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nämlich vor einigen Tagen ein Tischlergeselle als Gaft, der eine Beche im Betrage von 20 Pfennigen gemacht hatte, welche er in Ermangelung baaren Geldes mit einem bis zum Jahre 1889 giltigen Koupon über Mil. 5,20 bezahlen wollte. Damit erklärte fich der Wirth nicht einverstanden und es entspann fich ein Wortstreit, in Folge dessen der Gast zum Lokale hinaus­gebracht wurde. Auf der Straße fielen nun die drei oben ge­nannten Personen über den Tischler her und bearbeiteten ihn mit Holzpantinen dermaßen, daß der Angegriffene aus mehreren Wunden am Kopfe blutete und eine bis auf den Knochen gehende Schädelwunde davontrug. Erst durch einen hinzuge lommenen Gendarmen konnte vem brutalen Treiben ein Ende gemacht und der Verletzte nach Bethanien geschafft werden.

Gerichts- Zeitung.

Die Frage nach der Rechtsgiltigkeit des§ 68 der Dienvorbleche ganz, unverhältnißmäßige' Dimensionen haben follen, wie sie fast in teinem Berliner   pause zu finden sind, unterlag der der 97. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts. Defaurung fine die Berliner   Sauswirthe

unter Androhung von 3wangsmaßregeln und von Strafen aufgefordert worden, vor ihren Defen die vorschriftsmäßigen Bleche anzubringen. fich diesem Nur ein Theil der Wirthe Wirthe hat Gebote gefügt, und wurden deshalb viele mit einem Strafmandat bedacht. In einem solchen Falle hat der Betroffene Widerspruch erhoben, un machte fein Vertreter,

Rechtsanwalt Lewinski, im Termin

brauch gesezt, das Zimmer vollständig neu hergerichtet und erst nach mehreren Wochen wieder an Baffagiere vermiethet

V

wird. In einem solchen Falle, der sich in Deutsch  land zugetragen hat, hat nun das Ober Appellations­gericht in Hamburg   ein Erkenntniß gefällt, welches in mehrfacher Beziehung von Intereffe ist. Ein Hotelier hatte von den Erben eines im Hotel am Schlagfluffe verschiedenen Baffa­giers ein neues Bett und 150 Mt. Erfaz für die neue Tape­zirung des Sterbezimmers gefordert. Ein vom Gerichte ver­nommener Sachverständiger erklärte diese Forderung für be­rechtigt, da ein Hotel ersten Ranges in Sterbefällen unbedingt auf die geschilderte Art vorgehen müsse. Deffenungeachtet wurde die Klage abgewiesen, und zwar mit nachstehender Begründung: " Es herrscht lein Streit mehr unter den Parteien darüber, daß ein fachlicher Schaden an den Bettstücken oder dem Zimmer nicht entstanden ist. Ferner fann darüber kein Zweifel herrschen, daß eine objektive Nothwendigkeit nicht vorlag, das Bett, in welchem der Ehemann der Geklagten ohne vorgängige Krant­heit am Schlagfluffe plöglich gestorben war und aus welchem heit am Schlagfluffe plößlich gestorben war und aus welchem die Leiche dann noch am nämlichen Tage entfernt wurde, nicht wieder zu benugen oder das betreffende Bimmer wochen­lang leer stehen zu laſſen und einer gründlichen Desinfektion zu unterwerfen. Wenn aber der Kläger  , geleitet durch eine weitgehende Rücksichtnahme auf mögliche Vorurtheile seiner Gäste, fich derartigen, objektiv nicht gebotenen Maßregeln unterzog, fo läßt sich iedenfalls eine Verpflichtung der Erben des Verstorbenen, die dadurch entstehenden Kosten und Schä­den zu erlegen, nicht konstruiren. Es kann deshalb hier dahin gestellt bleiben, ob wirklich die den Betrieb eines sogenannten

Hotels ersten Ranges beherrschenden Anschauungen und Ge geltend, daß die Voraussetzung des§ 68 eine offene Feuerstelle bräuche derartige Maßregeln, wie der Kläger   und der in erster Dar, also eine solche, die auf die jetzt bestehenden luftdichten Instanz vernommene Sachverständige sie schildern, unbedingt Dfenthüren absolut nicht passe. Aus diesem Grunde habe auch und abgesehen von den konkreten Berhältnissen, unter welchen fingit das Oberverwaltungsgericht auf die von einem Haus der Tod eines Gaftes erfolgt ist, mit fich bringen, und ob eigenthümer gegen die Entscheidung des Oberpräsidenten bes alles Dasjenige, was der Sachverständige in dieser Richtung ausgeführt hat, als zutreffend anzuerkennen iſt. Sollte dies e bereit, und daher nicht für au maupolizei. Dronung für aufgebot Möglichkeit berartiger durch die Verhältnisse seines Geschäfts­Klage den§ 68 der qu. felbfi der Fall sein, so würde der Wirth mit der Beugen die Freisprechung seines Mandanten. Der Amtsanwalt wider­fpricht diesem Antrage und bittet, den Angeklagten dem Polizeis mandat gemäß zu 3 Mark zu bestrafen, der Gerichtshof trat indeß den Ausführungen des Vertheidigers durchweg bei und hat vot sprach den Angeklagten fostenios frei.

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Eine mysteriöse Persönlichkeit stand gestern in der auf der Person des 40 jährigen Kaufmanns Paul Anton Alexander Magen Reig vor der dritten Ferienstraffammer des Landgerichts I.  

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betriebes bedingten Aufwendungen zu rechnen haben. Wenn er einen Gast aufnimmt, so weiß er, daß der Mensch in jedem Augenblicke von diesem Leben abberufen werden kann, daß also auch den Gast während seines Aufenthaltes im Gasthause dies treffen kann, und wenn ein derartiges Ereigniß indirekt einen schädigenden Einfluß auf den Gastwirthschaftsbetrieb übt, so liegt darin eben eine eigenthümliche Gefahr des Geschäfts betriebes, welche auf die Erben des Gastes abzuwälzen ein rechtlicher Grund nicht erfindlich ist. Wie fich die Sache ge­

einer Amtshandlung. Der bereits fieben Mal wegen Bettelns, geriffene fowie auch wegen Führung falschen Namens und Unter fte, wit fchlagung vorbestrafte Angeklagte giebt an, bei einem der hiefi- führen oder sonst einen schädlichen Einfluß auf die Sachen

nfo hat weitere Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse. Am gen Auskunft- Bureaus angestellt zu sein, verweigert aber jede

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Abende des 2. Oftobers v. J. machte sich der Angeklagte an der Ecke der Papen- und Rosenstraße in auffälliger Weise be­

mertbar;

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er

fpielen, ber die Ordnung in den Straßen zu überwachen hat; an dem verkehrsreichen Kreuzungspunkt stehen zu bleiben, forderte er denselben in energischem Tone und Kraft seines Amtes" auf, fich zu entfernen. Ein Arbeiter Bartel wagte eine schüch terne Einwendung und sofort rief der Angeklagte einen vorbei

er gefiel sich darin, die Rolle eines Beamten zu

einen Menschen hemerkte, der Miene machte,

stalten würde, wenn der Gast im Bewußtsein, von einer Krankheit behaftet zu sein, welche leicht seinen Tod herbei

oder den Geschäftsbetrieb des Wirthes ausüben könnte, in einen Gasthof einkehrt, braucht hier nicht erörtert zu werden, weil thatsächlich feststeht, daß der Tod in diesem Falle ganz plöglich und unerwartet eingetreten ist."

Hattingen  , 22. Juli. Ein intereffanter Prozeß eines hiesigen Hüttenarbeiters gegen die Dortmunder Union"( Ab­theilung Heinrichshütte) hat vor einigen Tagen in Leipzig   zur Bufriedenheit des Arbeiters nach sechs Jahren sein Ende ge­funden. Im Jahre 1878 verlor der betreffende Arbeiter ohne sein Verschulden bei der Arbeit ein Bein. Nachdem eine Einigung nicht zu Stande gekommen, flagte der Arbeiter im

gehenden Schußmann an und forderte kategorisch, daß derselbe Jahre 1879. Nach Vernehmung zahlreicher Beugen und Gut

Die Angabe

nahm aber auch den Angeklagten mit zur Wache, damit der Angeklagte im höchsten Grade auffällig, verweigerte rundweg lebt, 51 Mark zu zahlen. Die Kosten sollen sich auf 3-4000 M.

"

Der Arbeiter erhält ca. 3600 Mark Entschädigung nachbezahlt. Außerdem hat die Union  " demselben monatlich, so lange er belaufen.

feines Nationale und lief in erregter Weise im Bimmer auf und ab. Als mehrfache Aufforderungen des Lieu­tenants, er möge fich sezen, mit den Worten das brauche ich nicht beantwortet wurden, erklärte der Lieutenant schließlich, Februar d. J. erschien bei Dr. Ed. Kopp, welcher Verwal

Anordnungen

nun sei er der Sistirte und als solcher habe er sich den

wortete ihm

der Polizei zu fügen. Hierauf ant­der Angeklagte folgendes: Sie miß

brauchen Ihre Amtsgewalt, wenn Sie mich nicht innerhalb fünf Minuten entlassen, dann gehe ich zu Herrn von Madai, bringe die Angelegenheit außerdem in die Presse und theile fle dem Borsitzenden des Rechtsschut", dem Rechtsanwalt Kauff

Wien, 21. Juli. Heute fand der Prozeß gegen Gustav Echadlbauer und Baul Hörmann wegen Betruges statt. Mitte

fungsrath der Desterreichischen Zentral Bodenkreditbank ist, der ihm seit Jahren bekannte Gustav Schadlbauer und erzählte demselben, daß sein Freund Eduard Hutter, welcher nebst an beren Realitäten auch das Haus Nr. 25 in der Langengaffe im achten Bezirke befize, auf dieses Haus ein Darlehen von 60 000 fl. aufnehmen wolle, doch dürfe die Gattin Hutters von der Sache nichts erfahren, da das Geld zur Rangirung eines

mann mit. Auf Grund dieser Drohung wurde obige Anklage Verwandten bestimmt sei, und erscheine daher eine diskrete Be erhoben. Der Angeflagte gab im Wesentlichen diese Aeußerung handlung der Sache geboten. Nach einigen Tagen fand sich Bu, wollte aber von dem Lieutenant vorher mit Einsperrung in die folirzelle bedroht worden sein. Hiervon hatte indeß keiner Der Beugen etwas vernommen. Der Staatsanwalt hielt die Bürgers machte und stellte diesen als seinen Freund Eduard Annahme nicht für ausgeschlossen, daß der Angeklagte an dem fraglichen Tage etwas geistesgestört gewesen und wollte dieser Darlehen zur Rangirung eines Verwandten benöthige, die Sache

Schadlbauer bei Dr. Kopp mit einem älteren Herrn ein, welcher den Eindruck eines soliden soliden behäbigen Wiener  Hutter vor. Der angebliche Hutter erzählte nun, daß er ein jedoch vor seiner Frau geheim halten müsse, betraute Dr. Kopp mit der Durchführung, übergab ihm den Grundbuchsauszug und

Miethe haben die Kommissionsmitglieder verlangt, weil das Auftreten dieses Herrn derart war, daß die Kommission ihre

Thätigkeit nicht fortseßen tönnte." Ich muß das für eine Un richtigkeit erklären, denn mein Auftreten konnte kein derartiges sein, daß die Kommission nicht weiter arbeiten konnte, weil ich bis jetzt noch niemals in jenen Sizungen anwesend war, und bis jest ist außerdem noch keine Aufforderung an mich gestellt worden, aus der Kommission auszutreten. Auch habe ich mich nicht als gewählt betrachtet, weil ich bei der Wahl selbst nicht anwesend war. C. Miethe, Alexandrinenstr. 118 a.

P

Große öffentliche Schuhmacher Versammlung am Montag, den 27. Juli, Abends 8 Uhr, Rosenthalerstr. 11-12. Alle Schuhmachermeister und-Gesellen find hiermit freundlichst eingeladen.

Den Schneidern, Kürschnern, Posamentirern, Schirm und Handschuhmachern zur Erinnerung, daß am Montag, den 27. Juli cr., in der Neuen Welt, Hasenhaide, einm Großes Sommerfest, Militärkonzert, Tanz, Vollst beluftigungen, Kindertheater und großes Staffelochen stattfindet. Das Lokal ist elektrisch, die Grotten und Wasserfälle bengalisch beleuchtet. Billets vorher 25 Pf., an der Kaffe 30 Pf. Bahl reicher Besuch erwünſcht. Gleichzeitig bemerken wir, daß vom Krantenunterstüßungsbund der Schneider und Berufsgenossen, welcher obiges Fest veranstaltet, am Mittwoch, den 29. Juli cr., Abends 8 Uhr, in Gratweils Bierhallen eine Mitglieders Versammlung stattfindet. Tagesordnung: 1. Wahl eines Bevollmächtigten und zweier Delegirten zur General- Versamm lung und Berathung über die Vorlage zu derselben.

2. Verschiedenes.

Alle Schneider Berlins   werden zu einer am Donners tag, den 30. Juli cr., im Deutschen   Vereinshause. Wilhelmstr. 118 stattfindenden außerordentlichen Schneiderver­fammlung eingeladen. Tagesordnung: Wesen und Wir­ten der Lohntommission und die Angriffe auf die selbe. Pflicht aller Kollegen ist es zu erscheinen. erscheinen.dang

Vermischtes.

191

Ein verunglückter Luftschiffer. Aus Paris   wird dem N. Wien  . Abendbl." geschrieben: Tiefe Theilnahme herrscht in aeronautischen Kreisen über das Schicksal eines Luftballons, der am vergangenen Dienstag in Lorient   im Küstengebiete auf gestiegen ist und von Jules Eloy gelenkt wurde. Nachdem der Ballon einige Augenblicke hindurch sich westlich gewandt hatte, begegnete er einer stärkeren Windströmung, die ihn in südliche Richtung trieb. Wenige Minuten später schwebte er hoch über dem Meeresspiegel. Der Luftschiffer tam an der Groir- Insel vorüber, ohne landen zu können, und er wurde in mäßiger Höhe von der Mannschaft des Tony" wahrge­nommen, der von der Munizipalität von Lorient   eigens aus­gerüstet wurde und sich zu Observationszweden zwischen Groir: und Etel befand. Aber plötzlich erhob sich der Ballon sehr hoch und entfernte fich rapid in der Richtung von Südwest. Seither ist man von dem Luftschiffer ohne jeg­liche Nachricht geblieben. Der Maire von Lorient fele­graphirte nach verschiedenen Gegenden; der Ballon wurde aber nirgends gesehen. Die umsichtigsten Maßregeln waren von dem Maire von Lorient   getroffen worden, der nicht nur den Tony" ausgerüstet, sondern überdies noch von dem Seepräfekten in Lorient   eine Dampfschaluppe erlangt hatte. Der Luftschiffer Eloy hätte somit in aller Sicherheit einen Abstieg bewerkstelligen tönnen. Warum hat er das nicht gethan? Man sezt voraus,

daß er aus irgend einer Ursache das Ventil, um das Gas ent­weichen zu laffen, nicht handhaben fonnte. Eloy hat unglüc licherweise gar feine Nahrungsmittel mit fich genommen, und es unterliegt heute fast keinem Zweifel mehr, daß der beklagens­werthe Mann seinen Tod gefunden hat. Der am 14. b. auf gestiegene Ballon ist nämlich am 19. d., um 7 Uhr Abends, 16 Kilometer von Dieppe   ins Meer gefallen; er hatte aber keine. Gondel mehr.

Ein fanatischer Kaplan. Am vergangenen Sonnabend gingen die Schulkinder in dem österreichischen Städtchen Leipnit zur Kirche; dort angekommen, unterzog fie der dortige Kaplan einer eingehenden Musterung, ergriff plöglich einen Knaben und stieß ihn aus der Kirche. Hierauf kehrte er zurück, durchschritt in großer Aufregung die Reihen der zur Kirche gekommenen Schulkinder und packte einen zweiten zwölfjährigen Knaben beim Rodfragen, um ihn zur Kirche hinauszubefördern. Der Knabe widersetzte sich, der Kaplan jedoch hob ihn in die Höhe und warf ihn förmlich zur Kirchenthür hinaus. Die in der Kirche versammelten zahlreichen Andächtigen waren über das Benehmen des Priesters erbittert und gaben ihrer Ent­rüstung in nicht mißzuverstehender Weise Ausdruc. Und was war die Ursache des unqualifizirbaren Betragens des Priesters? Er hatte Tags zuvor in der Schule, wo er als Religionslehrer fungirt, bemerkt, daß die betreffenben zwei Knaben Schwarz roth goldene Bänder um die Brust trugen, die er ihnen, wenn Kirche als den geeignetsten Ort zur Bestrafung dieses Ver­brechens". Alle Kreise der Bevölkerung Leipnits find über diesen Vorfall indignirt. Gegen den Kaplan ist bereits die Strafanzeige wegen Religionsstörung erstattet worden.

-

aber nicht anschließen, sondern nahm nur an, daß der Angeklagte unterschrieb die Vollmacht als Michael Eduard Hutter. Das angetrunten gewesen! Bur Charakteristik des Angeklagten diente Darlehen wurde nach Besichtigung des Hauses am 27. Februar auch vergeblich, herabzureißen versucht hatte. Nun hielt er die besonders eine Aussage, welche der gerade anwesende Berichter bewilligt, am 4. März der Schuldschein, in welchem zur Sicher statter Quanter zu machen sich erbot. Er bekundete, daß der Ange- stellung das dem Hutter gehörige Haus verpfändet wurde, bei flagte ihn vor etwa 2 Jahren in seiner Wohnung aufgesucht, fich für einen Redakteur Weiß ausgegeben habe, welcher wegen Man gels an Reisegeld einen ihm in Gera   angebotenen Bosten als Rebatieur anzunehmen außer Stande sei und schließlich um eine Unterftügung gebeten habe. Er habe start nach Schnaps

gerochen.

Die

Beugenvernehmung fiel für den Angeklagten

noch Nachtrags: Anklage wegen Anmaßung eines öffentlichen Amtes, wegen Freiheitsberaubung( betreffs des Arbeiter Bartel)

dem Notar Dr. Bauerreiß ausgefertigt, wobei Dr. Kopp und Schadlbauer als Jdentitätszeugen fungirten und am 20. März, nachdem Schadlbauer über Begehren des Dr. Kopp sich noch das Affekuranzbuch des wirklichen Hutter welchem er vorgab, es einsehen zu müffen, damit er wise, wie eine Spezifikation zum verschafft hatte, der Zwecke der Affefurirung abzufassen sei

-

-

Kleine Mittheilungen.

"

höchst ungünstig aus, denn der Staatsanwalt will gegen ihn Betrag von fl. 57,689 an den Darlehnswerber ausbezahlt; stürzten die Häuser am Holzmarkt Nr. 75-77, welche zusammen

die Einverleibung des Pfandrechtes auf die Realität des Hutter war bereits am 10. März erwirkt worden. In den ersten Tagen

und wegen Betruges erheben. Vorläufig traf den Angeklagten des Mai erhielt nun der wirkliche Hutter einen Zahlungsauf

Landgerichts 1.

Der

Angeklagte hielt am Vormittag des

trag des Zentral- Tar- und Gebührenbemefungs- Amtes über fl. 202.25 und erfuhr zu seiner Bestürzung, daß auf sein Haus bei der Desterreichischen Zentral- Bodenkreditbank ein Darlehen von fl. 60 000 aufgenommen worden sei. Er begab sich sofort zu diesem Institute und nachdem es ihm gelungen war, seinen Angaben, er fei der Hausbefizer Hutter, Glauben zu verschaffen, wurde beschlossen, daß Dr. Kopp und einige Verwaltungsräthe sofort den Schadlbauer aufsuchen. Sie trafen ihn im Kaffeehause und blieb derselbe über Befragen des Dr. Kopp hartnäckig dabei,

eine Gefängnißftrafe von 2 Monaten. Unter der Antlage der Anreizung der verschiedenen Gesellschaftsflaffen zu Gewalthätigkeiten in einer den öffent lichen Frieden gefährdenden Weise, stand gestern der Buch­binder Michelsen vor der vierten Ferienftraffammer hiesigen 7. April cr. in einer öffentlichen Versammlung des Fachvereins der Schneider im Lokale des Königstädtischen Kafinos einen Bortrag über die Zünfte des Mittelalters." Nach der Be fundung der überwachenden Polizeibeamten des Polizeis daß der von ihm als Hutter vorgestellte Mann thatsächlich dieser wodurch die Rettunasarbeiten der Feuerwehr und Soldaten Lieutenants öppner und des Schußmanns Schürz hat der gewesen sei und machte selbst den Vorschlag, zu dem Letteren zu Angeklagte am Schluffe seines Vortrages unter dem Beis fahren. Erst als man dieser Aufforderung nachkam und er dem

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etwa geäußert:

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Bunächst natürlich friedliche Lösung: schlägt diese fehl, gab Schadlbauer zunächst an, daß er eine Forderung von zirka

dann müssen wir die Schranken des Gesezes durchbrechen." Der Angeklagte stellt diese Redewendung gebraucht zu haben

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wirklichen putter gegenübergestellt wurde, geftand er ein, eine andere Person vorgestellt zu haben. Ueber die Motive zur That f. 12 000 an die Steingewerkschaft Königshof, welche als un­einbringlich anzusehen war, im Börsenspiele hereinzubringen

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entschieden in Abrede. Er will vielmehr nur gesagt haben, beabsichtigte und sich durch den Betrug die Mittel hierzu be­nicht zum Vortheil der Arbeiter gestaltet werde, sehr leicht die Schneidermeister Pfeiffer, welcher den Vorsitz in jener Ver- namhafte Verluste erlitten habe und er sich für verpflichtet bestätigen unter ziemlich genauer Wiedergabe des Vortrags spiels geschehen sollte. Seinem Kommis Hörmann, welcher die Version des Angeklagten. Der Staatsanwalt hielt die

scheint dies wohl als die wahrscheinlichere Version- daß eine Dame, deren Name von ihm nicht genannt wird, durch ihn hielt, dieselbe schablos zu halten, was im Wege des Börsen 2000 ft. bei dem Geschäft verdiente, sagte Schadlbauer, daß ein junger Mann, der einzige Erbe feines reichen Onfels, der Michael Eduard Hutter heiße, und bald sterben könne, Geld brauche; auf das Haupt des Onfels solle nun ein Darlehen aufgenommen werden und Hörmann fich für diesen Onkel aus­theilte Schadlbauer aber zu fünf Jahren schweren Kerfers.

Beugen für erwiesen und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Der Gerichtshof erkannte auf fechs Wochen. Unter der Spißmarte der Tod im Hotel schreibt das Herberge, zumal aber in einem vornehmen Hotel, deffen kom fortable Räume verdüstert werden durch den Einzug des Todes und die Reisenden alsdann zu sehr daran gemahnen, welch' jähes Ende des Menschen Reise durch die Welt wohl nehmen fann. Ein Todesfall in einem Hotel versetzt daher stets den Daß das Bett, in welchem Jemand gestorben, sofort außer Ge ein wenig abzufchwächen, wird es möglichst bekannt gemacht,

. W. T.: Der Tod ist ein unwillkommener Gast in jeder geben. Das Gericht sprach diesen falschen Onkel frei, verur

Vereine und Versammlungen.

von 16 Familien bewohnt wurden, und in deren Erdgeschossen fich Wirthschaften befinden, ein. Mit dem Rettungswerte find die Feuerwehr und Pioniere betraut. Die durch den Einsturz entstandene Verwüstung ist entseglich. Bis 1 Uhr 40 Min. waren 30 Personen, theilweise mehr oder minder schwer verletzt, aus den Trümmern herausgeholt, doch ist bis dahin noch kein Todter gefunden worden. Unter den Trümmern find wahrs scheinlich noch 50 Personen. Biele Aerzte und Chirurgen find an der Unglücksstätte, um den Verlegten die erste Hilfe zu bringen. Weitere bis zum Abend eingelaufene Berichte be­sagen: Aus dem Trümmerhaufen der beiden eingestürzten Häuser schlugen nach 5 Uhr Nachmittags Flammen empor, erschwert werden. Wie von sachkundiger Seite angenommen wird, ist der Einsturz der beiden Häuser dadurch her beigeführt worden, daß die Scheidewand zwischen den beiden Häusern zusammenbrach und sodann das Ballenwerk, welches aus den Berankerungen losriß, mit Allem, was sich in den Zimmern befand, nachstürzte. Bu beiden Seiten haben fich todte Winkel gebildet, in welchen fich wahrscheinlich die Veruns glückten befinden. Bis um 4 Uhr wurden 25 Verwundete dem Bürgerhospital zugeführt, von welchen glücklicherweise die meisten unerheblich verlegt sind; nur 4 Personen find schwer verlegt, einer Frau mußte ein Bein amputirt werden.

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Weiter find folgende Nachrichten über den gräßlichen Un glücksfall eingetroffen: Köln  , 25. Juli. Gestern Abend kurz glücksfall eingetroffen: nach 9 Uhr stürzte ein Theil des stehengebliebenen Hinterhauses ein, um 9% Uhr schlugen wiederum Flammen aus diesem auf­Gegen 10 Uhr wurde ein kleines Kind unversehrt gerettet. Eine der aus den Trümmern hervorgezogenen Personen ist im Hospital gestorben. Wie viele Bersonen sich noch unter den Trümmern befinden, ist noch nicht festzustellen. Der Köln  . Btg." entnehmen wir folgenden ausführlichen Bericht über die Katastrophe: Ein grauenvolles Unglück ereignete fich heute ( Freitag) auf dem Holzmarkte. Gegen 12% Uhr stürzten dort plößlich die beiden, von zahlreichen Familien bewohnten Häuser man nur noch einen wüsten Trümmerhaufen, eingehüllt in eine barn dem Trümmerfelde zu, um über noch wankende Ballen und zerschmetterte Dachreste den Verschütteten Hilfe zu

Wirth in die größte Bestürzung, und um die Scheu der Gäste( vom legten Donnerstag) befindet sich ein Versammlungsbericht dichte Staubwolle. Sofort eilten Vorübergehende und Nach­

vom legten Dienstag. Nach diesem Bericht hat Herr Gördi in der Versammlung foigendes gesagt: Den Austritt des Herrn