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Beilage zum Berliner Volksblatt.
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Gefängnißarbeit.
Die Frage der Gefängnißarbeit spielt neuerdings wieder welcher eine bedeutende Rolle, sowohl in der Arbeiterlohnbewegung nicht im Besonderen, als auch bei den öffentlichen Erörterungen arbeit der sozialwirthschaftlichen Fragen im Allgemeinen. Mit Rüdristenth ficht hierauf dürfte es wohl am Blage sein, wenn wir im Nachngs pra folgenden einiges Nähere über das Wesen der Gefängnißarbeit s nicht mittheilen. Der Schreiber dieser Zeilen hat gelegentlich einer Fabrit; balbjährigen Zwangsmuße das Vergnügen gehabt, die nder spie brennende Frage an der Quelle studiren zu können, und gemacht steht deshalb unbedingt für die Genauigkeit seiner Anbren Stin gaben ein. raftische
Der Arbeitstarif der Strafanstalten Preußens ist natürlich auch ein nicht einheitlich geregelt. Vielleicht sind sogar die allgemeinen je man Grundsäge, nach denen er jeweilig aufgestellt wird, nicht die ide nicht ſelben; denn während in dem Gebiete des rheinischen Rechts ens geh die Gefängnißverwaltung unter dem Minister des Innern Der Kind steht, ist fie in den alten preußischen Provinzen dem Reffort bes Justizministers zugetheilt. Im ersteren richtet man sich gehört nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern vom 2. März 1878. Darnach gelten im Wesentlichen nachstehende Bestimmungen.
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Wer sein Pensum nicht erreicht, erhält keine Arbeitsprämie, für gebrechliche und leistungsbeschränkte Gefangene fann das Pensum jedoch und damit auch die Prämie auf 3/4 oder herabgesetzt werden. Bis zu vier Wochen und nur der Beöfters schäftigung wegen beschäftigte Gefangene erhalten feine Brä mien. Lehrlinge bekommen ausnahmsweise bis zu 3 Pf. pro genüg Tag. Die Arbeitsprämien für die Haus- und Wefonomiedig er Arbeiter sind aus dem 6. Theil des Betrages der übrigen Arbeiter zu bestreiten." ,, Handwerkerreparaturen find nur in eiche, beschränftem Umfange und mit der Maßgabe in den Anstalten Schnaps gestattet, wenn die Arbeiten nicht zu Preisen geliefert werden, Ceichstag welche hinter denen der freien Arbeiter zurückbleiben." iterfrage Welcher Art das Verhältniß der Unternehmer zu der An machen stalt ist, möge aus einem Beispiele erhellen. Die Strafanstalt A. hat durchschnittlich 250-260 männliche Gefangene; von der diesen verpflichtet sich Bürstenfabrikant R. 20-60 zu beschäf B fleute, tigen. R. erhält freie Lotalitäten, freie Heizung und freie Bebefigen leuchtung, billige Dampftraft( zum Rochen resp. Aufwärmen Inftit und Farben von amerikanischen Pflanzenhaaren) Die auch Arbeit wird von einem Werfmeister des Unternehmers K. bemit Arb aufsichtigt. Die Löhne werden allmonatlich ausgezahlt, außerUmfang dem stellt St. eine Raution in der Höhe eines monatlichen Lohnes. fo fchli Er hat mindestens 20 Gefangene zu beschäftigen und eventuell Fabritini pro Tag und Kopf 50 Pf. Entschädigung zu zahlen. Ein eftor b Wechsel in den von K. beschäftigten Gefangenen tritt nur aus polizeilichen oder ärztlichen Rücksichten ein. Jede Konkurrenz zu s bleibt ausgeschloffen. Der Vertrag ist immer für die Dauer chetag von drei Jahren. Bei der öffentlichen Ausschreibung, die nd wie dann regelmäßig erfolgen muß, bleibt der einmal eingerichtetǝ nothwen Unternehmer gewöhnlich einziger Submittent. Er benußt dies, ffton e um die Preise zu drücken, weshalb bisweilen von dem öffentelche der lichen Ausschreiben seitens des Ministers dispenfirt wird. Die Wen alle drei Jahre fich wiederholende öffentliche Submission bildet e, so indessen gemäß einem ministeriellen Erlaß vom 3. Februar en aud 1873 die Regel. K.'s erster Vertrag war im Jahre 1883 abo die gelaufen; bei Erneuerung deffelben drückt er als einziger Sub
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nd zu Nach einer statistischen Zusammenstellung vom Ministerium mit Mil des Innern über das Jahr 1881/82 ergab die Bürstenfabriall lohnt fat, on pro Tag und Kopf an Arbeitslohn:
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Hierbei ist zu bemerken, daß die Zuchthäuser doppelt so große Arbeitspensa haben, als Gefängnißanstalten. Leptere, namentlich wenn sie auch zur Detinirung von Untersuchungs
Offenbuh gefangenen dienen, können schon deshalb nicht so hohe Arbeits
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Ernst v. Hesse- Wartegg. ( ,, Voff. 3tg.") I.
Während der letzten unglücklichen Expedition der Engchste Berländer nach Chartum war in den Berichten der englischen ali, ftat 3eitungskorrespondenten viel von der Geschicklichkeit der ,, Voyageurs" die Rebe, welche von General Wolseley aus Canada berufen worden waren, die Leitung der Truppenund Waarentransporte über die Nilkatarakte zu übernehmen. Auch gelegentlich des augenblicklichen Indianeraufstandes zu London leiſten die ,, Voyageurs" den kanadischen Truppen höchst wich y Barfon tige, man könnte sagen, un erseßliche Dienste. Expeditionen milie und durch Kanada , wie jene, welche gegenwärtig durch General Berson Middleton geleitet wird, sind mit Schwierigkeiten verbunden, von denen man sich in dem von Straßen und Eisenbahnen burchzogenen, mit Städten und Ansiedlungen bedeckten e er i Europa gar keine Vorstellung machen kann. Man denke fich ganz Europa , von den Säulen des Herkules bis zum Ural , vom Rap Matapan bis Novaja Semlia, seiner ganzen Bevölkerung mit Ausnahme der schwedischen entblößt, und diese lettere über sämmtliche Länder Europas zerstreut; man verlege Seen Afritas nach Europa und denke sich den ganzen Welttheil mit dem Klima des nördweinen lichen Rußlands , so wird man ein annäherndes Bild der Verhältnisse in Kanada erhalten. Wie schwierig es unter solchen Umständen sein muß, das ganze Land in Schach zu halten, militärische Expeditionen zu unternehmen und die über so unendliche Einöden vertheilte spärliche Beebt, bradvölkerung in Wechselbeziehungen mit einander zu unterhalten, n. Ohne kann der vorstehende Vergleich ein wenig klar machen. Als er verleines Beispiel der Sajwierigkeiten des Transportes von neeigen Truppenkörpern sei ein Bericht des„ Toronto mail" angeeinem führt, der vor einigen Wochen darin Platz fand: Die Grenadiere waren in Calamity Camp" 43 englische Meilen vom Hundesee, nahe dem Nordwestufer des den allergrößten Leiden und Entolenello a Superior- See entfernt behrungen ausgesetzt. Es stand auf der Kanada- Pacific r Sohn Eisenbahn nur ein einziger 3ug zur Weiterbeförderung der
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Donnerstag, den 16. Juli 1885.
löhne wie die Zuchthäuser aufbringen, weil diese unter einer großen Bahl von langjährigen Gefangenen die Auswahl nach deren Anstelligkeit bei der betreffenden Arbeit haben, während in einer Gefängnißanstalt immer nur wenig langzeitige Ge fangene vorhanden sind, die Leute daher, wie fie eben da find, genommen und angelernt werden müssen, dann aber, kaum füchtig eingearbeitet, auch schon wieder zur Entlaffung g langen.
Diesen allgemeinen Mittheilungen wollen wir nun einige speziellere Angaben über den Arbeitstarif der Straf- und Arrest Anstalt A. folgen laffen. Der Leser wird sich daraus dann leicht ein übersichtliches Bild vou dem Wesen der Gefängnißarbeit selbst machen können.
Es wird da zunächst unterschieden zwischen Arbeit für den eigenen Bedarf der Anstalt und solche für fremde Personen. Für diese Darstellung sind selbstredend nur die lettern von Belang. Vorausgeschickt sei, daß die Gefangenen von dem Arbeitslohn in seiner Gesammtheit ein Sechstel als Prämie erhalten, während die übrigen fünf Sechstel in die Kaffe der Anstalt fließen. Die Prämie beträgt für das Tagespensum 1-5 Pf. und für Ueberpensa 3-15 Pf. Die Arbeitslöhne, welche die Unternehmer der Anstaltstaffe zu entrichten haben, schwanken pro Tag und Kopf zwischen 10 Bf. bis zu M. 1,65. Was nun die Arbeitsleistungen anbetrifft, so kommen dieselben den Unternehmern wie folgt zu stehen. Es wird gezahlt in der a. Holzschneiderei für 1 Q.- Met. weiches polz M.-, 15 hartes -, 20 , 04 b. Holzhackerei pre Korb weiches Holz hartes -, 08
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c. Stein und Traßmahlerei pro 1000 Rgr. Bimsteine, Kreide, Kleinerde, Tigelschaalen, Holzkohlen
Alaun, Weinsteine, Traß, Kalt
Eisensteine, Chamotte, feuerfeste Steine, Stein
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d. Tuchweberei pro Meter Satine 4000 Fäden. ,, 6000
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e. Etiquettenschneiderei pro 1000 Stüd fleine Etiquetten
f. Kartonnagearbeit pro 1000 Stüd Döschen ( falten und fleben) Blasenkleberei( inkl. Kouverts) pro 1000 Std. größere Sorten
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k. Schneiderei pro Stüd gewöhnl. Rod... 1,40 befferenKnabenanzug" 2,50 gewöhnl. do. Joppen, Jaquetts 1, Wollspüserei pro Kgr. durchschnittlich m. Bohnenfortireret pro Kgr. Kaffeebohnen. weiße Bohnen" n. Tuchabfallsortirerei pro gr. o. Flaschenreinigung pro Flasche p. Stuhlflechteret pro Stück mit Rohr. Binsen " Tag". 50 Pf. bis r. Tagelöhnerarbeit pro" Tag"
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Diese Aufstellung, welche im Jahre 1884 gemacht worden ist und deren Einzelheiten zweifellos auch heute noch zutreffen, spricht laut genug für sich selbst. Jeder Mann kann es fich darnach berechnen, welchen Einfluß diese Preise auf die Lohnverhältnisse des freien Arbeiters und Handwerkers selbst dann ausüben müssen, wenn man in Betracht zieht, daß die Bahl der Gefangenen eine relativ nicht sehr große ist. In solchen Dingen wirkt eben schon das böse Beispiel an fich nachtheilig.
Wir wollen schließlich nur noch Eins hervorheben, die be merkenswerthe Thatsache nämlich, daß der Ertrag der Gefängnißarbeiten kaum dazu hinreicht, den fünften Theil*) des Lebensunterhalts der Gefangenen sowie der Verwaltungskosten der Anstalten zu bestreiten. Nun aber herrscht doch gerade in diesen Instituten eine Sparsamkeit, die faum etwas zu wünschen übrig läßt. Die Anforderungen der Gefangenen an das Leben sind auf das bescheidenste Maß zurückgeführt und die paar Beamte, darunter namentlich die Au seher, gewiß auch nicht auf Rosen gebettet. Trotzdem genügt eine Arbeitszeit von im Durchschnitt etwa 12 Stunden nicht, auch nur den fünften Theil der Unters haltungskosten dieser produktiv thätigen Gesellschaftsklasse auf 1, zubringen, so daß also obendrein noch die Steuerzahler, worunter die geschädigten Arbeiter und Handwerker, den Ausfall decken 1.50 müffen, welchen der Profit der, die so billige Arbeitskraft ausnüßenden Privatunternehmer der Staatskaffe verursacht. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
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Kommunales.
Zur nächsten Stadtverordnetenwahl, welche im November d. Js. stattfindet, ist es erforderlich, daß sich jeder Wähler davon überzeugt, ob sein Name in die Wählerliste eingetragen ist, wer nicht eingetragen ist, geht des Wahlrechtes verlustig.
Die Liste der stimmfähigen Bürger ist nach Vorschrift der 2,50§§ 19 und 20 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 berichtigt und wird nunmehr in der Zeit
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Truppen nach dem Kriegsschauplatz zur Verfügung, der von einem anderen Regimente mit Beschlag belegt worden war. Den Grenadieren blieb also nichts übrig, als durch die mit tiefem Schnee überkleidete, durch Wälder und Seen unterbrochene Prairie zu marschiren. Das Thermometer zeigte 22 Grad Kälte. Diesen Tag so erzählte der Berichterstatter konnten wir einen Vorbegriff der Entbehrungen erhalten, die unserer noch harrten. Der Schnee lag an manchen, Stellen sieben Fuß hoch, und es war absolut unmöglich, in Reihen hinter einander zu marschiren. Man versant zuweilen bis zum Halse im Schnee. Plößlich ließ die Kälte nach, es begann zu regnen und regnete ununterbrochen während dreier Stunden. Der Schnee verwandelte sich allmählich in eine weiche schmußige Schicht, in welcher wir natürlich bei jedem Schritte bis auf den Boden einfanten. Unsere Solbaten hielten sich gegenseitig bei den Händen, um nicht in der schlüpfrigen Masse zu stürzen. Händen, um nicht in der schlüpfrigen Masse zu stürzen. Einige verloren das Bewußtsein und mußten getragen oder auf die Proviantwagen gesetzt werden; andere schliefen por Müdigkeit während des Marsches. Nach drei Tagen hatten wir 43 englische Meilen zurückgelegt, aber wir konnten nicht mehr weiter und kampirten auf der offenen Prairie, ohne jeden Schutz vor den eisigen Stürmen. Endlich kam ein Eisenbahnzug, der uns aus unserer schrecklichen Lage befreite und nach Winnipeg weiterführte. In einem solchem Lande sind zu irgend einer Jahreszeit Reisen unmöglich, sobald dem Reisenden nicht erfahrene, mit den Terrainverhältnissen vollkommen traute Führer zu Gebote stehen. Derartige Führer besitzt denn nun Kanada in Gestalt der Courreurs Das des Bois" und der vielgenannten ,, Voyageurs". ganze weite Land ist derart von reißenden, tataraftreichen Flüssen durchzogen, mit tausenden großer und kleiner Seen derart bedeckt, vielfach so dicht bewaldet, daß die Reisenden, Amphibien gleich, ihre Reisen halb zu Lande, halb zu Amphibien gleich, ihre Reisen halb zu Lande, halb zu Waffer unternehmen müssen. Auf dem Wasser trifft man ebenso häufig auf Untiefen, Stromschnellen und Katarakte, wie man auf dem Lande auf derart dichte Wälder oder Sümpfe stößt, daß der Weg entweder mit dem Beil aus gehauen oder durch Ausfüllen künstlich hergestellt werden gehauen oder durch Ausfüllen künstlich hergestellt werden muß. Der große Pionier Kanadas ist seit Jahrhunderten die Hudsonsbay Company, welche in allen Theilen des ungeheueren Gebietes ihre Forts und Faktoreien, sogenannte
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vom 15. bis einschließlich den 30. Juli d. J. täglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags im Wahlbureau des Magistrats, Breiteftr. 20a, 2 Tr., öffentlich ausliegen.
Während dieser Beit kann jedes Mitglied der Stadtge. meinde gegen die Richtigkeit der Liste Einwendungen erheben. Dieselben müssen in der gedachten Zeit schriftlich angebracht werden; später eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
* Die bemittelten Gefangenen haben bekanntlich außer ihrer Arbeitskraft, über welche die Anstalt in der geschilderten Weise verfügt, einen bestimmten Betrag für ihre Verpflegung zu entrichten. In A. betrug derselbe pro Tag 80 Pfg. Die Summe der gezahlten Verpflegungsgelder ist nun in diesem fünften Theil mit einbegriffen, so daß also das Arbeitsverhältniß noch um den Werth dieses Faktums ungünstiger erscheint.
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Trading posts", errichtet hat und dort einen lebhaften Viele dieser Tauschhandel mit den Indianern unterhält. ,, Posts" sind über tausend Meilen weit von der nächsten Ansiedelung oder Stadt gelegen, und um sie mit Nahrungsmitteln und Tauschwaaren zu versehen, mußte die Kompagnie sich die Voyageurs" heranziehen und sie in ihre Dienste nehmen. Die Reise zu manchen dieser entlegenen Posten an der Hudsonsbay oder am Athabasta- See dauert nicht weniger als drei Monate, während welcher man auf keine einzige Ansiedlung stößt und höchstens einsamen Trappern oder Indianerbanden begegnet. Die weiße Rasse eignet sich kaum für ein derartiges unftätes Leben in den großen ein= samen Regionen des Rupertslandes, und deshalb ist auch die große Masse der" Voyageurs" Mischlinge. Ihre Großväter oder Urgroßväter mögen französisch- kanadische Jäger, ihre Großmütter Squaws- oder Crec- Indianer gewesen sein. Dazu kam vielleicht noch eine Vermischung mit schottischen Trappern, mit Crow- oder Obschibewa- Indianern, Irländerinnen und weiß Gott welch' anderen Rassen.
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In Manitoba hatte ich Gelegenheit, der Abfahrt einer der großen, von Voyageurs geleiteten Verpflegungskarawanen der Hudsonbay - Kompagnie beizuwohnen und das bunte Treiben der stets munteren, stets vergnügungssüchtigen Halfbruds zu beobachten. Schon aus der vorstehenden Genealogie geht hervor, daß die Bezeichnung Halfbrud" oder„ Halbblut" nicht richtig ist, indessen werden in Kanada als, Halfbruds" alle jene bezeichnet, die. überhaupt Indianerblut in ihren Adern haben, und sollten sie auch Quadronen oder Oktovonen sein. Die feine, scharf geprägte Unterscheidung, wie fie bei der Vermischung der weißen und schwarzen Rasse in Louisiana und anderen Golfstaaten herrscht, kennt man hier nicht. Man ist Weißer, Indianer oder Mischling. So zeigte auch die bunte, groteske Menge, welche sich um die Boote und Waarenlager am Red River umherdrängte, die denkbar verschiedensten Hautfarben vom reinen, bleichgesichtigen, rothbackigen Engländer bis zum dunkelbraunen Vollblut- Crec.
Von den vielen Weibern, die in jedem Camp oder jeder Karavane zu finden sind, waren die Mehr-wobei ich das Wort„ rein" zahl reine Indianerinnen leider einzig und allein auf das Indianerblut, und nicht auf ihr Aeußeres beziehen kann, denn wie ihre Stammgenossen süblich der kanadischen Grenze, so sind die Indianer auch hier trotz ihres unausgesetzten Verkehrs mit den