sammlung trat sofort in eine lebhafte Diskussion über den Streit ein, welche Herr Regierungsbaumeister Regler mit Berlesung einer von de: Lohn- und Streit tommiffion an bas Berliner Polizei Präsidium und den bleftgen Magiftrat au richtenden schriftlichen Vorstellung und Bitte eröffnete, die sich unter Bezugnahme auf den Streit an jene Behörden mit dem Ausdruce dankbarer Anerkennung ihres seither den Gesellen bewiesenen Wohlwollens und augleich mit dem Ersuchen wen det, diese wohlwollende und die Gesellenschaft mit hoher Be friedigung erfüllende freundliche Haltung gegenüber dem thr aufgenommenen Lohnkampfe auch fernerhin beobachten und so weit bies angänglich Die Bewilligung der Gesellenforderung durch die Meisterschaft be günstigen und fördern au wollen. Die Versammlung faßte fodann einstimmig den Beschluß, die Kommission mit der Ab fendung dieses Schriftftüdes in vorliegender Fassung an die genannten Behörden zu beantragen. Hierauf unterzog Herr Regierungs. Baumeister Resler unter wiederholtem stürmischen Regierungs- Baumeister Beifall der Versammlung ben neuesten, den Maurerstreit be sprechenden Leitartikel des Jnnungsmeister Organs, der ,, Baus gemerts Beitung", einer scharfen, verurtheilenden Kritil. Der Redner bob dabei nachdrücklich heroor, daß ienes Blatt nicht als die Vertreterin der herrschenden Meinung der gesammten Meisterschaft oder auch nur der Mehrheit derselben zu betrachten, sondern vielmehr nur das Sprachrohr einer tieinen Klique fanatisch blos auf ihren persönlichen Vortheil bedachter Bünftler und Bundesmeister fei, denen zur Erreichung ihrer 3 wecke tein Mittel zu bedenklich erscheine. Einstweilen, so bemerkte Der Redner unter Anderem, seien die von der Bau ben streitenden Maurern gewerts Beitung" nachge fagten Ausschreitungen" und Gesezwidrigkeiten weiter nichts als unbewiesene Behauptungen, ohne genauere Bezeich nung der betreffenden Personen und Thatorte, Behauptungen, wie fte fich bequem in noch viel größerer Anzahl erfinden Iteßen. Schlagend wies Redner den für jeden nur einiger maßen Sachverständigen und Eingeweihten ganz unzweifel haften Nonsens von Behauptungen nach, wie fte bas wadere Bunftmeisterorgan" beispielsweise in folgendem Baffus auf stellt, wenn es sagt: Uebrigens tönnen die Arbeitgeber 5 Mart, was einer Erhöhung der Löhne um 25 Prozent ent spricht, gar nicht sablen, weil damit nicht nur der in vielen Fällen zweifelhafte Verdienst, sondern auch außerdem erhebliche Summen verloren geben würden.... Die gegebene Unterschrift( den Lohn von 5 Mart pro Tag resp. 50 Bf. pro Stunde zu bewilligen) würde die Meister sehr bald in die Berlegenheit bringen, ihr gegebenes Wort zu brechen oder gana fonkurrenzunfähig( die Baugewe te Beitung" sagt untonturrenzfäbig"!) zu werden, denn Die Höhe des Lohnes ist im Allgemeinen( So?) von dem Angebot und der Nachfrage abhängig." Wahrhaft graufam zerpflückte der Redner unter andauernder Heiterfeit seiner beifallspendenden Buhörer die auf eitel Buff hinauslaufende Weisheit der obigen nationalökonomisch geschäftlichen Drakelsprüche des Bünftler blattes". Außer dem vorgenannten Redner betheiligten sich an der animirten Distusfton wiederbolt und besonders die Herren Vorsitzender Behrend, Bod, Scheel, Wilte, Krantemann, agendorf u. e.. Mehrere ber selben wiesen übereinstimmend auf das Allerentschiedenste eine, nach Beitungsangaben auf offiziösen polizeilichen Ursprung zu rüdzuführende und von einem großen Theile der Tagei preffe veröffentlichte Infinuation zurüd, wonach der Streit der Maurer anfangen solle, von sosialdemokrattschen Agitatoren" in ein ,, bebentitches", verhängnißvolles", ungefeßliches" Fahrwasser geleitet zu werden u. 1. w. in infinitum, aber mit wenig Ge schid und Glaubwürdigkeit. Der ganzen Notis, bieß es, rieche man schon aus der weitesten Ferne die autokratische und bureaus tratische Tendenz an, die jedoch ihren 3wed verfehlen werde, da Jedermann davon nur den Eindruck gewinne; man merkt die Absicht und wird verstimmt." Des Wintens und Drohens mit dem Baunpfahl des Ausnahmegesezes und der Ausweisungs befugniß bedürfe es hier durchaus nicht, denn gerade diese Be wegung sei in ihrem Ursprung und Verlauf so spontan und rein gewerkschaftlichen Charakters gewesen und geblieben, wie nur je zuvor irgend welche Lbhnbewegung eines anderen Ge wertes. Und das solle und werde fie auch fürderbin bleiben, trop aller unberechtigten Anschuldigungen und falschen Denunziationen. Unmöglich könne man von einer preußischen Verwaltungsbehörde annehmen und befürchten, daß fie auf solche Weise dazu beitragen werbe, die Stoalitionsfreiheit, das Koalitionsrecht der Arbeiter illusorisch zu machen.( Stürmischer Beifall.) Ein Redner, Herr Grothmann, berührte das in den legten Tagen sirkulirende und in Bauintereffententreisen ala bereits eingetretene Thatsache behandelte Gerücht, wonach bie Staats und Kommunalbehörben anläßlich des jeßigen Maurerftreites die Einstellung aller fistalischen und magistrati schen Bauarbeiten für nächste Beit beziehungsweise die Sus penfion aller bestehenden Bauverträge angeordnet baben follen. Der Redner sprach dabei die Anftcht aus, daß dieses Verhalten der Baubehörden( Regierung und Berliner Gemeinde- Berwaltung) burchaus nicht als eine gegen Die Berliner Maurer und ihren Streit feindselige Maßnahme angesehen werden fe und könne, sondern ganz im Gegen thell eine der Streitfache günstige und zum Vortheil gereichende Verfügung fei, indem die Behörden dadurch zu erkennen geben, daß der Streit eine praktische Tragweite in Beziehung auf die Erhöhung der Arbeitslögne haben, also erfolgreich enden werde. Vors. Bebrend tritifitte gleichfalls den Baugemerts- Beitungs­Artikel. Nicht die Haltung der streitenden Maureraesellen, meinte u. A. ber Redner, sondern die Schreibweise des Meister Drgans der Jnnung sei aufreizend und terroriftrend, sowie geeignet, in der Deffentlichkeit eine unbegründete Furcht vor Friedensstörungen zu erzeugen und einzelne Kreise der Bevölkerung auf einander au beßen. Ferner theilte derfelbe als Mitglied der Streitfommission mit, daß er im Laufe des vorhergehenden Tages bereits zweimal vergebens auf dem Geschäftsamt der Bau Innung gewesen, um in das angeblich vorliegende Material über die Gefellen- Ausschreitungen, Gefeßübertretungen und ,, verbiechertschen Anschläge" Einsicht zu nehmen. Er habe aber bort nie Jemand angetroffen. Jebenfalls werde die Kommission dafür Sorge tragen, daß die Wahrheit zu Tage fomme, der Beweis für die Anschuldigungen gefühit oder legtere öffentlich widerrufen würden. Nach etwa zweistündiger Dauer der Versammlung wurde dieselbe vom Vorfigenden ge Schloffen.

zu verschaffen, faben wir uns genöthigt, zur Waffe ber partiellen Streits zu greifen, welche jedoch den beabsichtigten Bwed verfehlten. Dieses einsehend, ver anlaßten bie Bundesmeister ihre Kollegen, welche bereits eine Bulage von 5 pet. gegen den bisher be zahlten Lohn bewilligt hatten, diese wieder abzuziehen. Wir erachteten es nunmehr als unsere heiligste Pflicht, eine der artige Provozizung mit einer allgemeinen Ar beitseinstellung zu beantworten, die auch am 17. b. M. in der Philharmonie", von ca. 5000 im Saale ( und ca. 3000 auf der Straße) befindlichen Maurern mit allen gegen vers schwindend wenige( 16) Stimmen beschlossen wurde. Darauf hin legten nahe an 13 000 Maurer am 18. d. M. früh ihre Arbeit nieder." Man set, heißt es dann in dem Aufruf writer, in diesen ernsten Rampf, den man auf friedlichem Wege zu schlichten vergebens fitch bemüht habe, durch das Der Meister gedrängt worden. Doschon Verhalten einige Tausend braver Berliner Maurer durch die partiellen Streits bereits über drei Wochen arbeitslos feien, hätten die selben dennoch beidenmüthig auf jede materielle Unterstügung verzichtet, ein Beweis, mit welch fefter Ueberzeugung fie den Da bet langandauerndem Febdehandschuh aufgenommen.

Streit aber die Unterflüßung zur unumgänglichen Nothwen bigkeit wurde, appellire die Streit Kommission hiermit an die Solidarität der gesammten Arbeiter Berlins und ganz Deutsch­ lands , an alle Freunde und Brüder. Geldsendungen wolle man nur an die Lohnkommission der Berliner Maurer, zu Händen des Herrn Schulz, Lothringerstr. 37 ,,, Salon zum deutschen Kaiser", Briefe an C. Bebrend, ebendaselbst, addreffiren. Quittungen erfolgen in der Fachzeitung Der Bauhandwerker". Bezüglich etwa übersehener Quittungen be liebe man fich an die Expedition des Bauhandwerker", Georgen firchstr. 26, zu wenden.

y, Zwei nicht uninteressante Anklagen wegen Kindes auslegung gelangten am Mittwoch vor der zweiten Straf Tammer des Landgerichts I zur Verhandlung. Als am Abende bes 4. Mai v. J. der Bureau- Assistent Wiedekamp fich in seine, im Edhause der Biethen und Alvenslebener- Straße belegene Wohnung begeben wollte, wurde er nicht werig überrascht, als er, in einem Körbchen warm verpackt, in der Thornische ein jirka halbjäbriges Knäblein entdeckte, welches allem An Scheine dem Schicksal der Aussetzung verfallen war. Der mit leidige Beamte nahm den Findling auf und bewerkstelligte am folgenden Tage die Aufnahme deffelben ins Waisenhaus. Die Recherchen nach der Mutter batten einen E.fola und wären auch wohl resultatlos verlaufen, wenn dieselbe fich, von der nicht felbft verathen Liebe zu ihrem Rinde getrieben, nicht felbft verathen hätte. Sie erschien nämlich eines Tages im Waisenhause und erfundigte fich in so auffallender Weise nach dem Befinden des Rindes, daß der Beamte Verdacht schöpfte und auch bald das Beständniß erziele, daß er die Mutter, die unverehelichte Anna Marie Haut, vor fich babe. Die Lettere wurde wegen Kindes auslegung zur Verantwortung gezogen und wollte der Staats. anwalt die strafbare Handlung mit fechs Monaten Gefängniß geahnbet wiffen. Die Angeklagte versicherte aber im Termine unter Thränen, daß fie von einem in der Nähe belegenen Ver ted das Schiajal ihres Kindes, welches zu ernähren fie außer Stande gewesen sei, überwacht und sich erst entfernt habe, nachdem fe gefehen, daß eine mildthätige Seele sich seiner erbarmte. Der Gerichtshof fchentte ihr Glauben und da somit ein Ver Jaffen des Kindes in hilflofer Lage nicht vorlag. So wurde auf Der zweite Fall Freisprechung der Angeklagten erkannt. bett af die verebelichte Arbeiter Hedwig Cykla. Sie hatte einem polnischen Arbeiter in ihrer, in der Stromstraße belegenen Wohnung eine Schlafstelle vermiethet und war häufigen Be läftigungen seitens einer Landsmännin desselben ausgelegt, Ihe an ihn, als Bater thres Kindes, Ansprüche auf Unter­fügung erhob. Am 30. November cor. erschien sie wieder bei der Ezysla und da fie den treulofen Bräutigam nicht au Baufe traf, lente fie furzer Hand das Kind auf das Beit der C. und entfernte fich. Diese machte aber noch fürzeren Prozeß, fte nahm bas Kind, trug es auf den Hof und legte es in den Schnee. Natürlich gab das fleine Wesen seine U- zufriedenheit mit einer Derartigen Behandlung durch lautes Weinen tund und lockte baburch die Mutter beibet, welche fich in der Nähe der Czys Ta'ichen Wohnung aufgehalten baite, um über ihr Kind zu wachen. Die Cyska wurde wegen ihrer unverantwortlichen Sandlungsweise derzeit zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt, Das Reichsgericht verwies aber auf die eingelegte Revifion die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die erste Straflammer des Landgerichts I , da es auch in diesem Falle das Kriterium der Auslegung, das Berlaffen in hiflofer Lage vermise. Die Verhandlung endete auch mit der Freisprechung dieser

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Angeklagten. Reichsgesichtsentscheidung. Der Versuch, durch Drohung

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enen Anderen zu einer Handlung au röthigen, um fich einen nicht rechtswidrigen Bern ögensvortheil zu verfcheffen, ist nichts. bestoweniger nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Straf, wenn der Zbäter den angestrebten Vermögensvortheil irrthüm lich für rechiawibrig gehalten hat. Gegen den Sohn eines geachteten Bürgers A. in Schwerin war ein Strafantrag wegen eines Antragsdelitis geftelli worden. Um nun die Burüd nahme des Antrags zu erlangen, schloß der Vater mit dem Antiagssteller eir.en Vergleich dahin ab, daß er biefem einen Wechsel ausstellte unter der Bedingung, daß die Burücknahme des Strafanttags mifam erfolge. Da dies aber gefeßlich nicht möglich war, so forderte der Water K. von dem Antrag

Der Verein zur Wahrung der Intereffen der Ber liner Dachbeder tante am Dienstag, den 23. Juni, im Lokal Des Henn Weid, Alexanderftr. 31. Da der Vorsitzende, Herr R. Mes, wegen Krankheit verhindert war, an der Versamm lung Theil zu nebmen, so eröffnete Herr F. Handle, als Ein­berufer diefelbe. Nachdem der Schriftführer das Protokoll der legten Be: sammlung verlesen hatte und daffelbe von der Ver­fammlung angenommen war, wurde der Kaffenbericht des legten Quartals von dem zeitigen Revisor Herrn Riging Derlesen und von der Versammlung nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. Darauf erfolgte die Wahl des Vor ftands auf ein Jahr. Dieselbe fiel auf Herrn Weber als ersten Borfigenden. Derfelbe nahm die Wahl an, dankte der Ber fammlung für das Vertrauen, welches ihm zu Theil geworden sammlung für das Vertrauen, welches ihm zu Theil geworden und versp: ach, so viel wie möglich für den Verein zu wirken. Es wurde nun ein Antrag gestellt und angenommen, dahin lautend: Die Versammlung wolle beschließen, die noch zu wählenden Vorstandsmitglieder per Attlamation zu wählen, Gewählt wurden Damit die Wahl schneller vollzogen würde.

die Herren Klopstedt als zweiter Vorsigender, F. Hantke als eifter Kaifirer, 2. Schula, zweiter Saffirer, Strauſe, erster Schriftführer, Pfeifer, aweiter Schriftführer. Die Herren nahmen ibre Aemter an und versprachen tie ihnen auferlegten Pflichten zu eifüllen. Es wurde darauf von der Versammlung beschlossen, die Re visoren auch auf ein Jahr zu wählen, damit nicht, wie jest, alle Vierteljahr gewählt werden brauche. Die Wahl fiel auf die Herren Biegel, Robert Echulz und Hämmerling. Zu Vers schiedenes machte der Voifigende bekannt, daß noch ein Ver gnügungs Romitee für das in diesem Jahre zu feiernde Stiftungsfeft, welches am 27. Dieses Monats abs gehalten werden foll, au wählen fei. Dazu wurden die

Herren N. Schulz, F. Handle, Kochien und Frante gewählt. Es entspann fich nun eine lebhafte Debatte in Betreff der

Lohnerhöhung. Gerr Bapke batte einen diesbezüglichen Antrag eingebracht. Die Herren Pfeiffer, Handle und Weber erklärten, daß es erft Pflicht eines jeden Stollegen fet, dahin zu streben, daß bei jedem Meister 4 M. täglich und nicht noch Säge von 3,25 3,90 m. gezahlt würden. Ueberbaupt wäre der Verein nicht gewillt, für Nichtvereinsmitglieder die Kaftanien aus dem Feuer au holen. Es wurde beantragt, eine Lohnkommission, aus 5 Personen bestehend, zu wählen, welche die Sache in die Hand nehmen solle, wie es bei anderen Gewerkschaften ber Fall sei. Der Antrag wurde aber nach langem Debattiren ab gelehnt.

Die Volksversammlung, welche der Stootverordnete Gerold zu vorgestern Abend nach dem Restaurant Sanssouci

einberufen hatte, war von ungefähr 2000 Bersonen besucht. Herr.di referitte über die Berliner Arbeiterbewegung und das Berhalten des Herrn Gustav Stödel. Wenn auch der

zwischen dem Fachverein und der Lohnkommisfion der Tischler ausgebrochene Streit ein Internum einer Gewerkschaft ist, so ungefähr fübite Redner aus, so wird jedoch burch piesen Streit die gesammte Arbeiterpartei in Mitleidenschaft gezogen und somit findet die an sämmtliche Arbeiter ergangene Einladung, heute Abend über Herrn Rödel zu Bericht au fißen, ihre Rechtfertigung. Bisher ift es stets das Prinzip der Führer der Arbeiterpartet gewesen, treu zur Fahne zu stehen und mannhaft für ihre An fichten einzutreten; Herr Röbel ist aber, wie ist erwiesen ist, in intime Beziehungen zu dem vormaligen Voltsfreund" ge

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