atthalterei

Dienst, tuell ihre, der Indianer, Regierung untergraben könne. I gerichtsprä Dagegen haben sie gegen die Ansiedelung anderer Indianer­rath außer Stämme durchaus nichts einzuwenden... Nach der Ansicht des Senators Ingalls haben die Cherokees die Land- und htsräthe, Eigenthumsfrage ideell gelöst. Das gesammte Terrain gehört albert Graf dem betreffenden Stamm, aber jedem Mitgliede steht das Eisenbahn Recht zu, so viel Land, als er will, urbar zu machen, voraus­st, 1 Forst gesezt, daß er feinem anderen Indianer auf ein Viertel Meile und 1 ban im Umkreise ins Gehege kommt. Diese Klausel ist deshalb brits Ober gemacht, um die Tendenz, sich in fleine Gemeinden zusammen­Hause in uschließen, zu durchbrechen. Der Bebauer des Landes wird Staatsbe deffen absoluter Eigenthümer und kann dasselbe seinen Kindern 2 öffent hinterlassen oder einem anderen Bürger verkaufen. Ueberhaupt hrstand is fann er nach Gutdünken darüber verfügen, vorausgefeßt, daß ift epräsentir, das Terrain nicht an auswärtige, d. h. an solche Indianer, mnasialpro die nicht zu dem betreffenden Stamme gehören, verkauft wird. Suldirektor, Sobald er aufhört, das Land zu kultiviren, fällt daffelbe alschuloro wieder an die Gesammtheit zurück. Dadurch wird die Affu­find: 18 mulation großer Landkomplere in einer einzigen Hand und die orial Archiefahr der Landmonopole beseitigt. Die im Indianer- Terri und 1 Betorium lebenden ehemaligen Negersklaven sollen sich einer : 19 In befferen Behandlung erfreuen, als in vielen Theilen des Südens der Union und volle bürgerliche und politische Freiheit , 1 Bivil genießen. Unter den 70,000 Indianern, welche jenes ihnen Privatiers, von der Union zugewiesene Gebiet bewohnen, befände sich kein ph und einziger Armer. Niemand sei auf die öffentliche Wohlthätigkeit 3 den ala angewiesen und Jedermann besige sein eigenes Heim. Die Unruhen erstrecken sich nicht auf das Gebiet der Cherokees, gewählten Iso nahezu sondern beschränken sich bis jetzt auf das Territorium der Fine Cheyennes, welche schon vor einigen Jahren sich dem General

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Kommunales.

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begreifen, daß es für einen Juristen etwas Erhebendes ist für ein juristisches Prinzip nach Plößensee zu gehen, man wünscht wohl gar, die Herren Juristen möchten ihre Prinzipien selbst abfigen!

r. Keine bessere Reklame für ein Ladengeschäft gab es bisher, als wenn in dem Schaufenster der bescheidene Zettel mit der gerichtlichen Konkursbekanntmachung angeklebt war. Was dem Geschäft früher stets gefehlt hatte, nämlich die Käufer, deren Fortbleiben den Konkurs verschuldet, ste tamen in Schaaren, sobald der besagte Bettel ange­bracht war. Allein auch diese Reklame in der ein­fachen Form ist abgebraucht, und die Herren Konkursver­walter müffen jezt auch in Bezug auf die Form ihrer Geschäftsankündigungen zu denselben Reklame- Mitteln greifen, wie andere noch nicht bankerotte Geschäftsleute. In dem Schaufenster eines Schnittwaarengeschäfts in der Dresdener­straße, nahe beim Dranienplay, prangt die Konkurs Anzeige in besonders großem Affichen- Format; im Schaufenster find alle einzelnen Waaren mit Preisnotirungen versehen und ein be­sonderes Plakat besagt, daß auf Wunsch jedes Stück aus dem Schaufenster genommen wird. 3wei mit dem Gerichtssiegel versehene weitere Plakate künden den gerichtlichen Konkurs Maffen- Ausverkauf an. Ob das Alles einen besonderen Reiz auf das Publikum ausüben wird, ist mindestens zweifel­chen Konkursmaffen gemachten Einkäufen nicht besonders er­haft; unsere Hausfrauen find im Allgemeinen von den bei sol­baut. Wenn man die gekaufte Waare genau besteht, stellt sich der Preis dafür so hoch, wie in jedem soliden Geschäft; unsere Frauen aber wollen billig kaufen, namentlich wenn sie einem bankerotten Geschäft die Ehre ihrer Einkäufe erweisen.

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November d. Is. stattfindet, ist es erforderlich, daß sich jeder sich tragen, wenn man sie einer ruhigen Betrachtung unterzieht. Bähler davon überzeugt, ob sein Name in die Wähler Dern gegen lifte eingetragen ist; wer nicht eingetragen ist, geht des

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Bahlrechtes verluftig.

Die Liste der stimmfähigen Bürger ist nach Vorschrift der fich do SS 19 und 20 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 berichtigt und wird nunmehr in der Zeit

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vom 15. bis einschließlich den 30. Juli d. J. täglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags im Wahlbureau des Magistrats, Breitestr. 20a, 2 Tr., öffentlich ausliegen.

Während dieser Zeit kann jedes Mitglied der Stadtge. meinde gegen die Richtigkeit der Liste Einwendungen erheben. en. De Dieselben müssen in der gedachten Beit schriftlich Fe der E angebracht werden; später eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

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Wir machen hierbei auch noch besonders darauf aufmerk

fam, daß bei Berichtigung der Wählerlisten in Betreff des sdrud Wohnsitzes der stimmberechtigten Personen in Berlin die von denselben zu erstattenden An- und Abmeldungen berücksichtigt werden und daß demnach auch diejenigen Personen, welche nur vorübergehend verreist sind, diesen Umstand auf ihre Abmel­bung aber nicht vermerkt, sondern sich einfach als von Berlin Derzogen abgemeldet haben, in der Wählerliste gestrichen wer­

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Da schon die letzten allgemeinen Wahlen im Jahre 1883 Sezeigt haben, wie groß das Intereſſe der arbeitenden Be­völkerung für die kommunalen Angelegenheiten der Stadt ist, und fich dieses Interesse durch die damaligen Wahlerfolge der enfalls ge Arbeiterpartei noch bedeutend gesteigert hat, so wollen wir darauf hinweisen, daß von jeder der 3 Wähler- Abtheilungen 14, im Ganzen also 42 Stadtverordnete bei den nächsten Er fagwahlen" zu wählen sind.

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Die Namen der am Schlusse dieses Jahres ausscheidenden Stadtverordneten fönnen heute noch nicht mitgetheilt werden, da die Ausloosung derselben seitens des Magistrats noch nicht erfolgt ist. Erst beim Wieder- Busammentreten der Stadt­

Ueber die Panke , so wird der Voff. 3tg." berichtet, ist seit Jahren viel geschrieben und viel geklagt worden, so viel, daß ich zu behaupten wage: Sie ist besser als ihr Ruf." Zur Abhilfe oder gänzlichen Beseitigung der ihr vorgeworfenen Uebelstände sind die sonderbarsten Vorschläge gemacht worden, die schon von vornherein den Stempel der Unausführbarkeit an Der Eine will die gänzliche Ueberwölbung vom Gesundbrunnen bis zur Einmündung in die Spree. Andere wollen die Ab­leitung derselben nach dem Tegeler See , wodurch der Lauf um ein Beträchtliches verlängert und folgerecht das Uebel ver­größert werden würde. Eine solche Ableitung würde in erster inie die Erwerbung des Grundes und Bodens in den Feld­marken vieler Gemeinden und Staatsländereien bedingen, was unzweifelhaft höchst bedeutende Summen in Anspruch nehmen würde, ohne des Widerspruchs der Gemeiude und der Staats­behörden zu gedenken, deren Gebiete betroffen würden. Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß man ohne einen sehr großen Umweg zu machen auf Gebiete treffen würde, die zum Theil schon bebaut sind oder in nächster Zukunft bebaut werden. Außerdem ist die wiederholt aufgetretene Forderung zur gänz­lichen Zuschüttung der Banke an den Magistrat gerichtet worden, über deren Erneuerung ein Artikel in dem Berl. Lot.- Anz." vom 14. d. M. in folgender Weise berichtet: ,, Gerade jezt, wo die Sanitätsbehörden bestrebt sein müßten, für die Beseitigung von Bestherden Sorge zu tragen, nimmt es Wunder, daß der Magistrat noch immer nicht energisch die Zuschüttung der Banke betreibt, welche gegenwärtig einen so starken Geruch verbreitet, daß man ihn schon in ziemlicher Entfernung von den Ufern wahrnehmen kann. Neben dem Theil an der Karlstraße sind die Miasmen der Panke bei der Badstraße so belästigend, daß mit Recht eine Gefährdung der Gesundheit der Anwohner zu befürchten ist." Dem Verfasser dieser Auslassungen sind die thatsächlichen Verhältnisse augenscheinlich völlig fremd; denn sonst müßte ihm bekannt sein, daß die Panke bei der Karl­straße außer aller Verbindung mit der Banke steht, die an dem Nordende der Badstraße vorüber, aber nicht längs der= ſelben fließt; es fönnen also auch feine Personen längs der­felben wohnen und von deren Geruch gesundheitsgefährlich be­

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laut heulend hindurchstürzte. Solche Winter mit starkem Schnee­fall und deren Gefolge können jederzeit wiederkehren. Das Resultat dieser Besprechung ist: Die Panke wird und muß fortbestehen wie seit ungezählten Jahrtausenden, wie sehr auch ihre Feinde dagegen eifern!" Es wird ihr ursprünglich flares Waffer zu keinen Klagen Anlaß geben, wenn die Menschen aufa hören, es zu verunreinigen.

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Den Feldzug gegen die in Sicht stehende Krinoline eröffnet zu haben, dieses nicht zu unterschäßende Verdienst ge= bührt einer ,, töchterlosen Mutter" in Darmstadt , welche in den dort erscheinenden N. Hess. Volksblättern" mit einer leiden­schaftlichen Philippika die Männerwelt zur Abwehr gegen das drohende Modegespenst aufruft. Von dem Wunsche beseelt, dem muthigen weiblichen Winkelried Kampfgenossen heranzus führen, geben wir einigen ihrer vortrefflichen Ausführungen hiermit weitere Verbreitung. Es heißt u. A. darin: Wenn der Schreckensruf die Zeitungen durchläuft: Die Cholera ist in Spanien !" so wird sich auch ein ängstliches Gemüth nach dem ersten Schrecken beruhigen im Vertrauen auf die Männer der Wissenschaft. Wie aber verhält es sich, wenn ein anderer, zwar nicht so schlimmer, aber immerhin ein Feind, unaufhalt fam von Westen fommend, unsere Grenzen bedroht, ja sie übers schreitet, die Errungenschaften der letteren Jahre auf dem Ges biet des guten Geschmacks vernichtend?- Abgesehen von dem unbestreitbaren Vortheil, den die enganliegende Mode der legten Jahre jugendlichen, hübschen Gestalten bot( und diese find es doch wohl in erster Linie, die in Modesachen den Ause schlag geben), fühlten sich unsere Frauen als zu gute Deutsche, um fich so ohne Weiteres von Paris aus Gefeße diftiren zu laffen." An allen Kaffeetischen wurde der Beschluß gefaßt und verkündigt: Wir tragen feine Krinoline, nein niemals!" Und über all dem löblichen Eifer wurden sie es nicht gewahr, daß der Keim zu der bösen Krin linenkrankheit bereits in ihnen Allen saß. Scheinbar die Gefahr der Ausbrei tung des Uebels nicht ahnend, trug eine Jede einen fleineren oder größeren Ansaz zur Krinoline mit sich herum, es dem Uneingeweihten überlassend, solchen für eine Knochenverschiebung oder für eine krankhafte Fleischwucherung anzusehen. Und so gedieh denn unter all' dem Protestiren und Lamentiren das böse Krinolinengewächs vom zarten Pflänzlein, daß nur im Verborgenen blüht, immer lustiger und üppiger, bis es bereits die eine Seite der weiblichen Kleidung ganz über-- oder richtiger unterwuchert hatte.- Daß die Frauen im Allgemeinen

nicht die Energie befißen, der Macht der Mode Widerstand ents gegenzuseßen, wollen wir ihnen nicht allzusehr verdenken, weil viel mehr Muth dazu gehört, als man gewöhnlich glaubt, gegen den Strom zu schwimmen Darum auf, Ihr Männer, helft der guten Sache zum Sieg! Beigt Euch einmal als richtige Herren Der Schöpfung, also auch Eurer Frauen, Töchter, Schwestern, Bräute. Gründet einen Anti- Krinolinen Verein, die Ihr ja so bewandert seid im Gründen von allen möglichen Vereinen!- Ihr Junggesellen aber, die Ihr noch frei und unbeweibt durchs Leben geht, verkündet es laut und öffentlich, daß Ihr die Krinoline in den Bann gethan, und Euch gegenseitig verpflichtet habt, alle die mit der bösen Krankheit Behafteten gleichsam unter Quarantäne zu stellen, also bei Diners, Landpartien oder Bällen Euch niemals in die Nähe solcher Patienten wagen und unter feinen Umständen eine solche zum Traualtar führen werdet! Wollt Ihr Eure Namen veröffentlichen gut; wenn nicht, so gebt wenigstens von Zeit zu Zeit Kenntniß von der Bahl Gurer Mitglieder; vielleicht wirkt die im geheimnisvollen Duntel stehende Macht um so sicherer und rascher.

Daß die Freunde des Herrn Stöcker bei ihren Ehren­rettungsversuchen große Geschicklichkeit an den Tag legen, lägt fich nicht behaupten. Die N. Pr. 3tg." schreibt z. B., daß es weniger auf die Zahl der Abgeordneten ankomme, welche die bekannte Erklärung unterzeichnet haben, als darauf, daß Männer, die in ihren Kreisen ,, weiterreichenden Einfluß haben" unterzeichneten. Ueber diesen ,, weiterreichenden Einfluß" tann man sich zur Genüge Kenntniß verschaffen, wenn man prüft, was für Autoritäten es find, die neben den Geistlichen oder den Rittergutsbefißern unterzeichnet haben. Wie viele Son­dererklärungen find erfolgt, schreibt die N. Pr. 8tg." dann weiter, wie viele Pastoralfonferenzen und Synoden haben sich in corpore für Stöcker ausgesprochen! Daß die Geistlichen hier aber, wenn auch nur mittelbar, als Vertreter der Gemein­ben auftreten, ist zweifellos!" Wir möchten wissen, woher die Gemeinden ein solches Mandat der Gemeinden sich anmaßen fönnen? Die Kreuzztg." meint var: Nur sehr wenige

verordnetenversammlung nach Beendigung der Ferien( Anfang jeßt eine Spur, westlich von der Charitee, vorhanden ist. Der jedenfalls würden sich über das Aergerniß einer grundsäßlichen

Das Wahlrecht erwirbt jeder geborene oder natura­liftrte Preuße, welcher das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, seit Kanalisation dieser Gegend ausgeführt sein wird, wie der Be­mindestens einem Jahre Einwohner Berlins ist, wenn er bei er Lehre der Steuer- Einschäßung mindestens zur Zahlung des Steuer betrages der II. Steuerstufe veranlagt worden ist und diese he die J Steuer seit der legten Einschäßung gezahlt hat. Um das Wahl­

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einflußt werden. Bekanntlich trennt sich die Banke in der Gegend der Schulzendorfer Straße in einem nördlichen und einen südlichen Arm. Lepterer war zur Beit, als die könig­liche Eisengießerei noch im Betriebe war, dazu bestimmt, eine Mühle( Pochwerk) zu treiben und bildete den Hauptarm, während die nördliche Abzweigung nur zum Abfluß diente, wenn die Mühle nicht arbeitete. Lesterer nahm früher, bevor der Nordkanal angelegt war, im Wesentlichen dieselbe Richtung wie jeßt, nur daß an Stelle des Kanals ein schmaler Graben das Wasser zur Spree leitete, von dem noch südliche Arm, der jezt nur zur Aufnahme der Wirthschafts­gewäffer der angrenzenden Grundstücke so lange dient, bis die schluß des Magistrats besagt, ist jetzt bei der Abzweigung ab­gedämmt und bei der Norddeutschen Brauerei, deren Grund­tüd fie nördlich begrenzt, vollständig troden. Das wenige Das wenige Waffer, was bei der Karlstraße langsam dahinfickert, entstammt also nur der angegebenen Quelle, und es fann nicht Wunder nehmen, wenn dasselbe ſtintig wird. Doch fönnte burch öfteres nehmen, wenn dasselbe stinkig wird. Doch könnte durch öfteres Ausharfen des unbedeutenden Rinnsals leicht dem Uebel zum größten Theil abgeholfen werden. Ref. hat schon seit Jahren bemerkt, wie besonders das fallende Laub von den neben­stehenden Bäumen längs des Grüßmacher im Herbste in weiße schäumende Gährung übergeht und liegen bleibt. Hätte man den südlichen Arm als Haupt- Abfluß bestehen lassen, dem aber wichtige Hindernisse entgegen standen, dann würden die Hausgewässer mit fortgespült; denn die Pante hat ein bedeu­tendes Gefälle, wie das schnelle Dahinfließen selbst bei der jezigen geringen Waffermenge und bei der jeßigen Dürre be­weist. Schnellfließendes Waffer hat aber nicht Beit zur Fäul­niß, daher ist es auch erklärlich, daß die eigentliche Banke, deren Waffer zwar durch Verunreinigung trübe ift, feineswegs so üble Dünste verbreitet, als ihr übertriebener Weise nach . Die Jurifterei als Selbstzwed aufzufaffen und fie gesagt wird. Auch bei der Badstraße ist dies nicht der Fall, ganz außer Zusammenhang zu bringen mit dem praktischen wie in dem angezogenen Artikel behauptet wird. Wäre die lieft, so wäre es unbegreiflich, wie die Väter der Stadt es hätten verantworten können, in der Pantstraße 8, unmittelbar

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recht auszuüben ist es nicht nöthig, daß man eine eigene Woh­nung haben oder verheirathet sein muß, auch die in Schlafstelle wohnenden, in Preußen geborenen oder naturalifirten Steuer die 3 zahler der II. Stufe find wahlberechtigt, wenn sie seit einem Jahre in Berlin wohnen. Von der Wahlberechtigung aus­zahlen), welche Armenunterstüßung aus öffentlichen Mitteln gefchloffen find Diejenigen( auch wenn sie die Steuern 11. Stufe empfangen, oder im letzten Jahre empfangen haben. Mögen also alle Arbeiter und Klein- Gewerbetreibenden, welche von ihrem Wahlrechte Gebrauch machen wollen,( und wir halten es für die Pflicht Aller, dies zu thun) fich davon überzeugen, ob ihre Namen in die Wählerliste eingetragen find.

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Leben und seinen Anforderungen, das scheint neuerlich auch Ausdünstung wirklich so gesundheitsgefährlich, wie man so oft man die Abgeschmacktheit ärztlicher Ansichten dadurch ver­

denten über die Diagnose bei einem Kranken in dessen Gegen zirka 36 Klaffen, das von zirka 2000 Kindern besucht wird, er werden wir ja bald bei der Obduktion sehen!" so ist die fol- gefeßten Ufer errichten zu lassen. Unzweifelhaft hat vor dem wart mit anhörte, die Worte in den Mund legte: Nun das viel anderer Art. Ein hiesiger Fabrikant wird von einem aus

bauen und jetzt das Wedding- Progymnaftum am entgegen­

der Banke stattgefunden. Was nun vollends das Anfinnen der

Langweiligkeit, wodurch erklärlicher Weise der Angeschuldigte von zirka 7-8 Quadratmeilen. Die Wafferscheide zwischen dem

Meinungsverschiedenheit mit denselben hinwegseßen." Allein es gehört, wie di. Voff. 3tg." bemerkt, ein fast fanatischer Glaube dazu, anzunehmen, daß nicht eine ganze Reihe von Gemeinden sich bedanken würden, namentlich jetzt als stöder freundlich zu gelten. Wir würden der N. Pr. 3tg." em pfehlen, sich Kunde zu holen über die Stimmung und Auf­regung in Kaffel, als man dort hörte, Herr Stöcker bewerbe fich um eine dortige Pfarre. Was die Pastoralkonferenzen betrifft, so können seit dem richterlichen Urtheil über die ethi­schen Qualitäten des Herrn Stöcker Aeußerungen derselben in großer Bahl nicht vorliegen, denn die Zeit dieser Konferenzen beginnt erst. Aus der Vergangenheit aber ließen sich Fälle genug anführen, in welchen die Synoden und Konferenzen der orthodoren Geistlichen es direkt abgelehnt haben, sich mit Stöcker zu identifiziren. Sie haben im Allgemeinen ihre Bu­stimmung erklärt zu sozialpolitischer Thätigkeit der Geistlichen, aber fie haben sich gegen eine Agitation à la Stöcker ausge sprochen. Es sei nicht Jeder ein Stöcker, deshalb könne man eine solche Agitation nicht empfehlen; namentlich die jungen Geistlichen wurden gewarnt, fich in solche Dinge hineinzube­geben. Wenn die Herren sich also mit Stöcker so vollständig identifiziren, wie die N. Pr. 3tg." glauben machen möchte, weshalb rückten sie denn nicht offen mit der Sprache heraus, troßdem des Herrn Stöcker Myrmidonen eine solche offene Er­klärung eifrigst befürworteten?

Urtheil

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Gerichts- Zeitung.

-

Wegen Beleidigung eines Mitgliedes der Schul­tommiffion, sowie wegen Bedrohung mit einem Verbrechen, stand gestern der Barbier Heinrich Lange vor der fünften ihn wegen dieser Delite feitens des Schöffengerichts gefäl 14 Tage Gefängniß die Berufung eingelegt hatte. Der Angeklagte ist bereits vor einigen Jahren wegen als Schul- Kommissionsmitglied bei ihm Recherchen anzustellen hatte, zu einer Geldstrafe von 30 Mart verurtheilt worden und feit dieser Zeit verfolgt er den Herrn Otto mit blindem Haffe. Wie der Lettere befundete, war er bei etwaigen Begegnungen mit dem Angeklagten stets den ärgsten Insulten durch Geberden und Worte ausgesetzt, nahm aber davon Abstand, seinen Feind dieferhalb gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Am 12. cr. Angeklagte aber,

seiner Fabrit entlassenen Arbeiter wegen angeblichen Steuerdefrau- Zuschüttung der Panke betrifft, so kann ein solches nur von bationen denunzirt. Es erfolgen daraufhin vonder Steuerbehörde Personen gestellt werden, denen die Territorial- Verhältnisse Beleidigung des Packmeisters Otto, welcher in seiner Eigenschaft Beschlagnahmen, Einziehnung einzelner Geschäftsbücher und eine Boruntersuchung von beängstigender Ausdehnung und und die Landesgefeße völlig fremd find. Die Banke bildet den natürlichen Abfluß der Quell, Schnee und Regenwaffer mehr in Aufregung erhalten wird, als selbst durch eine Ver Dder und Elbgebiet liegt etwa/ Vieile nördlich von der urtheilung. Er nimmt zur Wahrung seiner Rechte einen An­walt und hört die juristische Meinung eines Anderen. Natür Von Stadt Bernau . hier ab bildet die Landschaft lich nichts Gewisses weiß man nicht", aber die Herren bis Berlin , eine Meile beiderseits der Banke eine so daß sämmtliche fast so Ge= fprechen dem Manne für sein Geld einen guten Muth wäffer des genannten Flächenraumes dieser als natürliche Der Anklagebehörde sofort mindestens zehn scharfsinnige muß Vorfluth geschaffen werden. Diesem Geseze kann das Entgegnungen vor, so daß der Mann davon zwar höchlich er niedriger als Bernau liegende Berlin fich nicht entziehen, ohne den Bewohnern der ganzen Landschaft regreßpflichtig zu werden.

baut, aber doch nicht ganz beruhigt ist. Aber wenn nun doch

erfannt

werden, aber

Backmeister Otto auf dem Wepping for, als er mit dem

auf Schuldig erkannt werden sollte, würde dann eine Gefängs Nicht immer ist die Banke ein so zahmes Bächlein gewesen, wie Die Sache mit Geld abzumachen?" jo fragt er einmal seinen durchwaten tönnen, wenn wir sonst Luft dazu verspüren. nisstrafe erfolgen, oder ist Aussicht vorhanden, in diesem Falle wir fie seit mehreren Jahren kennen, daß wir sie überall bequem Anwalt. In solchem Falle", so erwidert der rechtskundige Aelteren Personen wird es noch in Erinnerung und besonders fleidete, gerichtet hatte. Der Vertheidiger drang aber mit Mann, würde allerdings auf eine empfindliche Gefängnißstrafe der Firma Karl Kühn dürfte es unvergessen sein, daß die zahme

so fährt er fort

juristisches Prinzip festgestellt, welches für unsere Gesetzgebung

dann wäre ein

Banke in den dreißiger Jahren ihre Papiermühle bei Bankow , ein ziemlich umfangreiches Gebäude, erbarmungslos hinweg

wiederum zu groben Schimpfworten gegen denselben, sondern auch zu der Drohung hinreißen, er würde ihm das Meffer noch in den Leib jagen." Jegt wurde es dem Bedrohten au arg, er erstattete Anzeige und das Schöffengericht nahm bet der Strafabmessung als erschwerend an, daß der Erzeß sich gegen einen alten Mann, der ein städtisches Ehrenamt bes seinen

Don der höchsten Wichtigkeit sein müßte!"- Man kann fich gewaschen hat. Referent ist Beuge gewesen, wie sich im Früh hof erkannte nur auf 40 Mart event. 8 Tage Gefängniß. denken, wie der Angeschuldigte von dieser Mittheilung erbaut linge das Waffer meterhoch vor der steinernen Löffelbrücke, war. Aber so ein unjuristischer Alltagsmensch kann ja garnicht über welche die Prenzlauer Chauffee führt, aufftaute und dann fich eine That, die einem bisher völlig unbescholtenen Menschen,

daß die Bedrohung des Angeklagten feineswegs ernst gemeint, sondern nur leeres Geschwäß gewesen, durch, denn der Gerichts­Als eine unbegreifliche Handlungsweise charakterisirte