Der 23jährige Kaufmann Adolf Krüger, welcher von seinen Verwandten erst in die Charitee und dann nach Dalldorf   ge­bracht wurde, entsprang daselbst und mit ihm verschwand der Glafergehilfe Thaens, welcher acht Monate lang Wärter in der Dalldorfer Anstalt gewesen ist. Wie die jest in Dlmüß feſt­genommenen Abenteurer eingestehen, haben sie zusammen seit bem 29. April cr. hier in Berlin   mehrere Einbruchsdiebstähle verübt, fich dann in Dresden   und Prag   aufgehalten und schließlich nach Wien   gewandt. Von dort sind sie nach Brünn  gegangen, wo fie bei einem nächtlichen Einbruchsdiebstahl er­griffen und dingfest gemacht wurden. In ihrem Besize fand man zahlreiche, aus Diebstählen herrührende ühren und Gold­und Silbersachen.

r. Eine äußerst rohe und widerwärtige Straßen­Szene trug sich am Sonntag Nachmittag in der Naunynstraße an der Mariannenstraßen Ecke zu. Ein etwa achtzehnjähriger taubstummer Mensch wurde auf der Straße plößlich von einem Manne angegriffen, mit dessen Jungen er angeblich in Kollision gerathen sein soll. Der unglückliche Mensch, der sich weder mit Worten, noch seinem starken Angreifer gegenüber durch wurde Handlungen vertheidigen konnte, von letterem zu Boden geschleudert und in einer geradezu entseglichen Weise am Kopf und im Gesicht bearbeitet. Als der Schläger sein Opfer los ließ, erschien ein dort an der Straßenede woh­nender Destillateur, stürzte sich abermals auf den Wehrlosen und setzte die Mißhandlungen so lange fort, bis der Ge­schlagene regungslos am Boden lag. Bald sammelte sich eine ungeheuere Menschenmenge in der Straße, bis der Gemiß­handelte von seinen herbeigerufenen Angehörigen nach Hause gebracht wurde. Einem herbeigeholten Schußmanne blieb nur noch die Aufgabe, die erregte Menge zu zerstreuen.

Gerichts- Zeitung.

Abhaltung von Krankenkassen  - Versammlungen be­treffend, In Bezug auf die Frage, ob Krankenkassen- Ber­

verstehen glauben, als der Reichskanzler. Der Redner be­antragt gegen die fünf ersten Angeklagten je sechs Monate Gefängniß, gegen den Redakteur der Hagener Zeitung" drei Monate Gefängniß. Vertheidiger, Rechtsanwalt Schmit Elberfeld führte aus, daß die Angeklagten nur in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt und daß, wenn in der Re­solution überhaupt eine Beleidigung zu erblicken sei, diese durch die Aeußerungen des Reichskanzlers als kompenfirt erscheine. Die Fortschrittspartei wolle nichts Anderes, als genau dasselbe, was der Reichskanzler erstrebe: das Wohl des Vaterlandes; es fönne aber wohl einer Partei bei diesem ehrlichen und red­lichen Streben kein schwererer Vorwurf gemacht werden als der, fie arbeite auf den Ruin des Vaterlandes los. Der Redner beantragt die Freisprechung seiner Klienten. Vertheidiger beantragt die Freisprechung seiner Klienten. Vertheidiger Justizrath Windthorst- Hamm( früherer Abgeordner für Bieles feld) erklärt, daß die Angeklagten von dem Rechtsmittel der Widerklage nicht deshalb feinen Gebrauch machten, weil sie von der Erfolglosigkeit der Klage überzeugt find, sondern, weil es fich ihrer Ansicht nach für freie Männer nicht zieme, bei jedem scharfen Ausdruck die Hilfe des Staatsanwalts anzurufen, und weil sie dem Reichskanzler ein beherzigenswerthes Beispiel geben wollten, daß das Wort nur durch das Wort, die Schrift nur durch die Schrift bekämpft werden solle. Der Redner suchte nachzuweisen, daß der Reichskanzler die Angeklagten zuerst bes leidigt habe, und beantragte, in der Hoffnung, daß noch glei­leidigt habe, und beantragte, in der Hoffnung, daß noch glei­ches Recht für Alle ohne Ansehen der Person in Deutschland  herrsche, die Freisprechung der Angeklagten. Das Urtheil lautete gegen die fünf ersten Angeklagten auf je 500 Mt. Geldstrafe, gegen den Redakteur der Hagener Zeitung" auf 200 Mt. Geld­trafe. Der Gerichtshof hat die Beleidigung des Reichskanzlers für erwiesen erachtet, in dem Ausdrud täppischer Hödur" jedoch Ausdruck ,, täppischer teine Beleidigung erblickt; es wurde nur auf eine Geldstrafe erkannt, weil der Gerichtshof annahm, daß die Angeklagten durch den beregten Ausdruck des Reichskanzlers gereizt gewesen.

der Standpunkt des Vereins der Innung gegenüber genugiam befannt sei und die Innungen unseren heutigen Verhältniffe nicht mehr entsprechen, dieselben vielmehr nur den Eindru hervorriefen, als sollte ein todter Rörper galvanisirt werden. Es kam hierzu folgende von Herrn Meißner gestellte Refolution zur einstimmigen Annahme: Die heutige Versammlung be Fachvereins der Tischler erklärt: Mit der feitens der Innung meister zu Freitag, den 24. Juli, im Königstädtischen Kajino einberufenen Versammlung, behufs Vornahme der Wahl eines Gesellen Ausschusses, sich unter feinen Umständen einverstanden erklären zu fönnen, weil unter den gegebenen Verhältnissen nur die bei sogenannten Innungsmeistern arbeitenden Gesellen berechtigt sind, fich an der Wahl zu betheiligen und die Berufs Interessen zu vertreten. Die Versammlung erklärt es mit den Intereffen der Tischler gesellen niet vereinbar, ein solches Unter nehmen zu fördern und fordert sämmtliche Kollegen Berlind auf, an der Wahl eines Gesellen Ausschusses nicht theil zunehmen."

Die Lohntommission der Schlosser Berlins   veröffent licht folgendes: An alle Schloffer Berlins  ! Kollegen! D uns die Einführung des 10stündigen Marimal- Arbeitstages in Großen und Ganzen gelungen ist, so hat die am legten Sonn abend stattgefundene Generalversammlung den Streit für be endet erklärt. An Euch, Kollegen, wird es nun liegen, dafür sorgen, daß sich die Sonntag und Nachfeierabend- Arbeit nicht wieder zum Schaden der Allgemeinheit einbürgert. Ferner wurde in der Versammlung folgender Antrag angenommen In anbetracht, daß es am 28. Juli ein Jahr wird, daß die jezige Lohnkommiffion gewählt wurde, beschließt die heutige Generalversammlung, auch in diesem Jahre an demselben Tag die Neuwahl der Kommission vorzunehmen. Zu diesem Zwed findet am nächsten Dienstag eine Generalversammlung statt, welcher die jeßige Kommission ihr Mandat niederlegen und di Neuwahl stattfinden soll. Bis dahin wird auch eine General Revision stattfinden und am Dienstag darüber Bericht erstatt werden. Die Kommission ersucht nun alle Kollegen, welde

fammlungen als solche zu betrachten find, in welchen öffentliche Soziales und Arbeiterbewegung. um Unterſtügungsfonds beigetragen haben, die hierüber

vor

Angelegenheiten verhandelt werden und bei der zuständigen Behörde angemeldet werden müssen, theilen wir folgenden Vor­fall mit: In Kaffel hatte die Krankenkasse der Schuhmacher eine Versammlung, ohne dieselbe anzumelden, weshalb der Be­vollmächtigte von der dortigen Behörde wegen Uebertretung der Bolizeiverordnung in Strafe genommen wurde. Gegen diese Strafverfügung ist der Rekurs erhoben und hat das königliche Schöffengericht zu Kaffel in dieser Angelegenheit zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Wir bringen hiermit das Urtheil zur Publikation mit dem Bemerken, daß die örtlichen polizei­lichen Vorschriften hierbei freilich nicht in Betracht kommen. Im Namen des Königs! In der Strafsache gegen den Schuh­macher Georg Peter Markus von Kaffel, wegen Uebertretung, hat das fönigl. Schöffengericht zu Kaffel in der Sigung vom 26. August 1884, an welcher Theil genommen haben: 1. Amts­gerichtsrath Fulda als Vorsigender; 2. Defonom Lambrecht; 3. Schneidermeister Breitbarth, als Schöffen; Amtsanwalt Schüß   als Beamter der Staatsanwaltschaft, Affiftent Hoffmeyer als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Daß der Angeklagte der Uebertretung der Verordnnng vom 12. März 1850 nicht­schuldig und deshalb freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen. Die Gründe wurden eröffnet. Gründe: Durch die Haupt­gez. Fulda  . gez. Hoffmeyer. verhandlung find folgende Thatsachen für festgestellt erachtet worden: Angeklagter veranstaltete am 14. Juli cr. in der in der Marktgasse hierselbst gelegenen Steinhäuser'schen Wirth­schaft eine Versammlung der Mitglieder der hiesigen ,, Kranken­und Sterbekaffe der Schuhmacher und verwandten Berufs­genoffen", ohne solches der Polizei- Behörde vorher anzumelden. In der Versammlung famen nur innere Angelegenheiten der Kaffe, wie Neuwahl des Vorstandes, Arztwechsel, Rechtfertigung des Kaffirers gegen über ihn eingelaufene Beschwerden und dergl. zur Sprache. Hiernach und in Erwägung, daß die Polizei- Verordnung vom 11./3. 1850 im§ 12 nur das Nicht­anmelden solcher Versammlungen, in denen öffentliche Ange­legenheiten erörtert werden, unter Strafe stellt, die in der hier fraglichen Versammlung erörterten Angelegenheiten als öffent­liche aber nicht zu betrachten find, konnte Angeklagter nicht für überführt erachtet werden, daß er am 14. Juli cr. zu Kassel  eine Versammlung veranstaltet habe, in welcher öffentliche An­gelegenheiten erörtert wurden, ohne solches der Polizei- Behörde angezeigt zu haben. Angeklagter war daher von der Anklage der Uebertretung der Polizei- Verordnung vom 11./3. 1850 frei zusprechen. Der Kostenpunkt erledigt sich aus§§ 497, 499 der St.-P. D. gez. Fulda  . Ausgefertigt Raffel, am 3. Juli 1885. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abthei­lung IV. An den Schuhmacher Herrn Georg Peter Markus hier. Hagen  , 18. Juli.  ( Wir kommen der Wichtigkeit halber heute noch einmal einmal ausführlicher auf diesen Prozeß Heute tam hierselbst zurüd.) der Straffammer ein Bismard Beleidigungsprozeß zur Verhandlung, der seines besonderen politischen Hintergrundes ein wegen außerordentliches Intereffe erregte, das sich schon darin befundete, daß der Zuhörerraum des Gerichtssaales über­füllt war. Angeklagt war der Gesammtvorstand des fortschritt­lichen Vereins zu Vörde( Kaufmann Höfinghoff, Kaufmann Bilstein, Kaufmann Seeligmann, Fabrikant Halverscheidt und Anstreicher Lemke), sowie der Redakteur der Hagener Zeitung", Gustav Buß. Der der Anklage zu Grunde liegende That­bestand ist folgender: Am 2., 13. und 14. März hielt der Reichskanzler im Reichstage Reden, in welchen er die Masse der fortschrittlichen Urwählerschaft mit dem blöden, täppischen Hödur" verglich und seine Ansicht namentlich in der lezten Rede dahin präzisirte, daß er insbesondere die Wählerschaft des Kreises Hagen gemeint habe. Daraufhin faßte der fort schrittliche Verein zu Vörde eine Resolution, in der es u. A. hieß: Der Liberale Verein" erblickt in den beleidigenden des Reichskanzlers, beschimpfenden Aeußerungen und der Anwendung des Ausdruckes insbesondere ,, täppischer Hödur" in seiner Rede vom 14. März auf die fortschrittlichen Wähler den Ausdruck einer eben so unberechtigten Kritik als bedauerlichen Anmaßung und legt gegen derartige Infinuationen für seinen Theil entschieden Ber wahrung   ein. Diese Resolution wurde dem Reichskanzler brief­lich übermittelt und zugleich in der Hagener Beitung" ver öffentlicht. Fürst Bismard stellte im Mai den Strafantrag und es wurde gegen die genannten Angeklagten die Anklage er­hoben. Zum Verständniß des Ganzen möge folgendes dienen. Fürst Bismard sprach von der prinzipiellen Gegnerschaft ge wiffer Parteien und gebrauchte einen Vergleich aus der alt­deutschen Mythologie. Er wies darauf hin, daß der neu erstandene deutsche Völlerfrühling( der Gott Baldur der Sage, der Inbegriff des Guten und Schönen) von dem Parteihader und der blinden und blöden Wählerschaft( dem blinden Gotte Hödur) erschlagen werde, der angetrieben sei von den Parteis führern( dem bösen Gotte Loki  , der Verkörperung des bösen Prinzips). In der heutigen Verhandlung erklärten die Ange­flagten, daß es ihnen fern gelegen habe, den Fürsten Bismarck zu beleidigen, daß sie vielmehr nur die Absicht hatten, die ihnen selbst durch den Ausdruck täppischer Hödur" vom Reichskanzler zugefügte Beleidigung abzuwehren. Die Ver­handlung bestand im Wesentlichen, da keine Beugenvernehmung stattfand und der Thatbestand klar zu Tage lag, aus den Plaidoyers. Herr erster Staatsanwalt Dr. Scheibler hielt die Beleidigung des Reichskanzlers durch die Angeklagten und die Abficht der Beleidigung für erwiesen; eine Beleidigung der fortschrittlichen Wählerschaft des Kreises Hagen durch den Reichskanzler könne nicht angenommen werden. Der Redner wies auch auf die wüste Wahlagitation seitens der Fortschritts­partei hin und betonte, daß sich die Angeklagten eine ganz un­berechtigte Wichtigkeit beilegen, der zufolge fie Alles beffer zu

in

-

Verantwortlicher Redakteur R.

Die Zuckerproduktion und der Zuderkonsum in Europa   findet sich übersichtlich in dem Görz  'schen Buch: Handel und Statistik des Buckers" zusammengestellt. Es be­trug biernach die gesammte Buderproduktion Europas   im Jahre 1883 rund 2246 Millionen Tonnen( 1 Tonne gleich 1000 Kilogramm) bis auf 12 500 T. Rohzuder, welche in Spanien   erzeugt wurden, durchweg Rübenzucker. Die Kon­fumtion' aller Staaten Europas   beläuft sich auf 2664 Mill. Tonnen, überſtieg daher die Produktion um 418 000 Tonnen, die durch die Einfuhr aus Amerika   gedeckt werden mußten. Bei den wichtigsten Produktionsländern zeigen fich folgende Verhältnisse in Tonnen:

Belgien  Deutschland  Frankreich  

Desterreich- Ungarn Rußland...

Produktion Konsumtion

90 000

925 000

37 325 378 270

450 000

424 495

435 000

227 260

300 000

279 000 1346 350

+ Ueberschuß zum Erport 52 675 +546 730 + 25 505 +207 740 + 21000 +853 650

und es

Busammen 2200 000 Neben diesen Ländern produziren nur noch Dänemark  ( 10 000 2.), Italien  ( 1000 T.), Luxemburg  ( 1400 T.) und die Niederlande( 21 000 T.), zusammen 33 400 T., während alle anderen Staaten nur fonsumiren. Das größte Konsumtions land ist Großbritannien  , welches 985 000. Buder verzehrt und voll einführen muß. Vergleicht man den Verbrauch der einzelnen Staaten Europas   je nach deren Bevölkerung, so er­giebt fich das Folgende: Der Gesammtkonsum von 2,66 Mill. Tonnen auf eine Bevölkerung von 328 Mill. Seelen vertheilt, liefert per Kopf einen Verbrauch von 8,1 Kilogr. Im einzelnen ergibt sich jedoch per Kopf der Bevölkerung in Großbritannien  ein Ronsum von 27.8 Rilogr., in Dänemait von 13,5 Kilogr., in Frankreich   von 11,2 Kilogr., in der Schweiz   von 9,9 Kilogr., in Holland   von 8,4 Kilogr., in Deutschland   von 8,1 Kilo­gramm, in Schweden   von 7,97 Kilogr., in Belgien   von 6,75 Kilogr., in Desterreich- Ungarn  , welches hiernach erst an zehnter Stelle erscheint, ein Konsum von 5,9 Kilogr.. Wenn die für Deutschland   angegebene Verbrauchsziffer, nämlich 8,1 Kilogramm pro Kopf und Jahr korreft, liegt fein Grund vor, daran zu zweifeln, so wäre dadurch die Thatsache fonstatirt, daß der Zuckerverbrauch in Deutschland  abgenommen hat. Nach Dettingen( Moralstatistik, 3. Auflage S. 685) betrug im deutschen   Zollverein 1838 der Buderkonsum 4.1 Bid., 1848 bereits 5.4 Pfd., 1858 8.01 Bfd., 1869 wieder­um 2 Pfd. mehr, 10.1 Bf., 1879 fogar 13.4 Pfd. Buder per Kopf der Bevölkerung, Rinder und Säuglinge mitgerechnet. Es wäre demnach der Konsum von 1883 ungefähr auf das Niveau des Jahres 1858 gesunken, eine sozialwirthschaftlich be­deutsame Erscheinnng, die ganz in den Rahmen der jezigen Bustände hineinpaßt, insofern wir in der Zeit des ökono mischen Rüdgangs leben. Wie der Konsum von Fleisch Jahr für Jahr zurückgegangen ist, so hat auch der Buder­verbrauch fich vermindert; die Lebenshaltung hat sich gesenkt, die kräftigere Nahrung( Fleisch) eiuerſeits, die feineren Reiz­und Genußmittel( Bucker) andererseits find nach und nach aus dem proletarischen Haushaltsbudget verschwunden. Freilich, der Theologie- Profeffor Dettingen wird diese Erscheinung freudig begrüßen. Betrachtet er doch in orthodoxer Verbiffenheit die Vermehrung des Buckerverbrauchs als man höre und staune­ale ein tonstantes Steigen der Naschsucht! Solche findliche, fanzelhafte Auffassung ernst zu nehmen, fostet Mühe. Schwer ist's feine Satire zu schreiben. Glücklicherweise geht die moderne Entwickelung über solche Velleitäten zur Tagesordnung über.

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Vereine und Versammlungen.

Der Fachverein der Tischler hielt seine ordentliche Ge neralversammlung am Sonnabend, den 18. Juli, Neue Grün­straße 28 ab. Dieselbe nahm den Rechnungsbericht des Kas­firers sowie die Berichte des Vorstandes und der Bevollmäch­tigten entgegen und beschäftigte sich sodann mit den Ersatz­wahlen der Arbeitsvermittelungstommiffion, sowie des Ver­gnügungskomitee's. Nach Erledigung dieser Angelegenheit fam ein Antrag des Herrn Boy: Wahl einer Kommission zur Aus­arbeitung einer Denkschrift über Ausstellungen von Lehrlings­arbeiten", welche dem Magistrat überwiesen werden sollte, zur Berathung. Herr Boy motivirte seinen Antrag in sachlicher Weise und bemerkte, daß bei Ausstellungen von Lehrlings­arbeiten nicht immer in richtiger Weise verfahren würde und daß es in vielen Fällen wohl zweifelhaft sei, ob die ausge stellten Arbeiten von Lehrlingen selbstständig verfertigt worden seien. Auch in moralischer Beziehung würden bei der Prämii­feien. Auch in moralischer Beziehung würden bei der Prämii­rung dieser Arbeiten oftmals Mißgriffe gethan, indem mancher Lehrling, der mit Fleiß und Ausdauer ein Stüd Arbeit, der Dauer seiner Lehrzeit angemessen, gut und sauber hergestellt habe, bei der Prämiirung übergangen würde und blos eine gewiffe Kategorie von Lehrlingen mit Prämien bedacht werden, insbesondere solche, die bei Innungsmeistern lernten, obgleich die Leistungen hinter denen oben genannter Lehrlinge oftmals zurückstehen oder doch mindestens zweifelhaft sei, daß diese Arbeiten von Lehrlingen angefertigt worden wären. Um nun die Verhältniffe im Lehrlingswesen klar und deutlich der Bes hörde vor Augen zu führen, beantrage er eine Kommision zur Aus­arbeitung einer diesbezüglichen Denkschrift zu wählen. Nachdem noch einige Redner in demselben Sinne fich ausgesprochen hatten,

haltenen Quittungen schleunigst bei folgenden Revisoren ein reichen: 1) Ledertheil, Schleiermacherstr. 6. 2) Schwabe Dranienstr. 182. 3) Kluge, Muladstr. 22 1. 4) Königsbe Wafferthorstr. 43 vorn IV. 5) Pezold, Wilhelmstr. 15 im

Keller.

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Die Petition wegen Einführung des Arbeiterschu Gefeßes, welche der Arbeiter Bezirksverein im Dsten Berlin  an den Deutschen Reichstag zu senden beabsichtigt, hat folgende Wortlaut: Die Unterzeichneten richten an die Mitglieder b deutschen   Volksvertretung das dringende Ersuchen, den vo Der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachten Arbeiterschu gefeßentwurf sobald als möglich in Berathung zu ziehen un anzunehmen. Die Herrschaft des Systems der freien Ro furrenz auf wirthschaftlichem Gebiete hat Bustände für Maffen des Volkes, vor allem der Industriearbeiter, herbe geführt, deren Beseitigung als nothwendig und unaufschich einem Jeden erscheinen muß, dessen Blick nicht durch Klase Intereffen beeinflußt ist. Hunderttausenden von fleißigen beitern hat die entwickelte Maschinentechnik die Arbeit und Brot aus der Hand geschlagen und sie liegen als sogenan Vagabunden" auf der Landstraße, während ihre Genoffen den Fabriken zu einer Arbeitszeit, die alles Maß überschreite und sie geistig und körperlich schädigt, angehalten werden Man fann behaupten, daß höchstens 10 Prozent Arbeiter eines während Jahres fortlaufende, Durch den unterbrochene Beschäftigung haben. dieses Heeres der Arbeitslosen ist der Lohn in Bweigen der Industrie auf eine Stufe gebracht worden, ba er selbst zur nothdürftigsten Fristung der Existenz nicht me hinreicht. Die Folgen dieser übermäßigen Ausnußung Kräfte der Arbeiter durch ausgedehnte Arbeitszeit in Verbin dung mit farger Entlohnung zeigen sich am deutlichsten in be Rekrutirungslisten der Armee: von Jahr zu Jahr wächst die Bahl der Unbrauchbaren", die zu schwach zum Waffendient find. Ein gefeßlich bestimmter Marimalarbeitstag in der Aus dehnung, wie der Entwurf es vorschlägt, würde in Verbindung I mit weiteren geseßlichen Bestimmungen eine gewiffe Abhilfe

eintreten laffen. zustellen,

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Die Nothwendigkeit, mehr Arbeiter welche bei gleichbleibender Produktion Unternehmer vorliegt, würde die Reservearmee vermindern, die Konkurrenz unter den Arbeite selbst würde dadurch eingeschränkt werden und der Arbeitslo  in vielen Fällen steigen. In diese Forderung eingeschloffen

das verlangte Verbot der Sonntagsarbeit. Ein Tag der Ruh und der Erholung im Kreise der Familie ist nach angestrengt

geistigen Weiterentwicklung zu arbeiten.

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Ein gänzliche

Arbeit einem jeden Menschen Bedürfniß, dem Arbeiter um so mehr, als die abstumpfende und ermüdende werktägli Arbeit ihm in den Wochentagen schwer Zeit läßt, an feine Verbot der Kinderarbeit ist durchaus erforderlich, um den un Imenschlichen Mißbrauch, unentwickelte Kinder in den Dien Eine Beschränkung der Frauenarbe sollte in allen den Industriezweigen erfolgen, deren Betri eine Schädigung der Gesundheit und der Sittlichkeit der Fra den Diensten von Privatunternehmern steht, die Bestimmung mit sich führt. Ein Verbot der Gefängnißarbeit, soweit fie i

der Maschine zu Gunsten des Kapitalprofits zu spannen, difal zu beseitigen.

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daß der Staat nur für seine eigenen Bedürfnisse in den fängnissen produziren darf, würde gleichfalls die Lage beiter bessern, welche durch ihre Steuern die Mittel zum

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der Strafanstalten und zur Erhaltung der Infaffen derfelb mit liefern müssen, hierdurch aber unter den heutigen Berba niffen unfreiwillig dazu beitragen, daß die Gefängnißarbeit einer Anzahl von Industriezweigen die freie" Arbeit faft vol

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verdrängen konnte. Einen besonderen haben die organisatorischen Bestimmungen entwurfes, Errichtung und

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als Garantie für eine freiheitliche und gerechte Ausführu

der vorgeschlagenen Maßregeln.

Die Betenten halten es fi deuteten Weise eine gesegliche Regelung der Arbeitsverhältni eine gebieterische Pflicht der Gefeßgebung, in der hier ang baldigst eintreten zu lassen. Im Interesse der allgemeine

Die Unter

und geistigen Hebung des Arbeiterstandes liegt ein von fre zeichneten sehen in dem eingebrachten Gesezentwurf ein fold

heitlichem Geiste getragenes Arbeiterschußgefeß.

und ersuchen den Deutschen Reichstag um die Annahme

selben.

Fachverein der Tischler. Heute, Mittwoch

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8 Uhr, findet eine Vereinsversammlung statt in Kurzmann Lokal, Bergstraße 68. Tagesordnung: 1. Vortrag des Verein

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mitgliedes Herrn Boy. 2. Verschiedenes, Fragefaften. find willkommen, neue Mitglieder werden aufgenommen. Eine große öffentliche Generalversammlung im Konzerthause Sanssouci  , Kottbuserstr. 4s ftatt Tage ordnung: Die Entlaffung des gesammten Arbeiterperfonals Lampenfabrik von M. Valette, Prinzenstr. 86, die Gründe b für und wie verhalten wir uns dem gegenüber. Referent

Stadtv. F. Gördi.

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8 Uhr, Königstadt- Kafino", Uebungsabend.

Stenographische Gesellschaft nach Stolze. Heute Aben Generalversammlung der Schuhmacher Berlin  

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wurde die betreffende Kommiffion gewählt. Sodann wurde Andreasstraße 21. Tagesordnung: 1) Die Nothwendig

eine Frage von Herrn Hirfing gestellt: über das Verhalten des Fachvereins gegenüber den vorzunehmenden Wahlen des Ge­fellen- Ausschusses der Tischler- Innung. Einige Redner führten aus, daß der Fachverein diese Angelegenheit ignoriren solle, da

Donnerstag, den 23. Juli, Abends 8 Uhr, in Kellers einer Lohnbewegung für jede Gewerkschaft. Referent Mitan. 2) Endgiltiger Beschluß über die Durchführung

Lohntarifs im nächsten Frühjahr. 3) Streitabrechnung. arbeitenden Schuhmacher Berlins   find eingeladen.

Cronheim   in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Hierzu eine Beilage

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